Zertifikatskurs Islamischer Religionsunterricht in der Sekundarstufe II

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Zertifikatskurs Islamischer Religionsunterricht in der Sekundarstufe II
Veranstaltungs-Nr.:
Schulformen:
Typ:
Betreuung:
Moderation:
Adressaten:
Ort:
Beginn:
Zeit:
Meldeschluss:
Bearbeitung:
E-17/18-03-1.6-0060
GE, GY, WbK
Zertifikatskurs Islamischer Religionsunterricht – Sek II
Heiko Dorkewitz Tel.: 0251 411 1815
[email protected]
Markus Gerhold, Mansur Seddiqzai, Duran Terzi
Lehrerinnen und Lehrer muslimischen Glaubens, die sich in
einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis des Landes
NRW befinden und bereits das Fach Islamischer
Religionsunterricht (IRU) in der Sekundarstufe I unterrichten
bzw. als Lehrkräfte mit Sek II-Qualifikation das Fach IRU in
der Sekundarstufe II erteilen oder zukünftig erteilen wollen
und werden, ohne hierfür bereits über eine spezielle
Qualifikation zu verfügen.
voraussichtlich Essen; der genaue Ort wird noch bekannt
gegeben
Di, 05.09.2017 bis Di, 09.07.2019 (zweijährig, 640 Stunden))
09:00-16.00 Uhr
07.06.2017 per Fax an 0251 411 84219
Helga Obermeyer Tel.: 0251 411 4219
[email protected]
Ziel dieser Qualifikationserweiterung mit dem Gesamtvolumen von 640
Fortbildungsstunden ist es, Lehrkräften, die das Fach Islamischer Religionsunterricht (IRU)
in der Sekundarstufe II unterrichten wollen, fachliche, fachdidaktische und
-methodische Kompetenzen zu vermitteln, so dass sie am Ende des Kurses für die
Erteilung eines lehrplangemäßen Fachunterrichts in der Sekundarstufe II qualifiziert sind.
Mit erfolgreicher Absolvierung des Zertifikatskurses für die Sekundarstufe II wird den
Teilnehmenden auch die Lehrerlaubnis für die Sekundarstufe I erteilt. Die
Unterrichtssprache ist Deutsch.
Zur Bildung gehört die Beschäftigung mit essentiellen Fragen des Lebens, das
Nachdenken über Ziele und Zwecke individuellen und gesellschaftlichen Handelns. Es ist
Aufgabe religiöser Bildung, Schülerinnen und Schülern einen Zugang zu religiösen
Weltdeutungen und Lebensweisen zu erschließen und sie zu verantwortlichem Denken
und Handeln im Blick auf gelebte Religion und Glauben zu befähigen. Somit leistet das
Fach Islamischer Religionsunterricht einen eigenständigen Beitrag zur
Persönlichkeitsentwicklung und Weltorientierung. Es trägt in der Begegnung und
Auseinandersetzung mit islamischer Glaubensüberzeugung und -praxis zu einer
tragfähigen Lebensorientierung und religiösen Identitätsfindung bei, indem
Lebenswirklichkeit und Glaubensüberzeugung immer wieder wechselseitig erschlossen
und miteinander vernetzt werden.
Der Religionsunterricht in der Sekundarstufe II ist gegenüber dem in der Sekundarstufe I
durch eine höhere Komplexität der Gegenstände und Prozesse geprägt. Zunehmend
besondere Bedeutung kommen der Eigenständigkeit des Arbeitens und der Reflexion zu.
Die Schülerinnen und Schüler lernen im Laufe der gymnasialen Oberstufe, zunehmend
selbstständig mit den zentralen Quellen des Islam (Koran und Sunna) umzugehen, um am
Ende der Oberstufe bewusst und differenziert mit der Vielfalt islamischer Tradition in
Verschränkung mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen sowie mit der eigenen
Identität handeln zu können. Das Fach fördert die sach- und fachgerechte
Auseinandersetzung mit islamischer Religion und Tradition. Innerislamische und
gesellschaftliche Pluralität werden im Religionsunterricht aufgegriffen und deren Wert und
Bedeutung reflektiert. Der islamische Religionsunterricht ermöglicht die Ausprägung einer
(inner-)religiösen wie auch interreligiösen Dialog- und Urteilsfähigkeit.
In Orientierung an dem im Schuljahr 2016/2017 in Kraft gesetzten Kernlehrplan für die
Sekundarstufe II (Gymnasium/Gesamtschule) für das Fach Islamischer Religionsunterricht
gehören zu den Inhalten der Fortbildung folgende Bereiche:
•
Haupt- und Sekundärquellen des Islam (Koran, Sunna, Auslegungstexte, …);
unterschiedliche Interpretationsansätze
•
Herleitung islamischer Glaubensartikel/Glaubensgrundlagen und theologischer
Traditionen
•
zentrale Ereignisse und Entwicklungszusammenhänge in der islamischen Geschichte
sowie Wirkungsgeschichte der islamischen Welt (islamische Kunst und Kultur)
•
islamisches Verständnis von Prophetentum
•
Traditionen in der islamischen Religionspraxis (Rechtsschulen)
•
Ethik und islamische Mystik
Verbunden mit o. g. fachspezifischen Inhalten ist für die Arbeit in der Fortbildungsgruppe
die Beschäftigung mit ausgewählten Texten und weiteren Materialien.
Religionspädagogische, didaktische und methodische Aspekte des Unterrichts werden in
den Blick genommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erarbeiten Materialien und
erhalten dazu Materialbeispiele sowie unterrichtspraktische Beispiele zur Planung,
Durchführung und Reflexion des islamischen Religionsunterrichts. Hinweise zur
oberstufenangemessenen Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung im Fach IRU
finden ebenfalls Berücksichtigung wie unterstützende Informationen für die Vorbereitung
von schriftlichen und mündlichen Prüfungen im Rahmen des Abiturs.
Anmeldung:
Die Anmeldung interessierter Kolleginnen und Kollegen erfolgt mit dem anhängenden
Vordruck.
Meldeschluss: Mittwoch, 07.06.2017
per Fax an 0251 411 84219
Hinweise zur Beachtung:
•
•
•
•
Es können nur Lehrkräfte angenommen werden, die über eine Lehrbefähigung für ein
Lehramt in der Sekundarstufe II verfügen.
Eine Kopie der Idschaza (vorläufige Unterrichtserlaubnis) ist der Anmeldung
beizufügen. Lehrkräfte, die noch nicht über eine Idschaza verfügen, beantragen diese
bitte beim Beirat für den islamischen Religionsunterricht und reichen eine Kopie zu
Beginn der Qualifikationserweiterung nach.
Für die Dauer der Teilnahme am Zertifikatskurs wird Lehrkräften der Schulformen
Gymnasium, Gesamtschule und Weiterbildungskolleg eine wöchentliche
Unterrichtsentlastung im Umfang von vier Stunden gewährt. Diese Entlastung wird
für die Schule nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem
ASD-Schlüssel 970. Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist so zu regeln,
dass am Fortbildungstag die Unterrichtsverpflichtung entfällt.
Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) und eine
qualifizierte Mitarbeit werden vorausgesetzt. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat
ausgestellt.
Die Reisekosten werden von der jeweils zuständigen Bezirksregierung gem. TEVO
erstattet.
Anmeldung zu schulexterner Lehrerfortbildung (ScheLF)
Sachbearbeitung: Helga Obermeyer, Tel.: 0251 411-4219
Bezirksregierung Münster, Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer
Albrecht Thaer Str. 9, 48147 Münster
Veranstaltungs-Nr.:
Schulformen:
Thema:
Zeit:
Ort:
E-17/18-03-1.6-0060
GE, GY, WbK
Zertifikatskurs Islamischer Religionsunterricht Sek.II
Di, 05.09.2017 bis Di, 09.07.2019 (zweijährig, 640 Stunden)
vorausichtlich Essen
Meldeschluss:
Mittwoch, 07.06.2017 per Fax an 0251 411 84219
Lehrkraft
(bitte leserlich in Blockschrift schreiben)
Vor- und Zuname:
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Amtsbezeichnung:
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Telefon/Mail:
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Zutreffendes bitte ankreuzen
□ Ich bin Schwerbehindert gemäß Schwerbehindertengesetz oder gleichgestellt
□ Ich wünsche eine Rücksprache zur Barrierefreiheit
□ Ich bin Lehrer/in an einer Ersatzschule
□ Ich habe ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit dem Land NRW /
dem Ersatzschulträger
□ Ich besitze die Lehrbefähigung für ein Lehramt (II. Staatsexamen)
Ort, Datum, Unterschrift
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Schule
Schulstempel:
Schulnummer:
____________________
Schulleitung einverstanden / nicht einverstanden (bitte unzutreffendes streichen
Wenn sich mehrere Lehrkräfte dieser Schule zu dieser Fortbildung anmelden,
bitte Priorität (1 … n) eintragen) ____________________________________
Die Schulleitung bestätigt mit ihrer Unterschrift bei dieser Entscheidung die Ansprechpartnerin für
Gleichstellung und den örtlichen Lehrerrat beteiligt zu haben.
Ort, Datum, Unterschrift Schulleitung: ________________________________________________
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