Stand 18. November 2015 Factsheet Orkambi Was ist Orkambi? Orkambi ist eine Kombination aus dem Potenziator Ivacaftor (als Kalydeco zugelassen seit 2012) und dem Korrektor Lumacaftor (Tablette). Beide Wirkstoffe gehören zur mutationsspezifischen Therapie bei Mukoviszidose. Ivacaftor ist zugelassen für Patienten mit der G551D-Mutation und anderen sog. Gating-Mutationen, durch die die Öffnungswahrscheinlichkeit des Kanals reduziert ist, die aber selten vorkommen (bei 2-4% der Patienten). Orkambi ist in den USA seit Juli 2015 und in Europa voraussichtlich ab Ende November zugelassen. Für welche Patienten wurde Orkambi zugelassen? Orkambi ist zugelassen für Patienten ab einem Alter von 12 Jahren mit homozygoter F508del (d.h. zwei Mutationen F508del). Einschränkungen in der Anwendung bestehen bei schlechter Leberfunktion und Lungenfunktionswerten <40% FEV1. Beides gilt aber nicht als Kontraindikation für die Verschreibung von Orkambi. Können bei Einnahme von Orkambi andere Therapien weggelassen werden? In den klinischen Studien wurde Orkambi als Add-on Therapie gegeben, d.h. die Patienten haben ihre Standardtherapie weitergeführt. Einige Medikamente sollen nicht oder nur unter besonderer Vorsicht mit Orkambi zusammen angewendet werden (z.B. Immunsuppressiva, bestimmte Antibiotika, s. Fachinformation). Kennt der Patient seine Mutation? In Zeiten der mutationsspezifischen Therapien sollte jeder Patient seine beiden Mutationen kennen! I.d.R. kann der Patient sie beim behandelnden Arzt erfragen. Sollte die Mutation noch nicht bestimmt worden sein, ist der CF-Arzt der Ansprechpartner, um eine Genotypisierung zu veranlassen. Bei manchen Patienten wurde die Mutation vor langer Zeit (90er Jahre) bestimmt, kurz nachdem das Gen entdeckt wurde (1989). Bei diesen Bestimmungen ist es sinnvoll, sie zu wiederholen, weil es damals zu Fehlern gekommen sein könnte. Die Einschätzung, wann eine Genotypisierung nachgeholt werden sollte, muss der Patient aber seinem Arzt überlassen. Welche klinischen Studiendaten gibt es? Die Kombination von Ivacaftor und Lumacaftor wurde für die Zulassung in verschiedenen klinischen Studien auf seine Sicherheit und Wirksamkeit untersucht. Die Ergebnisse der Orkambi-Studien, die im Verlauf der Jahre 2014/15 auf Kongressen gezeigt wurden, zeigten zwar eine Verbesserung der Lungenfunktion im Vergleich zur Plazebo-Behandlung, aber die Verbesserung lag lediglich bei 2,6-4%. Die Therapie mit Orkambi zeigte aber auch eine Reduktion der Häufigkeit von Exazerbationen von 30%-39% im Vergleich zur Plazebo-Gruppe. Bei Patienten mit F508del heterozygoter Mutation war die Wirksamkeit von Orkambi nicht nachweisbar, allerdings wurden hierbei alle Zweitmutationen eingeschlossen, so dass die Bandbreite des Ansprechens auf die Therapie sehr groß war. Es ist nicht auszuschließen, dass Orkambi bei bestimmten Mutationen wirksam ist. Stand 18. November 2015 Klinische Studien für Patienten unter 12 Jahre (6-11 Jahre) werden derzeit noch durchgeführt, es ist aber noch nicht absehbar, wann Orkambi für Kinder zugelassen werden könnte. Warum bekommen manche Patienten Orkambi trotz richtiger Mutation und Alter nicht? Nicht alle Patienten mit zwei F508del Mutationen über 12 Jahre werden Orkambi von ihrem Arzt verschrieben bekommen. Dafür kann es folgende Gründe geben: Die Therapie mit Orkambi hat unerwünschte Wirkungen gezeigt, die vor allem die Leber betreffen. Der Arzt muss deshalb bei Patienten mit Einschränkungen der Leberfunktion im Einzelfall entscheiden, ob Orkambi sicher genug für diesen Patienten ist. Auch andere medizinische Gründe können ausschlaggebend für eine Nicht-Verschreibung von Orkambi sein, beispielsweise die Einnahme anderer Arzneimittel (Wechselwirkungen) oder Vorerkrankungen der Niere u.a. (s. Fachinformation). Auch Patienten, von denen der Arzt weiß, dass sie ihre verschriebenen Medikamente in den letzten Jahren schon nicht regelmäßig und zuverlässig eingenommen/angewendet haben (AdhärenzProbleme), werden möglicherweise Orkambi nicht verschrieben bekommen, da die Kosten für das Medikament sehr hoch sind. Wie viel kostet Orkambi voraussichtlich? Die Jahrestherapiekosten von Orkambi liegen in den USA bei 259.000 Dollar pro Jahr, was etwa 235.000€ entspricht. Orkambi hat seit August 2014 eine „Orphan Drug Designation“ in Europa, ist also ein Arzneimittel für seltene Leiden. Deshalb wird nach der Zulassung dieses neuen Wirkstoffs ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie in Deutschland angenommen. Im ersten Jahr nach Zulassung kann der pharmazeutische Unternehmer (pU) den Preis für das Arzneimittel festlegen. Parallel erfolgt die Bewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), wo das Ausmaß des Zusatznutzens bestimmt wird. Die Feststellung eines Zusatznutzens ist die Voraussetzung für die Verhandlung des GKV-Spitzenverbandes mit dem pU. In der Verhandlung wird ein Rabatt auf den ursprünglich vom pU festgesetzten Preis festgelegt. Nach §35a des SGB V (Absatz 1, Satz 11) muss der pU auch für Arzneimittel für seltene Leiden einen Nachweis zum Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie erbringen, sofern der Umsatz mit der gesetzlichen Krankenkasse (Apothekenverkaufspreise einschließlich Umsatzsteuer) in den letzten 12 Kalendermonaten einen Betrag von 50 Millionen Euro übersteigt. Gelingt es nicht, den Zusatznutzen zu belegen, wird das Arzneimittel einer Festbetragsgruppe zugeordnet oder wenn dies nicht möglich ist, wird ein Erstattungsbetrag festgelegt, der aber die Jahrestherapiekosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht überschreiten darf. Kann eine Einigung auch durch ein Schiedsgericht nicht herbeigeführt werden, so kann eine Kosten-Nutzen-Bewertung durch das IQWiG erfolgen, die die Grundlage für die Bewertung von Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Kostenübernahme durch die Versichertengemeinschaft schafft. Kann der Mukoviszidose e.V. etwas tun, um den Preis zu verändern? Nein, die Preisgestaltung ist gesetzlich vorgeschrieben, s.o.. Der Mukoviszidose e.V. hat keinen Einfluss auf die Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer. Möglicherweise wird ein Vertreter des Mukoviszidose e.V. als themenbezogener Stand 18. November 2015 Patientenvertreter für die Beratung über den Zusatznutzen im G-BA benannt. Patientenvertreter im G-BA haben aber kein Stimmrecht und können lediglich ihren Standpunkt äußern.