Wird der Mensch zum Tier? Chimären und Hybride als Gefahr für

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Wird der Mensch zum Tier? Chimären und Hybride
als Gefahr für die Würde des Menschen.
Vortrag im Rahmen des Seminars
Dr. Frankensteins Erben oder Geist aus der Retorte? Experimentierfeld Mensch
der Hanns-Seidel-Stiftung im Bildungszentrum Wildbad Kreuth
am 6. Juni 2009
Prof. Dr. med. Axel W. Bauer
Mitglied des Deutschen Ethikrates
Leiter des Fachgebiets Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin
der Universitätsmedizin Mannheim (UMM)
1. Der Mensch als alleiniges Maß der Dinge?
„Aller Dinge Maß ist der Mensch, der seienden dass sie sind, der nicht seienden,
dass sie nicht sind“.1 Dieses geflügelte Wort des griechischen Philosophen Protagoras (485-415 v. Chr.) sieht den Menschen inmitten einer Welt, in der sich dieser
nicht mehr an den absoluten Maßstäben unsichtbarer Götter orientieren kann, sondern nur noch an seiner eigenen, relativen Werteskala. Denn über die Götter weiß
Protagoras nur zu sagen, dass der Mensch keine Möglichkeit habe „zu wissen weder
dass sie sind, noch dass sie nicht sind, noch, wie sie etwa an Gestalt sind“.2
Der programmatische Satz des Protagoras zielt wohl in erster Linie auf einen erkenntnistheoretischen Relativismus ab, er ist jedoch häufig zugleich als eine Aufforderung zum ethischen Relativismus verstanden worden. Denn woher, wenn nicht
aus der eigenen Subjektivität, sollte der Mensch seine moralischen Maßstäbe künftig noch gewinnen, wenn es keine Götter mehr gab, die sie ihm zuwiesen?
1
2
Protagoras, zitiert nach Diels/Kranz 1960, S. 263 (Fragment 1). Vgl. zum Folgenden Bauer 1984.
Protagoras, zitiert nach Diels/Kranz 1960, S. 265 (Fragment 4).
2
In der Ära der Biowissenschaften und der „Biopolitik“ am Ende der ersten Dekade
des 21. Jahrhunderts sehen wir uns erneut mit der Aussage des griechischen Sophisten konfrontiert. Allerdings ist das vor uns stehende Problem aktuell bedrängend
und in all seinen Facetten wie den möglichen Konsequenzen noch kaum abschätzbar: Der Mensch muss sich in unserer Zeit entscheiden, ob er sich entweder weiterhin als ein Geschöpf betrachten will, das von einem persönlich handelnden Gott
beziehungsweise von der anonym wirkenden Natur gestaltet werden soll, oder ob
er die biologische Fortentwicklung seiner Art als Designer in die eigenen Hände
nehmen möchte.
In einer nicht mehr uniform dem Christentum verpflichteten, wertepluralistischen
Kultur- und Wissensgesellschaft, als die sich uns die westliche Welt heute präsentiert, scheint die Antwort auf der Hand zu liegen: Da in solchen Gesellschaften kein
Gott mehr den Menschen allgemein bindende Vorschriften geben kann und da die –
überwiegender Lehrmeinung zufolge – evolutionären Gesetzen gehorchende Natur
keinen moralischen Wert an sich darstellt, werden die Menschen sich selbst zum
Maß aller Dinge machen und dann vermutlich das realisieren, wozu sie technisch in
der Lage sind und das ihre Neugier erregt.
2. Die Hochkonjunktur der Bioethik – ein gutes Zeichen für die Moral?
Angesichts des Aufbruchs ins Ungewisse hat derzeit die Bioethik Hochkonjunktur.
Aktuelle Themen – wie die Frage nach der Zulässigkeit der Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken oder das durch ein aktuelles
Urteil des Berliner Landgerichts vom 15. Mai 20093 ins Wanken geratene Verbot der
3
Prozess um Mediziner, der vier Embryonen mit Gen-Defekt abtötete. Freispruch für den Arzt, der
sich selbst anzeigte. BZ Berlin vom 15.5.2009.
3
Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland – ziehen das Interesse von Medien
und Politik auf sich. Kein Tag vergeht, an dem sich die großen Tageszeitungen nicht
mit bioethischen Fragestellungen auseinandersetzen, zuletzt besonders mit dem
am 24. April 2009 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gendiagnostikgesetz
und mit der am 13. Mai 2009 beschlossenen dreitägigen Beratungsfrist vor einer
sogenannten „Spätabtreibung“ wegen der pränatal diagnostizierten Behinderung
eines bereits lebensfähigen Fötus.
Das neue Gendiagnostikgesetz verbietet immerhin solche vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen, die darauf abzielen, genetische Eigenschaften des Embryos
oder des Fötus für eine Erkrankung festzustellen, die erst nach Vollendung des 18.
Lebensjahres ausbricht (§ 15 Abs. 2 GenDG). Doch hatte es dafür langer und krisenreicher Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD bedurft.
Ebenfalls erst nach erheblichem Widerstand billigte die Bundesregierung Embryonen und Föten in letzter Minute wenigstens zu, dass es sich bei ihnen um – wenn
auch ungeborene – Menschen handelt (§ 2 Abs. 1 GenDG). Das Feder führende Bundesgesundheitsministerium (BMG) musste darauf zuvor durch ein medizinethisches
Gutachten besonders hingewiesen werden.4
Ist die allgemein zu beobachtende ethische Diskursfreudigkeit eigentlich generell
ein gutes Zeichen für den moralischen Zustand unseres Landes und seiner Reflexionskultur, oder müssen wir uns eher darüber Sorgen machen, dass eine moralisch
ziemlich schwerhörige Gesellschaft die Bioethik lediglich als ein akademisches Feigenblatt zur Beruhigung ihres latenten schlechten Gewissens benutzt? Drohen wohttp://www.bz-berlin.de/archiv/freispruch-fuer-den-arzt-der-sich-selbst-anzeigtearticle457486.html (gelesen am 30.5.2009).
4
Vgl. Bauer 2009.
4
möglich moralphilosophische Debatten an die Stelle tatsächlich gelebter Moralität
zu treten? Diesem durchaus beunruhigenden Gedanken möchte ich jetzt etwas genauer nachgehen.
3. Von Kants Naturverachtung zu Sloterdijks „Menschenpark“
In der Zeit von Immanuel Kant (1724-1804), dem Jahrhundert der Aufklärung, waren die technischen Möglichkeiten der Biologie, Leben gezielt zu manipulieren,
noch recht bescheiden. So konnte der 74-jährige Philosoph im Jahre 1798 allen
Ernstes die Behauptung aufstellen: „Wer den Naturursachen nachgrübelt [...] muss
dabey gestehen: dass er in diesem Spiel seiner Vorstellungen bloßer Zuschauer sey
und die Natur machen lassen muss [...] mithin alles theoretische Vernünfteln hierüber reiner Verlust ist“.5 Kant sah die biologische Forschung als ein ziemlich nutzloses Unterfangen an. Für ihn kam es stattdessen weit mehr auf die „pragmatische“
Menschenkenntnis an, das heißt auf Erziehung und Bildung, auf die Erforschung
dessen, was der Mensch als „freyhandelndes Wesen, aus sich selber macht, oder
machen kann und soll“.6
Wir wissen heute, gut zweihundert Jahre später, dass Kants Analyse zur Leistungsfähigkeit der Biowissenschaften jedenfalls auf lange Sicht gesehen gänzlich falsch
war. In einer vor genau zehn Jahren, nämlich im Sommer 1999 gehaltenen und sogleich heftig umstrittenen Rede mit dem provozierenden Titel Regeln für den Menschenpark vertrat der Karlsruher Philosoph Peter Sloterdijk (geb. 1947) die These,
dass sich die Menschheit seit der Zeit Platons (427-347 v. Chr.) im Grunde niemals
auf das bloß erzieherische Programm habe beschränken wollen. Sloterdijk glaubte,
5
6
Kant 1798, S. IV-V.
Kant 1798, S. IV.
5
„dass es mit der erzieherischen Zähmung und Befreundung des Menschen mit den
Buchstaben allein zu keiner Zeit getan sein konnte. Gewiss war das Lesen eine
Menschen bildende Großmacht – und sie ist es, in bescheideneren Dimensionen,
noch immer; das Auslesen jedoch – wie auch immer es sich vollzogen haben mag –
war stets als die Macht hinter der Macht im Spiel“.7
Sloterdijk wies auf das moralische Dilemma des neuzeitlichen Menschen hin, das
dadurch entstanden sei, dass dieser die Äpfel vom Baum der Erkenntnis systematisch gepflückt habe: „Sobald in einem Feld Wissensmächte positiv entwickelt sind,
machen Menschen eine schlechte Figur, wenn sie – wie in den Zeiten eines früheren
Unvermögens – eine höhere Gewalt, sei es den Gott oder den Zufall oder die Anderen, an ihrer Stelle handeln lassen wollen“.8
Peter Sloterdijks durchaus treffende Situationsbeschreibung lässt uns mit der Frage
zurück, wie wir künftig unsere moralischen Werte und Normen politisch gestalten
sollen, wenn sie nicht mehr von einer religiösen oder metaphysischen Instanz vorgegeben werden. Ist der Mensch im Zeitalter der Molekular- und Zellbiologie wirklich noch „mehr als die Summe seiner Gene“? Dürfen wir durch technische Manipulationen am Genom oder an der biologischen Reproduktion bestimmte Entwicklungen gezielt fördern und andere gezielt hemmen, ohne die in den Artikeln 1
Absatz 1 und 79 Absatz 3 des Grundgesetzes zweifach verankerte Unantastbarkeit
der Würde des Menschen zu beschädigen? Doch können wir uns über die Struktur
7
Peter Sloterdijk: Regeln für den Menschenpark. Ein Antwortschreiben zum Brief über den Humanismus. Text der „Elmauer Rede“ aus dem Jahre 1999.
http://www.genethik.de/genethics/menschenpark.htm (gelesen am 22.5.2009).
8
Ebd.
6
der Menschenwürde und über deren mögliche Verletzung in einer wertepluralistischen Gesellschaft überhaupt noch verständigen, geschweige denn einigen?
4. Klassische „Eugenik von oben“ und moderne „Eugenik von unten“
Die historische Erfahrung ist mehr als bedrückend. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden die sozialdarwinistischen Lehren der Eugenik und der Rassenhygiene
propagiert, zwei Begriffe, die von dem britischen Naturforscher Francis Galton
(1822-1911) und dem deutschen Mediziner Alfred Ploetz (1860-1940) geprägt wurden. Mithilfe der Eugenik sollten „unerwünschte“ genetische Eigenschaften weggezüchtet („negative Eugenik“) und „erwünschte“ Eigenschaften herangezüchtet
werden („positive Eugenik“). Dabei ging es um eine angeblich notwendige und mögliche Optimierung der Rasse bzw. der Bevölkerung, die durch „Auslese“ der „Besten“ erfolgen sollte.
Eugenische Ideen geisterten während der Weimarer Republik quer durch die politischen Lager, sie fanden Rückhalt in konservativen wie in sozialistischen Ärztekreisen. Es grassierte eine panische Angst vor angeblicher „Entartung“ des Volkes durch
„Degeneration“. Die Nationalsozialisten griffen diese diffusen Ängste, Motive und
Ziele in den 1930er Jahren auf, radikalisierten und verwirklichten sie schließlich in
Form der (nicht erst von ihnen) so genannten „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ durch Massensterilisationen und durch „Euthanasie“, also die Ermordung von
annähernd 200.000 geistig behinderten Menschen, Erwachsenen wie Kindern. Die
vorgebliche „Verbesserung“ der Rasse wurde in Form der „negativen Eugenik“
durch die Tötung derjenigen in Szene gesetzt, die man für nicht mehr „lebenswert“
erachtete.
7
Die heutigen technischen Möglichkeiten der genetischen Diagnostik und der Reproduktionsmedizin sind natürlich mit denjenigen zur Zeit des NS-Regimes überhaupt
nicht zu vergleichen. Sie sind wesentlich differenzierter und haben mit den Methoden der späten 1930er Jahre so wenig gemeinsam wie ein Personalcomputer mit
dem Rechenschieber oder einer Schreibmaschine. Die Ziele einer neuen „negativen
Eugenik“ werden heute auch nicht mehr vom Staat („von oben“) vorgeschrieben,
sie werden vielmehr von den einzelnen Bürgern („von unten“) selbst angestrebt,
und dies geschieht unter Begriffen wie „Recht auf Gesundheit“ oder „reproduktive
Freiheit“.
Es werden nicht mehr angeblich „lebensunwerte“ Menschen im Namen des Staates
ermordet, sondern es werden „lediglich“ in Folge ihrer spezifischen genetischen
Konstitution „unerwünschte“ Embryonen nach einer Präimplantationsdiagnostik
nicht in die Gebärmutter der Frau übertragen, von der die Eizelle stammt. Das ist
der Prozedur nach zwar etwas anderes als es die Verbrechen der Nationalsozialisten waren, aber dennoch muss man sagen: Auch hier liegt der Preis für eine Bekämpfung von Krankheit und Behinderung in der Tötung kranken und behinderten
menschlichen Lebens, wenngleich in einem sehr frühen Stadium.
So hat das Europäische Parlament in Straßburg am 23. April 2009 mehrheitlich für
eine konzertierte Maßnahme im Bereich der seltenen Krankheiten auf europäischer
Ebene gestimmt, die in dem Bericht des griechischen Abgeordneten Antonios Trakatellis (geb. 1931) als eine „absolute Notwendigkeit“ erachtet worden war. 383 Abgeordnete oder fast 75% stimmten für den Bericht, 116 dagegen, 15 enthielten sich
der Stimme. Alle Bemühungen, um seltene Krankheiten zu vermeiden, müssen nach
diesem deutlichen Mehrheitsvotum innerhalb der Europäischen Union unterstützt
8
werden. Entweder könne dies durch die genetische Beratung der als „Krankheitsüberträger“ betrachteten Eltern beziehungsweise gegebenenfalls – im Einklang mit
nationalem Recht – durch die Auswahl gesunder Embryonen vor der Implantation
erfolgen.9 Damit ist die eugenisch motivierte Selektion des ungeborenen Lebens
jetzt ein auf Druck von kommunistischen, sozialistischen und liberalen Abgeordneten beschlossenes offizielles Programm des Europäischen Parlaments.
5. Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen
Auch bei der verbrauchenden Embryonenforschung zur Erzeugung humaner embryonaler Stammzellen (hES-Zellen) wird menschliches Leben im frühen Stadium der
Blastozyste vernichtet. Dieser „Embryonenverbrauch“ geschieht jedoch nicht aus
Gründen der eugenischen Selektion, sondern zu einem im Prinzip „guten“ medizinischen Zweck. Gerade deshalb aber wird das grundsätzliche ethische Problem der
damit verbundenen Tötung von menschlichen Embryonen häufig heruntergespielt
beziehungsweise fälschlich als ein angebliches Abwägungs-Dilemma zwischen Lebensrecht (Artikel 2 Absatz 2 GG) und Forschungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 3 GG)
rekonstruiert. Eine Abwägung zu Lasten des Lebensrechts eines menschlichen Embryos käme aber grundrechtlich überhaupt nur dann in Betracht, wenn tatsächlich
das konkrete Leben eines Patienten durch das konkrete Leben eines bestimmten
Embryos bedroht würde. Eine solche Situation ist jedoch schlechterdings unvorstellbar.
9
„Europäisches Parlament billigte Trakatellis-Bericht“. Kobinet-Nachrichten vom 23.4.2009.
http://kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,20802/ticket,g_a_s_t
(gelesen am 30.5.2009).
9
Den humanen embryonalen Stammzellen wird für die medizinische Gewebezüchtung großes Potenzial zugeschrieben. Mit aus solchen Zellen abgeleitetem Ersatzgewebe könnten in Zukunft Patienten mit Herzmuskelschäden, Diabetes mellitus,
der Parkinsonschen Krankheit, der Multiplen Sklerose und vielen weiteren Leiden
effektiver behandelt werden, so heißt es. Realität ist dies alles jedoch nicht, und
manches spricht dafür, dass die darauf gerichtete Vorstellung dauerhaft Utopie
bleiben wird. Insbesondere müsste erst einmal die Gefahr gebannt werden, dass
nach Transplantation von aus embryonalen Stammzellen abgeleiteten Zellen wegen
deren Pluripotenz regelmäßig maligne Tumoren entstehen. Weiterhin garantiert die
anatomische Beobachtung von eingewachsenem Gewebe nicht bereits dessen physiologisch korrekte und stabile Funktion.
Die Konzepte hinsichtlich einer möglichen Heilung schwerer chronischer Krankheiten durch aus embryonalen Stammzellen abgeleitete Zellprodukte enthalten zudem
weitere fragwürdige, weil extrem simplifizierende pathophysiologische Prämissen,
über die man sich als Arzt nur wundern kann. Die erfolgreiche Behandlung von
Krankheiten ist aus medizinischer Sicht nämlich wesentlich komplizierter als dies
im Licht der Stammzelldebatte gemeinhin erscheint: Es genügt eben nicht, einfach
dort neue Zellen einzubringen, wo zuvor körpereigene Zellen durch einen pathologischen, möglicherweise autoimmunologischen Prozess zerstört worden sind. Eine
Krankheit, deren Ursachen und Pathogenese man unzureichend verstanden hat,
kann durch exogen eingebrachten, quantitativen Zellersatz allenfalls symptomatisch behandelt, aber nicht kausal auf Dauer geheilt werden. Umgekehrt gilt: Sofern man den pathologischen Zerstörungsprozess einer Krankheit erst einmal wissenschaftlich verstanden hat, sollte es zumindest auf mittlere Sicht möglich sein,
10
ihn therapeutisch zu unterbrechen und eine Heilung ohne externen Zellersatz herbei zu führen.10
Tierexperimentell sind derzeit keine ausreichenden Grundlagen geschaffen, die
eine Behandlungsaussicht beim Menschen durch Produkte aus embryonaler Stammzellmanipulation als in absehbarer Zeit realisierbar erkennen ließen. Selbst wenn
man also im Sinne des angelsächsischen Utilitarismus eine ethische Güterabwägung
zwischen dem Leben der verbrauchten Embryonen und dem Leben zukünftiger Patienten für statthaft hielte, können heute keine außergewöhnlichen Therapieaussichten zu Gunsten moralischer Grenzverschiebungen – im Sinne einer „großzügigeren“ Erlaubnis verbrauchender Embryonenforschung – geltend gemacht werden.
Bereits im Jahre 1999 war es dem Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle (geb.
1962) gelungen, aus embryonalen Stammzellen erzeugte Glia-Vorläuferzellen in die
Gehirnventrikel von Rattenembryonen zu transplantieren, die unter der Xchromosomal rezessiv vererbbaren Pelizäus-Merzbacher-Krankheit litten11. Diese
Nervenkrankheit, die beim Menschen bisher nur in wenigen (etwa 150) Fällen beschrieben wurde, führt zu einer fortschreitenden psychomotorischen Retardierung
mit diversen neurologischen Symptomen; sie endet im zweiten bis dritten Lebensjahrzehnt tödlich. Würde ein menschlicher Embryo tatsächlich unter dieser Rarität
leiden, so trügen die Forscher vermutlich wenig Bedenken, ihn nach Durchführung
einer Präimplantationsdiagnostik auszusortieren und an ihm wiederum Forschung zu
betreiben.
10
11
Vgl. Bauer 2007a und Bauer 2007b.
Learish et al. 1999.
11
Die Politik wird hier kritischer als bisher nachfragen müssen, und sie darf sich dabei
nicht von äußerst vagen Heilungs-Versprechungen den Blick auf die Wirklichkeit
verstellen lassen. Das konkrete Lebensrecht eines menschlichen Embryos im Hier
und Jetzt kann grundrechtlich nicht gegen die abstrakten Heilungschancen künftiger Patienten „abgewogen“ werden. Sofern der Embryo ethisch und rechtlich mehr
gelten soll als ein gestaltloser „Zellhaufen“, darf man ihn nicht wie ein synthetisches biochemisches Reaktionsprodukt zu Zwecken instrumentalisieren, die in Gänze außerhalb seiner selbst liegen. Die „Liberalisierung“ des deutschen Stammzellgesetzes durch den Deutschen Bundestag am 11. April 2008 hat durch die Verlegung
des aus ethischer Perspektive zentralen Stichtags vom 1. Januar 2002 auf den 1.
Mai 2007 sowie durch die Begrenzung des Stammzellgesetzes auf im Inland befindliche embryonale Stammzelllinien dem Embryonenschutz bereits erheblichen und
wohl irreparablen Schaden zugefügt.12
Der Münchner Philosoph Robert Spaemann (geb. 1927) resümierte schon 2001, ein
Jahr vor der Verabschiedung der ersten Fassung des Stammzellgesetzes: „Was hier
mit menschlichen Embryonen geschieht, ist nicht Therapie, sondern das Gegenteil:
Sie werden getötet [...] im Dienst wissenschaftlicher Verfahren, die vielleicht einmal in Zukunft einer unbestimmten Zahl von Menschen zu einem besseren Leben
verhelfen werden“.13 Daran hat sich in den vergangenen acht Jahren nichts zum
Besseren geändert.
12
Vgl. Bauer 2008. Der aktuelle Text des Stammzellgesetzes findet sich hier:
http://bundesrecht.juris.de/stzg/index.html (gelesen am 31.5.2009).
13
Spaemann 2001, S. 37.
12
6. Mensch-Tier-Mischwesen im Dienst der Forschung
[Siehe dazu die PowerPoint-Folien]
7. Chimären und ihre biologische „Konstruktion“
[Siehe dazu die PowerPoint-Folien]
8. Derzeitiger Einsatz von Mensch-Tier-Chimären
[Siehe dazu die PowerPoint-Folien]
9. Was sind Hybride?
[Siehe dazu die PowerPoint-Folien]
10. Zytoplasmatische Hybride („Zybride“)
[Siehe dazu die PowerPoint-Folien]
11. Aktuelle Forschungsinteressen im Hinblick auf Mischwesen
[Siehe dazu die PowerPoint-Folien]
12. Forschungsschwerpunkt Zybride
[Siehe dazu die PowerPoint-Folien]
13. Ungelöste wissenschaftliche wie ethische Probleme
[Siehe dazu die PowerPoint-Folien]
14. Hirnchimären: Werden Tiere menschlich?
[Siehe dazu die PowerPoint-Folien]
15. Unbeantwortete ethische und rechtliche Fragen zur Mischwesenbildung
[Siehe dazu die PowerPoint-Folien]
16. Welchen Stellenwert hat künftig die Würde des Menschen?
In naher Zukunft werden wir bewährte und tradierte rechtsethische Grundwerte
nicht weniger, sondern mehr als bisher beachten müssen, denn die zunehmenden
technischen Möglichkeiten stellen erhebliche soziale wie ethische Risiken dar, die
ohne eine Bindung an allgemein anerkannte Moralvorstellungen nicht auf humane
Weise bewältigt werden können. Ein relativierender Wertepluralismus stünde hier
nicht etwa für „Liberalität“ und „Fortschritt“, sondern er dokumentierte vielmehr
eine resignative Prinzipienlosigkeit, die zu unkontrollierbarer Willkür im Umgang
mit dem menschlichen Leben führen müsste.
13
Der oberste Leitwert unserer seit nunmehr 60 Jahren bewährten Verfassung und
zugleich Richtschnur für das staatliche Handeln muss auch weiterhin die Würde des
Menschen bleiben, wie sie durch Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes formuliert
und geschützt wird. Sie repräsentiert den rechtlichen Ausdruck des von uns geforderten Respekts vor der zu jedem Zeitpunkt konstanten Gesamtheit aus Potenzialität und realisierter Wirklichkeit eines menschlichen Lebens. Diese Gesamtheit ist
von der Zeugung bis zum Tod unveränderlich. Daher ist der Mensch stets auch Träger von Würde.
Alle Versuche, näher zu bestimmen, worin die Menschenwürde „eigentlich“ besteht, hätten die Folge, dass Menschen, denen die benannten Eigenschaften fehlen
oder die sie nur unzulänglich verwirklichen können, an den Rand gedrängt oder von
der Teilhabe an den Ansprüchen, die durch die Menschenwürde begründet werden,
ausgeschlossen würden. Um den Sinn des Gedankens der Menschenwürde nicht zu
verfehlen, erscheint es deshalb zwingend, sie einem Menschen allein schon aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Spezies Homo sapiens zuzusprechen. Daraus folgt,
dass die menschliche Würde bereits zum Zeitpunkt der Befruchtung der Eizelle oder
nach abgeschlossener Kerntransplantation in eine entkernte Eizelle vorhanden ist.14
Nur dann bleibt die Würde des Menschen wirklich „unantastbar“.
Die Schwierigkeit vor allem bei der Beurteilung der zytoplasmatischen Hybride besteht jedoch gerade darin, dass bislang unklar zu sein scheint, ob die hier geschilderten Mischwesen noch unter den Begriff der menschlichen Spezies fallen, oder ob
man ihnen mit dem Verweis auf die Besonderheit ihrer artifiziellen Konstruktion
den aus der Menschenwürde folgenden Schutzanspruch vorenthalten dürfte. Hierzu
14
Siehe hierzu auch Ritter 2001, S. 41.
14
ist das letzte Wort zwar noch nicht gesprochen, doch stützt die biologische „Nahezu-Identität“ der Zybride mit menschlichen Lebewesen meines Erachtens den
Schluss, dass es sich bei ihnen um Angehörige unserer Spezies handelt.
17. Die Funktionsweise moralischer Normen
Falls sich der Mensch in Zukunft nicht davon abhalten lässt, selbst zum humanbiologischen Designer zu werden, dann darf er dabei weder den Preis der Tötung unerwünschten Lebens in Kauf nehmen noch sich anmaßen, neu entstandenes, überwiegend menschliches Leben fremden Zwecken dienstbar zu machen, und seien sie
im Prinzip noch so lobenswert. Um dieses ethische Minimum durchzusetzen, brauchen wir auch in einer pluralistisch strukturierten Gesellschaft allgemein anerkannte rechtliche und moralische Normen, die nicht von den Bürgern „auf eigene Faust“
relativiert werden dürfen. Rechtliche wie moralische Normen sind aber in der Regel
auf maßvolle Weise gegen unsere biologischen Prägungen gerichtet, sie werden daher meist auf einen gewissen individuellen oder sozialen Widerstand stoßen.
Normen, die unsere biologischen Anlagen lediglich exakt widerspiegelten, wären
überflüssig, denn das durch sie Vorgeschriebene würde ohnehin von selbst geschehen, während extrem antinaturalistische Normen sinnlos wären, weil das durch sie
Geforderte aus biologischem Unvermögen heraus gar nicht geleistet werden könnte. In dem weiten Bereich zwischen „nicht mehr selbstverständlich“ und „noch
nicht unerfüllbar“ aber liegt der Spielraum für konkretes moralisches Denken und
Handeln, durch das gerade diejenigen Regeln geschaffen und in Geltung gesetzt
15
werden müssen, für die unsere evolutionäre Entwicklung absolut determinierte
Verhaltensweisen genetisch nicht voreingestellt hat15.
Sofern die vom Menschen selbst gesetzten moralischen Regeln maßvoll antinaturalistisch sind, werden sie in gewissen Grenzen in der Praxis übertreten werden. Gerade das aber zeigt nicht etwa das Versagen eines Moralsystems, sondern im Gegenteil sein Funktionieren. Moralsysteme, die von allen Beteiligten stets befolgt
würden, wären entweder überflüssig oder es handelte sich um die inhumanen Regeln eines Polizeistaates. Beides können wir in einer Demokratie nicht wollen, doch
ebenso wenig ist uns mit einem zwar vielstimmigen, aber gesellschaftlich letztlich
völlig unverbindlichen Chor an elitärer Bioethik gedient.
Unser soziales Normensystem darf bei aller Pluralität der Meinungen nicht zum Supermarkt mit Selbstbedienungsmentalität verkommen, in dem der Einzelne sich
gerade jene ethischen Versatzstücke in seinen Warenkorb lädt, die ihm momentan
am meisten zu nützen scheinen. Chimären und Hybride könnten zu einer Gefahr für
die Würde des Menschen werden. Es liegt an uns, diese Gefahr zu erkennen und sie
prinzipientreu zu bewerten, um sie fundiert abwenden zu können.
15
Vgl. Schmitz/Bauer 2001a und 2001b.
16
Literaturverzeichnis
Bauer, Axel: Bemerkungen zur Verwendung des Terminus "Anthropologie" in der
Medizin der Neuzeit (16.-19. Jahrhundert). In: Seidler, Eduard (Hrsg.): Medizinische
Anthropologie. Beiträge für eine Theoretische Pathologie. Veröffentlichungen aus
der Forschungsstelle für Theoretische Pathologie der Heidelberger Akademie der
Wissenschaften. Berlin, Heidelberg, New York, Tokyo 1984, S. 32-55.
Bauer, Axel W. Heilen ohne Töten. LebensForum 83 (2007a), S. 8-12.
Bauer, Axel W.: Ethische Fragen neuer Therapien am Beispiel menschlicher embryonaler Stammzellen. Zeitschrift für Lebensrecht 16 (2007b), Heft 2, S. 40-45.
Bauer, Axel W.: Auf der schiefen Stammzellbahn. Wenn der Stichtag fällt, ist der
Embryonenschutz nicht zu halten: Eine Revolution in der Biopolitik steht an – mit
dem Segen von Ministerin Schavan und Bischof Huber. Frankfurter Allgemeine Zeitung - Wissen Nr. 82 vom 8.4.2008, S. 35.
Bauer, Axel W.: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) – BT-Drucksache 16/10532 vom 13.10.2008 –
Gesetzentwurf der Bundesregierung. Stellungnahme für die Öffentliche Anhörung
des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 21. Januar 2009 in
Berlin. Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit, Ausschussdrucksache
16(14)0469(7) – 21.01.2009.
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/105/stllg/Bauer.pdf
(abgelesen am 2.6.2009).
Chen, Y.; He, Z. X. et al.: Embryonic stem cells generated by nuclear transfer of
human somatic nuclei into rabbit oocytes. Cell Research 13 (2003), S. 251-263.
Chung, Y.; Bishop, C. E. et al.: Reprogramming of Human Somatic Cells Using Human and Animal Oocytes. Cloning Stem Cells 11 (2009). DOI: 10.1089/clo.2009.0004
Diels, Hermann und Kranz, Walther (Hrsg.): Die Fragmente der Vorsokratiker, 2. 10.
Auflage, Berlin 1960.
Kant, Immanuel: Anthropologie in pragmatischer Hinsicht. Königsberg 1798.
Learish, R. D.; Brüstle, O.; Zhang, S. C.; Duncan, I. D.: Intraventricular transplantation of oligodendrocyte progenitors into a fetal myelin mutant results in widespread formation of myelin. Annals of Neurology 46 (1999), S. 716-722.
Ritter, Henning: Die Zerreißprobe. Was man der Menschenwürde nicht zumuten
darf. Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 149 vom 30.6.2001, S. 41.
Schmitz, Dagmar und Bauer, Axel W.: Evolutionäre Ethik und ihre Rolle bei der Begründung einer künftigen Medizin- und Bioethik. (Medizinethische Materialien des
Bochumer Zentrums für Medizinische Ethik, 122). Bochum 2000a.
17
Schmitz, Dagmar und Bauer, Axel W.: Intuition oder Evolution? Ein skeptischer Blick
auf die prinzipienbasierte Bioethik. Zeitschrift für medizinische Ethik 46 (2000b), S.
13-22.
Spaemann, Robert: Gezeugt, nicht gemacht. Die Zeit Nr. 4 vom 18.1.2001, S. 3738.
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