Vorgehensweise bei Ebola-Verdachtsfall in Niederösterreich

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AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Gesundheit und Soziales
Abteilung Gesundheitswesen/Sanitätsdirektion
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109
An alle Bezirkshauptmannschaften (Verteiler B)
An alle Magistrate
Beilagen
GS1-ASV-1/093-2014
Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)
-
Bezug
E-Mail: [email protected] - Telefax 02742/9005/12875
Internet: http://www.noe.gv.at
DVR: 0059986
Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005
BearbeiterIn
(0 27 42) 9005
Durchwahl
Datum
Dr. Gabriela Hürbe
12739
27. Oktober 2014
Betrifft
Vorgehensweise bei Ebola-Verdachtsfall in Niederösterreich, Stand 23.10.2014
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die NÖ Landessanitätsdirektion übermittelt zu Ihrer Information die zum derzeitigen Stand
(23.10.2014) gültige Vorgehensweise bei Auftreten eines Ebola-Verdachtsfalles in
Niederösterreich.
Die Amtsärzte werden ersucht, dieses Schreiben an die niedergelassene Ärzteschaft
weiterzuleiten.
Vorgehensweise: Meldung Verdacht einer Infektion mit Ebola
Folgende Kriterien müssen Vorliegen, damit ein Verdachtsfall begründet ist:
Derzeitige Falldefinition Verdachtsfall:
1)
Klinische Kriterien: Plötzliches Fieber (>38,5°C)
UND
a. Eines der folgenden Symptome: Kopfschmerzen, Muskelschmerzen,
Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen
ODER
b. unerklärbare Blutungen (z.B. Blutungen ohne vorheriges Trauma)
UND
2)
epidemiologische Risikofaktoren innerhalb der letzten 21 Tage vor Symptombeginn
(zumindest einer der folgenden Punkte):
Aufenthalt innerhalb der letzten 21 Tage vor Symptombeginn in einem der von der
Epidemie betroffenen Westafrikanischen Ländern – derzeit Guinea, Sierra Leone,
Liberia
direkter ungeschützter Kontakt mit Sekreten einer infizierten Person
(Erkrankungs- oder Todesfall), (z.B. in einem Krankenhaus oder Labor mit
Ebolapatienten)
•
•
•
Teilnahme an einem Begräbnis eines an Ebola verstorbenen Patienten,
•
sexueller Kontakt mit einer Person, die innerhalb der letzten 7 Wochen an Ebola
erkrankt war
Kontakt zu infizierten oder verstorbenen Tieren oder „bushmeat“, direkter Umgang
mit Fledermäusen, Nagetieren oder Primaten in betroffenen Westafrikanischen
Ländern – derzeit Guinea, Sierra Leone, Liberia und Lagos/Nigeria
•
MERKE
Ebola tritt längstens 21 Tage nach der Exposition (Ansteckung) auf.
Das heißt, auch wenn jemand aus diesen Ländern kommt, aber das Land vor mehr als 21 Tagen verlassen
hat, kann Ebola ausgeschlossen werden.
Wenn jemand kein Fieber hat, ist das ein Ausschlusskriterium für Ebola.
Ansteckend ist nur jemand, der bereits die Symptome der Krankheit zeigt. Hatte jemand zu einer Person
Kontakt, die erst nach diesem Kontakt- beispielsweise einige Tage später - zu fiebern beginnt, ist er nicht
gefährdet.
Eine Person die zwar einen Kontakt zu einem Verdachtsfall hatte, ist solange sie keine Symptome zeigt, als
nicht infektiös anzusehen.
Ebola wird NICHT durch die Luft bzw. Tröpfcheninfektion übertragen, sondern nur durch direkten Kontakt
mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten infizierter oder verstorbener Personen (oder Tieren).
Aufgrund der unspezifischen Symptome und der Reiseanamnese in diese Regionen können auch andere
Erkrankungen wie etwa Malaria in Frage kommen.
Unmittelbare Vorgehensweise im Verdachtsfall
Ein Verdachtsfall oder Erkrankungsfall ist unverzüglich der Gesundheitsbehörde
gemäß Epidemiegesetz zu melden.
Während der Amtsstunden ist der zuständige Amtsarzt über die örtlich
zuständige BVB, außerhalb der Amtsstunden über die Landeswarnzentrale
Tel.: +43 (0)2272 / 9005 - 17374 oder (0)2742 / 9005 - 17374 bzw. im
Zuständigkeitsbereich der Magistrate über die dortige Rufbereitschaft zu
erreichen.
Der Amtsarzt/die Amtsärztin setzt sich dann unmittelbar mit Ihnen in Verbindung,
bespricht die Verdachtsdiagnose, führt eine Situationsbeurteilung durch und
veranlasst im begründeten Verdachtsfall die jeweiligen gesundheitsbehördlichen
Maßnahmen, wozu auch die Organisation eines geschützten Krankentransportes
gehört. Über Art und Ziel des Krankentransportes entscheidet die
Landessanitätsdirektion NÖ.
Die Anforderung des Transportmittels erfolgt ausschließlich über den Notruf NÖ.
•
Medizinisches Personal, welches Kontakt zur möglicherweise infizierten Person hatte, soll
sofort Standardhygienemaßnahmen wie Händedesinfektion durchführen und
Hygieneschutz (Handschuhe, Augen-, Nasen-, Mundschutz) bei weiterem Kontakt zum
Patienten anlegen und einen Sicherheitsabstand von >1 Meter einhalten.
•
Die möglicherweise infizierte Person soll bis zur Abholung durch den
Rettungstransport in einem eigenen Raum warten.
•
Wenn möglich eine Wischdesinfektion mit viruzidem Flächendesinfektionsmittel auf
Flächen, die möglicherweise mit Körperflüssigkeiten des Pat. in Kontakt gekommen
sind. (z.B. Toilette, Griffe) durchführen – dabei Verwendung von persönlicher
Schutzausrüstung wie oben, ergänzt um eine Einmalschürze. Entsorgung
möglicherweise kontaminierter Materialien (Schutzkleidung, Desinfektionsutensilien,
etc.) in einem gesonderten Behälter/Abfallsack und anschließende Händedesinfektion.
•
Erfassung der Kontaktdaten (Name, Adresse und insbesondere telefonische
Erreichbarkeit) aller möglicherweise in der Ordination mit dem Verdachtsfall in Kontakt
gekommenen Personen und Vorinformation an diese, dass sich die Gesundheitsbehörde
zur weiteren Abklärung in den nächsten Stunden melden wird. Diese kümmert sich dann
auch um die gesundheitliche Beratung und Information der Kontaktpersonen.
•
Ein Informationsblatt zur Ausgabe an die Kontaktpersonen kann vom
Amtsarzt/Amtsärztin elektronisch übermittelt werden.
•
Nach Abholung/Transport des Patienten in das Krankenhaus hat eine
Schlussdesinfektion der Räume zu erfolgen.
-4-
Ergeht an:
2. Ärztekammer für NÖ, Wipplingerstraße 2, 1010 Wien
zur gefälligen Kenntnisnahme
-----------------------------------------------1. NÖ Landeskliniken-Holding, Stattersdorfer Hauptstraße 6/C, 3100 St. Pölten
3. 144 Notruf Niederösterreich, Niederösterreichring 2, Haus D, 3100 St. Pölten
zur gefälligen Kenntnisnahme
4. LWZ Landeswarnzentrale
zur gefälligen Kenntnisnahme
5. Rotes Kreuz Landesverband NÖ, Franz Zant-Allee 3-5, 3430 Tulln
zur gefälligen Kenntnisnahme
6. Arbeiter-Samariter-Bund NÖ, Obere Hauptstraße 44, 3150 Wilhelmsburg
zur gefälligen Kenntnisnahme
7. ASBÖ, Gruppe St. Georgen am Steinfeld zH Herrn Markus Wieninger
Ochsenburgerstraße 24 3151 St. Georgen am Steinfeld
zur gefälligen Kenntnisnahme
8. Flughafen Schwechat, Flughafenambulanz, 1300 Schwechat
zur gefälligen Kenntnisnahme
9. Betriebsfeuerwehr Flughafen Wien-Schwechat Objekt 850 1300 Wien-Flughafen
10. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1030
Wien
zur gefälligen Kenntnisnahme
Mit freundlichen Grüßen
Dr. K e l l n e r
Abteilungsleiter-Stv.
Dieses Schriftstück wurde amtssigniert.
Hinweise finden Sie unter:
www.noe.gv.at/amtssignatur
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