Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner

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Ingenieure für Brandschutz
Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des
Berliner Schlosses - Humboldtforum
Prof. Dr.-Ing. Wolfram Klingsch, Brandschutz Planung Klingsch GmbH
Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser, Brandschutz Planung Klingsch GmbH
Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher, Prüfingenieurin für Brandschutz (Kapitel 3)
Fassung Mai 2011
Fassung Mai 2011
Inhalt
1
Berliner Stadtschloss
1.1 Historie des Gebäudes
1.2 Wiederaufbau Berliner Schloss - Humboldtforum
2
Brandschutzkonzept
2.1 Beschreibung und Nutzung des Gebäudes
2.2 Baulicher Brandschutz
2.3 Technischer Brandschutz
2.4 Organisatorischer Brandschutz
2.5 Zusammenfassung
3Prüfingenieur/in Brandschutz im Planungsprozess
2
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Internetinformationen
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Quellen- und Bildnachweise
Fassung Mai 2011
Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum
Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses –
Humboldtforum
1
Berliner Stadtschloss
1.1
Historie des Gebäudes
Kurfürst Joachim II ließ im 16.Jahrhundert eine Renaissance-Residenz errichten,
die durch mehr oder weniger prunkvolle Baumaßnahmen sukzessive erweitert
wurde. Das Gebäude diente zunächst den Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg als Residenz. Unter der Regentschaft von Kurfürst Friedrich III (ab 1701
König Friedrich I von Preußen) wurde die bestehende Liegenschaft durch Andreas Schlüter und nach dessen unehrenhaften Entlassung -der Münzturm an der
Nordwestecke des Schlosses mußte aus statischen Problemen wieder abgerissen
werden- durch Johann Eosander von Göthe zur herrschaftlichen Königsresidenz
im Stile des protestantischen Barocks ausgebaut. Das Schloss wurde von den
Königen von Preußen und im weiteren Verlauf der Geschichte durch die Deutschen Kaiser als Winterresidenz genutzt. Das Innere des Schlosses wurde zum
Teil künstlerisch bedeutsam modifiziert. An der Kubatur wurden bis auf den Kuppelbau nur wenige Veränderungen vorgenommen.
Das ursprüngliche Berliner Schloss -auch als Berliner Stadtschloss bezeichnetbefand sich auf der Spreeinsel im Herzen von Berlin, Stadtbezirk Mitte, unmittelbar an der Spree und gegenüber von Dom und Lustgarten. Es lag am Ende der
Prachtstraße Unter den Linden und war Teil des repräsentativen städtebaulichen
Ensembles in der Stadtmitte.
Die historischen Veränderungen des Jahres 1918 -Deutschland verlor den ersten
Weltkrieg; Gründung der Weimarer Republik - führten zu alternativen Nutzungsformen des Gebäudes. Es diente in den darauffolgenden Jahren verschiedenen
Mietern u. a. als Museum.
Am 03. Februar 1945 wurde das Berliner Schloss durch die Bomben der Alliierten Streitkräfte getroffen und brannte zu weiten Teilen im Inneren aus. Die
Kriegs- und Nachkriegswirren führten zu weiteren Schäden. Gleichwohl waren
die Außenfassaden, tragende Wände und Treppenhäuser in einem Zustand, der
es erlaubte, in den zum Teil einzeln erhaltenen Räumen von 1945 - 1948 wieder
Ausstellungen stattfinden zu lassen.
Abbildung 1:
Historische
Luftaufnahme
des Berliner
Stadtschlosses
um 1900 [1]
Das Berliner Schloss geht in seinen Ursprüngen bis ins 16. Jahrhundert zurück.
Vorher befand sich hier eine Burg mit Fundamenten von Gebäuden, die bis in das
Jahr 1443 zurückreichen.
4
Die Staatsführung der DDR sah keinen Platz für eine stark zerstörte Immobilie
mit preußisch-absolutistischen Symbolcharakter. Nationale und internationale kulturelle Eliten, die Akademie der Wissenschaften sowie das Berliner Denkmalamt nahmen eine gegenüber der Parteiauffassung andere Position ein und
sprachen sich für den Wiederaufbau/Erhalt des Schlosses aus. Dem ungeachtet erfolgte auf Anordnung des Zentralkomitee der Sozialitischen Einheitspartei
Deutschland, im Zeitraum von September bis Dezember 1950, die Sprengung des
Berliner Stadtschlosses. Die freigeräumte Fläche diente bis 1973 als Marx-EngelsPlatz der DDR-Staatsführung als Aufmarschplatz. Lediglich das ehemalige Portal IV des historischen Schlosses blieb erhalten, da von diesem Karl-Liebknecht
am 09. November 1918 die freie sozialistische Republik Deutschland ausrief.
Noch heute steht das Portal als Relikt für die Öffentlichkeit sichtbar integriert
in die Fassade des ehemaligen Staatsratsgebäudes der DDR, an der Südseite des
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Fassung Mai 2011
Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum
Schlossplatzes. Das der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann wenige Stunden
vor Karl Liebknecht, ebenfalls von einem Balkon des Berliner Stadtschlosses, den
Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreichs und die Deutsche Republik ausrief,
die zur Gründung der Weimarer Republik führte, sollte nicht vergessen werden
und unterstreicht die historische Bedeutung des Gebäudes.
1.2
Ab dem Jahre 1973 wurden Teile des Marx-Engels-Platzes für den Neubau des
Palastes der Republik genutzt, der im Jahre 1976 eingeweiht wurde. Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 diente das Gebäude als Kulturpalast
mit zahlreichen Versammlungsräumen und als Sitz der Volkskammer. Wegen der
hohen Asbestbelastung des Gebäudes, aus Brandschutzgründen wurde auf die
Stahlkonstrukrion ca. 5.000 t Spritzasbest aufgetragen, wurde der Palast der
Republik am 19. September 1990 auf Anweisung der Volkskammer geschlossen.
Zwischen 1998 und 2003 wurden die vorhandenen asbesthaltigen Baustoffe sowie die Inneneinrichtung bis auf den Rohbau zurückgebaut. 2003 beschloss der
Deutsche Bundestag -auch unter Würdigung der langjährigen Diskussion um die
Rekonstruktion des Berliner Schlosses- den Abriss des Gebäudes. Bis zum Beginn
der Abrissarbeiten 2006 wurde der ehemalige Palast der Republik mit Ausstellungen, Partys etc. als Volkspalast genutzt. Ende 2008 war der ehemalige Palast
der Republik Geschichte.
Die seit 1994 wieder als Schloßplatz betitelte Freifläche wird in der Öffentlichkeit
als Lücke in der urbanen Bebauung Berlins Mitte empfunden Derzeit wird sie als
Grünfläche mit Holzstegen, für archäologischen Grabungen und Kunstinstallationen temporär genutzt.
Abbildung 2:
Übergangsnutzung
Schloßplatz im Jahr
2011 [(c) Karl-Olaf
Kaiser]
6
Wiederaufbau Berliner Schloss - Humboldtforum
Die Wiedervereinigung der beiden deutschen Einzelstaaten rückte die Diskussion
um einen Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses sehr schnell ins Licht der
Öffentlichkeit. Hierbei ging es natürlich originär um das eigentliche Gebäude
aber im Besonderen auch um die Symbolik einer solchen Neubaumaßnahme im
Selbstverständnis der Deutschen, nach dem beschlossenen Abriss des Palast
der Republik. Bürger organisierten sich in Pro und Contra Initiativen und warben
jeweils um ihr favorisiertes Projekt (Erhalt Palast der Republik/Neubau Berliner
Schloss). Im Jahre 1993/1994 erregte die 1:1 Fassadeninstallation des Berliner
Schlosses national und international Aufmerksamkeit.
Die Bundesregierung und der Senat von Berlin beschlossen nach zehnjähriger
Diskussion im Herbst 2000 eine internationale Expertenkommission zu berufen,
die für das städtebaulich bedeutsame Schlossareal Empfehlungen für die
zukünftige Nutzung, die architektonische Gestaltung sowie die Finanzierung
entwickeln sollte.
Die daraufhin berufene, international besetzte Expertenkommission legte im
April 2002 den Abschlußbericht mit 44 Empfehlungen vor. Demnach wurde als
„Konzept mit kulturpolitischer Ausstrahlung und urbaner Wirkung die Integration
von Kunst und Kulturen der Welt, Wissenschaft und einem breit gefächerten
Veranstaltungs- und Begegnungsprogramm“ definiert. „Unter dem Begriff
Humboldt-Forum soll es als Ort des Dialogs, der bürgerschaftlichen Teilhabe
und der gleichrangigen Zeitgenossenschaft der Weltkulturen ein neuartiges
Konzept des 21. Jahrhundert sein. Diese empfohlene Nutzung (gestaltet aus
Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Humboldt-Universität zu Berlin, Zentral- und
Landesbibliothek, Berlin, Agora) ist als integratives Modell im Planungsgebiet
(Schloßplatz und Umfeld) zu verwirklichen.“[2] Hinsichtlich der architektonischen
Gestaltung wurde empfohlen, dass diese auf das mit dem Ort verbundene
historische und baukulturelle Erbe Bezug nehmen soll. „Die Kommission
votiert für die Orientierung des künftigen Bauwerks in der Nord-, West- und
Südausrichtung am Grundriss und den Höhenmaßen des einstigen Schlosses
in seiner baulichen Gestalt unmittelbar vor der Zerstörung. Die Kommission
votiert für die Wiedererrichtung der barocken Fassaden nach den genannten
Himmelsrichtungen sowie innerhalb des Schlüterhofes.“ [2] Auch hinsichtlich
der Baukosten wurden entsprechende Empfehlungen ausgesprochen (seinerzeit
80 Mio. € aus Spenden für die Rekonstruktion der historischen Fassade und 590
Mio. € Baukosten).
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Fassung Mai 2011
Im Juli 2002 stimmten 384 von 589 Abgeordneten des Deutschen Bundestages
für die Empfehlungen der Kommission. Nach erneutem Beschluss des Deutschen
Bundestages aus 11/2007 wurde die Kostenobergrenze mit 552 Mio. € festgelegt.
Der Neubau wird damit das zweitgrößte Projekt des Bundes in Berlin sein.
Im Dezember 2007 wurde ein Architektenwettbewerb in den definierten
Randbedingungen ausgelobt (Repliken der Nord-, West- und Südfassade des
ehemaligen Schlosses sowie drei Seiten des Schlüterhofes sollten erhalten
bleiben. Die Ostfassade sowie die Kuppel über dem Portal III sowie das Innere
des Humboldtforums konnten frei gestaltet werden.) Aus den 158 teilnehmenden
Architektenbüros wählte die Jury im November 2008 den Entwurf des
italienischen Architekten Francesco Stella als favorisierte Umsetzung und
zeichnete ihn mit dem ersten Preis aus. Gleichwohl war der Bund als Auftraggeber
nicht zwingend an die Juryentscheidung gebunden, da sie nur eine Empfehlung
an den Bauherren war. Im Jahre 2009 geriet das Projekt dann u. a. in juristische
formale Zweifel bezüglich des inzwischen geschlossenen Architektenvertrages,
die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt wurden. Gleichzeitig
wurde eine Nachbesserung des Vertrages zugestanden, sodass die seitens
Franco Stella involvierten Architekturbüros Hilmer & Sattler, Büro Gerkan, Marg
und Partner sowie die weiteren Fachplaner die Arbeiten fortsetzen konnten. Im
Juni 2010 wurde die Freigabe der Haushaltsmittel für den Wiederaufbau des
Berliner Schlosses unter Berücksichtigung der aktuellen volkswirtschaftlichen
Rahmenbedingungen, die durch die internationale Finanzkrise ausgelöst
waren, durch die Bundesregierung zunächst ausgesetzt. Die bisher erteilten
Planungsaufträge konnten jedoch fortgesetzt werden und im März 2011 wurde
dem Bauherrn die Entwurfsplanung übergeben.
Die Bauherrenfunktion wird durch die Stiftung Berliner Schloss –Humboldtforum
wahrgenommen. Sie wurde 2009 gegründet, ist eine gemeinnützige Stiftung
bürgerlichen Rechts und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.
Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum
2
Brandschutzkonzept
2.1
Beschreibung und Nutzung des Gebäudes
Abbildung 3:
Lageplan des
Gebäudes
[(c) Golden
Graphics Section]
Auf Grundlage einer Ausschreibung wurde das Büro Brandschutz Planung
Klingsch GmbH (BPK) vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
beauftragt, die Brandschutzplanung für das Berliner Schloss – Humboldtforum
zu erstellen.
Das Grundstück befindet sich in Berlin-Mitte auf der Spreeinsel, unmittelbar südlich der Karl-Liebknecht Straße und nördlich der Rathausstraße. Es orientiert sich
mit seinen Längsseiten nach NW und SO, mit den Schmalseiten nach SW und NO.
Das Gebäude hat ein Untergeschoss und, inklusive Dachgeschoss, sieben aufgehende Geschosse mit Aufenthaltsräumen. Dabei sind über dem Erdgeschoss,
dem ersten und zweiten Obergeschoss jeweils Halbgeschosse angeordnet. Das
Gebäude wird in Ost - West Richtung durch zwei Innenhöfe (Schlüterhof, Schloßforum) unterteilt. Die maßgebende Höhe des höchstgelegenen Geschosses
(3. OG), in dem nach jetzigem Planungsstand Aufenthaltsräume möglich sind,
liegt bei Portal P 1 bei 20,82 m über OKG der Feuerwehrzufahrt. Das Gebäude ist
somit der Gebäudeklasse 5 nach BauO Bln § 2 (3) zuzuordnen.
Das Gebäude hat eine räumliche Ausdehnung von ca. 180 m x 120 m.
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Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum
Abbildung 4:
Übersicht Baufelder
EG – DG [(c) Stiftung
Berliner Schloss Humboldtforum/
Franco Stella]
Im Untergeschoss befinden sich das Archäologische Fenster mit historischen
Fundamenten, Lager-, Technik- und Nebenräume sowie Umkleiden und WCAnlagen. Im südöstlichen Bereich sind eine Zufahrt, ein Ladehof zur Anlieferung
und Müllentsorgung sowie eine Fahrradgarage angeordnet.
Im Erdgeschoss befindet sich -als zentraler Teil im Zentrum des Gebäudes- die
Agora (Foyer), die einen bis auf Höhe des Dachgeschosses reichenden Luftraum
hat (Baufeld A 1). Als weiterer repräsentativer Bereich des Gebäudes verbindet
die Treppenhalle (Baufeld Q 2) die Geschosse EG, 1. OG, 2. OG und das 3. OG.
Im EG gruppieren sich um die Agora (Baufeld A 1) weitere Versammlungsräume
(Baufelder B 3 und K 2) und Ausstellungsflächen (Baufelder K 1 und B 2) sowie der
zentrale Eingangsbereich des Gebäudes (Baufeld P 3). Zwischen Schlossforum
und Schlüterhof werden ein Bistro und ein Museumsbuchladen errichtet. Im
nordöstlichen Gebäudeteil befindet sich ein Restaurant (Baufeld Q 1). Zum
Schlüterhof gibt es eine Ausstellungsfläche (Lapidarium, Baufeld B 6) mit einem
Cafe inklusive Nebenräumen, das mit dem Cafe in der Bibliothek im ersten
Obergeschoss einen gemeinsamen Luftraum hat.
Abbildung 5:
Portal mit
überdachter
Agora [(c) Stiftung
Berliner Schloss Humboldtforum/
Franco Stella]
Im ersten Obergeschoss befindet sich im wesentlichen die Bibliothek der
Staatlichen Museen Berlin (SMB) und der Zentralen Landes Bibliothek (ZLB)
inklusive der dazugehörigen Nebenräumen, Arbeitskabinen, Gruppenräumen,
Freihandbereich usw.
Im zweiten und dritten Obergeschoss befinden sich Ausstellungsräume der
Staatlichen Museen Berlin.
Im Dachgeschoss sind Technikräume zur Versorgung des Gebäudes untergebracht.
Der Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses soll die historische äußere
Gebäudegestaltung in großen Bereichen rekonstruieren. Dies führt zu Konflikten
mit dem Brandschutz, da es sich einerseits um einen Neubau handelt, andererseits
historisch begründete Randbedingungen die Planung beeinflussen, die heutigen
Brandschutzanforderungen nicht entsprechen. Die in großen Bereichen
vorgesehene Museumsnutzung führte gleichfalls zu Vorgaben mit Auswirkungen
auf die Brandschutzplanung.
10
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Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum
Die Ausstellungsräume innerhalb des Gebäudekomplexes sind in erster Linie
für eine museale Nutzung ausgelegt. Gleichwohl ist es Wunsch des Nutzers,
in kleinen definierten Teilbereichen flexibel Veranstaltungen durchzuführen.
Insofern wurden für diese Räume die brandschutztechnischen Anforderungen der
MVStättV geprüft und, sofern möglich, in der brandschutztechnischen Planung
berücksichtigt. Dies bezieht sich u. a. auf die Qualität der raumabschließenden
Wände und Decken, die Baustoffklasse von Wand-, Decken- und Bodenbelägen bzw.
-bekleidungen, die Fluchtweglänge, die Breite von Flucht- und Rettungswegen,
die Möglichkeiten zur Rauchableitung, die Sicherheitsbeleuchtung, der
Brandfrüherkennung, der Sprachalarmierung, der Ausstattung mit Feuerlöschern
und Entnahmestellen von Löschwasser für die Einsatzkräfte der Feuerwehr. Eine
flächendeckende Sprinklerung war hingegen, aus Sorge des Bauherren um die
musealen Objekte, nicht möglich.
der MHHR beantragt. Sowohl diese Vorgehensweise als auch die bisherige
Umsetzung im Planungsprozeß und natürlich die Festlegung der beabsichtigten
brandschutztechnischen Maßnahmen bedurften eines intensiven Dialogs mit der
Prüfingenieurin für Brandschutz und der Berliner Feuerwehr. Dieser naturgemäß
iterative Abstimmungsprozeß war geprägt von gegenseitigem Verständnis für
die jeweiligen Belange und einem ausgeprägten fachlichen Konsens.
Zusammenfassend ergibt sich, dass wegen der Art und Nutzung das Gebäude als
multipler Sonderbau zu bewerten ist.
Die baurechtlichen Anforderungen ergeben sich u. a. auf der Grundlage der
Bauordnung für Berlin (BauO Bln), der Verordnung über den Betrieb von
baulichen Anlagen (BetrVO) und der Musterverordnung über den Bau und
Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättV). Darüber hinaus ist eine Vielzahl
von technischen Baubestimmungen, technischen Regeln, lokalen Anforderungen
der Genehmigungsbehörden usw. zu berücksichtigen.
Abbildung 6:
SchnittPerspektive
[(c) Golden
Graphics Section]
Der Bauherr erwägt, auf dem Dach des Berliner Schlosses im Baufeld K 2
ein Dachcafe und im Baufeld K 1 eine Dachterrasse einzurichten. Hieraus
resultiert eine zusätzliche baurechtliche Einstufung des Gebäudes in
die Sonderbaukategorie Hochhaus, da die Höhe des höchstgelegenen
Aufenthaltsraums dann bei 31,97 m liegt. Insofern wurden bereits in der
jetzigen Entwurfsplanung die daraus resultierenden baurechtlichen materiellen
Anforderungen sowie brandschutztechnisch potentiellen Risiken ermittelt,
die erforderlichen Erleichterungen fachlich bewertet und alle notwendigen
baulichen, technischen und organisatorischen brandschutztechnischen
Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt. Im Rahmen des einzureichenden
Bauantrages wird dann weitestgehend eine Erleichterung zu den Anforderungen
12
Im Brandschutzkonzept steht der Personenschutz im Vordergrund, so dass
die entsprechenden Grundforderungen der BauOBln, trotz der vielfältigen
einschränkenden Randbedingungen aus historischer Rekonstruktion und
Nutzungskonzept eingehalten werden konnten. Des Weiteren sollen auf Wunsch
des Bauherrn vorrangig bauliche Brandschutzmaßnahmen zur Anwendung
kommen, anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen nur nachrangig.
2.2
Baulicher Brandschutz
Abweichend von § 30 (2) BauO Bln können die inneren Brandabschnittswände
im Gebäude, u .a. aufgrund der historischen Raumanordnungen und musealen
Nutzungen mit den sehr großen Ausstellungsräumen, nicht im Abstand von
maximal 40 m errichtet werden. Dieser Sachverhalt wurde im Rahmen der
Planung mit der Prüfingenieurin Brandschutz abgestimmt, in Bezug auf die
Türqualitäten wurden weitere Erleichterungen erwirkt.
Innerhalb dieser Brandabschnitte sind jeweils weitere Räumlichkeiten mit Wänden
in Qualität Bauart Brandwand von anderen angrenzenden Räumen abgetrennt.
Hierdurch ergibt sich eine brandschutztechnisch vorteilhafte Unterteilung in
zahlreiche Brandbekämpfungsabschnitte.
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Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum
Tragende und auch nichttragende Wände, Stützen und Deckenplatten werden,
wenn diese feuerbeständig sind, gemäß § 26 BauO Bln aus nichtbrennbaren
Baustoffen hergestellt. Darüber hinaus sind aus Sachschutzgründen alle
sonstigen raumbildenden Wände aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen.
Trennwände zwischen Nutzungseinheiten bzw. Nutzungseinheiten und anders
genutzten Räumen werden in der Regel in feuerbeständiger Bauart ausgeführt.
Decken müssen als raumabschließende Bauteile feuerbeständig und aus
nichtbrennbaren Baustoffen (F 90-A) hergestellt werden.
Zur Verringerung der Brandlasten innerhalb des Gebäudes und um die Gefahr
der Brandausbreitung zu minimieren, sind Dämmstoffe überwiegend aus
nichtbrennbaren Baustoffen zu verwenden.
Die Treppenhalle wird als mehrgeschossiges Foyer errichtet. Um dem
Rauchübertritt zwischen den Geschossen vorzubeugen, werden an den Öffnungen
der Geschoße (EG bis 2. OG) jeweils umlaufend vertikale Rauchschürzen installiert.
Die Rauchschürzen werden im Brandfall bei Detektion der Kenngröße Rauch
über die BMZ zentral gesteuert und herabgefahren. Zur Rauchableitung aus
der Treppenhalle wird eine maschinelle Entrauchungsanlage mit geschoßweiser
Absaugung installiert, die auf jeder Ebene eine raucharme Schicht von mindestens
2,50 m Höhe gewährleistet. Die Nachströmung erfolgt im EG über die Türen zum
Schlossforum.
Abbildung 7:
Visualisiertes
Brandschutzkonzept,
hier EG [(c) Stiftung
Berliner Schloss Humboldtforum/
BPK Brandschutz
Planung Klingsch
GmbH]
In notwendigen Treppenräumen, in notwendigen Fluren, im Bereich der Agora
und in Ausstellungs- oder Versammlungsräumen über 1.000 qm müssen
Wand- und Deckenbekleidungen gemäß MVStättV § 5 aus nichtbrennbaren
Baustoffen hergestellt werden (Baustoffklasse A nach DIN 4102). In den
sonstigen Ausstellungsräumen und in Versammlungsräumen unter 1.000 qm
genügen mindestens schwerentflammbare Baustoffe (Baustoffklasse B1) oder
geschlossene nicht hinterlüftete Holzverkleidungen. Die Unterkonstruktion,
Halterung und Befestigungen der Wand- und Deckenbekleidungen müssen
in den oben genannten Räumen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
14
In der brandschutztechnischen Konzeption sind im Gebäude, zur
brandschutztechnischen Abtrennung von unterschiedlichen Geschossen
oder Nutzungsbereichen, brandschutztechnisch klassifizierte Verglasungen
vorgesehen. Abweichend von der MVStättV § 3 (3) sollen die Agora (Baufeld A
1) im EG mit dem dazugehörigen Luftraum gegenüber dem Entree des Gebäudes
(Baufeld P 3) sowie der Treppenhalle (Baufeld Q 2) mit Brandschutzverglasungen
der Qualität F 30 abgetrennt werden. Aus brandschutztechnischer Sicht
bestehen, im Einvernehmen mit der Prüfingenieurin für Brandschutz, aufgrund
der Sprinklerung der Agora und der Treppenhalle sowie der jeweiligen
maschinellen Entrauchung dieser Bereiche, keine Bedenken gegen eine solche
Ausführung. Sofern sich im weiteren Planungsverlauf der Nachweis einer weiter
reduzierten Feuerwiderstandsklasse, bei gleichem Schutzziel der hier relevanten
Fassaden, führen lässt, kann für die Genehmigungsplanung auch eine F 0 Fassade
brandschutztechnisch befürwortet werden.
Im Ethnologischen Museum (Baufeld B 5) ist nutzungsbedingt -hier sollen
mehrere Meter hohe Schiffsmodelle ausgestellt werden- zwischen dem 2. und
3. OG ein geschossübergreifender Luftraum vorhanden. Abweichend von den
Anforderungen der BauO Bln soll der Luftraum im 3. OG durch eine G 30 Verglasung
und Rauchschutzabschlüsse gemäß DIN 18095-1:1988-10 abgetrennt werden.
Der Bereich wird vollflächig hinsichtlich der Kenngröße Rauch überwacht und
zusätzlich wird der Raum maschinell entraucht. Mittels Ingenieurverfahren zur
maschinellen Entrauchung wurde für ein mit der Prüfingenieurin abgestimmtes
Brandszenario nachgewiesen, dass die Temperaturen im 3. OG nach 20 Minuten
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auf der brandabgewandten Seite Werte von 75 °C nicht überschreiten. Zu diesem
Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass sich keine Besucher mehr darin aufhalten
sondern aufgrund der automatischen Personenalarmierung bei Detektion der
Kenngröße Rauch im betroffenen Ausstellungsraum des 2. OG sowie den im
3. OG an den Luftraum angrenzenden Ausstellungsräumen, sich bereits in der
Initialbrandphase zu den notwendigen Treppenräumen in Sicherheit gebracht
haben.
Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums, auch im Kellergeschoss, ist wenigstens
ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum, in einen Vorraum eines
notwendigen Treppenraums, in einen anderen Brandabschnitt oder ins Freie
in höchstens 35 m Entfernung erreichbar. Aus jeder Nutzungseinheit mit
Aufenthaltsräumen sind wenigstens zwei unabhängige bauliche Fluchtund Rettungswege gewährleistet. Ausgänge von Nutzungseinheiten mit
Aufenthaltsräumen müssen auf notwendige Flure oder ins Freie führen. Der
erste und der zweite Flucht- und Rettungsweg führt dabei für Geschosse
oberhalb EG über eine notwendige Treppe. Für vereinzelte Aufenthaltsräume
im Gebäude ergeben sich in lokalen Bereichen, aufgrund der Geometrie, der
besonderen gestalterischen Randbedingungen des historisch nachempfundenen
Gebäudes sowie der spezifischen Anforderungen der Nutzer, Überschreitungen
der gemäß BauOBln zulässigen Fluchtweglängen. Diese Zwangspunkte wurden
unter Berücksichtigung der brandschutztechnischen Infrastruktur sowie der
vorgesehenen organisatorischen Maßnahmen sicherheitstechnisch bewertet,
über Zusatznachweise (Simulationen) abgesichert und einvernehmlich mit der
Prüfingenieurin abgestimmt.
In weiten Teilen wird das Berliner Schloss – Humboldt-Forum als Museum genutzt.
Für den Eigentümer und die Betreiber der verschiedenen Museen erwachsen
hieraus u. a. im Bezug auf den Diebstahlschutz besondere Anforderungen. Das
Risiko und die Möglichkeit des unbemerkten und ggf. ungehinderten Verlassens
des Gebäudes sind zu reduzieren, möglichst zu verhindern. Diese Planungsvorgabe
führt zu einem Konflikt mit der Forderung nach uneingeschränkten Fluchtwegen
im Brandfall. Um diese konträren Ziele weitestgehend in Einklang zu bringen,
werden im Berliner Schloss gebäudespezifische Sicherungssysteme angewendet.
Die Erschließung der öffentlich zugänglichen Bereiche des Gebäudes erfolgt
barrierefrei. Hiervon ausgenommen sind lediglich einzelne, untergeordnete kleine
Nebenräume. Im Zusammenhang mit dem Evakuierungskonzept für Personen
mit eingeschränkter Mobilität, z. B. Rollstuhlfahrer, werden sowohl bauliche,
technische als auch organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Hinsichtlich des
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Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum
Evakuierungskonzeptes für Menschen mit Behinderung gehen die Beteiligten
davon aus, dass sich im Gebäude eine -bezogen auf das statistische Mittel
der Gesamtbevölkerung- durchschnittliche Zahl von behinderten Personen
im Rollstuhl aufhalten. Ergänzend wurde berücksichtigt, dass im Einzelfall
Besuchergruppen mit überdurchschnittlichem Anteil von Behinderten im
Rollstuhl auftreten können.
Die höchstzulässige Zahl der Nutzer ergibt sich aus der Kapazität der Fluchtund Rettungswege. Hierzu zählen die Ausgänge aus den jeweiligen Räumen, die
Wegeführung über notwendige Flure und Treppenräume, die Räume zwischen
den Ausgängen von notwendigen Treppenräumen und dem Freien, die Foyers und
die im Verlauf der Flucht- und Rettungswege vorhandenen Türen bis ins Freie.
In der Planung ist berücksichtigt, dass im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen
keine Verengungen auftreten, auch nicht durch Türen. Die Berechnung der
Evakuierungskapazitäten und die sich daraus ergebende Festlegung der
höchstzulässigen Zahl der Nutzer erfolgt entsprechend den Regelungen der
MVStättV auf Basis der jeweiligen anrechenbaren Ausgangsbreiten. Dies gilt
auch für Bereiche, in denen originär Museumsbetrieb vorgesehen ist. Sofern in
diesen Räumen ggf. Sonderveranstaltungen im Sinne der MVStättV stattfinden
sollen, wurde bezogen auf die erforderlichen Fluchtwegbreiten der Nachweis
geführt. Wegen der z. T. komplexen Raumstrukturen und der unterschiedlichen
Nutzungskonzepte ergeben sich variable maximale Personenbelegungszahlen
für das Gebäude. Alle Bereiche mit Zuordnung zur MVStättV inklusive der
Museumsbereiche haben lichte Mindest-Türbreiten von 1,20 m, mit Ausnahme
des Archäologischen Fensters (1,0 m). Dem Grundmaß von 1,20 m lichter
Türweite ist gemäß MVStättV § 7 (4, Punkt 2) eine Kapazität von 200 Personen
zugeordnet. In Schritten von jeweils 0,60 m können weitere 100 Personen der
Evakuierungskapazität zugerechnet werden. Bedingt durch die Rekonstruktion
des historischen Gebäudes ergeben sich Türweiten, die dem 0,60 m-Raster
nur bedingt entsprechen. Hieraus folgen lichte Türweiten, die zum Teil deutlich
größer sind als der Personenkapazität zugeordnet. Beispielsweise werden Türen
mit einer lichten Weite von 2,38 m lediglich mit 1,80 m angerechnet: 2,38 = 1,80
+ 0,58. Der unterhalb von 0,60 m bleibende Anteil der Durchgangsbreite wird
formal nicht aktiviert. Da neueste Untersuchungen zur Personenstromdynamik
zeigen, dass die in der Sonderbauordnung verankerte 0,60 m-Staffelung
evakuierungstechnisch unbegründet ist, ergeben sich hieraus zusätzliche
Verbesserungen der Evakuierungsqualität infolge der de facto größeren
Durchflußkapazität (siehe hierzu z. B.: Bottleneck Capacity Estimation for
Pedestrian Traffic; M. Boltes, W. Klingsch, T. Rupprecht, A. Seyfried; Proceedings
Interflam 2007, London).
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Fassung Mai 2011
Öffentlich-rechtliche Schutzziele bezüglich der Flucht- und Rettungswege und die
besonderen gebäudespezifischen und gestalterischen Randbedingungen wurden
durch Bauherr, Planer und Prüfingenieurin verantwortungsvoll in Einklang
gebracht. Die entsprechend den vorstehend erläuterten Randbedingungen
ermittelte maximale Personenbelegungszahl erlaubt eine schnelle Evakuierung
des Gebäudes auf sicheren Flucht- und Rettungswegen. Zur Verifizierung der
Evakuierungszeiten werden ergänzend dynamische Evakuierungssimulationen
durchgeführt.
2.3
Technischer Brandschutz
Das Objekt wird nur in Teilbereichen gemäß VdS Richtlinie CEA 4001
gesprinklert: gesamtes Untergeschoss, alle Versammlungsräume im EG und
die Treppenhalle. Insbesondere in Ausstellungs- und Bibliotheksbereichen
ist seitens der Nutzer aus Sorge vor unkontrollierten Fehlauslösungen und
damit verbundenen Wasserschäden eine automatische Sprinklerung nicht
gewünscht. Für die Räume der Kunstanlieferung im UG ist der Einsatz einer
Hochdrucknebellöschanlage vorgesehen. Die Auswahl dieses Systems erfolgte
wegen der geringen Wasserbeaufschlagung für die Brandbekämpfung und
der damit verbundenen Minimierung evtl. auftretender Beschädigungen an
vorhandenen Ausstellungsobjekten in den Räumen bei Havarie der Anlage.
Zur Risikominimierung des unbeabsichtigten Auslösens der automatischen
Löschanlage wird sie in diesem Bereich als vorgesteuerte Trockenanlage mit
Zwei-Linien-Abhängigkeit ausgeführt. Die Aktivierung der automatischen
Löschung erfolgt erst bei Ansprechen von zwei Rauchmeldern in benachbarten
Melderlinien sowie dem Auslösen eines Glassfässchens im Düsenkopf.
Gemäß der Beurteilung und in Abstimmung mit der Berliner Feuerwehr ist den
Einsatzkräften der Feuerwehr die Brandbekämpfung der Versammlungsstätte
mittels trockener Steigleitungen und entsprechenden Einspeise- und
Entnahmestellen adäquat möglich. An definierten Positionen werden daher
Schlauchanschlussvorrichtungen und Einspeisestellen gemäß DIN 14461
installiert. Im Bereich der Vorräume bzw. in den notwendigen Treppenräumen
und teilweise in den Ausstellungsflächen werden trockene Steigleitungen sowie
Entnahmestellen trocken gemäß DIN 14462 vorgehalten.
Zur Brandbekämpfung eines Initialbrandes durch das anwesende
Aufsichtspersonal, Mitarbeiter usw. werden alle Gebäudebereiche mit
Handfeuerlöschern ausgestattet.
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Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum
Das gesamte Objekt wird vollflächig mit einer Anlage zur automatischen
Brandfrüherkennung, in der Regel für die Kenngröße Rauch, gemäß DIN 14675
Kategorie I (Vollschutz) ausgestattet. Die Projektierung der BMA erfolgt gemäß
DIN VDE 0833-2 und DIN EN 54. In definierten Teilbereichen des Gebäudes wird
die Brandmeldeanlage zur Vermeidung von Falschalarmen in der Betriebsart TM,
d. h. technische Maßnahmen, gemäß DIN 0833-2 betrieben. Ergänzend zu den
automatischen Meldern werden im Gebäude gemäß VDE 0833-02 in den Fluchtund Rettungswegen, zumindest an allen Ausgängen zu freien Verkehrsflächen,
Handfeuermelder angeordnet. Alle Brandmeldungen werden auch zur ständig
besetzten, hauseigenen Leitstelle geschaltet.
Für sämtliche Räume der baulichen Anlage wird für die Einsatzkräfte der Feuerwehr
im Brandfall eine Möglichkeit der Rauchableitung hergestellt. Die Rauchableitung
kann bei außenliegenden Räumen über Fenster und Türen oder über Rauch- und
Wärmeabzüge erfolgen. Innenliegende Räume mit einer Grundfläche < 20 m²
können in Abstimmung mit der Berliner Feuerwehr und der Prüfingenieurin für
Brandschutz über benachbarte Räume, die über Rauchableitungsöffnungen,
Abluftanlagen oder maschinelle Entrauchungsanlagen verfügen, entraucht
werden. Eine Entrauchung dieser Räume ist auch mit Geräten der Feuerwehr
möglich.
Definierte Versammlungsräume müssen Rauchabzugsanlagen haben, die eine
raucharme Schicht von 2,50 m ermöglicht. Die Nachweisführung erfolgte für die
Bereiche Agora, Treppenhalle und Belvedere mit einer Feldmodellberechnung
(CFD = Computational Fluid Dynamics). Hierzu wurde das für Brandschutzzwecke
vom National Institute of Standards an Technology (NIST) entwickelten
Programmpaket FDS in der Version 5.5.3 durch brandschutztechnische
Spezialisten angewendet. Das Programm kann zur Berechnung der Strömungsund Verbrennungsvorgänge die Methode der Large-Eddy-Simulation verwenden,
welche sich besonders für turbulente und thermisch dominierte Strömungen
eignet. Die Berechnungen erfolgen grundsätzlich dreidimensional und instationär.
Alle Brandszenarien und deren Parameter wurden mit der Prüfingenieriun
für Brandschutz abgestimmt. Die Simulationsergebnisse ergaben für die
Treppenhalle, dass zur Gewährleistung einer raucharmen Schicht von 2,5 m
Höhe ein Entrauchungsvolumenstrom von mindestens 75.000 m³/h in jedem
Geschoss erforderlich ist. Dieser Abluftvolumenstrom ist jeweils nur auf der
Ebene zu gewährleisten in der ein Brand detektiert wird. Die entsprechenden
Entrauchungsklappen der übrigen Ebenen in der Treppenhalle müssen
geschlossen bleiben.
19
Fassung Mai 2011
Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum
in Form von abgespeicherten Sprachdurchsagen (deutsch/englisch). In
Sondernutzungsbereichen mit eingeschränkter akustischer Wahrnehmbarkeit,
wie z. B. Film- oder Musikkabinen, sind zusätzlich optische Alarmierungen
vorgesehen, z. B. Blitzleuchten.
Das Belvedere im 2. OG, inklusive des Luftraums im 3. OG, wird ebenfalls
maschinell entraucht. Bzgl. der Optimierung der brandschutztechnischen
Abtrennung zwischen den Geschossen haben die Simulationsergebnisse gezeigt,
dass ein Entrauchungsvolumenstrom von mindestens 75.000 m³/h erforderlich
ist, um die thermische Belastung der klassifizierten Brandschutzverglasung im 3.
OG auf Temperaturen von maximal 140°K zu begrenzen.
Die Personenaufzüge werden mit einer Evakuierungssteuerung (primäre und
alternative Brandfallhaltestellen) gemäß den Anforderungen der DIN EN 81-73
ausgeführt. Bei Detektion der Kenngröße Rauch fahren alle Aufzüge mindestens
im betroffenen Brandabschnitt ohne Berücksichtigung der gewünschten
Haltestellen der Nutzer und ohne Halt direkt in die primäre Brandfallhaltstelle.
In der Regel befindet sich die primäre Brandfallhaltestelle im EG. Dort bleiben
die Aufzüge mit geöffneten Türen stehen. Bei Detektion der Kenngröße Rauch
im EG fahren die Aufzüge direkt die alternative Brandfallhaltestelle an. Es wird
nicht von zwei gleichzeitigen Brandereignissen in unterschiedlichen Geschossen
ausgegangen.
Für die Agora hat eine vorliegende Umströmungssimulation des Gebäudes
ausgeprägte Turbulenzen auf der Dachebene und damit die Notwendigkeit
einer maschinellen Entrauchung aufgezeigt. Der erforderliche maschinelle
Entrauchungsvolumenstrom beträgt 250.000 m³/h. Im Entrauchungskonzept
für die Agora wurden die Abström- / Nachströmflächen mit 60 m² bemessen,
dies gewährleistet geringe Nachströmgeschwindigkeiten von ca. 1,2 m/sec und
damit impulsarme Zuluft. Die Detailergebnisse der jeweiligen Untersuchungen
werden im Brandschutzgutachten für den Bauantrag enthalten sein.
Im gesamten Gebäude wird eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage unter
Einbeziehung der Rettungszeichen gemäß der DIN EN 50172 (VDE0108:100):200501 installiert.
Abbildung 8:
Darstellung eines
Simulationsergebnisses
nach 900 sec
[(c) Stiftung
Berliner Schloss Humboldtforum/
BPK Brandschutz
Planung Klingsch
GmbH]
Zur Gewährleistung einer hohen Personensicherheit erlangt die frühzeitige
und gezielte Personenalarmierung große Bedeutung. Nur so kann in einer
noch unkritischen Initialbrandphase eine gezielte Evakuierung des relevanten
Raumes, der Nutzungseinheit, des Brandabschnittes, des Brandgeschosses
bzw. des gesamten Gebäudekomplexes veranlasst werden. Die Alarmierung
erfolgt bei Detektion der Kenngröße Rauch automatisch mit einer
Sprachalarmanlage der Kategorie 1 gemäß DIN VDE 0833-4 über Lautsprecher
20
Die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Anlagen
und Einrichtungen sowie weitere sicherheitsrelevante Anlagen werden von
elektrischen Leitungsanlagen mit Funktionserhalt im Brandfall versorgt. Die
Anlagen sind an eine Sicherheitsstromversorgungsanlage angeschlossen.
Aufgrund der Komplexität des Gebäudes wurde eine funktionale Steuermatrix
erstellt, in der die Interaktionen von sicherheitstechnischen Anlagen
und Einrichtungen dargestellt sind. Diese funktionale Steuermatrix ist
entsprechend den qualitativen Angaben des Brandschutzkonzeptes in der
weiteren Planung fortzuschreiben. In der funktionalen Steuermatrix sind
alle brandschutztechnischen Steuerungen unter Benennung der konkreten
Anlagen (wie z. B. Anlagennummer der Lüftungs-, Ela-, Entrauchungsanlagen
usw.), Klappen (wie z. B. Brandschutz- oder Entrauchungsklappen usw.) und
Feuerschutzabschlüsse in den einzelnen Auslösebereichen und die Interaktionen
zwischen verschiedenen Auslösebereichen benannt.
21
Fassung Mai 2011
Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum
relevante Dokumente sowie alle gemäß BetrVO notwendigen aktuellen
Prüfberichte der bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen dem
Bauherrn vorzulegen. Die Prüfberichte der Sachverständigen dürfen keine
Mängel testieren bzw. es ist gemäß BetrVO mindestens die Betriebssicherheit
und Wirksamkeit der relevanten technischen Anlage zu bescheinigen. Die
beschriebenen Maßnahmen ersetzen jedoch nicht die hoheitlichen Aufgaben der
Prüfingenieurin für Brandschutz. Vielmehr dienen sie im privatrechtlichen Sinne
einer Qualitätssicherung.
Abbildung 9:
Beispiel eines
Auslösebereichsplanes
für die funktionale
Steuermatrix
[(c) Stiftung
Berliner Schloss Humboldtforum/BPK
Brandschutz Planung
Klingsch GmbH]
2.4
Organisatorischer Brandschutz
Neben den baulichen und technischen Maßnahmen nimmt der organisatorische
Brandschutz ebenfalls eine wichtige Bedeutung im ganzheitlichen
Brandschutzkonzept ein.
Im Planungsprozeß wird der organisatorische Brandschutz durch die
fachspezifische Beratung der Planer, stichprobenartige Kontrolle der jeweiligen
Entwurfspläne usw. sichergestellt. Grundsätzlich wird eine brandschutztechnisch
begleitende gewerkeübergreifende Überwachung der Ausführungsplanung sowie
der Vergabeunterlagen im Hinblick auf die Konformität zum Brandschutzkonzept
empfohlen. Die brandschutztechnische Ausführungsqualität vor Ort sollte im
Sinne einer Qualitätssicherungsmaßnahme für den Eigentümer des Gebäudes
durch einen Sachverständigen für Brandschutz kontinuierlich, mindestens
stichprobenartig, geprüft werden. Darüber hinaus sollten die notwendigen
Dokumentationsunterlagen abschließend auf Vollständigkeit gesichtet werden,
um für eine ggf. durch die zuständige Aufsichtsbehörde durchzuführende
Bauzustandsbesichtigung eine größere Sicherheit zu erzielen. Nach Umsetzung
der im Konzept beschriebenen Baumaßnahmen und zur Fertigstellungsanzeige
des verantwortlichen Bauleiters sind alle notwendigen AbP, AbZ, ggf. ZiE usw.
von installierten Bauprodukten bzw. Bauarten und andere brandschutztechnisch
22
Für das Berliner Schloss – Humboldt-Forum werden Feuerwehrpläne gemäß DIN
14095, Flucht- und Rettungswegpläne und eine Brandschutzordnung erstellt. Im
Rahmen der Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist insbesondere zu regeln:
•Aushang (Teil A);
•Anweisung für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, wie z.
B. Personal, Sicherheitspersonal (Teil B);
•Anweisung für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie z.
B. Brandschutzbeauftragte und Gebäudebetreiber (Teil C).
In der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 werden u. a. die erforderlichen
Maßnahmen zur Rettung von behinderten Menschen, die zulässigen
Personenbelegungen der einzelnen Räumlichkeiten sowie die organisatorischen
Maßnahmen zur Minimierung von Brandrisiken geregelt. Des Weiteren sind
z. B. die Aufgaben der Mitarbeiter der ständig besetzten Leitwarte, des in
Museumsbereichen anwesenden Aufsichtspersonals für den vorbeugenden
Brandfall und das Verhalten im Brand beschrieben.
2.5
Zusammenfassung
Das Brandschutzkonzept für das Gebäude Berliner Schloss – HumboldtForum beschreibt die aufeinander abgestimmten und z. T. interaktiven
brandschutztechnischen
Lösungen,
bestehend
aus
baulichen,
gebäudetechnischen und organisatorischen Komponenten. Das dem historischen
Zustand nachempfundene Gebäude ist baurechtlich, aufgrund der Art (u. a.
erhebliche Ausdehnung) und Nutzung (u. a. Versammlungsstätte, Verkaufsstätte,
Museum, Bibliothek), als Sonderbau zu klassifizieren. Insbesondere die
Berücksichtigung der nachempfundenen historischen Bausubstanz beeinflusst
erheblich die brandschutztechnische Planung.
23
Fassung Mai 2011
Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum
Primäres Schutzziel der Brandschutzplanung ist der Personenschutz. Trotz
der vielfältigen Besonderheiten des Objektes konnten die entsprechenden
Anforderungen der BauO Bln eingehalten werden. Mit Hinblick auf die öffentliche
Nutzung des Gebäudes wurde ein barrierefreies Flucht- und Rettungswegekonzept
entwickelt.
Hohe Sicherheitsanforderungen an die z. T. unersetzlichen Ausstellungsobjekte
beeinflussen die Brandschutzkonzeption erheblich. Dadurch dominiert der
bauliche Brandschutz, automatische Löschtechniken kamen nur nachrangig
zur Anwendung. Obwohl aus brandschutztechnischer Sicht die Installation
der heute verfügbaren neuzeitlichen Wasserlöschanlage zur automatischen
Brandbekämpfung auch für Museumsbereiche grundsätzlich empfehlenswert
ist, wurde zur Minimierung befürchteter Risiken durch Wasserschäden an
den musealen Objekten auf eine vollflächige Sprinklerung entsprechend der
Vorgabe des Bauherrn/der Nutzer verzichtet. Installationen zur automatischen
Brandbekämpfung befinden sich daher nur außerhalb der Museums- und
Ausstellungsbereiche im UG, im EG, in den Galerien der Obergeschosse und
in der Treppenhalle. Als anteilige Kompensation wird im Gesamtgebäude eine
vollflächige Brandmeldeanlage für die Kenngröße Rauch mit automatischer
Alarmierung installiert, um ein Schadenfeuer bereits in der Initialbrandphase
sicher zu detektieren, es sofort mit Eigenmaßnahmen zu bekämpfen und um die
Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr schnell zu alarmieren.
Alle wesentlichen Nutzbereiche des Gebäudes werden entraucht, entweder
maschinell oder natürlich. In Abhängigkeit von den Gegebenheiten der
historischen Fenster und der Nutzung erfolgt die Aktivierung der Rauchableitung
automatisch, durch das Sicherheitspersonal oder durch die Einsatzkräfte der
Feuerwehr.
Abbildung 10:
Luftbild mit
Visualisierung des
Berliner Schloss –
Humboldt-Forum
[(c) Stiftung
Berliner Schloss Humboldtforum/
Franco Stella]
Die in diesem Bericht exemplarisch dargestellten brandschutztechnischen
Einzelmaßnahmen beschreiben den derzeitigen Planungsstand zur
Entwurfsplanung (02/2011). Für eine ganzheitliche Beurteilung der
brandschutztechnischen Planung gilt das umfassende Brandschutzkonzept [3].
Als weitere Maßnahme zur Risikominimierung wurden u. a. die Ausstellungsflächen
-sofern dies deren besondere Art und Nutzung zulässt- in möglichst kleinflächige
Abschnitte unterteilt.
24
25
Fassung Mai 2011
3
Prüfingenieur/in Brandschutz im PlanungsprozeSS
Mit der neuen Musterbauordnung und darauf aufbauend in einer Vielzahl
Bauordnungen der Bundesländen wurde, analog dem Prüfingenieur für
Standsicherheit, der Prüfingenieur für Brandschutz eingeführt. Mit diesem
Verfahren werden private Prüfingenieure überwiegend amtlich beliehen
und nehmen im Auftrag der Behörde die Prüfaufgaben für den Brandschutz
wahr. Neben dem Ziel der Verschlankung des Staates soll die Qualität in der
Brandschutzplanung sowie in der Bauausführung erhöht werden, d.h. nach
erfolgter Prüfung der Brandschutznachweise / Brandschutzkonzepte muss
der Prüfingenieur für Brandschutz die Bauausführung überwachen (kann auf
Stichproben beschränkt werden) und mit Aufnahme der Nutzung bestätigen,
dass das Bauwerk entsprechend dem geprüften Brandschutznachweis errichtet
wurde.
Für das Bauvorhaben „Humboldtforum“ in Berlin hat sich der Bauherr
entschieden, einen Prüfingenieur für Brandschutz zu beauftragen. Dabei sieht das
Verfahren vor, dass dem Prüfingenieur ein abgeschlossenes Brandschutzkonzept
übergeben wird. Dieses soll dann, unter Einbeziehung der Feuerwehr, welche am
Verfahren zu beteiligen ist, geprüft werden. Sofern das Konzept nicht mit dem
gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt bzw. die Schutzziele des Brandschutzes
nicht erfüllt werden, ist dies dem Fachplaner Brandschutz in Form eines negativen
Prüfberichtes mitzuteilen und die Überarbeitung des Konzeptes zu fordern.
So einfach sich dieses Verfahren anhört, so schwierig gestaltet sich dessen
Umsetzung im Bereich des Sonderbaus. Hier sind häufig nur unzureichende
Regelungen vorhanden bzw. die Mustervorschriften und Richtlinien wurden in
einzelnen Bundesländern nicht rechtsverbindlich eingeführt. Weiterhin liegt auch
hier das Einsatzgebiet von ingenieurmäßigen Brandschutzmethoden.
Es gibt also häufig keine festgeschriebenen Regeln zur Sicherstellung des
Brandschutzes und der Fachplaner Brandschutz ist, analog wie früher, auf
den Ermessensspielraum der prüfenden Instanz, ehemals Bauamt und jetzt
Prüfingenieur für Brandschutz, angewiesen.
Bei einem derartig komplizierten Gebäude wie das Humboldtforum, welches
sowohl den neuen gesetzlichen Vorschriften genügen und gleichzeitig im hohen
Maße auch Denkmalschutzaspekte beachten sowie dem Betreiber eine optimale
Nutzung sichern soll, ist ein Brandschutzkonzept in enger Abstimmung mit dem
Prüfingenieur zu erstellen. Gleichzeitig muss man an dieser Stelle erwähnen,
26
Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum
dass bereits in der Entwurfsphase der Brandschutz auch wesentlich über den
Kostenrahmen eines Gebäudes mit entscheidet. Eine Planung, abweichend von
Normen und technischen Regeln, z. B. durch Anwendung von ingenieurmäßigen
Brandschutzmethoden, welche dann nicht vom Prüfingenieur getragen werden,
kann zu einer wesentlichen Kostenverschiebung führen und ggf. sogar den Bau
des Gebäudes unrentabel machen.
Die Vorgabe, die Fassade des ehemaligen Stadtschlosses historisch wieder zu
errichten sowie der Wunsch des Bauherrn einen der ehemaligen Innenhöfe
zu überdachen, schränken die Möglichkeiten einer beliebigen Anordnung
von Rettungswegen erheblich ein. Dazu kommen noch die Vorstellungen des
Architekten, welcher sein künstlerisches Werk möglichst ohne Einschränkungen
umgesetzt haben möchte.
Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Prüfingenieur für Brandschutz ist daher
unabdingbar. Dabei dient sie weder dem Ziel, Abstriche bei der Gewährleistung
des Brandschutzes zuzulassen, noch dazu den Prüfingenieur als „zweiten
Fachplaner“ zu missbrauchen. Jedoch sind die Facetten des Brandschutzes zum
Erreichen der Schutzziele so vielschichtig, dass eine derartige Abstimmung als
unabdingbar angesehen wird. In der Regel wird es, in Abhängigkeit von der Größe,
Komplexität und dem technischen Ausstattungsgrad des Gebäudes, mehrerer
derartiger Abstimmungsgespräche bedürfen. An dieser Stelle besteht auch die
Gefahr, dass der Prüfingenieur für Brandschutz dennoch, in Abhängigkeit von
der Qualität des Fachplaners Brandschutz und der technischen Gewerke in einem
gewissen Umfang in den Planungsprozess eingreift. Dies ist insofern nicht neu, da
ja auch im bisherigen Genehmigungsverfahren die Baubehörden gemeinsam mit
der Feuerwehr ihren Ermessensspielraum klar definiert, aber auch gleichzeitig
Lösungsansätze mit aufgezeigt haben. Es darf jedoch in keinem Fall dazu führen,
dass der Prüfingenieur dem Brandschutzplaner sein eigenes Konzept aufzwingt.
Die Erwartungshaltungen sowohl von den Fachplanern als auch von Bauherrn
und Projektsteurern sind dabei oft hoch.
Hinsichtlich der Anwendung ingenieurmäßiger Methoden zum Erreichen der
Schutzziele des Brandschutzes ist dem Prüfingenieur für Brandschutz die
Plausibilität der Annahmen zu erläutern. Anderes wie in der Tragwerksplanung,
kann der Prüfingenieur dabei nicht alle Ingenieurmethoden im Brandschutzwesen
wie „Heißbemessung von Tragwerken“, „Personenstromberechnungen,
„Rauchgasberechnungen“ eigenständig nachrechnen. In der Regel wird er
27
Fassung Mai 2011
sich auf die Prüfung der Plausibilität der Annahmen und auf überschlägige
Abschätzungen beschränken. Erst bei begründeter Annahme eines Fehlers wird
er die entsprechende Ingenieurmethode nachrechnen und sich ggf. dazu fremder
Hilfe bedienen. Diese Vorgehensweise ist ebenfalls altbewährt und wurde so auch
bisher von den Baubehörden praktiziert. Allein mit dem Titel „Prüfingenieur
für Brandschutz“ kann nicht unterstellt werden, dass dieser Personenkreis
alle Fragen des Brandschutzes in ausreichender Tiefe beantworten kann. Das
Hinzuziehen von Spezialisten ist auch hier legitim und nicht verboten.
Für das Humboldtforum fanden umfangreiche Berechnungen hinsichtlich der
erforderlichen Rauchfreihaltung von Rettungswegen, zur Selbstrettung der
Personen und zur Sicherstellung der Angriffswege für die Feuerwehr statt.
Hieraus ergab sich u.a., dass statt Öffnungen zur natürlichen Rauchableitung in
der Treppenhalle und in der Agora maschinelle Anlagen zum Abtransport der
Rauchgase vorgesehen werden müssen.
Brandschutzkonzept für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses - Humboldtforum
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/palast_rueckbau/de/
humboldtforum.shtml (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung)
http://www.hv.spk-berlin.de/deutsch/projekte/humboldtforum.php?navid=61
(Stiftung Preussischer Kulturbesitz)
http://www.smb.museum/smb/home/index.php (Staatliche Museen zu Berlin)
http://www.zlb.de/ueber_uns/humboldt-forum (Zentral -und Landesbibliothek
Berlin)
http://www.humboldt-forum.de/ (Humboldt Universität zu Berlin)
http://schlossdebatte.de/ (Informationsportal und Diskussionsforum zum
geplanten Wiederaufbau Berliner Schloss/Humboldtforum)
http://www.bpk-fire.de/ (Brandschutz Planung Klingsch GmbH)
http://www.hhpberlin.de (hhp Berlin Ingenieure für Brandschutz GmbH)
http://www.golden-section-graphics.com (Golden Section Graphics GmbH
informationsdesign)
5
Herausfordernd stellte sich im Planungsprozess die Konzeption der erforderlichen
Rettungswege dar. Durch bauliche Abtrennungen mit Brandschutzqualität sowie
speziellen Festlegungen zur Personenbelegung gemeinsam mit dem Nutzer sowie
mit einem konkreten Alarmierungskonzept kann die Selbstrettung sichergestellt
werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass für das Erlangen eines positiven
Prüfberichtes bei komplizierten Bauvorhaben wie dem Humboldtforum das enge
Zusammenwirken zwischen dem Fachplaner Brandschutz und dem Prüfingenieur
für Brandschutz unabdingbar sind.
4
Internetinformationen
http://www.sbs-humboldtforum.de/ (Stiftung Berliner Schloß Humboldtforum)
http://www.bmvbs.de/DE/BauenUndWohnen/BautenUndBaukultur/
BauherrBund/Berlin/SchlossHumboldtforum/schloss-humboldtforum_node.html
(Bundesministerium Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/
BeauftragterfuerKulturundMedien/beauftragter-fuer-kultur-und-medien.html
(Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien)
http://www.bbr.bund.de/cln_015/nn_21462/DE/BautenBundesBerlin/
BautenKultur/BerlinerSchloss__Humboldtforum/HUF.html (Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung)
28
Quellen bzw. Bildnachweise
[1]http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Berlin_Stadtschloss_
Luftaufnahme.
jpg&filetimestamp=20051204185354,
Zugriffsdatum 18.03.201
[2]Internationale Expertenkommission: Abschlußbericht Historische
Mitte Berlin, April 2002, http://www.bmvbs.de/cae/servlet/
contentblob/28056/publicationFile/82/ schlossplatz-berlininternationale-expertenkommission-abschlussbericht-nicht-
barrierefrei.pdf
[3]BPK-G 170/2011 Berliner Schloss – Humboldt-Forum Schlossplatz, 10178
Berlin Brandschutztechnisches Konzept zur Entwurfsplanung
Herzlichen Dank allen Institutionen, Firmen und Personen die ihre Bildrechte
eingeräumt haben.
29
Weitere Informationen
www.hhpberlin.de
hhpberlin ist das führende deutsche Ingenieurbüro für Brandschutz mit Sitz
in Berlin, München, Hamburg, Frankfurt und Braunschweig. Die im Jahr 2000
aus dem Büro Hosser, Hass und Partner hervorgegangene Firma entwickelt
weltweit Brandschutzkonzepte für nationale und internationale Bauprojekte.
Zu den Referenzen gehören u. a. die Münchner Allianz Arena, das Bundeskanzleramt, die Color Line Arena in Hamburg, die Dalian Twin Towers, das
Pudong Museum in China sowie der neue Hauptstadt-Airport Berlin-Brandenburg International. Die Kompetenz von hhpberlin reicht von der brandschutzgerechten Fachplanung über die Ausführung bis hin zur Qualitätssicherung
– sowohl im Neubau als auch bei der Bauerneuerung.
hhpberlin
Ingenieure für
Brandschutz GmbH
Hauptsitz:
Rotherstraße 19
10245 Berlin
Phone +49 (30) 895955 0
Fax +49 (30) 895955 9 101
www.hhpberlin.de
[email protected]
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