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PROJEKT SCHULBEGLEITUNG
ENTWICKLUNG EINES INTERDISZIPLINÄREN
CURRICULUMS ALS BEITRAG ZUR INKLUSION
RUTH HIMMEL
Tagung: Jugendhilfe und Ganztagsschule - Herausforderndes
Verhalten von Kindern in Ganztagsgrundschulen
07. Dezember 2016 im Landesinstitut für Schulentwicklung
GLIEDERUNG
Inklusion und Schulbegleitung
Projekt „Schulbegleiter“
Fazit
UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION (UN-BRK)
ÜBEREINKOMMEN UND ZUSATZPROTOKOLL AM 13.
DEZEMBER 2006 IN NEW YORK VERABSCHIEDET
3. Mai 2008 nach Ratifizierung durch 20 Vertragsstaaten in
Kraft getreten. Alle EU-Mitgliedsstaaten, bis auf Lettland,
haben die Konvention ratifiziert, 16 das Zusatzprotokoll
unterzeichnet.
UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in
Deutschland in Kraft getreten
Aber Gleichheitsgebot und Benachteiligungsverbot
schon im GG verankert:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.“
(Auszug aus Art. 3 GG)
INKLUSION UND TEILHABE
Artikel 3 UN-Behindertenrechtskonvention:
„volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und
Einbeziehung in die Gesellschaft“
Diversity Ansatz:
„Achtung der Unterschiedlichkeit von
Menschen mit Behinderung und die
Akzeptanz dieser Menschen als Teil der
menschlichen Vielfalt und der
Menschheit“
Vielfalt als „Normalfall“ nicht Sonderfall
und schon gar nicht Problemfall!
UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION – ANSCHLUSS
AN DAS TEILHABEKONZEPT DER WHO: INTERNATIONAL
CLASSIFICATION OF FUNCTIONING, DISABILITY AND
HEALTH (ICF)
Paradigmenwechsel ICF
Orientierung an den Dimensionen des Zurechtkommens
(functioning) und an der gesellschaftlichen Teilhabe
versus:
Orientierung an Beeinträchtigung und Handicaps
(ICIDH; vorhergehende internationale Klassifikation der
Behinderung der WHO)
INKLUSION IN DER BILDUNG HEIßT…
Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen
und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten
voll zur Entfaltung bringen zu lassen
Menschen mit Behinderungen zur wirksamen Teilhabe an einer freien
Gesellschaft zu befähigen
Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der
Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen
und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden
Schulen zu ermöglichen
(Art. 24, UN-Behindertenrechtskonvention)
ermöglicht durch individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen,
die die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestatten
u.a. durch Schulbegleitung!
SCHULBEGLEITUNG IST…
die Begleitung von Kindern und Jugendlichen, „die auf Grund
besonderer Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten,
Kommunikation, medizinischer Versorgung und/oder
Alltagsbewältigung der besonderen und individuelle
Unterstützung bei der Verrichtung unterrichtlicher und
außerunterrichtlicher Tätigkeiten bedürfen.
(Dworschak, 2010)
SCHULBEGLEITUNG: HILFE ZUR TEILHABE ODER
„BARRIERE“ BEI DER INKLUSION ?
Hilfe zur Teilhabe
Jan braucht einen Schulbegleiter als Hilfe zur Mobilität
Linus‘ Schulbegleiterin „schirmt“ ihn ab gegen zu viel Stimulation und
„übersetzt“ für ihn die Gefühle seiner Mitschüler
Maria braucht eine Schreibhilfe, wenn sie selbst nicht hinreichend Kraft
zum Schreiben hat
„Barriere“ bei der Inklusion
Gefahr, dass Kinder und Jugendliche mit Schulbegleiter/innen
bevormundet werden
weniger Aufmerksamkeit der Lehrer/innen bekommen
(kümmert sich ja jemand anderes)
zu wenig in ihrer Unabhängigkeit gefördert werden
zu oft aus dem normalen Unterrichtskontext geholt werden
(„das machen wir in Ruhe nebenan“)
in ihren Peerkontakten gehemmt werden
(immer ein Erwachsener an der Seite)
(vgl. Giancreco 1997)
STEIGENDE FÖRDERBEDARFE: ZUNAHME VOM
SCHULBEGLEITUNG?
Schulbegleitung wird deutlich häufiger benötigt als vor der Ratifizierung
der UN-Behindertenrechtskonvention (2009)
NRW
Anstieg von Schulbegleitern an
Förderschulen um den Faktor 30.4 in
den Schuljahren 2000/2001 bis
2010/2011 (Kißgen et al)
Bayern
Anstieg von Schulbegleitern an
Förderschulen von 2001 bis 2007 um
Faktor 5,5 und an allgemeinen Schulen
von 2003 bis 2010 um Faktor 15,6
Entwicklung der inklusiven Beschulung, Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014, 2016
steigende sonderpädagogische
Förderbedarfe insgesamt
(Dworschak et al)
Baden-Württemberg
von 2011 bis 2014 Anstieg
Schulbegleitungen (Förderschulen und
allgemein bildenden Schulen) um Faktor
1,64 (KVJS, Deger et al)
steigende Anzahl inklusiv beschulter Kinder
gleichbleibende Anzahl von Kindern in
Förderschulen
 voraussichtlich noch länger andauerndes Übergangsmanagement
FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE ZU SCHULBEGLEITUNG
Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter:
Anzahl, Einsatzorte, Qualifizierung, Einarbeitung, Fortbildung sowie soziodemographische Daten
 sehr heterogen: Aufgabenfeld (reine Assistenz vs. intensive päd.
Begleitung), Qualifikation (päd. Fachkraft – FSJ/BFD), große
Alterspanne, Vorerfahrungen von Schulbegleitern (keine langjährig)
(Deger et al. 2015 ; Dworschak 2010, 2012, 2014, Henn et al. 2014; Kißgen et al. 2013, 2016,
Lindemann & Schlarmann 2016, Lindmaier et al. 2014)
Schülerinnen und Schülern mit Schulbegleitung:
Art der Behinderung, Schultyp, soziodemographische Daten, Effekte
 sehr heterogene Gruppe: alle Jahrgangsklassen, unterschiedliche
Störungsbilder, Bayern: eher Schüler mit milde ausgeprägter
Behinderung
(Dworschak 2014, 2015; Henn et al 2014; Zauner & Zwosta 2014)
Einstellungen und Haltung zu Schulbegleitung (Schulbegleiter)
 (noch) unklare Rollen-/Aufgabenschreibung
(Heinrich & Lübeck 2013)
bisher keine systematische Wirkforschung über Effekte
von Schulbegleitung
DATEN ZU SCHULBEGLEITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Befragung von Schulen und
Schulbegleiter/innen
Fokus: soziodemographische
Angaben zu Schulbegleitern,
ihren Aufgaben und den
begleiteten Schülerinnen und
Schülern
Aktenanalyse und Befragung
der Jugend- und Sozialämter
Fokus: Rahmenbedingungen
wie administrative Prozesse,
Stundenumfang, Einsatzort,
Qualifikation der
Schulbegleitungen
Henn, Thurn, Besier, Künster, Fegert &
Ziegenhain, 2014
N=592 (Befragung von Schulbegleitern
2013-2014)
Deger, Puhr & Jerg, 2015
N= 1313 (Befragung 2011)
N= 862 (Aktenanalyse 2012-2013)
 vergleichbare Ergebnisse bzgl. Beeinträchtigung der Schüler:
seelische Behinderung
körperliche Behinderung / Sinnesbehinderung
geistige Behinderung
59,4% vs. 53,7%
27,9% vs. 30,0%
8,2 % vs. 11,7%
SCHULBEGLEITUNG: HOHES ANFORDERUNGSPROFIL – WENIG
BIS KEINE QUALIFIZIERUNG
Kinder und Jugendliche mit Schulbegleitung
große Bandbreite an Behinderungsformen
geistige Behinderung - seelische Behinderung - körperliche Behinderung
- Sinnesbehinderung - kombinierte Beeinträchtigung
 damit einhergehend: breites und heterogenes Anforderungsprofil für
die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter
aber:
bisher kein anerkanntes Profil der Tätigkeit bzw. der Aufgaben von
Schulbegleitung
und:
anspruchsvolle Qualifikationsanforderungen ↔ (ökonomisch) und
der Tätigkeit angemessene Qualifizierungsvoraussetzungen
ANFORDERUNGEN AN SCHULBEGLEITER/INNEN
Eltern
Was wird von
mir erwartet?
Lehrer/in
Träger
Kind
VIELFÄLTIGE UND UNTERSCHIEDLICHE ANFORDERUNGEN
Kooperationsfähigkeit,
Unterstützung
für unser Kind
Einlassen auf die
spezifischen
Bedürfnisse des
Kindes
Umsetzung
von Inklusion
Anpassen an
unsere Regeln
und Strukturen
Unterstützung,
wenn notwendig
Wunsch nach
gelingender
Inklusion und
Vermeiden einer
Sonderbeschulung
Wahrung der
Zuständigkeiten
Meistern
schwieriger
Situationen
Wunsch nach
reibungslosem
Ablauf des
Unterrichts
Einen
normalen
Schulbesuch Zuverlässige
Arbeitskraft
Schulbegleiter/in
soll unauffällig
sein
in Ruhe gelassen
werden, kein
Einmischen in
Konflikte
RESÜMEE – SCHULBEGLEITER/INNEN ALS „ALLROUNDER“?
Viele, hohe und ggf. auch sich widersprechende
Erwartungen
Achten auf Wünsche und Perspektiven
unterschiedlichster (Co-)Akteure
Einfügen in das System Schule
Wunsch nach möglichst lautlosem „Agieren“, aber:
zur Stelle sein, wenn es „brennt“
Fokus auf Kindern und Jugendlichen und ihren
jeweiligen individuellen Bedürfnissen
RESÜMEE – SCHULBEGLEITER/INNEN ALS „ALLROUNDER“?
viele, hohe und ggf. auch sich widersprechende
Erwartungen
Beachten der Wünsche und Perspektiven aller
Akteure
Fokus auf Kindern und Jugendlichen und ihren
jeweiligen individuellen Bedürfnissen
Wunsch nach möglichst lautlosem „Agieren“, aber:
zur Stelle sein, wenn es „brennt“
GLIEDERUNG
Inklusion und Schulbegleitung
Projekt „Schulbegleiter“
Fazit
DAS PROJEKT „SCHULBEGLEITER“
Projekt „Schulbegleiter –
Entwicklung eines interdisziplinären
Curriculums als Beitrag zur Inklusion“
Durchgeführt von der Klinik für Kinder- und Jungendpsychiatrie/
Psychotherapie in Ulm
Katharina Henn, Ruth Himmel, Dorothee Blaumer, Henriette Schneider-Haßloff, Leonore Thurn,
Annabel Zwönitzer, Ute Ziegenhain, Jörg M. Fegert
Laufzeit 2013 - 2017
Finanziert von der Baden-Württemberg Stiftung
VORGEHENSWEISE BEI DER ENTWICKLUNG DES
CURRICULUMS
Bestandsaufnahme zu
Schulbegleitern/innen in
Baden-Württemberg
Schriftliche Befragung von
Schulbegleiter/innen
Curriculum
Rechtsexpertise zu
Schulbegleitung
Deutschen Instituts für
Jugendhilfe und
Familienrecht e.V.
(DIJuF)
Fokusgruppen und
Erprobungsschulungen mit
Schulbegleitern/innen
(prozessbegleitend)
Vertiefende Interviews mit
Schulbegleitern/innen,
Eltern, Lehrern/innen,
Rektoren/innen, Trägern
und Kindern (qualitativ)
VORGEHENSWEISE BEI DER ENTWICKLUNG DES
CURRICULUMS
Bestandsaufnahme zu
Schulbegleitern/innen in
Baden-Württemberg
Schriftliche Befragung von
Schulbegleiter/innen
Curriculum
Rechtsexpertise zu
Schulbegleitung
Deutschen Instituts für
Jugendhilfe und
Familienrecht e.V.
(DIJuF)
Fokusgruppen und
Erprobungsschulungen mit
Schulbegleitern/innen
(prozessbegleitend)
Vertiefende Interviews mit
Schulbegleitern/innen,
Eltern, Lehrern/innen,
Rektoren/innen, Trägern
und Kindern (qualitativ)
BESTANDSAUFNAHME UND BEFRAGUNG: SCHULBEGLEITER/INNEN IN
BADEN-WÜRTTEMBERG (HENN ET AL, 2014)
Wie viele Schulbegleiter sind
derzeit an Ihrer Schule im
Einsatz?
Welchen beruflichen
Hintergrund haben
Sie?
Wie viele Kinder/Jugendliche
Ihrer Schule werden von
diesen Schulbegleitern
insgesamt betreut?
Online-Fragebogenerhebung an allen 3553
allgemein bildenden Schulen in BadenWürttemberg (Rücklauf 47,7%)
Schriftliche Befragung von
Schulbegleiter/innen (n=526)
Für wie viele Kinder
oder Jugendliche
sind Sie derzeit im
Einsatz?
Welche körperlichen
geistigen und/oder
seelischen
Beeinträchtigungen hat
das Kind / der
Jugendliche, das/den
Sie begleiten
(Mehrfachnennungen
möglich)?
In welchen Klassenstufen
kommen die Schulbegleiter
zum Einsatz (bitte für jeden
Schulbegleiter einzeln
angeben)?
In welcher
Schulform kommen
sie derzeit als
Schulbegleiter zum
Einsatz?
Über wen werden
Sie als
Schulbegleiter
finanziert?
ERGEBNISSE BESTANDSAUFNAHME/BEFRAGUNG:
SCHULBEGLEITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG
(HENN ET AL., 2014)
 jedes 241.
• 975 Schüler wurden durch SB begleitet
• 932 SB waren an diese Schulen tätig
Kind hatte
einen SB
• 592 Schulen hatten mindestens einen SB
Form der
Beeinträchtigung
%
Geistige
Behinderung
8,2
Seelische
Behinderung
72,3
Körperliche
Behinderung
Störungsbilder bei
einer seelischen
Behinderung
%
Autismus
59,4
17,5
Störung des
Sozialverhaltens
19,9
Sinnesbehinderung
10,4
ADHS
20
Kombinierte
Beeinträchtigung
10
GEHT ES WIRKLICH „NUR“ UM KINDER MIT AUTISMUSSPEKTRUM-STÖRUNG?
Störungsbilder bei einer
seelischen Behinderung
%
Autismus
59,4
Störung des
Sozialverhaltens
19,9
ADHS
20
43% der Kinder und Jugendliche mit
Schulbegleiter hatten eine AutismusSpektrum-Störung
Gesamtbevölkerung: < 1% haben eine
Autismus-Spektrum Störung
(Fombonne, 2009; Remschmidt & Kamp-Becker,
2011)
ADHS im Kindesalter: Angaben zwischen
3.6% und 6.7% (Döpfner et al. 2008)
„Kinder mit Autismus
bekommen einen
Schulbegleiter, Kinder mit
ADHS einen Schulausschluss“
(Rektor)
ERGEBNISSE BESTANDSAUFNAHME/BEFRAGUNG:
SCHULBEGLEITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG (HENN ET AL.,
2014)
Alter der begleiteten Kinder: 6-19 Jahre, M=10.4, SD=2.9
Anzahl begleiteter
Schüler
ein Kind
zwei Kinder
drei Kinder
Anzahl der
SB
% von N
498
94,7%
23
4,4%
5
0,9%
DIE „SCHULBEGLEITERIN“ AUS UNSERER STATISTIK IM PROJEKT
„SCHULBEGLEITER“
Geschlecht
Alter
M = 41.1 Jahre
Min=17, Max=69 Jahre, SD=12.7
85,8% weiblich
14,2% männlich
Nationalität
96% deutsch
4% Sonstige
Höchster
Bildungsabschluss
38,2% Abitur
18,5% Fachhochschulreife
36,5% Realschule
5,9% Hauptschule
Beruflicher Hintergrund
23,0% Erzieher/in
11,6% Sozialpädagoge/in
10,8% Pädagoge/in
9,9% BuFDi, FSJ
7,2% Heilpädagoge/in
3,6% Heilerziehungspfleger/in
3,4% Krankenpfleger/in
30.5% Sonstige
VORGEHENSWEISE BEI DER ENTWICKLUNG DES
CURRICULUMS
Bestandsaufnahme zu
Schulbegleitern/innen in
Baden-Württemberg
Schriftliche Befragung von
Schulbegleiter/innen
Curriculum
Rechtsexpertise zu
Schulbegleitung
Deutschen Instituts für
Jugendhilfe und
Familienrecht e.V.
(DIJuF)
Fokusgruppen und
Erprobungsschulungen mit
Schulbegleitern/innen
(prozessbegleitend)
Vertiefende Interviews mit
Schulbegleitern/innen,
Eltern, Lehrern/innen,
Rektoren/innen, Trägern
und Kindern (qualitativ)
WISSENSFUNDUS: VERTIEFENDE INTERVIEWS (N = 45)
Informationen aus der Praxis aller in Schulbegleitung Involvierten
Schule (9)
Schuldirektor/in (3),
Lehrer/in (2),
administrative Ebene der Schule
(4)
Kinder (9)
Träger (6)
Schulbegleiter/innen
(12)
unterschiedliche Schularten,
unterschiedliche
Beeinträchtigungen
Eltern (9)
freie Träger (3),
öffentliche Träger (3)
VERTIEFENDE INTERVIEWS ALS TÜR ZUR PRAXIS
Ziel der Interviews:
Profitieren vom Wissen der Experten
 Stolpersteine
 Gelingensfaktoren
 Fallkonstruktionen
Kinder und Jugendliche als Experten ihrer eigenen Umwelt:
• wie erleben sie die Schulbegleitung?
• wie erleben sie ihren Schulalltag (Mobbing, Ausgrenzung,
Partizipation…)?
• welche Hinweise und Tipps haben sie für uns?
EIN SCHULLEITER UND SEINE „VISION“ VON
SCHULBEGLEITUNG
„Wann sind die Schulbegleiter am besten?“
„Die schweben so zwei Meter über den Schülern und greifen
dann ein, wenn er Hilfe braucht. Das wäre eigentlich auch ein
schönes Bild. Schulbegleitung ja, nicht sichtbar, und immer
wenn jemand etwas braucht, dann kommt eine unsichtbare
Hand und hilft.“
EIN SCHULBEGLEITER ERZÄHLT
„Gelungene Inklusion, denke ich, entscheidet letztendlich
das Kind, wenn’s in einer Schule ist, wo sich’s wohl fühlt,
wo sich’s ernst genommen fühlt, wo’s Freunde hat, wo es
nicht ausgelacht wird, wo andere Schüler sich freuen, wenn
dieses Kind auch dabei ist und es nicht als Last sehen, oder
sich sogar dann in irgend einer Form benachteiligt fühlen,
weil das Kind Sonderrechte hat.“
VORGEHENSWEISE BEI DER ENTWICKLUNG DES
CURRICULUMS
Bestandsaufnahme zu
Schulbegleitern/innen in
Baden-Württemberg
Schriftliche Befragung von
Schulbegleiter/innen
Curriculum
Rechtsexpertise zu
Schulbegleitung
Deutschen Instituts für
Jugendhilfe und
Familienrecht e.V.
(DIJuF)
Fokusgruppen und
Erprobungsschulungen mit
Schulbegleitern/innen
(prozessbegleitend)
Vertiefende Interviews mit
Schulbegleitern/innen,
Eltern, Lehrern/innen,
Rektoren/innen, Trägern
und Kindern (qualitativ)
PROZESSBEGLEITENDE FOKUSGRUPPEN UND
ERPROBUNGSSCHULUNGEN MIT
SCHULBEGLEITERINNEN UND SCHULBEGLEITERN
Ziel:
•
enge Verzahnung mit Praktikern, um wichtige Erfahrungen aus
der Praxis ins Curriculum einzuarbeiten
•
Rückkoppelungen der laufenden Curriculumsentwicklung in die
Fokusgruppen  Feedback / Abgleich und ggf. Modifikation
VORGEHENSWEISE BEI DER ENTWICKLUNG DES
CURRICULUMS
Bestandsaufnahme zu
Schulbegleitern/innen in
Baden-Württemberg
Schriftliche Befragung von
Schulbegleiter/innen
Curriculum
Rechtsexpertise zu
Schulbegleitung
Deutschen Instituts für
Jugendhilfe und
Familienrecht e.V.
(DIJuF)
Fokusgruppen und
Erprobungsschulungen mit
Schulbegleitern/innen
(prozessbegleitend)
Vertiefende Interviews mit
Schulbegleitern/innen,
Eltern, Lehrern/innen,
Rektoren/innen, Trägern
und Kindern (qualitativ)
RECHTSEXPERTISE UND BESTANDSANALYSE
Zusammenstellung und
Absicherung des rechtlichen
Hintergrunds von
Schulbegleitung (in BW)
Themen (Auswahl)
Zuständigkeitsverteilung (Kostenträger)
Aufgabenbereiche von Schulbegleitern,
Aufsichtspflicht,
Umgang bei Kinderschutzfällen
Datenschutz,
Möglichkeiten zur „Poolbildung“ ….
Bestellung bzw.
Download über:
www.bwstiftung.de
DIE KONZEPTUELLE UMSETZUNG DES CURRICULUMS
Inklusiver Ansatz und die Achtung vor der Unterschiedlichkeit
von Menschen folgt moderner Entwicklungspsychologie
„individuelle Förderung in einem inklusiven Setting,
nicht nur bezogen auf Kinder mit
Teilhabebeeinträchtigungen, sondern letztlich
bezogen auf alle Kinder“
(Diversity Ansatz, 13. Kinder- und Jugendbericht, 2009)
 Vermittlung entwicklungspsycho(patho)logischen
(Handlungs-) Wissens über normale und abweichende
Entwicklung
 keine Vermittlung von reinem „Lehrbuchwissen“, sondern
praxisbezogenes Wissen
VIELFALT IM CURRICULUM
Vielfalt von Kindern mit unterschiedlichen Behinderungen bzw.
Teilhabebeeinträchtigungen als durchgängiger Grundgedanke des
Curriculums.
Vielfalt auch…
VIELFALT IM CURRICULUM
breites Spektrum von Störungsbildern/Behinderungen/Teilhabebeeinträchtigungen
Vielfalt auch…
UMGANG MIT VIELFALT IM CURRICULUM
Beeinträchtigungen
der Kinder:
„Jedes Kind ist
individuell“
…
beruflicher
Background: „vom
BuFDi bis zum
Pädagogen“
Leistungsgeber/
Anstellungsverhältnis
„vom persönlichen
Budget bis zum
Schulbegleiter an
der Schule“
strukturelle
Rahmenbedingungen
in Kommune und
Schule
CURRICULUM
Kompromiss zwischen den vielfältigen
und heterogenen Anforderungen und
dem zeitlich und inhaltlich „Machbaren“
KONSEQUENZEN FÜR DIE ENTWICKLUNG
DES CURRICULUMS
• Orientierung am Vorwissen der Schulbegleiter/innen
 „Abholen, wo sie stehen“
• theoretisches Wissen, Techniken und Soft Skills (fallübergreifend)
• individuell-fallspezifisches und praxisnahes (Handlungs-) Wissen
 Praxistransfer
• vertiefte Wissensaneignung zu spezifischen Themen, um der Vielfalt der
zu begleitenden Kinder zu genügen (z.B. Autismus, verschiedene
Körperbehinderungen, seelische Behinderungen, etc.)
• (zeit-) ökonomische Gestaltung des Curriculums
dreitägige modulare Fortbildung (12 Module à 90 min)
DIDAKTISCHE GRUNDLAGEN
„verdichtetes“ und exemplarisches Vorgehen
 relevante Inhalte (Grundlagen- und Handlungswissen) werden
anhand von Fallvignetten vermittelt
typische Konflikte/Reibungsverluste zwischen
Besonderheiten der Kinder und schulischen Anforderungen
(z.B. Überstimulation bei einem Kind mit Autismus-Spektrums-Störung,
Umgang mit herasuforderndem Verhalten (Störung des Sozialverhaltens)
Methoden
• Vermittlung von Basiswissen über kurze Präsentationen und Handouts
• vertiefendes Wissen z.B. über Beeinträchtigungsformen mittels
Handouts/Infoblätter
• interaktive Lernelemente Fallarbeit, Rollenspiele, Gruppendiskussionen
• mediale Elemente: Videosequenzen
INHALTE DER SCHULUNG – DETAILS
Sozial-rechtliche und strukturelle
Grundlagen:
- Inklusion versus Integration
- Gesetzliche Grundlagen der
Schulbegleitung
- System Schule: Aufbau,
Rechtsgrundlagen
- Aufgaben von Schulbegleitung
Soft Skills für Schulbegleiter
- Kommunikation/Gesprächsführung
- Vernetzung
- Reflexion des eigenen
Umgangs/ Haltung
• Copingstrategien
• „Ambiguitätstoleranz“
• Definition und Reflexion
der eigenen Rolle
Anwendungswissen über Entwicklungspsycho(patho)logie.
Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen
- Entwicklung von Kindern
- körperliche Erkrankungen
- psychische Störungsbilder
- geistige Behinderungen
 Welche Konsequenzen können sich daraus im Alltag
ergeben(Einschränkungen beim Lernen, in der Mobilität…)
ÜBERSICHT ÜBER DIE MODULE DER FORTBILDUNG
Tag 1
Modul 1
Einführen, Kennenlernen
Modul 2
Tag 2
Modul 3
Fokus: individuelle
Entwicklung –
individuelle Begleitung
Modul 4
Peers – Teil-Der-KlasseSein
Modul 9
Modul 5
Herausfordernde
Situationen meistern
Rechtliche Grundlagen
Modul 10
Modul 6
Schulbegleitung
gestalten
Tag 3
Intervision II
Intervision I
Modul 7
Beziehung und
Kommunikation
Modul 8
Psychohygiene/
Selbstfürsorge
Modul 11
Kooperation in der
Schule
Modul 12
Abschluss, Feedback
FAZIT
Schulbegleiter sind (derzeit ?) unverzichtbare Akteure bei der
schulischen Inklusion
Sie unterstützen Kinder und Jugendliche mit vielfältigen
Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen
Cave: Qualifikation
entsprechend den erzieherischen und spezifischen
Beeinträchtigungen der Kinder und Jugendlichen
 Notwendig ist eine einheitliche Aufgabenbeschreibung
 Notwendig sind Standards zur Fortbildung
 Evaluation neuer – gruppenbezogener - Konzepte inklusiven
Unterrichts unter Einbezug von Schulbegleitung
 Bessere Integration in das System Schule?
SCHLUSSBEMERKUNG
„Wir alle haben unsere Stärken, haben unsere Schwächen. Viele
strengen sich ewig an, Macken auszubügeln. Verbessert man seine
Schwächen, wird man maximal mittelmäßig. Stärkt man seine
Stärken, wird man einzigartig. Und wer nicht so ist, wie die anderen
sei getrost: Andere gibt es schon genug!“
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Eckart von Hirschhausen
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