A b r e c h n u n g s t i p p s IG e L der niedergelassene arzt 7/2014 Vor allem „Zecken-PCR“ wird unter Experten diskutiert IGeL-Angebot bei Zeckenstich Ob bei Zeckenstichen IGeL sinnvoll sind oder nicht, wird kontrovers diskutiert. Z eckenstiche (umgangssprachlich: Zeckenbisse) bergen – örtlich unterschiedlich ausgeprägt – das Risiko einer Infektion mit Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Borreliose. Mit der Fußball-Weltmeisterschaft wird in der Presse auch wieder an die BorrelioseInfektion von Bastian Schweinsteiger im Jahr 2007 erinnert und kürzlich wurde über den Tod des erst 32 jahre alten Schauspielers Tim Schulz „wegen einer verschleppten Meningitis nach Zeckenbiss“ (oder ähnlich reißerisch) berichtet. Besorgt suchen Patienten (und Mütter mit ihren Kindern) den Arzt auf und befürchten schon bei einer normalen Stichreaktion die ersten Anzeichen einer Borreliose. Manche Patienten verlangen sofort nach einer Antibiotika-Therapie, andere (insbesondere der Schulmedizin gegenüber skeptische Mütter kleiner Kinder) wollen eine Antibiotika-Therapie selbst dann noch nicht zulassen, wenn klinische Anzeichen eines Erythema migrans, aber noch keine serologische Bestätigung, vorliegen. In solchen Situationen kann eine LaborUntersuchung der Zecke die Unsicherheit verringern – selbstverständlich nur dann, wenn man der Zecke habhaft ist. Bereits vor dem Arztbesuch entfernte Zecken sollten dazu mit einem Feuchtigkeitsspender (einem Stück nassem Papiertaschentuches) in einem dicht schließenden Behältnis mitgebracht werden. Durch die sogenannte „Zecken-PCR*“ kann bestimmt werden, ob die Zecke überhaupt Träger der Erreger ist, bevor serologische Untersuchungen beim Patienten überhaupt ansprechen können. Für und Wider Ob dies sinnvoll ist, ist umstritten. Das Rober Koch-Institut äußert sich klar: „Wird als nicht sinnvoll angesehen“. Als Gründe werden genannt: Ein positiver Nachweis in der Zecke lässt keine Schlüsse auf eine auch stattgefundene Infektion zu, andererseits gibt es keinen sicheren Ausschluss bei negativem Untersuchungsergebnis. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit der Übertragung durch andere, unbemerkte Zeckenbisse. Des Weiteren stelle eine Antibiotika-Therapie keine präventive Maßnahme gegen Borreliose dar und der Nachweis von FSME in der Zecke ziehe keine prophylaktischen Maßnahmen nach sich. Andererseits wollen manche Patienten nicht abwarten. Im Falle eines negativen Befundes bei der Zecke kann (hinsichtlich der Borreliose) zumindest für dieses Ereignis Entwarnung gegeben werden, ein Antikörpernachweis beim Patienten bei positivem Borreliosenachweis in der Zecke nach einigen Wochen wird strenger eingehalten. Man könnte die Zecke auch auf FSME untersuchen, dies hätte aber keine unmittelbare therapeutische Konsequenz. Der Wert läge hier vor allem in einer „relativen Beruhigung“ und der Verstärkung der Argumente für eine FSME- und Tetanus-Impfung. In (je nach Region eher seltenen) Fällen könnte die Untersuchung der Zecke auch zur „Beweissicherung“ eines eventuellen BG-Falles dienen. Der Wert der Untersuchung ist somit vor allem in der Patientenaufklärung und -führung ersichtlich. Man sollte dies aber nicht unterschätzen. Eine auf die Wünsche und Befürchtungen des Patienten (bzw. der Mutter) eingehende Patientenführung in diesem Fall wirkt sich insgesamt positiv auf das Arzt-Patientenverhältnis (bzw. auf das zur Bezugsperson) aus! Abrechnung Wirtschaftlich ist die Leistung für den primär behandelnden Arzt eher unbedeutend, da er lediglich die spezifische Beratung zur „Zecken-PCR“ und deren Ergebnis als IGeL privat in Rechnung stellen kann. Dafür ist die Nr. 1 GOÄ, bei Dauer von mindestens Wichtig • Ob nach Zeckenbiss eine Laborunter­ suchung der Zecke sinnvoll ist oder nicht, muss jeder Arzt selber entscheiden • Der Wert des Angebots kann vor allem in der Patientenführung gesehen werden • Wirtschaftlich ist die Untersuchung für den einsendenden Arzt eher unattraktiv • Eine „Zeckeninformationsstunde“ kann eine geeignete Marketingmaßnahme und Anknüpfungspunkt für andere IGeL-Angebote sein zehn Minuten auch die Nr. 3 GOÄ zutreffend. Falls der einsendende Arzt auch die Versandkosten trägt, können diese dazukommen. Für die „Zecken-PCR“ werden dem Patienten vom Labor etwa 25 Euro (Borreliose) und etwa 45 Euro (FSME) berechnet. Eine ganz andere Möglichkeit Die mit Zeckenbissen verbundenen Gefahren können zur Förderung des Bekanntheitsgrades der Praxis und damit auch als „Anknüpfungspunkt“ zu anderen IGeLAngeboten genutzt werden. In Zusammenarbeit mit der Schule oder einem Sportverein kann zum Beispiel eine „Zeckeninformationsstunde“ abgehalten werden. Dabei über den richtigen Umgang mit Zeckenbissen und Prophylaxemaßnahmen aufzuklären ist eine dankbare Aufgabe. * Zecken-PCR: Nachweis von Borrelien- oder FSME-Viren-DNA in der infizierten ­Zecke mittels „one-step“ ­Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR). Alle Tipps mit Stichwort-Suchfunktion und Archiv finden Sie auch unter www.abrechnungstipps.de – kostenlos! 33