Baubeschreibung - ImmobilienScout24

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BAUBESCHREIBUNG
- WOHNUNGEN IM VORDERHAUS -
Neubau eines Studentenwohnheims mit
zwei Gebäuden in der
Kaiserin-Augusta-Allee 4,
10553 Berlin
Projektenwickler:
GBI Wohnungsbau GmbH & Co. KG
Uhlandstraße 7-8
10623 Berlin
Bauherr:
Wohnen am Spreefenster GmbH
Am Weichselgarten 11-13
91058 Erlangen
Generalplaner:
PBMG Projekt- und Baumanagementgesellschaft mbH
Königstor 35
34117 Kassel
Stand: 01.03.2016
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INHALT:
=====================================================================
1.0
1.1
1.2
OBJEKT - KURZBESCHREIBUNG
Erschließung
Allgemeines
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
GRUNDSTÜCKSSPEZIFISCHE MASSNAHMEN
Baufreimachung und Abbruch
Baugruben- und Fundamentaushub
Wasserhaltung / Grundwasser
Sondergründungen
Kampfmittelräumung
3.1
KONSTRUKTION
Allgemeine Konstruktionsbeschreibung
4.1
4.2
4.3
FASSADE / DACH
Fassadenbekleidungen
Fensteranlagen
Dächer
2.0
3.0
4.0
5.0
HAUSTECHNIK
6.0
AUßENANLAGEN
7.0.
KÜCHENAUSSTATTUNG
Stand: 01.03.2016
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1.0
OBJEKT – KURZBESCHREIBUNG:
Bei diesem Objekt handelt es sich um den Neubau eines Wohngebäudes zum Betrieb eines
Studentenwohnheimes mit Einzelapartments, Wohnungen und einer Gewerbeeinheit in zwei
Gebäuden. Es entstehen insgesamt:
1 stck
296 stck
5 stck
mind. 150 stck
Gewerbeeinheit (EG im Vorderhaus)
Einzimmerapartments (Studentenapartments)
Wohnungen (6. OG im Vorderhaus)
oberirdische Fahrrad-Abstellplätze in den Außenanlagen
Die BGF(a) der zwei Gebäude beträgt insgesamt ca. 9.140 m².
Die Objektanschrift lautet:
Kaiserin-Augusta-Allee 4,
10553 Berlin.
Der Betrieb des Studentenwohnheims erfolgt aufgrund eines Pachtvertrages durch die
FDS gemeinnützige Stiftung
Am Weichselgarten 11-13
91058 Erlangen
(nachfolgend: „Betreiber“)
Vorderhaus:
Das Vorderhaus wird an die im B-Plan vorgegebenen Baugrenzen herangebaut und hält sich
somit an die festgesetzte Baukörperausweisung. Das Vorderhaus beherbergt insgesamt 129
Einzimmerapartments. Im Erdgeschoss befinden sich ein Gemeinschaftsraum für die Bewohner,
sowie Nebenräume (Technikräume, Hausmeisterbüro, Waschmaschinenraum, Lagerraum und
Gemeinschafts-WC). Nicht zum Studentenwohnheim gehören folgende Einheiten des
Vorderhauses: eine separate im Erdgeschoss gelegene Gewerbeeinheit mit ca. 57 m² inkl.
Sanitäranlage sowie die 5 barrierefreien Wohnungen (nachfolgend: „Wohnungen“) nebst
Terrassen im 6. Obergeschoss mit den dazugehörigen Abstellräumen im Erdgeschoss.
Gartenhaus:
Das Gartenhaus beherbergt insgesamt 167 Einzimmerapartments, Gemeinschafts- und
Waschmaschinenräume, Gemeinschafts-WC‘s sowie Technik-, Lager- und Abstellräume. Im
Staffelgeschoss liegen gemeinschaftlich nutzbare Terrassen. Die Studentenapartments im
Staffelgeschoss werden barrierefrei ausgeführt.
1.1
Erschließung
Die Erschließung des Vorderhauses und der darin befindlichen Gewerbeeinheit erfolgt direkt von
der Kaiserin-Augusta-Allee. Im Erdgeschoss des Vorderhauses befindet sich ein Durchgang, der
als fußläufige Zuwegung für die Feuerwehr und als allgemeiner Zugang für das dahinter liegende
Gartenhaus genutzt wird. Dieser Durchgang erhält ggfls. ein Roll-, Gitter- oder Drehtor o.ä. in
Abstimmung zwischen Bauherrn und Betreiber.
Beide Gebäude sind barrierefrei zugänglich und werden jeweils über zwei Treppenhäuser (erster
und zweiter Flucht- und Rettungsweg) vertikal erschlossen. Die 5 Wohnungen im
6. Obergeschoss des Vorderhauses sind nur über ein Treppenhaus (mit Aufzug) erreichbar, der
zweite Flucht- und Rettungsweg wird über anleitbare Terrassen zur Kaiserin-Augusta-Allee
gewährleistet. Alle Flure haben eine Breite von ca. 1,20 m i.L. In den barrierefreien Geschossen
sind die Bewegungsflächen in den notwendigen Bereichen mit 1,50 m dimensioniert.
Ein PKW-Verkehr ist auf dem Grundstück nicht gestattet.
Stand: 01.03.2016
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1.2
Allgemeines
Die Flucht- und Rettungswege sind im Brandschutzkonzept vom 01.10.2015 nachgewiesen.
Das Gebäude wird entsprechend der EnEV 2014 errichtet. Darüber hinaus werden die
Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmG) beachtet.
Es gelten die DIN-Vorschriften, die zum 31.12.2015 bekannt und gültig sind, d.h. in ihrer
verabschiedeten Endfassung („Weißdruck“).
Entsprechend geltender Vorschriften wird die Erstellung der
Sicherheitsbeauftragten für die Dauer der Bauzeit (SiGeKo) begleitet.
Gebäude
durch
einen
Änderungen in der Planung, Ausführungsart und den vorgesehenen Baustoffen behält sich der
Bauherr vor, soweit sie auf nachträglichen behördlichen Auflagen beruhen oder sie sonst
rechtlich oder technisch erforderlich sind sowie entsprechend den Regelungen des jeweiligen
Kaufvertrages. Alle sichtbaren Oberflächen und Bauteile, insbesondere Einrichtungsgegenstände
und Mobiliar, werden vor dem Einbau bemustert und mit dem Bauherrn abgestimmt. Änderungen
bewegen sich immer innerhalb der hier beschriebenen Standards bzw. im Bereich einer
mindestens gleichwertigen Ausführung.
Für das Bauvorhaben werden sämtliche erforderliche Nachweise zum Brandschutz, zum
Schallschutz, zum Wärmeschutz, sowie statische Nachweise (einschl. Bodengutachten) erbracht
und beachtet.
Begriffsbestimmung:
Als Abstellräume werden die gemeinschaftlich nutzbaren Abstellräume bezeichnet. Die
Abstellräume im Erdgeschoss des Vorderhauses sind in den Teilungsplänen als Flächen mit
Sondernutzungsrecht (SNR) ausgewiesen und den 5 Wohnungen im 6. Obergeschoss
zugeordnet. Die Gemeinschaftsbereiche sind in den Teilungsplänen als nicht nummerierte
Flächen innerhalb der Gebäude, einschl. Dachterrassen, dargestellt. Die Gemeinschaftsräume
(= Aufenthaltsräume zur gemeinschaftlichen Nutzung) werden in den Teilungsplänen namentlich
erwähnt.
2.0
GRUNDSTÜCKSSPEZIFISCHE MASSNAHMEN:
2.1
Baufreimachung und Abbruch
Auf dem Grundstück befinden sich zurzeit ein unterkellertes, dreigeschossiges Bürogebäude und
eine unterkellerte, eingeschossige Halle mit kleinem Anbau. Die vorhandenen Gebäude und
Anlagen werden in Abstimmung mit den Behörden fachgerecht abgebrochen und entsorgt.
Anfallendes, belastetes Abbruchgut wird entsprechend den Auflagen behandelt und fachgerecht
entsorgt.
Vorhandene Grenzmauern können, sofern statisch unbedenklich, erhalten bleiben.
2.2
Baugruben- und Fundamentaushub
Der Baugrundgutachter wird bei der Planung und Ausführung fachtechnisch einbezogen.
Es werden sämtliche erforderliche Erd- und Aushubarbeiten erbracht. Dazu gehören auch:
- Vorhandene Oberflächenbefestigungen einschließlich Unterbau abbrechen und entsorgen.
- Aufschüttungen werden bis auf das Straßenniveau abgetragen.
- Tiefergelegenen Bodenschichten werden auf schädliche Bodenveränderungen gem.
gesetzlichen Vorschriften untersucht und sofern notwendig fachgerecht entsorgt.
Stand: 01.03.2016
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-
Boden für Fundamente, Bodenplattenverstärkungen, Aufzugsunterfahrten, etc.
profilgerecht lösen, transportieren und entsorgen.
Verfüllungen von Aushubbereichen mit zum Einbau geeignetem Bodenmaterial,
einschließlich fachgerechter Verdichtung entsprechend den Anforderungen des
Bodengutachtens und der Statik.
Auf dem Grundstück befindliche Leitungen werden fachgerecht zurückgebaut bzw. umverlegt,
sofern dies zur Errichtung des Gebäudes und der Außenanlagen erforderlich ist.
2.3
Wasserhaltung / Grundwasser
Mögliches Grundwasser wird, sofern erforderlich, während der Bauphase auf das nach den
Vorschriften und Normen geforderte Niveau unter der Baugrubensohle abgesenkt und bis zur
Herstellung der Auftriebssicherhalt vorgehalten und betrieben. Die Art der Wasserhaltung, sowie
die entsprechenden rechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen der Abwasserbetriebe
werden eingeholt.
Eine Untersuchung des Grundwassers durch das Büro für Umweltplanung am 07.09.2015 konnte
keine schädlichen Grundwasserverunreinigungen feststellen. Weitere
Grundwasseruntersuchungen sind nicht geschuldet.
2.4
Sondergründung
Sondergründungen und Bodenaustauschmaßnahmen werden, wenn erforderlich, in Abstimmung
mit dem Bodengutachter ausgeführt.
2.5
Kampfmittelräumung
Auf dem Baugrundstück findet baubegleitend eine Kampfmitteluntersuchung durch Feuerwerker
mit der Befähigung gemäß den gesetzlichen Vorgaben statt. Sollten sich allerdings konkrete
Hinweise auf kriegsrelevante Strukturen im Boden bei der Luftbildauswertung des Senates
ergeben, so werden diese vor Baubeginn durch Sondierung untersucht.
3.0
KONSTRUKTION:
Die Gebäude werden in Massivbauweise mit tragenden Stahlbetonwänden errichtet.
Alternativ zu Ortbetonbauteilen können auch Fertigteile und Halbfertigteile
zum Einsatz kommen. Betonquerschnitte und Betonqualitäten gemäß zu erstellender statischer
Berechnung.
Gründung:
Gründung nach Erfordernis in Abstimmung mit Bodengutachter und Statiker.
Bodenplatte:
Stahlbetonplatte, Dicke nach statischer Berechnung, Abdichtung nach
Erfordernis, als WU-Bodenplatte oder als konventionelle Abdichtung der
Bodenplatte nach Stand der Technik.
Geschossdecken:
Überwiegend als Filigrandecken mit einem Fußbodenaufbau gemäß
Vorgaben Schallgutachten, nach statischer Erfordernis auch als
Ortbetondecken.
Außenwände:
Tragende Stahlbetonwände nach statischer Erfordernis, 18 bis 25 cm Dicke,
Wärmedämmverbundsystem gemäß Vorgaben Wärmeschutz- und
Brandschutzgutachten. Der Übergabestationsraum Vattenfall alternativ mit
Mauerwerkswänden, gemäß Planung.
Stand: 01.03.2016
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Innenwände:
Treppenhaus- und Aufzugswände als tragende Stahlbetonwände nach
statischer Berechnung. Schallübertragungen zwischen den
Aufzugsschächten und angrenzenden Schlafräumen sind gemäß den
Erfordernissen mit geeigneten Maßnahmen entsprechend dem
Schallschutzgutachten einzugrenzen.
Etagenflurwände: In der Regel als Trockenbauwände in der erforderlichen
brand- und schallschutztechnischen Qualität. Äußere Beplankung von
Trockenbauwänden in feuchtigkeitsbelasteten Gemeinschaftsbereichen als
GKi-Platte, o. glw.
Die Trennwände zwischen den 5 Wohnungen werden als tragende
Stahlbetonwand gem. Schall- und Brandschutzanforderungen erstellt.
Wände innerhalb der 5 Wohnungen überwiegend als Trockenbauwände.
Verstärkung der Trockenbauwand im Bereich der Hängeschränke.
Beplankung je nach technischen und bauphysikalischen Anforderungen einoder zweilagig, mittels Gipskarton. Äußere Beplankung zu
feuchtigkeitsbelasteten Bereichen als GKi-Platte, o. glw.
Im EG des Gartenhauses werden die Trennwände des Gemeinschaftsraumes
zum Etagenflur und des Eingangsbereiches zum Etagenflur teilverglast.
Schachtwände überwiegend als Trockenbauwände in erforderlicher brandund schallschutztechnischer Qualität, einschl. aller erforderlichen
Revisionsmöglichkeiten. Vorsatzschalen als einfach beplankte
Trockenbaukonstruktionen.
Kantenschutz an den Wand-Außenecken.
Im Hinblick auf den gebäudeinternen Schallschutz werden die Anforderungen
nach Beiblatt 2 zur DIN 4109, Tabelle 2, berücksichtigt.
Für Geräusche aus Räumen mit haustechnischen Anlagen gelten die
Anforderungen aus der baurechtlich eingeführten Norm DIN 4109.
Innenwandbekleidung:
Die Wände in den Gebäuden werden entsprechend der
Oberflächengüteklasse Q2 geputzt oder glatt gespachtelt. Die Wände
erhalten einen Dispersionsanstrich der Nassabriebklasse 3 (waschbeständig),
in den Treppenhäusern der Nassabriebklasse 2 (scheuerbeständig) nach
Farbkonzept, in Abstimmung zwischen Bauherrn und Betreiber.
Wohn- und Schlafräume, Küche und Hauswirtschaftsraum (sofern
vorhanden) in den 5 Wohnungen erhalten einen Dispersionsanstrich, nach
Farbkonzept.
Bäder in den 5 Wohnungen:
Abdichtungsanstrich unter Fliesen im Bereich der Dusche und Badewanne.
Wände innerhalb der Dusche werden bis auf Oberkante Duschtrennwand
gefliest und ggfls. mit einer Bordüre versehen. Vorwände, an denen
Sanitärobjekte installiert sind, werden bis auf Höhe der Ablagen gefliest. Die
Ablage wird passend zu den Wand- oder Bodenfliesen gefliest und mit einem
geeigneten Kantenschutz an den Außenecken versehen. Die übrigen
Wandflächen werden gespachtelt und erhalten einen Dispersionsanstrich,
nach Farbkonzept, oder werden teilweise gefliest und ggfls. mit einer Bordüre
versehen. Wandfliesen gemäß Bemusterung, Fabr.: Cerabella, Alpine,
300x600 mm, weiß glänzend, o.glw. Dauerelastische Verfugung sämtlicher
Übergänge und Anschlüsse in gleichem Farbton wie flächige Verfugung.
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Wandbereiche ohne Fliesenbeläge erhalten einen Fliesensockel, passend zu
den Bodenfliesen.
Etagenflure:
Untere Wandbereiche mit wischfestem Anstrich. Beschriftung der Etagen in
Aufzugsnähe, Schriftart und -farbe in Abstimmung zwischen Bauherrn und
Betreiber. Namensschilder an den Drückern der Türschellen der
5 Wohnungen.
Treppenhäuser:
Beschriftung der Geschosse, Schriftart und -farbe in Abstimmung zwischen
Bauherrn und Betreiber.
Waschmaschinenräume:
Wandbereiche ohne Fliesenbeläge erhalten einen Fliesensockel,
entsprechend der Bodenfliesen. Fliesenspiegel am Ausgußbecken ca.
0,60/0,60 m.
Gemeinschaftsräume:
Untere Wandbereiche mit wischfestem Anstrich.
Gemeinschafts-WC‘s:
Wände, an denen Sanitärobjekte installiert sind, erhalten einen halbhohen
Belag mit Wandfliesen im Standardformat nach Farbkonzept, europäische
Markenfabrikate. Übrige Wände werden gespachtelt und erhalten einen
feuchtraumgeeigneten Anstrich, nach Farbkonzept. Dauerelastische
Verfugung sämtlicher Übergänge und Anschlüsse in gleichem Farbton wie
flächige Verfugung. Wandbereiche ohne Fliesenbeläge erhalten einen
Fliesensockel, entsprechend der Bodenfliesen.
Haupteingangsbereich im Vorder- und Gartenhaus:
Im EG mit farblich abgesetzte Bereiche als Tafel oder schwarzes Brett in
Abstimmung zwischen Bauherrn und Betreiber.
Übergabestationsraum Fernwärme, Technikräume, Hausanschlussräume,
Schleuse im EG (Vorderhaus), Abstellräume und Lagerräume:
Dispersionsanstrich, nach Farbkonzept.
Bodenbelag:
Übergangsschienen zwischen verschiedenen Bodenbelägen aus Aluminium
oder Messing.
Wohn- und Schlafräume in den 5 Wohnungen erhalten ein Stabparkett als
Fertigparkett, gemäß Bemusterung, Fabr.: PARAT DOS Eiche Classic, weiß
vorgeölt oder grau lackiert, o.glw., Sockelleisten aus Holz- oder
Holzwerkstoff, passend zum Parkett.
Flur in den 5 Wohnungen:
Stabparkett als Fertigparkett, gemäß Bemusterung. Fabr. PARAT DOS Eiche
Classic, weiß vorgeölt oder grau lackiert, o.glw., Sockelleisten aus Holz- oder
Holzwerkstoff, passend zum Parkett. Alternativ Feinsteinzeugfliesen, passend
zu den Bodenfliesen.
Hauswirtschaftsraum (sofern vorhanden) und Bäder in den 5 Wohnungen:
Fabr.: RAK, Surface, 300x600 mm, grau anthrazit matt FSZ, o.glw.,
Rutschfestigkeit nach gesetzlichen Anforderungen, Bodenabdichtung,
dauerelastische Verfugung aller Übergänge und Anschlüsse.
Bodenbelag in bodentiefen Duschen, gemäß Bemusterung, Fabr.: RAK,
Surface, 300x300 mm (Mosaikplatten), grau anthrazit matt FSZ, o.glw.
Stand: 01.03.2016
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Rutschfestigkeit nach gesetzlichen Anforderungen, Bodenabdichtung,
dauerelastische Verfugung aller Übergänge und Anschlüsse.
Etagenflure, Haupteingangsbereich im Vorderhaus und Gartenhaus,
Lagerräume, Gemeinschaftsräume, Hausmeisterbüro:
Vollflächig verklebter Linoleum- oder Kunststoffbelag, Fabrikat: JOKA 2812
Pure Oak, o. glw., auf schwimmenden Estrich mit passender KunststoffSockelleiste.
Gemeinschafts-WC’s:
Bodenabdichtung, Bodenfliesen im Standardformat, nach Farbkonzept,
europäische Markenfabrikate, Rutschfestigkeit nach techn. Erfordernis.
Dauerelastische Verfugung aller Übergänge und Anschlüsse in gleichem
Farbton wie flächige Verfugung.
Haupt-Treppenhäuser:
Betonwerksteinbelag mit der erforderlichen Rutschfestigkeit,
Werksteinsockel, in Abstimmung zwischen Bauherrn und Betreiber,
Übergangsschienen zu anderen Bodenbelägen aus Aluminium oder Messing.
Neben-Treppenhäuser:
Fußbodenanstrich der Treppenstufen (Tritt- und Setzstufe) und der Podeste
der Nebentreppenhäuser, bestehend aus einem Vor- und Schlußanstrich.
Material:
Flüssigkunststoff auf Epoxydharzbasis
Anforderung:
abriebfest, scheuerbeständig nach DIN
Rutschfestigkeit:
nach DIN, R 9
Farbton:
Standard, nach Wahl des Betreibers
Einschl. Sockelanstriche der Läufe und Podeste, Höhe ca. 10 cm Technisch
gleichwertige Ausführungen von Bodenanstrichen sind nach einer
entsprechenden Bemusterung möglich.
Haupteingang im Vorder- und Gartenhaus:
Sauberlaufzonen nach Planung und Situation außen oder innen.
Waschmaschinenräume:
Ausbildung eines Gefälles in Richtung eines Bodeneinlaufes. Bodenfliesen im
Standardformat nach Farbkonzept in Abstimmung zwischen Bauherrn und
Betreiber, Rutschfestigkeit nach technischem Erfordernis. Dauerelastische
Verfugung sämtlicher Übergänge und Anschlüsse in gleichem Farbton wie
flächige Verfugung.
Hausanschlussräume, Abstellräume, Technikräume und Schleuse im EG
Vorderhaus:
Geeigneter Bodenanstrich mit Sockelhochzug, ca. 15 cm.
Übergabestationsraum Fernwärme:
Ausbildung eines Gefälles in Richtung eines zu installierenden
Bodeneinlaufes. Geeigneter Bodenanstrich mit Sockelhochzug, ca. 15 cm.
Deckenbekleidung:
Stand: 01.03.2016
Soweit es aus technischen oder gestalterischen Gründen erforderlich ist,
Geschossdecken zu bekleiden, erhalten diese Gipskarton-Decken.
Leitungsverkleidungen und Abhangdecken im Erdgeschoss und im obersten
Regelgeschoss des Vorder- und Gartenhauses als
Trockenbaukonstruktionen, in Abstimmung zwischen Bauherrn und Betreiber
und soweit technisch oder gestalterisch erforderlich.
Einzelraumbelüfter und -entlüfter in den 5 Wohnungen werden in Nähe der
Installationsschächte angebracht. Notwendige Abkofferungen oder
Abhangdecken gemäß Planung.
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Wohn- und Schlafräume, Küche und Flur in den 5 Wohnungen erhalten eine
Spachtelung mit Dispersionsanstrich, nach Farbkonzept.
Hauswirtschaftsraum (sofern vorhanden) und Bäder und in den
5 Wohnungen:
Spachtelung und feuchtraumgeeigneter Anstrich, nach Farbkonzept.
Etagenflure:
Spachtelung und Anstrich mit Dispersionsfarbe, nach Farbkonzept.
Leitungsverkleidungen und Abhangdecken im Erdgeschoss und im obersten
Regelgeschoss des Vorder- und Gartenhauses als
Trockenbaukonstruktionen mit einer Spachtelung und einem
Dispersionsanstrich oder als Rasterdecke, in Abstimmung zwischen Bauherrn
und Betreiber und soweit technisch erforderlich. Trockenbauschürzen über
notwendigen Brand- und Rauchabschnittstüren als Trockenbaukonstruktion,
werden gespachtelt und mit einem Dispersionsanstrich versehen.
Haupteingangsbereiche innen, Gemeinschaftsräume, Treppenhäuser:
Spachtelung und Anstrich mit Dispersionsfarbe, nach Farbkonzept.
Leitungsverkleidungen als Trockenbaukonstruktionen mit einer Spachtelung
und einem Dispersionsanstrich, in Abstimmung zwischen Bauherrn und
Betreiber und soweit technisch erforderlich.
Gemeinschafts-WC‘s:
Gespachtelt und mit Dispersionsanstrich, nach Farbkonzept.
Einzelraumentlüfter wird in Nähe der Installationsschächte angebracht.
Notwendige Abkofferungen oder Abhangdecken gemäß Planung.
Übergabestationsraum Fernwärme, Hausanschlussräume, Technikräume,
Waschmaschinenräume, Hausmeisterbüro, Abstellräume, Lagerräume und
Schleuse im EG Vorderhaus:
Spachtelung und Anstich mit Dispersionsfarbe, nach Farbkonzept.
Türen:
Die Eingangstüren der 5 Wohnungen, Türen von Waschmaschinen-,
Hausanschluss-, Technik-, Lager-, Übergabestationsraum Fernwärme,
Gemeinschafts- und Abstellräumen (ausgenommen Abstellräume der 5
Wohnungen) sowie Türen von Hausmeisterbüro, Dachterrassen im
Gartenhaus, Laubengang im Vorderhaus und Gebäudezugänge erhalten ein
elektronisches Schließsystem. Türen der Abstellräume der 5 Wohnungen
erhalten eine Vorrichtung zur Anbringung eines Vorhängeschlosses.
Die Zargen- und Türblattoberflächen werden lackiert oder beschichtet, Farbe
wird in Abstimmung mit dem Bauherrn gewählt.
Die Türen werden, sofern notwendig, mit einem ausreichenden Unterschnitt
zur Nachströmung der Belüftung ausgeführt.
Eingangstüren der 5 Wohnungen als Alutür mit Blockzarge und ggfls.
Glasausschnitt, Brandschutzqualität gemäß Brandschutzkonzept, OTS nach
technischer Erfordernis. Integrierter Türspion. Drückergarnitur innen und
Knauf außen in Aluminium, o. glw. Umlaufende Anschlagdichtung, geeignete
Bodendichtung zur Sicherstellung des erforderlichen Schallschutzes. Für die
Wohnungseingangstüren wird ein Anforderungswert von erf. Rw = 37dB
(Schalldämmung am Bau) festgelegt.
Stand: 01.03.2016
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Zimmertüren in den 5 Wohnungen als Holztür mit Holz-Umfassungszarge,
Buntbartschloss, Drückergarnitur aus Aluminium mit Rosetten und Schloss.
Umlaufende Anschlagdichtung.
Badtüren der 5 Wohnungen als feuchtraumgeeignete Holztür mit HolzUmfassungszarge, Drückergarnitur innen und außen in Aluminium, o. glw.
Tür einseitig verriegelbar mit „frei/besetzt“- Anzeige und
Notöffnungseinrichtung.
Türen der Gemeinschafts-WC‘s als feuchtraumgeeignete,
kunststoffbeschichtete Holztür mit lackierter Stahl -Umfassungszarge,
Drückergarnitur innen und außen in Alu, o. glw. Tür einseitig verriegelbar mit
„frei/besetzt“- Anzeige und Notöffnungseinrichtung.
Notwendige Rauch- und Brandabschnittstüren als einflügelige Stahltür in
Stahlumfassungszarge, ggfls. mit Glasausschnitt, lackiert oder
pulverbeschichtet, nach brandschutztechnischen und gesetzlichen Vorgaben
(alternativ als Alu-Glastüren), Blindzylinder.
Eingangselement am Haupteingang von Vorder- und Gartenhaus sowie von
der Gewerbeeinheit wird als Alu-Glaselement oder Kunststoff-Element
ausgebildet. Hauseingangstüren als einflügelige Alu-Glastür oder KunststoffElement nach technischen und gesetzlichen Vorgaben, Profilzylinder.
Ausführung in Abstimmung zwischen Bauherrn und Betreiber.
Türen der Abstellräume, Lagerräume, Übergabestationsraum Fernwärme,
Gemeinschaftsräume, Technikräume, Hausanschlussräume,
Waschmaschinenräume und des Hausmeisterbüros als einflügelige Stahloder Holztüren in Stahlumfassungszargen, lackiert, gemäß
brandschutztechnischen Vorgaben (ausgenommen Abstellräume der
5 Wohnungen).
Die Türen der Treppenhäuser zu den Etagenfluren, die Türen vom Etagenflur
zu den Dachterrassen im Gartenhaus, die Türen des Gemeinschaftsraumes
im Erdgeschoss des Gartenhauses und die Tür vom Haupteingangsbereich
zum Etagenflur im Gartenhaus erhalten jeweils einen Glasausschnitt.
Treppen:
Soweit vom Schallschutzgutachter gefordert, werden Treppenläufe und
Zwischenpodeste als schallentkoppelten Betonfertigteile oder mit
schwimmendem Estrich hergestellt.
Treppengeländer:
Treppengeländer werden als Alu- oder Edelstahl-Handläufe hergestellt.
Innendämmungen: Innendämmungen unbeheizter zu beheizten Räumen gemäß Nachweis zur
Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014).
Abgehängte Decken: Sollte es aus technischen oder gestalterischen Gründen (zum Beispiel
wegen unterschiedlich hoher Geschossdecken) erforderlich sein,
kommen abgehängte Decken zur Ausführung.
Abstellräume:
Die Abgrenzung der Abstellräume der 5 Wohnungen im Erdgeschoss des
Vorderhauses erfolgt durch ein verzinktes Metallgitter- oder
Stahllamellensystem, Schalterblech und Nummernschilder, Türen im System
der Wände (Vorhängeschlösser durch Nutzer).
Fundamenterder:
Die Blitzschutz- und Erdungsanlage wird nach den einschlägigen DIN- und
VDE-Vorschriften, sowie den Vorschriften des VDEW erstellt.
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Wandhängende Aufputz Briefkastenanlage (je Bewohner ein Briefkasten und ein zusätzlicher
Briefkasten für den Hausmeister), DIN-A4-geeignet, in den Haupteingangsbereichen des Vorderund Gartenhauses.
4.0
FASSADE / DACH:
4.1
Fassadenbekleidungen
Es wird ein WDVS als Komplettsystem eines Herstellers gemäß den Herstellerrichtlinien und
gesetzlichen Anforderungen hergestellt. Wärmedämmverbundsystem (Fabrikat: Sto, Alsecco oder
gleichwertig) mit geklebten oder soweit technisch erforderlich gedübelten Wärmedämmplatten,
Dicke gemäß Nachweis zur Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014). Alle Fassaden werden
in gleichem WDVS hergestellt, mit vollflächiger Unterputz-Armierungsschicht und einer
Schlussbeschichtung mit einem Oberputz als feinkörniger Putz und Aufbringen eines
Egalisierungsanstriches auf die gesamte Putzfläche passend zum Putzsystem.
Die Fassadengestaltung richtet sich nach dem Entwurf des Architekten in Abstimmung mit der
Stadtplanung. Dabei kann es im Zuge der weiteren Planungen noch zu grundsätzlichen
Änderungen in Farbe und Gestalt kommen. An der Fassade des Vorderhauses in Richtung
Kaiserin-Augusta-Allee ist der Schriftzug „David Friedländer Haus“ vorgesehen, je nach Vorgabe
des Betreibers kann dieser auch an anderer Stelle der Gebäudefassaden stehen oder vollständig
entfallen.
Die Anforderungen an die Brennbarkeit der Materialien ergeben sich aus dem
Brandschutzgutachten. Bei deren Ausführung sind in jedem Falle die jeweils gültigen gesetzlichen
Bestimmungen und Normen, sowie das Brand- und Schallschutzkonzept zu berücksichtigen.
Die WDVS-Fassade wird straßenseitig und im Durchgang im Zugriffsbereich von Personen
vollflächig mit einem Graffiti-Schutz, abgestimmt auf das Wärmedämmverbundsystem ausgerüstet
(nach Reinigungsarbeiten durch Graffitibeschriftung muss eine Ausbesserung des Systems
möglich sein, ohne dass vollflächig ein Neuauftrag erfolgen muss).
Es sind Stromauslässe sowie tragende Unterkonstruktionen für die Montage der beleuchteten
Werbeanlage vorzusehen. Die Position ist mit dem Betreiber abzustimmen.
Die Haupteigänge von Vorder- und Gartenhaus erhalten wahlweise ein Vordach nach Vorgabe
des Betreibers.
Eine Gedenktafel (optional) im Haupteingangsbereich des Vorderhauses und sonstige
Außenwerbung in Abstimmung zwischen Bauherrn und Betreiber.
4.2
Fensteranlagen
Die Fenster werden als Kunststoff-Fenster ausgebildet. Schallschutzanforderung gemäß
Schallschutzgutachten.
Für alle Apartments ist ein Fensterformat mit Brüstung vorgesehen. Die 5 Wohnungen im
Vorderhaus erhalten straßenseitig bodentiefe Fenster zur Dachterrasse und hofseitig Fenster mit
Brüstung. Im Vorderhaus erhalten die Bäder zum Laubengang des 6. Obergeschosses, die
Gewerbeeinheit, die Hausanschlussräume, der Abstellraum, die Treppenhäuser sowie der
Gemeinschafts-, Hausmeister- und Waschmaschinenraum Fenster mit Kippbeschlag oder DrehKippbeschlag, gemäß Planung. Im Gartenhaus erhalten die Treppenhäuser und Flure sowie der
Gemeinschaftsraum im Staffelgeschoss Fenster mit Kipp- oder Dreh-Kippbeschlag, gemäß
Planung.
Die Übergabestationsraum erhält ein Fenster oder Lüftungsgitter, sofern technisch erforderlich.
Stand: 01.03.2016
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Im Vorder- und Gartenhaus wird, wo aus Gründen des sommerlichen Wärmeschutzes
erforderlich, eine Sonnenschutzverglasung vorgesehen. Die 5 Wohnungen erhalten Richtung
Süden elektrisch betriebene Rollläden als außenliegender Sonnenschutz.
Alle Fenster in Kunststoff Weiß innen (außen gemäß Farbkonzept, ggfls. foliert) aus dem
Standardprogramm des Herstellers. Fensterinnenbänke in den 5 Wohnungen, Fabr.: RAK,
Surface, grau anthrazit, anpoliert, 300x1200 mm, o. glw. Die Fensterbänke erhalten gemäß
Schallschutzgutachten unterseitig schallabsorbierende Bekleidungen. Fensterbank außen als AluFensterbank oder Zinkblech, ggfls. foliert oder pulver-beschichtet, in Abstimmung zwischen
Bauherrn und Betreiber. Rahmen und Isolierverglasung mit wärmeschutztechnischen Qualitäten
gemäß zu erstellendem Nachweis zur Energieeinspar-verordnung 2014 (EnEV 2014).
Fensterkonstruktionen gemäß Vorgaben des Schallgutachters. Sicherheitsgläser innen- und
außenseitig werden nach Erfordernis und gem. technischen Regeln eingebaut. Die Fenster der
öffentlichen Bereiche und Fluren im Erdgeschoss sowie die Fenster zum Laubengang im 6.OG
vom Vorderhaus werden als abschließbare Elemente ausgeführt. Eingangselemente werden als
Alu-Glaselement, pulverbeschichtet im RAL-Ton, ausgebildet. Evtl. sind Konstruktionen aus
Kunststoff möglich.
4.3
Dächer
Die Flachdächer (Hauptdachflächen und Dachterrassen) werden mittels einer Stahlbeton- oder
Ortbetonkonstruktion gemäß Statik hergestellt. Sämtliche Dachanschlüsse, Durchdringungen der
Haustechnik und der Dachrandeinfassungen, etc. werden hergestellt und eingedichtet.
Dachabdichtung als Bitumen- oder Foliendach. Gefälledämmung in der, gemäß Nachweis zur
Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) erforderlichen Dicke. Attikaabdeckungen aus
Titanzink oder Aluminium. Die Körperschall-Entdröhnung aller horizontalen und geneigten
Blechflächen ist mit geeigneten Maßnahmen sicherzustellen. Die Dächer und die nicht
gemeinschaftlich nutzbaren Dachterrassen des Gartenhauses werden mit Sekuranten als
Absturzsicherung für die Wartung der Dachflächen ausgestattet, sofern erforderlich.
Die Dachflächen beider Wohngebäude werden, soweit keine haustechnischen Geräte oder
Wartungsgänge mit Plattenbelägen als Zuwegungen vorhanden sind, nach Maßgabe des
Bebauungsplanes begrünt.
Der Gemeinschaftsraum im Staffelgeschoss des Gartenhauses und das Treppenhaus (mit
Aufzug) im Vorderhaus sowie eine der 5 Wohnungen im 6. OG des Vorderhauses
(Sondereigentumseinheit 135) erhalten Lichtkuppeln.
Die Dachterrassen im Vorderhaus und die gemeinschaftlich nutzbaren Dachterrassen im
Gartenhaus werden mit Geländern aus vertikal stehenden Stäben (verzinkt, lackiert oder
pulverbeschichtet, in Abstimmung zwischen Bauherrn und Betreiber) mit einer Brüstungshöhe
gemäß BauO Bln versehen. Die allgemein begehbaren Dachterrassen im Gartenhaus und der
Laubengang im 6. Obergeschoss des Vorderhauses erhalten Beläge aus Betonplatten oder
keramische Beläge. Die Dachterrassen der 5 Wohnungen erhalten einen Belag aus
Hartholzdielen, Bangkirai, o.glw., Sichtseite grob geriffelt, und werden teilweise durch einen
Sichtschutz voneinander getrennt.
5.0
HAUSTECHNIK:
Die Ver- und Entsorgung der Gebäude mit den erforderlichen Medien wird durch den Bauherrn
sichergestellt. Zur Leistung gehören auch die einmaligen Anschlusskosten für die Anschlüsse an
die städtischen Ver- und Entsorgungsnetze.
Die Medienverbräuche der Apartments werden zentral erfasst. Die Waschmaschinen zusammen
mit den Trockengeräten sowie die Getränkeautomaten erhalten separate Zählungen für Wasser
und Strom. Im Vorderhaus erhalten die 5 Wohnungen und die Gewerbeeinheit Einzelzähler für
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Wasser/Heizung und Strom. Erforderliche Zähler werden von den Versorgungsunternehmen
geleast/gemietet.
Teilweise erfolgt die Verlegung von Elektrokabeln für das Sondereigentum durch das
Gemeinschaftseigentum. In den Erdgeschossen und den obersten Regelgeschossen (ggfls. auch
in weiteren Geschossen) des Vorder- und Gartenhauses verlaufen haustechnische Installationen
des Gemeinschaftseigentums zwischen der abgehängten Trockenbaudecke und der
Stahlbetondecke.
Heizung:
Die Wärmeversorgung erfolgt über Fernwärme.
Die Beheizung der Gebäude erfolgt über örtliche Plattenheizkörper. Fabr.: Buderus Logatrend,
VK-Profil, weiß, o. glw. Die Bäder in den 5 Wohnungen erhalten einen Handtuchheizkörper, Fabr.:
BOWA Badheizkörper Basis D, weiß, o. glw. Die Heizkörper in den 5 Wohnungen werden über in
Trockenbauwänden oder Sockelleistenkanälen verlegte Rohrleitungen angeschlossen. In den
Wohnungen kann alternativ auch eine Bodenheizung, auf Wunsch des Bauherrn und sofern
technisch möglich, installiert werden. Im Falle einer Bodenheizung erhalten die Bäder in den
5 Wohnungen elektrisch betriebene Handtuchheizkörper, Fabr.: Arbonia Cobrawatt CBW, weiß,
o.glw.
Lüftung:
Die Be- und Entlüftung der 5 Wohnungen erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Mechanische Entlüftungsanlagen sind vorgesehen. Die Belüftung erfolgt durch
Nachströmelemente in Fassade oder Fensterelement. Alternativ kann die Belüftung auch
mechanisch erfolgen. Für die Installationsschächte werden auf dem Dach ausreichend
dimensionierte Ventilatoren vorgesehen. Luftleitungen, die Decken bzw. Wände mit Anforderung
an den Brandschutz durchdringen, erhalten Brandschutzklappen bzw. wartungsfreie Brandschotts
nach DIN. Die Anforderungen an den Schallschutz werden mit geeigneten Maßnahmen gemäß
Schallschutzgutachten berücksichtigt.
Sanitär:
Trinkwasser:
Die Trinkwasserversorgung der Gebäude erfolgt aus dem öffentlichen Netz. Die
Warmwasserversorgung erfolgt zentral im Speicherladesystem. Bei der Planung des
Warmwassersystems und der Zirkulationsleitung sind die gültigen DVGW Arbeitsblätter zu
beachten. Zur Wasserbeprobung (vorgeschriebene Legionellenprüfung / Trinkwasserbeprobung
gem. Trinkwasserverordnung) erhält das Wasserleitungssystem Entnahmestellen nach techn.
Erfordernis. Zapfstelle für Kaltwasser an den Fassaden nach Erfordernis.
Schmutz- und Regenwasser:
Anschluss der Gebäudeentwässerung (Schmutz- und Regenwasser) an das städtische Kanalnetz
sowie das Herstellen der erforderlichen Schächte in Abstimmung mit den zuständigen
Entwässerungsunternehmen. Die Entwässerung der Dächer und Dachterrassen erfolgt über
außenliegende Regenfallrohre und/oder über innenliegende Regenfallrohre mit wärmegedämmten
und ggfls. beheizten Einläufen, gemäß Flachdachplanung. Die Planung und der Bau der Schmutzund Regenwasserleitungen im Gebäude sind entsprechend DIN auszuführen.
Reinigungsöffnungen sind in ausreichendem Maße vorzusehen.
Sanitärinstallationen:
Als Leitfabrikate für die Sanitärinstallationen in den Bädern der 5 Wohnungen werden
nachfolgende Produkte festgelegt, es können auch gleichwertige Ausführungen zur Anwendung
kommen:
Waschtisch:
Waschtischarmatur:
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Fabr.: Catalano, Zero, 600x500 mm, inkl. CataGlaze, o.glw.
Einhebel Waschtischarmatur, Fabr.: Grohe, Essence,
mit Ablaufgarnitur, chrom, o.glw.
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Badewanne:
Badewannenarmatur:
Badewannenhandbrause:
WC-Becken:
WC-Sitz:
WC-Betätigung:
Duschtrennwand:
Duscharmatur:
Duschrinne:
Fabr.: GKI, MEMO, ca. 170 x 75 cm, Sanitär-Acryl, o.glw.
Fabr.: Grohe, Essence, Aufputz, chrom, o.glw.
Fabr.: Cristina, Stabhandbrause, chrom, o. glw.
Fabr.: Catalano, New Light, spülrandlos, Tiefspül-Wand-WC, inkl.
CataGlaze
Fabr.: Catalano, New Light, mit Soft-Close, o. glw.
Fabr.: Grohe, Skate Cosmopolitan, chrom glänzend, o. glw.
Fabr.: Kohler, Contra, Schwingtür mit Festfeld, ESG klar 6mm, o.glw.
Fabr.: Cristina, Theta V, Brausethermostat mit Kopfbrause
D:250 mm, Handbrause und Brauseschlauch, o. glw.
Fabr.: Dallmar, Abdeckung: Edelstahl poliert, o. glw.
In den barrierefrei erschlossenen 5 Wohnungen wird jeweils eine Dusche bodengleich mit einer
Duschrinne ausgeführt.
Die 5 Wohnungen erhalten im Küchenbereich einen Be- und Entwässerungsanschluss.
Jede der 5 Wohnungen wird mit einem Waschmaschinenanschluss versehen.
Die Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss des Vorder- und Gartenhauses erhalten für die
Küchenzeile einen Be- und Entwässerungsanschluss und für den Getränkeautomat einen
Bewässerungsanschluss.
Die Gemeinschafts-WC’s werden mit Waschbecken, einschl. Einhand-Mischarmatur, WC mit
Spülkasten, WC-Rollenhaltern und Spiegel ausgestattet.
In den Waschmaschinenräumen werden Wasser- und Abwasseranschluss für Waschmaschinen,
Bodenablauf und Ausgussbecken mit Wandmischbatterie kalt/warm vorgesehen.
Hausanschlussräume erhalten ein Ausgußbecken mit Zapfstelle kalt/warm, Bodenablauf.
Elektro/EDV:
Notstromversorgung (Aggregate, Batterieanlagen, etc.) erfolgt, wenn erforderlich, gemäß den
gesetzlichen Anforderungen und den Auflagen der Bauordnungsbehörden.
In den Gemeinschaftsbereichen wird, sofern im Brandschutzkonzept gefordert, eine
Sicherheitsbeleuchtungsanlage, gemäß DIN VDE-Vorschrift, installiert. In den Treppenhäusern
RWA- Anlage nach Brandschutzkonzept.
Niederspannungshauptverteilung (NSHV):
Das Gebäude wird aus dem Niederspannungsnetz und, sofern erforderlich, über eine Trafostation
des Energieversorgers versorgt.
Steigeleitungen:
Niederspannungskabel, gemäß DIN VDE-Vorschrift, als Zuleitungen zu den Unterverteilungen
und Anlagen.
Verlegesysteme:
Die Installation der Kabel und Leitungen erfolgt unter Putz und oder auf Putz, je nach Erfordernis.
Unterverteilung:
In jeder der 5 Wohnungen wird ein Kleinverteiler mit Leitungsschutzschalter für die Wohnung
montiert.
Installationsgeräte:
Es werden gemäß weiterführender Planung ausreichend Schalter, Steckdosen und Decken- oder
Wandaufbauleuchte in den Gemeinschaftsbereichen installiert. Die Anzahl in den 5 Wohnungen
wird weiter unten detaillierter festgelegt. Fabrikat: Merten M Smart Thermoplast brillant –
polarweiss glänzend, o. glw.
Beleuchtung:
Die Beleuchtung in den Gemeinschaftsbereichen wird als LED-Beleuchtung ausgeführt.
Fernseh- und Antennenanschluss:
Die Gebäude erhalten eine SAT-Antennenanlage zum Empfang eines Satelliten.
Telekommunikationsanlagen:
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Telefonanschlüsse im Hausmeisterbüro, in Aufzügen (Notrufgeräte), im Hausanschlussraum ELT
und in den 5 Wohnungen. Es wird ein LAN-Netz installiert.
Klingelanlagen:
Am Eingangsbereich des Vorderhauses zur Kaiserin-Augusta-Allee und am Eingangsbereich des
Gartenhauses in Richtung Vorderhaus sind Klingelanlagen mit Gegensprechanlage vor oder im
Eingangs-Türelement vorgesehen. Je nach Regelung des Grundstückszugangs ggfls. eine
Klingelanlage vor dem Durchgang des Vorderhauses. Vor der Wohnungstür wird ein Klingeltaster
mit Klingelsymbol angebracht.
Blitzschutzanlage:
Das Gebäude wird mit einer Blitzschutzanlage nach DIN VDE ausgestattet.
Alarmierungen:
Gemäß Brandschutzkonzept werden in den 5 Wohnungen und den Gemeinschaftsbereichen
einschl. Hausmeisterbüro batteriebetriebene Rauchwarnmelder montiert. In den 5 Wohnungen
werden Heimrauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmer, Wohnzimmer und Wohnungsflure
installiert.
Sicherheitstechnik:
Videoüberwachungsanlage an den Gebäudezugängen und ggfls. im Durchgang vom Vorderhaus.
Speicherung der Bilddaten für 24 h.
Installationsgeräte in den 5 Wohnungen nach DIN 18015, Teil 2. Danach richtet sich die Anzahl
der elektrischen Installationen nach den Raumgrößen. Anordnung gemäß Planung.
DIN 18015-2
LeuchtenTelefon
auslass
Raum
Steckdosen
Diele/Gard. bis 3m
Diele/Gard. über 3m
Küche
Kochnische
WC
Bad
Wohnräume bis 12m²
Wohnräume bis 20m²
Wohnräume über 20m²
Abstellraum in Wohnung
Abstellraum in Keller
Terrasse Wohnung
Video-Sprechstelle
zusätzlich
Mikrowelle
Geschirrspüler
Kühlschrank
Umlufthaube
Herd (400 V)
Waschmaschine
Wäschetrockner
1
2
9
3
1
4
8
11
12
1
1
1
1x je Wohnung
1
2
2
1
1
2
1
2
3
1
1
1
Antenne
1
1
1
1
1
2
1
2
2
Internet
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
Die gemeinschaftlich nutzbaren Dachterrassen im Gartenhaus erhalten Außensteckdosen, Anzahl
gemäß Planung.
Die Gemeinschaftsräume im EG des Vorder- und Gartenhauses erhalten jeweils einen
Drehstromanschluss an der Küchenzeile.
Hausnummernbeleuchtung am Haupteingang des Vorderhauses. Zusätzliche Beleuchtung außen
an den Hauseingängen (ausgenommen Zugang zum Gemeinschaftsraum im EG vom Gartenhaus
und vom Nebentreppenhaus im Vorderhaus), ggfls. mit Zeitschaltregler oder Bewegungsmelder,
nach Erfordernis und in Abstimmung zwischen Bauherrn und Betreiber.
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Aufzüge:
Es werden Seilaufzüge in geschlossenen Aufzugsschächten vorgesehen. Die Nutzung ist für
Rollstuhlfahrer geeignet. Die Seilaufzüge verfügen über eine Notrufanlage.
6.0
AUßENANLAGEN:
Die Freianlagen im Erdgeschoss sind - bis auf den innenliegenden Hof vom Gartenhaus - für alle
Bewohner zugänglich.
Neben Pflanzen- und Rasenflächen mit rechtlich erforderlichen Spielgeräten finden sich auf dem
Grundstück auch Erschließungswege (einschl. Durchgang Vorderhaus) mit Pflaster- bzw.
Plattenbelag. Großgehölze werden nach Freianlagenplanung ausgewählt.
Den Anwohnern werden in den Außenanlagen mind. 150 teilweise überdachte FahrradStellplätze, teilweise oder vollständig als zweigeschossige Doppelparker, bereitgestellt. Eine
Pergola ist nicht vorgesehen. Die Größe der Spielplatzflächen beträgt ca. 600 m².
Zwischen den beiden Gebäuden werden Aufstellplätze für voraussichtlich 6 Müllcontainer
eingerichtet und durch einen berankten Zaun mit Tür umgrenzt. Unmittelbar neben dem
Müllstandort liegt eine Trafostation, die von Vattenfall errichtet und betrieben wird.
Im nördlichen Bereich des Grundstücks, entlang der Grundstücksgrenze, wird im Zuge der
Baumaßnahme ein Nebengebäude für eine Fernwärme-Übergabestation von Vattenfall errichtet.
Entlang der unbebauten Grundstücksgrenzen werden Grenzmauern oder Grenzzäune gemäß den
nachbarschaftlichen Vereinbarungen gebaut.
Die Ausleuchtung der Außenanlagen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und in Abstimmung
zwischen Bauherrn und Betreiber.
7.0
KÜCHENAUSSTATTUNG:
Die Wohnungen 131, 132 und 133 im 6. Obergeschoss vom Vorderhaus erhalten jeweils eine
vollwertige Einbauküche; die Wohnungen 134 und 135 sind hiervon ausgenommen. Der im
Folgenden beschriebene Standard dient als Qualitätsbeispiel, es können auch gleichwertige
Ausführungen zur Anwendung kommen:
- Ober- und Unterschränke, einschl. Griffe, Einlegeböden, Schubkästen, Abfallbehälter,
Besteckeinsatz sowie Halogenstrahler an der Unterseite der Oberschränke
- Arbeitsplatte mit Ausschnitten für Spülbecken und Kochfeld
- Küchenausstattung mit Cerankochfeld, Umlufthaube, Backofen, Spülbecken mit EinhandSpültischbatterie, Geschirrspüler, und Kühlschrank mit Gefrierfach
- Spritzschutz im Bereich der Seiten- und Küchenrückwand, bestehend aus einer
Glasplatte, weiß satiniert, oder Schichtstoffplatte (abweichendes Material
möglich)
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