• AS B 71 (nördlich Beverstedt) - AS B 495 (Bremervörde) Ab der B

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Erläuterungsbericht (gleichzeitig allgemein verständliche
Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG) zum ROV der Küstenautobahn A 22
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AS B 71 (nördlich Beverstedt) - AS B 495 (Bremervörde)
Ab der B 71 umfährt die A 22 in östlicher Richtung nacheinander das Kreuzmoor und Wollingst im Süden sowie Beverstedt im Norden, Frelsdorf im Süden und Appeln im Norden
(AS mit der K 41) sowie die Malse im Norden und Hipstedt im Süden. Nachfolgend geht die
A22 in einen nordöstlichen Verlauf über, umfährt Oerel und Glindmoor im Norden und überquert dabei die Bahnstrecke nach Bremervörde. Die B 495 erhält eine AS an der A 22.
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AS B 495 (Bremervörde) - AS B 73 (Himmelpforten )
Die A 22 verläuft weiter etwa in nordöstlicher Richtung und umfährt dabei bis zur Oste Bremervörde, Kiel und Nieder Ochtenhausen im Norden, das in Nord- Südrichtung ausgerichtete
Siedlungsband Hönau-Lindorf wird zerschnitten. Für die Überquerung der Bundeswasserstraße Oste wird etwa der im Raumordnungsverfahren für die „Ortsumgehung Bremervörde
im Verlauf der B 74“ ermittelte Bereich angehalten. Nach der Oste-Querung erreicht die A 22
südlich Estorf die L 114, die eine AS erhält. Weiter im nordöstlichen Verlauf umfährt die A 22
bis zur B 73 nacheinander Estorf im Osten, Oldendorf im Westen, Bossel im Osten und
Himmelpforten im Westen. An der B 73 ist eine AS vorgesehen.
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AS B 73 (Himmelpforten) - Elbquerung
Zwischen B 73 und Elbquerung verläuft die A 22 weiter etwa in nordöstlicher Richtung. Auf
dem Weg wird Burweg im Osten und Engelschoff im Süden umfahren, dazwischen die Bahnlinie nach Stade überquert und das Siedlungsband im Gauensieker Moor zerschnitten. Die
Vorzugsvariante der A 22 endet in einem Autobahndreieck mit der geplanten A 26 von Stade
kommend und mit der geplanten A 20 aus Schleswig- Holstein durch den Elbtunnel kommend südlich Drochtersen und südlich der Elbquerung.
Der Variantenabschnitt 901 zwischen dem o.a. Autobahndreieck und dem Gelenkpunkt 26
südlich des Tunnelbauwerks ist Bestandteil der Hauptvarianten und wurde entsprechend
untersucht, bewertet und verglichen.
Der Elbtunnel gehört vollständig zur Planung der A 20. Die Lage der Elbquerung wurde im
Rahmen der Planung der A 20 festgelegt und ist laut der Regierungsvertretung Lüneburg im
Rahmen der Planung der A 22 als verbindlich anzunehmen. Da der Elbtunnel im Rahmen
des Raumordnungsverfahrens für die A 20 (jetzt A 26) zusammen mit dem Land SchleswigHolstein festgelegt wurde und es keine anderen sinnvollen Elbquerungen gibt, ist eine weitere Überprüfung nicht erforderlich. Der Elbtunnel kann auch den zusätzlichen Verkehr der
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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