1 In Christus unserem Herrn, geliebte Gläubige „Der Vater hat den

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In Christus unserem Herrn, geliebte Gläubige
„Der Vater hat den Sohn gesandt als den Retter der Welt“ (1 Joh
4,14). Dieser Vers aus dem 1. Johannesbrief gehört zentral zu unserem
Glauben. Der Sohn Gottes ist für alle gestorben. Darin erkennen wir die
Würde des Menschen – und zwar jedes Menschen, ob geboren oder
ungeboren, ob gesund oder krank, unabhängig ob er im Vollbesitz seiner
Kräfte ist oder alt und schwach geworden ist. Gottes Liebe kennt da
keinen Unterschied.
Liebe Brüder und Schwestern, wenn wir die Debatte anschauen, die
derzeit über die Präimplantationsdiagnostik angelaufen ist, wird uns eine
ganz andere Sichtweise vor Augen geführt, ja Sand in die Augen
gestreut. In der entsprechenden Arenasendung wurde Bundesrat Alain
Berset vom Moderator folgende Frage gestellt: „Wir diskutieren heute
über grosse Fragen und kleine Organismen – über einen Embryo,
der in einer Petrischale, in einem Labor liegt. Wenn Sie diesen
Embryo anschauen, sehen sie einen Zellhaufen oder sehen Sie
einen Menschen?“ Antwort des Bundesrates: „Es ist ein Zellhaufen,
der später sich entwickeln kann als Mensch.“ Tatsache ist, dass wir
alle einmal im Stadium eines 0,1mm grossen Embryos waren – auch
Bundesrat Alain Berset. Wenn wir betrachten wollen, welche fantastische
Entwicklungspotenz in einem solchen Embryo innewohnt, dann
brauchen wir einander nur anzusehen. Phänomenal – oder nicht?
Mit der Änderung der Verfassung, welche den Auftrag hat, die Würde
des Menschen zu schützen, wollen Parlament und Bundesrat die
sogenannte Präimplantationsdiagnostik ermöglichen. Was wird da
gemacht?
Erstens werden extra viel mehr menschliche Embryonen gezeugt als
üblich, damit ausgelesen werden kann. Auf die Geburt eines Kindes
nach Präimplantationsdiagnostik kommen duchschnittlich vierzig
befruchtete Eizellen!
Zweitens werden die Embryonen angebohrt und ihnen werden in der
Regel zwei Zellen entnommen, die danach genetisch untersucht
werden.
Drittens werden jene Embryonen, die nicht den Kriterien entsprechen,
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vernichtet oder der Forschung für die Produktion von embryonalen
Stammzellen übergeben. Mit diesem Verfahren wird nicht die
Krankheit behandelt, sondern die Embryonen als Träger der Krankheit
werden beseitigt – das kann man niemals rechtfertigen! (vgl.
Medienmitteilung der SBK)
Viertens wird in der Regel einer oder zwei Embryonen in die rettende
Gebärmutter übertragen. Aufgrund der Verletzungen, die der Embryo
bei der Entnahme der Zellen erlitten hat, können sich aber 40% dieser
Embryonen gar nicht einnisten.
Die PID beinhaltet eine Unterscheidung zwischen lebenswerten und
lebensunwerten Menschen – noch etwas pointierter gesagt: zwischen
liebenswerten und liebensunwerten Menschen! Dass eine solche
Unterscheidung, welche nicht die Natur vornimmt, sondern der Mensch
verantworten muss, ethisch unakzeptabel ist, liegt auf der Hand.
Liebe Brüder und Schwestern, bewusst reden die Befürworter der
Präimplantationsdiagnostik die Tragweite dieser eugenischen Handlung
klein. Darum reden sie – lügen sie - von Zellhaufen, um ihr eigenes
Gewissen und jenes der Stimmbürger zu beruhigen.
Die Bischofskonferenz hat ihre ablehnende Haltung in einer
Medienmitteilung1 begründet und kundgetan. Soweit ich gesehen habe,
wurde das durch die grossen Printmedien sowie Radio und Fernsehen
totgeschwiegen. Sie erklärte: „Wenn der Verfassungsartikel dem
Vorschlag des Parlaments entsprechend geändert werden würde,
hiesse das implizit, dass das Einfrieren der Embryonen zugelassen
würde. Die Kryokonservierung würde schwerwiegende ethische
Probleme mit sich bringen, denn sie verletzt unmittelbar die
Menschenwürde. Ein Nein zur Änderung der Bundesverfassung und
damit zur PID bekräftigt, dass in unserem Land die Menschenwürde
eines jeden menschlichen Wesens respektiert und bewahrt werden
muss.”
Papst Franziskus hat unlängst in seinem Schreiben Evangelii gaudium
erklärt: „Denken wir daran, dass »die verantwortliche Wahrnehmung
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http://www.bischoefe.ch/dokumente/botschaften/ja-zum-menschen-nein-zur-
praeimplantationsdiagnostik
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der Bürgerpflicht eine Tugend ist und die Teilnahme am politischen
Leben eine moralische Verpflichtung bedeutet«“ (Nr. 220). Daher
bitte ich Sie, auch wenn sie sonst zu den 60% der nicht-stimmenden
Bürgerinnen und Bürgern gehören sollten, bei dieser wichtigen Vorlage
ihre Nein-Stimme abzugeben. Bedenken Sie, dass dieser
Verfassungsartikel, um den es geht, mit einer harmlos scheinenden
Formulierung diese eugenische Mentalität zulässt – eine Verfassung, die
doch den Menschen schützen sollte. Wenn sich diese Mentalität,
zwischen lebenswert und lebensunwert zu unterscheiden, ausdehnt –
auf den Menschen nach der Geburt, dann ist keiner mehr seines Lebens
sicher, wenn er behindert ist, verunfallt, krank oder altersschwach wird.
Unsere Liebe schulden wir jedem Menschen, denn Gott schenkt seine
Liebe auch jedem Menschen. Bedenken wir auch, dass unsere
Beziehung zu Gott durch unverantwortliches Handeln beeinträchtigt wird
und dafür intensiver wird, wenn wir das Gute tun: „Wenn wir einander
lieben, bleibt Gott in uns, und seine Liebe ist in uns vollendet.“
Amen.
Fürbitten:
Lasst uns zu Jesus Christus beten, der in die
Herrlichkeit des Vaters eingekehrt ist:
• Schenke
unseren Bischöfen in ihrer
schwierigen Aufgabe die Gaben des
Heiligen Geistes.
• Ermutige die Politiker, in den Gesetzen
unseres Staates die
Menschen zu schützen.
Würde
jedes
• Erfülle die Seelsorger mit Mut und Kraft, in
Erfolgen und Misserfolgen standhaft zu
bleiben.
• Schenke den kranken und behinderten
Menschen und allen, die sie pflegen und
betreuen Deine Kraft und gib ihnen Halt im
Glauben.
• Erfülle Deine Verheissungen an unseren
Verstorbenen und nimm sie auf in Dein
Reich.
Himmlischer Vater, die Apostel und die hl.
Muttergottes
hatten
sich
zum
Gebet
versammelt, um den Heiligen Geist zu
empfangen. Erhöre auch unser Beten. Darum
bitten wir durch Christus unseren Herrn. Amen.
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