Ingenieure für Brandschutz Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum Prof. Dr.-Ing. Wolfram Klingsch, Brandschutz Planung Klingsch GmbH Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser, Brandschutz Planung Klingsch GmbH Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher, Prüfingenieurin für Brandschutz (Kapitel 3) Fassung Mai 2011 Fassung Mai 2011 Inhalt 1 Berliner Stadtschloss 1.1 Historie des Gebäudes 1.2 Wiederaufbau Berliner Schloss - Humboldtforum 2 Brandschutzkonzept 2.1 Beschreibung und Nutzung des Gebäudes 2.2 Baulicher Brandschutz 2.3 Technischer Brandschutz 2.4 Organisatorischer Brandschutz 2.5 Zusammenfassung 3Prüfingenieur/in Brandschutz im Planungsprozess 2 4 Internetinformationen 5 Quellen- und Bildnachweise Fassung Mai 2011 Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses – Humboldtforum 1 Berliner Stadtschloss 1.1 Historie des Gebäudes Kurfürst Joachim II ließ im 16.Jahrhundert eine Renaissance-Residenz errichten, die durch mehr oder weniger prunkvolle Baumaßnahmen sukzessive erweitert wurde. Das Gebäude diente zunächst den Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg als Residenz. Unter der Regentschaft von Kurfürst Friedrich III (ab 1701 König Friedrich I von Preußen) wurde die bestehende Liegenschaft durch Andreas Schlüter und nach dessen unehrenhaften Entlassung -der Münzturm an der Nordwestecke des Schlosses mußte aus statischen Problemen wieder abgerissen werden- durch Johann Eosander von Göthe zur herrschaftlichen Königsresidenz im Stile des protestantischen Barocks ausgebaut. Das Schloss wurde von den Königen von Preußen und im weiteren Verlauf der Geschichte durch die Deutschen Kaiser als Winterresidenz genutzt. Das Innere des Schlosses wurde zum Teil künstlerisch bedeutsam modifiziert. An der Kubatur wurden bis auf den Kuppelbau nur wenige Veränderungen vorgenommen. Das ursprüngliche Berliner Schloss -auch als Berliner Stadtschloss bezeichnetbefand sich auf der Spreeinsel im Herzen von Berlin, Stadtbezirk Mitte, unmittelbar an der Spree und gegenüber von Dom und Lustgarten. Es lag am Ende der Prachtstraße Unter den Linden und war Teil des repräsentativen städtebaulichen Ensembles in der Stadtmitte. Die historischen Veränderungen des Jahres 1918 -Deutschland verlor den ersten Weltkrieg; Gründung der Weimarer Republik - führten zu alternativen Nutzungsformen des Gebäudes. Es diente in den darauffolgenden Jahren verschiedenen Mietern u. a. als Museum. Am 03. Februar 1945 wurde das Berliner Schloss durch die Bomben der Alliierten Streitkräfte getroffen und brannte zu weiten Teilen im Inneren aus. Die Kriegs- und Nachkriegswirren führten zu weiteren Schäden. Gleichwohl waren die Außenfassaden, tragende Wände und Treppenhäuser in einem Zustand, der es erlaubte, in den zum Teil einzeln erhaltenen Räumen von 1945 - 1948 wieder Ausstellungen stattfinden zu lassen. Abbildung 1: Historische Luftaufnahme des Berliner Stadtschlosses um 1900 [1] Das Berliner Schloss geht in seinen Ursprüngen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Vorher befand sich hier eine Burg mit Fundamenten von Gebäuden, die bis in das Jahr 1443 zurückreichen. 4 Die Staatsführung der DDR sah keinen Platz für eine stark zerstörte Immobilie mit preußisch-absolutistischen Symbolcharakter. Nationale und internationale kulturelle Eliten, die Akademie der Wissenschaften sowie das Berliner Denkmalamt nahmen eine gegenüber der Parteiauffassung andere Position ein und sprachen sich für den Wiederaufbau/Erhalt des Schlosses aus. Dem ungeachtet erfolgte auf Anordnung des Zentralkomitee der Sozialitischen Einheitspartei Deutschland, im Zeitraum von September bis Dezember 1950, die Sprengung des Berliner Stadtschlosses. Die freigeräumte Fläche diente bis 1973 als Marx-EngelsPlatz der DDR-Staatsführung als Aufmarschplatz. Lediglich das ehemalige Portal IV des historischen Schlosses blieb erhalten, da von diesem Karl-Liebknecht am 09. November 1918 die freie sozialistische Republik Deutschland ausrief. Noch heute steht das Portal als Relikt für die Öffentlichkeit sichtbar integriert in die Fassade des ehemaligen Staatsratsgebäudes der DDR, an der Südseite des 5 Fassung Mai 2011 Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum Schlossplatzes. Das der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann wenige Stunden vor Karl Liebknecht, ebenfalls von einem Balkon des Berliner Stadtschlosses, den Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreichs und die Deutsche Republik ausrief, die zur Gründung der Weimarer Republik führte, sollte nicht vergessen werden und unterstreicht die historische Bedeutung des Gebäudes. 1.2 Ab dem Jahre 1973 wurden Teile des Marx-Engels-Platzes für den Neubau des Palastes der Republik genutzt, der im Jahre 1976 eingeweiht wurde. Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 diente das Gebäude als Kulturpalast mit zahlreichen Versammlungsräumen und als Sitz der Volkskammer. Wegen der hohen Asbestbelastung des Gebäudes, aus Brandschutzgründen wurde auf die Stahlkonstrukrion ca. 5.000 t Spritzasbest aufgetragen, wurde der Palast der Republik am 19. September 1990 auf Anweisung der Volkskammer geschlossen. Zwischen 1998 und 2003 wurden die vorhandenen asbesthaltigen Baustoffe sowie die Inneneinrichtung bis auf den Rohbau zurückgebaut. 2003 beschloss der Deutsche Bundestag -auch unter Würdigung der langjährigen Diskussion um die Rekonstruktion des Berliner Schlosses- den Abriss des Gebäudes. Bis zum Beginn der Abrissarbeiten 2006 wurde der ehemalige Palast der Republik mit Ausstellungen, Partys etc. als Volkspalast genutzt. Ende 2008 war der ehemalige Palast der Republik Geschichte. Die seit 1994 wieder als Schloßplatz betitelte Freifläche wird in der Öffentlichkeit als Lücke in der urbanen Bebauung Berlins Mitte empfunden Derzeit wird sie als Grünfläche mit Holzstegen, für archäologischen Grabungen und Kunstinstallationen temporär genutzt. Abbildung 2: Übergangsnutzung Schloßplatz im Jahr 2011 [(c) Karl-Olaf Kaiser] 6 Wiederaufbau Berliner Schloss - Humboldtforum Die Wiedervereinigung der beiden deutschen Einzelstaaten rückte die Diskussion um einen Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses sehr schnell ins Licht der Öffentlichkeit. Hierbei ging es natürlich originär um das eigentliche Gebäude aber im Besonderen auch um die Symbolik einer solchen Neubaumaßnahme im Selbstverständnis der Deutschen, nach dem beschlossenen Abriss des Palast der Republik. Bürger organisierten sich in Pro und Contra Initiativen und warben jeweils um ihr favorisiertes Projekt (Erhalt Palast der Republik/Neubau Berliner Schloss). Im Jahre 1993/1994 erregte die 1:1 Fassadeninstallation des Berliner Schlosses national und international Aufmerksamkeit. Die Bundesregierung und der Senat von Berlin beschlossen nach zehnjähriger Diskussion im Herbst 2000 eine internationale Expertenkommission zu berufen, die für das städtebaulich bedeutsame Schlossareal Empfehlungen für die zukünftige Nutzung, die architektonische Gestaltung sowie die Finanzierung entwickeln sollte. Die daraufhin berufene, international besetzte Expertenkommission legte im April 2002 den Abschlußbericht mit 44 Empfehlungen vor. Demnach wurde als „Konzept mit kulturpolitischer Ausstrahlung und urbaner Wirkung die Integration von Kunst und Kulturen der Welt, Wissenschaft und einem breit gefächerten Veranstaltungs- und Begegnungsprogramm“ definiert. „Unter dem Begriff Humboldt-Forum soll es als Ort des Dialogs, der bürgerschaftlichen Teilhabe und der gleichrangigen Zeitgenossenschaft der Weltkulturen ein neuartiges Konzept des 21. Jahrhundert sein. Diese empfohlene Nutzung (gestaltet aus Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Humboldt-Universität zu Berlin, Zentral- und Landesbibliothek, Berlin, Agora) ist als integratives Modell im Planungsgebiet (Schloßplatz und Umfeld) zu verwirklichen.“[2] Hinsichtlich der architektonischen Gestaltung wurde empfohlen, dass diese auf das mit dem Ort verbundene historische und baukulturelle Erbe Bezug nehmen soll. „Die Kommission votiert für die Orientierung des künftigen Bauwerks in der Nord-, West- und Südausrichtung am Grundriss und den Höhenmaßen des einstigen Schlosses in seiner baulichen Gestalt unmittelbar vor der Zerstörung. Die Kommission votiert für die Wiedererrichtung der barocken Fassaden nach den genannten Himmelsrichtungen sowie innerhalb des Schlüterhofes.“ [2] Auch hinsichtlich der Baukosten wurden entsprechende Empfehlungen ausgesprochen (seinerzeit 80 Mio. € aus Spenden für die Rekonstruktion der historischen Fassade und 590 Mio. € Baukosten). 7 Fassung Mai 2011 Im Juli 2002 stimmten 384 von 589 Abgeordneten des Deutschen Bundestages für die Empfehlungen der Kommission. Nach erneutem Beschluss des Deutschen Bundestages aus 11/2007 wurde die Kostenobergrenze mit 552 Mio. € festgelegt. Der Neubau wird damit das zweitgrößte Projekt des Bundes in Berlin sein. Im Dezember 2007 wurde ein Architektenwettbewerb in den definierten Randbedingungen ausgelobt (Repliken der Nord-, West- und Südfassade des ehemaligen Schlosses sowie drei Seiten des Schlüterhofes sollten erhalten bleiben. Die Ostfassade sowie die Kuppel über dem Portal III sowie das Innere des Humboldtforums konnten frei gestaltet werden.) Aus den 158 teilnehmenden Architektenbüros wählte die Jury im November 2008 den Entwurf des italienischen Architekten Francesco Stella als favorisierte Umsetzung und zeichnete ihn mit dem ersten Preis aus. Gleichwohl war der Bund als Auftraggeber nicht zwingend an die Juryentscheidung gebunden, da sie nur eine Empfehlung an den Bauherren war. Im Jahre 2009 geriet das Projekt dann u. a. in juristische formale Zweifel bezüglich des inzwischen geschlossenen Architektenvertrages, die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt wurden. Gleichzeitig wurde eine Nachbesserung des Vertrages zugestanden, sodass die seitens Franco Stella involvierten Architekturbüros Hilmer & Sattler, Büro Gerkan, Marg und Partner sowie die weiteren Fachplaner die Arbeiten fortsetzen konnten. Im Juni 2010 wurde die Freigabe der Haushaltsmittel für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses unter Berücksichtigung der aktuellen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die durch die internationale Finanzkrise ausgelöst waren, durch die Bundesregierung zunächst ausgesetzt. Die bisher erteilten Planungsaufträge konnten jedoch fortgesetzt werden und im März 2011 wurde dem Bauherrn die Entwurfsplanung übergeben. Die Bauherrenfunktion wird durch die Stiftung Berliner Schloss –Humboldtforum wahrgenommen. Sie wurde 2009 gegründet, ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum 2 Brandschutzkonzept 2.1 Beschreibung und Nutzung des Gebäudes Abbildung 3: Lageplan des Gebäudes [(c) Golden Graphics Section] Auf Grundlage einer Ausschreibung wurde das Büro Brandschutz Planung Klingsch GmbH (BPK) vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt, die Brandschutzplanung für das Berliner Schloss – Humboldtforum zu erstellen. Das Grundstück befindet sich in Berlin-Mitte auf der Spreeinsel, unmittelbar südlich der Karl-Liebknecht Straße und nördlich der Rathausstraße. Es orientiert sich mit seinen Längsseiten nach NW und SO, mit den Schmalseiten nach SW und NO. Das Gebäude hat ein Untergeschoss und, inklusive Dachgeschoss, sieben aufgehende Geschosse mit Aufenthaltsräumen. Dabei sind über dem Erdgeschoss, dem ersten und zweiten Obergeschoss jeweils Halbgeschosse angeordnet. Das Gebäude wird in Ost - West Richtung durch zwei Innenhöfe (Schlüterhof, Schloßforum) unterteilt. Die maßgebende Höhe des höchstgelegenen Geschosses (3. OG), in dem nach jetzigem Planungsstand Aufenthaltsräume möglich sind, liegt bei Portal P 1 bei 20,82 m über OKG der Feuerwehrzufahrt. Das Gebäude ist somit der Gebäudeklasse 5 nach BauO Bln § 2 (3) zuzuordnen. Das Gebäude hat eine räumliche Ausdehnung von ca. 180 m x 120 m. 8 9 Fassung Mai 2011 Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum Abbildung 4: Übersicht Baufelder EG – DG [(c) Stiftung Berliner Schloss Humboldtforum/ Franco Stella] Im Untergeschoss befinden sich das Archäologische Fenster mit historischen Fundamenten, Lager-, Technik- und Nebenräume sowie Umkleiden und WCAnlagen. Im südöstlichen Bereich sind eine Zufahrt, ein Ladehof zur Anlieferung und Müllentsorgung sowie eine Fahrradgarage angeordnet. Im Erdgeschoss befindet sich -als zentraler Teil im Zentrum des Gebäudes- die Agora (Foyer), die einen bis auf Höhe des Dachgeschosses reichenden Luftraum hat (Baufeld A 1). Als weiterer repräsentativer Bereich des Gebäudes verbindet die Treppenhalle (Baufeld Q 2) die Geschosse EG, 1. OG, 2. OG und das 3. OG. Im EG gruppieren sich um die Agora (Baufeld A 1) weitere Versammlungsräume (Baufelder B 3 und K 2) und Ausstellungsflächen (Baufelder K 1 und B 2) sowie der zentrale Eingangsbereich des Gebäudes (Baufeld P 3). Zwischen Schlossforum und Schlüterhof werden ein Bistro und ein Museumsbuchladen errichtet. Im nordöstlichen Gebäudeteil befindet sich ein Restaurant (Baufeld Q 1). Zum Schlüterhof gibt es eine Ausstellungsfläche (Lapidarium, Baufeld B 6) mit einem Cafe inklusive Nebenräumen, das mit dem Cafe in der Bibliothek im ersten Obergeschoss einen gemeinsamen Luftraum hat. Abbildung 5: Portal mit überdachter Agora [(c) Stiftung Berliner Schloss Humboldtforum/ Franco Stella] Im ersten Obergeschoss befindet sich im wesentlichen die Bibliothek der Staatlichen Museen Berlin (SMB) und der Zentralen Landes Bibliothek (ZLB) inklusive der dazugehörigen Nebenräumen, Arbeitskabinen, Gruppenräumen, Freihandbereich usw. Im zweiten und dritten Obergeschoss befinden sich Ausstellungsräume der Staatlichen Museen Berlin. Im Dachgeschoss sind Technikräume zur Versorgung des Gebäudes untergebracht. Der Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses soll die historische äußere Gebäudegestaltung in großen Bereichen rekonstruieren. Dies führt zu Konflikten mit dem Brandschutz, da es sich einerseits um einen Neubau handelt, andererseits historisch begründete Randbedingungen die Planung beeinflussen, die heutigen Brandschutzanforderungen nicht entsprechen. Die in großen Bereichen vorgesehene Museumsnutzung führte gleichfalls zu Vorgaben mit Auswirkungen auf die Brandschutzplanung. 10 11 Fassung Mai 2011 Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum Die Ausstellungsräume innerhalb des Gebäudekomplexes sind in erster Linie für eine museale Nutzung ausgelegt. Gleichwohl ist es Wunsch des Nutzers, in kleinen definierten Teilbereichen flexibel Veranstaltungen durchzuführen. Insofern wurden für diese Räume die brandschutztechnischen Anforderungen der MVStättV geprüft und, sofern möglich, in der brandschutztechnischen Planung berücksichtigt. Dies bezieht sich u. a. auf die Qualität der raumabschließenden Wände und Decken, die Baustoffklasse von Wand-, Decken- und Bodenbelägen bzw. -bekleidungen, die Fluchtweglänge, die Breite von Flucht- und Rettungswegen, die Möglichkeiten zur Rauchableitung, die Sicherheitsbeleuchtung, der Brandfrüherkennung, der Sprachalarmierung, der Ausstattung mit Feuerlöschern und Entnahmestellen von Löschwasser für die Einsatzkräfte der Feuerwehr. Eine flächendeckende Sprinklerung war hingegen, aus Sorge des Bauherren um die musealen Objekte, nicht möglich. der MHHR beantragt. Sowohl diese Vorgehensweise als auch die bisherige Umsetzung im Planungsprozeß und natürlich die Festlegung der beabsichtigten brandschutztechnischen Maßnahmen bedurften eines intensiven Dialogs mit der Prüfingenieurin für Brandschutz und der Berliner Feuerwehr. Dieser naturgemäß iterative Abstimmungsprozeß war geprägt von gegenseitigem Verständnis für die jeweiligen Belange und einem ausgeprägten fachlichen Konsens. Zusammenfassend ergibt sich, dass wegen der Art und Nutzung das Gebäude als multipler Sonderbau zu bewerten ist. Die baurechtlichen Anforderungen ergeben sich u. a. auf der Grundlage der Bauordnung für Berlin (BauO Bln), der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (BetrVO) und der Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättV). Darüber hinaus ist eine Vielzahl von technischen Baubestimmungen, technischen Regeln, lokalen Anforderungen der Genehmigungsbehörden usw. zu berücksichtigen. Abbildung 6: SchnittPerspektive [(c) Golden Graphics Section] Der Bauherr erwägt, auf dem Dach des Berliner Schlosses im Baufeld K 2 ein Dachcafe und im Baufeld K 1 eine Dachterrasse einzurichten. Hieraus resultiert eine zusätzliche baurechtliche Einstufung des Gebäudes in die Sonderbaukategorie Hochhaus, da die Höhe des höchstgelegenen Aufenthaltsraums dann bei 31,97 m liegt. Insofern wurden bereits in der jetzigen Entwurfsplanung die daraus resultierenden baurechtlichen materiellen Anforderungen sowie brandschutztechnisch potentiellen Risiken ermittelt, die erforderlichen Erleichterungen fachlich bewertet und alle notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen brandschutztechnischen Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt. Im Rahmen des einzureichenden Bauantrages wird dann weitestgehend eine Erleichterung zu den Anforderungen 12 Im Brandschutzkonzept steht der Personenschutz im Vordergrund, so dass die entsprechenden Grundforderungen der BauOBln, trotz der vielfältigen einschränkenden Randbedingungen aus historischer Rekonstruktion und Nutzungskonzept eingehalten werden konnten. Des Weiteren sollen auf Wunsch des Bauherrn vorrangig bauliche Brandschutzmaßnahmen zur Anwendung kommen, anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen nur nachrangig. 2.2 Baulicher Brandschutz Abweichend von § 30 (2) BauO Bln können die inneren Brandabschnittswände im Gebäude, u .a. aufgrund der historischen Raumanordnungen und musealen Nutzungen mit den sehr großen Ausstellungsräumen, nicht im Abstand von maximal 40 m errichtet werden. Dieser Sachverhalt wurde im Rahmen der Planung mit der Prüfingenieurin Brandschutz abgestimmt, in Bezug auf die Türqualitäten wurden weitere Erleichterungen erwirkt. Innerhalb dieser Brandabschnitte sind jeweils weitere Räumlichkeiten mit Wänden in Qualität Bauart Brandwand von anderen angrenzenden Räumen abgetrennt. Hierdurch ergibt sich eine brandschutztechnisch vorteilhafte Unterteilung in zahlreiche Brandbekämpfungsabschnitte. 13 Fassung Mai 2011 Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum Tragende und auch nichttragende Wände, Stützen und Deckenplatten werden, wenn diese feuerbeständig sind, gemäß § 26 BauO Bln aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt. Darüber hinaus sind aus Sachschutzgründen alle sonstigen raumbildenden Wände aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. Trennwände zwischen Nutzungseinheiten bzw. Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen werden in der Regel in feuerbeständiger Bauart ausgeführt. Decken müssen als raumabschließende Bauteile feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen (F 90-A) hergestellt werden. Zur Verringerung der Brandlasten innerhalb des Gebäudes und um die Gefahr der Brandausbreitung zu minimieren, sind Dämmstoffe überwiegend aus nichtbrennbaren Baustoffen zu verwenden. Die Treppenhalle wird als mehrgeschossiges Foyer errichtet. Um dem Rauchübertritt zwischen den Geschossen vorzubeugen, werden an den Öffnungen der Geschoße (EG bis 2. OG) jeweils umlaufend vertikale Rauchschürzen installiert. Die Rauchschürzen werden im Brandfall bei Detektion der Kenngröße Rauch über die BMZ zentral gesteuert und herabgefahren. Zur Rauchableitung aus der Treppenhalle wird eine maschinelle Entrauchungsanlage mit geschoßweiser Absaugung installiert, die auf jeder Ebene eine raucharme Schicht von mindestens 2,50 m Höhe gewährleistet. Die Nachströmung erfolgt im EG über die Türen zum Schlossforum. Abbildung 7: Visualisiertes Brandschutzkonzept, hier EG [(c) Stiftung Berliner Schloss Humboldtforum/ BPK Brandschutz Planung Klingsch GmbH] In notwendigen Treppenräumen, in notwendigen Fluren, im Bereich der Agora und in Ausstellungs- oder Versammlungsräumen über 1.000 qm müssen Wand- und Deckenbekleidungen gemäß MVStättV § 5 aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt werden (Baustoffklasse A nach DIN 4102). In den sonstigen Ausstellungsräumen und in Versammlungsräumen unter 1.000 qm genügen mindestens schwerentflammbare Baustoffe (Baustoffklasse B1) oder geschlossene nicht hinterlüftete Holzverkleidungen. Die Unterkonstruktion, Halterung und Befestigungen der Wand- und Deckenbekleidungen müssen in den oben genannten Räumen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. 14 In der brandschutztechnischen Konzeption sind im Gebäude, zur brandschutztechnischen Abtrennung von unterschiedlichen Geschossen oder Nutzungsbereichen, brandschutztechnisch klassifizierte Verglasungen vorgesehen. Abweichend von der MVStättV § 3 (3) sollen die Agora (Baufeld A 1) im EG mit dem dazugehörigen Luftraum gegenüber dem Entree des Gebäudes (Baufeld P 3) sowie der Treppenhalle (Baufeld Q 2) mit Brandschutzverglasungen der Qualität F 30 abgetrennt werden. Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen, im Einvernehmen mit der Prüfingenieurin für Brandschutz, aufgrund der Sprinklerung der Agora und der Treppenhalle sowie der jeweiligen maschinellen Entrauchung dieser Bereiche, keine Bedenken gegen eine solche Ausführung. Sofern sich im weiteren Planungsverlauf der Nachweis einer weiter reduzierten Feuerwiderstandsklasse, bei gleichem Schutzziel der hier relevanten Fassaden, führen lässt, kann für die Genehmigungsplanung auch eine F 0 Fassade brandschutztechnisch befürwortet werden. Im Ethnologischen Museum (Baufeld B 5) ist nutzungsbedingt -hier sollen mehrere Meter hohe Schiffsmodelle ausgestellt werden- zwischen dem 2. und 3. OG ein geschossübergreifender Luftraum vorhanden. Abweichend von den Anforderungen der BauO Bln soll der Luftraum im 3. OG durch eine G 30 Verglasung und Rauchschutzabschlüsse gemäß DIN 18095-1:1988-10 abgetrennt werden. Der Bereich wird vollflächig hinsichtlich der Kenngröße Rauch überwacht und zusätzlich wird der Raum maschinell entraucht. Mittels Ingenieurverfahren zur maschinellen Entrauchung wurde für ein mit der Prüfingenieurin abgestimmtes Brandszenario nachgewiesen, dass die Temperaturen im 3. OG nach 20 Minuten 15 Fassung Mai 2011 auf der brandabgewandten Seite Werte von 75 °C nicht überschreiten. Zu diesem Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass sich keine Besucher mehr darin aufhalten sondern aufgrund der automatischen Personenalarmierung bei Detektion der Kenngröße Rauch im betroffenen Ausstellungsraum des 2. OG sowie den im 3. OG an den Luftraum angrenzenden Ausstellungsräumen, sich bereits in der Initialbrandphase zu den notwendigen Treppenräumen in Sicherheit gebracht haben. Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums, auch im Kellergeschoss, ist wenigstens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum, in einen Vorraum eines notwendigen Treppenraums, in einen anderen Brandabschnitt oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar. Aus jeder Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen sind wenigstens zwei unabhängige bauliche Fluchtund Rettungswege gewährleistet. Ausgänge von Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen müssen auf notwendige Flure oder ins Freie führen. Der erste und der zweite Flucht- und Rettungsweg führt dabei für Geschosse oberhalb EG über eine notwendige Treppe. Für vereinzelte Aufenthaltsräume im Gebäude ergeben sich in lokalen Bereichen, aufgrund der Geometrie, der besonderen gestalterischen Randbedingungen des historisch nachempfundenen Gebäudes sowie der spezifischen Anforderungen der Nutzer, Überschreitungen der gemäß BauOBln zulässigen Fluchtweglängen. Diese Zwangspunkte wurden unter Berücksichtigung der brandschutztechnischen Infrastruktur sowie der vorgesehenen organisatorischen Maßnahmen sicherheitstechnisch bewertet, über Zusatznachweise (Simulationen) abgesichert und einvernehmlich mit der Prüfingenieurin abgestimmt. In weiten Teilen wird das Berliner Schloss – Humboldt-Forum als Museum genutzt. Für den Eigentümer und die Betreiber der verschiedenen Museen erwachsen hieraus u. a. im Bezug auf den Diebstahlschutz besondere Anforderungen. Das Risiko und die Möglichkeit des unbemerkten und ggf. ungehinderten Verlassens des Gebäudes sind zu reduzieren, möglichst zu verhindern. Diese Planungsvorgabe führt zu einem Konflikt mit der Forderung nach uneingeschränkten Fluchtwegen im Brandfall. Um diese konträren Ziele weitestgehend in Einklang zu bringen, werden im Berliner Schloss gebäudespezifische Sicherungssysteme angewendet. Die Erschließung der öffentlich zugänglichen Bereiche des Gebäudes erfolgt barrierefrei. Hiervon ausgenommen sind lediglich einzelne, untergeordnete kleine Nebenräume. Im Zusammenhang mit dem Evakuierungskonzept für Personen mit eingeschränkter Mobilität, z. B. Rollstuhlfahrer, werden sowohl bauliche, technische als auch organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Hinsichtlich des 16 Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum Evakuierungskonzeptes für Menschen mit Behinderung gehen die Beteiligten davon aus, dass sich im Gebäude eine -bezogen auf das statistische Mittel der Gesamtbevölkerung- durchschnittliche Zahl von behinderten Personen im Rollstuhl aufhalten. Ergänzend wurde berücksichtigt, dass im Einzelfall Besuchergruppen mit überdurchschnittlichem Anteil von Behinderten im Rollstuhl auftreten können. Die höchstzulässige Zahl der Nutzer ergibt sich aus der Kapazität der Fluchtund Rettungswege. Hierzu zählen die Ausgänge aus den jeweiligen Räumen, die Wegeführung über notwendige Flure und Treppenräume, die Räume zwischen den Ausgängen von notwendigen Treppenräumen und dem Freien, die Foyers und die im Verlauf der Flucht- und Rettungswege vorhandenen Türen bis ins Freie. In der Planung ist berücksichtigt, dass im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen keine Verengungen auftreten, auch nicht durch Türen. Die Berechnung der Evakuierungskapazitäten und die sich daraus ergebende Festlegung der höchstzulässigen Zahl der Nutzer erfolgt entsprechend den Regelungen der MVStättV auf Basis der jeweiligen anrechenbaren Ausgangsbreiten. Dies gilt auch für Bereiche, in denen originär Museumsbetrieb vorgesehen ist. Sofern in diesen Räumen ggf. Sonderveranstaltungen im Sinne der MVStättV stattfinden sollen, wurde bezogen auf die erforderlichen Fluchtwegbreiten der Nachweis geführt. Wegen der z. T. komplexen Raumstrukturen und der unterschiedlichen Nutzungskonzepte ergeben sich variable maximale Personenbelegungszahlen für das Gebäude. Alle Bereiche mit Zuordnung zur MVStättV inklusive der Museumsbereiche haben lichte Mindest-Türbreiten von 1,20 m, mit Ausnahme des Archäologischen Fensters (1,0 m). Dem Grundmaß von 1,20 m lichter Türweite ist gemäß MVStättV § 7 (4, Punkt 2) eine Kapazität von 200 Personen zugeordnet. In Schritten von jeweils 0,60 m können weitere 100 Personen der Evakuierungskapazität zugerechnet werden. Bedingt durch die Rekonstruktion des historischen Gebäudes ergeben sich Türweiten, die dem 0,60 m-Raster nur bedingt entsprechen. Hieraus folgen lichte Türweiten, die zum Teil deutlich größer sind als der Personenkapazität zugeordnet. Beispielsweise werden Türen mit einer lichten Weite von 2,38 m lediglich mit 1,80 m angerechnet: 2,38 = 1,80 + 0,58. Der unterhalb von 0,60 m bleibende Anteil der Durchgangsbreite wird formal nicht aktiviert. Da neueste Untersuchungen zur Personenstromdynamik zeigen, dass die in der Sonderbauordnung verankerte 0,60 m-Staffelung evakuierungstechnisch unbegründet ist, ergeben sich hieraus zusätzliche Verbesserungen der Evakuierungsqualität infolge der de facto größeren Durchflußkapazität (siehe hierzu z. B.: Bottleneck Capacity Estimation for Pedestrian Traffic; M. Boltes, W. Klingsch, T. Rupprecht, A. Seyfried; Proceedings Interflam 2007, London). 17 Fassung Mai 2011 Öffentlich-rechtliche Schutzziele bezüglich der Flucht- und Rettungswege und die besonderen gebäudespezifischen und gestalterischen Randbedingungen wurden durch Bauherr, Planer und Prüfingenieurin verantwortungsvoll in Einklang gebracht. Die entsprechend den vorstehend erläuterten Randbedingungen ermittelte maximale Personenbelegungszahl erlaubt eine schnelle Evakuierung des Gebäudes auf sicheren Flucht- und Rettungswegen. Zur Verifizierung der Evakuierungszeiten werden ergänzend dynamische Evakuierungssimulationen durchgeführt. 2.3 Technischer Brandschutz Das Objekt wird nur in Teilbereichen gemäß VdS Richtlinie CEA 4001 gesprinklert: gesamtes Untergeschoss, alle Versammlungsräume im EG und die Treppenhalle. Insbesondere in Ausstellungs- und Bibliotheksbereichen ist seitens der Nutzer aus Sorge vor unkontrollierten Fehlauslösungen und damit verbundenen Wasserschäden eine automatische Sprinklerung nicht gewünscht. Für die Räume der Kunstanlieferung im UG ist der Einsatz einer Hochdrucknebellöschanlage vorgesehen. Die Auswahl dieses Systems erfolgte wegen der geringen Wasserbeaufschlagung für die Brandbekämpfung und der damit verbundenen Minimierung evtl. auftretender Beschädigungen an vorhandenen Ausstellungsobjekten in den Räumen bei Havarie der Anlage. Zur Risikominimierung des unbeabsichtigten Auslösens der automatischen Löschanlage wird sie in diesem Bereich als vorgesteuerte Trockenanlage mit Zwei-Linien-Abhängigkeit ausgeführt. Die Aktivierung der automatischen Löschung erfolgt erst bei Ansprechen von zwei Rauchmeldern in benachbarten Melderlinien sowie dem Auslösen eines Glassfässchens im Düsenkopf. Gemäß der Beurteilung und in Abstimmung mit der Berliner Feuerwehr ist den Einsatzkräften der Feuerwehr die Brandbekämpfung der Versammlungsstätte mittels trockener Steigleitungen und entsprechenden Einspeise- und Entnahmestellen adäquat möglich. An definierten Positionen werden daher Schlauchanschlussvorrichtungen und Einspeisestellen gemäß DIN 14461 installiert. Im Bereich der Vorräume bzw. in den notwendigen Treppenräumen und teilweise in den Ausstellungsflächen werden trockene Steigleitungen sowie Entnahmestellen trocken gemäß DIN 14462 vorgehalten. Zur Brandbekämpfung eines Initialbrandes durch das anwesende Aufsichtspersonal, Mitarbeiter usw. werden alle Gebäudebereiche mit Handfeuerlöschern ausgestattet. 18 Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum Das gesamte Objekt wird vollflächig mit einer Anlage zur automatischen Brandfrüherkennung, in der Regel für die Kenngröße Rauch, gemäß DIN 14675 Kategorie I (Vollschutz) ausgestattet. Die Projektierung der BMA erfolgt gemäß DIN VDE 0833-2 und DIN EN 54. In definierten Teilbereichen des Gebäudes wird die Brandmeldeanlage zur Vermeidung von Falschalarmen in der Betriebsart TM, d. h. technische Maßnahmen, gemäß DIN 0833-2 betrieben. Ergänzend zu den automatischen Meldern werden im Gebäude gemäß VDE 0833-02 in den Fluchtund Rettungswegen, zumindest an allen Ausgängen zu freien Verkehrsflächen, Handfeuermelder angeordnet. Alle Brandmeldungen werden auch zur ständig besetzten, hauseigenen Leitstelle geschaltet. Für sämtliche Räume der baulichen Anlage wird für die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Brandfall eine Möglichkeit der Rauchableitung hergestellt. Die Rauchableitung kann bei außenliegenden Räumen über Fenster und Türen oder über Rauch- und Wärmeabzüge erfolgen. Innenliegende Räume mit einer Grundfläche < 20 m² können in Abstimmung mit der Berliner Feuerwehr und der Prüfingenieurin für Brandschutz über benachbarte Räume, die über Rauchableitungsöffnungen, Abluftanlagen oder maschinelle Entrauchungsanlagen verfügen, entraucht werden. Eine Entrauchung dieser Räume ist auch mit Geräten der Feuerwehr möglich. Definierte Versammlungsräume müssen Rauchabzugsanlagen haben, die eine raucharme Schicht von 2,50 m ermöglicht. Die Nachweisführung erfolgte für die Bereiche Agora, Treppenhalle und Belvedere mit einer Feldmodellberechnung (CFD = Computational Fluid Dynamics). Hierzu wurde das für Brandschutzzwecke vom National Institute of Standards an Technology (NIST) entwickelten Programmpaket FDS in der Version 5.5.3 durch brandschutztechnische Spezialisten angewendet. Das Programm kann zur Berechnung der Strömungsund Verbrennungsvorgänge die Methode der Large-Eddy-Simulation verwenden, welche sich besonders für turbulente und thermisch dominierte Strömungen eignet. Die Berechnungen erfolgen grundsätzlich dreidimensional und instationär. Alle Brandszenarien und deren Parameter wurden mit der Prüfingenieriun für Brandschutz abgestimmt. Die Simulationsergebnisse ergaben für die Treppenhalle, dass zur Gewährleistung einer raucharmen Schicht von 2,5 m Höhe ein Entrauchungsvolumenstrom von mindestens 75.000 m³/h in jedem Geschoss erforderlich ist. Dieser Abluftvolumenstrom ist jeweils nur auf der Ebene zu gewährleisten in der ein Brand detektiert wird. Die entsprechenden Entrauchungsklappen der übrigen Ebenen in der Treppenhalle müssen geschlossen bleiben. 19 Fassung Mai 2011 Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum in Form von abgespeicherten Sprachdurchsagen (deutsch/englisch). In Sondernutzungsbereichen mit eingeschränkter akustischer Wahrnehmbarkeit, wie z. B. Film- oder Musikkabinen, sind zusätzlich optische Alarmierungen vorgesehen, z. B. Blitzleuchten. Das Belvedere im 2. OG, inklusive des Luftraums im 3. OG, wird ebenfalls maschinell entraucht. Bzgl. der Optimierung der brandschutztechnischen Abtrennung zwischen den Geschossen haben die Simulationsergebnisse gezeigt, dass ein Entrauchungsvolumenstrom von mindestens 75.000 m³/h erforderlich ist, um die thermische Belastung der klassifizierten Brandschutzverglasung im 3. OG auf Temperaturen von maximal 140°K zu begrenzen. Die Personenaufzüge werden mit einer Evakuierungssteuerung (primäre und alternative Brandfallhaltestellen) gemäß den Anforderungen der DIN EN 81-73 ausgeführt. Bei Detektion der Kenngröße Rauch fahren alle Aufzüge mindestens im betroffenen Brandabschnitt ohne Berücksichtigung der gewünschten Haltestellen der Nutzer und ohne Halt direkt in die primäre Brandfallhaltstelle. In der Regel befindet sich die primäre Brandfallhaltestelle im EG. Dort bleiben die Aufzüge mit geöffneten Türen stehen. Bei Detektion der Kenngröße Rauch im EG fahren die Aufzüge direkt die alternative Brandfallhaltestelle an. Es wird nicht von zwei gleichzeitigen Brandereignissen in unterschiedlichen Geschossen ausgegangen. Für die Agora hat eine vorliegende Umströmungssimulation des Gebäudes ausgeprägte Turbulenzen auf der Dachebene und damit die Notwendigkeit einer maschinellen Entrauchung aufgezeigt. Der erforderliche maschinelle Entrauchungsvolumenstrom beträgt 250.000 m³/h. Im Entrauchungskonzept für die Agora wurden die Abström- / Nachströmflächen mit 60 m² bemessen, dies gewährleistet geringe Nachströmgeschwindigkeiten von ca. 1,2 m/sec und damit impulsarme Zuluft. Die Detailergebnisse der jeweiligen Untersuchungen werden im Brandschutzgutachten für den Bauantrag enthalten sein. Im gesamten Gebäude wird eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage unter Einbeziehung der Rettungszeichen gemäß der DIN EN 50172 (VDE0108:100):200501 installiert. Abbildung 8: Darstellung eines Simulationsergebnisses nach 900 sec [(c) Stiftung Berliner Schloss Humboldtforum/ BPK Brandschutz Planung Klingsch GmbH] Zur Gewährleistung einer hohen Personensicherheit erlangt die frühzeitige und gezielte Personenalarmierung große Bedeutung. Nur so kann in einer noch unkritischen Initialbrandphase eine gezielte Evakuierung des relevanten Raumes, der Nutzungseinheit, des Brandabschnittes, des Brandgeschosses bzw. des gesamten Gebäudekomplexes veranlasst werden. Die Alarmierung erfolgt bei Detektion der Kenngröße Rauch automatisch mit einer Sprachalarmanlage der Kategorie 1 gemäß DIN VDE 0833-4 über Lautsprecher 20 Die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie weitere sicherheitsrelevante Anlagen werden von elektrischen Leitungsanlagen mit Funktionserhalt im Brandfall versorgt. Die Anlagen sind an eine Sicherheitsstromversorgungsanlage angeschlossen. Aufgrund der Komplexität des Gebäudes wurde eine funktionale Steuermatrix erstellt, in der die Interaktionen von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen dargestellt sind. Diese funktionale Steuermatrix ist entsprechend den qualitativen Angaben des Brandschutzkonzeptes in der weiteren Planung fortzuschreiben. In der funktionalen Steuermatrix sind alle brandschutztechnischen Steuerungen unter Benennung der konkreten Anlagen (wie z. B. Anlagennummer der Lüftungs-, Ela-, Entrauchungsanlagen usw.), Klappen (wie z. B. Brandschutz- oder Entrauchungsklappen usw.) und Feuerschutzabschlüsse in den einzelnen Auslösebereichen und die Interaktionen zwischen verschiedenen Auslösebereichen benannt. 21 Fassung Mai 2011 Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum relevante Dokumente sowie alle gemäß BetrVO notwendigen aktuellen Prüfberichte der bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen dem Bauherrn vorzulegen. Die Prüfberichte der Sachverständigen dürfen keine Mängel testieren bzw. es ist gemäß BetrVO mindestens die Betriebssicherheit und Wirksamkeit der relevanten technischen Anlage zu bescheinigen. Die beschriebenen Maßnahmen ersetzen jedoch nicht die hoheitlichen Aufgaben der Prüfingenieurin für Brandschutz. Vielmehr dienen sie im privatrechtlichen Sinne einer Qualitätssicherung. Abbildung 9: Beispiel eines Auslösebereichsplanes für die funktionale Steuermatrix [(c) Stiftung Berliner Schloss Humboldtforum/BPK Brandschutz Planung Klingsch GmbH] 2.4 Organisatorischer Brandschutz Neben den baulichen und technischen Maßnahmen nimmt der organisatorische Brandschutz ebenfalls eine wichtige Bedeutung im ganzheitlichen Brandschutzkonzept ein. Im Planungsprozeß wird der organisatorische Brandschutz durch die fachspezifische Beratung der Planer, stichprobenartige Kontrolle der jeweiligen Entwurfspläne usw. sichergestellt. Grundsätzlich wird eine brandschutztechnisch begleitende gewerkeübergreifende Überwachung der Ausführungsplanung sowie der Vergabeunterlagen im Hinblick auf die Konformität zum Brandschutzkonzept empfohlen. Die brandschutztechnische Ausführungsqualität vor Ort sollte im Sinne einer Qualitätssicherungsmaßnahme für den Eigentümer des Gebäudes durch einen Sachverständigen für Brandschutz kontinuierlich, mindestens stichprobenartig, geprüft werden. Darüber hinaus sollten die notwendigen Dokumentationsunterlagen abschließend auf Vollständigkeit gesichtet werden, um für eine ggf. durch die zuständige Aufsichtsbehörde durchzuführende Bauzustandsbesichtigung eine größere Sicherheit zu erzielen. Nach Umsetzung der im Konzept beschriebenen Baumaßnahmen und zur Fertigstellungsanzeige des verantwortlichen Bauleiters sind alle notwendigen AbP, AbZ, ggf. ZiE usw. von installierten Bauprodukten bzw. Bauarten und andere brandschutztechnisch 22 Für das Berliner Schloss – Humboldt-Forum werden Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095, Flucht- und Rettungswegpläne und eine Brandschutzordnung erstellt. Im Rahmen der Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist insbesondere zu regeln: •Aushang (Teil A); •Anweisung für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, wie z. B. Personal, Sicherheitspersonal (Teil B); •Anweisung für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie z. B. Brandschutzbeauftragte und Gebäudebetreiber (Teil C). In der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 werden u. a. die erforderlichen Maßnahmen zur Rettung von behinderten Menschen, die zulässigen Personenbelegungen der einzelnen Räumlichkeiten sowie die organisatorischen Maßnahmen zur Minimierung von Brandrisiken geregelt. Des Weiteren sind z. B. die Aufgaben der Mitarbeiter der ständig besetzten Leitwarte, des in Museumsbereichen anwesenden Aufsichtspersonals für den vorbeugenden Brandfall und das Verhalten im Brand beschrieben. 2.5 Zusammenfassung Das Brandschutzkonzept für das Gebäude Berliner Schloss – HumboldtForum beschreibt die aufeinander abgestimmten und z. T. interaktiven brandschutztechnischen Lösungen, bestehend aus baulichen, gebäudetechnischen und organisatorischen Komponenten. Das dem historischen Zustand nachempfundene Gebäude ist baurechtlich, aufgrund der Art (u. a. erhebliche Ausdehnung) und Nutzung (u. a. Versammlungsstätte, Verkaufsstätte, Museum, Bibliothek), als Sonderbau zu klassifizieren. Insbesondere die Berücksichtigung der nachempfundenen historischen Bausubstanz beeinflusst erheblich die brandschutztechnische Planung. 23 Fassung Mai 2011 Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum Primäres Schutzziel der Brandschutzplanung ist der Personenschutz. Trotz der vielfältigen Besonderheiten des Objektes konnten die entsprechenden Anforderungen der BauO Bln eingehalten werden. Mit Hinblick auf die öffentliche Nutzung des Gebäudes wurde ein barrierefreies Flucht- und Rettungswegekonzept entwickelt. Hohe Sicherheitsanforderungen an die z. T. unersetzlichen Ausstellungsobjekte beeinflussen die Brandschutzkonzeption erheblich. Dadurch dominiert der bauliche Brandschutz, automatische Löschtechniken kamen nur nachrangig zur Anwendung. Obwohl aus brandschutztechnischer Sicht die Installation der heute verfügbaren neuzeitlichen Wasserlöschanlage zur automatischen Brandbekämpfung auch für Museumsbereiche grundsätzlich empfehlenswert ist, wurde zur Minimierung befürchteter Risiken durch Wasserschäden an den musealen Objekten auf eine vollflächige Sprinklerung entsprechend der Vorgabe des Bauherrn/der Nutzer verzichtet. Installationen zur automatischen Brandbekämpfung befinden sich daher nur außerhalb der Museums- und Ausstellungsbereiche im UG, im EG, in den Galerien der Obergeschosse und in der Treppenhalle. Als anteilige Kompensation wird im Gesamtgebäude eine vollflächige Brandmeldeanlage für die Kenngröße Rauch mit automatischer Alarmierung installiert, um ein Schadenfeuer bereits in der Initialbrandphase sicher zu detektieren, es sofort mit Eigenmaßnahmen zu bekämpfen und um die Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr schnell zu alarmieren. Alle wesentlichen Nutzbereiche des Gebäudes werden entraucht, entweder maschinell oder natürlich. In Abhängigkeit von den Gegebenheiten der historischen Fenster und der Nutzung erfolgt die Aktivierung der Rauchableitung automatisch, durch das Sicherheitspersonal oder durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr. Abbildung 10: Luftbild mit Visualisierung des Berliner Schloss – Humboldt-Forum [(c) Stiftung Berliner Schloss Humboldtforum/ Franco Stella] Die in diesem Bericht exemplarisch dargestellten brandschutztechnischen Einzelmaßnahmen beschreiben den derzeitigen Planungsstand zur Entwurfsplanung (02/2011). Für eine ganzheitliche Beurteilung der brandschutztechnischen Planung gilt das umfassende Brandschutzkonzept [3]. Als weitere Maßnahme zur Risikominimierung wurden u. a. die Ausstellungsflächen -sofern dies deren besondere Art und Nutzung zulässt- in möglichst kleinflächige Abschnitte unterteilt. 24 25 Fassung Mai 2011 3 Prüfingenieur/in Brandschutz im PlanungsprozeSS Mit der neuen Musterbauordnung und darauf aufbauend in einer Vielzahl Bauordnungen der Bundesländen wurde, analog dem Prüfingenieur für Standsicherheit, der Prüfingenieur für Brandschutz eingeführt. Mit diesem Verfahren werden private Prüfingenieure überwiegend amtlich beliehen und nehmen im Auftrag der Behörde die Prüfaufgaben für den Brandschutz wahr. Neben dem Ziel der Verschlankung des Staates soll die Qualität in der Brandschutzplanung sowie in der Bauausführung erhöht werden, d.h. nach erfolgter Prüfung der Brandschutznachweise / Brandschutzkonzepte muss der Prüfingenieur für Brandschutz die Bauausführung überwachen (kann auf Stichproben beschränkt werden) und mit Aufnahme der Nutzung bestätigen, dass das Bauwerk entsprechend dem geprüften Brandschutznachweis errichtet wurde. Für das Bauvorhaben „Humboldtforum“ in Berlin hat sich der Bauherr entschieden, einen Prüfingenieur für Brandschutz zu beauftragen. Dabei sieht das Verfahren vor, dass dem Prüfingenieur ein abgeschlossenes Brandschutzkonzept übergeben wird. Dieses soll dann, unter Einbeziehung der Feuerwehr, welche am Verfahren zu beteiligen ist, geprüft werden. Sofern das Konzept nicht mit dem gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt bzw. die Schutzziele des Brandschutzes nicht erfüllt werden, ist dies dem Fachplaner Brandschutz in Form eines negativen Prüfberichtes mitzuteilen und die Überarbeitung des Konzeptes zu fordern. So einfach sich dieses Verfahren anhört, so schwierig gestaltet sich dessen Umsetzung im Bereich des Sonderbaus. Hier sind häufig nur unzureichende Regelungen vorhanden bzw. die Mustervorschriften und Richtlinien wurden in einzelnen Bundesländern nicht rechtsverbindlich eingeführt. Weiterhin liegt auch hier das Einsatzgebiet von ingenieurmäßigen Brandschutzmethoden. Es gibt also häufig keine festgeschriebenen Regeln zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Fachplaner Brandschutz ist, analog wie früher, auf den Ermessensspielraum der prüfenden Instanz, ehemals Bauamt und jetzt Prüfingenieur für Brandschutz, angewiesen. Bei einem derartig komplizierten Gebäude wie das Humboldtforum, welches sowohl den neuen gesetzlichen Vorschriften genügen und gleichzeitig im hohen Maße auch Denkmalschutzaspekte beachten sowie dem Betreiber eine optimale Nutzung sichern soll, ist ein Brandschutzkonzept in enger Abstimmung mit dem Prüfingenieur zu erstellen. Gleichzeitig muss man an dieser Stelle erwähnen, 26 Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum dass bereits in der Entwurfsphase der Brandschutz auch wesentlich über den Kostenrahmen eines Gebäudes mit entscheidet. Eine Planung, abweichend von Normen und technischen Regeln, z. B. durch Anwendung von ingenieurmäßigen Brandschutzmethoden, welche dann nicht vom Prüfingenieur getragen werden, kann zu einer wesentlichen Kostenverschiebung führen und ggf. sogar den Bau des Gebäudes unrentabel machen. Die Vorgabe, die Fassade des ehemaligen Stadtschlosses historisch wieder zu errichten sowie der Wunsch des Bauherrn einen der ehemaligen Innenhöfe zu überdachen, schränken die Möglichkeiten einer beliebigen Anordnung von Rettungswegen erheblich ein. Dazu kommen noch die Vorstellungen des Architekten, welcher sein künstlerisches Werk möglichst ohne Einschränkungen umgesetzt haben möchte. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Prüfingenieur für Brandschutz ist daher unabdingbar. Dabei dient sie weder dem Ziel, Abstriche bei der Gewährleistung des Brandschutzes zuzulassen, noch dazu den Prüfingenieur als „zweiten Fachplaner“ zu missbrauchen. Jedoch sind die Facetten des Brandschutzes zum Erreichen der Schutzziele so vielschichtig, dass eine derartige Abstimmung als unabdingbar angesehen wird. In der Regel wird es, in Abhängigkeit von der Größe, Komplexität und dem technischen Ausstattungsgrad des Gebäudes, mehrerer derartiger Abstimmungsgespräche bedürfen. An dieser Stelle besteht auch die Gefahr, dass der Prüfingenieur für Brandschutz dennoch, in Abhängigkeit von der Qualität des Fachplaners Brandschutz und der technischen Gewerke in einem gewissen Umfang in den Planungsprozess eingreift. Dies ist insofern nicht neu, da ja auch im bisherigen Genehmigungsverfahren die Baubehörden gemeinsam mit der Feuerwehr ihren Ermessensspielraum klar definiert, aber auch gleichzeitig Lösungsansätze mit aufgezeigt haben. Es darf jedoch in keinem Fall dazu führen, dass der Prüfingenieur dem Brandschutzplaner sein eigenes Konzept aufzwingt. Die Erwartungshaltungen sowohl von den Fachplanern als auch von Bauherrn und Projektsteurern sind dabei oft hoch. Hinsichtlich der Anwendung ingenieurmäßiger Methoden zum Erreichen der Schutzziele des Brandschutzes ist dem Prüfingenieur für Brandschutz die Plausibilität der Annahmen zu erläutern. Anderes wie in der Tragwerksplanung, kann der Prüfingenieur dabei nicht alle Ingenieurmethoden im Brandschutzwesen wie „Heißbemessung von Tragwerken“, „Personenstromberechnungen, „Rauchgasberechnungen“ eigenständig nachrechnen. In der Regel wird er 27 Fassung Mai 2011 sich auf die Prüfung der Plausibilität der Annahmen und auf überschlägige Abschätzungen beschränken. Erst bei begründeter Annahme eines Fehlers wird er die entsprechende Ingenieurmethode nachrechnen und sich ggf. dazu fremder Hilfe bedienen. Diese Vorgehensweise ist ebenfalls altbewährt und wurde so auch bisher von den Baubehörden praktiziert. Allein mit dem Titel „Prüfingenieur für Brandschutz“ kann nicht unterstellt werden, dass dieser Personenkreis alle Fragen des Brandschutzes in ausreichender Tiefe beantworten kann. Das Hinzuziehen von Spezialisten ist auch hier legitim und nicht verboten. Für das Humboldtforum fanden umfangreiche Berechnungen hinsichtlich der erforderlichen Rauchfreihaltung von Rettungswegen, zur Selbstrettung der Personen und zur Sicherstellung der Angriffswege für die Feuerwehr statt. Hieraus ergab sich u.a., dass statt Öffnungen zur natürlichen Rauchableitung in der Treppenhalle und in der Agora maschinelle Anlagen zum Abtransport der Rauchgase vorgesehen werden müssen. Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/palast_rueckbau/de/ humboldtforum.shtml (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) http://www.hv.spk-berlin.de/deutsch/projekte/humboldtforum.php?navid=61 (Stiftung Preussischer Kulturbesitz) http://www.smb.museum/smb/home/index.php (Staatliche Museen zu Berlin) http://www.zlb.de/ueber_uns/humboldt-forum (Zentral -und Landesbibliothek Berlin) http://www.humboldt-forum.de/ (Humboldt Universität zu Berlin) http://schlossdebatte.de/ (Informationsportal und Diskussionsforum zum geplanten Wiederaufbau Berliner Schloss/Humboldtforum) http://www.bpk-fire.de/ (Brandschutz Planung Klingsch GmbH) http://www.hhpberlin.de (hhp Berlin Ingenieure für Brandschutz GmbH) http://www.golden-section-graphics.com (Golden Section Graphics GmbH informationsdesign) 5 Herausfordernd stellte sich im Planungsprozess die Konzeption der erforderlichen Rettungswege dar. Durch bauliche Abtrennungen mit Brandschutzqualität sowie speziellen Festlegungen zur Personenbelegung gemeinsam mit dem Nutzer sowie mit einem konkreten Alarmierungskonzept kann die Selbstrettung sichergestellt werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass für das Erlangen eines positiven Prüfberichtes bei komplizierten Bauvorhaben wie dem Humboldtforum das enge Zusammenwirken zwischen dem Fachplaner Brandschutz und dem Prüfingenieur für Brandschutz unabdingbar sind. 4 Internetinformationen http://www.sbs-humboldtforum.de/ (Stiftung Berliner Schloß Humboldtforum) http://www.bmvbs.de/DE/BauenUndWohnen/BautenUndBaukultur/ BauherrBund/Berlin/SchlossHumboldtforum/schloss-humboldtforum_node.html (Bundesministerium Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/ BeauftragterfuerKulturundMedien/beauftragter-fuer-kultur-und-medien.html (Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien) http://www.bbr.bund.de/cln_015/nn_21462/DE/BautenBundesBerlin/ BautenKultur/BerlinerSchloss__Humboldtforum/HUF.html (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) 28 Quellen bzw. Bildnachweise [1]http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Berlin_Stadtschloss_ Luftaufnahme. jpg&filetimestamp=20051204185354, Zugriffsdatum 18.03.201 [2]Internationale Expertenkommission: Abschlußbericht Historische Mitte Berlin, April 2002, http://www.bmvbs.de/cae/servlet/ contentblob/28056/publicationFile/82/ schlossplatz-berlininternationale-expertenkommission-abschlussbericht-nicht- barrierefrei.pdf [3]BPK-G 170/2011 Berliner Schloss – Humboldt-Forum Schlossplatz, 10178 Berlin Brandschutztechnisches Konzept zur Entwurfsplanung Herzlichen Dank allen Institutionen, Firmen und Personen die ihre Bildrechte eingeräumt haben. 29 Weitere Informationen www.hhpberlin.de hhpberlin ist das führende deutsche Ingenieurbüro für Brandschutz mit Sitz in Berlin, München, Hamburg, Frankfurt und Braunschweig. Die im Jahr 2000 aus dem Büro Hosser, Hass und Partner hervorgegangene Firma entwickelt weltweit Brandschutzkonzepte für nationale und internationale Bauprojekte. Zu den Referenzen gehören u. a. die Münchner Allianz Arena, das Bundeskanzleramt, die Color Line Arena in Hamburg, die Dalian Twin Towers, das Pudong Museum in China sowie der neue Hauptstadt-Airport Berlin-Brandenburg International. Die Kompetenz von hhpberlin reicht von der brandschutzgerechten Fachplanung über die Ausführung bis hin zur Qualitätssicherung – sowohl im Neubau als auch bei der Bauerneuerung. hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Hauptsitz: Rotherstraße 19 10245 Berlin Phone +49 (30) 895955 0 Fax +49 (30) 895955 9 101 www.hhpberlin.de [email protected]