Arvid Harnack und Harro Schulze-Boysen haben sich unter Beweis stellen. Der im November 1942 angefertigte nicht als Agenten des sowjetischen Nachrichtendienstes Bericht vermittelt das Bild einer breit angelegten sowjetibegriffen.6 Die Übergabe von kriegswichtigen Informatio- schen Verschwörung. nen stellte gewissermaßen einen Vertrauensvorschuß für Dieser tendenziöse und fehlerhafte Abschlußbericht ein künftiges gleichberechtigtes Miteinander Deutsch- und auch die Aussagen der überlebenden Gestapobeamten lands und der Sowjetunion dar. und Mitarbeiter des Reichskriegsgerichtes nach 1945 bilAus dem bisher Bekannten schält sich heraus, daß deten die Grundlage für die Verzeichnungen und eine damit einige der 1942 Verhafteten in unterschiedlichem Maße erneut einhergehende Verunglimpfung im Westen. Es gibt Kontakte zu Vertretern des militärischen Nachrichtendien- aber auch ein kommunistisches Zerrbild von der großen stes7 und des Auslandsnachrichtendienstes des NKWD Widerstandsgruppierung. Dazu gehört die Lüge, daß die der Sowjetunion hatten. Sie waren, wie auch Alexander “Rote Kapelle” die Weisungen der Moskauer KP-Führung Rado in der Schweiz, Leopold Trepper in Paris, Richard ausführte und daß sie als “Kundschafter” und InterSorge in Tokio und viele andere, aktive Mitstreiter in der nationalisten für die Sowjetunion tätig waren. weltweiten Antihitlerkoalition. Ihre Tragik bestand darin, Es ist richtig, daß diese Art Legenden und Mythen daß die mit dem Kampf gegen den Faschismus verbunde- überwunden werden müssen. Darin stimme ich sogar mit nen Hoffnungen und Erwartungen nach 1945 nicht erfüllt Herrn Ballon überein. Natürlich muß auch weiterhin der worden sind. Die Sowjetunion als Hauptkraft des Kampfes Umgang mit dem Antifaschismus in der DDR kritisch gegen die Hitler-Diktatur verwehrte den Völkern in ihrem hinterfragt und die Auseinandersetzung mit seiner politiEinflußbereich Freiheit und Demokratie. Die aus der Per- schen Instrumentalisierung geführt werden. Da ist noch spektive der Nachkriegsentwicklung vorgenommene Ein- viel Schutt abzutragen. Darunter ist viel Neues zu entdekordnung als “Agenten einer totalitären Macht” und Vor- ken. Es geht weder um die Bewahrung alter noch um die bereiter einer “Diktatur des Proletariats” sowjetischer Schaffung neuer Heldenbilder, sondern um die AnnäheMachart geht aber völlig am Selbstverständnis der Betei- rung an die Frauen und Männer der “Roten Kapelle” mit ligten und an den realen Gegebenheiten vorbei. ihren sehr unterschiedlichen Biographien, in ihrem ganzen Die Einordnung der “Roten Kapelle” in das Spionage- Menschentum, in Größe und Irrtum, jenseits überholter milieu nahm wider besseres Wissen bereits die Gestapo ideologischer Ausgrenzung oder Einvernahme. vor. Im August 1942 gelang es der deutschen Funkabwehr, ein Telegramm aus Moskau nach Brüssel vom Herbst 1941 Dr. Hans Coppi ist mit einer Reihe von Veröffentlichungen zur mit den Namen von Schulze-Boysen und Kuckhoff zu Geschichte des deutschen Widerstands gegen den Nationalsozientschlüsseln. Die Gestapo ordnete im Herbst 1942 die alismus hervorgetreten; er kam Ende 1942 im Berliner Frauenüber 120 verhafteten Personen dem Verfolgungskomplex gefängnis zur Welt. Seine Eltern Hans und Hilde Coppi waren Mitte September 1942 von der Gestapo verhaftet und später “Rote Kapelle” zu, der sich zunächst auf die in Westeuropa vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt worden; er wuchs arbeitenden Funkstellen des sowjetischen militärischen bei seinen Großeltern auf, studierte und arbeitete in Berlin, war Nachrichtendienstes bezogen hatte. Aus den unterschied- seit 1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsgruplichen Berliner Widerstandskreisen um Arvid Harnack und pe zur Geschichte der Widerstandsorganisation Schulze-BoyHarro Schulze-Boysen mit ihren breitgefächerten Wider- sen/Harnack am Zentralinstitut für Geschichte der Akademie der standsaktivitäten entstand unter dieser Optik der Verfol- Wissenschaften der DDR, seit 1992 arbeitet er an der Gedenkstätte Deutscher Widerstand im Rahmen des Wissenschaftlerger das Bild eines feindlichen Agentennetzes mit internaintegrationsprogramms. tionaler Verknüpfung. Oppositionsverhalten wurde somit als von außen gesteuert erklärt, obwohl die meisten 6 General Bentivegni, Leiter der deutschen Gegenspionage “Abwehr III”, erklärte in sowjetischer Kriegsgefangenschaft, daß Schulze-Boysen bei den Vernehmungen entschieden zurückgewiesen habe, der Verhafteten von den sich mit der Sammlung militärischer Nachrichten für den sowjetischen Geheimdienst beschäftigt zu gelegentlichen Verbinhaben. Siehe Verhörprotokoll Bentivegni v. 28. 5. 1945, in: Archiv des Ministeriums für Sicherheit der dungen Harnacks und russischen Föderation Moskau, Nr. N 21136. Schulze-Boysens zur Sow- 7 Dazu gehört vor allem Ilse Stöbe, die keinen Kontakt zu Harnack und Schulze-Boysen hatte. Aber auch jetunion nichts wußten. die Fallschirmspringer Erna Eifler und Wilhelm Fellendorf, die bei Else Imme, Emil Hübner und Klara Die Gestapo konnte der Schabbel um Übernachtung baten. Hierzu fehlen bisher jegliche Angaben aus Moskauer Archiven. NS-Führung einen bedeu- 8 Die Originalfassung konnte von Jürgen Danyel 1991 im National Archive Washington eingesehen werden. Eine Ablichtung befindet sich in den Begleitmappen der ständigen Ausstellung in der tenden Fall vorführen und Gedenkstätte Deutscher Widerstand Berlin. damit auch die unersetzliche Wichtigkeit ihres Tuns 9 Siehe auch Hans Coppi: “Abschied und Neubeginn. Schwierigkeiten mit dem Antifaschismus in der DDR”; in: “Studien für Zeitfragen” 1990, Heft 3. Admiral a. D. Max Bastian (1956) Über Wehrmachtstradition und die “Rote Kapelle” Ich darf mit vollem Recht sagen, dass der Geist, in dem ich mein Amt zu führen dauernd bemüht geblieben bin, d. h. der Geist alter bester Wehrmachtstradition ohne jede Rücksicht auf irgendwelche persönliche Anerkennung oder Missbilligung durch höhere Instanzen Gemeingut der Behörde gewesen und geblieben ist. Bei dieser allgemei- Zur Roten Kapelle 8 nen fest fundierten Mentalität habe ich die unbeirrbare Überzeugung gehabt und auch haben dürfen, dass kein Richter jemals ein Urteil gefällt hätte, das er nicht vor seinem Gewissen hätte verantworten können. Wenn hier schon einmal von einer politischen Einstellung der Wehrmachtsrechtswahrer und der Richter des Reichs- Der Präsident Admiral Bastian war als Präsident des Reichskriegsgerichts zuständig für die Bestätigung der Urteile seines Gerichtshofes. Immer wieder hielt er die Richter dazu an, durch "rasche und strenge, aber auch gerechte Anwendung der Kriegsgesetze" die Schlagkraft der Wehrmacht zu gewährleisten. Nach 1945 rechtfertigte Bastian dies mit den Zeitumständen und Kriegsnotwendigkeiten. Max Bastian wurde 1883 in Spandau geboren. Nach dem Abitur trat er 1902 als Seekadett in die Marine ein. Vom Kapitänleutnant im Ersten Weltkrieg brachte er es bis 1934 zum 2. Admiral der Ostseestation. Von 1935 bis 1938 war er Chef des Allgemeinen Marineamtes im Oberkommando der Kriegsmarine. Nach einer Zeit als Präsident des Reichsfürsorge- und Versorgungsgerichts der Wehrmacht war Bastian seit September 1939 Präsi-dent des Reichskriegsgerichts. Bei seiner Verabschie-dung aus Altersgründen im Oktober 1944 wurde ihm durch Generalfeldmarschall Keitel das Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern verliehen. Nach dem Krieg wurde Bastian von der französischen Besatzungs-macht auf der Festung Rastatt gefangengehalten. Er stellte sich in den fünfziger Jahren in den Dienst von Soldatenverbänden. Seine Sorge galt dem Bild der Wehrmachtjustiz in der bundesdeutschen Öffentlichkeit. Im März 1958 starb er und wurde in Wilhelmshaven mit militärischen Ehren der Bundesmarine beigesetzt. kriegsgerichts überhaupt gesprochen werden soll, so darf ich ohne Vorbehalt sagen, dass durchweg eine starkkritische, ja, wohl nicht gerade selten skeptisch-ablehnende Geistesrichtung den “modernen” Auffassungen und den von ihnen getragenen allgemeinen Regierungsmassnahmen gegenüber durchfühlbar war, und dass wohl nur die Erziehung im alten soldatischen Sinne und die Rücksicht auf die Notzeit des Krieges eine gewisse Zurückhaltung in der Meinungsäusserung auferlegte. [...] Wir alle - und das gilt in vollem Umfange auch für mich selbst - standen naturgemäss unter dem Eindruck des äußerst ernsten Charakters des Krieges, besonders nach Beginn des Russlandfeldzuges, wir wussten, dass es um Sein oder Nichtsein der Freiheit unseres Volkes ging, wir waren auch auf unserem Sektor der Strafrechtspflege mit heissem Herzen und ernster Sorge bemüht, den Schutz unseres Volkes und die Bewahrung unserer Wehrmacht vor jedem Schaden so wirksam wie nur möglich zu gestalten, wir standen daher unter dem zwingenden Eindruck der harten Notwendigkeit einer streng zu handhabenden Strafrechtspflege. In so weit übten also die Zeitumstände einen gewissen Zwang aus und drängten Rücksichten reinmenschlicher Art aus höheren vaterländischen Gesichtspunkten zurück, die man im Frieden nur zu gern genommen gewusst hätte, zumal auch gelegentlich immer wieder von Seiten der Staatsführung die Wahrung des Staatswohls als entscheidende Aufgabe für die Rechtssprechung hingestellt wurde, aber, und das ist das Entscheidende: die persönliche innere Unabhängigkeit in der Urteilsfindung und fällung blieb gewahrt, und kein Richter hätte sich jemals einem Gewissenszwang unterworfen, daran ist kein Zweifel möglich, und jeder von ihnen wäre lieber in eine noch so schmerzlich empfundene Verbannung gegangen, als dass er sich in Gegensatz zu Eid, Gewissen und ethischen Grundsätzen gesetzt hätte. [...] Es war die sogenannte “Rote Kapelle”, die seinerzeit grosses Aufsehen erregte und zuweilen noch heute in der Presse mutatis mutandis weitergeistert. Ich halte es für meine Pflicht, sie deshalb noch zu streifen, weil in der Admiral Max Bastian (hier um 1944) war von September 1939 bis November 1944 Präsident des Reichskriegsgerichts, durch das auch die Mitglieder der Roten Kapelle verurteilt wurden Nachkriegszeit mehrfach der Versuch gemacht wurde, diesem Unternehmen den verbrecherischen Charakter zu nehmen, und zwar in der Hauptsache deshalb, weil illustre Namen darin auftauchen. Man wollte die “Rote Kapelle” so ungefähr mit den Männern des 20. Juli 1944 gleichschalten. Hierzu ist zu sagen, dass eine solche Gleichstellung unter keinen Umständen erfolgen kann. Die “Rote Kapelle” war eine, um es auf eine kurze Formel zu bringen, ausgesprochene kommunistische Verschwörung, die zwar auch die nationalsozialistische Regierung beseitigen wollte, aber nicht aus vaterländischen Motiven heraus, sondern um in Deutschland eine Kommunistenherrschaft aufzurichten. Sie bediente sich dazu der Spionage im klassischen Sinne und des Landesverrats ohne jede Rücksicht auf Verluste der eigenen Wehrmacht und arbeitete dabei mit schmutzigen Mitteln (Bestechung pp.). Die Gefahr und eine sich deutlich abzeichnende Aussicht einer deutschen vernichtenden Niederlage stand den Teilnehmern der “Roten Kapelle” damals noch nicht zur Seite wie etwa 2 Jahre später den Männern des 20. Juli. Ich erinnere mich noch ganz deutlich, dass während der Verhandlungen gegen die “Rote Kapelle” - es mochte der Monat September 1942 gewesen sein - wir auch im Osten auf der Höhe des Kriegserfolges standen und zu der genannten Zeit unter anderen die Nachricht einlief, dass die Stadt Elista in der Kalmückensteppe von unseren Truppen erreicht war. Die Absicht, das Vaterland vor dem Untergang zu bewahren, spielte hier also hier überhaupt garkeine Rolle. Versuche, die darauf hinauslaufen, den Zur Roten Kapelle 9 Teilnehmern der “Roten Kapelle” etwa eine ehrbare Absicht zuzubilligen und ihnen das Dekorum zu erhalten, müssen also als völlig untauglich auf das Entschiedenste abgelehnt werden. Auch für die Angehörigen der Verurteilten und die Verurteilten selbst, soweit sie mit einer Freiheitsstrafe davon gekommen sind, ist Schweigen die einzig-richtige Massnahme. (Auszug aus: “Eid, Gewissen und ethische Grundsätze”, Lebenserinnerungen 1. 9. 1939 - 20. 10. 1945; Bundesarchiv / Militärarchiv - N 192/1; wiedergegeben in: Norbert Haase: “Das Reichskriegsgericht und der Widerstand gegen die nationalsozialistische Herrschaft”, herausgegeben von der Gedenkstätte Deutscher Widerstand mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Justiz, Berlin 1993; diesem Buch entnahmen wir auch das Foto von Max Bastian und den Text “Der Präsident”.) Peter Klepper Skandalchronik im Namen Coppis Ob Hans Coppi in erster Linie ein “Kundschafter” des sowjetischen Geheimdienstes, ein “Funker an der unsichtbaren Front” war, wie ihn das “Neue Deutschland” noch 1986 nannte, oder primär ein Widerstandskämpfer gegen die Nazis, wie Christoph Kopke im Heft 8 von “Horch und Guck” behauptete, oder beides war - ist wohl heute nicht mehr mit letzter Sicherheit zu klären. Was allerdings in den letzten Monaten zweifelsfrei zutage getreten ist, sind die undemokratischen, zum Teil stalinistischen Methoden derjenigen im Schulamt Lichtenberg, die sich vehement für die Wiedereinführung des Coppi-Namens für die Schule eingesetzt haben: 17. Februar 1993: Um die engagierte Diskussion am 6. Gymnasium Lichtenberg über den zukünftigen Schulnamen (vorgeschlagen waren: Coppi-Gymnasium, Havemann-Gymnasium, Gymnasium Karlshorst, RömerGymnasium) abzuwürgen, bringt die Fraktion des Volksbildungsstadtrats Jürgen Bergmann (SPD) den Antrag in die BVV ein: “Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Schulkonferenz des 6. Gymnasiums wird ersucht, als Namen für das Gymnasium ‘Hans und Hilde Coppi’ zu wählen. Begründung: Der Streit zur Namensgebung sollte schnellstmöglich beendet werden.” Der Antrag scheitert am Widerstand von Bündnis 90, CDU und sogar PDS. 19. Februar 1993: Stadtrat Bergmann wird in der “Berliner Morgenpost” mit den Worten zitiert: “Herr Klepper mischt sich in Schulangelegenheiten, die ihn nichts angehen. Ich hätte Lust, ihn wegzuschicken. Er soll seinen Unterricht geben, sonst nichts.” Am gleichen Tag erscheint seine Schulrätin Marion Weigelt zusammen mit dem Schulleiter unangemeldet in meinem Unterricht. 12. März 1993: Im Auftrag des Schulamts erhalte ich vom Schulleiter die Aufgabe, über das Wochenende umfangreiche Abschluß-Einschätzungen aller meiner 180 Schülerinnen und Schüler anzufertigen, was ich jedoch verweigere, worauf der Abgabetermin auf den 19. 3. 1993 verschoben wird. 19. März 1993: Obwohl sich 120 meiner Schülerinnen und Schüler in einer Unterschriftenaktion für mein Verbleiben aussprechen (“Ich bin gegen eine vorzeitige Entlassung Peter Kleppers aus unserer Schule”), werde ich zum Schulamt bestellt und dort vom Stadtrat Bergmann und der Schulrätin Weigelt in Anwesenheit eines Rechtsamtsvertreters mit der Begründung entlassen, ich hätte mit meinem Havemann-Vorschlag für “zu viel Unruhe” in der Schule gesorgt, der “Betriebsfrieden” sei zu sehr gestört worden. 2. April 1993: Der Nachträgliche Kommentar von Schulsenator Klemann (zitiert in der “Deutschen Lehrerzeitung”): “Ich bedaure es sehr, wenn Differenzen nicht so Zur Roten Kapelle 10 ausgetragen werden können, daß ein gemeinsames Weiterarbeiten möglich ist... Derartige bedauerliche Fälle wie die von Herrn Klepper wird es in dieser Form nicht mehr geben.” 23. Juni 1993: Mit dem Ende des Schuljahres kündigen am 6. Gymnasium Lichtenberg mein Nachfolger und der andere Kollege aus dem Westen. In seinem Kündigungsschreiben an die Schulrätin steht: “Dem Psychoterror, der an dieser Schule herrscht, bin ich nicht gewachsen. Ich verlasse diese Schule und diesen Bezirk... Die Arbeitslosigkeit erscheint mir dabei als das bei weitem kleinere Übel.” 7. Juli 1993: Landesschulrat Pokall beantwortet im Auftrag des Senators eine nahezu ein Vierteljahr zuvor gestellte Anfrage nach der Vor-Wende-Tätigkeit der Schulrätin mit den Worten: “Die Tätigkeit von Frau Schulrätin Weigelt von 1982 bis 1987 im Pionierpalast ist hier bekannt und wurde bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt.” 5. August 1993: Mit Beginn des neuen Schuljahres wird eine Didaktik-Dozentin der Humboldt-Universität, die lange Jahre Geschichtslehrer ausgebildet hat und nun über die Erneuerung der HUB gestolpert ist, als Nachfolgerin meines Nachfolgers am 6. Gymnasium Lichtenberg eingestellt. 17. und 20. September 1993: Nachdem die Weiterbeschäftigung eines ehemaligen IM des MfS zu einer Protesterklärung von 16 Lehrerinnen und Lehrern des 6. Gymnasiums an das Schulamt geführt hat, begründet der Stadtrat bei zwei Besuchen in der Schule seine Haltung gegenüber stasibelasteten Lehrern, sie nach Möglichkeit nicht zu entlassen. Diese Möglichkeit besteht offensichtlich nicht mehr im Fall des Schulleiters und seines Stellvertreters im Nachbargymnasium, die zwar nach der Wende vom Stadtrat Bergmann eingestellt worden sind, aber 3 Jahre nach der Herstellung der Einheit über die Gauck-Akten stolpern. 20. Oktober 1993: Die 2. Oberschule Pankow erhält den Namen “Robert-Havemann-Oberschule”. Während der Vorschlag Havemann in Lichtenberg noch auf große Widerstände stieß (“Verräter”), hat Pankow auf dem Höhepunkt des “Namensstreits” im Februar 1993 bereits das Interesse an Havemann bei der zuständigen Senatsstelle angemeldet. Nach dem jahrzehntelangen Mißbrauch der “Roten Kapelle” und des Widerstands zum Zwecke der Systemstabilisierung des SED-Regimes sind die Schulamts-Machenschaften im Namen Coppis als erneuter Mißbrauch derer zu werten, die sich ihr altes Denken über die Wende bewahrt haben und über einen nach wie vor starken Einfluß verfügen.