Legal briefing summary

Werbung
Juristisches Briefing (Zusammenfassung)
Dezember 2011
Vorschlag zur GFP-Reform: Briefing 7
Priorisierung der
Umweltsäule
Vorschlag zur GFP-Reform: Briefing 7: Priorisierung der Umweltsäule
ClientEarth Dez. 2011
1. Sachverhalt
1.
Nachhaltige Entwicklung besteht aus 3 Säulen – ökologisch, wirtschaftlich und sozial. Die EU
hat nach Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union sowie auch nach der aktuellen
GFP-Verordnung1 eine rechtliche Verpflichtung, auf nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten.
2.
Die Rechtsprinzipien der Integration, nachhaltigen Entwicklung und Vorsorge versetzen die EU
und Mitgliedstaaten jedoch in die Lage, und drücken sogar eine Verpflichtung aus, die
Umweltsäule gegenüber den wirtschaftlichen und sozialen Säulen zu priorisieren. Dies wird
durch die Rechtsprechung bezüglich der Gemeinsamen Agrarpolitik (und in anderen
Zusammenhängen) bestätigt. 2 Die GFP fällt im EU-Vertrag unter denselben Titel wie die
Agrarpolitik und unterliegt auch denselben Rechtsgrundsätzen. Der neue Vorschlag zur GFPReform3 kann und sollte daher die ökologische Nachhaltigkeit zum obersten und zentralen
Thema machen.
3.
Zudem sind die sozialen und wirtschaftlichen Säulen von der Umweltsäule abhängig;
umgekehrt trifft dies jedoch nicht zu: Ohne den Erhalt der Fischbestände gibt es keinen
Fischereisektor (d.h. weder Arbeitsplätze noch soziale Vorteile). Die Kommission erkennt die
folgende Grundposition an: „Die ökologische Nachhaltigkeit ist daher eine
Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche und soziale Zukunft der europäischen Fischerei.“4
4.
Es scheint, dass der Umweltpfeiler durch die GFP bereits priorisiert wird, zumindest
theoretisch. In Wirklichkeit jedoch bevorzugt die aktuelle GFP die wirtschaftlichen Säule
gegenüber der Umweltsäule.5 Während die allgemeinen Ziele des neuen Vorschlags zur GFPReform eine starke Betonung des Umweltschutzes enthalten,6 sind die spezifischen Ziele – als
praktische Umsetzung der allgemeinen Ziele – fast ausschließlich sozialer und wirtschaftlicher
Natur.7
5.
Der Vorschlag zur GFP-Reform unternimmt daher in der Praxis keine Priorisierung der
Umweltsäule.
1
Artikel 2(1), Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im
Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik.
2
Rechtssache C-428/07, R (Mark Horvath) gegen das Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten;
Rechtssache C-440/05, Kommission gegen Rat; Rechtssache T-392/02, Solvay Pharmaceuticals BV gegen Rat der Europäischen
Union; Rechtssache T-158/03, Industrias Quimicas Del Valles gegen Kommission; Rechtssache C-320/03, Kommission gegen
Österreich; Rechtssache T-74/10 Artegodan gegen Kommission – behandelt in Absätzen 18-25 und 28-32, ClientEarth GFP
Technische Briefings: Briefing 7: Priorisierung der Umweltsäule, August 2011 unter
http://www.clientearth.org/reports/legislative-briefing-prioritising-environmental-objective-cfp.pdf
3
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gemeinsamen Fischereipolitik COM(2011) 425
endg. (der ‚Vorschlag zur GFP-Reform‘)
4
Grünbuch, Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik, COM(2009)163 endg., S. 9.
5
Eurostat, nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Union, Monitoringbericht (2009) der EU-Nachhaltigkeitsstrategie, S. 89, siehe unter http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-78-09-865/EN/KS-78-09-865-EN.PDF; siehe auch
Abschnitt 2, ClientEarth GFP Technische Briefings: Briefing 7: Priorisierung der Umweltsäule, August 2011 unter
http://www.clientearth.org/reports/legislative-briefing-prioritising-environmental-objective-cfp.pdf
6
Artikel 2, Vorschlag zur GFP-Reform.
7
Artikel 3, Vorschlag zur GFP-Reform.
www.clientearth.org
2
Vorschlag zur GFP-Reform: Briefing 7: Priorisierung der Umweltsäule
ClientEarth Dez. 2011
2. Empfehlungen von ClientEarth
6.
Um eine Priorisierung der Umweltsäule in der Praxis sicherzustellen, muss Artikel 3 durch
spezifische Umweltziele ergänzt werden, darunter:
a. die Erfordernis zur Erreichung eines guten Umweltstatus mit Bezug auf Fischereifragen,
gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie;
b. die Einhaltung anderer EU-Umweltgesetzgebung;
c.die Einführung einer Fischereipolitik auf der Basis von Fangmengen, nicht Anlandemengen;
d. die schrittweise Umsetzung eines ökosystembasierten Ansatzes durch eine stufenweise
erhöhte Berücksichtigung des Ökosystems bei der Festsetzung von Fangmöglichkeiten;
e. die Schließung bestimmter Bereiche als Schutzgebiete und zur Erhaltung von
Fischbeständen;
f. die zunehmende Anwendung strategischer und sonstiger
Umweltverträglichkeit sowie geeigneter Bewertungsverfahren;
Prüfungen
zu
g. die Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Festsetzung von Fangmöglichkeiten sowie
bei der Entwicklung von technischen und Naturschutzmaßnahmen.
7.
Eine Alternative wäre die Behandlung aller spezifischen Ziele als allgemeine Ziele möglich,
jedoch mit ausdrücklicher Priorisierung von Umweltbelangen.
www.clientearth.org
3
ClientEarth ist eine gemeinnützige Umweltrechtsorganisation mit Vertretungen in
London, Brüssel und Warschau. Wir sind Rechtsanwälte und Aktivisten an der
Schnittstelle von Gesetz, Wissenschaft und Politik. Aufbauend auf der
Gesetzgebung entwickeln wir rechtliche Strategien und Instrumente zur Lösung
wesentlicher Umweltprobleme.
Als im öffentlichen Interesse tätige Rechtsexperten unterstützen wir die Arbeit
unserer Partnerorganisationen. Unsere Tätigkeit umfasst die Bereiche
Klimawechsel und Energiewende, Meeresschutz, Artenvielfalt und Wälder sowie
Umweltgerechtigkeit.
ClientEarth wird finanziert durch die großzügige Unterstützung gemeinnütziger
Stiftungen und engagierter Einzelpersonen und wird operativ unterstützt durch
das Life+ Programm der Europäischen Kommission.
Dieses Briefing bildet Teil einer Serie zusammengefasster GFP-Briefings zu den Themenbereichen
Regulierung und Regionalisierung, übertragbare Fischereibefugnisse, Legalität obligatorischer
übertragbarer Fischereibefugnisse, Beendigung der Überfischung, ökosystembasierte
Fischereibewirtschaftung, Transparenz und Compliance, Priorisierung der Umweltsäule, Integration
und Abschaffung von Rückwürfen.
Detaillierte technische Briefings zu diesen und anderen Themen liegen vor oder sind in Kürze
verfügbar.
Zu allen diesen Themenbereichen besuchen Sie bitte www.clientearth.org/biodiversity/biodiversitypublications/common-fisheries-policy-reform-proposal-briefings-1569
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
Sandy Luk
Senior lawyer, Biodiversity Programme
t 020 7749 5977
e [email protected]
ClientEarth Geschäftsstellen:
Brüssel
4ème Etage
36 Avenue de Tervueren
Bruxelles 1040
Belgien
London
274 Richmond Road
London
E8 3QW
GB
Warschau
Aleje Ujazdowskie 39/4
00-540 Warszawa
Polen
ClientEarth is a company limited by guarantee, registered in England and Wales, company number 02863827, registered charity
number 1053988, registered office 2-6 Cannon Street, London EC4M 6YH, with a registered branch in Belgium, N° d’entreprise
0894.251.512, and with a registered foundation in Poland, Fundacja ClientEarth Poland, KRS 0000364218, NIP 701025 4208
Herunterladen