DuPont Personal Protection Technisches Merkblatt Biobarriere Schutz beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Ob in der Landwirtschaft, in der Lebensmittelindustrie, in Sortier- und RecyclingAnlagen, bei Kanalarbeiten oder beim Rettungsdienst: Überall dort, wo Sie mit biologischen Arbeitsstoffen in Berührung kommen, ist eine sichere und zuverlässige Schutzkleidung dringend erforderlich, um zum Beispiel das Entstehen von Infektionen und die Verbreitung von Keimen zu verhindern. Was sind biologische Arbeitsstoffe? Mit biologischen Arbeitsstoffen sind in erster Linie Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Pilze gemeint. Auch Zellkulturen und Parasiten (Schmarotzer), die im menschlichen Körper Infektionen oder Allergien auslösen können, gehören dazu. Wie kommt man mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt? Mit Bakterien, Viren oder Pilzen können Sie grundsätzlich bei den unterschiedlichsten Tätigkeiten in Berührung kommen. Zum Beispiel: Welche Risikogruppen gibt es bei biologischen Arbeitsstoffen? 1. Herstellung und Verwendung von biologischen Arbeitsstoffen Je nach Infektionsrisiko für den Menschen wird nach vier Risikogruppen unterschieden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Biostoff-Verordnung (BioStoffV). 2. Beruflicher Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien (dazu gehören z.B. das Isolieren, Erzeugen, Vermehren, Ge-brauchen, Verarbeiten, Ab- und Umfüllen, Mischen, Befördern, Entsorgen) (sofern dabei biologische Arbeitsstoffe auftreten freigesetzt werden und Kontakt zu diesen entsteht) Wo können welche biologischen Arbeitsstoffe auftreten und welche Krankheiten können Sie auslösen? Bereich Landwirtschaft TiermedizinAbfallbehandlung (z. B. Sortier-/Recyclinganlagen, Kompostierungsanlagen) Kläranlagen, Kanalarbeiten Krankenhäuser, Gesundheitswesen, Laboratorien, Polizei, Rettungsdienst Lebensmittelindustrie Biologische Arbeitsstoffe Mögliche Krankheiten Schimmelpilze Bakterien (Aktinomyzeten) Mikroorganismen (z. B. Erwinia herbicola) Bakterien (z. B. Listeria monocytogenes) Erreger (z. B. Coxiella burnetii) Pilze (z. B. Dermatophyten) siehe Landwirtschaft Bakterien (Aktinomyzeten) Gramnegative Bakterien Enteroviren, Enterobakterien HAV-Virus Salmonellen Echo-, Rota-Virus Bakterien (z. B. Leptospirose) Ebola, Lassa HIV-Virus Bordetella pertussis Mycobacterium tuberculosis HBV-Virus Allergien Farmerlunge (EAA) Organic Dust Toxic Syndrom (Befeuchter-Fieber) Zoonosen (Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden), z. B. Q-Fieber, Listeriose oder Hautmykosen Zoonotische Erkrankungen Allergien Aspergillose, Aspergillom Exogen-allergische-Alveolitis (EAA) Organic Dust Toxic Syndrom (Befeuchter-Fieber) Infektionen (z. B. Gastroenteritis) Hepatitis A Salmonellose Enterovirose (Virus-Infektion) Leptospira interrogans Fiebererkrankungen AIDS Keuchhusten Tuberkulose Hepatitis B Schimmelpilze/Hefen Allergien, Hautirritationen Schimmelpilze (z. B. Aspergillus fumigatus) Bakterien Endotoxine Quelle: in Anlehnung an BG- und OSHA Dokumentationen Organic Dust Toxic Syndrom (ODTS) DuPont Personal Protection Welche Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber treffen? Die Biobarriere von TYVEK® und TYCHEM®: Für einen sicheren Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen. Der Arbeitgeber ist laut Biostoff-Verordnung verpflichtet, seinen Mitarbeitern geeignete Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Welche Schutzkleidung schützt vor biologischen Arbeitsstoffen? Für den Schutz vor Bakterien, Viren und anderen Mikroorganismen sind – nach EN 14126 – spezielle Anforderungen an Schutzkleidung gegen infektiöse Agenzien definiert. Aufgabe dieser ist es, die Haut vor einem möglichen Kontakt mit biologischen Stoffen zu schützen und eine Keimverbreitung zu verhindern. Einteilung der Schutzkleidung nach EN 14126Typ (inkl. Endung „B“) Normbezug Anzugtest 1B, 2B 3B 4B 5B 6B Teilkörperschutz EN 943-1, EN 943-2 EN 466* EN 465* prEN ISO 13982-1** prEN 13034*** EN 467* TYVEK® und TYCHEM® Schutzkleidungsmaterialien von DuPont werden – zusätzlich zu den Tests für Chemikalienschutzkleidung – nach speziellen Verfahren zur Ermittlung der Barriere-Leistung gegen infektiöse Agenzien geprüft. So wird der direkte Kontakt mit Bakterien, biologisch kontaminierten Flüssigaerosolen und festen Partikeln ermittelt und die sogenannte Biobarriere überprüft. Das Tragen der Schutzkleidung allein ist kein Garant für Schutz. Erst das richtige An- und Auskleiden sowie ein korrektes Verhalten beim Arbeiten in der Schutzkleidung stellen eine Schutzwirkung des Anzugs sicher. So können beispielsweise Fehler beim Auskleiden eine Kontamination des Trägers zur Folge haben. DuPont Personal Protection bietet hierzu ein Schulungsvideo an: Schutzkleidung richtig handhaben. Bei der Auswahl und dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung ist auf die Kompatibilität der Ausrüstungen zu achten, z.B. Schutzanzug, Handschuhe oder Atemschutz. *EN 466, EN 465, EN 467 wurden ersetzt durch EN 14605 ** jetzt EN ISO 13982-1 *** jetzt EN 13034 DuPont Anzugempfehlung zum Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen Anzug-Modelle Schutz gegen biologisch kontaminierte Stäube TYVEK® TYVEK® Classic Plus Modell CHA5 (4B, 5B, 6B) TYVEK® Classic Plus mit Socken Modell CHA6 (4B, 5B, 6B) TYCHEM® TYCHEM® C Standard Modell CHA5 (3B, 4B, 5B, 6B) TYCHEM® C Standard mit Socken Modell CHA6 (3B, 4B, 5B, 6B) TYCHEM® C2 Modell CHZ5 (3B, 4B, 5B, 6B) TYCHEM® F Standard Modell CHA5 (3B, 4B, 5B, 6B) TYCHEM® F Standard mit Socken Modell CHA6 (3B, 4B, 5B, 6B) TYCHEM® F2 Modell CHZ5 (3B, 4B, 5B, 6B) Richtlinien und Verordnungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Schutz gegen biologisch kontaminierte Flüssigkeiten ✔ Risikogruppe 1, 2 ✔ Risikogruppe 1, 2, 3, 4 1. Biologische Arbeitsstoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass beim Menschen eine Krankheit verursacht wird. ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ Risikogruppe ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ 2. Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen können; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich. 3. Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich. 4. Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich. Richtlinie/ Verordnung Biostoff-Verordnung (BioStoffV) (siehe auch EU Richtlinie 2000/54 EG) http://de.osha.eu.int/ Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) http://www.baua.de/ Inhalt Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe Sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische, hygienische sowie arbeitswissenschaftliche Anforderungen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen Haftungsausschluss Diese Informationen beruhen auf technischen Daten, die DuPont für zuverlässig hält. Sie unterliegen der Überprüfung, wenn zusätzliche Erkenntnisse und Erfahrungen vorliegen. DuPont garantiert keine Resultate und übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung in Verbindung mit diesen Informationen. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, den Grad der Toxizität und die richtige persönliche Schutzausrüstung, die benötigt wird, zu bestimmen. Diese Informationen sind für die Nutzung durch Personen gedacht, die das Fachwissen besitzen, eine Bewertung entsprechend ihrer eigenen spezifischen Endnutzungsbedingungen vorzunehmen, nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko. Jeder, der diese Informationen nutzen will, sollte zunächst prüfen, ob die ausgewählte Schutzkleidung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet ist. Der Endanwender sollte die Schutzkleidung nicht länger in Gebrauch nehmen, falls das Material Zerreiß- oder Verschleißerscheinungen oder Durchbohrungen aufweist, um eine potenzielle chemische Exposition zu vermeiden. Da wir Gebrauchsbedingungen nicht zu vertreten haben, geben wir keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, wie beispielsweise Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, und übernehmen keine Haftung in Verbindung mit einem Gebrauch dieser Informationen. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht als Gewährung einer Lizenz oder als Empfehlung zur Verletzung von Patenten oder Schutzrechten Dritter zu betrachten. L-30126-2 10/2005 Das DuPont Oval, DuPontTM, The miracles of scienceTM, Tyvek® und Tychem® sind markenrechtlich geschützt für DuPont oder eine ihrer Konzerngesellschaften. © 2005 DuPont. DuPont Personal Protection DuPont de Nemours (Luxembourg) S.àr.l. L-2984 Luxembourg Tel.: +800 3666 6666 (gebührenfrei) Fax: +352 3666 5071 E-mail: [email protected] Techline Tel.: +352 021 164 043 E-mail: [email protected]