Name des Partnerbetrieb - Regionalpark Niddaroute

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Zwischen
_______________________________________ vertreten durch ______________________________________
Name des Partnerbetriebes
nachfolgend „Partner“ genannt
und der
Zweckverband Regionalpark Niddaradweg
nachfolgend „Zweckverband“ genannt
wird folgender
geschlossen:
VERTRAG
über die Zusammenarbeit innerhalb der Anbieterkooperation an der Niddaroute
§1
(1) Der Partner unterstützt die Anbieterkooperation an der Niddaroute finanziell mit einem jährlichen Beitrag:
a)
Aufnahmebeitrag (1. Jahr), inclusive eines Hinweisschildes zum Betrieb an der Niddaroute
- Vollerwerbsbetriebe
200 €
- Nebenerwerbs-/ Saisonbetriebe
125 €
- Vereine, Privatpersonen
50 €
b) Beitrag Folgejahre
- Vollerwerbsbetriebe
- Nebenerwerbs-/Saisonbetriebe
- Vereine/Privatpersonen
100 €
70 €
40 €
c) Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet und beginnt jeweils rückwirkend zum 1.1. eines Jahres.
d) Die Jahresbeiträge werden per Rechnung abgerufen. Die Zahlung erfolgt auf das Konto des
Zweckverbands Regionalpark Niddaradweg bei der Sparkasse Oberhessen, (siehe Rechnung).
e) Der Vertrag ist jährlich zum 31.12. mit einer Frist von zwei Monaten kündbar.
§2
Ziel der Anbieterkooperation ist ein kooperatives Marketing unter der Berücksichtigung / der Abstimmung mit den
Interessen, Zielen und Aufgaben des Zweckverband Regionalpark Niddaradweg und der Regionalpark
Ballungsraum RheinMain GmbH. Dabei wird die Marke Regionalpark Niddaroute genutzt.
Die Partner verpflichten sich als Mitglied der Anbieterkooperation:
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Die Marke „Niddaroute“ zu stützen, in dem der Schriftzug in Verbindung mit dem Logo des Regionalparks
RheinMain (gemäß den Gestaltungsvorgaben der Regionalpark Ballungsraum RheinMain GmbH) auf allen
geeigneten Medien visualisiert wird.
Vorrangig mit den Partnern der Anbieterkooperation zusammenzuarbeiten mit dem Ziel Kundenwünsche
optimal zu erfüllen.
Kenntnisse über Angebote der Kooperationspartner und die touristische Infrastruktur zu vertiefen, auf dem
Laufenden zu halten und im eigenen Betrieb verfügbar zu haben.
Die nach außen dargestellte Leistungsfähigkeit und Qualität des Angebotes sowie in der Anbieterkooperation
definierte Mindeststandards sicherzustellen.
Das gemeinsam entwickelte und weiterentwickelte Marketingkonzept mit zu tragen und umzusetzen.
Im Rahmen des Marketingkonzeptes ggf. einbezogene Sponsoren im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu
unterstützen.
§3
Der Zweckverband unterstützt die Partner, indem er:
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eine Broschüre mit den in der Kooperation zusammengeschlossenen Partnern erstellt,
die Adresse des Partners auf der offiziellen Internetseite der Niddaroute sowie in weiteren elektronische
Medien veröffentlicht,
das Logo der Niddaroute für die Eigenwerbung zur Verfügung stellt,
exklusiv die Ausschilderung hin zum Partner ab Niddaroute gestattet,
gemeinsame Veranstaltungen organisiert und durchgeführt, um das öffentliche Interesse an der Niddaroute
zu steigern,
um Großsponsoren wirbt, um so das Marketingbudget zu erhöhen; von der intensiveren Bewerbung der
Niddaroute sollen insbesondere die Partner profitieren.
eine überregionale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf Messen (nur Partner werden auch auf der Messe
mitbeworben), in der Presse sowie in Rundfunk und Fernsehen betreibt,
im Rahmen der eigenen Möglichkeiten die Aktivitäten der Anbieterkooperation unterstützt und vernetzend
tätig ist,
bei allen Marketingaktivitäten, die die Niddaroute betreffen, die Partner vorrangig informiert und beteiligt;
Anmerkung zur Beschilderung:
Im Aufnahmepreis enthalten ist ein Hinweis/Wegweisungsschild an der Niddaroute zum Partner hin. Alle weiteren
Wegweiser mit Hinweisschildern sind vom Partner zu finanzieren. Es sind die vorgegebenen Schilder zu
verwenden. Planung und Realisierung stimmen Zweckverband und Partner ab.
Wenn ein Partner
(a) die geforderten Vorgaben gemäß §2 nicht einhält
§4
oder
(b) es zu häufigen Beschwerden bei Kunden über die Leistungen des Betriebes kommt
oder
(c) sich mit der Zahlung des Zuschusses gemäß §1 für mehr als zwei Monate im Verzug befindet,
können die übrigen Partner den Ausschluss beschließen. Dazu ist eine Zusammenkunft der Partner mit Frist von
zwei Wochen einzuberufen. Der Beschluss bedarf einer einfachen Mehrheit der anwesenden und abgegebenen
Stimmen. Der Ausschluss wird wirksam, sobald der Beschluss getroffen ist.
Für den Partner:
Name in Druckbuchstaben:
Für den Zweckverband:
Ekkehart Böing
Name in Druckbuchstaben
Stempel oder genaue Anschrift:
______________________________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Ort, Datum, Unterschrift
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