Embryonenforschung

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Schriftliche Arbeit im Rahmen der theologischen Kurse
(Wiener Kurs, Kurstyp 1, Dienstag, 2009 - 2011)
Medizinethik I
Embryonenforschung
Mag. Lukas Madl
Genetiker
Akademischer Geoinformatiker
Registered Technology Transfer Professional
3710 Ziersdorf
Fahndorf 72
Mobil: 0676 830 86 303
Februar 2012
Zusammenfassung
Die Betrachtungen im Hauptteil dieser Arbeit basieren auf dem Buch
Grundkurs Medizin-Ethik von Günther Pöltner, Wien 2002
Inhaltsverzeichnis
Persönliche Hinführung .................................................................................................... 3
Embryonenforschung: Fortschritt oder Irrsinn? ................................................................. 5
Der Mensch und seine Stammzellen ...................................................................................... 5
Der Disput ............................................................................................................................... 7
Der Mensch und das Gute ...................................................................................................... 7
Deontologische Ethik.......................................................................................................... 8
Teleologische Ethik ............................................................................................................. 9
Strukturganzheit einer Handlung ....................................................................................... 9
Der Mensch in der Forschung .............................................................................................. 10
Der Mensch und die Würde ................................................................................................. 13
Der Mensch und die Person ................................................................................................. 15
Contra Embryonenforschung ........................................................................................... 15
Pro Embryonenforschung................................................................................................. 15
Der Mensch und das Subjekt................................................................................................ 16
Persönliche Schlussbemerkungen ....................................................................................19
A) Ist Forschung an embryonalen Stammzellen sittlich legitim, ja oder nein?.................... 19
B) Welches Verhältnis zwischen Wissenschaft, Technologie und Ethik ist wünschenswert?
.............................................................................................................................................. 20
Literatur ..........................................................................................................................22
2
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Persönliche Hinführung
Wir schreiben das Jahr 2002. Mein Kollege ist ziemlich aufgeregt und erzürnt: „Österreich
wird wieder zur Bananenrepublik“ sagt er zu mir. Ich verstehe nicht. Wir sind beide
Forschungsmanager bei den Austrian Research Centers. Unsere Aufgabe ist es,
internationale F&E Kooperationen zu etablieren, die Unternehmensgruppe im europäischen
Forschungsraum zu positionieren und dafür zu sorgen, dass ausreichend Mitteln aus den EU
Forschungsprogrammen lukriert werden.
Tags zuvor – erzählt der Kollege weiter – hat Frau Bundesminister Gehrer, zuständig für
Wissenschaft, Bildung und Kultur, gegen das 6. EU Forschungsprogramm gestimmt.
Österreich hat damit als einzige EU Mitgliedsland das neu aufgesetzte Rahmenprogramm
abgelehnt. Die Begründung der Ministerin: Es gäbe ethische Bedenken, weil in dem
geplanten Programm auch Projekte mit humanen embryonalen Stammzellen förderbar sein
sollen.
Mein Kollege steht mit seinem Zorn nicht alleine da. Heftige Kritik setzt bei Österreichs
Forschungselite ein. Dr. Konopitzky, Bereichsleiter bei Boehringer Ingelheim, lässt in den
Medien verkünden: "Wir haben uns mit der Ablehnung des 6. Rahmenprogramms an letzter
Stelle der EU platziert. Die Optik im Ausland ist eine Katastrophe. Ich werde von
ausländischen Kollegen mit einer Mischung von Hohn und Mitleid behandelt." Und
Konopitzky weiter: "Es wird definitiv zu Nachteilen kommen. Das ist eine dramatisch
schlechte Entscheidung." 1
Das sind scharfe Worte. Doch es geht bei der aufbrechenden Diskussion nicht allein um die
Frage, ob Österreich in der „wissensbasierten Gesellschaft“ wettbewerbsfähig bleibt.
Vielmehr wird die Frage gestellt, ob es denn ethisch überhaupt zulässig sei, dass
österreichische Wissenschaftler behindert werden, an hochwertigen therapeutischen Zielen
mitzuarbeiten. Solche embryonalen Stammzellen haben schließlich ein hohes klinisches
Potenzial, heißt es. Sie könnten der Schlüssel für hochwirksame Therapien gegen schwere
Krankheiten wie Parkinson, Alzheimer, Schlaganfall, Diabetes oder gar Krebs sein. Wer kann
es daher verantworten, der Forschung auf diesem Hoffnungsgebiet Fesseln anzulegen und
damit leidenden Menschen mögliche Therapien vorzuenthalten? So schreibt auch die
Wissenschaftsjournalistin Eve Herold: „While over 100 million Americans await the cures
that current medicine cannot offer them, the most promising research of a generation is
beeing held hostage by politics” 2.
1
ORF on Science; http://sciencev1.orf.at/science/news/53525; vom 29. Februar 2012
Eve Herold, Stem Cell wars, Palgrave MacMillan, 2006, frei übersetzt: „Während mehr als 100 Millionen US
Amerikaner Heilungen erhoffen, welche die derzeitige Medizin nicht anbieten kann, werden die
vielversprechendsten Forschungsvorhaben einer ganzen Generation von der Politik in Geiselhaft genommen.“
2
3
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Ich kann meinem Kollegen nicht gleich antworten. Vielmehr wirbelt eine Fülle von Fragen
durch meinen Kopf und bedrängt mein Herz. Sie rufen nach einer fundierten Antwort.
Sind wir als Forscher, Wissenschaftler und Forschungs-Manager für die ethische Debatte, in
der wir uns plötzlich befinden, überhaupt ausgerüstet? Haben wir die notwendigen
Werkzeuge zur Güterabwägung in unserer Ausbildung mitbekommen? Ist eine
Güterabwägung bei der Frage der Forschung an embryonalen Stammzellen überhaupt
statthaft? Ja, das Ziel Therapien für schwere Krankheiten zu finden verdient unsere hohe
Anerkennung. Aber was ist mit den Mitteln, dieses Ziel zu erreichen; sind diese vertretbar?
Schließlich werden embryonale Stammzellen aus menschlichen Embryonen gewonnen, also
aus Menschen, denen ein absoluter Lebensschutz zusteht, oder? Hat sich die Wissenschaft
nicht verabscheuungswürdig vergangen, als sie an Menschen ohne deren Einwilligung
„geforscht“ hat, wie unter Nazi Herrschaft. Embryonen können aber keine Einwilligung
geben. Oder handelt es sich wirklich nur um „Zellhaufen“, wie viele behaupten? Wo stößt das
Recht der Forschung auf Freiheit an seine Grenzen? Und weiters: Wie realistisch sind denn die
Heilungsversprechungen für unheilbar Kranke überhaupt? Ist die Sprache der Wissenschaft
noch seriös oder ist sie zur Sprache der Werbung geworden, die geschickt mit Hoffnungen
und Sehnsüchten operiert? Wieso wird nicht mit voller Kraft an ethisch unproblematischen
Alternativen gearbeitet, wie den adulten Stammzellen?
Aus dem Gewirr von Fragen verdichten sich schließlich zwei Kernfragen, denen ich auf Basis
von Günter Pöltners Buch: Grundkurs Medizin-Ethik in diesem Aufsatz nachgehen will:
A) Ist die Forschung an embryonalen Stammzellen sittlich legitim, ja oder nein?
B) Welches Verhältnis zwischen Wissenschaft, Technologie und Ethik sollten wir anstreben?
4
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Embryonenforschung: Fortschritt oder Irrsinn?
Der Mensch und seine Stammzellen
Warum werden menschliche Embryonen eigentlich als Forschungsobjekte eingesetzt?
Zunächst muss unterschieden werden zwischen einer Forschung, die dem Erhalt und der
Verbesserung der Lebensbedingungen von Embryonen selbst dient, und einer Forschung, bei
welcher das medizinische Wissen auf dem Weg der Vernichtung von Embryonen 3 gewonnen
wird. Letztere wird deshalb auch als „verbrauchende Embryonenforschung“ bezeichnet; sie
ist Thema dieser Arbeit.
Die Hauptmotivation für die Forschung mit Embryonen ist, embryonale Stammzellen zu
gewinnen. Anfang der 1980er-Jahre gelang es Wissenschaftlern erstmals, embryonale
Stammzellen aus Mäuseembryonen zu isolieren und im Labor zu züchten. Die Meldung von
zwei amerikanischen Forscherteams im Jahre 1998 über die Entdeckung von embryonalen
menschlichen Stammzellen löste dann eine regelrechte Forschungslawine aus.
Stammzellen sind einfach gesagt „Alleskönner“. Sie sind in ihrer Entwicklung noch nicht
festgelegt. Aus ihnen können also Nervenzellen, Knochenzellen, Blutzellen, grundsätzlich
jeder der über 200 Zelltypen des menschlichen Körpers, hervorgehen. Embryonale
Stammzellen können sich außerdem in Kultur uneingeschränkt vermehren. Auf Grund dieser
Eigenschaften möchten Wissenschaftler die Zellen dazu verwenden, Ersatzgewebe für
schwer kranke Menschen heranzuzüchten.
Abbildung 1: Ein Weg, embryonale Stammzellen zu gewinnen,
4
ist aus Blastozysten, die durch in-vitro Fertilisation entstanden sind (Quelle )
3
Auf die manchmal vorgenommene Unterscheidung zwischen Embryo und Präembryo (menschlicher Keim vor
Einnistung in der Gebärmutter) wird im Rahmen dieser Arbeit verzichtet.
4
Grafik aus: http://www.allmystery.de/dateien/,1288276481,stammzellenforschung500px.jpg
5
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Nach der Vereinigung von Ei- und Samenzelle entstehen bei den ersten Teilungen
totipotente Stammzellen. Aus der befruchteten Eizelle entwickelt sich innerhalb von fünf bis
sechs Tagen die Blastozyste (s. Abb.1). Diese besteht aus der inneren und äußeren
Zellmasse. Aus der inneren Zellmasse, dem Embryoblasten bilden sich nachfolgend alle
anderen Körperzellen des Embryos, aus der äußeren Zellmasse, dem Trophoblasten, die
Plazenta. Entnimmt man der Blastozyste eine Zelle aus dem Embryoblasten so ist diese
pluripotent, denn sie kann zwar noch alle Zellen des Körpers bilden, aber nicht mehr die
Plazenta. Wenn sich der Embryo über den Fetus bis zum Erwachsenen entwickelt, so wird
das Entwicklungspotenzial der Zellen immer weiter eingeschränkt. Aber auch der
erwachsene Körper besitzt noch Stammzellen, also adulte Stammzellen. Das bekannteste
Beispiel sind die Blutbildungszellen, die sämtliche Zellen des Blutes bilden.
Embryonale Stammzellen werden heute vor allem aus zwei Quellen gewonnen: zum einen
aus „überzähligen“ Embryonen, die im Rahmen künstlicher Befruchtungen (IVF) anfallen und
nicht mehr „benötigt“ werden, und aus abgetriebenen Embryonen. Zur Gewinnung von
embryonalen Stammzellen aus dem IVF Embryonen wird der Trophoblast zerstört. Die nun
zugängliche innere Zellmasse wird in Nährmedien aufgenommen und kultiviert. Heute
werden auch andere Herstellungsverfahren von embryonalen Stammzellen diskutiert, etwa
durch Zellkerntransfer oder Parthogenese. Deren technische Beschreibung und ethische
Beurteilung würden allerdings den Umfang dieser Arbeit sprengen.
Humane embryonale Stammzellen werden sowohl für die Grundlagenforschung als auch für
die klinische Forschung als hoch interessant eingeschätzt. Es wird angenommen, dass sie
aufgrund ihrer Fähigkeit zur unbegrenzten Vermehrbarkeit eine schier unerschöpfliche
Quelle zur Gewinnung von Zell- und Gewebeersatz darstellen. Aufgrund ihrer
Differenzierungseigenschaften sind sie als Forschungsobjekt geeignet, um eine Vielzahl von
Entwicklungsprozessen im Detail zu untersuchen.
In der Grundlagenforschung stehen die Aufklärung von molekularen Mechanismen der
Spezialisierung einzelner Zellen, sowie die Untersuchung der Organisation von Zellen im
Gewebeverband und in Organen im Vordergrund. Darüber hinaus möchte man ein
verbessertes Verständnis der Entwicklung und Regulation früher Stammzellstadien
erreichen, und die Mechanismen, die der Fähigkeit zu Vermehrung und Differenzierung
zugrunde liegen, erforschen.
Im Rahmen der klinischen Forschung erhofft man sich von embryonalen Stammzellen die
Möglichkeit zur Schaffung von Gewebeersatz, besonders im Hinblick auf solche Gewebe, die
nur ein geringes oder gar kein Regenerationsvermögen aufweisen, wie z. B. Nervengewebe.
Ziel ist die Anwendung von embryonalen Stammzellen zur Behandlung von verschiedenen
Krankheiten, z. B. neurodegenerative Erkrankungen wie Morbus Parkinson und Multiple
Sklerose, Diabetes mellitus Typ 1 sowie Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems.
6
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Der Disput
Die Frage, ob mit embryonalen menschlichen Stammzellen geforscht werden darf oder nicht,
enthält Sprengkraft. Viele Menschen setzen darauf große Hoffnungen, andere sehen darin
einen ethischen Dammbruch. Die einen malen in glühendsten Farben die Befreiung der
Menschheit von Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Parkinson oder sprechen auch von einem
„Mega-Markt“, die anderen meinen, dass damit unschuldige menschliche Lebewesen
getötet werden.
Im Großen und Ganzen gibt es heute drei Positionen zur „verbrauchenden
Embryonenforschung“:
1) Die eine plädiert für ein kategorisches Verbot. Mit dem Beginn menschlichen Lebens
beginnt dessen volle Schutzwürdigkeit. Der Embryo ist Träger einer umfassenden
Menschenwürde. Das schließt jede Art von Güterabwägung, auch hinsichtlich medizinisch
hochrangiger Forschungsziele, aus.
2) Die polare Position dazu sieht überhaupt keine Schutzwürdigkeit von Embryonen mit der
Begründung, es handle sich bei diesen um Zellhaufen. Blastozysten haben keine Nerven, kein
Schmerzempfinden und schon gar kein Bewusstsein. Lebensschutz kommt nur Lebewesen
zu, bei denen sogenannte „moralisch relevante Eigenschaften“ vorliegen.
3) Eine dritte, mittlere Position hält zwar prinzipiell am Lebensschutz von Beginn neuen
menschlichen Lebens fest, läßt aber Ausnahmen im Zeichen hochrangiger Forschungsziele
zu. 5
Welche Position ist nun die richtige? Kann das überhaupt entschieden werden? Was sind
mögliche Kriterien zur Unterscheidung? Welches Menschenbild liegt hinter den
verschiedenen Positionen?
Um hier weiterzukommen, müssen wir uns jener Wissenschaft zuwenden, die sich
systematisch darum bemüht zu erkennen, was gutes und richtiges Handeln ist, und wie sich
dieses begründet, also der Ethik.
Der Mensch und das Gute
In der Ethik wird das Ethos, bzw. die Moral wissenschaftlich befragt und reflektiert. Das
Ethos ist eine konkrete geschichtliche Form menschlichen Miteinanderlebens – das heißt die
gelebte, sittlich bestimmte Überzeugung einer Gruppe, einer Gesellschaft oder Epoche. Es
umfasst damit Grundhaltungen, Wertmaßstäbe, Sinnvorstellungen und Handlungsregeln und
bildet so einen Rahmen für das Verhalten der Menschen untereinander.
5
7
Vgl. Pöltner, Medizin-Ethik, S. 173
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Ethik ist demgegenüber die philosophische Wissenschaft des Ethos. In der Ethik wird über
das sittlich gute, menschliche Handeln methodisch reflektiert. Sie erstellt Kriterien für gutes
und schlechtes (böses) Handeln und bewertet die Motive und Folgen des Handelns. Diese
Reflexion und Bewertung ist aber kein wissenschaftlicher Selbstzweck. Vielmehr gehört zur
ethischen Erkenntnis die praktische Umsetzung. Ziel der Ethik ist nämlich - wie Aristoteles
formuliert: „…nicht die Erkenntnis, sondern das Handeln… 6“. Die Ethik wird daher auch als
„praktische Philosophie“ bezeichnet.
Als philosophische Disziplin beruft sich die Ethik auf die praktische Vernunft, nicht auf eine
Autorität oder auf Konventionen. Sie befasst sich also mit der Moral hinsichtlich ihrer
Begründbarkeit. Ethik ist somit keine subjektive Geschmacksfrage und kann auch nicht
irrational betrieben werden.
Im Laufe der Kulturgeschichte der Ethik sind verschiedene Maßstäbe entwickelt worden, um
zwischen gutem von schlechtem, zwischen gutem und bösem Handeln unterscheiden zu
können. Für unsere Fragestellungen, wie ein ethisches Urteil im Bereich medizinischer
Forschung gebildet werden kann, werden im Folgenden kurz drei Ansätze skizziert:
Deontologische Ethik
Aus einer deontologischen 7 Sicht wird die Sittlichkeit danach beurteilt, ob sie einem
anerkannten, moralischen Prinzip entspricht. Handlungen können damit in sich – unabhängig
von den Folgen - moralisch gut oder schlecht sein. Ein Beispiel für ein mögliches
deontologisches Prinzip ist etwa, dass das Töten Unschuldiger auf jeden Fall verboten ist.
Zu den bekanntesten deontologischen Theorien zählt die Ethik Kants. Nach Kant gewinnen
wir moralische Urteile auf einem Weg einer Universalisierung unserer Maximen. Maximen
sind subjektive, individuell geprägte Handlungsregeln. Ein Beispiel für Maximen sind etwa
„Sei hilfsbereit“ oder „Achte auf deine Gesundheit“. Ob Maximen moralisch sind oder nicht,
kann mit der einfachen Frage geprüft werden, ob sie verallgemeinerungsfähig sind.
Das grundlegende Prinzip nach Kant – der kategorische Imperativ - lautet demnach: „Handle
nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines
Gesetz werde“ 8 Vereinfacht ausgedrückt kann die Frage auch so gestellt werden: „Kann ich
wollen, dass alle so handeln wie ich jetzt?“
Die Stärke dieses Ansatzes liegt in einer einfachen Anwendung des
Verallgemeinerungsverfahrens. Nach Kant kann jeder Mensch mit seiner eigenen
praktischen Vernunft prüfen, ob er sich sittlich gut verhält, oder nicht. Voraussetzung dafür
ist, dass er guten Willens ist und lange genug vernünftig nachdenkt.
6
Aristoteles, Nikomachische Ethik I, 1095a
Von griechisch: deon: das Erforderliche, die Pflicht
8
Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, WW IV/42
7
8
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Der Ansatz Kants besitzt jedoch den Nachteil, mit der Universalisierbarkeit nur ein
notwendiges, nicht schon ein hinreichendes Merkmal der Sittlichkeit anzugeben. Mit dem
kategorischen Imperativ wird nicht beantwortet, was das Gute denn inhaltlich eigentlich ist.
Es wird gesagt, was auf alle Fälle moralisch schlecht ist, nicht aber positiv ausgedrückt, was
hier und jetzt zu tun ist.
Teleologische Ethik
Unter teleologischen 9 Ethiken versteht man solche Ansätze, die ihr Hauptaugenmerk auf
bestimmte Zwecke oder Ziele richten. In ihnen wird die Forderung erhoben, Handlungen
sollten ein Ziel anstreben, das in einem umfassenderen Verständnis gut ist. Der Inhalt dieses
Zieles wird von den verschiedenen Richtungen auf recht unterschiedliche Art und Weise
bestimmt.
Im Unterschied zu den deontologischen Theorien beurteilt eine teleologische Ethik die
Sittlichkeit einer Handlung nach ihren Folgen. Teleologische sind zumeist utilitaristische
Theorien. Ausgangspunkt des Utilitarismus ist das Streben des Menschen nach
Wohlergehen. Maßstab der Folgen ist der Nutzen, den die Folgen einer Handlung bewirken.
Der Maßstab des Nutzens ist wiederum die Befriedigung bzw. Erfüllung der menschlichen
Bedürfnisse. Letztlich geht es jedoch nicht um den Einzelnen, sondern um das allgemeine
Wohlergehen. Der oberste moralische Grundsatz aus dieser Sicht lautet: das größtmögliche
Glück für die größtmögliche Zahl von Menschen.
Eine Stärke des utilitaristischen Verfahrens liegt darin, dass Handlungen danach beurteilt
werden, wie sie sich auf das allgemeine Wohlergehen auswirken, und nicht nur welchen
persönlichen Nutzen der Handelnde davon hat.
Eine wesentliche Schwäche des utilitaristischen Verfahrens ist, dass es eine
Funktionalisierung des Einzelnen im Hinblick auf das allgemeine Wohlergehen zulässt. „Ist
nämlich der Gesamtnutzen einer Handlung das einzige Gerechtigkeitskriterium, dann gibt es
keine unverletzlichen individuellen Rechte, weshalb selbst die elementarsten Menschenrechte
– Recht auf Leben, Gesundheit, Freiheit – um eines höheren Gesamtnutzens willen verletzt
werden könnten“ 10.
Strukturganzheit einer Handlung
Dieser für die europäische, insbesondere kontinental-europäische Ethik maßgebliche Ansatz
der aristotelisch-thomistischen Tradition geht bei der Beurteilung der Sittlichkeit einer
Handlung von der Strukturganzheit der Handlung aus 11. Die Sittlichkeit einer Handlung
bemisst sich für diesen Ansatz nach all ihren Strukturmomenten, d.h. eine Handlung ist gut,
9
Von griechisch: telos: Zweck, Ziel
Pöltner, Medizin-Ethik, S.42
11
Vgl. Pöltner, Medizin-Ethik, S.45
10
9
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
wenn alle ihre konstitutiven Elemente gut sind. Die Strukturmomente der Handlung
umfassen: Ziel, Absicht, Mittel, Umstände und absehbare Folgen.
Das bedeutet etwa, dass nicht nur das Ziel einer Handlung gut sein soll, sondern es müssen
auch die richtigen Mittel zu Erreichung des Zieles gewählt werden. Der Zweck heiligt also
nicht die Mittel. Auch Ziel und Absicht des Handelnden müssen sich nicht decken. So kann
etwa ein Arzt eine Therapie vorschlagen, in der Absicht sich zu bereichern; oder ein
Humanexperiment in der Absicht durchgeführt werden, die eigene Karriere voranzutreiben.
Schließlich muss eine Handlung situationsgerecht sein, den konkreten Umständen
entsprechen und ihre Folgen verantwortbar sein.
Dieser Ansatz ist für eine Medizin-Ethik besonders geeignet, weil er die Strukturganzheit und
damit auch das Ziel des Handels berücksichtigt. Er ist schließlich in Orientierung auch am
ärztlichen Handeln entwickelt worden (der Vater von Aristoteles war Arzt). Er hat gegenüber
dem deontologischen Ansatz Kants den Vorteil, nicht bloß die notwendigen, sondern auch
die hinreichenden Bestimmungen sittlichen Handelns, nicht nur formale sondern auch
inhaltliche Momente anzugeben. Und gegenüber dem teleologischen Ansatz des
Utilitarismus hat er den Vorteil, bei der moralischen Urteilsbildung nicht bloß ein Teilaspekt,
nämlich die Folgen des Handelns, sondern die gesamte Handlungsstruktur zu
berücksichtigen.
Der Mensch in der Forschung
Wie beeinflusst nun die ethische Frage nach sittlich gutem und richtigem Handeln eine
medizinische Forschung und deren therapeutische Anwendung?
Wenn man verstehen will, wie die verschiedenen Ebenen von menschlichen
Handlungsvollzügen ineinander wirken, ist es hilfreich, auch heute noch mit den Griechen zu
beginnen. Nach der Auffassung der antiken Philosophie waren es vor allem drei
Grundvollzüge, in denen der Mensch sein Leben verwirklicht, nämlich in der Trias von
theoria, praxis und poiesis.
theoria: Das Wissen um des Wissens willen; die von Zwecken freie Betrachtung über die
natürlichen Dinge bis zu den höchsten Ursachen; die Grundfrage ist nach der Wahrheit; die
Grundunterscheidung ist zwischen wahr und falsch; die Pflege der theoretischen
Wissenschaften
praxis: Erkenntnis des rechten Handelns; die Gestaltung des miteinander Lebens; das
Handeln als menschenbezogener Vollzug; die praktische Vernunft entwirft Regeln des
Zusammenlebens; Handeln im eigentlichen Sinne; die Grundunterscheidung ist zwischen gut
und böse; die Pflege der praktischen Wissenschaften von Ethik und Politik
10
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
poiesis: technisch-praktischer Vollzug: Herstellen, Machen, Know-How; alle möglichen
Formen der Produktion; die schöpferische Tätigkeit, die sich auch in Handwerk, Gestaltung
und Kunst zeigt; die Grundunterscheidung ist zwischen richtig und falsch (= zweckmäßig und
unzweckmäßig)
Forschung
Trias des menschlichen Vollzugs
theoria
Erkennen
Wissen
praxis
Handeln
Verantwortung
poiesis
Machen
Können
GrundlagenForschung
ForschungsEthik
Angewandte
Forschung
GrundUnterscheidung
wahr / falsch
gut / böse
richtig / falsch
(zweckmäßig
/
unzweckmäßig)
Am ärztlichen Handeln lässt sich zeigen, wie diese drei unterschiedlichen Ebenen
menschlichen Vollzugs untrennbar ineinander greifen. Einerseits betrifft es unmittelbar den
kranken Mitmenschen, ist also der Sphäre der praxis zuzuordnen. Andererseits ist der Zweck
des ärztlichen Handelns, die Gesundheit wieder „herzustellen“, hat also mit poiesis, mit
„Machen“ zu tun. Allerdings ist die Gesundheit nicht ein künstliches von Menschenhand
hergestelltes Werk. Das Heilen besteht ja eigentlich nicht in einem Herstellen, sondern im
besten Fall in einem Wiederherstellen der Gesundheit. Nach wie vor ist also der alte Satz
gültig: medicus curat, natura sanat (der Arzt behandelt, die Natur heilt). Um fachlich die
richtigen Entscheidungen treffen zu können, bedarf der Arzt und die Ärztin schließlich
entsprechendes Wissen aus der Sphäre der theoria.
Das ärztliches Handeln muss also sachlich kompetent (setzt sich aus theoria und poiesis
zusammen) und gleichzeitig sittlich zu verantworten sein (praxis) 12. Das heißt, es ist immer
unter zwei verschiedenen, jedoch untrennbar zusammengehörigen Hinsichten zu beurteilen,
nämlich: a) hinsichtlich der fachlichen Unterscheidung von richtig und falsch, und hinsichtlich
der moralischen Unterscheidung von gut und böse. Wir erwarten zu Recht, dass ein Arzt
nach bestem Wissen und Gewissen handelt. Diese beiden Ebenen der Kompetenz, die
medizinisch-fachliche und die medizinisch-ethische, bedingen einander, denn „ein sittlichpraktisches Wissen ohne Sachwissen ist leer, ein Sachwissen ohne sittlich-praktisches Wissen
ist blind“ 13.
12
13
11
Vgl. Pöltner, Medizin-Ethik, S. 26
Pöltner, Medizin-Ethik, S. 27
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Das Thema dieses Aufsatzes reflektiert aber nicht so sehr das ärztliche Handeln an sich,
sondern das Verhältnis zwischen Ethik und medizinischer Forschung. Die Basis neuzeitlichmodernen Wissenschaftsverständnisses war, dass die pure Aneignung von Wissen (theoria),
die Forschung an sich, ethisch neutral ist. Erst dort, wo das gewonnene Wissen umgesetzt
wird (poiesis), beginnen ethische Fragen relevant zu werden (praxis).
Heute kann aber diese Unterscheidung von außer-moralischer Grundlagenforschung und
moralisch relevanter Anwendung nicht mehr durchgehend aufrecht erhalten werden. Denn
in vielen Fällen ist die Grundlagenforschung in sich schon Anwendung – also keineswegs
moralisch neutral. Wir müssen uns fragen, woran und womit geforscht wird, wer oder was
das „Objekt“ der Forschung ist. In der Tat: Genau das ist die Kernfrage bei der Forschung an
embryonalen Stammzellen, nämlich welchen „moralischen Status“ diese besitzen.
Es war freilich nur eine Frage der Zeit zu erkennen, dass Forschung an sich ethische Fragen
aufwirft. Denn wenn die Grundeinstellung des Menschen zur Natur deren Beherrschung ist,
liegt es in der Konsequenz der Sache, dass aus dem Subjekt der Herrschaft - der Mensch - ein
Objekt der Beherrschung wird. An diesem Punkt sind wir heute tatsächlich angelangt. Der
Gedanke der Naturbeherrschung durch den Menschen, ist umgeschlagen in einen Gedanken
der Herrschaft des Menschen über den Menschen; bis hinein in die Genstruktur (man denke
nur an Themen wie „Designer Babys“, Menschen Klone und Keimbahn Interventionen).
Abbildung 2: Das Subjekt der Forschung und der Naturbeherrschung
– der Mensch - wurde zum „Objekt der Beherrschung“ (eigene Grafik)
Die Frage nach der sittlichen Legitimität von Forschungszielen und der dafür eingesetzten
Mittel konnte nur so lange unreflektiert liegen bleiben, solange man die - etwas naive Überzeugung hatte, wissenschaftlicher Fortschritt und Naturbeherrschung seien identisch
mit Fortschritt an Humanität und Freiheitsgewinn.
12
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Fortschritt
(= praxis?)
poesis
theoria
Abbildung 3: Mündet vermehrtes Wissen und zunehmende Naturbeherrschung
automatisch zu einen Fortschritt an Humanität? (eigene Grafik)
Der Mensch und die Würde
Die „Sprache“ der Wissenschaft und Technik überschreitet geographische, politische und
kulturelle Grenzen, sie ist global. Ein Genetiker aus New Dehli hat inhaltlich eine ähnliche
Ausbildung genossen, wie eine Genetikerin aus Wien. Wissenschaftler tauschen sich fachlich
weltweit aus und vermitteln sich gegenseitig die neuesten Forschungsergebnisse. Das
Gleiche gilt aber nicht für die ethische Einstellung. Der Wissenschaftler aus New Dehli ist in
einem anderen Elternhaus, in einer anderen Kultur, mit einer anderen Tradition, in einem
anderen politischen System und wahrscheinlich in einer anderen Religion als die Wienerin
aufgewachsen. Faktoren, die wesentlich das jeweilige Ethos prägen.
Diese Situation stellt heute eine enorme Herausforderung dar. Wie können ethische Fragen,
die sich durch weltweite wissenschaftlich-technische Entwicklungen ergeben, gelöst werden,
wenn die Einstellung, was gutes Handeln eigentlich ist, sehr unterschiedlich ist. Als
Ausgangsbasis für eine gemeinsame, transkulturell akzeptierte Grundüberzeugung bietet
sich der „weltweit anerkannte“ Gedanke der Menschenwürde und der aus ihr fließenden
Menschenrechte an.
In der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 genehmigt und verkündet wurde, steht:
„Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnende Würde und
ihrer gleichen unveräußerlichen Rechte“. Und im Artikel 1 heißt es weiter: „Alle Menschen
sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen
begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen“.
Beim genauen Lesen der Präambel fällt auf: Die Menschenwürde wird darin allen Menschen
anerkannt 14 – nicht zuerkannt 15. Der Unterschied in der Wortwahl liegt darin, dass die
Würde nicht ein Merkmal oder ein Zustand ist, der ein Mensch einen anderen zuerkennt,
sondern, dass sie bereits mit seiner Existenz vorgegeben ist. Die Würde kann daher nur
anerkannt werden. Die Würde kommt damit jedem Menschen zu, einfach deshalb weil er ein
14
15
13
Synonyme für anerkennen: hoch achten, attestieren, bezeugen
Synonyme von zuerkennen: zuteil werden lassen, verfügen, erteilen
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Mensch ist. Die Würde kann also nicht zuerkannt, sondern nur geachtet (oder mißachtet)
werden 16.
Die Würde selbst liegt darin – wie der Artikel 1 betont - dass der Mensch ein Wesen von
Vernunft und Gewissen, und damit ein Wesen der Freiheit ist. Mit Freiheit kann allerdings
nicht der aktuelle Freiheitsvollzug gemeint sein. Denn faktisch sind nicht alle Menschen in
der Lage, ihre Freiheit zu vollziehen (manche können es noch nicht, manche nicht mehr).
Wenn es also, wie es in dem Menschenrechtsdokument heißt, alle Menschen frei geboren
sind, faktisch aber nicht alle frei sind, dann ist mit der allen Menschen zukommenden
Freiheit das prinzipielle Frei-Sein-Können gemeint.
„Weil der Mensch Würde besitzt, ist er Person“ 17. Er ist ein „Jemand“ und nicht ein „Etwas“.
Mensch zu sein heißt schon, Person zu sein. Diese Untrennbarkeit von Mensch und Person
bringt der ontologische 18 Personenbegriff zum Ausdruck. „Einfach weil er Mensch ist, kraft
seines Menschseins, kommt dem Menschen Würde zu. Und genau deshalb ist er Person“ 19.
Diese ethische Grundüberzeugung von der Würde jedes Menschen führt dann bei Kant zu
der Formel: „Handle so, dass du eine Person, jederzeit als Zweck und niemals bloß als Mittel
gebrauchst 20“. Der Mensch existiert also als Zweck an sich, nicht bloß als Mittel zum
beliebigen Gebrauch für den Willen eines anderen. Die Formel schließt nicht aus, dass man
Menschen nicht auch als Mittel verwenden kann, z.B. Arbeiter in einem Arbeitsvertrag, aber
niemals bloß als Mittel. Eine reine Funktionalisierung des Menschen verbietet sich. Beispiele
für eine „Totalverzweckung“ des Menschen wäre etwa Folter, Sklaverei oder auch das
Klonen von Menschen.
Eine ethische Güterabwägung unterscheidet sich von einer anderen Bewertung - etwa einer
technischen oder ökonomischen - genau durch den „Selbstzweckcharakter“ des Menschen.
Sie darf nicht allein danach erfolgen, ob ein Ziel nützlich oder praktisch ist, sondern im Blick
auf die Würde des Menschen. Denn die Würde des Menschen darf nie Gegenstand, sondern
immer nur Prinzip ethischer Abwägungen sein. Würde zu besitzen bedeutet ein unbedingtes
Tabu zu erhalten. Nämlich nicht nur einen Wert zu haben, ein Mittel oder ein Objekt für
irgendjemand zu sein, sondern selbst ein „jemand“ zu sein, und als solcher den unbedingten
Respekt von anderen verlangen zu können.
16
Vgl. Pöltner, Medizin-Ethik, S. 49
Pöltner, Medizin-Ethik, S. 51
18
Ontologisch vom griechischem: To on, das Seiende
19
Pöltner, Medizin-Ethik, S. 51
20
Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, WW IV / 429
17
14
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Der Mensch und die Person
Contra Embryonenforschung
Die Anerkennung der Menschenwürde aller Menschen schließt also die „Totalverzweckung“
eines Menschen aus. Mit dem Beginn eines neuen Menschenlebens, mit Verschmelzung von
Ei- und Samenzelle, beginnt auch dessen volle Schutzwürdigkeit. Verbrauchende
Embryonenforschung muss daher strickt verboten sein. Die bruchlose Kontinuität der
Lebensentwicklung zeigt, dass der Mensch ab der Befruchtung als Mensch gelten muss und
sich nicht erst zum Menschen hin entwickelt: Der Mensch ist Mensch in allen Phasen seines
Lebens; er ist immer ein „jemand“. Von „unbewußt“ zu „bewußt“ gibt es einen gleitenden
Übergang, nicht aber von „etwas“ zu „jemand“ 21.
Die Würde des Menschen kann daher nicht gegen andere Güter, etwa therapeutische Ziele,
abgewogen werden. Eine medizinische Forschung, ein therapeutischer Zweck kann also nicht
das Mittel der „Totalverzweckung“ von Embryonen „heiligen“. Eine verbrauchende
Embryonenforschung missachtet die Würde des Menschen, indem sie das Subjekt des
Menschen - des Embryos - zu bloßen biologischen Faktizität degradiert. Hier stößt das
Grundrecht der Freiheit der Forschung an seine sittlich legitime Grenze.
Kernpunkte der Argumentation gegen eine verbrauchende Embryonenforschung sind daher:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Kant
Lebensrecht
Person
Forschung
Anerkennung der Würde aller Menschen
Verbot der Totalverzweckung
Jeder Mensch hat Lebensrecht
Mensch ist Person von Anfang an
Umfassender Lebensschutz von Embryonen
 Verbot der verbrauchenden
Embryonenforschung
Pro Embryonenforschung
Viele halten heute allerdings den Begriff der Menschenwürde für brüchig, nutzlos und
inhaltsleer. Sie decken ihre Position philosophisch mit einer Tradition, die von John Locke bis
hin zu Peter Singer reicht. In dieser sind die Begriffe der Person und des Menschen zu
trennen. Maßgeblich ist dabei nicht der ontologische, die Menschenwürde zum Ausdruck
bringende Personenbegriff, sondern der bewusstseinstheoretische Personenbegriff.
Personsein wird vom Vorliegen bestimmter Merkmale, wie Empfindungsfähigkeit,
Rationalität, Selbstbewusstsein oder Zukunftsbezug abhängig gemacht 22.
Das Lebensrecht ist deshalb nicht ein Menschen-, sondern ein Personenrecht. Die
Eigenschaft der Rationalität etwa besitzen nicht alle menschlichen Individuen (z.B. Feten,
Neugeborene, Komatöse). Hingegen meinen vehementere Vertreter dieser Position sogar,
21
22
15
Vgl. Pöltner, Medizin-Ethik, S. 174
Vgl. Pöltner, Medizin-Ethik, S. 177
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
dass Rationalität bei höher organisierten Tieren, z.B. Menschenaffen ausgemacht werden
kann. Es gäbe demnach einige menschliche Wesen, die keine Personen sind, und einige
Personen, die keine menschlichen Wesen sind.
Aus dieser Position heraus ist ein verbrauchendes Experimentieren mit Embryonen ethisch
nicht verwerflich. Embryonen besitzen einen Status, der sie einer Güter- und
Interessensabwägung zugänglich macht. Ein Lebensschutz ist eben an Merkmale gebunden,
die für das Vorliegen von Personalität als konstitutiv erachtet wird. Schutzwürdig ist ein
„menschliches Leben“ erst dann, wenn die „Personenmerkmale“ im Laufe der Entwicklung
auftreten. Eine verbrauchende Embryonenforschung verletzt nach dieser Auffassung also
keine Rechte des Embryos.
Kernpunkte der Argumentation für eine verbrauchende Embryonenforschung sind daher:
Lebensrecht
Person
Forschung
Lebensrecht besitzen nur Personen
Person-Sein ist an (moralisch relevante)
Eigenschaften und Merkmale gebunden
Embryonen sind keine Personen, sie haben
daher kein Recht auf Lebensschutz 
verbrauchende Embryonenforschung ist
daher sittlich erlaubt
Der Mensch und das Subjekt
Ist nun ein menschliches Wesen von Anfang an kompromisslos zu schützen, weil die
Menschenwürde mit der Existenz mitgegeben ist, oder erst wenn bestimmte „personale“
Merkmale ausgebildet sind?
Um den moralischen Status des menschlichen Embryos beurteilen zu können, ist es
wesentlich zu fragen „wer oder was“ das Subjekt dieses Lebens und Werdens denn eigentlich
ist. Häufig verwendete Formulierungen wie etwa „beginnendes menschliches Leben“ können
problematisch mißverständlich sein, denn sie können leicht dazu verleiten, den eigentlichen
Fragepunkt zu übersehen. Wir müssen uns aber ganz konkret fragen: Wer lebt im
„werdenden menschlichen Leben“? Und weiters: Was heißt hier genau „werden“?23
Zur Veranschaulichung: Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt, kann es notwendig sein,
ihn vorübergehend als „menschlichen Organismus“ zu betrachten. Aber das bedeutet nicht,
dass in der Folge ein „menschlicher Organismus“, sondern nach wie vor Jemand – nämlich
ein kranker Mitmensch – behandelt wird. Ein Mensch kann zwar zu einem menschlichen
Organismus vergegenständlicht werden – das ist die Voraussetzung für medizinische
Forschung – dabei geht aber das „eigentlich Menschliche“ verloren.
23
16
Vgl. Pöltner, Medizin-Ethik, S. 207
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Es lebt und stirbt primär nicht ein „menschlicher Organismus“, sondern jeweils ein jemand –
eine Person. Auch Eltern zeugen nicht einen „menschlichen Organismus“ oder einen Fötus,
sondern ihr Kind und dieses wird geboren. Für eine sachgerechte Rede vom „menschlichen
Leben“ ist es daher wichtig, die unverkürzte mitmenschliche Erfahrung als Basis für eine
anthropologische Reflexion zu machen und nicht auf eine Fachterminologie zu setzen, die
einem methodischen Reduktionismus entstammt.
Dasselbe gilt für den Ausdruck „menschliches Leben“. Dieses „menschliche Leben“ ist das
Leben eines Menschen unter dem reduzierten Gesichtspunkt biologischer
Vergegenständlichung. Wird also vom „Beginn menschlichen Lebens“ oder von
„menschlichen Zellen“ gesprochen, darf der analoge Sinn dieser Sprache nicht vergessen
werden. Was sollte die Differenz zwischen „beginnenden menschlichen Leben“ und mir
selbst sein? Habe ich einen Vorläufer meiner selbst namens „menschlichen Leben“ gehabt,
der sich zu mir hin entwickelt hat? Nein, meine Eltern haben nicht „menschliches Leben“,
sondern mich selbst gezeugt.
Auch bei der Fragen nach dem Subjekt des Werdens, ist es wichtig eine sachgerechte
Sprache zu wählen, um dem Problem auf den Grund zu gehen. Wer oder was wird? Was
heißt hier „werdendes menschliches Leben“? Streng gedacht wird nicht aus einem Kind ein
Erwachsener, vielmehr muß es genauer heißen: du selbst, der du jetzt ein Kind (ein Bub) bist,
wirst einmal (wenn alles gut geht) ein erwachsener Mann sein, und du, die du jetzt eine
erwachsene Frau bist, bist einmal ein Kind (Mädchen) gewesen. Nicht das Kind ist ein
Erwachsener geworden, sondern du selbst hast dich gewandelt und bist im Wandel derselbe
/ dieselbe.
Ich, der ich Fetus gewesen bin, bin zum erwachsenen Menschen geworden – „ich“ bin aber
nicht Mensch geworden. Mit dem Personalpronomen „ich“ meine ich nicht eine meiner
Lebensphasen, sondern mich in der Ganzheit meiner leiblichen zeitlichen Existenz. „Embryo“
kann nicht ein von mir verschiedenes Individuum meinen, schon gar nicht ein bloßes Etwas,
sondern eine gewesene Lebensphase meiner selbst. Nicht der Embryo ist zu einem
erwachsenen Menschen geworden, sondern ich selbst bin es geworden. Man darf nicht
Lebensphasen zum Subjekt des Werdens machen. Genau das suggeriert aber eine sorglos
substantivische und noch dazu ausschließlich fachterminologische Redeweise (Embryo,
Fetus, Leibesfrucht).
17
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Abbildung 3: Eine typische wissenschaftlich-reduktionistische Darstellung, wie embryonale Stammzellen hergestellt
24
werden. Sie suggeriert, dass der Fötus noch kein Mensch, sondern eben ein Fötus ist. (Quelle )
Wenn unterschiedliche Existenzphasen mit einzelnen Substantiva bezeichnet werden, wird
die Identität des Subjekts abstrahiert und verleitet zu dessen Zerstückelung in selbständige
Lebewesen. Dadurch kann vergessen werden, dass Lebensphasen jemandes Lebensphasen
sind.
24
Bild aus Robert David, Warum ist die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen auch in Deutschland
notwendig?, in „Politische Studien“, Sonderheft 1, 2002
18
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Persönliche Schlussbemerkungen
In den persönlichen Schlussbemerkungen möchte ich auf die anfangs gestellten Fragen
zurückkommen:
A) Ist Forschung an embryonalen Stammzellen sittlich legitim, ja oder nein?
Pöltner legt in seinem Buch Grundkurs Medizin-Ethik übersichtlich die kontroversiellen
Argumente, die für und gegen die verbrauchende Embryonenforschung vorgebracht werden,
dar. Mit den Erläuterungen, wie vom Menschen sachgerecht zu reden sei, zeigt er dann sehr
deutlich und eindrucksvoll, dass der Mensch sich stets als Mensch und nicht zum Menschen
entwickelt. Eine Auffassung, die ich zu 100% teile. Der Mensch kann daher nur von Anfang
an als Person betrachtet werden. Damit verbietet sich, unter anderem nach der Kant’schen
Ethik, eine reine Funktionalisierung des Embryos. Person-Sein muss als Eingriffsgrenze
jeglichem wissenschaftlichen und ökonomischen Interesse entgegen stehen.
Die menschliche Würde, die sich aus dem Person-Sein ergibt, ist ihrem Wesen entsprechend
keine Eigenschaft. Niemand ist in der Lage und darum auch nicht berechtigt, durch eine
inhaltliche Liste von Qualitätsmerkmalen, das Prädikat der Personalität zu vergeben. Alle
Versuche, Person-Sein an Entwicklungsabschnitten festzumachen, sind willkürlich und meines Erachtens - mehr interessensgeleitet, als vom Wunsch, die Wahrheit zu erkennen.
Sicherlich, die Wahrheit können wir nie voll besitzen. Aber es ist unsere Aufgabe sie mit
vollem Verstand und ganzem Herzen zu suchen. Nur weil wir als Menschen „wahrheitsfähig“
sind, können wir sittliche Menschen sein, das heißt zwischen Gut und Böse unterscheiden
und uns in der Lebenspraxis danach ausrichten.
Die individuelle Person, die wir von Natur aus sind, liegt als Disposition vor. Beim
Erwachsenen zeigt sie sich üblicherweise durch Rationalität, Selbstbewusstsein, Sittlichkeit,
Vernunft und Freiheit. Aber, ob sich das Person-Sein zeigt, liegt nicht in unserer Hand. Es
kann sich zeigen, aber es muss es nicht, wie etwa bei einem geistig schwer behinderten
Menschen. Und es kann sich auch noch nicht gezeigt haben, wie bei einem Embryo. Die
Merkmale des „Sich-Zeigens“ sind aber nicht konstitutiv für die Menschenwürde.
Niemand kann letztlich in der Tiefe wissen, wie die beiden Hinsichten des Menschen, die wir
Leib und Seele, Körper und Geist, Vitalität und Rationalität nennen, wirklich zu verstehen
sind und miteinander zusammenhängen. Niemand weiß, wie notwendig oder unzerreißbar
beide von Anfang an zusammengehören. Der Mensch ist und bleibt wie Augustinus
formuliert eine magna quaestio 25. Wo es sich aber so verhält, da muss gelten: „im Zweifel
für die Person“. Das heißt „jedem Menschen ist von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod
die Würde einer Person zuzuerkennen“ 26.
25
26
19
Vgl. Augustinus, Confessiones IV 4, 9, ed. J. Bernhart, Frankfurt/M. 1987, 150/151.
Dignitas Personae, Kongregation für die Glaubenslehre, 2008, S.1
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Ich plädiere daher für eine Sicht, die mehr Staunen, mehr Ehrfurcht und mehr Scheu zeigt.
Der unauflösbare Geheimnischarakter der Verbindung von „biologischer Materie“ und
Personalität im Menschen ist einfach zu respektieren. Wir benötigen eine anthropologische
Wissenschaft, die immer wieder aufzeigt, dass das Wesen Mensch die Erkenntnis über sich
selbst unendlich übersteigt. Eine solche schützt die Würde des Menschen als Mysterium.
Konkret bedeutet das: Embryonen zu töten heißt, Träger von Menschenwürde zu töten.
Verbrauchende Embryonenforschung ist daher – für welchen Zweck auf immer – sittlich
unstatthaft.
B) Welches Verhältnis zwischen Wissenschaft, Technologie und Ethik ist wünschenswert?
Die Bestimmung und Aufgabe der universitären Bildung war – und ist es, denke ich, immer
noch – der Ort zu sein, wo umfassend die eigentliche Wahrheit über den Menschen und das
Universum gesucht wird 27. Dieses unmittelbare Streben nach Erkenntnis hat einen hohen
Wert an sich und ist das, was in der antiken Philosophie als theoria bezeichnet worden ist.
Heute wird allerdings von den Universitäten erwartet, dass sie wesentliche Akteure in
Innovationssystemen sind, das heißt neue Technologien entwickeln und die kommerzielle
Verwertung ihrer Ergebnisse mit Nachdruck vorantreiben. Das gilt insbesondere für die
naturwissenschaftlichen und technischen Studien. Die Umsetzung naturwissenschaftlicher
Erkenntnisse in Technologien haben auch tatsächlich außerordentliche Vorteile für die
Gesellschaft hervorgebracht und die Lebensqualität vieler Menschen entscheidend
verbessert.
Zugleich haben die Naturwissenschaften aber auch ihre Grenzen. Sie können nicht alle
Fragen über den Menschen und seine Existenz beantworten. Die menschliche Person, ihr
Platz und ihr Sinn im Universum lassen sich nicht in den Grenzen der Wissenschaften
erfassen. Schließlich beruht die wissenschaftliche Methodik darauf, dass nur Objekte
untersucht werden. Subjekte, Selbstsein, Personalität werden hingegen systematisch
ausgeblendet.
Das ist methodisch legitim. Problematisch wird es dort, wo ein naturwissenschaftliches
Verständnis über die Welt und den Menschen totalitär wird und ein Deutungsmonopol auf
die ganze Lebenswirklichkeit erhebt. Die Gefahr besteht dabei, dass wir – vielleicht gar nicht
bewusst – in allem dem entfremdenden Blick der Naturwissenschaften folgen, und dabei
unsere eigene Innerlichkeit verlieren. Die Unmittelbarkeit unseres Erlebens, die Innenseite
unseres Daseins, die existentielle Selbsterfahrung muss aber neben einer reduktionistischen
Sichtweise bestehen bleiben.
27
20
Universitas kommt vom lateinischen und bezieht sich auf umfassende Bildung
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
In einer Euphorie der ständigen und beschleunigten Wissensvermehrung ist nüchtern zu
bedenken 28, dass damit nicht eine Nichtwissensverringerung einsetzt. Vielmehr gilt: „Je mehr
wir wissen, desto mehr werden wir wissen, was wir alles nicht wissen“ 29. Das heißt die Tiefe
des Nichtverstehens ist nicht auszuschöpfen, auch wenn der Mensch immer mehr weiß.
Deshalb kann die Kumulation von wissenschaftlichen Daten und Fakten auch nie die
Weisheit überflüssig machen.
Die Tendenz der modernen Naturwissenschaften, sich für den eigentlichen oder einzig
legitimen Zugang zur Wirklichkeit zu halten und für alles zuständig zu sein, ist in modernen
Gesellschaften einigermaßen durch die universalen Menschenrechte, die aus der
Menschenwürde hervorgehen und sie konkretisieren, gebändigt. Umso wichtiger ist es, dass
die Menschenwürde nicht durch „die Hintertür“, wie etwa bei der embryonalen
Stammzellforschung, ausgehöhlt und „entsorgt“ wird.
Vielmehr benötigen die Aneignung und vor allem auch der Gebrauch wissenschaftlicher
Kenntnisse das Orientierungslicht einer ethischen Weisheit. Daher wäre es – meiner Ansicht
nach - sehr wichtig, wenn ethisches Fragen und Lernen eine bedeutendere Rolle in der
akademischen Ausbildung zukommt. Wir benötigen eine Integration professionell-fachlicher
Ausbildung mit moralisch-ethischer Bildung. Es ist heute eine der großen Aufgaben, dass wir
wissenschaftlich-technische Riesen nicht zugleich als ethische Zwerge zurückbleiben. Es
bedarf einer fundierten, ganzheitlichen Reflexion, um überhaupt sagen zu können, in
welcher Welt wir eigentlich leben wollen, und auch eines entsprechenden Mutes
auszusprechen, was wir nicht wollen.
Nur wenn das Streben nach Erkenntnis und neuen Technologien mit der Suche nach dem,
was gut und edel ist, Hand in Hand geht, können wir darauf vertrauen, dass die Fortschritte
in den Naturwissenschaften tatsächlich dem Aufbau einer besseren Welt dienen. Ethische
Maßstäbe sind keine Fesseln des Fortschritts, sondern vielmehr Schlüssel für das wahre
Menschsein des Menschen.
Schließlich geht es in der Ethik nicht allein darum, Grenzen zu legen, sondern vielmehr
darum, ethisch unbedenkliche Wege aufzuzeigen und für diese vehement einzutreten. Wer
beispielsweise die Forschung mit embryonalen menschlichen Stammzellen ablehnt, sagt
damit noch nicht Nein zur Forschung mit adulten Stammzellen 30.
28
Man denke hier etwa an die Verheißungen, die bei der Entschlüsselung des menschlichen Genoms (human
genome project) gemacht wurden. Nach einer Enttäuschungsphase setzt sich jetzt die nächste Hoffnungswelle
auf die Proteomik.
29
Eduard Zwierlein, Gezeugt nicht gemacht in „Grundvollzüge der Person“, Institut zur Förderung der
Glaubenslehre, 2008
30
Interessanterweise hat der Vatikan und das US-amerikanische Pharmaunternehmen NeoStem 2010 eine
Zusammenarbeit in der Erforschung adulter Stammzellen vereinbart.
21
Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
Wenn die Suche nach dem Wahren (theoria) und dem Guten (praxis) sich miteinander
verbinden und die schöpferische Machbarkeit (poiesis) inspirieren und lenken, die drei
Ebenen des menschlichen Vollzugs sich also harmonisch ergänzen und stärken, dann – und
nur dann - wird der technologische Fortschritt tatsächlich dem Wohl des Menschen dienen.
Ethik (praxis)
Wissenschaft
(theoria)
Technologie
(poiesis)
Abbildung 4: Ausgewogenes Verhältnis zwischen den drei Sphären des menschlichen Vollzuges
Literatur
Pöltner Günther, Grundkurs Medizin-Ethik, Wien 2002
Zwierlein Eduard, Gezeugt nicht gemacht in „Grundvollzüge der Person“, Institut zur
Förderung der Glaubenslehre, 2008
Kongregation für die Glaubenslehre, Dignitas Personae, Vatikan, 2008
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Schriftliche Arbeit: Theologische Kurse; Lukas Madl
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