15.10.2009 BDEW zur heutigen Bekanntgabe der EEG-Umlage 2010:Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien steigen Starker Ausbau der Erneuerbaren Energien und Wirtschaftskrise führen zu Anstieg der "EEGKosten" Berlin, 15. Oktober 2009 – Der starke Ausbau der erneuerbaren Energien wird im Jahr 2010 zu höheren Kosten führen, die über das gesetzlich festgelegte Umlageverfahren von den Stromkunden zu tragen sind. Im Jahr 2010 müssen Verbraucher 2 Cent pro Kilowattstunde für jede verbrauchte Kilowattstunde zur Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zahlen. Gegenüber dem für 2009 erwarteten Wert entspricht das einer Steigerung um rund 75 Prozent. Bereits jetzt ist abzusehen, dass die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Strommengen im nächsten Jahr um rund 21,7 Prozent gegenüber 2009 steigen werden. Deshalb werden die Vergütungszahlungen an die Betreiber von Wind-, Solarstrom- und Biomasseanlagen von rund zehn Milliarden Euro 2009 auf rund 12,7 Milliarden Euro im Jahr 2010 steigen, teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit. "Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist wichtig und richtig, hat allerdings auch seinen Preis. Das sollte ehrlich kommuniziert werden. Wir kommen jetzt in die Phase, in der wir die erneuerbaren Energien schrittweise in den Markt integrieren müssen", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute in Berlin. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien wirkt sich nach Angaben des BDEW auch die aktuelle konjunkturelle Lage auf die Höhe der EEG-Umlage aus: So sinkt durch die Wirtschaftskrise der Stromverbrauch in Deutschland. Die ermittelten EEG-Kosten müssen daher auf einen kleineren Stromabsatz aufgeteilt werden. Zudem wirkt sich auch der durch die Wirtschaftskrise gesunkene Börsenpreis für Strom steigernd auf die EEG-Umlage aus, denn damit sinken trotz gesetzlich fixierter Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber die Vermarktungserlöse der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) beim Verkauf der EEGStrommengen an der Leipziger Strombörse EEX. Einen wichtigen kostendämpfenden Effekt hat hingegen die im Juli 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Umstellung des so genannten Wälzungsmechanismus: Diese Umstellung führt zu Kosteneinsparungen und erhöht die Transparenz des EEG deutlich. Für die Unternehmen bringt die Verordnung darüber hinaus Effizienzsteigerungen und Planungssicherheit, denn mit der Abschaffung der physikalischen Wälzung entfällt das Prognoserisiko, da sie keinen hinsichtlich der Menge monatlich schwankenden EEG-Strom mehr abnehmen müssen. Die EEG-Umlage tritt mit der Umstellung des Wälzungsmechanismus durch die Ausgleichsmechanismusverordnung an die Stelle der bisherigen EEG-Mehrkosten, die die Vertriebe in ihre Preise einkalkuliert haben. Durch die jetzt veröffentlichte EEG-Umlage steigt der bisherige Kostenbestandteil "EEG-Mehrkosten" des Haushaltskundenpreises. Die Bildung des Strompreises für Haushaltskunden beruht jedoch auf mehreren Faktoren: Neben den Kosten für die Beschaffung von Strom haben auch die Netzentgelte (2009: ca. 24 Prozent) und staatliche Belastungen (Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Umlagen (2009: ca. 39 Prozent) Einfluss auf die Strompreise für Haushaltskunden. Inwieweit die erhöhte EEG-Umlage kompensiert werden kann, hängt von der Entwicklung der anderen Faktoren des Strompreises ab.