Begründung zur 87. Änderung des

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87. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Moers, Bethanien
87. Änderung des Flächennutzungsplanes,
der Stadt Moers,
Bethanien
gemäß § 5 BauGB
Begründung
22.01.2014
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87. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Moers, Bethanien
INHALT
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LAGE DES PLANGEBIETES UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH
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2.1
2.2
PLANERISCHE VORGABEN FÜR DEN GELTUNGSBEREICH
Regionalplan / Gebietsentwicklungsplan GEP 99
Flächennutzungsplan -FNP-
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BESTANDSSITUATION
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PLANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIELE
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INHALTE DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
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AUSWIRKUNGEN / PLANUNGSRELEVANTE BELANGE
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HINWEISE UND KENNZEICHNUNGEN
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87. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Moers, Bethanien
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LAGE DES PLANGEBIETES UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH
Der Geltungsbereich der 87. Flächennutzungsplanänderung liegt nördlich der Innenstadt der
Stadt Moers. Im Süden wird die Fläche begrenzt durch die bestehende Kreisbahn sowie die
Baerler Straße. Im Westen bildet die Klever Straße, im Osten die Wittfeldstraße bzw. die Gleistrasse der Deutschen Bahn AG die Plangebietsgrenze. Den nördlichen Abschluss bildet die südliche Grenze des Dachsweges.
Der Geltungsbereich weist eine Fläche von ca. 13,5 ha auf. Die Lage und die Abgrenzung des
Geltungsbereiches sind in der nachfolgenden Übersichtskarte durch eine unterbrochene schwarze Line dargestellt und sind identisch zur Abgrenzung des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 100.
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PLANERISCHE VORGABEN FÜR DEN GELTUNGSBEREICH
2.1
Regionalplan / Gebietsentwicklungsplan GEP 99
Der wirksame Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt das Plangebiet
als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.
Die mit dem Flächennutzungsplan beabsichtigte Zielsetzung entspricht dieser Darstellung.
2.2
Flächennutzungsplan -FNP-
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Moers stellt das Plangebiet größtenteils als
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Krankenhaus bzw. Altenheim dar. Innerhalb der
Gemeinbedarfsfläche sind darüber hinaus eine Umformerstation und ein Stellplatz dargestellt.
Nordwestlich der Gemeinbedarfsfläche sind Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Versorgungs- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Pumpwerk dargestellt. Teile dieser Flächen werden überlagert mit der Umgrenzung einer Wasserschutzzone. Bei der Ausweisung der Wasserschutzzone handelt es sich lediglich um einen Vermerk, der entweder eine bereits beantragte oder vorgesehene Schutzzone darstellt. Die Wohngebäude im Südosten des
Plangebietes sind als Wohnbauflächen dargestellt.
Die Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 100 können gemäß § 8
Abs. 2 BauGB nur in Teilen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden.
Derzeit wird der Flächennutzungsplan neu aufgestellt. Das Flächennutzungsplan-Verfahren wird
aller Voraussicht nach einen längeren Zeitraum in Anspruch neben als das oben genannte Bebauungsplanverfahren. Demnach ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern
(87. Änderung).
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BESTANDSSITUATION
Das Krankenhaus Bethanien, welches im Jahre 1907 eingeweiht wurde, dominiert mit dem angrenzenden Altenkrankenheim den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung.
Der Charakter des Plangebietes ist überwiegend durch großflächige Bebauung bzw. Versiegelungen geprägt. So befindet sich im Norden des Gebietes ein Altenkrankenheim als Solitärbau
mit umgebenden parkähnlichen Grünflächen. Südlich daran schließen sich verschiedene Gebäudekomplexe des Krankenhauses an. Westlich und nördlich von diesem Gebäudekomplex befinden sich die drei Hauptstellplatzanlagen des Krankenhauses. Daneben finden sich im Westen
Flächen eines ansässigen Busunternehmens.
Insgesamt ist das Areal stark durch verschiedene Vegetationsstrukturen eingegrünt. So sind die
Außenanlagen des Altenkrankenheims und des Krankenhauses teilweise parkähnlich gestaltet.
Im Norden des Plangebietes befindet sich zudem ein kleiner junger Bestand mit Robinien. Der
Nordwestliche Planbereich ist im Eigentum des Landesbetriebes Straßenbau NRW und war für
ein Straßenbauprojekt vorgesehen, was nicht umgesetzt wurde. Derzeit weist die Fläche eine
größere Grünkulisse und einen Tennisplatz auf. Neben Flächenteilen, die einen ruderalen Bewuchs aufweisen, befindet sich dort ein ausgeprägter Baumbestand.
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Im Umfeld schließt sich nördlich des Altenkrankenheimes die Flächen des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschland (CJD Bildungswerk) Niederrhein mit seinem Gartenbaubetrieb an. In
nordwestlicher Richtung grenzt an das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft an.
Das Plangebiet schließt im Nordosten direkt an die Gleistrasse der Deutschen Bahn AG, im Südosten eine Wohnbebauung an. Im Süden liegt, jenseits einer Gleisstraße (Güterstrecke der NIAG),
ein Gewerbegebiet.
Westlich des Änderungsbereiches befindet sich eine gemischte Bebauung.
Ungefähr 600 m nordöstlich des Plangebietes befinden sich Gebäude der Sasol Solvents Germany GmbH, eines nach Störfall-Verordnung– 12. BImSchV einzustufenden Betriebes (Produktion von Lösungsmitteln).
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PLANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIELE
Das Bethanien Krankenhaus Moers-Mitte verfügt mit seinem innenstadtnahen Sitz über eine
lange Tradition im Stadtteil. Es liegt verkehrsgünstig und bildet eine wesentliche Säule der medizinischen Versorgung in Moers. Damit der Medizinstandort Moers-Mitte im Wettbewerb auch
in Zukunft bestehen kann, ist eine bauliche Weiterentwicklung der Flächen des Krankenhauses
unter Berücksichtigung der umliegenden bestehenden Bebauung beabsichtigt. Der vorgesehene
Bebauungsplan kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nur in Teilen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Wesentliches Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es
daher, den planungsrechtlichen Rahmen für eine bauliche Entwicklung, Modernisierung und
Neustrukturierung des Krankenhauses Bethanien zu schaffen. Weiterhin soll der östlich der
Rheinberger Straße entstandene Wald planungsrechtlich abgebildet werden.
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INHALTE DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
Der überwiegende Teil des Plangebietes soll als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ und „Altenheim“ dargestellt werden. Daneben ist eine Fläche für den
ruhenden Verkehr „Stellplatz“ vorgesehen, da diese bestandsorientiert gesichert werden soll.
Im Südosten wird bestandsorientiert eine Wohnbaufläche und im Nordwesten eine Fläche für
Wald dargestellt.
Die unter 2. 2. genannte Wasserschutzzone und das Pumpwerk sind nicht umgesetzt worden.
Mit dem Schreiben vom 14.03.2013 bestätigt der Kreis Wesel, dass der Planbereich heute weder
in einer festgesetzten noch in einer zur Festsetzung beabsichtigten Wasserschutzzone liegt sowie dass kein Reservegebiet für die öffentliche Wasserversorgung betroffen ist. Die Flächennutzungsplanänderung sieht daher keine weitere Ausweisung einer Wasserschutzzone vor sowie
auch keine für Flächen für Versorgungsanlagen, für die Verwertung oder Beseitigung von Abwasser und festen Abfallstoffen sowie Hauptversorgungs- und Hauptwasseranlagen.
Die im derzeit gültigen Flächennutzungsplan dargestellte Umformerstation kann ebenfalls entfallen.
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AUSWIRKUNGEN / PLANUNGSRELEVANTE BELANGE
Im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4
BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß §2 a BauGB erstellt, daher erfolgen unter
Berücksichtigung des parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 100 nachstehende Untersuchungen bzw. Gutachten:
-
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Artenschutzrechtliche Prüfung
Lärmgutachten (Verkehrs- und Gewerbelärm)
Verkehrsgutachten
Erschütterungsuntersuchungen
Bodengutachten
Der Umweltbericht wird Bestandteil der Begründung (Teil 2 der Begründung) und wird die Umweltauswirkungen darstellen.
Störfallbetriebe / Seveso-II-Richtlinie
Gemäß den vorliegenden KABAS Informationen (Kartografische Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfall-Verordnung) befindet sich in der Umgebung des Plangebietes
die Sasol Solvents Germany GmbH, welche der Störfall-Verordnung - 12. BImSchV unterliegt.
Daher wurde durch den TÜV Rheinland 2013 ein Gutachten zur Ermittlung des angemessenen
Abstandes für den Betriebsbereich der Firma ermittelt. Unter Beachtung sämtlicher zu betrachtender Aspekte sieht der Gutachter einen Abstandswert von 160 m als angemessen an. Außerhalb der Abstandsempfehlung von 160 m bestehen gegenüber einer Neuplanung aus gutachterlicher Sicht keine Bedenken. Das Plangebiet ist ca. 600 m von den Gebäuden der Firma entfernt. Damit wird der hervorgerufene angemessene Abstand nach den vorliegenden, betriebsbezogenen Detailkenntnissen eingehalten.
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HINWEISE UND KENNZEICHNUNGEN
Der Änderungsbereich liegt in einem Gebiet in dem Bergbau stattfindet, da er sich über dem auf
Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Rheinpreußen“ und über dem auf Kohlenwasserstoffe
erteilten Bewilligungsfeld „Rheinpreußen-Gas“ befindet. Allerdings ist kein einwirkungsrelevanter Bergbau innerhalb des Plangebietes bekannt.
Für das Plangebiet wurde bereits eine orientierende Gefährdungsabschätzung durchgeführt
(Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, 13.03.2013). In diesem Rahmen wurde geprüft, ob im Untersuchungsgebiet Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, die – unter Beachtung der heutigen und geplanten Nutzung – Schutzgüter beeinträchtigen oder gefährden
können.
Der Gutachter führt aus, dass sich die in den angeschütteten Bereichen nachgewiesenen stofflichen Belastungen auf einem Niveau belaufen, welche erhebliche Gefahren und Nachteile oder
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Belästigungen für die derzeitige sowie die geplante Nutzung ausschließt. Eine Gefährdung des
Grundwassers durch die ehemalige Deponie ist nicht zu besorgen.
In den durchgeführten Bodenuntersuchungen wurde in Teilen des Plangebietes Methangas in
der Größenordnung 1,5 – 2,5 Vol.-% (provisorische Bodenluftmessstellen, Vor-Ort-Messungen)
nachgewiesen. Der Gutachter empfiehlt Maßnahmen, die im weiteren Verfahren zum aufzustellenden Bebauungsplan berücksichtigt werden.
Stadtplanung Zimmermann GmbH in Abstimmung mit der
Stadt Moers – Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen
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