IGeL-Angebot bei Zeckenstich - NAV-Virchow-Bund

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A b r e c h n u n g s t i p p s IG e L
der niedergelassene arzt 7/2014
Vor allem „Zecken-PCR“ wird unter Experten diskutiert
IGeL-Angebot bei Zeckenstich
Ob bei Zeckenstichen IGeL sinnvoll sind
oder nicht, wird kontrovers diskutiert.
Z
eckenstiche (umgangssprachlich:
Zeckenbisse) bergen – örtlich unterschiedlich ausgeprägt – das Risiko einer
Infektion mit Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Borreliose.
Mit der Fußball-Weltmeisterschaft wird
in der Presse auch wieder an die BorrelioseInfektion von Bastian Schweinsteiger im
Jahr 2007 erinnert und kürzlich wurde über
den Tod des erst 32 jahre alten Schauspielers
Tim Schulz „wegen einer verschleppten
Meningitis nach Zeckenbiss“ (oder ähnlich
reißerisch) berichtet.
Besorgt suchen Patienten (und Mütter
mit ihren Kindern) den Arzt auf und
befürchten schon bei einer normalen Stichreaktion die ersten Anzeichen einer Borreliose. Manche Patienten verlangen sofort
nach einer Antibiotika-Therapie, andere
(insbesondere der Schulmedizin gegenüber
skeptische Mütter kleiner Kinder) wollen
eine Antibiotika-Therapie selbst dann noch
nicht zulassen, wenn klinische Anzeichen
eines Erythema migrans, aber noch keine
serologische Bestätigung, vorliegen.
In solchen Situationen kann eine LaborUntersuchung der Zecke die Unsicherheit
verringern – selbstverständlich nur dann,
wenn man der Zecke habhaft ist.
Bereits vor dem Arztbesuch entfernte
Zecken sollten dazu mit einem Feuchtigkeitsspender (einem Stück nassem Papiertaschentuches) in einem dicht schließenden
Behältnis mitgebracht werden. Durch die
sogenannte „Zecken-PCR*“ kann bestimmt
werden, ob die Zecke überhaupt Träger der
Erreger ist, bevor serologische Untersuchungen beim Patienten überhaupt ansprechen können.
Für und Wider
Ob dies sinnvoll ist, ist umstritten. Das
Rober Koch-Institut äußert sich klar: „Wird
als nicht sinnvoll angesehen“. Als Gründe
werden genannt: Ein positiver Nachweis in
der Zecke lässt keine Schlüsse auf eine auch
stattgefundene Infektion zu, andererseits
gibt es keinen sicheren Ausschluss bei negativem Untersuchungsergebnis. Zusätzlich
bestehe die Möglichkeit der Übertragung
durch andere, unbemerkte Zeckenbisse.
Des Weiteren stelle eine Antibiotika-Therapie keine präventive Maßnahme gegen Borreliose dar und der Nachweis von FSME in
der Zecke ziehe keine prophylaktischen
Maßnahmen nach sich.
Andererseits wollen manche Patienten
nicht abwarten. Im Falle eines negativen
Befundes bei der Zecke kann (hinsichtlich
der Borreliose) zumindest für dieses Ereignis Entwarnung gegeben werden, ein Antikörpernachweis beim Patienten bei positivem Borreliosenachweis in der Zecke nach
einigen Wochen wird strenger eingehalten.
Man könnte die Zecke auch auf FSME
untersuchen, dies hätte aber keine unmittelbare therapeutische Konsequenz. Der Wert
läge hier vor allem in einer „relativen Beruhigung“ und der Verstärkung der Argumente für eine FSME- und Tetanus-Impfung. In (je nach Region eher seltenen)
Fällen könnte die Untersuchung der Zecke
auch zur „Beweissicherung“ eines eventuellen BG-Falles dienen.
Der Wert der Untersuchung ist somit vor
allem in der Patientenaufklärung und -führung ersichtlich. Man sollte dies aber nicht
unterschätzen. Eine auf die Wünsche und
Befürchtungen des Patienten (bzw. der
Mutter) eingehende Patientenführung in
diesem Fall wirkt sich insgesamt positiv auf
das Arzt-Patientenverhältnis (bzw. auf das
zur Bezugsperson) aus!
Abrechnung
Wirtschaftlich ist die Leistung für den primär behandelnden Arzt eher unbedeutend,
da er lediglich die spezifische Beratung zur
„Zecken-PCR“ und deren Ergebnis als IGeL
privat in Rechnung stellen kann. Dafür ist
die Nr. 1 GOÄ, bei Dauer von mindestens
Wichtig
• Ob nach Zeckenbiss eine Laborunter­
suchung der Zecke sinnvoll ist oder
nicht, muss jeder Arzt selber entscheiden
• Der Wert des Angebots kann vor allem
in der Patientenführung gesehen werden
• Wirtschaftlich ist die Untersuchung für
den einsendenden Arzt eher unattraktiv
• Eine „Zeckeninformationsstunde“ kann
eine geeignete Marketingmaßnahme
und Anknüpfungspunkt für andere
IGeL-Angebote sein
zehn Minuten auch die Nr. 3 GOÄ zutreffend. Falls der einsendende Arzt auch die
Versandkosten trägt, können diese dazukommen. Für die „Zecken-PCR“ werden
dem Patienten vom Labor etwa 25 Euro
(Borreliose) und etwa 45 Euro (FSME)
berechnet.
Eine ganz andere Möglichkeit
Die mit Zeckenbissen verbundenen Gefahren können zur Förderung des Bekanntheitsgrades der Praxis und damit auch als
„Anknüpfungspunkt“ zu anderen IGeLAngeboten genutzt werden.
In Zusammenarbeit mit der Schule oder
einem Sportverein kann zum Beispiel eine
„Zeckeninformationsstunde“ abgehalten
werden. Dabei über den richtigen Umgang
mit Zeckenbissen und Prophylaxemaßnahmen aufzuklären ist eine dankbare Aufgabe.
* Zecken-PCR: Nachweis von Borrelien- oder
FSME-Viren-DNA in der infizierten ­Zecke mittels
„one-step“ ­Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR).
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