Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen Schützen auch Sie Ihr Gebäude vor den wichtigsten Elementargefahren: Hagel Hochwasser Sturmwind Wirkungsvolle Tipps und Schutzmassnahmen « Schäden als Folge von Elementarereignisse sind seit Jahren zunehmend – Schützen sie Ihr Gebäude!» Feuerschäden Elementarschäden 1950 1955 1960 1965 Sehr geehrte Damen und Herren Am 1. Januar 2016 ist das neue Gebäudeversicherungsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet die Versicherten, Massnahmen zur Schadensverhütung zu ergreifen, wenn diese verhältnismässig und zumutbar sind. 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 Die Schadenstatistik der GVA und gesamtschweizerische Statistiken zeigen einen zunehmenden Trend bei den Schäden durch Elementarereignisse. Dies im Gegensatz zu den Brandschäden, die seit langem rückläufig sind. Elementarereignisse gravitative Naturgefahren: · Hochwasser · Rutschungen · Lawinen Editorial · Murgänge · Stein- und Blockschlag · Felssturz Gravitative Naturgefahren sind standortgebunden, das heisst, ihr Verlauf ist durch die Geländeform bestimmt. Aufgrund dieser Charakteristik kann der Verlauf dieser Elementarereignisse in Karten festgehalten werden. Solche Gefahrenkarten sind für die Siedlungsgebiete des ganzen Kantons St.Gallen verfügbar; sie sind einsehbar auf dem kantonalen Geoportal. Diese Broschüre zeigt Ihnen auf, mit welchen konkreten baulichen Massnahmen (Objektschutzmassnahmen) Sie als Eigentümerin oder als Eigentümer Ihr Gebäude wirkungsvoll gegen Elementarschäden schützen können, damit auch in Zukunft die günstigen Versicherungsprämien gesichert und Ihnen unnötige Umtriebe und Ärgernisse durch Schadenereignisse erspart bleiben. Wir lassen Sie nicht allein. Falls Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der Elementarschadenprävention steht Ihnen für persönliche Auskünfte zur Verfügung und berät Sie gerne. Gebäudeschutzmassnahmen kann die GVA zudem mit Kostenbeiträgen unterstützen. Freundliche Grüsse Renato Resegatti, Direktor Elementarereignisse meteorologische Naturgefahren: · Hagel · Starkregen · Sturmwind · Schnee Meteorologische Elementarereignisse sind nicht standortgebunden; sie können überall auftreten. Hochwasser Die drei Prozesse Hagel, Hochwasser und Sturm sind für rund 95 Prozent aller Gebäudeschäden verantwortlich. Sturm Unser Team der Elementarschadenprävention steht Ihnen bei konkreten Fragen gerne zur Verfügung: T 058 229 70 30 · [email protected] Hagel 1 « Mit Hagelkörnern von bis zu 2 cm Durchmesse ist im Kanton St.Gallen häufig, das heisst alle fünf bis zehn Jahre, zu rechnen.» Die unten stehende Karte zeigt die Hagelgefährdung in der Schweiz mit einer Wiederkehrperiode von 50 Jahren. Hagelkorndurchmesser n 1 cm n 2 cm n 3 cm n 4 cm Hagel ln der Schweiz ist die Hagelgefährdung je nach Region unterschiedlich. Das Mittelland ist am stärksten betroffen. Bei den Gebäudeschäden durch Hagel unterscheidet man zwischen Oberflächenschäden (Abplatzungen, z.B. an gestrichenem Holz und Aufrauhungen, z.B. an unbehandeltem Holz), Formschäden (Dellen und Verbiegungen, z.B. an Lamellenstoren) und Strukturschäden (Risse, Brüche und Perforationen, z.B. bei Kunststoffbauteilen). Der Hagelwiderstand der verschiedenen Baumaterialien variiert stark. Zur besseren Übersicht werden die Produkte in Hagelwiderstandsklassen eingeteilt. Die Hagelwiderstände 1 – 5 bezeichnen die Grösse der Hagelkörner in Zentimetern, die ein Bauteil aushält, ohne dass es beschädigt wird. Im Kanton St.Gallen gilt, dass die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Beschattungsanlagen) einen Hagelwiderstand von wenigstens 3 cm aufweisen muss, damit man im Schadenfall uneingeschränkten Versicherungsschutz erhält. Angaben zu den Hagelwiderständen sind bei den Produkteherstellern erhältlich oder können im Hagelregister abgefragt werden (www.hagelregister.ch). Klassische Baustoffe wie Ziegel, Glas, Natur- und Kunststein etc. haben generell einen genügenden bis guten Hagelwiderstand. «Moderne» Baustoffe wie Dünnschichtputze sind anfälliger für Hagelschäden. Bei Kunststoffen ist zusätzlich zu beachten, dass der Hagelwiderstand mit zunehmender Alterung abnimmt. Ein Ersatz ist daher rechtzeitig vorzunehmen. Lesen Sie auf den Folgeseiten, wie Sie einen Neubau oder ein bestehendes Gebäude mit baulichen Massnahmen und Unterhaltsmassnahmen vor Hagel schützen können und wie Sie sich im Ereignisfall verhalten sollten, um Schäden zu vermeiden oder zu vermindern. Wetter-Alarm informiert frühzeitig per Smartphone-App, SMS, E-Mail oder Fax über aufkommende Unwetter. www.wetteralarm.ch ermöglicht, rechtzeitig Massnahmen zu treffen. 2 3 Bauliche Massnahmen bei Neubauten Hagelwiderstand bei Dach und Fassade beachten Es sind Bauprodukte mit Hagelwiderstand von mindestens HW 3 zu verwenden. Beim Fassadenaufbau soll die Ersetzbarkeit von einzelnen Fassadenelementen gewährleistet sein. Bei der Gebäudeausrichtung ist die Haupteinwirkung durch Hagel und Witterung zu beachten und für hauptsächlich betroffene Fassaden ist ein besonderes Schutzkonzept vorzusehen. Widerstandsfähige Oberlichter verwenden Für die Oberlichter ist hagelresistentes Glas oder hagelresistenter Kunststoff zu verwenden (HW 3 oder besser HW 4). Kunststoffprodukte altern durch die Bewitterung und der Hagelwiderstand vermindert sich massgeblich. Sonnenschutz hinter Glas anbringen Rafflamellen-Storen und Rollläden sind besonders schadenempfindlich gegenüber Hagel. Der Hagelwiderstand steigt mit zunehmender Materialdicke. Die Anordnung des Sonnenschutzes hinter Glas bietet einen permanenten Schutz. Dachüberstände und Vordächer bieten Schutz Dachüberstände und Vordächer bieten einen hohen Hagelschutz für die Fassade bei Hagel oder Sturm. 4 Solar- und Fotovoltaikanlagen schützen Produkte mit hohem Hagelwiderstand verwenden (mindestens HW 3). Wo immer möglich auf Kunststoffe verzichten. Aufgrund der Alterung und der hohen Beanspruchung thermisch, statisch und dynamisch geprüfte Produkte verwenden. Entwässerung sichern Angeschwemmte Hagelkörner und abgeschlagene Blätter und Zweige können Dach-, Balkon- und Platzentwässerungen verstopfen und zu Folgeschäden führen. Entwässerungsabläufe mit grossem Durchmesser und erhöhten Siebaufsätzen sind von Vorteil. Dies gilt auch für Notüberläufe und Notentlastungen. Bauliche Massnahmen bei bestehenden Bauten Schutzgitter anbringen Hagelschutzgitter sind ein wirksamer Schutz für hagelempfindliche Materialien, wie z.B. Oberlichter aus Kunststoff. Temporäre Schutznetze verwenden Während der Hagelsaison können temporär Schutznetze über hagelempfindlichen Objekten angebracht werden, um so z.B. Treibhäuser oder Solaranlagen mit empfindlichen Oberflächen gut zu schützen. 5 Unterhaltsmassnahmen Dächer und Fassaden instand halten Das Dach und die Fassaden müssen periodisch auf Schwachstellen überprüft werden. Durch Alterung beschädigte Ziegel, Schindeln und Fassadenelemente sind zu erneuern. Abdichtungsbahnen von Flachdächern werden mit der Zeit spröde und es entstehen Abspannungen. So sind sie anfälliger für Strukturschäden durch Hagelschlag. Foliendächer mit Abspannungen erneuern. Dach- und Terrassenabläufe freihalten ln den Abläufen am Dach und auf Terrassen sind Verschmutzungen und Verstopfungen regelmässig zu entfernen. Durch Hagelkörner verstopfte Abläufe können zum Wassereinbruch führen. Abläufe freihalten Abläufe und Einlaufschächte am und ausserhalb des Gebäudes freihalten, Leitungen regelmässig spülen, um deren Funktion zu gewährleisten. Lebensdauer von Kunststoffteilen beachten Insbesondere bei Kunststoffteilen nimmt der Hagelwiderstand mit den Jahren ab. Diese Teile müssen deshalb überprüft und rechtzeitig ersetzt werden. Viele Baustoffe haben eine begrenzte Lebensdauer. Sie altern und werden mit der Zeit anfälliger für Beschädigung durch Hagelschlag. Verhalten im Ereignis Rafflamellen-Storen und Rollläden hochziehen Um eine Beschädigung der Storen und Rollläden zu vermeiden, sollen diese beim Anzug eines Gewitters eingezogen werden (Schäden an Sonnenstoren sind nicht durch die GVA abgedeckt). Hagelschutz einfach automatisieren Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) hat ein System entwickelt, das Lamellenstoren und Rollläden – vor dem Eintreffen einer Unwetterfront – automatisch hochfährt. Eine Signalbox steuert das Hochfahren. Nach Abzug des Hagelgewitters fahren die Storen wieder in die Ausgangslage zurück. In bestimmten Fällen können die Kosten für die Nachrüstung der Storensteuerung von der GVA übernommen werden. Fenster, Türen und Tore schliessen Bei drohendem Gewitter sollen alle Gebäudeöffnungen geschlossen werden, um Windschäden und Schäden durch Wasser- und Hageleintritt zu vermeiden. Abläufe frei machen Ein Hagelereignis kann die Abläufe mit Hagelkörnern und Blättern verstopfen. Um deren Funktion zu gewährleisten, sollen Abläufe nach dem Ereignis frei gemacht werden. Farbanstriche rechtzeitig erneuern Lose, abblätternde Farbanstriche rechtzeitig erneuern. 6 7 «Nicht nur Überschwemmungen aus Gewässern verursachen Schäden, ebenso oft sind Überflutungen bei Starkregen schädigend.» Der Kanton St.Gallen hat eine Gefahrenkarte zu den gravitativen Naturgefahren (u.a. Hochwasser) erarbeitet. Die Gefahrenstufen können unter www.geoportal.ch abgerufen werden ➝ Darstellen ➝ Risiken und Gefährdungen ➝ Naturgefahren Gefahrenkarte Abbildung: Ausschnitt Gefahrenkarte Hochwasser Überschwemmung Von Überschwemmungen infolge von Starkregen sind alle Gebäude gefährdet, besonders in Hanglagen am Rand von Siedlungen und in Muldenlagen. Nach Starkregen kann das Wasser oft nicht mehr durch die Entwässerung abgeführt werden und fliesst deshalb über die Oberfläche ab. Lokal können auch Gefährdungen durch das Überlaufen von Seen sowie das Ausufern von Flüssen und Bächen bestehen (siehe Gefahrenkarte). Schäden entstehen, wenn das Wasser durch Öffnungen (Fenster, Türen, Leitungsdurchführungen) und dergleichen ins Gebäude gelangt. Ist die Kanalisation überlastet, kommt es zu Rückstaus, sowohl ausserhalb des Gebäudes als auch im lnnern. Im Kanton St.Gallen gilt, dass Gebäude zumindest vor einem hundertjährlichen Hochwasser (Wiederkehrperiode 100 oder mehr Jahre) geschützt sein müssen, damit man im Schadenfall uneingeschränkten Versicherungsschutz erhält. Bei Neubauten empfiehlt die GVA als Massnahmenziel den Schutz bis zu einem dreihundertjährlichen Hochwasser. Zur Verhinderung von Schäden mit baulichen Massnahmen sind folgende Konzepte möglich: – Abdichtung (Gebäudehülle ist wasserdicht) – Abschirmung (das Wasser wird ferngehalten) – Nasse Vorsorge (Flutung des Gebäudes wird zugelassen) Vor der Ausführung von Massnahmen muss immer auch geprüft werden, ob dadurch die Gefährdung benachbarter Gebäude in unzulässiger Weise erhöht wird. Grundsätzlich gilt, dass permanente Massnahmen mobilen Massnahmen vorzuziehen sind. Mobile Schutzvorkehrungen können nur bei genügender Vorwarnzeit eingesetzt werden. Wetter-Alarm informiert frühzeitig per Smartphone-App, SMS, E-Mail oder Fax über aufkommende Unwetter. www.wetteralarm.ch ermöglicht, rechtzeitig Massnahmen zu treffen. 8 Lesen Sie auf den Folgeseiten, mit welchen baulichen Vorkehrungen und Unterhaltsmassnahmen Sie Neubauten und bestehende Gebäude wirkungsvoll gegen Überschwemmung und Oberflächenwasser schützen können. Zudem wird gezeigt, wie Sie sich im Ereignisfall optimal verhalten. 9 Bauliche Massnahmen bei Neubauten Gebäudehülle abdichten (Abdichtung) Zur Abdichtung der Gebäudehülle kommen zwei Verfahren zum Einsatz. Die «weisse Wanne» bezeichnet das Erreichen der Dichtheit durch wasserdichte Betonkonstruktionen. Als «schwarze Wanne» gilt eine Gebäudehülle mit einer Wassersperrschicht aus Bitumen. ln jedem Fall sind Leitungsdurchführungen ebenfalls abzudichten und die Auftriebskräfte sind zu überprüfen. Rückstauschutz anbringen (Abdichtung) Automatische oder manuelle Rückstauklappen und -schieber verhindern eine Überschwemmung im Gebäudeinnern durch die Rückströmung im Kanalisationsnetz. Schäden infolge von Rückstau im Innern des Gebäudes sind nicht durch die GVA abgedeckt. Erhöhte Anordnung (Abschirmung) Die Anschüttung des Terrains stellt eine kostengünstige und effiziente Massnahme gegen zufliessendes Wasser dar. Bei hohen Fliessgeschwindigkeiten ist die Anschüttung gegen Erosion zu schützen. Daneben ermöglicht eine Anordnung auf Stützen oder Mauern viel gestalterischen Freiraum. Lage des Erdgeschosses und der Öffnungen (Abschirmung) Die Höhenlage des Erdgeschosses, der Hauseingänge, der Fenster sowie der Lichtund Lüftungsschächte bestimmt die Verletzlichkeit in hohem Masse. Diese sollten über der Rückstauebene des Oberflächenwassers liegen. Ist das Gebäude bei Hochwasser von einer Zufliessrichtung betroffen, sollen die Eingänge auf der strömungsabgewandten Seite angeordnet sein. 10 Bauliche Massnahmen bei bestehenden Bauten und Neubauten Versorgungseinrichtungen richtig planen (Nasse Vorsorge) Um Schäden an der Strom- und Trinkwasserversorgung im Hochwasserfall zu vermeiden, sollten Schalter und Elektroinstallationen sowie Wasserfilter oberhalb der Hochwasserkante angebracht werden. Auch technische Anlagen und Geräte wie Heizung, Lift, Waschmaschine und Trockner oder Elektroverteiler sollen in sicheren Bereichen platziert werden. Innenraumnutzung anpassen (Nasse Vorsorge) Im gefährdeten Bereich sollen wegen des Personenrisikos keine Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume eingerichtet werden. Geeignetes Material wählen (Nasse Vorsorge) Eine Schädigung des Innenausbaus (Böden, Wände und Decken) tritt auf, wenn das Material viel Wasser absorbiert, gegenüber saurem oder basischem Milieu nicht resistent ist oder undurchlässig ist und somit keine Verdunstung von Wasser aus dem Rohboden erlaubt. Im Innenausbau sollen zudem keine wasserlöslichen Baustoffe verwendet werden. Luftansaugungen über Terrain führen (Abdichtung) Planen Sie Heizungsanlagen so, dass die Luftansaugung über dem Terrain liegt. Ideal ist, wenn das Gefälle in der Umgebung von Luftansaugungen abfallend ist und vom Gebäude wegführt. 11 Bauliche Massnahmen bei bestehenden Notwendige Öffnungen schützen (Abdichtung) Türen und Fenster können wasserdicht oder verstärkt ausgebildet werden. Bei hohen Fliessgeschwindigkeiten Sprossen, Prallplatten oder Dammbalken vor den Öffnungen anbringen. Vor Leckwasser schützen (Abdichtung) Mit einer Pumpe mit Notstromversorgung im Untergeschoss kann ein Restrisiko hinsichtlich durchsickerndem Wasser vermindert werden (Schäden infolge von Leckwasser sind nicht durch die GVA abgedeckt). Lichtschächte erhöhen (Abschirmung) Die Oberkanten der Lichtschächte sind über der Stauebene anzuordnen oder mit einem Deckel zu verschliessen. Auf dichten Anschluss zwischen Lichtschacht und Gebäude achten. Lichtschachtboden im Schwankungsbereich des Grundwassers erstellen. Abläufe müssen an die Kanalisation angeschlossen werden (Achtung Rückstau!). Bauten und Neubauten Öltank verankern (Nasse Vorsorge) Um den Betrieb von Öltankanlagen zu sichern, sind diese oberhalb des Wasserspiegels anzuordnen. Wenn dies nicht möglich ist, soll das Öl wasserdicht gelagert und gegen Aufschwimmen und den äusseren Wasserdruck gesichert werden. Dasselbe gilt für die Lagerung von Holzpellets, welche bei Kontakt mit Wasser quellen und Schäden am Lagerraum verursachen können. Temporäre Massnahmen ergreifen (Abschirmung) Fest installierte bewegliche Massnahmen wie Klappschotts oder hochziehbare Dammbalken können auch gegen Oberflächenwasser eingesetzt werden. Mobile Massnahmen wie Dammbalkensysteme oder Sandsäcke sind nur bei langer Vorwarnzeit einzusetzen und daher gegen Oberflächenwasser und Hochwasser aus kleinen Gewässern ungeeignet. Schutzmauer oder Schutzdamm errichten (Abschirmung) Mauern und Dämme verhindern, dass Wasser die Gebäudehülle erreicht. Bei Zufahrten in Untergeschosse kann mittels Rampen das Überfliessen verhindert werden. Oberflächenwasser in der Terraingestaltung berücksichtigen (Abschirmung) Bei der Gestaltung des Grundstückterrains sind auch das von der Umgebung zufliessende Oberflächenwasser sowie der Wasserzufluss zu berücksichtigen, der im Überlastfall von Dachflächen und aus Strassen- und Platzentwässerungen abfliesst. Das Wasser kann in Retentionsmulden gesammelt, durch Versickerungsmulden oder -schächte in den Untergrund geleitet, durch Terrainmulden durchgeleitet und durch Sammelrinnen und -schächte gesammelt und abgeführt werden. Dämme und Sperren entlang der Grundstückgrenze können das Wasser fernhalten; dabei dürfen Nachbargebäude nicht gefährdet werden. 12 13 Unterhaltsmassnahmen Verhalten im Ereignis Abläufe freihalten Die Platz-, Flachdach- und Balkonentwässerungen sind periodisch zu kontrollieren und zu reinigen, um Verstopfungen vorzubeugen. Bei Flachdächern, Terrassen und Balkonen sind Notüberläufe zwingend anzubringen. Temporäre Massnahmen prüfen Temporäre Massnahmen müssen regelmässig gewartet werden. Die Funktionsfähigkeit ist regelmässig zu überprüfen. Bei mobilen Massnahmen ist zudem sicherzustellen, dass diese erreichbar gelagert sind. Türen und Fenster schliessen Um das Einfliessen von Wasser in das Gebäude zu verhindern, Türen, Fenster und andere Öffnungen rechtzeitig schliessen und allenfalls abdichten. Mobile Massnahmen anbringen Nicht fest installierte Massnahmen sowie manuelle Klappsysteme sind bei drohenden Hochwasserereignissen oder Oberflächenwasser rechtzeitig anzubringen. Entwässerungsleitungen spülen Abflussrinnen und Schächte reinigen Entwässerungsanlagen müssen regelmässig gewartet werden. Dazu gehört das Reinigen der Einläufe (Rinnenroste und Schachtdeckel), das Leeren von Schlammsammlern sowie das Spülen der Rohrleitungen. 14 Materialien zur Hochwasserabwehr bereithalten Vorbereitete Materialien wie Schalttafeln, Folien, Pumpen und Sandsäcke helfen bei Hochwasser, Schäden zu verhindern oder zu begrenzen (Die Kosten für diese Materialien sind nicht beitragsberechtigt). 15 «Bei der Entstehung von Schäden durch heftige Winde sind immer auch Personen durch herumfliegende Trümmer gefährdet.» Die Kräfte von Sturmwinden wirken zweifach: Windströmung führt zu Sogwirkung (blaue Pfeile) und Druckwirkung (rote Pfeile). Dort, wo das Gebäude der Druck- und Sogwirkung nicht zu widerstehen vermag, kommt es zu Schäden (stark vereinfachte, schematische Darstellung). Sturmwind Die Einwirkung von Wind auf Gebäude ist abhängig von Höhenlage, Geländeform, Gebäudehöhe und -form, Anströmrichtung und Lage der Öffnungen. Grundsätzlich sind alle Gebäude in der Schweiz gefährdet. ln den Bergen, auf Hügeln oder Bergkämmen und in Föhntälern sowie an Seen in Uferlage ist die Gefährdung am höchsten. Winddruck und Sogkräfte können die Gebäudehülle beschädigen und bei Überlagerungen starke Kräfte ausüben. Dachüberstände und Fassaden sind besonders anfällig. Bei geöffneten Fenstern oder Türen kann der Winddruck auch zu Schäden innerhalb des Gebäudes führen. Zusätzliche Gefahr geht von anpraIIenden Trümmern und/oder losen Gegenständen (Gartenmöbeln, Trampoline etc.) aus. Hauptursachen für die Schäden an Gebäuden durch Wind sind ungenügende Befestigungen von Gebäudeteilen, vernachlässigter Unterhalt oder unsachgemässe Ausführung. Bei Neubauten regelt die SIA-Norm 261 die Windbemessung von Gebäuden in der Schweiz. Bei bestehenden Gebäuden sind bauliche Massnahmen zur Verstärkung von Dach und Fassade nachträglich möglich. Organisatorische Massnahmen sollten jeweils vor Eintritt des Sturmes ergriffen werden. Im Kanton St.Gallen gilt, dass Gebäude oder einzelne Gebäudeteile im Falle von Sturmwind die Anforderungen der Regeln der Baukunde (SIA-Norm 261) erfüllen müssen, damit man im Schadenfall uneingeschränkten Versicherungsschutz erhält. Lesen Sie auf den Folgeseiten, wie Sie ein Gebäude mit baulichen Massnahmen und Unterhaltsmassnahmen wirkungsvoll gegen Sturmschäden schützen können und wie Sie sich im Ereignisfall optimal verhalten. Wetter-Alarm informiert frühzeitig per Smartphone-App, SMS, E-Mail oder Fax über aufkommende Unwetter. www.wetteralarm.ch ermöglicht, rechtzeitig Massnahmen zu treffen. 16 17 Bauliche Massnahmen bei Neubauten Neubau gemäss SIA-Norm 261 Neubauten sollen konsequent nach SIA-Norm 261 bemessen werden. Dies bedeutet, dass sowohl das Tragwerk als auch die Fassade, das Dach und An- und Aufbauten am Gebäude konsequent auf die wirkenden Windlasten bemessen werden. Die Windbemessung von Storen, Rollläden und Klappläden richtet sich nach SIA-Norm 342. Solaranlagen – SIA-Normen Windlast einhalten Die Beschwerung, Verankerung, Verschraubung und Montage von Solaranlagen sind für Windlasten nach SIA-Norm 261 auszugestalten. Bauliche Massnahmen bei bestehenden Bauten Dach und Fassade verstärken Die Verstärkung der Dach- und Fassadenkonstruktion, das Anbringen von Sturmklammern und Verschraubungen an den Dachziegeln sowie die Verschalung von Dachvorsprüngen erhöhen den Schutz vor Windkräften. Befestigungen beachten An Kanten, Ecken und auf Dächern ist die Sogwirkung des Windes besonders gross. Die Befestigungen von Dächern, Aussenwandbekleidungen, Kaminen, Antennen und Reklametafeln sind an diesen Stellen besonders zu prüfen. Die auftretenden Kräfte müssen einwandfrei bis auf die Tragkonstruktion weitergeleitet werden. Vor dem Umbau Gebäude statisch überprüfen Beim Umbau bestehender Gebäude sind diese statisch auf ihre Sturmstabilität zu überprüfen. Entsprechende Verstärkungen gewährleisten Tragfähigkeit und Sicherheit. 18 19 Unterhaltsmassnahmen Bäume in Gebäudenähe kontrollieren Stürzende Bäume und heruntergerissene Äste können grosse Schäden anrichten. Verletzte, von Pilz befallene oder abgestorbene Äste und Bäume in Gebäudenähe sollen deshalb entfernt werden. Überprüfen Sie die Gesundheit der Bäume regelmässig. Dach und Fassade kontrollieren Verrutschte Dachziegel und gelöste Befestigungen können sich im Ereignisfall lösen und zu Schäden führen. Herumfliegende Gebäudeteile können zudem andere Gebäude beschädigen. Dach und Fassade sollen deshalb jährlich überprüft werden. Morsche Tragkonstruktionen etc. ersetzen Morsche Balken, Bretter, Schindelfassaden, Fensterläden, Türen, Fenster etc. erneuern und ersetzen. Verhalten im Ereignis Storen und Rollläden hochziehen Bei aufkommendem Sturm und bei Abwesenheit sollen die Rafflamellen-Storen und Rollläden eingefahren werden (Schäden an Sonnenstoren sind nicht durch die GVA abgedeckt). Gebäudeöffnungen schliessen Das Schliessen von Fenstern, Türen und Toren kann gefährlichen Innendruck und Innensog verhindern. Lose Gegenstände sichern oder versorgen Herumfliegende Teile können Schäden an Gebäuden anrichten. Lose Gegenstände sollen daher gesichert oder weggeräumt werden. Lebensdauer von Kunststoffteilen beachten Insbesondere bei Kunststoffteilen nimmt die Festigkeit mit den Jahren ab. Diese Teile müssen deshalb überprüft und rechtzeitig ersetzt werden. Viele Baustoffe haben eine begrenzte Lebensdauer. Sie altern und werden mit der Zeit anfälliger für Beschädigung durch Sturm. 20 21 « Wir lassen Sie nicht im Stich. Die GVA kann Schutzmassnahmen mit Kostenbeiträgen unterstützen.» Die Unterstützung von Eigentümerinnen und Eigentümern bei der Verhütung von Elementarschäden ist als Auftrag an die GVA im Gesetz über die Gebäudeversicherung festgehalten (sGS 873.1, Artikel 1bis, Absatz 2). Diese Unterstützung erfolgt durch Beratungleistungen und durch Kostenbeteiligung der GVA bei der Realisierung von Schutzmassnahmen. Die Details dazu regeln die Verordnung über Beiträge zur Verhütung von Elementarschäden (sGS 873.12) und die zugehörigen Richtlinien. Unterstützung Beratung Eine Überprüfung des Gebäudes/Bauvorhabens in Bezug auf die Einwirkungen von Naturgefahren ist bei Planungsbeginn von Neu- und Umbauten, bei Nutzungsänderungen und nach Schadenfällen notwendig. Diese Aufgabe müssen Gebäudeigentümer gemeinsam mit ihren Planern lösen. Die GVA kann diese Bemühungen mit einer Beratung durch ihre Präventionsspezialisten unterstützen. Diese verfügen als Baufachleute, mit Zusatzausbildungen im Fachbereich Elementarschadenprävention, über ein breites Erfahrungsspektrum. Beiträge Grundsätzlich werden Beiträge an bauliche Schutzmassnahmen bezahlt, wenn… … das Gebäude konstruktiv einwandfrei und zum Neuwert versichert ist. … die Massnahmen eine wesentliche Verbesserung des Schutzes bewirken. … das Gebäude in der Regel älter als 10 Jahre ist. Beitragsberechtigt sind folgende Kosten: – Bauliche Aufwendungen zur Erstellung der Massnahme – Eigenleistungen beim Bau der Massnahmen – Externe Planungsaufwände (maximal 7 Prozent der anrechenbaren Baukosten) – Gutachterkosten, wenn spezielle Nachweise für Objektschutz und Wirtschaftlichkeit verlangt werden Hierfür werden keine Beiträge ausgerichtet: – Massnahmen bei Neubauten und umfassenden Umbauten – Massnahmen, die dem Flächenschutz dienen (Aufgabe der öffentlichen Hand) – Schutzmassnahmen gegen Gefahren, die bei der Erstellung des Gebäudes bekannt waren – Schutzmassnahmen, die in der Baubewilligung verfügt wurden – Unverhältnismässige oder unwirksame Schutzmassnahmen – Geringfügige Kosten (bis zu 3 Promille des Neuwertes) sind vom Eigentümer selbst zu tragen 22 23 Beiträge werden bemessen nach… … dem Grad der Erfüllung der Beitragsvoraussetzungen … dem Mass der Herabsetzung des Schadenrisikos Der Beitragssatz liegt zwischen 20 und 50 Prozent der anrechenbaren Kosten der Massnahme. Einreichung von Gesuchen In der Regel ist vor der Ausführung von Massnahmen ein Beitragsgesuch an die Gebäudeversicherung, Sie wollen bauen oder renovieren? Elementarschadenprävention, einzureichen. Die Form des Gesuches ist nicht festgelegt (E-Mail Haben Sie daran gedacht, Ihr Haus oder Brief). Welche Angaben ein Gesuch umfassen soll, vor Naturgefahren zu schützen? ist auf der Homepage der GVA beschrieben (www.gvasg.ch Sie wollen bauen oder renovieren? ➞ Versicherung ➞ Elementarschadenprävention Die Haben Zahl der heftigen Unwetterereignisse Sie daran gedacht,steigt Ihr –Haus ➞ Beiträge und Gesuche). immer wieder richten Überschwemmung, Hagel, vor Naturgefahren zu schützen? Sturm und andere Naturgefahren in der Schweiz grosse Schäden an. Bestimmung des Kostenbeitrags Die Zahl der heftigen Unwetterereignisse steigt – Die Fachspezialisten der Gebäudeversicherung Sie können Schäden vermeiden, wenn Sie früh­ immer wieder richten Überschwemmung, Hagel, prüfen und beurteilen eingereichte Gesuche. zeitig prüfen, welchen möglichen Auswirkungen Sturm und andere Naturgefahren in der Schweiz Sie legen fest, ob weitere Unterlagen erforderlich sind von Naturgefahren Ihr Gebäude ausgesetzt ist. grosse Schäden an. (z.B. Gefährdungsgutachten, Objektschutz- oder WirtSchützen Sie IhrSchäden Haus vorvermeiden, Naturgefahren, es schaftlichkeitsnachweis etc.). Sie ermitteln aus den Sie können wenn damit Sie früh­ Sie gut schützt. Und sichern Sie so den Wert Ihres Unterlagen des Gesuchstellers die Höhe der beitragszeitig prüfen, welchen möglichen Auswirkungen Gebäudes auf lange Sicht. berechtigten Kosten. von Naturgefahren Ihr Gebäude ausgesetzt ist. Schützen Sie Ihr Haus vor Naturgefahren, damit es Sie gut schützt. Und sichern Sie so den Wert Ihres Gebäudes auf lange Sicht. Das Team der Elementarschadenprävention berät Sie gerne: Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen Elementarschadenprävention Davidstrasse 37 9001 St.Gallen T 058 229 70 30 F 058 229 70 29 [email protected] www.gvasg.ch 24 www.schutz-vor-naturgefahren.ch Der Naturgefahren­Check Schweiz liefert umfassen­ de Tipps, wie Sie Ihr Gebäude bei Neu­ und Um­ www.schutz-vor-naturgefahren.ch bau, nach einem Schadenfall oder bei Renovation und Unterhalt vor Naturgefahren schützen können Der Naturgefahren­Check Schweiz liefert umfassen­ Hintergrundinformationen zu Naturgefahren de Tipps, wie Sie Ihr Gebäude bei Neu­ und Um­ bau, nach einem Schadenfall oder bei Renovation Liste von hagelgeprüften Bauprodukten und Unterhalt vor Naturgefahren schützen können Wegleitungen für Planer und Architekten zur Hintergrundinformationen Naturgefahren Planung und Umsetzung von zu Schutzmassnahmen anListe Gebäuden von hagelgeprüften Bauprodukten Wegleitungen für Planer und Architekten zur Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen Sie zudem alle wichtigen Links zu Gefährdung und an Gebäuden Schutz Ihres Gebäudes: Kantonale und nationale Fachstellen finden Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch Sie zudem alle wichtigen Links zu Gefährdung und Kantonale Gefahrenkarten zu Gefährdungen durch Schutz Ihres Gebäudes: Überschwemmung, Erdrutsch, Steinschlag und Lawinen sowie interaktive zum Radonrisiko Kantonale und nationaleKarte Fachstellen in der Schweiz Kantonale Gefahrenkarten zu Gefährdungen durch Überschwemmung, Erdrutsch, Steinschlag und Naturgefahrenwarnung des Bundes Lawinen sowie interaktive Karte zum Radonrisiko Meteodienste mit Naturgefahrenwarnung in der Schweiz Naturgefahrenwarnung des Bundes Meteodienste mit Naturgefahrenwarnung Naturgefahrensicher gebaut – garantiert mehr wert. Naturgefahrensicher gebaut – garantiert mehr wert. Bestehende Gebäude Das konnen sie Bestehende Gebäude als GebauDe­ › Das konnen sie › eiGentumer tun als GebauDe­ Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden Sie alle wichtigen Links zu Gefährdung und Schutz Ihres Gebäudes: Kantonale und nationale Fachstellen Kantonale Gefahrenkarten zu Gefährdungen durch Überschwemmung, Erdrutsch, Steinschlag und Lawinen sowie interaktive Karte zum Radonrisiko in der Schweiz ›Naturgefahrenwarnung des Bundes ›Meteodienste mit Naturgefahrenwarnung eiGentumer tun Der Online-Naturgefahren-Check Schweiz liefert Ihnen umfassende Tipps, wie Sie Ihr Gebäude bei Neu- und Umbau, nach einem Schadenfall oder bei Renovation und Unterhalt vor Naturgefahren schützen können. . ›Hintergrundinformationen zu Naturgefahren ›Liste von hagelgeprüften Bauprodukten ›Wegleitungen für Planer und Architekten zur Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen an Gebäuden www.schutz-vor-naturgefahren.ch/check