Hagel Hochwasser Sturmwind - GVA

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Gebäudeversicherung
des Kantons St.Gallen
Schützen
auch Sie Ihr Gebäude
vor den wichtigsten
Elementargefahren:
Hagel
Hochwasser
Sturmwind
Wirkungsvolle Tipps
und Schutzmassnahmen
« Schäden als Folge von Elementarereignisse sind seit Jahren
zunehmend – Schützen sie Ihr Gebäude!»
Feuerschäden
Elementarschäden
1950
1955
1960
1965
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 1. Januar 2016 ist das neue Gebäudeversicherungsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet die Versicherten,
Massnahmen zur Schadensverhütung zu ergreifen,
wenn diese verhältnismässig und zumutbar sind.
1970
1975
1980
1985
1990
1995
2000
2005
2010
Die Schadenstatistik der GVA und gesamtschweizerische
Statistiken zeigen einen zunehmenden Trend bei den
Schäden durch Elementarereignisse. Dies im Gegensatz zu
den Brandschäden, die seit langem rückläufig sind.
Elementarereignisse gravitative Naturgefahren:
· Hochwasser
· Rutschungen
· Lawinen
Editorial
· Murgänge
· Stein- und Blockschlag
· Felssturz
Gravitative Naturgefahren sind standortgebunden, das
heisst, ihr Verlauf ist durch die Geländeform bestimmt.
Aufgrund dieser Charakteristik kann der Verlauf dieser
Elementarereignisse in Karten festgehalten werden.
Solche Gefahrenkarten sind für die Siedlungsgebiete
des ganzen Kantons St.Gallen verfügbar; sie sind einsehbar auf dem kantonalen Geoportal.
Diese Broschüre zeigt Ihnen auf, mit welchen konkreten
baulichen Massnahmen (Objektschutzmassnahmen)
Sie als Eigentümerin oder als Eigentümer Ihr Gebäude
wirkungsvoll gegen Elementarschäden schützen können,
damit auch in Zukunft die günstigen Versicherungsprämien
gesichert und Ihnen unnötige Umtriebe und Ärgernisse
durch Schadenereignisse erspart bleiben.
Wir lassen Sie nicht allein. Falls Sie Fragen haben,
zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der
Elementarschadenprävention steht Ihnen für persönliche
Auskünfte zur Verfügung und berät Sie gerne.
Gebäudeschutzmassnahmen kann die GVA zudem mit
Kostenbeiträgen unterstützen.
Freundliche Grüsse
Renato Resegatti, Direktor
Elementarereignisse meteorologische Naturgefahren:
· Hagel · Starkregen
· Sturmwind
· Schnee
Meteorologische Elementarereignisse sind nicht standortgebunden; sie können überall auftreten.
Hochwasser
Die drei Prozesse Hagel, Hochwasser
und Sturm sind für rund 95 Prozent
aller Gebäudeschäden verantwortlich.
Sturm
Unser Team der Elementarschadenprävention steht Ihnen bei konkreten
Fragen gerne zur Verfügung:
T 058 229 70 30 · [email protected]
Hagel
1
« Mit Hagelkörnern von bis zu 2 cm Durchmesse ist im Kanton
St.Gallen häufig, das heisst alle fünf bis zehn Jahre, zu rechnen.»
Die unten stehende Karte zeigt die Hagelgefährdung in der
Schweiz mit einer Wiederkehrperiode von 50 Jahren.
Hagelkorndurchmesser
n 1 cm
n 2 cm
n 3 cm
n 4 cm
Hagel
ln der Schweiz ist die Hagelgefährdung je nach Region
unterschiedlich. Das Mittelland ist am stärksten betroffen.
Bei den Gebäudeschäden durch Hagel unterscheidet
man zwischen Oberflächenschäden (Abplatzungen,
z.B. an gestrichenem Holz und Aufrauhungen, z.B. an
unbehandeltem Holz), Formschäden (Dellen und Verbiegungen, z.B. an Lamellenstoren) und Strukturschäden
(Risse, Brüche und Perforationen, z.B. bei Kunststoffbauteilen).
Der Hagelwiderstand der verschiedenen Baumaterialien variiert stark. Zur besseren Übersicht werden
die Produkte in Hagelwiderstandsklassen eingeteilt.
Die Hagelwiderstände 1 – 5 bezeichnen die Grösse der
Hagelkörner in Zentimetern, die ein Bauteil aushält,
ohne dass es beschädigt wird.
Im Kanton St.Gallen gilt, dass die Gebäudehülle
(Dach, Fassade, Fenster, Beschattungsanlagen)
einen Hagelwiderstand von wenigstens 3 cm
aufweisen muss, damit man im Schadenfall
uneingeschränkten Versicherungsschutz erhält.
Angaben zu den Hagelwiderständen sind bei den
Produkteherstellern erhältlich oder können im Hagelregister abgefragt werden (www.hagelregister.ch).
Klassische Baustoffe wie Ziegel, Glas, Natur- und
Kunststein etc. haben generell einen genügenden
bis guten Hagelwiderstand. «Moderne» Baustoffe wie
Dünnschichtputze sind anfälliger für Hagelschäden.
Bei Kunststoffen ist zusätzlich zu beachten, dass der
Hagelwiderstand mit zunehmender Alterung abnimmt.
Ein Ersatz ist daher rechtzeitig vorzunehmen.
Lesen Sie auf den Folgeseiten, wie Sie einen Neubau
oder ein bestehendes Gebäude mit baulichen Massnahmen und Unterhaltsmassnahmen vor Hagel schützen
können und wie Sie sich im Ereignisfall verhalten sollten,
um Schäden zu vermeiden oder zu vermindern.
Wetter-Alarm informiert frühzeitig per
Smartphone-App, SMS, E-Mail oder Fax
über aufkommende Unwetter.
www.wetteralarm.ch ermöglicht,
rechtzeitig Massnahmen zu treffen.
2
3
Bauliche Massnahmen bei Neubauten
Hagelwiderstand bei Dach und Fassade beachten
Es sind Bauprodukte mit Hagelwiderstand von mindestens HW 3 zu
verwenden. Beim Fassadenaufbau soll die Ersetzbarkeit von einzelnen
Fassadenelementen gewährleistet sein. Bei der Gebäudeausrichtung
ist die Haupteinwirkung durch Hagel und Witterung zu beachten und
für hauptsächlich betroffene Fassaden ist ein besonderes Schutzkonzept vorzusehen.
Widerstandsfähige Oberlichter verwenden
Für die Oberlichter ist hagelresistentes Glas oder
hagelresistenter Kunststoff zu verwenden (HW 3 oder besser HW 4).
Kunststoffprodukte altern durch die Bewitterung und der Hagelwiderstand vermindert sich massgeblich.
Sonnenschutz hinter Glas anbringen
Rafflamellen-Storen und Rollläden sind besonders
schadenempfindlich gegenüber Hagel. Der Hagelwiderstand steigt mit zunehmender Materialdicke.
Die Anordnung des Sonnenschutzes hinter Glas
bietet einen permanenten Schutz.
Dachüberstände und Vordächer bieten Schutz
Dachüberstände und Vordächer bieten einen hohen
Hagelschutz für die Fassade bei Hagel oder Sturm.
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Solar- und Fotovoltaikanlagen schützen
Produkte mit hohem Hagelwiderstand verwenden
(mindestens HW 3). Wo immer möglich auf Kunststoffe verzichten. Aufgrund der Alterung und der hohen
Beanspruchung thermisch, statisch und dynamisch
geprüfte Produkte verwenden.
Entwässerung sichern
Angeschwemmte Hagelkörner und abgeschlagene Blätter und Zweige
können Dach-, Balkon- und Platzentwässerungen verstopfen
und zu Folgeschäden führen. Entwässerungsabläufe mit
grossem Durchmesser und erhöhten Siebaufsätzen sind
von Vorteil. Dies gilt auch für Notüberläufe und Notentlastungen.
Bauliche Massnahmen bei bestehenden
Bauten
Schutzgitter anbringen
Hagelschutzgitter sind ein wirksamer
Schutz für hagelempfindliche Materialien,
wie z.B. Oberlichter aus Kunststoff.
Temporäre Schutznetze verwenden
Während der Hagelsaison können temporär Schutznetze
über hagelempfindlichen Objekten angebracht werden, um
so z.B. Treibhäuser oder Solaranlagen mit empfindlichen
Oberflächen gut zu schützen.
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Unterhaltsmassnahmen
Dächer und Fassaden instand halten
Das Dach und die Fassaden müssen periodisch auf Schwachstellen überprüft werden.
Durch Alterung beschädigte Ziegel, Schindeln und Fassadenelemente sind zu erneuern.
Abdichtungsbahnen von Flachdächern werden mit der Zeit
spröde und es entstehen Abspannungen. So sind sie anfälliger
für Strukturschäden durch Hagelschlag. Foliendächer mit
Abspannungen erneuern.
Dach- und Terrassenabläufe freihalten
ln den Abläufen am Dach und auf Terrassen sind
Verschmutzungen und Verstopfungen regelmässig zu
entfernen. Durch Hagelkörner verstopfte Abläufe können
zum Wassereinbruch führen.
Abläufe freihalten
Abläufe und Einlaufschächte am
und ausserhalb des Gebäudes
freihalten, Leitungen regelmässig
spülen, um deren Funktion zu
gewährleisten.
Lebensdauer von Kunststoffteilen beachten
Insbesondere bei Kunststoffteilen nimmt der Hagelwiderstand mit den
Jahren ab. Diese Teile müssen deshalb überprüft und rechtzeitig ersetzt
werden. Viele Baustoffe haben eine begrenzte Lebensdauer. Sie altern
und werden mit der Zeit anfälliger für Beschädigung durch Hagelschlag.
Verhalten im Ereignis
Rafflamellen-Storen und Rollläden hochziehen
Um eine Beschädigung der Storen und Rollläden zu vermeiden, sollen diese beim Anzug
eines Gewitters eingezogen werden (Schäden an Sonnenstoren sind nicht durch die GVA
abgedeckt).
Hagelschutz einfach automatisieren
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) hat
ein System entwickelt, das Lamellenstoren und Rollläden
– vor dem Eintreffen einer Unwetterfront – automatisch
hochfährt. Eine Signalbox steuert das Hochfahren. Nach
Abzug des Hagelgewitters fahren die Storen wieder in die
Ausgangslage zurück.
In bestimmten Fällen können die Kosten für die Nachrüstung
der Storensteuerung von der GVA übernommen werden.
Fenster, Türen und Tore schliessen
Bei drohendem Gewitter sollen alle Gebäudeöffnungen geschlossen werden, um Windschäden und Schäden durch Wasser- und
Hageleintritt zu vermeiden.
Abläufe frei machen
Ein Hagelereignis kann die Abläufe mit Hagelkörnern und
Blättern verstopfen. Um deren Funktion zu gewährleisten,
sollen Abläufe nach dem Ereignis frei gemacht werden.
Farbanstriche rechtzeitig erneuern
Lose, abblätternde Farbanstriche rechtzeitig erneuern.
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«Nicht nur Überschwemmungen aus Gewässern verursachen Schäden,
ebenso oft sind Überflutungen bei Starkregen schädigend.»
Der Kanton St.Gallen hat eine Gefahrenkarte zu den
gravitativen Naturgefahren (u.a. Hochwasser) erarbeitet.
Die Gefahrenstufen können unter www.geoportal.ch
abgerufen werden ➝ Darstellen ➝ Risiken und
Gefährdungen ➝ Naturgefahren Gefahrenkarte
Abbildung: Ausschnitt Gefahrenkarte
Hochwasser
Überschwemmung
Von Überschwemmungen infolge von Starkregen sind alle
Gebäude gefährdet, besonders in Hanglagen am Rand von
Siedlungen und in Muldenlagen. Nach Starkregen kann das
Wasser oft nicht mehr durch die Entwässerung abgeführt
werden und fliesst deshalb über die Oberfläche ab.
Lokal können auch Gefährdungen durch das Überlaufen
von Seen sowie das Ausufern von Flüssen und Bächen
bestehen (siehe Gefahrenkarte).
Schäden entstehen, wenn das Wasser durch Öffnungen
(Fenster, Türen, Leitungsdurchführungen) und dergleichen
ins Gebäude gelangt. Ist die Kanalisation überlastet,
kommt es zu Rückstaus, sowohl ausserhalb des Gebäudes
als auch im lnnern.
Im Kanton St.Gallen gilt, dass Gebäude zumindest
vor einem hundertjährlichen Hochwasser (Wiederkehrperiode 100 oder mehr Jahre) geschützt sein
müssen, damit man im Schadenfall uneingeschränkten Versicherungsschutz erhält. Bei Neubauten
empfiehlt die GVA als Massnahmenziel den Schutz
bis zu einem dreihundertjährlichen Hochwasser.
Zur Verhinderung von Schäden mit baulichen Massnahmen
sind folgende Konzepte möglich:
– Abdichtung (Gebäudehülle ist wasserdicht)
– Abschirmung (das Wasser wird ferngehalten)
– Nasse Vorsorge (Flutung des Gebäudes wird zugelassen)
Vor der Ausführung von Massnahmen muss immer auch
geprüft werden, ob dadurch die Gefährdung benachbarter
Gebäude in unzulässiger Weise erhöht wird. Grundsätzlich
gilt, dass permanente Massnahmen mobilen Massnahmen
vorzuziehen sind. Mobile Schutzvorkehrungen können
nur bei genügender Vorwarnzeit eingesetzt werden.
Wetter-Alarm informiert frühzeitig per
Smartphone-App, SMS, E-Mail oder Fax
über aufkommende Unwetter.
www.wetteralarm.ch ermöglicht,
rechtzeitig Massnahmen zu treffen.
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Lesen Sie auf den Folgeseiten, mit welchen baulichen
Vorkehrungen und Unterhaltsmassnahmen Sie Neubauten
und bestehende Gebäude wirkungsvoll gegen Überschwemmung und Oberflächenwasser schützen können.
Zudem wird gezeigt, wie Sie sich im Ereignisfall optimal
verhalten.
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Bauliche Massnahmen bei Neubauten
Gebäudehülle abdichten (Abdichtung)
Zur Abdichtung der Gebäudehülle kommen zwei Verfahren zum Einsatz. Die
«weisse Wanne» bezeichnet das Erreichen der Dichtheit durch wasserdichte
Betonkonstruktionen. Als «schwarze Wanne» gilt eine Gebäudehülle mit einer
Wassersperrschicht aus Bitumen. ln jedem Fall sind Leitungsdurchführungen
ebenfalls abzudichten und die Auftriebskräfte sind zu überprüfen.
Rückstauschutz anbringen (Abdichtung)
Automatische oder manuelle Rückstauklappen und -schieber verhindern eine
Überschwemmung im Gebäudeinnern durch die Rückströmung im Kanalisationsnetz.
Schäden infolge von Rückstau im Innern des Gebäudes sind nicht durch die GVA
abgedeckt.
Erhöhte Anordnung (Abschirmung)
Die Anschüttung des Terrains stellt eine kostengünstige und
effiziente Massnahme gegen zufliessendes Wasser dar.
Bei hohen Fliessgeschwindigkeiten ist die Anschüttung gegen
Erosion zu schützen. Daneben ermöglicht eine Anordnung auf
Stützen oder Mauern viel gestalterischen Freiraum.
Lage des Erdgeschosses und der Öffnungen (Abschirmung)
Die Höhenlage des Erdgeschosses, der Hauseingänge, der Fenster sowie der Lichtund Lüftungsschächte bestimmt die Verletzlichkeit in hohem Masse. Diese sollten über
der Rückstauebene des Oberflächenwassers liegen. Ist das Gebäude bei Hochwasser
von einer Zufliessrichtung betroffen, sollen die Eingänge auf der strömungsabgewandten Seite angeordnet sein.
10
Bauliche Massnahmen bei
bestehenden Bauten und Neubauten
Versorgungseinrichtungen richtig planen (Nasse Vorsorge)
Um Schäden an der Strom- und Trinkwasserversorgung im Hochwasserfall
zu vermeiden, sollten Schalter und Elektroinstallationen sowie Wasserfilter
oberhalb der Hochwasserkante angebracht werden. Auch technische
Anlagen und Geräte wie Heizung, Lift, Waschmaschine und Trockner oder
Elektroverteiler sollen in sicheren Bereichen platziert werden.
Innenraumnutzung anpassen (Nasse Vorsorge)
Im gefährdeten Bereich sollen wegen des Personenrisikos keine
Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume eingerichtet werden.
Geeignetes Material wählen (Nasse Vorsorge)
Eine Schädigung des Innenausbaus (Böden, Wände und Decken)
tritt auf, wenn das Material viel Wasser absorbiert, gegenüber
saurem oder basischem Milieu nicht resistent ist oder undurchlässig ist und somit keine Verdunstung von Wasser aus dem
Rohboden erlaubt. Im Innenausbau sollen zudem keine
wasserlöslichen Baustoffe verwendet werden.
Luftansaugungen über Terrain führen (Abdichtung)
Planen Sie Heizungsanlagen so, dass die Luftansaugung über
dem Terrain liegt. Ideal ist, wenn das Gefälle in der Umgebung
von Luftansaugungen abfallend ist und vom Gebäude wegführt.
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Bauliche Massnahmen bei bestehenden
Notwendige Öffnungen schützen (Abdichtung)
Türen und Fenster können wasserdicht oder verstärkt
ausgebildet werden. Bei hohen Fliessgeschwindigkeiten
Sprossen, Prallplatten oder Dammbalken vor den Öffnungen anbringen.
Vor Leckwasser schützen (Abdichtung)
Mit einer Pumpe mit Notstromversorgung im Untergeschoss kann ein Restrisiko hinsichtlich durchsickerndem Wasser vermindert werden (Schäden infolge von
Leckwasser sind nicht durch die GVA abgedeckt).
Lichtschächte erhöhen (Abschirmung)
Die Oberkanten der Lichtschächte sind über der Stauebene anzuordnen oder mit einem Deckel zu verschliessen. Auf dichten Anschluss
zwischen Lichtschacht und Gebäude achten. Lichtschachtboden im
Schwankungsbereich des Grundwassers erstellen. Abläufe müssen an
die Kanalisation angeschlossen werden (Achtung Rückstau!).
Bauten und Neubauten
Öltank verankern (Nasse Vorsorge)
Um den Betrieb von Öltankanlagen zu sichern, sind diese oberhalb des
Wasserspiegels anzuordnen. Wenn dies nicht möglich ist, soll das Öl
wasserdicht gelagert und gegen Aufschwimmen und den äusseren
Wasserdruck gesichert werden. Dasselbe gilt für die Lagerung von Holzpellets, welche bei Kontakt mit Wasser quellen und Schäden am Lagerraum
verursachen können.
Temporäre Massnahmen ergreifen (Abschirmung)
Fest installierte bewegliche Massnahmen wie Klappschotts oder hochziehbare
Dammbalken können auch gegen Oberflächenwasser eingesetzt werden.
Mobile Massnahmen wie Dammbalkensysteme oder Sandsäcke sind nur bei
langer Vorwarnzeit einzusetzen und daher gegen Oberflächenwasser und
Hochwasser aus kleinen Gewässern ungeeignet.
Schutzmauer oder Schutzdamm errichten (Abschirmung)
Mauern und Dämme verhindern, dass Wasser die
Gebäudehülle erreicht. Bei Zufahrten in Untergeschosse
kann mittels Rampen das Überfliessen verhindert werden.
Oberflächenwasser in der Terraingestaltung berücksichtigen (Abschirmung)
Bei der Gestaltung des Grundstückterrains sind auch das von der Umgebung zufliessende
Oberflächenwasser sowie der Wasserzufluss zu berücksichtigen, der im Überlastfall von
Dachflächen und aus Strassen- und Platzentwässerungen abfliesst. Das Wasser kann in
Retentionsmulden gesammelt, durch Versickerungsmulden oder -schächte in den Untergrund geleitet, durch Terrainmulden durchgeleitet und durch Sammelrinnen und -schächte
gesammelt und abgeführt werden. Dämme und Sperren entlang der Grundstückgrenze
können das Wasser fernhalten; dabei dürfen Nachbargebäude nicht gefährdet werden.
12
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Unterhaltsmassnahmen
Verhalten im Ereignis
Abläufe freihalten
Die Platz-, Flachdach- und Balkonentwässerungen sind
periodisch zu kontrollieren und zu reinigen, um Verstopfungen vorzubeugen. Bei Flachdächern, Terrassen
und Balkonen sind Notüberläufe zwingend anzubringen.
Temporäre Massnahmen prüfen
Temporäre Massnahmen müssen regelmässig gewartet werden.
Die Funktionsfähigkeit ist regelmässig zu überprüfen.
Bei mobilen Massnahmen ist zudem sicherzustellen,
dass diese erreichbar gelagert sind.
Türen und Fenster schliessen
Um das Einfliessen von Wasser in das Gebäude
zu verhindern, Türen, Fenster und andere
Öffnungen rechtzeitig schliessen und allenfalls
abdichten.
Mobile Massnahmen anbringen
Nicht fest installierte Massnahmen sowie manuelle
Klappsysteme sind bei drohenden Hochwasserereignissen oder Oberflächenwasser rechtzeitig
anzubringen.
Entwässerungsleitungen spülen
Abflussrinnen und Schächte reinigen
Entwässerungsanlagen müssen regelmässig gewartet
werden. Dazu gehört das Reinigen der Einläufe (Rinnenroste und Schachtdeckel), das Leeren von Schlammsammlern sowie das Spülen der Rohrleitungen.
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Materialien zur Hochwasserabwehr bereithalten
Vorbereitete Materialien wie Schalttafeln, Folien, Pumpen
und Sandsäcke helfen bei Hochwasser, Schäden zu verhindern oder zu begrenzen (Die Kosten für diese Materialien
sind nicht beitragsberechtigt).
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«Bei der Entstehung von Schäden durch heftige Winde sind immer
auch Personen durch herumfliegende Trümmer gefährdet.»
Die Kräfte von Sturmwinden wirken zweifach:
Windströmung führt zu Sogwirkung (blaue Pfeile)
und Druckwirkung (rote Pfeile).
Dort, wo das Gebäude der Druck- und Sogwirkung
nicht zu widerstehen vermag, kommt es zu Schäden
(stark vereinfachte, schematische Darstellung).
Sturmwind
Die Einwirkung von Wind auf Gebäude ist abhängig von
Höhenlage, Geländeform, Gebäudehöhe und -form,
Anströmrichtung und Lage der Öffnungen. Grundsätzlich
sind alle Gebäude in der Schweiz gefährdet. ln den Bergen,
auf Hügeln oder Bergkämmen und in Föhntälern sowie an
Seen in Uferlage ist die Gefährdung am höchsten.
Winddruck und Sogkräfte können die Gebäudehülle beschädigen und bei Überlagerungen starke Kräfte ausüben.
Dachüberstände und Fassaden sind besonders anfällig. Bei
geöffneten Fenstern oder Türen kann der Winddruck auch
zu Schäden innerhalb des Gebäudes führen. Zusätzliche
Gefahr geht von anpraIIenden Trümmern und/oder losen
Gegenständen (Gartenmöbeln, Trampoline etc.) aus.
Hauptursachen für die Schäden an Gebäuden durch Wind
sind ungenügende Befestigungen von Gebäudeteilen, vernachlässigter Unterhalt oder unsachgemässe Ausführung.
Bei Neubauten regelt die SIA-Norm 261 die Windbemessung
von Gebäuden in der Schweiz. Bei bestehenden Gebäuden
sind bauliche Massnahmen zur Verstärkung von Dach und
Fassade nachträglich möglich. Organisatorische Massnahmen
sollten jeweils vor Eintritt des Sturmes ergriffen werden.
Im Kanton St.Gallen gilt, dass Gebäude oder einzelne
Gebäudeteile im Falle von Sturmwind die Anforderungen der Regeln der Baukunde (SIA-Norm 261)
erfüllen müssen, damit man im Schadenfall uneingeschränkten Versicherungsschutz erhält.
Lesen Sie auf den Folgeseiten, wie Sie ein Gebäude mit
baulichen Massnahmen und Unterhaltsmassnahmen
wirkungsvoll gegen Sturmschäden schützen können und
wie Sie sich im Ereignisfall optimal verhalten.
Wetter-Alarm informiert frühzeitig per
Smartphone-App, SMS, E-Mail oder Fax
über aufkommende Unwetter.
www.wetteralarm.ch ermöglicht,
rechtzeitig Massnahmen zu treffen.
16
17
Bauliche Massnahmen bei Neubauten
Neubau gemäss SIA-Norm 261
Neubauten sollen konsequent nach SIA-Norm 261 bemessen werden.
Dies bedeutet, dass sowohl das Tragwerk als auch die Fassade, das Dach
und An- und Aufbauten am Gebäude konsequent auf die wirkenden
Windlasten bemessen werden. Die Windbemessung von Storen,
Rollläden und Klappläden richtet sich nach SIA-Norm 342.
Solaranlagen – SIA-Normen Windlast einhalten
Die Beschwerung, Verankerung, Verschraubung und
Montage von Solaranlagen sind für Windlasten nach
SIA-Norm 261 auszugestalten.
Bauliche Massnahmen bei
bestehenden Bauten
Dach und Fassade verstärken
Die Verstärkung der Dach- und Fassadenkonstruktion, das
Anbringen von Sturmklammern und Verschraubungen an den
Dachziegeln sowie die Verschalung von Dachvorsprüngen
erhöhen den Schutz vor Windkräften.
Befestigungen beachten
An Kanten, Ecken und auf Dächern ist die Sogwirkung des Windes
besonders gross. Die Befestigungen von Dächern, Aussenwandbekleidungen, Kaminen, Antennen und Reklametafeln sind an diesen
Stellen besonders zu prüfen. Die auftretenden Kräfte müssen einwandfrei bis auf die Tragkonstruktion weitergeleitet werden.
Vor dem Umbau Gebäude statisch überprüfen
Beim Umbau bestehender Gebäude sind diese statisch
auf ihre Sturmstabilität zu überprüfen. Entsprechende
Verstärkungen gewährleisten Tragfähigkeit und Sicherheit.
18
19
Unterhaltsmassnahmen
Bäume in Gebäudenähe kontrollieren
Stürzende Bäume und heruntergerissene Äste können
grosse Schäden anrichten. Verletzte, von Pilz befallene
oder abgestorbene Äste und Bäume in Gebäudenähe
sollen deshalb entfernt werden. Überprüfen Sie die
Gesundheit der Bäume regelmässig.
Dach und Fassade kontrollieren
Verrutschte Dachziegel und gelöste Befestigungen können
sich im Ereignisfall lösen und zu Schäden führen.
Herumfliegende Gebäudeteile können zudem
andere Gebäude beschädigen. Dach und Fassade
sollen deshalb jährlich überprüft werden.
Morsche Tragkonstruktionen etc. ersetzen
Morsche Balken, Bretter, Schindelfassaden, Fensterläden, Türen,
Fenster etc. erneuern und ersetzen.
Verhalten im Ereignis
Storen und Rollläden hochziehen
Bei aufkommendem Sturm und bei Abwesenheit
sollen die Rafflamellen-Storen und Rollläden eingefahren werden (Schäden an Sonnenstoren sind
nicht durch die GVA abgedeckt).
Gebäudeöffnungen schliessen
Das Schliessen von Fenstern, Türen und Toren kann
gefährlichen Innendruck und Innensog verhindern.
Lose Gegenstände sichern oder versorgen
Herumfliegende Teile können Schäden an Gebäuden
anrichten. Lose Gegenstände sollen daher gesichert
oder weggeräumt werden.
Lebensdauer von Kunststoffteilen beachten
Insbesondere bei Kunststoffteilen nimmt die Festigkeit mit den Jahren ab. Diese Teile
müssen deshalb überprüft und rechtzeitig ersetzt werden. Viele Baustoffe haben eine
begrenzte Lebensdauer. Sie altern und werden mit der Zeit anfälliger für Beschädigung
durch Sturm.
20
21
« Wir lassen Sie nicht im Stich. Die GVA kann Schutzmassnahmen
mit Kostenbeiträgen unterstützen.»
Die Unterstützung von Eigentümerinnen und Eigentümern
bei der Verhütung von Elementarschäden ist als Auftrag
an die GVA im Gesetz über die Gebäudeversicherung festgehalten (sGS 873.1, Artikel 1bis, Absatz 2).
Diese Unterstützung erfolgt durch Beratungleistungen und
durch Kostenbeteiligung der GVA bei der Realisierung von
Schutzmassnahmen. Die Details dazu regeln die Verordnung über Beiträge zur Verhütung von Elementarschäden
(sGS 873.12) und die zugehörigen Richtlinien.
Unterstützung
Beratung
Eine Überprüfung des Gebäudes/Bauvorhabens in Bezug
auf die Einwirkungen von Naturgefahren ist bei Planungsbeginn von Neu- und Umbauten, bei Nutzungsänderungen
und nach Schadenfällen notwendig. Diese Aufgabe
müssen Gebäudeigentümer gemeinsam mit ihren Planern
lösen. Die GVA kann diese Bemühungen mit einer
Beratung durch ihre Präventionsspezialisten unterstützen.
Diese verfügen als Baufachleute, mit Zusatzausbildungen
im Fachbereich Elementarschadenprävention, über ein
breites Erfahrungsspektrum.
Beiträge
Grundsätzlich werden Beiträge an bauliche
Schutzmassnahmen bezahlt, wenn…
… das Gebäude konstruktiv einwandfrei und zum
Neuwert versichert ist.
… die Massnahmen eine wesentliche Verbesserung
des Schutzes bewirken.
… das Gebäude in der Regel älter als 10 Jahre ist.
Beitragsberechtigt sind folgende Kosten:
– Bauliche Aufwendungen zur Erstellung der Massnahme
– Eigenleistungen beim Bau der Massnahmen
– Externe Planungsaufwände (maximal 7 Prozent der
anrechenbaren Baukosten)
– Gutachterkosten, wenn spezielle Nachweise für
Objektschutz und Wirtschaftlichkeit verlangt werden
Hierfür werden keine Beiträge ausgerichtet:
– Massnahmen bei Neubauten und umfassenden
Umbauten
– Massnahmen, die dem Flächenschutz dienen
(Aufgabe der öffentlichen Hand)
– Schutzmassnahmen gegen Gefahren, die
bei der Erstellung des Gebäudes bekannt waren
– Schutzmassnahmen, die in der Baubewilligung
verfügt wurden
– Unverhältnismässige oder unwirksame
Schutzmassnahmen
– Geringfügige Kosten (bis zu 3 Promille des Neuwertes) sind vom Eigentümer selbst zu tragen
22
23
Beiträge werden bemessen nach…
… dem Grad der Erfüllung der Beitragsvoraussetzungen
… dem Mass der Herabsetzung des Schadenrisikos
Der Beitragssatz liegt zwischen 20 und 50 Prozent der
anrechenbaren Kosten der Massnahme.
Einreichung von Gesuchen
In der Regel ist vor der Ausführung von Massnahmen
ein Beitragsgesuch an die Gebäudeversicherung,
Sie wollen bauen oder renovieren?
Elementarschadenprävention, einzureichen.
Die Form des Gesuches ist nicht festgelegt (E-Mail
Haben Sie daran gedacht, Ihr Haus
oder Brief). Welche Angaben ein Gesuch umfassen soll,
vor Naturgefahren zu schützen?
ist auf der Homepage der GVA beschrieben (www.gvasg.ch
Sie wollen bauen oder renovieren?
➞ Versicherung ➞ Elementarschadenprävention
Die Haben
Zahl der heftigen
Unwetterereignisse
Sie daran
gedacht,steigt
Ihr –Haus
➞ Beiträge und Gesuche).
immer wieder richten Überschwemmung, Hagel,
vor Naturgefahren zu schützen?
Sturm und andere Naturgefahren in der Schweiz
grosse Schäden an.
Bestimmung des Kostenbeitrags
Die Zahl der heftigen Unwetterereignisse steigt –
Die Fachspezialisten der Gebäudeversicherung
Sie
können
Schäden
vermeiden,
wenn Sie früh­
immer
wieder
richten
Überschwemmung,
Hagel,
prüfen und beurteilen eingereichte Gesuche.
zeitig
prüfen,
welchen
möglichen
Auswirkungen
Sturm und andere Naturgefahren in der Schweiz
Sie legen fest, ob weitere Unterlagen erforderlich sind
von
Naturgefahren
Ihr Gebäude ausgesetzt ist.
grosse
Schäden an.
(z.B. Gefährdungsgutachten, Objektschutz- oder WirtSchützen
Sie IhrSchäden
Haus vorvermeiden,
Naturgefahren,
es
schaftlichkeitsnachweis etc.). Sie ermitteln aus den
Sie können
wenn damit
Sie früh­
Sie gut
schützt.
Und
sichern
Sie
so
den
Wert
Ihres
Unterlagen des Gesuchstellers die Höhe der beitragszeitig prüfen, welchen möglichen Auswirkungen
Gebäudes
auf lange Sicht.
berechtigten Kosten.
von Naturgefahren
Ihr Gebäude ausgesetzt ist.
Schützen Sie Ihr Haus vor Naturgefahren, damit es
Sie gut schützt. Und sichern Sie so den Wert Ihres
Gebäudes auf lange Sicht.
Das Team der
Elementarschadenprävention
berät Sie gerne:
Gebäudeversicherung
des Kantons St. Gallen
Elementarschadenprävention
Davidstrasse 37
9001 St.Gallen
T 058 229 70 30
F 058 229 70 29
[email protected]
www.gvasg.ch
24
www.schutz-vor-naturgefahren.ch
Der Naturgefahren­Check Schweiz liefert umfassen­
de Tipps, wie Sie Ihr Gebäude bei Neu­ und Um­
www.schutz-vor-naturgefahren.ch
bau,
nach einem Schadenfall oder bei Renovation
und Unterhalt vor Naturgefahren schützen können
Der Naturgefahren­Check Schweiz liefert umfassen­
Hintergrundinformationen
zu Naturgefahren
de Tipps, wie Sie Ihr Gebäude
bei Neu­ und Um­
bau,
nach
einem
Schadenfall
oder
bei Renovation
Liste von hagelgeprüften Bauprodukten
und Unterhalt vor Naturgefahren schützen können
Wegleitungen für Planer und Architekten zur
Hintergrundinformationen
Naturgefahren
Planung
und Umsetzung von zu
Schutzmassnahmen
anListe
Gebäuden
von hagelgeprüften Bauprodukten
Wegleitungen für Planer und Architekten zur
Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch
finden
Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen
Sie zudem
alle wichtigen Links zu Gefährdung und
an Gebäuden
Schutz Ihres Gebäudes:
Kantonale
und nationale Fachstellen finden
Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch
Sie zudem alle wichtigen Links zu Gefährdung und
Kantonale Gefahrenkarten zu Gefährdungen durch
Schutz Ihres Gebäudes:
Überschwemmung, Erdrutsch, Steinschlag und
Lawinen
sowie
interaktive
zum Radonrisiko
Kantonale
und
nationaleKarte
Fachstellen
in der Schweiz
Kantonale Gefahrenkarten zu Gefährdungen durch
Überschwemmung, Erdrutsch,
Steinschlag und
Naturgefahrenwarnung
des Bundes
Lawinen sowie interaktive Karte zum Radonrisiko
Meteodienste mit Naturgefahrenwarnung
in der Schweiz
Naturgefahrenwarnung des Bundes
Meteodienste mit Naturgefahrenwarnung
Naturgefahrensicher gebaut –
garantiert mehr wert.
Naturgefahrensicher gebaut –
garantiert mehr wert.
Bestehende Gebäude
Das
konnen sie
Bestehende Gebäude
als
GebauDe­
›
Das
konnen sie
›
eiGentumer
tun
als GebauDe­
Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden
Sie alle wichtigen Links zu Gefährdung und
Schutz Ihres Gebäudes:
Kantonale und nationale Fachstellen
Kantonale Gefahrenkarten zu Gefährdungen durch
Überschwemmung, Erdrutsch, Steinschlag und
Lawinen sowie interaktive Karte zum Radonrisiko
in der Schweiz
›Naturgefahrenwarnung des Bundes
›Meteodienste mit Naturgefahrenwarnung
eiGentumer tun
Der Online-Naturgefahren-Check Schweiz liefert
Ihnen umfassende Tipps, wie Sie Ihr Gebäude bei
Neu- und Umbau, nach einem Schadenfall oder
bei Renovation und Unterhalt vor Naturgefahren
schützen können.
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›Hintergrundinformationen zu Naturgefahren
›Liste von hagelgeprüften Bauprodukten
›Wegleitungen für Planer und Architekten zur
Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen
an Gebäuden
www.schutz-vor-naturgefahren.ch/check
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