Vademecum IVI - Institut für Virologie und Immunologie IVI

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Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV)
Institut für Virologie und Immunologie (IVI)
Vademecum
Institut für Virologie und
Immunologie Standort Mittelhäusern
In Kooperation mit
der Vetsuisse-Fakultät Bern
Impressum
Institut für Virologie und Immunologie (IVI), Standort Mittelhäusern
Sensemattstrasse 293, 3147 Mittelhäusern
Telefon 058 - 469 92 11, Fax 058 - 469 92 22
www.ivi.admin.ch
Erstellungsdatum: 24.09.2014
Die wichtigsten Änderungen zur Vorgängerversion sind
unter Kapitel 7 (Versionenkontrolle) zu finden.
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wurde nur die männliche Form verwendet, die weibliche
ist immer mit gemeint.
2/17
1 Das Institut für Virologie und Immunologie
Das Institut für Virologie und Immunologie setzt sich aus den beiden Standorten
Mittelhäusern und Bern (ehemaliges Institut für Veterinär-Virologie Bern, Vetsuisse Fakultät Bern)
zusammen (ab 1.1.2014). Dieses Vademecum gilt ausschliesslich für den Standort Mittelhäusern.
Das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) am Standort Mittelhäusern ist das nationale Referenzlabor für hochansteckende Tierseuchen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und beschäftigt sich mit Diagnostik, Überwachung und Kontrolle hochansteckender Tierseuchen (ehemalige OIE Liste A-Seuchen), wie z.B. Maul- und Klauenseuche und Klassische
Schweinepest.
Die Dienstleistungen Diagnostik und Impfstoffkontrolle sind seit März 1999 nach ISO 17025
akkreditiert (Prüfstellennummer 215) und richten sich in erster Linie an Tierärzte, an Fleisch und
Vieh importierende oder exportierende Firmen sowie an Hersteller und Vertriebsfirmen
immunologischer Arzneimittel.
Daneben forscht das IVI unter anderem intensiv an Verbesserungen in den Bereichen der Diagnostik
und Tierseuchenprophylaxe und ist auf diesen Gebieten am Austausch und an der Zusammenarbeit
mit Firmen im veterinärmedizinischen Bereich interessiert. Wir bekennen uns zur
Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+ des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, welche fünf Handlungsfelder umfasst: Prävention, Krisenvorsorge, Bekämpfung von Tierseuchen und wirtschaftlich bedeutenden Tierkrankheiten, internationale Zusammenarbeit sowie Wissenschaft, Forschung und Entwicklung.
Organigramm Institut für Virologie und Immunologie (beide Standorte)
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1.1 Anschrift, Lageplan IVI Standort Mittelhäusern
Adresse
Institut für Virologie und Immunologie (IVI), Standort Mittelhäusern
Sensemattstrasse 293
CH-3147 Mittelhäusern
Tel. +41 (0)58 469 92 11
Fax +41 (0)58 469 92 22
www.ivi.admin.ch
Diagnostik: [email protected] (Leitung PD Dr.med.vet. FVH Barbara Thür)
Impfstoffkontrolle: [email protected] (Leitung Dr.med.vet. FVH Lukas Bruckner)
Auskünfte allgemein: [email protected] (Leitung PD Dr.med.vet. FVH Christian Griot; MPA Universität
Bern)
Anreise
Per Bahn: S6 Bern–Schwarzenburg, Station Mittelhäusern.
Per Auto: Autobahn A12 Bern-Fribourg, Ausfahrt Niederwangen oder Flamatt, Richtung Thörishaus,
dann Richtung Mittelhäusern (siehe auch Lageplan).
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1.2 Erreichbarkeit
Montag–Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
Über die Zentrale: +41 (0)58 469 92 11
Übrige Zeiten: für Seuchennotfälle +41 (0)79 652 47 23
Spätestens innert 45 Minuten organisiert der technische Pikettdienst, dass ein diensthabender Tierarzt
zurückruft.
1.3 Qualitätskontrolle
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, zu korrekten Laborbefunden und zur schnellen Bearbeitung der
Aufträge beizutragen. Die dazu gehörende Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung erfolgt auf
verschiedenen Ebenen:
– Methodische Qualität: Erfahrung und permanente Weiterbildung der Verantwortlichen,
kontrollierter Einsatz bewährter Methoden, laufende Evaluation neuer Technologien sowie
Investitionen in modernste Analysegeräte.
– Analytische Qualität: Überwachung (Audits) der Präzision und Richtigkeit sowie Validierung von Labormethoden.
– Ringversuche: Das Institut nimmt regelmässig an nationalen und internationalen Ringversuchen zur Leistungs- und Qualitätskontrolle teil.
1.4 Rechnungswesen
Die Rechnungsstellung durch das IVI erfolgt monatlich mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Die
Rechnungen sind jeweils mittels beigelegtem Einzahlungsschein auf das Postcheck-Konto Nr.
30-5676-7 einzubezahlen.
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2 Diagnostik
Bemerkung: in diesem Kapitel werden nur Informationen zur Diagnostik am Standort Mittelhäusern
aufgeführt.
2.1 Tierseuchen
Details zu den einzelnen Seuchen und deren Symptomen sind zu finden beim Bundesamt für
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Im Terrestrial manual des OIE (Office International des
Epizooties, Internationales Tierseuchenamt) sind die wichtigsten Informationen zu den
Diagnostikmethoden von international relevanten Tierseuchen zusammengefasst siehe unter
http://www.oie.int/international-standard-setting/terrestrial-manual/.
2.2 Tierseuchen  IVI Standort Mittelhäusern als Referenzlabor für die CH
2.2.1 Am IVI diagnostizierte hochansteckende Tierseuchen







Afrikanische Pferdepest (AHS)
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Klassische Geflügelpest/Aviäre Influenza (AI):
 Bestätigung der Resultate des Nationalen Referenzzentrums für Geflügel- und
Kaninchenkrankheiten (NRGK), Winterthurerstr. 270, 8057 Zürich.
 oder im Rahmen von abgesprochenen Projekten oder im Verlaufe von Seuchenausbrüchen als Unterstützung des NRGK.
Klassische Schweinepest (KSP)
Maul- und Klauenseuche (MKS)
Newcastle-Krankheit (ND)
 Bestätigung der Resultate des Nationalen Referenzzentrums für Geflügel- und
Kaninchenkrankheiten (NRGK), Winterthurerstr. 270, 8057 Zürich.
 oder im Rahmen von abgesprochenen Projekten oder im Verlaufe von Seuchenausbrüchen als Unterstützung des NRGK.
Schweinevesikulärkrankheit (SVD)
2.2.2 Andere am IVI diagnostizierte virale Krankheiten






Blauzungenkrankheit:
 Nachuntersuchungen für andere Labors
 Testung von Ziegen auf BTV im Allgemeinen und auf BTV Serotyp 25 (= Toggenburg Orbivirus, TOV)
Border Disease beim Schwein (BD) (als DD zu KSP)
Bovine Virusdiarrhoe beim Schwein (BVD) (als DD zu KSP)
Porcines Reproduktives und Respiratorisches Syndrom (PRRS)
Schmallenbergvirus (SchV) nur auf Anfrage
West Nil Fieber (WNF)
o Weiterleitung von Proben ans Friedrich-Loeffler-Institut, Insel Riems (D)
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2.2.3 Weitere hochansteckende Tierseuchen ohne Diagnostik am IVI
Das IVI hat in der Schweiz die Referenzlaborfunktion für weitere hochansteckende Krankheiten bei
welchen die Untersuchungen aber in externen Laboratorien durchgeführt werden:
Tierseuche
Dermatitis nodularis /
Lumpy Skin Disease
Vorkommen CH
noch nie in CH
Epizootische hämorrhagische
noch nie in CH
Krankheit bei Hirschen und Rindern
(EHD)
Lungenseuche der Rinder, der
Schafe und Ziegen
letztes Mal 1895 in CH
Pest der kleinen Wiederkäuer
Rifttalfieber / Rift Valley Fever
Rinderpest
Schaf- und Ziegenpocken
noch nie in CH
noch nie in CH
letztes Mal 1871 in CH
noch nie in CH
Vesikulärstomatitis
noch nie in CH
Material einsenden an:
Virologisches Institut
Vetsuisse Fakultät Zürich
Winterthurerstr. 266a, 8057 Zürich
Rinder: IVI
Hirsche: FIWI
Institut für Tierpathologie
Vetsuisse Fakultät Bern
Länggassstr. 122, 3012 Bern
Institut für Veterinär-Bakteriologie
Vetsuisse Fakultät Bern
Länggassstr. 122, 3012 Bern
IVI
IVI
IVI
Virologisches Institut
Vetsuisse Fakultät Zürich
Winterthurerstr. 266a, 8057 Zürich
IVI
2.3 Exportuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen
Werden für Tierexporte Tests auf aktuell in der Schweiz nicht vorkommende Krankheiten verlangt,
setze man sich direkt mit dem BLV in Verbindung. Ist die Schweiz anerkannt frei von der Krankheit,
kann
auf
eine
Untersuchung
verzichtet
werden:
[email protected]
oder
Tel.: +41 (0)58 463 30 33, Fax: +41 (0)58 463 85 70
2.4 Unterscheidung Seuchen-Ausschluss und -Verdachtsuntersuchung
Für die hochansteckenden Tierseuchen ASP, KSP, MKS, SVD, AI und ND wird eine Unterscheidung
zwischen einer Seuchen-Ausschlussuntersuchung (Seuche möglich, aber wenig wahrscheinlich) und
einer Seuchen-Verdachtsuntersuchung (Seuche wahrscheinlich) gemacht. Diese Unterscheidung ist
grösstenteils in den Seuchenmerkblättern des BLV zu finden und in den Technischen Weisungen
(TW) «über Entnahme und Einsenden von Probenmaterial für die Labordiagnose bei einem Verdacht
oder einer Ausschluss-Untersuchung» festgelegt. Die TW betreffend MKS, KSP, (ASP in Bearbeitung)
und AI/ND befinden sich auch in den entsprechenden Seuchenkoffern und im Passwort geschützten
Bereich des BLV in der Notfalldokumentation (allen Amtstierärzten zugänglich).
Von der Unterscheidung zwischen Seuchen-Ausschluss und Verdachtsuntersuchung ist auch die
Tierseuchendiagnostik betroffen, da sich die Prüfabläufe bei diesen Untersuchungen unterscheiden.
In seuchenfreien Zeiten wird die Ausschlussuntersuchung im Vordergrund stehen.
†
2.5 Vorgehen bei Ausschluss einer hochansteckenden Tierseuche (ASP,
KSP, MKS, SVD, ND†, AI†)
Diese beiden Ausschluss-Untersuchungen werden nicht am IVI, sondern am NRGK durchgeführt
(vgl. 2.2.1). Definition einer Ausschluss-Untersuchung siehe Seuchenmerkblätter des BLV.
Im Falle einer Ausschluss-Untersuchung nimmt der Tierarzt nach telefonischer Rücksprache mit dem
IVI (siehe 1.2) Proben, um eine entsprechende Seuche auszuschliessen.
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Bei einer Ausschluss-Untersuchung ist zur Probeentnahme kein Seuchenkoffer notwendig. Es müssen auch keine seuchenpolizeilichen Massnahmen ergriffen werden.
Ausschluss einer hochansteckenden Tierseuche (ASP, KSP, MKS, SVD)
Das IVI Standort Mittelhäusern muss telefonisch kontaktiert und die Proben angemeldet werden (siehe 1.2).
Untersuchungsmaterial
Für Virusnachweis (kurz nach Infektion):
 Organe bzw. Läsionen, 1–2 Gramm. Art der Proben siehe Tabelle «Art der Proben aufgelistet
nach Tierart und Symptomen», 2.9
 Antikoaguliertes EDTA-Blut, z.T. Nativ-Blut, vom lebenden Tier.
Für Antikörpernachweis (chronisches Geschehen >5-10 Tage nach Infektion)
 Serum von mehreren Tieren, die krank waren, genesen sind oder abortiert haben (mind. 5
Proben, ideal 20% des Bestandes, bei grossen Beständen Proben von 30 Tieren).
Untersuchungsantrag, Kennzeichnung
Untersuchungsanträge sind auf der IVI Homepage unter Diagnostik Standort Mittelhäusern zu finden,
per Telefon unter 058 469 92 11 oder per E-Mail [email protected] anzufordern.
Der Untersuchungsantrag ist vollständig auszufüllen. Bemerkungen:
 TVD-Nummer wo immer möglich
 Vollständige Adresse des Tierhalters
 Alle Proben sind einzeln zu kennzeichnen
 Anamnese zum Bestand und Tier von dem die Probe stammt. Angabe ob das Tier akut oder
chronisch erkrankt ist.
Verpackung und Transport
Allgemein gilt: Primärgefässe (Probenröhrchen) sind so in Sekundärverpackungen zu verpacken, dass
sie bei der Beförderung nicht zu Bruch gehen und kein Inhalt austritt. Es muss sich um ein stabiles
nicht zerdrückbares Paket handeln.
 Die Verpackung muss aus drei Bestandteilen bestehen (siehe auch):
 Primärgefäss (mit Probenmaterial), auslauf- und bruchsicher.
 Sekundärverpackung, dicht (z.B. Plastikbeutel o.ä., Röhrchen, dichtes Gefäss).
 Aussenverpackung (z.B. Paket).
 Das Primärgefäss muss mit genügend saugfähigem Material umwickelt werden (z.B. Kleenex,
Papiertaschentücher o.ä.), damit bei einem Auslaufen die gesamte Menge des Primärgefässes aufgenommen werden kann.
 Transport: per Express oder A-Post.
Resultate / Untersuchungsdauer
Definitives Untersuchungsergebnis: wird dem Auftraggeber schriftlich in Form eines Prüfberichts
mitgeteilt. Ist die Faxnummer oder die E-Mail-Adresse auf dem Antrag angegeben, wird das Resultat
auch per Fax/E-Mail verschickt. Das Ergebnis wird zusätzlich dem KT und BLV schriftlich mitgeteilt.
Vorläufiges Untersuchungsergebnis: Zwischenresultate werden innerhalb von 2 Arbeitstagen, dem
Einsender telefonisch übermittelt. Positive Zwischenresultate werden zusätzlich dem KT und BLV
telefonisch und/oder schriftlich mitgeteilt.
Kosten: gratis
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2.6 Vorgehen bei Verdacht auf hochansteckende Tierseuche (ASP, KSP,
MKS, SVD, AI, ND)
Definition eines Verdachtsfalls siehe Seuchenmerkblätter des BLV. Die amtlichen Seuchenbekämpfungsorgane sind im Besitz von «Seuchenkoffern für Klauentiere», welche bei einem Verdacht auf
ASP, KSP, MKS oder SVD die zur Probenentnahme notwendigen Utensilien enthalten. Für den Seuchenverdacht beim Geflügel (AI, ND) sind «Seuchenkoffer für Geflügel» in den Kantonen vorhanden.
Die TW zur Probeentnahme befinden sich ebenfalls in den entsprechenden Seuchenkoffern und sind
im Passwort geschützten Extranet in der Notfalldokumentation zu finden (allen Amtstierärzten zugänglich). Das genaue Vorgehen bei einem Seuchenverdacht ist in diesen TW beschrieben.
Verdacht auf hochansteckende Tierseuche (ASP, KSP, MKS, SVD, AI, ND)
Das IVI Standort Mittelhäusern muss telefonisch kontaktiert und die Proben angemeldet werden (siehe 1.2).
Untersuchungsmaterial
Via Amtstierarzt, gemäss TW im Seuchenkoffer oder aktuellen Weisungen des Nationalen Krisenzentrums (NKZ).
Untersuchungsantrag, Kennzeichnung
Spezielle Anträge für MKS und AI (auch für ND zu verwenden) sind in den entsprechenden Seuchenkoffern vorhanden. Für ASP, KSP, SVD den Untersuchungsantrag Diagnostik verwenden (ebenfalls
im Seuchenkoffer). Im Seuchenfall sind diese Anträge auch auf der IVI Homepage unter Diagnostik
Standort Mittelhäusern zu finden.
Der Untersuchungsantrag ist vollständig auszufüllen, dies gemäss TW im Seuchenkoffer oder aktuellen Weisungen des NKZ.
Verpackung und Transport
Gemäss TW im Seuchenkoffer oder aktuellen Weisungen des NKZ.
Resultate / Untersuchungsdauer
Vorläufiges Untersuchungsergebnis: die Proben werden mit Hilfe von Schnelltests (wie RT-qPCR
oder ELISA untersucht. Erste Resultate sind in der Regel innerhalb 8 Stunden verfügbar.
Diese werden dem Einsender, KT und dem BLV telefonisch und/oder schriftlich in Form eines
Zwischenberichts mitgeteilt.
Definitives Untersuchungsergebnis: Zur Erhärtung der Diagnose werden die Proben durch
Bestätigungstests nachuntersucht. Die definitive Diagnose wird nach 2 bis 7 Tagen dem Einsender,
KT und BLV telefonisch und/oder schriftlich übermittelt.
Im Verlaufe eines Seuchenzuges muss die Übermittlung der Ergebnisse wegen den notwendigen
Umstellungen im Laborbetrieb den Gegebenheiten angepasst werden.
Kosten: gratis
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2.7 Vorgehen bei nicht hochansteckenden Tierseuchen (BT, PRRS), Untersuchungen für Tierverkehr und Quarantäne oder Projekte
BT, PRRS (inkl. Nachuntersuchungen für andere Labore), Untersuchungen für Tierverkehr,
Quarantäne, Projekte
Virusnachweis: Ohne spezielle Abmachungen, muss das IVI Standort Mittelhäusern kontaktiert und
die Proben angemeldet werden.
Untersuchungsmaterial
Für Virusnachweis (kurz nach Infektion):
 Organe bzw. Läsionen, 1–2 Gramm. Art der Proben siehe Tabelle «Art der Proben aufgelistet
nach Tierart und Symptomen», 2.9
 Antikoaguliertes EDTA-Blut, z.T. Nativ-Blut, vom lebenden Tier.
Für Antikörpernachweis (chronisches Geschehen >5-10 Tage nach Infektion)
 Serum, evtl. antikoaguliertes EDTA-Blut (nach Rücksprache mit Labor).
Bei Bestandesproblemen, Proben von mehreren Tieren die krank waren, genesen sind oder
abortiert haben (mind. 5 Proben, ideal 20% des Bestandes, bei grossen Beständen Proben
von 30 Tieren).
Untersuchungsantrag, Kennzeichnung
Untersuchungsanträge sind auf der IVI Homepage unter Diagnostik Standort Mittelhäusern zu finden,
per Telefon unter 058 469 92 11 oder per E-Mail [email protected] anzufordern.
Der Untersuchungsantrag ist vollständig auszufüllen. Bemerkungen:
 TVD-Nummer wo immer möglich
 Vollständige Adresse des Tierhalters
 Alle Proben sind einzeln zu kennzeichnen
 Anamnese zum Bestand und Tier von dem die Probe stammt. Angabe ob das Tier akut oder
chronisch erkrankt ist.
Verpackung und Transport
Allgemein gilt: Primärgefässe (Probenröhrchen) sind so in Sekundärverpackungen zu verpacken,
dass sie bei der Beförderung nicht zu Bruch gehen und kein Inhalt austritt. Es muss sich um ein stabiles nicht zerdrückbares Paket handeln.
 Die Verpackung muss aus drei Bestandteilen bestehen (siehe auch):
 Primärgefäss (mit Probenmaterial), auslauf- und bruchsicher.
 Sekundärverpackung, dicht (z.B. Plastikbeutel o.ä., Röhrchen, dichtes Gefäss).
 Aussenverpackung (z.B. Paket).
 Das Primärgefäss muss mit genügend saugfähigem Material umwickelt werden (z.B. Kleenex, Papiertaschentücher o.ä.), damit bei einem Auslaufen die gesamte Menge des Primärgefässes aufgenommen werden kann.
 Transport: per Express oder A-Post.
Resultate / Untersuchungsdauer
Definitives Untersuchungsergebnis: wird dem Auftraggeber schriftlich in Form eines Prüfberichts
mitgeteilt. Ist die Faxnummer oder E-Mail-Adresse auf dem Antrag angegeben, wird das Resultat
auch per Fax/E-Mail verschickt. Positive Resultate werden zusätzlich dem KT und BLV telefonisch
und/oder schriftlich mitgeteilt.
Kostenpflichtige Untersuchungen (d.h. für Tierverkehr, Quarantäne evtl. Projekte): werden wöchentlich durchgeführt. Die Resultate liegen somit spätestens nach 5 Arbeitstagen vor.
Ist eine Untersuchung dringend und muss deswegen extra angesetzt werden, wird eine Expressgebühr verrechnet. Bitte Feld « Express» auf Untersuchungsantrag ankreuzen.
Nicht kostenpflichtige Untersuchungen (d.h. Seuchenverdacht oder Ausschluss, amtlich angeordnete Untersuchungen und evtl. Projekte): Die Resultate liegen innerhalb von 2-5 Arbeitstagen vor.
Kosten: auf Anfrage
2.8 Schmallenberg und West Nil Fieber
Nur nach Rücksprache mit IVI.
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2.9 Art der Proben aufgelistet nach Tierart und Symptomen
Proben Schweine
Symptome
Nachweis
Aborte , Kümmerer und perinatale
Sterblichkeit
KSP*, PRRS*
ZNS-Symptome
KSP*
Blasen, Lahmheit und Trippeln
(Veränderung Kronsaum) evtl. mit
Fieber
MKS*, SVD
Fieber (hoch, therapieresistent)
KSP*, ASP
Perakute Todesfälle
KSP*, ASP
Petechien (Haut, Organe)
KSP*, ASP
Zyanose (Kreislauf, Pneumonie)
PRRS*, KSP*,
ASP
Proben Wiederkäuer
Symptome
Blasen, Erosionen, Speichelfluss,
Lahmheit, Trippeln (Veränderung
Kronsaum), Fieber
Ödeme, Erosionen, Speichelfluss,
Lahmheit, Atemnot, Todesfälle,
Entzündungen Zitzenhaut
Nachweis
MKS*
BT
Proben (wenn möglich Gebiete / Organe,
die verändert sind)
KSP: 5-10 Seren von Abortsauen
PRRS: 3-5 Seren von Abortsauen und neu
zusätzlich 3-5 Seren von Kümmerern aus gleichen Würfen
Tote Tiere: Tonsille, Lymphknoten, Hirnstamm
und evtl. Rückenmark
Lebende Tiere: EDTA-Blut und Serum
Blasenmaterial, Läsionen, Speichel, Kot, Rektalabstrich
EDTA-Blut und Serum
Falls verendete Jungtiere: Herz, Tonsille
Tote Tiere: Tonsille, Lymphknoten, Milz, Niere
Lebende Tiere: EDTA-Blut, Serum
Tote Tiere: Tonsille, Lymphknoten, Milz, Niere
Lebende Tiere: EDTA-Blut, Serum
Tote Tiere: Tonsille, Lymphknoten, Milz, Niere
Lebende Tiere: EDTA-Blut, Serum
Tote Tiere: Lunge, Tonsille, Lymphknoten,
Milz, Niere
Lebende Tiere: EDTA-Blut, Serum
Proben
Blasenmaterial, Läsionen, Speichel
EDTA-Blut, Serum
Falls verendete Jungtiere: Herz, Tonsille
Lebende Tiere: EDTA-Blut
Tote Tiere: Milz, Blutkoagula
Proben Geflügel
Symptome
Nachweis
Proben
Perakute Todesfälle, Atemnot,
AI*, ND*
Choanen-, Kloakentupfer, ganze Hühner an:
Ödeme, Zyanose, ZNS-Symptome
Institut für Veterinärbakteriologie, NRGK, Winabnorme Eier, Rückgang Legeleisterthurerstrasse 270, 8057 Zürich
tung >10%, Rückgang Futteraufnahme >20%
* Weitere Details zur Probeentnahme siehe auch technische Weisungen des BLV
oder im Passwort geschützen Bereich des BLV Extranet
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2.10 Informationen zu den in der Diagnostik verwendeten Tests
Krankheit
AHS
AHS
AI**
AI**
Nachweis
Antikörper
Virus
Antikörper
Virus
Test
ELISA
Real-time RT-PCR
ELISA, HAH
Real-time RT-PCR H-Typ unspezifisch, H5-, H7-, N1 spezifisch
∆
ASP
Antikörper
ELISA, Immunfluoreszenz
∆
ASP
Virus
Zellkultur , PCR, real-time PCR
BT
Antikörper
ELISA, BTV-8 SNT
∆
BT
Virus
Real-time RT-PCR, Zellkultur
∆
BD beim Schwein
Antikörper
SNT, ELISA
∆
BD beim Schwein
Virus
RT-PCR, real-time RT-PCR, Zellkultur
∆
BVD beim Schwein
Antikörper
SNT, ELISA
∆
BVD beim Schwein
Virus
RT-PCR, real-time RT-PCR, Zellkultur
KSP
Antikörper
ELISA, SNT
KSP
Virus
Zellkultur, RT-PCR, real-time RT-PCR
MKS
Antikörper
ELISA, SNT
MKS
Virus
Zellkultur, ELISA, RT-PCR, real-time RT-PCR, Antigen-ELISA
ND**
Antikörper
ELISA, HAH
ND**
Virus
RT-PCR, real-time RT-PCR
PRRS
Antikörper
ELISA, IIF
PRRS
Virus
Zellkultur, RT-PCR, real-time RT-PCR
∆
∆
∆
SchV
Antikörper
ELISA , SNT , IIF
∆
∆
SchV
Virus
Zellkultur , real-time RT-PCR
SVD
Antikörper
ELISA, SNT
SVD
Virus
Zellkultur, RT-PCR, real-time RT-PCR, Antigen-ELISA
∆ nicht im akkreditierten Bereich der Prüfstelle, siehe auch STS Verzeichnis Prüfstelle 215.
** Bei Verdacht, nur in Absprache mit Behörden
2.11 Zusammenarbeit mit anderen Labors
Das IVI arbeitet mit nationalen und internationalen Referenzlabors zusammen (siehe auch Punkt 2.2)
und sendet für spezielle Abklärungen Proben an ein externes Labor. Für die Beurteilung der Untersuchungsergebnisse sind die externen Laboratorien selbst verantwortlich und erstellen einen separaten
Prüfbericht. Die Prüfstelle IVI erhält eine Kopie des Prüfberichtes und nimmt nötigenfalls mit dem externen Labor Rücksprache. Die Prüfstelle IVI berät die Kunden über die allenfalls zu treffenden Massnahmen.
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3 Impfstoffkontrolle
Aufgaben
 Wir erteilen die Zulassung für Impfstoffe und Seren (immunologische Arzneimittel) für Tiere.
 Wir prüfen jede Charge von immunologischen Arzneimitteln, welche in der Schweiz in den
Verkauf gelangt und erteilen Chargenfreigaben. Grundlage für die Prüfungen sind die
Vorschriften der Europäischen Pharmakopöe. Impfstoffe müssen rein, unschädlich und wirksam sein.
 Wir betreiben das offizielle schweizerische Kontroll-Labor (OMCL) für Impfstoffe und Seren für
Tiere, und sind damit Teil des europäischen Netzwerks von Kontroll-Labors für Arzneimittel.
 Wir sind Auskunftsstelle für Fragen zu Impfstoffen und Seren für Tiere.
 Mit VACCINOVIGILANCE betreiben wir ein System zur Erfassung von unerwünschten
Wirkungen nach der Anwendung von Impfstoffen oder Seren bei Tieren
([email protected]).
 Wir publizieren regelmässig Verzeichnisse der in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe und
Seren für Tiere.
 Wir entwickeln neue Methoden zur Prüfung von Impfstoffen und Seren, insbesondere von
Alternativmethoden zu Tierversuchen.
Zulassung
Zulassungen sind in der Regel 5 Jahre gültig und können erneuert werden. Angaben zur Zulassung
finden sich unter Informationen für Hersteller. Zulassungsunterlagen sind zusammen mit einem
Zulassungsantrag an folgende Adresse einzureichen: Institut für Virologie und Immunologie , Abteilung Impfstoffkontrolle, 3147 Mittelhäusern.
Chargenprüfung
Jede Einfuhr von immunologischen Arzneimitteln bedarf einer Bewilligung. Bewilligungsformulare
werden vom IVI Standort Mittelhäusern abgegeben.
Jede Charge von immunologischen Arzneimitteln für Tiere muss beim IVI Standort Mittelhäusern zur
Freigabe angemeldet werden. Weitere Angaben zur Chargenprüfung finden sich unter Informationen
für Hersteller.
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4 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Prüfstelle IVI
vom 27. November 1997
1. Anwendungsbereich
Falls keine speziellen Abmachungen vereinbart werden, gelten für den Verkehr zwischen den
Kunden und der Prüfstelle die nachfolgenden Bedingungen.
2. Handhabung des Untersuchungsmaterials
Die Verantwortung für die sachgerechte Handhabung des Untersuchungsmaterials vor und
während der Prüfung beginnt bei dessen Entgegennahme durch die Prüfstelle. Die Prüfstelle
garantiert eine sachgerechte Lagerung des Untersuchungsmaterials, das an einem Arbeitstag bis
spätestens 16.00 Uhr eingereicht wurde. Die Prüfstelle behält sich das Recht vor, Untersuchungsanträge oder Untersuchungsmaterial zurückzuweisen. Untersuchungsmaterial bleibt im Besitz der
Prüfstelle.
Aussagen zum Untersuchungsmaterial beziehen sich ausschliesslich auf dasjenige, welches der
Prüfstelle eingereicht wurde. Der Einsender ist dafür verantwortlich, dass das
Untersuchungsmaterial für ihre Zwecke repräsentativ ist.
3. Durchführung der Prüfung
Ohne besondere Vereinbarungen setzt die Prüfstelle ihre eigenen Prüfmethoden für die
Vorbereitung und die Prüfung des Untersuchungsmaterials ein.
4. Prüfbericht und Dokumentation der Prüfung
Die Resultate der Prüfungen werden in einem Prüfbericht zusammengefasst. Die auszugsweise
Vervielfältigung des Prüfberichts darf nur mit schriftlicher Genehmigung der Prüfstelle erfolgen. Alle
Dokumente, die im Zusammenhang mit Prüfungen entstehen, werden an der Prüfstelle während
mindestens dreier Jahre aufbewahrt. Den Kunden wird auf Wunsch Einblick in die entsprechenden
Dokumente gewährt.
Die Prüfstelle garantiert die Vertraulichkeit der Informationen, die im Zusammenhang mit Prüfungen
entstehen, unter Vorbehalt der gesetzlichen Informationspflicht an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und die kantonalen Veterinärämter sowie für Resultate von Wildtieren des BAFU (Bundesamt für Umwelt). Prüfberichte oder Auszüge daraus und die zugrunde liegenden Dokumente werden nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden oder nach richterlichem
Verlangen an Dritte weitergegeben. Die Prüfstelle behält sich das Recht vor, Resultate und andere
Erkenntnisse aus Prüfungen in anonymisierter Form für wissenschaftliche Auswertungen zu verwenden.
5. Verrechnung
Die Rechnungsstellung für Prüfungen erfolgt nach der Verordnung über Gebühren des
Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV-GebV).
6. Reklamationen
Rückfragen und Reklamationen zu Prüfberichten sind an die Prüfstelle IVI zu richten.
7. Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.
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5 Preise
Diagnostik
Seuchenverdachts- oder Ausschlussuntersuchungen sowie amtlich angeordnete Untersuchungen
werden nicht verrechnet, restliche Untersuchungspreise auf Anfrage.
Impfstoffkontrolle
Dienstleistung
Gesuch für die Neuzulassung eines Produktes
Gesuch für die periodische Erneuerung der Zulassung oder die Änderung einer
bestehenden Zulassung
Kontrolle eines Herstellungssatzes
Diese Preise gelten ab 22.3.2011
Preis in CHF
1500 bis 10’000
200 bis 3’000
400 bis 3’000
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6 Abkürzungen
Abkürzung
Definition
AHS
Afrikanische Pferdepest = African horse sickness
AI
Aviäre Influenza = Klassische Geflügelpest
ALV
Aviäres Leukosevirus
ASP
Afrikanische Schweinepest
BT
Blauzungenkrankheit = Bluetongue
BLV
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
DD
Differenzialdiagnose
EDTA
Ethylendiamintetraessigsäure
EHD
Epizootische Hämorrhagische Krankheit bei Hirschen und Rindern
ELISA
Enzyme Linked Immunosorbent Assay
HAH
Hämagglutinationshemmtest
IIF
Indirekte Immunfluoreszenz
IVI
Institut für Virologie und Immunologie
KSP
Klassische Schweinepest
MKS
Maul- und Klauenseuche
ND
Newcastle-Krankheit = Newcastle Disease
NKZ
Nationales Krisenzentrum (wird bei Seuchenausbruch einberufen)
OIE
Office International des Epizooties, Internationales Tierseuchenamt
OMCL
Official Medicines Control Laboratories
PCR
Polymerase-Kettenreaktion = polymerase chain reaction
PRRS
Porcines Reproduktives Respiratorisches Syndrom
RT-PCR
Reverse Transkription PCR
SchV
Schmallenbergvirus
SNT
Serumneutralisationstest
STS
Prüfstellen der Schweizerische Akkreditierungsstelle
SVD
Vesikulärkrankheit der Schweine
TOV
Toggenburg Orbivirus BT-Virus Serotyp 25 bei Ziegen
TW
Technische Weisung des BLV
WNF
West Nil Fieber
16/17
7 Versionenkontrolle
2013
Neuer Name IVI, redaktionelle Überarbeitung des Vademecum. Hinweise zu SchV und WNF
Diagnostik. Erwähnung des Zusammenschlusses IVI (Mittelhäusern) mit Institut für Veterinär-Virologie
(Bern) ab 2014. Geänderte Proben für Abortuntersuchungen bei PRRS. Entfernung der Preistabelle.
2014
Änderungen von Telefonnummern und Aktualisierung von Internet Links.
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