Zertifikatskurs Islamischer Religionsunterricht in der Sekundarstufe II Veranstaltungs-Nr.: Schulformen: Typ: Betreuung: Moderation: Adressaten: Ort: Beginn: Zeit: Meldeschluss: Bearbeitung: E-17/18-03-1.6-0060 GE, GY, WbK Zertifikatskurs Islamischer Religionsunterricht – Sek II Heiko Dorkewitz Tel.: 0251 411 1815 [email protected] Markus Gerhold, Mansur Seddiqzai, Duran Terzi Lehrerinnen und Lehrer muslimischen Glaubens, die sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis des Landes NRW befinden und bereits das Fach Islamischer Religionsunterricht (IRU) in der Sekundarstufe I unterrichten bzw. als Lehrkräfte mit Sek II-Qualifikation das Fach IRU in der Sekundarstufe II erteilen oder zukünftig erteilen wollen und werden, ohne hierfür bereits über eine spezielle Qualifikation zu verfügen. voraussichtlich Essen; der genaue Ort wird noch bekannt gegeben Di, 05.09.2017 bis Di, 09.07.2019 (zweijährig, 640 Stunden)) 09:00-16.00 Uhr 07.06.2017 per Fax an 0251 411 84219 Helga Obermeyer Tel.: 0251 411 4219 [email protected] Ziel dieser Qualifikationserweiterung mit dem Gesamtvolumen von 640 Fortbildungsstunden ist es, Lehrkräften, die das Fach Islamischer Religionsunterricht (IRU) in der Sekundarstufe II unterrichten wollen, fachliche, fachdidaktische und -methodische Kompetenzen zu vermitteln, so dass sie am Ende des Kurses für die Erteilung eines lehrplangemäßen Fachunterrichts in der Sekundarstufe II qualifiziert sind. Mit erfolgreicher Absolvierung des Zertifikatskurses für die Sekundarstufe II wird den Teilnehmenden auch die Lehrerlaubnis für die Sekundarstufe I erteilt. Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Zur Bildung gehört die Beschäftigung mit essentiellen Fragen des Lebens, das Nachdenken über Ziele und Zwecke individuellen und gesellschaftlichen Handelns. Es ist Aufgabe religiöser Bildung, Schülerinnen und Schülern einen Zugang zu religiösen Weltdeutungen und Lebensweisen zu erschließen und sie zu verantwortlichem Denken und Handeln im Blick auf gelebte Religion und Glauben zu befähigen. Somit leistet das Fach Islamischer Religionsunterricht einen eigenständigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und Weltorientierung. Es trägt in der Begegnung und Auseinandersetzung mit islamischer Glaubensüberzeugung und -praxis zu einer tragfähigen Lebensorientierung und religiösen Identitätsfindung bei, indem Lebenswirklichkeit und Glaubensüberzeugung immer wieder wechselseitig erschlossen und miteinander vernetzt werden. Der Religionsunterricht in der Sekundarstufe II ist gegenüber dem in der Sekundarstufe I durch eine höhere Komplexität der Gegenstände und Prozesse geprägt. Zunehmend besondere Bedeutung kommen der Eigenständigkeit des Arbeitens und der Reflexion zu. Die Schülerinnen und Schüler lernen im Laufe der gymnasialen Oberstufe, zunehmend selbstständig mit den zentralen Quellen des Islam (Koran und Sunna) umzugehen, um am Ende der Oberstufe bewusst und differenziert mit der Vielfalt islamischer Tradition in Verschränkung mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen sowie mit der eigenen Identität handeln zu können. Das Fach fördert die sach- und fachgerechte Auseinandersetzung mit islamischer Religion und Tradition. Innerislamische und gesellschaftliche Pluralität werden im Religionsunterricht aufgegriffen und deren Wert und Bedeutung reflektiert. Der islamische Religionsunterricht ermöglicht die Ausprägung einer (inner-)religiösen wie auch interreligiösen Dialog- und Urteilsfähigkeit. In Orientierung an dem im Schuljahr 2016/2017 in Kraft gesetzten Kernlehrplan für die Sekundarstufe II (Gymnasium/Gesamtschule) für das Fach Islamischer Religionsunterricht gehören zu den Inhalten der Fortbildung folgende Bereiche: • Haupt- und Sekundärquellen des Islam (Koran, Sunna, Auslegungstexte, …); unterschiedliche Interpretationsansätze • Herleitung islamischer Glaubensartikel/Glaubensgrundlagen und theologischer Traditionen • zentrale Ereignisse und Entwicklungszusammenhänge in der islamischen Geschichte sowie Wirkungsgeschichte der islamischen Welt (islamische Kunst und Kultur) • islamisches Verständnis von Prophetentum • Traditionen in der islamischen Religionspraxis (Rechtsschulen) • Ethik und islamische Mystik Verbunden mit o. g. fachspezifischen Inhalten ist für die Arbeit in der Fortbildungsgruppe die Beschäftigung mit ausgewählten Texten und weiteren Materialien. Religionspädagogische, didaktische und methodische Aspekte des Unterrichts werden in den Blick genommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erarbeiten Materialien und erhalten dazu Materialbeispiele sowie unterrichtspraktische Beispiele zur Planung, Durchführung und Reflexion des islamischen Religionsunterrichts. Hinweise zur oberstufenangemessenen Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung im Fach IRU finden ebenfalls Berücksichtigung wie unterstützende Informationen für die Vorbereitung von schriftlichen und mündlichen Prüfungen im Rahmen des Abiturs. Anmeldung: Die Anmeldung interessierter Kolleginnen und Kollegen erfolgt mit dem anhängenden Vordruck. Meldeschluss: Mittwoch, 07.06.2017 per Fax an 0251 411 84219 Hinweise zur Beachtung: • • • • Es können nur Lehrkräfte angenommen werden, die über eine Lehrbefähigung für ein Lehramt in der Sekundarstufe II verfügen. Eine Kopie der Idschaza (vorläufige Unterrichtserlaubnis) ist der Anmeldung beizufügen. Lehrkräfte, die noch nicht über eine Idschaza verfügen, beantragen diese bitte beim Beirat für den islamischen Religionsunterricht und reichen eine Kopie zu Beginn der Qualifikationserweiterung nach. Für die Dauer der Teilnahme am Zertifikatskurs wird Lehrkräften der Schulformen Gymnasium, Gesamtschule und Weiterbildungskolleg eine wöchentliche Unterrichtsentlastung im Umfang von vier Stunden gewährt. Diese Entlastung wird für die Schule nicht bedarfserhöhend wirksam. Die Verrechnung erfolgt unter dem ASD-Schlüssel 970. Die Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung ist so zu regeln, dass am Fortbildungstag die Unterrichtsverpflichtung entfällt. Eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80% der Gesamtkurszeit) und eine qualifizierte Mitarbeit werden vorausgesetzt. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat ausgestellt. Die Reisekosten werden von der jeweils zuständigen Bezirksregierung gem. TEVO erstattet. Anmeldung zu schulexterner Lehrerfortbildung (ScheLF) Sachbearbeitung: Helga Obermeyer, Tel.: 0251 411-4219 Bezirksregierung Münster, Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer Albrecht Thaer Str. 9, 48147 Münster Veranstaltungs-Nr.: Schulformen: Thema: Zeit: Ort: E-17/18-03-1.6-0060 GE, GY, WbK Zertifikatskurs Islamischer Religionsunterricht Sek.II Di, 05.09.2017 bis Di, 09.07.2019 (zweijährig, 640 Stunden) vorausichtlich Essen Meldeschluss: Mittwoch, 07.06.2017 per Fax an 0251 411 84219 Lehrkraft (bitte leserlich in Blockschrift schreiben) Vor- und Zuname: ____________________________________________________ Amtsbezeichnung: ____________________________________________________ Telefon/Mail: ____________________________________________________ Zutreffendes bitte ankreuzen □ Ich bin Schwerbehindert gemäß Schwerbehindertengesetz oder gleichgestellt □ Ich wünsche eine Rücksprache zur Barrierefreiheit □ Ich bin Lehrer/in an einer Ersatzschule □ Ich habe ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit dem Land NRW / dem Ersatzschulträger □ Ich besitze die Lehrbefähigung für ein Lehramt (II. Staatsexamen) Ort, Datum, Unterschrift ______________________________________________________ Schule Schulstempel: Schulnummer: ____________________ Schulleitung einverstanden / nicht einverstanden (bitte unzutreffendes streichen Wenn sich mehrere Lehrkräfte dieser Schule zu dieser Fortbildung anmelden, bitte Priorität (1 … n) eintragen) ____________________________________ Die Schulleitung bestätigt mit ihrer Unterschrift bei dieser Entscheidung die Ansprechpartnerin für Gleichstellung und den örtlichen Lehrerrat beteiligt zu haben. Ort, Datum, Unterschrift Schulleitung: ________________________________________________