Arch.Geflügelk., 74 (1). S. 1–5, 2010, ISSN 0003-9098. © Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart Ethische Antworten auf moralische Anfragen an die Geflügelhaltung Public morals and an ethical approach for keeping birds P. Kunzmann Invited Special Paper Tierethik auf dem Weg zu den wesentlichen Fragen Fragen von Tierhaltung und Tierschutz zeigen sich im gesellschaftlichen Kontext als ein wahres Bündel, ein Knäuel von Bildern, Intuitionen, Wertungen, auch gefühlsmäßigen Wertungen, von Idealen und Prinzipien. Die kommunikative Unübersichtlichkeit wird noch dadurch gesteigert, dass es sich bei diesem Feld um eines handelt, auf dem jeder Kompetenz für sich beansprucht. Für die Bewertung von Tierhaltung gilt allgemein: Alle verstehen etwas davon. Zumindest trauen sich das die allermeisten zu. Das klingt trivial, ist aber der Benennung wert, denn gleiches gilt nicht etwa von der Kieferchirurgie. Und dies, obwohl letztere als Zweig menschlichen Wissens kaum komplexer sein dürfte als die Haltung von Tieren in all ihren unterschiedlichen Facetten. Dass die fachlichen Fragen, was denn eine „gute“ Haltung von Tieren ausmacht und wie man sie erreicht, außerordentlich kompliziert sind, hindert kaum einen Zeitgenossen, darüber seine Urteile zu fällen. Man wird kaum jemanden in der Bevölkerung antreffen, der sich selbst als nicht sachkundig genug sähe, Zustände und Missstände in der Haltung von Tieren zu beurteilen. Nach den Gründen, warum dies hier zutrifft, aber nicht für die Kieferchirurgie, wird man eigens forschen müssen. Sie könnten schon mit der Vertrautheit des Kinderbuches beginnen, die den meisten Menschen ein bestimmtes Bild vom Tier als das ihre nahe legt. Festzuhalten bleibt, dass die Expertise, die sonst Professionals zuerkannt wird, in Fragen der öffentlichen Qualifizierung von Tierhaltung nicht ohne weiteres durchdringt. Aber nicht nur sachlich, auch moralisch sind sich die meisten Mitbürger ihrer Sache überwiegend sicher. Während vielen etwa eine entsprechende Bewertung des Steuerrechts schwer fiele, wissen – überspitzt gesagt – mit Blick auf die Tiere alle, was falsch und was richtig ist. Auch von der Bewertung solcher Fragen unter moralischer Hinsicht wird man annehmen dürfen, dass sie zwar im Diskurs heftig umkämpft ist, aber jeder der engagierten Fraktion sich ihres moralischen Vorrangs sicher wähnt. Auch dies erscheint trivial; dennoch ist es wichtig, sich diese Zusammenhänge vor Augen zu halten, will man Konflikte um die Haltung von Nutztieren produktiv angehen. Bei Geflügel nun sind für die moralische Bewertung bestimmte Intuitionen leitend, die die Situation im Vergleich zu anderen Nutztieren noch verschärfen: 1) Geflügel ist der Inbegriff der „Massentierhaltung“; der geringe ökonomische Wert des tierlichen Individuums bringt es mit sich, dass unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Haltung von Nutzgeflügel enorm hohe Stück- Ethikzentrum der Friedrich-Schiller-Universität Jena Arch.Geflügelk. 1/2010 zahlen erzwingt. Entsprechend sind schon die Bilder aus der Geflügelhaltung quasi symbolisch für die so genannte Massentierhaltung. Diese wiederum wird unter dem Aspekt bestimmter idyllischer Vorstellungen vom Verhältnis des Menschen zum Nutztier immer schon als eine „Ungerechtigkeit“ beurteilt und verurteilt, und zwar ganz unabhängig von den tatsächlichen Befunden zu Tiergesundheit und tierlichem Wohlergehen. 2) Dazu kommt die Käfighaltung als eigenes Tierschutzsymbol. Wie kein anderes Thema der Nutztierhaltung ist die Frage nach der Käfighaltung zu einem symbolischen Kampf geworden. Neben der sachlichen Frage sollte man dabei nicht die kommunikative Bewandtnis vergessen: Während viele Fragen an die Praxis der Nutztier-Haltung kompliziert und auch nicht einfach mit Ja oder Nein zu entscheiden sind, erzwingt und ermöglicht „der Käfig“ eine klar konturierte Antwort, die viel eindeutiger ausfallen kann als etwa die Fragen nach Spaltenbreiten oder Besatzdichten. „Der Käfig“ ist, anders gesagt, kommunikativ ein ideales Objekt: Einfach und klar für jedermann zu erkennen und einfach und klar für jedermann abzulehnen. Dies ist natürlich kein Plädoyer für die Käfighaltung, nur ein Hinweis darauf, warum sich die gesellschaftliche und politische Wucht hier massiv entlädt. Moral und Ethik Bei alledem geht es zunächst um Moral, verstanden als jene wertenden Vollzüge, in denen Menschen zwischen gut und böse entscheiden. Moral lebt in der Befolgung dessen, was „man“ tut, in gelebten Überzeugungen, Intuitionen und Handlungen über das Sittliche. Die Anfragen an die Geflügelhaltung und Geflügelwirtschaft speist sich aus moralischen Quellen. Ihnen zu begegnen, braucht es ethisches Urteilsvermögen. Gegenüber der Moral beansprucht Ethik die Reflexion, das kritische und selbst-kritische Nachdenken über die moralischen Maßstäbe und Prinzipien. Das gründliche Durchdenken unserer moralischen Standards mit Blick auf die Tiere ist unerlässlicher Teil des reflektierten Lebensvollzuges verantwortlich Handelnder. Damit wird es auch möglich, die konkrete landwirtschaftliche Praxis zu reflektieren und ethisch zu bewerten. Das Durchdenken der eigenen moralischen Standards trägt aber auch dazu bei, den Dialog über moralische Fragen der Nutztierhaltung zu strukturieren und zu unterstützen. Erst bewusste Positionen sind diskursfähig. Im erwähnten bunten Konzert all derer, die sich zu Fragen der Tierhaltung äußern, genügt es nicht, sich auf seine Erfahrung oder seinen professionellen Zugang zu stützen. Weil ständig moralische Perspektiven einbezogen werden, ist es auch für die Diskussion wichtig und hilfreich, die Prinzipien des eigenen Tuns positiv ausweisen und begründen zu können. 2 Kunzmann: Ethische Antworten auf moralische Anfragen Zu diesen beiden Punkten ist Ethik als ein Nachdenken über die Moral erforderlich. Obwohl nun Fragen des Tierschutzes in der großen Öffentlichkeit heftig, manchmal hitzig diskutiert werden, ist dennoch die ethische Beschäftigung mit Formen und Fehlformen menschlichen Handelns an Tieren, im Vergleich zu anderen Gebieten angewandter Ethik, immer noch eher spärlich. „Auf der Suche nach verlässlichen Anhaltspunkten, die die Anwendung der ... Moralprinzipien auch auf betroffene Tiere nah legen, [ist] die tierethische Diskussion ... auf der normativ-ethischen Reflexionsebene stecken geblieben und [hat] die angewandt-normative Reflexionsebene noch kaum erreicht.“ So lautete vor einem Jahrzehnt das Verdikt von URS THURNHERR (2000, 60). Daran hat sich manches verändert; richtig daran bleibt, dass ein reiches Schrifttum über Mensch-Tier-Verhältnisse im Allgemeinen einer eher dürftigen Literatur zu ethisch relevanten, spezifischen Konstellationen gegenübersteht. Eine Ausnahme bildet ein klassisches Thema, nämlich der Tierversuch. Andere konkrete Beziehungen zwischen Mensch und Tier, die ganz eigene Problemlagen kennen, werden in der fachwissenschaftlichen Ethik wenig bearbeitet. Dazu gehört das nahezu vollkommen unbeachtete Gebiet der Heim- und Hobbytiere, und auch über Nutztiere ist noch nicht allzu viel zu lesen. Die Praxis wird hier weitgehend vom wissenschaftlichen Tierschutz, also durch Tiermediziner und Agrarier, aufgearbeitet, die in erster Linie nach der Tierschutzrelevanz fragen, nicht nach deren moralischer Reichweite. Die Prinzipienfrage und die Bedeutung Albert Schweitzers Die ethische Reflexion muss ihr Urteil aber auch auf plausible Prinzipien der Sittlichkeit stellen können. Diese Prinzipien zu finden und ihnen Anerkennung zu verschaffen, fällt unserer Kultur nicht besonders leicht. Es erscheint immer mehr Menschen fragwürdig oder schlicht unerträglich, was mit Tieren geschieht. Wenn sich auch dieser Wandel im Bewusstsein nicht gleichförmig in der westlichen Welt vollzieht, vollzieht er sich doch mächtig. Er kommt einer Revolution gleich, denn die hohe Achtung vor dem Tier ist unserer Kultur nicht wirklich vorgegeben. Im Gegenteil, die christliche Tradition hält für diese Anfrage kaum einen renommierten Denker vorrätig. Von den allgemeinen bioethischen Grundoptionen schlägt in deutschen tierethischen (nicht rechtlichen) Debatten besonders die „biozentrische“ durch. Dies lässt sich klar auf die Autorität zurückführen, die ALBERT SCHWEITZER (1875–1965) in diesen Fragen immer noch beigemessen wird. Für SCHWEITZER galt das Prinzip, Leben zu erhalten, als das „denknotwendige, absolute Grundprinzip des Sittlichen“. Für den „denkend gewordenen Mensch erwächst“ die Nötigung dazu: „Als gut gilt ihm: Leben erhalten, Leben fördern, entwickelbares Leben auf seinen höchsten Stand bringen; als böse: Leben vernichten, Leben schädigen, entwickelbares Leben niederhalten“ (SCHWEITZER, 1974, 171). SCHWEITZERS fundamentaler Vorsatz, alles Leben zu schützen, scheitert daran, dass es Lebewesen gibt, die selbst töten müssen, um zu leben. Wir selbst sind als Lebewesen auf andere Lebewesen angewiesen und manche Tiere, die wir uns zu verschiedenen Zwecken halten, sind dies auch. Alles Leben gleichmäßig zu schonen, wird uns nicht gelingen: Schweitzer selbst hat vielerorts auf die immer wiederkehrenden Aporien hingewiesen, die Situationen, aus denen es keinen Ausweg gibt, der alles Leben gleichermaßen schonen könnte. SCHWEITZERS ethische Maxime „allem Leben die gleiche Ehrfurcht entgegenzubringen“, bringt erhebliche Probleme mit sich. Ganz radikal gedacht und gelebt führte die Gleichwertigkeit aller Lebewesen zu kontraintuitiven Ergebnissen, jedenfalls zu erheblichen Schwierigkeiten für eine entsprechende konsequente Praxis im Alltag. SCHWEITZER selbst weist keinen Weg aus diesem Dilemma. Dies aber mit voller Absicht und aus systematischem Grund. Die vermeintliche Schwäche, aus dem ethischen Ansatz Regeln für den ethischen Konfliktfall zu gewinnen, oder gar bei Handlungsanweisungen zu landen, ist bei Licht betrachtet ihr Vorzug oder ihr zentrales Anliegen. Dass es keine „Ausführungsbestimmungen“ (SCHWEITZER) für seine Ethik einer Ehrfurcht vor dem Leben geben kann, ist für Schweitzer kein Defizit. Es ist ihr immanent. Ethik als Regelwerk, das den immer wiederkehrenden sittlichen Konflikt durch die Anwendung von allgemeinen Formeln scheinbar aufhebt, enthält in SCHWEITZERS Augen eine perfide Selbsttäuschung. „Gebrauchsfertige zu beziehende Ausgleiche von Ethik und Notwendigkeit“ (SCHWEITZER, 1974, II, 387) wiegen den Menschen nur in falscher Sicherheit. „Das gute Gewissen“, so ein Diktum SCHWEITZERS (ebd., 388), „ist eine Erfindung des Teufels.“ Gäbe es eine Ethik, die uns in jedem Einzelfall sagte, was falsch und richtig ist, dann wäre der Einzelne seiner Aufgabe enthoben. Eine solche Ethik ist nicht nur utopisch, sie ist in Schweitzers Augen auch nicht wünschenswert. Wer den richtigen Kompass hat, der kann sich auch nicht verirren, wenn er in den Winkeln und Gassen, in denen wir unseren Weg täglich entscheiden müssen, nicht den einen Stadtplan hat, der alle Pfade vorzeichnet. Genauso kann und soll keine Ethik uns jeden Schritt in jeder denkbaren Situation vorgeben. Pathozentrik – Verantwortung für das leidensfähige Tier Es bleibt aber eine stete Forderung, immer nach der schonendsten Alternative zu suchen und das Töten und überhaupt jede Schädigung von Lebewesen, besonders von Tieren, auf das schlechthin Notwendige zu beschränken. Aus dieser Verantwortung ist der Einzelne schlichtweg nicht zu entlassen. Diese besondere Verantwortung nimmt je verschiedene Gestalt an, je nach dem, in welchem Kontext die Menschen den Tieren begegnen. Immer werden spezifisch menschliche Handlungsoptionen diskutiert, denn immer kontrolliert der Mensch die Situation. Dies gilt in extremer Weise für das Nutztier, denn es steht ganz in der Obhut des Menschen oder ist ihm vollständig ausgeliefert. Für das Nutztier bietet sich die „pathozentrische“ Perspektive an, das heißt, das mögliche Leiden des tierlichen Individuums zum ethischen Bewertungsmaßstab zu machen. Bei Nutztieren rührt uns das Leiden von Tieren besonders und diese Intuition ist ethisch gut zu begründen: Ob wir Tiere überhaupt „nutzen“ oder „ausbeuten“ dürfen, wie dies zumindest unsere Biologie nahe legt, darauf werden wir philosophisch keine eindeutige Antwort geben können. Philosophie nach konsequenter Aufklärung glaubt hier nicht mehr an „objektive“ Gründe: Wir setzen für jede Antwort ein bestimmtes Weltbild voraus, das immer nur eine Selbstauslegung und Selbstdarstellung des Menschen sein kann. Ganz sicher dagegen ist es unmittelbar und ohne große Metaphysik ein Übel, einem empfindungsfähigen Wesen Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Außerdem bietet die Pathozentrik einen genauen Maßstab, welche Belastungen wir den Tieren auferlegen. Die Tiermedizin hält dafür gute Indikatoren bereit. Damit wird die Diskussion wesentlich versachlicht und aus dem Feld rein intuitiver Wertungen gezogen, auch wenn in vielen Details der Tierhaltung die Arch.Geflügelk. 1/2010 Kunzmann: Ethische Antworten auf moralische Anfragen fachliche Wertung, was Tieren zuträglich ist, erheblich verschieden ausfallen kann. Ethisch problematisch wird es genau dann, wenn am Tier selbst sichtbar wird, dass wir es überfordern, wenn Tiere krank werden, Verletzungen und Schäden zeigen oder aber in ihrem Verhalten Störungen aufweisen. Nach pathozentrischem Prinzip muss Tierhaltung demnach nicht „naturnah“ stattfinden, sondern so, dass es dem Tier prüfbar möglichst gut geht. Entsprechend heißt das Ideal „tiergerecht“, nicht „artgerecht“. Maßstab guter Haltung ist das Wohlbefinden des Individuums – was natürlich am ehesten sicher zu stellen ist, wenn die Haltungsbedingungen allen spezies-bedingten Bedürfnissen entgegen kommen. Mit der pathozentrischen Forderung nach Verringerung von Leiden steht jede Belastung für das Tier auf dem Prüfstand: Ist dieser Eingriff in das Wohlbefinden wirklich unausweichlich oder erreicht der Halter denselben Zweck nicht mit geringerer Belastung? Gibt es keine schonendere Haltungsform? Gibt es keine Alternativen zu dieser Aufstallung, zu dieser Tierrasse oder Zuchtlinie, wenn es zu Problemen kommt? Gibt es keine Alternativen zu dieser Handlung am Tier? Was ließe sich vermeiden, und wenn ja: unter welchen Bedingungen? Eine Belastung darf dem Tier nur auferlegt werden, wenn es nachweislich keine Alternativen dazu gibt und nur, solange diese Belastung in sich nicht schon zu massiv ausfällt. Eine konsequente Durchführung dieses Ansatzes steht ganz im Einklang mit dem Tierschutzrecht und sie konkretisiert modern eine alte biblische Forderung (Sprüche 12,10), die explizit Tierschutz gebietet: „Der Gerechte erbarmt sich seines Viehes.“ Vorzüge der „Pathozentrik“ Pathozentrisch heißen also diejenigen bioethischen Ansätze, die zum Maßstab das „Leiden“ (gr. pathos) von Lebewesen nehmen. „Leiden“ wird hierbei im umfassenden Sinne verstanden, also gerade nicht wie im Tierschutzgesetz (§ 1) auf eine Ebene mit „Schmerzen“ und „Schäden“ gestellt und davon abgegrenzt. Den Leidensbegriff des Tierschutzgesetzes gewinnen LORZ und METZGER (1999, 102) dadurch, dass sie darunter alle „Beeinträchtigungen der Wohlbefindens“ erfassen, die nicht Schmerzen sind. Dagegen ließe sich der ethische Begriff gerade als Gesamtheit aller „Beeinträchtigungen der Wohlbefindens“ auffassen, gleichgültig, wodurch sie ausgelöst werden und worin sie bestehen. Der pathozentrische Entwurf bietet für die ethische Bewertung eine Reihe von Vorteilen (vgl. KUNZMANN, 2005a): 1) Wenn Handlungsalternativen zur Diskussion stehen, steht mit dem „Leiden“, also der Belastung von Tieren, ein skalierbares Maß zur Beurteilung zur Verfügung. „Leiden“ kennt Grade und ist deshalb der reale Maßstab für die Erfassung, wie viel sozusagen dem Tier „zugemutet“ wird. Nicht alle Handlungen des Menschen an Tieren sind gleich schwer zu sehen und die „Stufen“ der Belastung lassen sich problemlos pathozentrisch fassen. Für eine ethische Beurteilung lässt sich dann auch sagen: Je höher die Belastung für das Tier, desto schwerwiegender der Eingriff, desto gewichtiger muss der Grund sein, aus dem der Mensch ihn dem Tier zumutet. („Eingriff“ wird hier wie im Folgenden nicht auf einen therapeutischen „Eingriff“ bezogen, sondern gilt für jede Handlung eines Menschen, die auf das Wohlbefinden von Tieren einwirkt.) 2) Im Falle der Nutztierhaltung führt die Pathozentrik direkt auf den ethisch problematischen Kern. Während etwa Schweitzers Ansatz in einer Metaphysik des „Willens zum Leben“ gründet, braucht die Pathozentrik keine weiteren Annahmen als diejenigen, im Leiden ein Übel zu sehen, das es zu meiden gilt. Letzteres ist evident, unmitArch.Geflügelk. 1/2010 3 telbar einleuchtend. Schweitzers Ansatz dagegen wird nur auf dem Hintergrund vieler weltanschaulicher und religiöser Überzeugungen plausibel. Das gilt für eine ganze Reihe weiterer ethischer Theorien. Man könnte demgegenüber sagen, die Pathozentrik sei hinsichtlich ihrer Begründung die „schlankste“ Form der Bioethik. BUSCH und KUNZMANN (2004, 56) bringen es auf die Formel, „Leiden“ habe für die Tierethik die Funktion von Grund und von Maß: „Der Grund, weil uns die Empfindungsfähigkeit von Tieren nötigt, auf sie besondere Rücksicht zu nehmen; und das Maß, weil die Vermeidung tierlichen Leidens eine unhintergehbare Aufgabe ethisch legitimen Handelns darstellt.“ 3) Direkte Überprüfung ist möglich: Während etwa SCHWEITZERS „Lebenswille“ in hohem Maße auf die Intuition des Betrachters angewiesen ist, gibt es eine ganze Reihe von Indikatoren, die Aufschluss geben über das Wohlbefinden des Tieres und dessen Störungen. Einigt man sich auf das pathozentrische Prinzip, dann kann und soll man am Tier selbst Maß nehmen. Die Minderungen im Wohlbefinden des Tieres einzuschätzen und zu qualifizieren, ist, trotz vieler methodischer Fallstricke, mit hoher Plausibilität möglich: „Kriterien, mit deren Hilfe man die Reaktionen des Tieres auf die jeweilige Haltungsumwelt erfassen kann, sind: – das Verhalten, – die Leistung des Einzeltieres – physiologische Parameter – klinische Veränderungen – die Ausfälle bzw. Ausfallursachen.“ (UNSHELM in METHLING und UNSHELM, 2002, 242). En detail bietet sich ein Fülle von Möglichkeiten, um zu überprüfen, in welchem Maße des Wohlbefinden des Einzeltieres gestört ist: Zeigt es auffällige, untypische Verhaltensweisen, etwa stereotype Wiederholungen oder funktionslose, leerlaufende Tätigkeiten? Leistungen (z.B. Fressleistung, Milcherzeugung) lassen sich messen, ebenso physiologische Parameter wie erhöhte Hormonspiegel im Blut etc. Zeigen sich „Technopathien“, die sich das Tier in seiner künstlichen Umwelt zugezogen hat? Dies alles liefert unmittelbaren Aufschluss über Störungen. Damit wird die ethische Bewertung auf die Verfassung und den Zustand des Einzeltieres bezogen, der damit sachgerecht zum Ausgangspunkt auch der ethischen Überlegungen wird. Eine nicht unbedeutende Nachbemerkung: Aus dem Vorliegen günstiger Werte in den Indikatorengruppen, zumal der Leistung, kann nicht direkt auf das Wohlbefinden der Tiere geschlossen werden. Selbst wenn alle Parameter „in Ordnung“ sind, wird es schwer sein zu bestimmen, wann sich ein Tier wirklich wohl befindet. Aber: Störungen dieses Wohlbefinden bilden sich natürlich verlässlich in den Parametergruppen ab, und im Kontext einer „pathozentrisch“ orientierten Tierethik genügt dies auch: Wo immer Minderung des Wohlbefindens von Tieren feststellbar ist, ist ihr Verursacher rechtfertigungspflichtig. Das „Leiden“ bei Nutztieren Wie diese erstrebte Vermeidung tierlichen Leidens für Nutztiere aussehen soll, ergibt sich trefflich aus einer Liste, die als die „fünf Freiheiten“ (five freedoms) des britischen „Farm Animal Welfare Council“ (http://www.fawc.org. uk/freedoms.htm) international rezipiert wurden. Nach dieser Liste sind dem Nutztier folgende Dinge zu gewähren: 1) Freiheit von Hunger und Durst – durch Zugang zu frischem Wasser und gesunder Nahrung. 2) Freisein von Unbehagen – durch die Bereitstellung einer angemessenen Umgebung mit Schutzzonen und komfortablen Ruhezonen. 4 Kunzmann: Ethische Antworten auf moralische Anfragen 3) Freisein von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten – durch Prävention oder schnelle Diagnose und Behandlung. 4) Freisein zum Ausleben normaler Verhaltensweisen – durch ausreichend Platz, angemessene Einrichtungen und Kontakt zu Artgenossen. 5) Freisein von Angst und Leiden – durch Haltungsbedingungen und eine Behandlung, die kein psychisches Leiden fördern. Das „Farm Animal Welfare Council“ sah darin Idealnormen, die in der Tierhaltung nie vollständig zu erreichen sein werden. Eine vollständig belastungsfreie Haltung ist nicht denkbar. Aber Tiere sind in Grenzen anpassungsfähig und nicht jede Einschränkung bedeutet notwenig Leiden. Wenn diese Adaption aber überstrapaziert wird, greifen wir in das Wohlbefinden der Tiere ein oder vernachlässigen es. Die berühmte Formel, tiergerecht sei, was die Anpassungsfähigkeit nicht überfordert, soll genau dies besagen. Sie soll gerade nicht jede Tierhaltung quasi „bis zum Anschlag“ rechtfertigen, bis zum dem, was gerade „noch geht“. Die Stufen des Bewertungsmodells In unserem ethischen Bewertungsmodell nahmen wir (BUSCH und KUNZMANN, 2006) die „five freedoms“ zum Ausgangspunkt: Jeder Eingriff in diese fünf Freiheiten bedarf einer Rechtfertigung durch einen bestimmten Nutzen, der daraus erwächst, analog zum „vernünftigen Grund“, den das TSchG verlangt. Das Modell basiert auf drei Prinzipien: 1) Jeder Eingriff, der das Wohlbefinden von Tieren beeinträchtigt, bedarf der Rechtfertigung. 2) Es gibt Belastungen, die einem Tier unter keinen Umständen zugemutet werden dürfen. 3) Jeder moralisch erlaubte Eingriff muss unter dem Prinzip der Belastungsminimierung auf Alternativen hin geprüft werden. Um diese Prinzipien in der Bewertung zu realisieren, sieht das Modell (vgl. KUNZMANN, 2005b) eine Reihe von Schritten vor: a) Zunächst muss in einem ersten Schritt eruiert werden, wie intensiv der Eingriff ist. Dieser Schritt ist besonders deshalb erforderlich, weil viele tierethische Streitfälle allein dadurch unbeantwortet bleiben, dass Kritiker und Befürworter sich hinsichtlich einer bestimmten Praxis nicht einmal darüber einigen, für wie „schlimm“ sie die Wirkung auf das Tier einstufen. Hier handelt es sich aber nicht um ethische, sondern um sachliche Fragen: Wie „schlimm“ ist etwa das Enthornen von Kälbern für die Tiere? Ein Klassiker ist auch hier der Käfig-Streit, denn der unterschiedlichen Bewertung lag u.a. die offene Frage zugrunde, für wie „intensiv“ das „Leiden“ der Tiere unter der Reduktion ihrer arteigenen Verhaltenskreise zu bewerten ist. Aber erst, wenn Einigkeit über die Intensität des Eingriffs besteht, können wir sinnvoller Weise über rechtfertigende Gründe nachdenken. Die Intensität eines Eingriffs ergibt sich durch Eingriffstiefe und Eingriffsdauer. Ein Eingriff in das tierliche Wohlbefinden ist also umso intensiver, je heftiger er dieses mindert und je länger dieser Zustand anhält. Das Modell kennzeichnet damit nicht einfachhin den auffälligen, den massiven oder den „brutalen“ Eingriff als problematisch. Es können vielmehr auch Eingriffe als intensiv eingestuft werden, die in sich betrachtet nicht sehr tief gehen, also eher ein „Unbehagen“ erzeugen, aber für das Tier über lange Zeit oder lebenslänglich anhalten. Als einen solchen Eingriff hat das BVerfG die konventionelle Käfighaltung von Legehennen eingestuft. Diese Bewertung ist ein Muster für den nächsten Bewertungsschritt. b) Der Eingriff ist in sich zu hoch. Ist dies der Fall, wird er an dieser Stelle als nicht zu rechtfertigen ausgeschlossen. Dies gilt, wie gesagt, bei der konventionellen Käfighaltung für Legehennen, es gilt auch für die Stopfmast, die Anbindhaltung für Kälber etc. Wir brauchen nicht nach weiteren Gründen suchen: Die pure Intensität des Eingriffs verbietet jedes weitere Abwägen mit dem Nutzen. Dies ist auch der Punkt, an dem üblicherweise das Tierschutzrecht ansetzt, das solche Handlungsweisen unterbindet. Nebenbei wird an dieser Stelle auch deutlich, dass Wertungsunschärfen bestehen und notwendig bestehen bleiben werden: Wo die Grenze überhaupt zumutbarer Belastungen überschritten wird, kann im Einzelnen selten trennscharf behauptet werden und dann auch nicht immer im Konsens unter allen Kundigen. Diese „Belastungsgrenze“ wird im Einzelfall strittig sein. Dies hat wiederum mehrere Gründe. Zum einen sind solche Grenzziehungen vom Wissensstand abhängig: Vorgänge können im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse einer anderen Bewertung unterliegen. Viel wichtiger aber ist, dass wir es hier mit menschlichen Urteilen zu tun haben, denn wir ziehen eine Schranke zum Schutz der Tiere, die wir und andere Menschen nicht durchbrechen sollen. Das „Leiden“ im genannten Sinne ist an den Tieren zu konstatieren, die Grenzziehung ist menschliche Aufgabe. Dazu gehört auch, dass solche Grenzziehungen sozial relativ sind: Die Stopfmast ist in Deutschland z.B. verboten und dieses Verbot ruht auf einem festen gesellschaftlichen Konsens. Diese Relativität hindert aber nicht, dass sehr belastende Eingriffe innerhalb einer moralischen oder rechtlichen Gemeinschaft bindend als zu intensiv für das Tier ausgeschlossen werden. Aus beidem nun, aus der sozialen Einbindung und dem steten Wandel im Wissen um das Tier, ändern sich diese Grenzen auch durch die Zeit. Kettenhunde sieht man in Südeuropa allerorten, bei uns nicht mehr – obwohl dies vor Jahrzehnten auch hierzulande anders war. Entscheidend für das Bewertungsmodell ist, dass eine ganze Reihe von Praktiken an dieser Stelle schon herausfallen können, ohne dass es zu einer weiteren „Güterabwägung“ kommt. Dabei ist aber manches, was rechtlich nicht verboten ist, nicht deswegen moralisch schon erlaubt. Erlaubt ist im Bewertungsmodell nur eine Handlung, deren Nutzen nicht ohne diese Handlung erreicht werden kann. Unter Nutzen wird dabei alles verstanden, was etwa dem Halter zugute kommt, zu seiner Arbeitserleichterung, zur Erhöhung seiner Sicherheit, zu seinem Einkommen beiträgt. Es kann aber auch ein Nutzen für das betroffene Tier selbst entstehen, etwa bei der Klauenpflege, oder aber für seine Stallgenossen, etwa durch das „depeaking“ bei Geflügel. Entgegen der gängigen Redenwendung von der Güterabwägung lassen sich selten Nutzen gegen Belastung wägen, jedenfalls nicht ohne „freihändige“ Einschätzungen und schon gar nicht, wenn wir Vorteile für den Menschen gegen Nachteile für die Tiere verrechnen. Wir haben dafür keine „Währung“, keinen übergreifenden Maßstab, kurz: wir vergleichen Äpfel mit Birnen. c) Das Modell folgt deshalb einer anderen Logik, nämlich der Logik der Notwendigkeit. Wenn ein Eingriff nicht schon in sich zu intensiv ist und wenn er einen plausiblen Nutzen bewirkt, dann kommt dazu die Bedingung, dass dieser Nutzen nicht anders zu erreichen ist, dass es also keine Alternativen zu diesem Eingriff gibt. Als legitim, weil unvermeidlich kann er nur gelten, wenn unmöglich ist Arch.Geflügelk. 1/2010 Kunzmann: Ethische Antworten auf moralische Anfragen 1) denselben Effekt innerhalb desselben Haltungssystems zu erreichen, etwa durch besseres Management oder z.B. dadurch, weniger Tiere im selben Raum zu halten. Immer geht es in diesem Schritt darum, denselben Nutzen durch Alternativen zu erreichen, die weniger belastend sind. Die Idee hier besteht darin, den „Rahmen“ zunächst zu belassen und in diesem Rahmen nach Wegen zu suchen, die eine Minderung der Belastung mit sich bringen. Dazu sind eigentlich immer außerordentlich viele Wege denkbar, im Übrigen auch oft ohne großen finanziellen Einsatz. Die Möglichkeiten bieten eine ganze Palette: Verbesserungen im Management oder in der Ausgestaltung der Stallungen, Verringerung der Besatzdichte, Wahl anderer Zuchtlinien etc. Gerade im Geflügelbereich werden genau an diesem Punkt der Zucht ganz entscheidende Weichen gestellt. 2) Wenn dies alles nicht fruchtet und der belastende Eingriff nötig bleibt, gilt es eine zweite Alternative zu prüfen, und das Haltungssystem zu wechseln, also in einem sehr plakativen Fall Legehennen nicht im Käfig, sondern in der Voliere zu halten. Die Idee besteht abermals darin, den Erfolg, den sich der menschliche Akteur von bestimmten Maßnahmen verspricht, beizubehalten, aber mit geringeren Kosten für das Tier. Viele Eingriffe werden nämlich erst durch das Haltungssystem erzwungen und sind – der Logik des Modells nach – nur legitim, wenn zu diesem System keine Alternative besteht. Dies wiederum hängt davon ab, ob die umgebenden „Strukturen“ ein anderes Haltungssystem erlauben. Unter Struktur werden hier alle Bedingungen zusammengefasst, unter denen ein Haltungssystem besteht, also Marktlage, gesetzliche Vorgaben, Förderinstrumente wie Subventionen etc. Natürlich kann ein wirtschaftender Tierhalter Alternativen nur realisieren, wenn sie nachhaltig erfolgreich sind. 3) Wenn es einem Halter unter gegebenen Bedingungen nicht möglich ist, in ein Haltungssystem zu wechseln, das geringere Belastungen bedeutet, bleibt noch ein letzte Alternative, nämlich zu versuchen, eine andere Struktur zu erzeugen, die es ermöglicht, für tiergerechter erzeugte Produkte (= weniger Belastung für das individuelle Tier) ein angemessenes Einkommen zu erzielen. Dies ist denkbar durch veränderten Konsum, durch gesetzliche Regelung, durch entsprechende Subvention etc. Schulbeispiel ist der Schweizer Ausstieg aus der Käfighaltung, der nur durch ein ganzes Bündel von Faktoren, eben von geänderten Strukturen möglich war. Eine Chance zu einer weniger dramatischen strukturellen Veränderung liegt etwa in TierschutzLabels, um ein Beispiel zu nennen. Immer geht es darum, die Rahmenbedingungen zu ändern, so dass die konkrete Haltung zu geringeren Lasten des Tieres geht. Von den drei Varianten ist dies die langwierigste, aber auch die dauerhafteste Lösung, die ein Halter allein auch nicht implementieren kann. Im Unterschied zum klassischen Appell an „den Verbraucher“ richtet sich das Bewertungsmodell aber zunächst an die Verantwortung des Halters, der Alternativen suchen muss, und ganz am Ende an andere, von Ferne Beteiligte, wie etwa den Konsumenten oder den Gesetzgeber. Wenn aber Alternativen innerhalb eines Systems oder zu diesem System nicht innerhalb der gegebenen Strukturen realisierbar sind, sind auch andere Akteure gefordert. Nur wenn der fragliche Eingriff in eine der fünf Freiheiten des Tieres durch die erwähnten drei Instanzen keine Alternative findet, kann er als notwendig gelten. Das Modell funktioniert zusammengefasst in der Logik eines Rüttel-Siebes, aus dem am Ende als moralisch legitim nur übrig bleibt, was durch einen Nutzen gerechtfertigt ist, was Tiere nicht in sich zu hoch belastet und wozu es keine Alternative gibt – 1) zur konkreten Praxis „vor Ort“, 2) zum Haltungssystem und schließlich 3) zu den Strukturen. Arch.Geflügelk. 1/2010 5 Es ist nun nicht die Aufgabe des Ethikers, dieses Modell mit den unendlich vielen Detailfragen der Tierhaltung durchzuexerzieren oder sich zum Juror in diesen Verhältnissen aufzuspielen. Das Modell bietet eine übersichtliche und folgerichtig aufgebaute Handreichung, an der entlang sich die konkreten Verhältnisse beurteilen lassen. Es bietet außerdem die Möglichkeit, anhand dieses Leitfadens den verwirrenden Diskurs zur Fragen der Tierhaltung etwas sachorientierter zu gestalten. Zusammenfassung Inmitten unübersichtlicher gesellschaftlicher Diskussionen über Tierhaltung allgemein ist es auch für die unmittelbaren Akteure sinnvoll, den bunten moralischen Intuitionen mit ethisch reflektierten Urteilen zu begegnen. Dazu dient das skizzierte Bewertungsmodell. Die Tierethik wird in der Verantwortung des Menschen und der Leidensfähigkeit des Tieres grundgelegt. Daraus folgt in Stufen, welche Handlungen sich auch ethisch begründet rechtfertigen lassen. Stichworte Tierethik, Tierschutz, gesellschaftlicher Diskurs Summary Keeping animals has become an issue of highly controversial debate. Moral statements play an important role, so that it seems advisable for those involved to reflect upon their actions according to ethical principles. The paper presents an ethical model based on human responsibility for animals capable of suffering. It differentiates which types of action can be justified in line with ethical standards. Key words Animal ethics, animal welfare, public discourse Literatur BUSCH, R., P. KUNZMANN, 2006: Leben mit und von Tieren. Utz Verlag, München. FARM ANIMAL WELFARE COUNCIL, 2009: Five Freedoms. <http://www.fawc.org.uk/freedoms.htm> am 29.09.2009. KUNZMANN, P., 2005a: Können Tiere leiden? Zur Begründung einer Tierethik. Stimmen der Zeit, 2/2005, 90-102. KUNZMANN, P., 2005b: Nutztiere und ihre Haltung – eine ethische Bewertung. In: Erhard, M. und H.H. Sambraus: Ethologie und Tierschutz. Tagungsband Sektion Angewandte Ethologie der DVG, München 2005, Thema: Ethologie und Tierschutz, 7-14. LORZ, A., E. METZGER, 1999: Kommentar zum Tierschutzgesetz. Beck, München. METHLING, W., J. UNSHELM, (Hrsg.) 2002: Umwelt- und tiergerechte Haltung von Nutz-, Heim- und Begleittieren. Parey, Berlin. SCHWEITZER, A., 1974: Ges. Werke in fünf Bänden. Hrsg. v. R. Grabs. Beck, München. THURNHERR, U., 2000: Angewandte Ethik. Junius, Hamburg. Correspondence: Prof. Dr. Peter Kunzmann, Ethikzentrum der Friedrich-SchillerUniversität, Zwätzengasse 3, 07743 Jena; E-mail: [email protected]