Biobarriere

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DuPont Personal Protection
Technisches Merkblatt Biobarriere
Schutz beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen.
Ob in der Landwirtschaft, in der Lebensmittelindustrie, in Sortier- und RecyclingAnlagen, bei Kanalarbeiten oder beim Rettungsdienst: Überall dort, wo Sie mit
biologischen Arbeitsstoffen in Berührung kommen, ist eine sichere und zuverlässige
Schutzkleidung dringend erforderlich, um zum Beispiel das Entstehen von
Infektionen und die Verbreitung von Keimen zu verhindern.
Was sind biologische Arbeitsstoffe?
Mit biologischen Arbeitsstoffen sind in erster Linie
Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Pilze gemeint.
Auch Zellkulturen und Parasiten (Schmarotzer), die im menschlichen
Körper Infektionen oder Allergien auslösen können, gehören dazu.
Wie kommt man mit biologischen Arbeitsstoffen
in Kontakt?
Mit Bakterien, Viren oder Pilzen können Sie grundsätzlich bei
den unterschiedlichsten Tätigkeiten in Berührung kommen.
Zum Beispiel:
Welche Risikogruppen gibt es bei biologischen
Arbeitsstoffen?
1. Herstellung und Verwendung von biologischen Arbeitsstoffen
Je nach Infektionsrisiko für den Menschen wird nach vier
Risikogruppen unterschieden. Nähere Informationen hierzu finden
Sie in der Biostoff-Verordnung (BioStoffV).
2. Beruflicher Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen,
biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien
(dazu gehören z.B. das Isolieren, Erzeugen, Vermehren, Ge-brauchen,
Verarbeiten, Ab- und Umfüllen, Mischen, Befördern, Entsorgen)
(sofern dabei biologische Arbeitsstoffe auftreten freigesetzt werden
und Kontakt zu diesen entsteht)
Wo können welche biologischen Arbeitsstoffe auftreten und welche Krankheiten können Sie auslösen?
Bereich
Landwirtschaft
TiermedizinAbfallbehandlung
(z. B. Sortier-/Recyclinganlagen,
Kompostierungsanlagen)
Kläranlagen, Kanalarbeiten
Krankenhäuser,
Gesundheitswesen, Laboratorien,
Polizei, Rettungsdienst
Lebensmittelindustrie
Biologische Arbeitsstoffe
Mögliche Krankheiten
Schimmelpilze
Bakterien (Aktinomyzeten)
Mikroorganismen (z. B. Erwinia herbicola)
Bakterien (z. B. Listeria monocytogenes)
Erreger (z. B. Coxiella burnetii)
Pilze (z. B. Dermatophyten)
siehe Landwirtschaft
Bakterien (Aktinomyzeten)
Gramnegative Bakterien
Enteroviren, Enterobakterien
HAV-Virus
Salmonellen
Echo-, Rota-Virus
Bakterien (z. B. Leptospirose)
Ebola, Lassa
HIV-Virus
Bordetella pertussis
Mycobacterium tuberculosis
HBV-Virus
Allergien
Farmerlunge (EAA)
Organic Dust Toxic Syndrom (Befeuchter-Fieber)
Zoonosen (Krankheiten, die vom Tier auf den
Menschen übertragen werden), z. B. Q-Fieber,
Listeriose oder Hautmykosen
Zoonotische Erkrankungen
Allergien
Aspergillose, Aspergillom
Exogen-allergische-Alveolitis (EAA)
Organic Dust Toxic Syndrom (Befeuchter-Fieber)
Infektionen (z. B. Gastroenteritis)
Hepatitis A
Salmonellose
Enterovirose (Virus-Infektion)
Leptospira interrogans
Fiebererkrankungen
AIDS
Keuchhusten
Tuberkulose
Hepatitis B
Schimmelpilze/Hefen
Allergien, Hautirritationen
Schimmelpilze (z. B. Aspergillus fumigatus)
Bakterien
Endotoxine
Quelle: in Anlehnung an BG- und OSHA Dokumentationen
Organic Dust Toxic Syndrom (ODTS)
DuPont Personal Protection
Welche Schutzmaßnahmen muss
der Arbeitgeber treffen?
Die Biobarriere von TYVEK® und TYCHEM®:
Für einen sicheren Schutz vor biologischen
Arbeitsstoffen.
Der Arbeitgeber ist laut Biostoff-Verordnung verpflichtet, seinen
Mitarbeitern geeignete Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen.
Welche Schutzkleidung schützt vor biologischen Arbeitsstoffen?
Für den Schutz vor Bakterien, Viren und anderen Mikroorganismen
sind – nach EN 14126 – spezielle Anforderungen an Schutzkleidung
gegen infektiöse Agenzien definiert. Aufgabe dieser ist es, die Haut
vor einem möglichen Kontakt mit biologischen Stoffen zu schützen
und eine Keimverbreitung zu verhindern.
Einteilung der Schutzkleidung nach
EN 14126Typ (inkl. Endung „B“)
Normbezug Anzugtest
1B, 2B
3B
4B
5B
6B
Teilkörperschutz
EN 943-1, EN 943-2
EN 466*
EN 465*
prEN ISO 13982-1**
prEN 13034***
EN 467*
TYVEK® und TYCHEM® Schutzkleidungsmaterialien von DuPont
werden – zusätzlich zu den Tests für Chemikalienschutzkleidung –
nach speziellen Verfahren zur Ermittlung der Barriere-Leistung
gegen infektiöse Agenzien geprüft. So wird der direkte Kontakt mit
Bakterien, biologisch kontaminierten Flüssigaerosolen und festen
Partikeln ermittelt und die sogenannte Biobarriere überprüft. Das
Tragen der Schutzkleidung allein ist kein Garant für Schutz. Erst
das richtige An- und Auskleiden sowie ein korrektes Verhalten beim
Arbeiten in der Schutzkleidung stellen eine Schutzwirkung des
Anzugs sicher. So können beispielsweise Fehler beim Auskleiden
eine Kontamination des Trägers zur Folge haben. DuPont Personal
Protection bietet hierzu ein Schulungsvideo an: Schutzkleidung
richtig handhaben. Bei der Auswahl und dem Einsatz persönlicher
Schutzausrüstung ist auf die Kompatibilität der Ausrüstungen zu
achten, z.B. Schutzanzug, Handschuhe oder Atemschutz.
*EN 466, EN 465, EN 467 wurden ersetzt durch EN 14605 ** jetzt EN ISO 13982-1 *** jetzt EN 13034
DuPont Anzugempfehlung zum Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen
Anzug-Modelle
Schutz gegen biologisch
kontaminierte Stäube
TYVEK®
TYVEK® Classic Plus
Modell CHA5 (4B, 5B, 6B)
TYVEK® Classic Plus mit Socken
Modell CHA6 (4B, 5B, 6B)
TYCHEM®
TYCHEM® C Standard
Modell CHA5 (3B, 4B, 5B, 6B)
TYCHEM® C Standard mit Socken
Modell CHA6 (3B, 4B, 5B, 6B)
TYCHEM® C2
Modell CHZ5 (3B, 4B, 5B, 6B)
TYCHEM® F Standard
Modell CHA5 (3B, 4B, 5B, 6B)
TYCHEM® F Standard mit Socken
Modell CHA6 (3B, 4B, 5B, 6B)
TYCHEM® F2
Modell CHZ5 (3B, 4B, 5B, 6B)
Richtlinien und Verordnungen
für den Umgang mit biologischen
Arbeitsstoffen.
Schutz gegen biologisch
kontaminierte Flüssigkeiten
✔ Risikogruppe 1, 2
✔ Risikogruppe 1, 2, 3, 4
1. Biologische Arbeitsstoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass beim Menschen eine Krankheit verursacht
wird.
✔
✔
✔
✔
✔
✔
✔
✔
Risikogruppe
✔
✔
✔
✔
✔
✔
2. Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit beim
Menschen hervorrufen und eine Gefahr für Arbeitnehmer
darstellen können; eine Verbreitung des Stoffes in
der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame
Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.
3. Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit
beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr
für Arbeitnehmer darstellen können; die Gefahr einer
Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch
ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder
Behandlung möglich.
4. Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit
beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr
für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer
Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen
groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung
oder Behandlung nicht möglich.
Richtlinie/
Verordnung
Biostoff-Verordnung (BioStoffV)
(siehe auch EU Richtlinie 2000/54 EG)
http://de.osha.eu.int/
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
http://www.baua.de/
Inhalt
Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten gegen
Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe
Sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische, hygienische
sowie arbeitswissenschaftliche Anforderungen bei
Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
Haftungsausschluss
Diese Informationen beruhen auf technischen Daten, die DuPont für zuverlässig hält. Sie unterliegen der Überprüfung, wenn
zusätzliche Erkenntnisse und Erfahrungen vorliegen. DuPont garantiert keine Resultate und übernimmt keine Verpflichtung
oder Haftung in Verbindung mit diesen Informationen. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, den Grad der Toxizität und
die richtige persönliche Schutzausrüstung, die benötigt wird, zu bestimmen. Diese Informationen sind für die Nutzung durch
Personen gedacht, die das Fachwissen besitzen, eine Bewertung entsprechend ihrer eigenen spezifischen Endnutzungsbedingungen vorzunehmen, nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko. Jeder, der diese Informationen nutzen will, sollte
zunächst prüfen, ob die ausgewählte Schutzkleidung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet ist. Der Endanwender
sollte die Schutzkleidung nicht länger in Gebrauch nehmen, falls das Material Zerreiß- oder Verschleißerscheinungen oder
Durchbohrungen aufweist, um eine potenzielle chemische Exposition zu vermeiden. Da wir Gebrauchsbedingungen nicht zu
vertreten haben, geben wir keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, wie beispielsweise Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, und übernehmen keine Haftung in Verbindung mit
einem Gebrauch dieser Informationen. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht als Gewährung einer Lizenz oder
als Empfehlung zur Verletzung von Patenten oder Schutzrechten Dritter zu betrachten.
L-30126-2 10/2005 Das DuPont Oval, DuPontTM, The miracles of scienceTM, Tyvek® und Tychem®
sind markenrechtlich geschützt für DuPont oder eine ihrer Konzerngesellschaften. © 2005 DuPont.
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Techline
Tel.: +352 021 164 043
E-mail: [email protected]
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