- Rund um Gemeinschaftskunde

Werbung
Wahlpflicht: Der Wähler darf sich enthalten - Meinung - Tagesspiegel
1 von 3
http://www.tagesspiegel.de/meinung/wahlpflicht-der-waehler-darf-sich-...
http://www.tagesspiegel.de/meinung/wahlpflicht-der-waehler-darf-sich-enthalten/10755952.html
(/)
26.09.2014 00:00 Uhr
Wahlpflicht
Der Wähler darf sich enthalten
Von Jürgen Zöllner
Die Parteien müssten eine niedrige Beteiligung zu spüren bekommen. Vier
Vorschläge für eine Wahlrechtsänderung
Die letzten Landtagswahlen brachten bei
der Wahlbeteiligung (/politik/nachwahlen-in-sachsen-und-brandenburgwas-wenn-das-nicht-waehlen-chronischwird/10731300.html) einen neuen
Tiefstand: rund 50 Prozent. Ein
Betriebsunfall? Nein. Der Trend auf allen
staatlichen Ebenen geht seit Jahrzehnten
dahin. Inzwischen gibt es gar
vermeintliche und wirkliche
Intellektuelle, die ihr Nichtwählen zur
Tugend umzudeuten trachten. Alle Parteien bedauern die niedrige Wahlbeteiligung,
sind erstaunt über das überraschende Auftreten sogenannter Protestparteien. Das
Bedauern wirkt rituell, die Mittel wirkungslos: Appelle sowie Formen der direkten
Bürgerbeteiligung wie Volksabstimmungen mehren sich.
Auch ich bin für direkte Bürgerbeteiligungen. Aber sie sind nur verantwortbar in einem
ausgewogenen Verhältnis zum parlamentarischen repräsentativen System, da eine
Gesamtverantwortung für ein System mit vielfältigen Ursachen allein dort
wahrgenommen werden kann. Nur konkurrierende Institutionen sind kompromissfähig,
können Minderheiten vor Mehrheiten schützen. Die Demokratie beruht auf dem Prinzip
der Freiheit, das heißt, dass möglichst wenigen Menschen etwas aufgezwungen wird,
was sie nicht akzeptieren können. Dies setzt Sachinformation, Regeln des Aushandelns,
faire Abstimmungsprozesse voraus. Bei komplexen Themen und übergeordneten
Fragestellungen kann dies nur ein funktionierendes parlamentarisches System
gewährleisten. Wenn mit den Möglichkeiten der Mediengesellschaft oder der
Finanzkraft kleiner Gruppen Legislative und Exekutive „ausgehebelt“ werden, besteht
zudem die Gefahr der Majorisierung der Gesamtbevölkerung durch kleine
hochengagierte Gruppen.
Dieser Ansatz birgt starke Anreize
20.01.2015 11:56
Wahlpflicht: Der Wähler darf sich enthalten - Meinung - Tagesspiegel
2 von 3
http://www.tagesspiegel.de/meinung/wahlpflicht-der-waehler-darf-sich-...
Eine Wahlrechtsänderung könnte Rahmenbedingungen liefern, die ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen der repräsentativen Demokratie und der direkten
Bürgerbeteiligung sichern und alle Wahlberechtigten aufwecken, sich frei zu
positionieren.
Mein Vorschlag:
1. Wahlpflicht (/politik/demokratie-in-deutschland-zum-waehlen-quaelen
/10650068.html) für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.
2. Alle Wahlzettel sollten ein gesondertes Feld für eine Enthaltung aufweisen; das heißt,
der Wähler kann aktiv zeigen, dass er keiner vorgeschlagenen Partei oder Person sein
Vertrauen schenkt.
3. Wer dieser Wahlpflicht nicht nachkommt, hat für diese Legislaturperiode auf der
entsprechenden staatlichen Ebene das Recht verwirkt, an Formen der direkten
Demokratie wie Volksentscheiden teilzunehmen. Das heißt, nur wer bereit ist, sich bei
der Bildung des Entscheidungsgremiums für die übergeordnete Gesamtverantwortung
zu beteiligen, kann in dem entsprechenden Zeitraum auch Einzelentscheidungen
beeinflussen.
4. Eine Enthaltung hat Konsequenzen. Entsprechend dem Prozentsatz an Enthaltungen
bleiben Sitze im jeweiligen Gremium frei. Dies bedeutet zum Beispiel für eine
Bundestagswahl, dass bei 631 theoretisch zu vergebenden Sitzen und bei 20 Prozent
Enthaltungen nur 505 Sitze vergeben werden. Es existiert also de facto eine nicht
sichtbare „Fraktion“ (126 Sitze) der mit dem politischen Angebot Unzufriedenen.
Selbstverständlich müssen dabei Besonderheiten des Verhältniswahlrechts, die
Vertretung aller Wahlkreise und die Arbeitsfähigkeit des Gremiums gesichert werden.
Dies ist möglich.
Auch andere Länder haben Wahlpflicht
Dieser Ansatz birgt starke Anreize: für den Wähler wie für die politischen Parteien. Das
für unsere Demokratie konstitutive Gut des Wahlrechts wird mit der Pflicht zur Wahl
für jeden Bürger wieder ins Bewusstsein gerückt. Der Wähler, auch der unzufriedene,
fühlt sich ernst genommen, denn seine Enthaltung hat Konsequenzen. Die Parteien und
politischen Repräsentanten hätten ein erheblich stärkeres Interesse, ihr Profil zu
schärfen und auf die Bürger zuzugehen, zuzuhören, zu überzeugen, um Vertrauen zu
ringen und auch dann glaubwürdig zu arbeiten, wenn es um unpopuläre
Entscheidungen oder Fehler geht, die dem Wähler ehrlich erklärt werden müssen. Der
so eingebundene und ernst genommene Wähler wird dann dafür eher Verständnis
aufbringen, denn im Grunde weiß er, dass niemand unfehlbar ist.
Ich denke, nur ein solch konkreter Schritt kann als Impuls helfen, wieder mehr
zueinanderzufinden und die gemeinsame Verantwortung für unsere Demokratie zu
tragen. Allein wären wir damit nicht: Wahlpflicht haben zum Beispiel auch Belgien und
Australien.
Der Autor ist ehemaliger Wissenschaftssenator von Berlin.
20.01.2015 11:56
Wahlpflicht: Der Wähler darf sich enthalten - Meinung - Tagesspiegel
3 von 3
http://www.tagesspiegel.de/meinung/wahlpflicht-der-waehler-darf-sich-...
Jürgen Zöllner ist ehemaliger Wissenschaftssenator von
Berlin. - FOTO: MIKE WOLFF
20.01.2015 11:56
Herunterladen