Standortdatenblatt 12a

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Umweltbericht zur 7. Änderung Regionalplan RB Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe
Anlage 6.2
Standortdatenblatt Nr. 12 a
Standort Nr. 20
Standort Nr. 20 – „Standort newPark“ – Teilbereich auf Stadtgebiet Datteln (Der Teilbereich auf
Stadtgebiet Waltrop ist Standort 71 und in Standortdatenblatt 12 b beschrieben)
Standortdatenblatt
Standort- Nr.
Adresse:
Ortsbesichtigung
20
Datteln, Markfelder Straße
05.05.2010, 08.06.2010
Gegenstand-Thema
Raumstruktur
Regionalplan
Beschreibung
Gemeinde
Lage
Planerische Darstellung
Realnutzung
Siedlungsräumliche
Struktur
Landschaftsräumliche
Struktur
Bemerkungen- Hinweise
Regionalplan Münster, Teilabschnitt EmscherLippe, Blatt 5, Fassung 12.11.2004
Datteln
Östliches Stadtgebiet an der Grenze zur Stadt
Waltrop
Gewerbe- und Industriebereich (GIB)
Land-Forstwirtschaft
Der GI-Bereich liegt östlich des Wohnsiedlungsbereiches der Stadt Datteln im Außenbereich. Das
unmittelbare Umfeld ist geprägt durch offenen
Landschaftsraum wie der GIB selbst
Offener Landschaftsraum, geprägt durch Feldfluren, die kleinteilig gekammert sind durch
Waldstücke, lineare Gehölze und Wasserläufe.
Landwirtschaftliche Hofstellen sind als Einzelhöfe
im Gebiet verteilt. Das Umfeld ist in ähnlicher
Weise strukturiert. Nördlich schließt der Standort
an die besonders geschützte Lippeaue an
Flächengröße
Gesamtgröße: ca. 250 ha
Nach der 6. Änderung des
Regionalplans
davon:
Freifläche ca. 246 ha
Industrie- / Gewerbebrache
Arrondierungsfläche
[10 ha]
Gemeinde
Lage
Planerische Darstellung
Realnutzung
Flächengröße
Verfügbarkeit
Flächenverfügbarkeit
[Zeitlimit 5 Jahre]
Arrondierungsflächen nicht erforderlich,
aufgrund ausreichender Freiflächen
Die Verfügbarkeit der Fläche ist gegeben
Stand: 22. Juli 2010
Gemäß Befragung RVR
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Anlage 6.2
Standortdatenblatt Nr. 12 a
Standort Nr. 20
Flächenzuschnitt
Geometrie
Grundform rechteckig. Mittlere Länge: ca. 3,6 km,
mittlere Breite: ca. 1,5 km
ebenes Gelände, große, zusammenhängende
Fläche
Merkmale
Erschließung
Verkehrsanbindung
Kanal Unmittelbarer Anschluss an Dortmund-Ems-Kanal
Schiene kein Schienenanschluss
Straße Einziger direkter Anschluss an das übergeordnete
Straßennetz durch die K 12
Netzinfrastruktur
380 KV-Netz Anschlussmöglichkeit vorhanden
[Einspeisepunkte,
Umspannstationen]
Bahnstromanbindung gem. Aussage der DB kann eine notwendige
Netzeinspeisung (16,7 Hz) in der Größenordnung
von 400 MW im Planungsraum Emscher-Lippe nur
in Datteln realisiert werden (alternativ in Münster
oder Hagen).
Fernwärme Verbundleitung Datteln ohne Anschluss an
Verbundnetz Ost ca. 5,0 km
örtliches Netz ca. 4,0 km
Freiraumfunktionen
Amprion GmbH
25.06.2010
DB-Energie
01.07.2010
Verbindung Ortsnetz
Datteln mit Netzverbund
Ost geplant
REP Teilabschnitt Emscher - Lippe
REP Teilabschnitt Münsterland
REP Arnsberg Teilabschnitt Oberbereiche
Dortmund - westlicher Teil - Blatt 1
Bereich zum Umgebungsbereich
Schutz der Natur am Süden angrenzend im Bereich Schwarzbach
im Nordwesten in ca. 240 m im Bereich
Schwarzbach
im Norden in ca. 370 m im Bereich Lippe
(übergreifend auf angrenzende REPs)
im Südwesten in ca. 660 m im Bereich "Die Deipe"
Bereich zum Schutz der
Landschaft und
landschaftsorientierten
Erholung
Umgebungsbereich
im Süden in ca. 140 m südlich des BSN
im Norden angrenzend südlich des BSN
(Zwischenraum zwischen BSN und GIB)
BSLE großräumig um die Standortfläche in allen
Himmelsrichtungen
Regionale Grünzüge Umgebungsbereich
im Westen in ca. 500 m (Regionaler Grünzug von
Norden nach Süden erstreckend)
im Südwesten in ca. 1.190 m (Regionaler Grünzug
von Norden nach Süden erstreckend)
Planungsrecht
Stand: 22. Juli 2010
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Anlage 6.2
Standortdatenblatt Nr. 12 a
Standort Nr. 20
Flächennutzungsplan
Standort Stadt Datteln
Darstellungen
Nachrichtliche
Übernahmen
Flächen für den überörtlichen Verkehr
¾
K 2 und K 12
Elektrizitätsleitung
¾
im Nordosten die Standortfläche von
Nordwesten nach Nordosten querende
110 kV-Leitung (oberirdisch)
¾
35 kV-Leitung in K 12 (unterirdisch)
Flächen für die Landwirtschaft
Flächen für die Forstwirtschaft
Kreisstraßen
¾
K 12
Landschaftsschutzgebiet
Verbandsgrünflächen
Status: Fortführung
(Zusammenführung
Änderungen/Berichtigungen)
Bekanntmachung:
18.07.1991
Stand: 10.03.2010
Bemerkung:
22. FNP-Änderung im
Aufstellungsverfahren
newPark, Verfahrensstand
unbekannt: newPark ist ein
Industrieareal für flächenintensive industrielle und
gewerbliche Großvorhaben mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, Entwicklung mit der
Stadt Waltrop gemeinsam
in Bauabschnitten durch
newPark Planungs- und
Entwicklungsgesellschaft
mbH, newPark Strukturplan liegt vor
vgl. 6. GEP-Änderung
Bemerkung:
LEP in Änderung
bezüglich
Kraftwerksstandorte
als Vermerke:
Gebiet für flächenintensive Großvorhaben laut
LEP VI
Standort für konventionelles Kraftwerk laut
LEP VI (nachgetragene nachrichtliche
Übernahmen und Vermerke Ratsbeschluss
vom 13.06.1990)
Geplante Hauptversorgungsleitungen
oberirdisch
¾
Elektrizitätsleitung 110 kV-Leitung im
Nordosten der Standortfläche von
Nordwesten nach Nordosten
¾
unterirdisch 35 kV-Leitung in K 12
Kennzeichnungen
Schutzgebietskulisse nicht
aktuell
zusätzliche
Berücksichtigung
NATURA-2000
Schutzbedürftigkeit:
Landschaftsschutzgebiete
Unterscheidung in Bestand
oder Planung ist bei
Leitungen nicht möglich
Unter dem Plangebiet FNP Datteln ist untertätiger Abbau umgegangen bzw. geht der
Bergbau um, jedoch ohne Auswirkungen
(Datteln).
Stand: 22. Juli 2010
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Standort Nr. 20
Sonstiges (z.B. Hinweise)
Die nach § 8 (2) BauGB aus dem FNP Datteln zu
entwickelnden Bebauungspläne haben aus Gründen des § 1 (6) BauGB einen 30 m breiten Vorbehaltsstreifen entlang der Bundeswasserstraßen
den künftigen Erfordernissen für den Bestand und
den Ausbau der Bundeswasserstraßen Rechnung
zu tragen.
Grenze der Vorbehaltsstreifen an Bundeswasserstraßen
Die im Interesse des Hochwasserschutzes und der
Regelung des Wasserabflusses freizuhaltenden
Flächen sind von baulichen Anlagen freizuhalten.
Bei allen Maßnahmen sind die Erfordernisse für
die Renaturierung, den Wasserabfluss und den
Hochwasserschutz zu berücksichtigen.
Status FNP:
1.500 m Abstandszone Stadtgebiet Datteln
Fortführung
(Zusammenführung
Änderungen/Berichtigungen)
Bekanntmachung:
18.07.1991
Stand: 10.03.2010
Immissionssensible
Nutzungen, Flächen und
Einrichtungen
Stadtgebiet Olfen
Status FNP:
Fortführung (1.-7.
Änderung)
Bekanntmachung: k. A.
Stand: Dezember 2003
(Internet)
Stadtgebiet Selm
Status FNP:
Neuaufstellung (Änderung
unbekannt)
Bekanntmachung:
wahrscheinlich 1997
Stand: August 1996
Stadtgebiet Waltrop
Status FNP: Fortführung
(Änderungen und
Anpassungen)
Bekanntmachung:
29.04.2005
Stand: Schutzbedürftigkeit:
Wohnbauflächen
¾
im Westen (Datteln) direkt an den 1.500 m
Radius anschließend (Datteln)
¾
im Norden (Vinnum/Olfen) in ca. 1.350 m
bzw. 1.500 m
Gemischte Bauflächen
¾
im Nordosten (Vinnum/Olfen) in ca.
1.280 m bzw. ca. 1.430 m
Sondergebiet Campingplatzgebiet Losheide
¾
im Südwesten (Datteln) in ca. 1.030 m
Sondergebiet Campingplatzgebiet und
Wochenendplatzgebiet (Freizeitpark
Klaukenhof)
¾
im Nordwesten (Datteln) in ca. 1.220 m
Stand: 22. Juli 2010
Wohnbauflächen
Gemischte Bauflächen
alle Sondergebiete, die der
Erholung dienen
Flächen für Gemeinbedarf
kirchliche Zwecke
Fläche für Sport- und
Spielanlagen,
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Standortdatenblatt Nr. 12 a
Standort Nr. 20
(2. Änd.Datteln)
Flächen für Sport- und Spielanlagen
Zweckbestimmung Sportanlagen (Tennis)
¾
im Westen (Datteln) in ca. 1.220 m
(29. Änd. Datteln)
Flächen für Gemeinbedarf
¾
im Norden (Vinnum/Olfen) Kirche und
kirchlichen Zwecken dienende Gebäude
im Nordosten in ca. 1.400 m
Öffentliche und private Grünflächen
¾
im Südwesten (Datteln) Festplatz in ca.
1.300 m, Zeltplatz in ca. 1.250 m,
Dauerkleingärten in ca. 1.100 m,
Sportplatz in ca. 1.300 m (29. Änd.
Datteln), Parkanlage mit Spielplatz in ca.
1.400 m
¾
im Norden (Vinnum/Olfen) ohne
Zweckbestimmung in ca. 1.350 m
Grünflächen Zeltplatz,
Sportanlagen, Spielplatz,
Parkanlage, Dauerkleingärten
Bemerkung:
Südlich der Standortfläche
in ca. 530 m auf Waltroper
Gebiet nach DGK weitere
Campingplatz/Zeltplatzfläc
he am Marktfelder Weg
ohne Sondergebietsdarstellung, Darstellung ist
Wald und Fläche für die
Landwirtschaft
Darstellungen ohne besondere
Schutzwürdigkeit
Gewerbliche Bauflächen
¾
im Südwesten (Datteln) in ca. 1.470 m
Flächen für den überörtlichen Verkehr und für
die örtlichen Hauptverkehrszüge
¾
im Südwesten L 609 in ca. 1.000 m sowie
als Planung gemäß § 5 (6) BBauG vermerkte Straßenplanungen überörtlicher
Baulastträger (B 474n, vgl. Nachrichtliche
Übernahmen)
¾
im Südosten L 809 in ca. 1.450 m,
¾
im Norden K 2 und K 12 angrenzend
Flächen für die Abwasserbeseitigung
Kläranlage und Regenüberlaufbecken
¾
im Norden (Olfen) in ca. 870 m
¾
im Südosten (Waltrop) Kläranlage in ca.
320 m
Regenrückhaltebecken
¾
im Südosten (Waltrop) in ca. 1.450 m
Oberirdische Leitungen
¾
im Norden bzw. Standortfläche querend
(Datteln) 110 kV-Leitung von Nordosten
nach Nordwesten
¾
im Nordwesten zwei 110 kV-Leitungen von
der nördlichen 110 kV-Leitung nach Südwesten abzweigend in ca. 330 m sowie
110 kV-Leitung zwischen den beiden
Armen des Dortmund-Ems-Kanals in
ca.1.320 m
¾
im Westen 35 kV-Leitung in K 12
¾
diverse 10 kV-Leitungen
¾
im Osten bzw. Südosten zwei 220 kVLeitungen von Nordosten nach Südwesten
in ca. 270 m sowie eine 220 kV-Leitung in
ca. 340 m mit Anschluss an die beiden 220
kV-Leitungen
Stand: 22. Juli 2010
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Anlage 6.2
Standortdatenblatt Nr. 12 a
Standort Nr. 20
Mineralöl-Fernleitung
¾
im Nordwesten von Nordosten nach
Westen in ca. 560 m (wahrscheinlich
Planung)
Leitungen mit Schutzabstand
¾
vgl. auch Vermerke zu geplanten
Leitungen (Datteln)
Wasserflächen
¾
im Westen, Süden und Südosten (Datteln
und Waltrop) Bachlauf Schwarzbach
(Vorfluter) einschließlich der Flächen, die
im Interesse der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind
¾
im Norden Lippe als Wasserlauf (Olfen)
und Wasserfläche (Datteln, Selm),
¾
im Westen und Süden Kanäle auch als
Darstellung Wasserlauf/Wasserfläche
(Olfen, Waltrop, vgl. auch Nachrichtliche
Übernahmen)
Flächen für die Landwirtschaft
¾
überlagernd und um die Standortfläche
angrenzend, in alle Himmelsrichtungen
erstreckend
Flächen für die Forstwirtschaft/Wald
¾
Teil der Standortfläche
¾
im Südwesten angrenzend sowie Richtung
Dortmund-Ems-Kanal in ca. 1.100 m
¾
im Süden in ca. 670 m
¾
im Osten angrenzend
¾
ansonsten kleinere Teilflächen im 1.500 m
Radius
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
von Boden, Natur und Landschaft
¾
im Südwesten (Waltrop) Suchraum
Waldvermehrung in ca. 1.220 m
¾
im Nordosten (Waltrop) Suchraum
Auenausweitung südlich der Lippe in ca.
400 m
¾
im Nordosten (Selm) nördlich der Lippe
(ohne Bezeichnung) in ca. 500 m
sonstige Darstellung
Nachrichtliche
Übernahmen
Schachtschutzbereich
¾
im Osten (Waltrop) in ca. 630m
Bundesstraße (Planung)
¾
B 474 n
Richtfunktrasse 231 003/021
¾
im Nordosten (Selm und Olfen) in ca.
1.170 m ohne Weiterführung Waltrop
Umgrenzung der Flächen für die
Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und
die Regelung des Wasserabflusses
¾
im Süden Ü (Waltrop)
Überschwemmungsbereich Schwarzbach
in Überarbeitung
¾
im Norden Ü der Lippe (Datteln, Olfen,
Selm, Waltrop)
Stand: 22. Juli 2010
Schutzbedürftigkeit:
Landschaftsschutzgebiete,
Naturschutzgebiete,
Geschützte
Landschaftsbestandteile,
Baudenkmäler
Stand der Schutzgebiete
aufgrund Alter der fünf
FNPs stark unterschiedlich
(NATURA 2000 in keinem
FNP berücksichtigt), Stand
des ÜSG Lippe in allen
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Anlage 6.2
Standortdatenblatt Nr. 12 a
Standort Nr. 20
Kennzeichnungen
Sonstiges (z.B. Hinweise)
Bundeswasserstraßen gemäß
Bundeswasserstraßengesetz
¾
im Westen Dortmund-Ems-Kanal in ca.
900 m bzw. ca. 1.150 m,
¾
im Südwesten Wesel-Datteln-Kanal in ca.
1.350 m
¾
(vgl. auch Darstellungen als
Wasserfläche/Wasserlauf)
¾
im Süden Datteln-Hamm-Kanal in ca.
1.420 m
Landschaftsschutzgebiete
Naturschutzgebiete
¾
insbesondere Lippe (Olfen und Waltrop)
geschützte Landschaftsbestandteile
¾
nördlich der Lippe (Olfen und Selm)
Grenze der Verbandsgrünflächen
Baudenkmäler
¾
insbesondere im Bereich Olfen nördlich
der Lippe
Unter dem Plangebiet FNP Datteln, Olfen und
Selm ist untertätiger Abbau umgegangen bzw.
geht der Bergbau um, jedoch ohne
Auswirkungen (Datteln, Olfen, Selm) für
Standortfläche.
Die nach § 8 (2) BauGB aus dem FNP Datteln zu
entwickelnden Bebauungspläne haben aus
Gründen des § 1 (6) BauGB einen 30 m breiten
Vorbehaltsstreifen entlang der
Bundeswasserstraßen den künftigen
Erfordernissen für den Bestand und den Ausbau
der Bundeswasserstraßen Rechnung zu tragen.
Grenze der Vorbehaltsstreifen an
Bundeswasserstraßen
Die im Interesse des Hochwasserschutzes und der
Regelung des Wasserabflusses freizuhaltenden
Flächen sind von baulichen Anlagen freizuhalten.
Bei allen Maßnahmen sind die Erfordernisse für
die Renaturierung, den Wasserabfluss und den
Hochwasserschutz zu berücksichtigen (Datteln).
Grenze der Wasserverbände (Waltrop)
fünf FNPs stark
unterschiedlich,
Überschwemmungsbereic
h Schwarzbach
Bemerkung:
keine Angaben zu
Bergbaueinwirkungsbereic
h Waltrop
Natur und Landschaft
NATURA 2000 [10 km]
FFH-Gebiet nächstgelegenes FFH-Gebiet:
DE-4209-302 Lippeaue (Tangierung)
weitere FFH-Gebiete:
DE-4314-302 Teilabschnitte Lippe - Unna, Hamm,
Soest, Warendorf (ca. 4.200 m)
DE-4210-302 Stever (ca. 4.400 m)
DE-4311-304 Wälder bei Cappenberg (ca. 6.200
m)
DE-4311-301 In den Kämpen, Im Marsche und
Lagerner Hufeisen (ca. 9.100 m)
Vogelschutzgebiet [VSG] keine Betroffenheit
Stand: 22. Juli 2010
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Standort Nr. 20
Schutzgebiete nach LG
[2.5 km]
NSG nächstgelegenes NSG:
NSG Lippeaue (Tangierung)
weiteres NSG:
NSG Lippeaue Selm (ca. 200 m)
LSG nächstgelegenes LSG:
LSG Dortmunder Rieselfelder, Schwarzbach
(nimmt Teile der Standortfläche in Anspruch)
LSG Losheide, Deinebach, Oberwieser Bach
(nimmt Teile der Standortfläche in Anspruch)
LSG Waltroper Lippetal (nimmt Teile der
Standortfläche in Anspruch)
weitere LSG:
LSG Haltener-Dattelner Lippetal (Tangierung)
LSG Altenbork (ca. 200 m)
LSG Haus Sandfort (ca. 500 m)
LSG Sülsen (ca. 1.500 m)
LSG Lippeaue (ca. 1.500 m)
LSG Dattelner Haardvorland (ca. 1.600 m)
Naturpark Naturpark Nr. 7 in ca. 1.500 m Entfernung
nordwestlich der Standortfläche
Klima
Kaltluftschneise siehe separate Expertise von
Regionalverband Ruhr
Abt. Klima u. Lufthygiene
Anmerkung:
regional bedeutsame Belüftung
zwischen Datteln und Waltrop
Keine Relevanz für den Kaltluftabfluss
*
Es werden die Abstände "Luftlinie-GIB zu den Einrichtungen" angegeben
Stand: 22. Juli 2010
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Standort Nr. 20
Anlagen
Abbildung 1: Betrachtungsraum 1,5 km um GIB- Fläche
Stand: 22. Juli 2010
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Standort Nr. 20
Abbildung 2: Auszug FNP der Stadt Datteln (Stand 10.03.2010), Stadt Waltrop (Stand k. A.),
Stadt Olfen (Stand 12/2003) und Stadt Selm (Stand 08/1996) mit 1,5 km Betrachtungsraum
Stand: 22. Juli 2010
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Standort Nr. 20
Abbildung 3: Auszug Regionalplan der Bezirksregierung Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe
(Stand 2004)
Stand: 22. Juli 2010
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Anlage 6.2
Standortdatenblatt Nr. 12 a
Standort Nr. 20
GIB "Datteln, Markfelder Straße" (Standort- Nr. 20)
Gesamtgröße :
davon
- Freifläche :
- Industrie- und
Gewerbebrache :
Arrondierungsfläche :
ca. 250 ha
ca. 246 ha
keine
keine
Abbildung 4: Ausschnitt Luftbild > Daten vom RVR (Stand 2009)
Stand: 22. Juli 2010
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Anlage 6.2
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Standort Nr. 20
Abbildung 5: Fotos der Ortsbesichtigung
Stand: 22. Juli 2010
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Anlage 6.2
Standortdatenblatt Nr. 12 a
Standort Nr. 20
Abbildung 6: Auszug Natura 2000 mit 10 km- Betrachtungsraum
Stand: 22. Juli 2010
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Anlage 6.2
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Standort Nr. 20
Abbildung 7: Auszug Naturschutzrechtliche Ausweisung mit 1,5 km Betrachtungsraum
Stand: 22. Juli 2010
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