AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheitswesen/Sanitätsdirektion 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 An alle Bezirkshauptmannschaften (Verteiler B) An alle Magistrate Beilagen GS1-ASV-1/093-2014 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) - Bezug E-Mail: [email protected] - Telefax 02742/9005/12875 Internet: http://www.noe.gv.at DVR: 0059986 Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005 BearbeiterIn (0 27 42) 9005 Durchwahl Datum Dr. Gabriela Hürbe 12739 27. Oktober 2014 Betrifft Vorgehensweise bei Ebola-Verdachtsfall in Niederösterreich, Stand 23.10.2014 Sehr geehrte Damen und Herren! Die NÖ Landessanitätsdirektion übermittelt zu Ihrer Information die zum derzeitigen Stand (23.10.2014) gültige Vorgehensweise bei Auftreten eines Ebola-Verdachtsfalles in Niederösterreich. Die Amtsärzte werden ersucht, dieses Schreiben an die niedergelassene Ärzteschaft weiterzuleiten. Vorgehensweise: Meldung Verdacht einer Infektion mit Ebola Folgende Kriterien müssen Vorliegen, damit ein Verdachtsfall begründet ist: Derzeitige Falldefinition Verdachtsfall: 1) Klinische Kriterien: Plötzliches Fieber (>38,5°C) UND a. Eines der folgenden Symptome: Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen ODER b. unerklärbare Blutungen (z.B. Blutungen ohne vorheriges Trauma) UND 2) epidemiologische Risikofaktoren innerhalb der letzten 21 Tage vor Symptombeginn (zumindest einer der folgenden Punkte): Aufenthalt innerhalb der letzten 21 Tage vor Symptombeginn in einem der von der Epidemie betroffenen Westafrikanischen Ländern – derzeit Guinea, Sierra Leone, Liberia direkter ungeschützter Kontakt mit Sekreten einer infizierten Person (Erkrankungs- oder Todesfall), (z.B. in einem Krankenhaus oder Labor mit Ebolapatienten) • • • Teilnahme an einem Begräbnis eines an Ebola verstorbenen Patienten, • sexueller Kontakt mit einer Person, die innerhalb der letzten 7 Wochen an Ebola erkrankt war Kontakt zu infizierten oder verstorbenen Tieren oder „bushmeat“, direkter Umgang mit Fledermäusen, Nagetieren oder Primaten in betroffenen Westafrikanischen Ländern – derzeit Guinea, Sierra Leone, Liberia und Lagos/Nigeria • MERKE Ebola tritt längstens 21 Tage nach der Exposition (Ansteckung) auf. Das heißt, auch wenn jemand aus diesen Ländern kommt, aber das Land vor mehr als 21 Tagen verlassen hat, kann Ebola ausgeschlossen werden. Wenn jemand kein Fieber hat, ist das ein Ausschlusskriterium für Ebola. Ansteckend ist nur jemand, der bereits die Symptome der Krankheit zeigt. Hatte jemand zu einer Person Kontakt, die erst nach diesem Kontakt- beispielsweise einige Tage später - zu fiebern beginnt, ist er nicht gefährdet. Eine Person die zwar einen Kontakt zu einem Verdachtsfall hatte, ist solange sie keine Symptome zeigt, als nicht infektiös anzusehen. Ebola wird NICHT durch die Luft bzw. Tröpfcheninfektion übertragen, sondern nur durch direkten Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten infizierter oder verstorbener Personen (oder Tieren). Aufgrund der unspezifischen Symptome und der Reiseanamnese in diese Regionen können auch andere Erkrankungen wie etwa Malaria in Frage kommen. Unmittelbare Vorgehensweise im Verdachtsfall Ein Verdachtsfall oder Erkrankungsfall ist unverzüglich der Gesundheitsbehörde gemäß Epidemiegesetz zu melden. Während der Amtsstunden ist der zuständige Amtsarzt über die örtlich zuständige BVB, außerhalb der Amtsstunden über die Landeswarnzentrale Tel.: +43 (0)2272 / 9005 - 17374 oder (0)2742 / 9005 - 17374 bzw. im Zuständigkeitsbereich der Magistrate über die dortige Rufbereitschaft zu erreichen. Der Amtsarzt/die Amtsärztin setzt sich dann unmittelbar mit Ihnen in Verbindung, bespricht die Verdachtsdiagnose, führt eine Situationsbeurteilung durch und veranlasst im begründeten Verdachtsfall die jeweiligen gesundheitsbehördlichen Maßnahmen, wozu auch die Organisation eines geschützten Krankentransportes gehört. Über Art und Ziel des Krankentransportes entscheidet die Landessanitätsdirektion NÖ. Die Anforderung des Transportmittels erfolgt ausschließlich über den Notruf NÖ. • Medizinisches Personal, welches Kontakt zur möglicherweise infizierten Person hatte, soll sofort Standardhygienemaßnahmen wie Händedesinfektion durchführen und Hygieneschutz (Handschuhe, Augen-, Nasen-, Mundschutz) bei weiterem Kontakt zum Patienten anlegen und einen Sicherheitsabstand von >1 Meter einhalten. • Die möglicherweise infizierte Person soll bis zur Abholung durch den Rettungstransport in einem eigenen Raum warten. • Wenn möglich eine Wischdesinfektion mit viruzidem Flächendesinfektionsmittel auf Flächen, die möglicherweise mit Körperflüssigkeiten des Pat. in Kontakt gekommen sind. (z.B. Toilette, Griffe) durchführen – dabei Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung wie oben, ergänzt um eine Einmalschürze. Entsorgung möglicherweise kontaminierter Materialien (Schutzkleidung, Desinfektionsutensilien, etc.) in einem gesonderten Behälter/Abfallsack und anschließende Händedesinfektion. • Erfassung der Kontaktdaten (Name, Adresse und insbesondere telefonische Erreichbarkeit) aller möglicherweise in der Ordination mit dem Verdachtsfall in Kontakt gekommenen Personen und Vorinformation an diese, dass sich die Gesundheitsbehörde zur weiteren Abklärung in den nächsten Stunden melden wird. Diese kümmert sich dann auch um die gesundheitliche Beratung und Information der Kontaktpersonen. • Ein Informationsblatt zur Ausgabe an die Kontaktpersonen kann vom Amtsarzt/Amtsärztin elektronisch übermittelt werden. • Nach Abholung/Transport des Patienten in das Krankenhaus hat eine Schlussdesinfektion der Räume zu erfolgen. -4- Ergeht an: 2. Ärztekammer für NÖ, Wipplingerstraße 2, 1010 Wien zur gefälligen Kenntnisnahme -----------------------------------------------1. NÖ Landeskliniken-Holding, Stattersdorfer Hauptstraße 6/C, 3100 St. Pölten 3. 144 Notruf Niederösterreich, Niederösterreichring 2, Haus D, 3100 St. Pölten zur gefälligen Kenntnisnahme 4. LWZ Landeswarnzentrale zur gefälligen Kenntnisnahme 5. Rotes Kreuz Landesverband NÖ, Franz Zant-Allee 3-5, 3430 Tulln zur gefälligen Kenntnisnahme 6. Arbeiter-Samariter-Bund NÖ, Obere Hauptstraße 44, 3150 Wilhelmsburg zur gefälligen Kenntnisnahme 7. ASBÖ, Gruppe St. Georgen am Steinfeld zH Herrn Markus Wieninger Ochsenburgerstraße 24 3151 St. Georgen am Steinfeld zur gefälligen Kenntnisnahme 8. Flughafen Schwechat, Flughafenambulanz, 1300 Schwechat zur gefälligen Kenntnisnahme 9. Betriebsfeuerwehr Flughafen Wien-Schwechat Objekt 850 1300 Wien-Flughafen 10. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1030 Wien zur gefälligen Kenntnisnahme Mit freundlichen Grüßen Dr. K e l l n e r Abteilungsleiter-Stv. Dieses Schriftstück wurde amtssigniert. Hinweise finden Sie unter: www.noe.gv.at/amtssignatur