PROJEKT SCHULBEGLEITUNG ENTWICKLUNG EINES INTERDISZIPLINÄREN CURRICULUMS ALS BEITRAG ZUR INKLUSION RUTH HIMMEL Tagung: Jugendhilfe und Ganztagsschule - Herausforderndes Verhalten von Kindern in Ganztagsgrundschulen 07. Dezember 2016 im Landesinstitut für Schulentwicklung GLIEDERUNG Inklusion und Schulbegleitung Projekt „Schulbegleiter“ Fazit UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION (UN-BRK) ÜBEREINKOMMEN UND ZUSATZPROTOKOLL AM 13. DEZEMBER 2006 IN NEW YORK VERABSCHIEDET 3. Mai 2008 nach Ratifizierung durch 20 Vertragsstaaten in Kraft getreten. Alle EU-Mitgliedsstaaten, bis auf Lettland, haben die Konvention ratifiziert, 16 das Zusatzprotokoll unterzeichnet. UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten Aber Gleichheitsgebot und Benachteiligungsverbot schon im GG verankert: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Auszug aus Art. 3 GG) INKLUSION UND TEILHABE Artikel 3 UN-Behindertenrechtskonvention: „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ Diversity Ansatz: „Achtung der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderung und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit“ Vielfalt als „Normalfall“ nicht Sonderfall und schon gar nicht Problemfall! UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION – ANSCHLUSS AN DAS TEILHABEKONZEPT DER WHO: INTERNATIONAL CLASSIFICATION OF FUNCTIONING, DISABILITY AND HEALTH (ICF) Paradigmenwechsel ICF Orientierung an den Dimensionen des Zurechtkommens (functioning) und an der gesellschaftlichen Teilhabe versus: Orientierung an Beeinträchtigung und Handicaps (ICIDH; vorhergehende internationale Klassifikation der Behinderung der WHO) INKLUSION IN DER BILDUNG HEIßT… Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen Menschen mit Behinderungen zur wirksamen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen zu ermöglichen (Art. 24, UN-Behindertenrechtskonvention) ermöglicht durch individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen, die die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestatten u.a. durch Schulbegleitung! SCHULBEGLEITUNG IST… die Begleitung von Kindern und Jugendlichen, „die auf Grund besonderer Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation, medizinischer Versorgung und/oder Alltagsbewältigung der besonderen und individuelle Unterstützung bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten bedürfen. (Dworschak, 2010) SCHULBEGLEITUNG: HILFE ZUR TEILHABE ODER „BARRIERE“ BEI DER INKLUSION ? Hilfe zur Teilhabe Jan braucht einen Schulbegleiter als Hilfe zur Mobilität Linus‘ Schulbegleiterin „schirmt“ ihn ab gegen zu viel Stimulation und „übersetzt“ für ihn die Gefühle seiner Mitschüler Maria braucht eine Schreibhilfe, wenn sie selbst nicht hinreichend Kraft zum Schreiben hat „Barriere“ bei der Inklusion Gefahr, dass Kinder und Jugendliche mit Schulbegleiter/innen bevormundet werden weniger Aufmerksamkeit der Lehrer/innen bekommen (kümmert sich ja jemand anderes) zu wenig in ihrer Unabhängigkeit gefördert werden zu oft aus dem normalen Unterrichtskontext geholt werden („das machen wir in Ruhe nebenan“) in ihren Peerkontakten gehemmt werden (immer ein Erwachsener an der Seite) (vgl. Giancreco 1997) STEIGENDE FÖRDERBEDARFE: ZUNAHME VOM SCHULBEGLEITUNG? Schulbegleitung wird deutlich häufiger benötigt als vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (2009) NRW Anstieg von Schulbegleitern an Förderschulen um den Faktor 30.4 in den Schuljahren 2000/2001 bis 2010/2011 (Kißgen et al) Bayern Anstieg von Schulbegleitern an Förderschulen von 2001 bis 2007 um Faktor 5,5 und an allgemeinen Schulen von 2003 bis 2010 um Faktor 15,6 Entwicklung der inklusiven Beschulung, Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014, 2016 steigende sonderpädagogische Förderbedarfe insgesamt (Dworschak et al) Baden-Württemberg von 2011 bis 2014 Anstieg Schulbegleitungen (Förderschulen und allgemein bildenden Schulen) um Faktor 1,64 (KVJS, Deger et al) steigende Anzahl inklusiv beschulter Kinder gleichbleibende Anzahl von Kindern in Förderschulen voraussichtlich noch länger andauerndes Übergangsmanagement FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE ZU SCHULBEGLEITUNG Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter: Anzahl, Einsatzorte, Qualifizierung, Einarbeitung, Fortbildung sowie soziodemographische Daten sehr heterogen: Aufgabenfeld (reine Assistenz vs. intensive päd. Begleitung), Qualifikation (päd. Fachkraft – FSJ/BFD), große Alterspanne, Vorerfahrungen von Schulbegleitern (keine langjährig) (Deger et al. 2015 ; Dworschak 2010, 2012, 2014, Henn et al. 2014; Kißgen et al. 2013, 2016, Lindemann & Schlarmann 2016, Lindmaier et al. 2014) Schülerinnen und Schülern mit Schulbegleitung: Art der Behinderung, Schultyp, soziodemographische Daten, Effekte sehr heterogene Gruppe: alle Jahrgangsklassen, unterschiedliche Störungsbilder, Bayern: eher Schüler mit milde ausgeprägter Behinderung (Dworschak 2014, 2015; Henn et al 2014; Zauner & Zwosta 2014) Einstellungen und Haltung zu Schulbegleitung (Schulbegleiter) (noch) unklare Rollen-/Aufgabenschreibung (Heinrich & Lübeck 2013) bisher keine systematische Wirkforschung über Effekte von Schulbegleitung DATEN ZU SCHULBEGLEITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Befragung von Schulen und Schulbegleiter/innen Fokus: soziodemographische Angaben zu Schulbegleitern, ihren Aufgaben und den begleiteten Schülerinnen und Schülern Aktenanalyse und Befragung der Jugend- und Sozialämter Fokus: Rahmenbedingungen wie administrative Prozesse, Stundenumfang, Einsatzort, Qualifikation der Schulbegleitungen Henn, Thurn, Besier, Künster, Fegert & Ziegenhain, 2014 N=592 (Befragung von Schulbegleitern 2013-2014) Deger, Puhr & Jerg, 2015 N= 1313 (Befragung 2011) N= 862 (Aktenanalyse 2012-2013) vergleichbare Ergebnisse bzgl. Beeinträchtigung der Schüler: seelische Behinderung körperliche Behinderung / Sinnesbehinderung geistige Behinderung 59,4% vs. 53,7% 27,9% vs. 30,0% 8,2 % vs. 11,7% SCHULBEGLEITUNG: HOHES ANFORDERUNGSPROFIL – WENIG BIS KEINE QUALIFIZIERUNG Kinder und Jugendliche mit Schulbegleitung große Bandbreite an Behinderungsformen geistige Behinderung - seelische Behinderung - körperliche Behinderung - Sinnesbehinderung - kombinierte Beeinträchtigung damit einhergehend: breites und heterogenes Anforderungsprofil für die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter aber: bisher kein anerkanntes Profil der Tätigkeit bzw. der Aufgaben von Schulbegleitung und: anspruchsvolle Qualifikationsanforderungen ↔ (ökonomisch) und der Tätigkeit angemessene Qualifizierungsvoraussetzungen ANFORDERUNGEN AN SCHULBEGLEITER/INNEN Eltern Was wird von mir erwartet? Lehrer/in Träger Kind VIELFÄLTIGE UND UNTERSCHIEDLICHE ANFORDERUNGEN Kooperationsfähigkeit, Unterstützung für unser Kind Einlassen auf die spezifischen Bedürfnisse des Kindes Umsetzung von Inklusion Anpassen an unsere Regeln und Strukturen Unterstützung, wenn notwendig Wunsch nach gelingender Inklusion und Vermeiden einer Sonderbeschulung Wahrung der Zuständigkeiten Meistern schwieriger Situationen Wunsch nach reibungslosem Ablauf des Unterrichts Einen normalen Schulbesuch Zuverlässige Arbeitskraft Schulbegleiter/in soll unauffällig sein in Ruhe gelassen werden, kein Einmischen in Konflikte RESÜMEE – SCHULBEGLEITER/INNEN ALS „ALLROUNDER“? Viele, hohe und ggf. auch sich widersprechende Erwartungen Achten auf Wünsche und Perspektiven unterschiedlichster (Co-)Akteure Einfügen in das System Schule Wunsch nach möglichst lautlosem „Agieren“, aber: zur Stelle sein, wenn es „brennt“ Fokus auf Kindern und Jugendlichen und ihren jeweiligen individuellen Bedürfnissen RESÜMEE – SCHULBEGLEITER/INNEN ALS „ALLROUNDER“? viele, hohe und ggf. auch sich widersprechende Erwartungen Beachten der Wünsche und Perspektiven aller Akteure Fokus auf Kindern und Jugendlichen und ihren jeweiligen individuellen Bedürfnissen Wunsch nach möglichst lautlosem „Agieren“, aber: zur Stelle sein, wenn es „brennt“ GLIEDERUNG Inklusion und Schulbegleitung Projekt „Schulbegleiter“ Fazit DAS PROJEKT „SCHULBEGLEITER“ Projekt „Schulbegleiter – Entwicklung eines interdisziplinären Curriculums als Beitrag zur Inklusion“ Durchgeführt von der Klinik für Kinder- und Jungendpsychiatrie/ Psychotherapie in Ulm Katharina Henn, Ruth Himmel, Dorothee Blaumer, Henriette Schneider-Haßloff, Leonore Thurn, Annabel Zwönitzer, Ute Ziegenhain, Jörg M. Fegert Laufzeit 2013 - 2017 Finanziert von der Baden-Württemberg Stiftung VORGEHENSWEISE BEI DER ENTWICKLUNG DES CURRICULUMS Bestandsaufnahme zu Schulbegleitern/innen in Baden-Württemberg Schriftliche Befragung von Schulbegleiter/innen Curriculum Rechtsexpertise zu Schulbegleitung Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) Fokusgruppen und Erprobungsschulungen mit Schulbegleitern/innen (prozessbegleitend) Vertiefende Interviews mit Schulbegleitern/innen, Eltern, Lehrern/innen, Rektoren/innen, Trägern und Kindern (qualitativ) VORGEHENSWEISE BEI DER ENTWICKLUNG DES CURRICULUMS Bestandsaufnahme zu Schulbegleitern/innen in Baden-Württemberg Schriftliche Befragung von Schulbegleiter/innen Curriculum Rechtsexpertise zu Schulbegleitung Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) Fokusgruppen und Erprobungsschulungen mit Schulbegleitern/innen (prozessbegleitend) Vertiefende Interviews mit Schulbegleitern/innen, Eltern, Lehrern/innen, Rektoren/innen, Trägern und Kindern (qualitativ) BESTANDSAUFNAHME UND BEFRAGUNG: SCHULBEGLEITER/INNEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG (HENN ET AL, 2014) Wie viele Schulbegleiter sind derzeit an Ihrer Schule im Einsatz? Welchen beruflichen Hintergrund haben Sie? Wie viele Kinder/Jugendliche Ihrer Schule werden von diesen Schulbegleitern insgesamt betreut? Online-Fragebogenerhebung an allen 3553 allgemein bildenden Schulen in BadenWürttemberg (Rücklauf 47,7%) Schriftliche Befragung von Schulbegleiter/innen (n=526) Für wie viele Kinder oder Jugendliche sind Sie derzeit im Einsatz? Welche körperlichen geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen hat das Kind / der Jugendliche, das/den Sie begleiten (Mehrfachnennungen möglich)? In welchen Klassenstufen kommen die Schulbegleiter zum Einsatz (bitte für jeden Schulbegleiter einzeln angeben)? In welcher Schulform kommen sie derzeit als Schulbegleiter zum Einsatz? Über wen werden Sie als Schulbegleiter finanziert? ERGEBNISSE BESTANDSAUFNAHME/BEFRAGUNG: SCHULBEGLEITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG (HENN ET AL., 2014) jedes 241. • 975 Schüler wurden durch SB begleitet • 932 SB waren an diese Schulen tätig Kind hatte einen SB • 592 Schulen hatten mindestens einen SB Form der Beeinträchtigung % Geistige Behinderung 8,2 Seelische Behinderung 72,3 Körperliche Behinderung Störungsbilder bei einer seelischen Behinderung % Autismus 59,4 17,5 Störung des Sozialverhaltens 19,9 Sinnesbehinderung 10,4 ADHS 20 Kombinierte Beeinträchtigung 10 GEHT ES WIRKLICH „NUR“ UM KINDER MIT AUTISMUSSPEKTRUM-STÖRUNG? Störungsbilder bei einer seelischen Behinderung % Autismus 59,4 Störung des Sozialverhaltens 19,9 ADHS 20 43% der Kinder und Jugendliche mit Schulbegleiter hatten eine AutismusSpektrum-Störung Gesamtbevölkerung: < 1% haben eine Autismus-Spektrum Störung (Fombonne, 2009; Remschmidt & Kamp-Becker, 2011) ADHS im Kindesalter: Angaben zwischen 3.6% und 6.7% (Döpfner et al. 2008) „Kinder mit Autismus bekommen einen Schulbegleiter, Kinder mit ADHS einen Schulausschluss“ (Rektor) ERGEBNISSE BESTANDSAUFNAHME/BEFRAGUNG: SCHULBEGLEITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG (HENN ET AL., 2014) Alter der begleiteten Kinder: 6-19 Jahre, M=10.4, SD=2.9 Anzahl begleiteter Schüler ein Kind zwei Kinder drei Kinder Anzahl der SB % von N 498 94,7% 23 4,4% 5 0,9% DIE „SCHULBEGLEITERIN“ AUS UNSERER STATISTIK IM PROJEKT „SCHULBEGLEITER“ Geschlecht Alter M = 41.1 Jahre Min=17, Max=69 Jahre, SD=12.7 85,8% weiblich 14,2% männlich Nationalität 96% deutsch 4% Sonstige Höchster Bildungsabschluss 38,2% Abitur 18,5% Fachhochschulreife 36,5% Realschule 5,9% Hauptschule Beruflicher Hintergrund 23,0% Erzieher/in 11,6% Sozialpädagoge/in 10,8% Pädagoge/in 9,9% BuFDi, FSJ 7,2% Heilpädagoge/in 3,6% Heilerziehungspfleger/in 3,4% Krankenpfleger/in 30.5% Sonstige VORGEHENSWEISE BEI DER ENTWICKLUNG DES CURRICULUMS Bestandsaufnahme zu Schulbegleitern/innen in Baden-Württemberg Schriftliche Befragung von Schulbegleiter/innen Curriculum Rechtsexpertise zu Schulbegleitung Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) Fokusgruppen und Erprobungsschulungen mit Schulbegleitern/innen (prozessbegleitend) Vertiefende Interviews mit Schulbegleitern/innen, Eltern, Lehrern/innen, Rektoren/innen, Trägern und Kindern (qualitativ) WISSENSFUNDUS: VERTIEFENDE INTERVIEWS (N = 45) Informationen aus der Praxis aller in Schulbegleitung Involvierten Schule (9) Schuldirektor/in (3), Lehrer/in (2), administrative Ebene der Schule (4) Kinder (9) Träger (6) Schulbegleiter/innen (12) unterschiedliche Schularten, unterschiedliche Beeinträchtigungen Eltern (9) freie Träger (3), öffentliche Träger (3) VERTIEFENDE INTERVIEWS ALS TÜR ZUR PRAXIS Ziel der Interviews: Profitieren vom Wissen der Experten Stolpersteine Gelingensfaktoren Fallkonstruktionen Kinder und Jugendliche als Experten ihrer eigenen Umwelt: • wie erleben sie die Schulbegleitung? • wie erleben sie ihren Schulalltag (Mobbing, Ausgrenzung, Partizipation…)? • welche Hinweise und Tipps haben sie für uns? EIN SCHULLEITER UND SEINE „VISION“ VON SCHULBEGLEITUNG „Wann sind die Schulbegleiter am besten?“ „Die schweben so zwei Meter über den Schülern und greifen dann ein, wenn er Hilfe braucht. Das wäre eigentlich auch ein schönes Bild. Schulbegleitung ja, nicht sichtbar, und immer wenn jemand etwas braucht, dann kommt eine unsichtbare Hand und hilft.“ EIN SCHULBEGLEITER ERZÄHLT „Gelungene Inklusion, denke ich, entscheidet letztendlich das Kind, wenn’s in einer Schule ist, wo sich’s wohl fühlt, wo sich’s ernst genommen fühlt, wo’s Freunde hat, wo es nicht ausgelacht wird, wo andere Schüler sich freuen, wenn dieses Kind auch dabei ist und es nicht als Last sehen, oder sich sogar dann in irgend einer Form benachteiligt fühlen, weil das Kind Sonderrechte hat.“ VORGEHENSWEISE BEI DER ENTWICKLUNG DES CURRICULUMS Bestandsaufnahme zu Schulbegleitern/innen in Baden-Württemberg Schriftliche Befragung von Schulbegleiter/innen Curriculum Rechtsexpertise zu Schulbegleitung Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) Fokusgruppen und Erprobungsschulungen mit Schulbegleitern/innen (prozessbegleitend) Vertiefende Interviews mit Schulbegleitern/innen, Eltern, Lehrern/innen, Rektoren/innen, Trägern und Kindern (qualitativ) PROZESSBEGLEITENDE FOKUSGRUPPEN UND ERPROBUNGSSCHULUNGEN MIT SCHULBEGLEITERINNEN UND SCHULBEGLEITERN Ziel: • enge Verzahnung mit Praktikern, um wichtige Erfahrungen aus der Praxis ins Curriculum einzuarbeiten • Rückkoppelungen der laufenden Curriculumsentwicklung in die Fokusgruppen Feedback / Abgleich und ggf. Modifikation VORGEHENSWEISE BEI DER ENTWICKLUNG DES CURRICULUMS Bestandsaufnahme zu Schulbegleitern/innen in Baden-Württemberg Schriftliche Befragung von Schulbegleiter/innen Curriculum Rechtsexpertise zu Schulbegleitung Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) Fokusgruppen und Erprobungsschulungen mit Schulbegleitern/innen (prozessbegleitend) Vertiefende Interviews mit Schulbegleitern/innen, Eltern, Lehrern/innen, Rektoren/innen, Trägern und Kindern (qualitativ) RECHTSEXPERTISE UND BESTANDSANALYSE Zusammenstellung und Absicherung des rechtlichen Hintergrunds von Schulbegleitung (in BW) Themen (Auswahl) Zuständigkeitsverteilung (Kostenträger) Aufgabenbereiche von Schulbegleitern, Aufsichtspflicht, Umgang bei Kinderschutzfällen Datenschutz, Möglichkeiten zur „Poolbildung“ …. Bestellung bzw. Download über: www.bwstiftung.de DIE KONZEPTUELLE UMSETZUNG DES CURRICULUMS Inklusiver Ansatz und die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen folgt moderner Entwicklungspsychologie „individuelle Förderung in einem inklusiven Setting, nicht nur bezogen auf Kinder mit Teilhabebeeinträchtigungen, sondern letztlich bezogen auf alle Kinder“ (Diversity Ansatz, 13. Kinder- und Jugendbericht, 2009) Vermittlung entwicklungspsycho(patho)logischen (Handlungs-) Wissens über normale und abweichende Entwicklung keine Vermittlung von reinem „Lehrbuchwissen“, sondern praxisbezogenes Wissen VIELFALT IM CURRICULUM Vielfalt von Kindern mit unterschiedlichen Behinderungen bzw. Teilhabebeeinträchtigungen als durchgängiger Grundgedanke des Curriculums. Vielfalt auch… VIELFALT IM CURRICULUM breites Spektrum von Störungsbildern/Behinderungen/Teilhabebeeinträchtigungen Vielfalt auch… UMGANG MIT VIELFALT IM CURRICULUM Beeinträchtigungen der Kinder: „Jedes Kind ist individuell“ … beruflicher Background: „vom BuFDi bis zum Pädagogen“ Leistungsgeber/ Anstellungsverhältnis „vom persönlichen Budget bis zum Schulbegleiter an der Schule“ strukturelle Rahmenbedingungen in Kommune und Schule CURRICULUM Kompromiss zwischen den vielfältigen und heterogenen Anforderungen und dem zeitlich und inhaltlich „Machbaren“ KONSEQUENZEN FÜR DIE ENTWICKLUNG DES CURRICULUMS • Orientierung am Vorwissen der Schulbegleiter/innen „Abholen, wo sie stehen“ • theoretisches Wissen, Techniken und Soft Skills (fallübergreifend) • individuell-fallspezifisches und praxisnahes (Handlungs-) Wissen Praxistransfer • vertiefte Wissensaneignung zu spezifischen Themen, um der Vielfalt der zu begleitenden Kinder zu genügen (z.B. Autismus, verschiedene Körperbehinderungen, seelische Behinderungen, etc.) • (zeit-) ökonomische Gestaltung des Curriculums dreitägige modulare Fortbildung (12 Module à 90 min) DIDAKTISCHE GRUNDLAGEN „verdichtetes“ und exemplarisches Vorgehen relevante Inhalte (Grundlagen- und Handlungswissen) werden anhand von Fallvignetten vermittelt typische Konflikte/Reibungsverluste zwischen Besonderheiten der Kinder und schulischen Anforderungen (z.B. Überstimulation bei einem Kind mit Autismus-Spektrums-Störung, Umgang mit herasuforderndem Verhalten (Störung des Sozialverhaltens) Methoden • Vermittlung von Basiswissen über kurze Präsentationen und Handouts • vertiefendes Wissen z.B. über Beeinträchtigungsformen mittels Handouts/Infoblätter • interaktive Lernelemente Fallarbeit, Rollenspiele, Gruppendiskussionen • mediale Elemente: Videosequenzen INHALTE DER SCHULUNG – DETAILS Sozial-rechtliche und strukturelle Grundlagen: - Inklusion versus Integration - Gesetzliche Grundlagen der Schulbegleitung - System Schule: Aufbau, Rechtsgrundlagen - Aufgaben von Schulbegleitung Soft Skills für Schulbegleiter - Kommunikation/Gesprächsführung - Vernetzung - Reflexion des eigenen Umgangs/ Haltung • Copingstrategien • „Ambiguitätstoleranz“ • Definition und Reflexion der eigenen Rolle Anwendungswissen über Entwicklungspsycho(patho)logie. Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen - Entwicklung von Kindern - körperliche Erkrankungen - psychische Störungsbilder - geistige Behinderungen Welche Konsequenzen können sich daraus im Alltag ergeben(Einschränkungen beim Lernen, in der Mobilität…) ÜBERSICHT ÜBER DIE MODULE DER FORTBILDUNG Tag 1 Modul 1 Einführen, Kennenlernen Modul 2 Tag 2 Modul 3 Fokus: individuelle Entwicklung – individuelle Begleitung Modul 4 Peers – Teil-Der-KlasseSein Modul 9 Modul 5 Herausfordernde Situationen meistern Rechtliche Grundlagen Modul 10 Modul 6 Schulbegleitung gestalten Tag 3 Intervision II Intervision I Modul 7 Beziehung und Kommunikation Modul 8 Psychohygiene/ Selbstfürsorge Modul 11 Kooperation in der Schule Modul 12 Abschluss, Feedback FAZIT Schulbegleiter sind (derzeit ?) unverzichtbare Akteure bei der schulischen Inklusion Sie unterstützen Kinder und Jugendliche mit vielfältigen Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen Cave: Qualifikation entsprechend den erzieherischen und spezifischen Beeinträchtigungen der Kinder und Jugendlichen Notwendig ist eine einheitliche Aufgabenbeschreibung Notwendig sind Standards zur Fortbildung Evaluation neuer – gruppenbezogener - Konzepte inklusiven Unterrichts unter Einbezug von Schulbegleitung Bessere Integration in das System Schule? SCHLUSSBEMERKUNG „Wir alle haben unsere Stärken, haben unsere Schwächen. Viele strengen sich ewig an, Macken auszubügeln. Verbessert man seine Schwächen, wird man maximal mittelmäßig. Stärkt man seine Stärken, wird man einzigartig. Und wer nicht so ist, wie die anderen sei getrost: Andere gibt es schon genug!“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Eckart von Hirschhausen