Wahlpflicht: Der Wähler darf sich enthalten - Meinung - Tagesspiegel 1 von 3 http://www.tagesspiegel.de/meinung/wahlpflicht-der-waehler-darf-sich-... http://www.tagesspiegel.de/meinung/wahlpflicht-der-waehler-darf-sich-enthalten/10755952.html (/) 26.09.2014 00:00 Uhr Wahlpflicht Der Wähler darf sich enthalten Von Jürgen Zöllner Die Parteien müssten eine niedrige Beteiligung zu spüren bekommen. Vier Vorschläge für eine Wahlrechtsänderung Die letzten Landtagswahlen brachten bei der Wahlbeteiligung (/politik/nachwahlen-in-sachsen-und-brandenburgwas-wenn-das-nicht-waehlen-chronischwird/10731300.html) einen neuen Tiefstand: rund 50 Prozent. Ein Betriebsunfall? Nein. Der Trend auf allen staatlichen Ebenen geht seit Jahrzehnten dahin. Inzwischen gibt es gar vermeintliche und wirkliche Intellektuelle, die ihr Nichtwählen zur Tugend umzudeuten trachten. Alle Parteien bedauern die niedrige Wahlbeteiligung, sind erstaunt über das überraschende Auftreten sogenannter Protestparteien. Das Bedauern wirkt rituell, die Mittel wirkungslos: Appelle sowie Formen der direkten Bürgerbeteiligung wie Volksabstimmungen mehren sich. Auch ich bin für direkte Bürgerbeteiligungen. Aber sie sind nur verantwortbar in einem ausgewogenen Verhältnis zum parlamentarischen repräsentativen System, da eine Gesamtverantwortung für ein System mit vielfältigen Ursachen allein dort wahrgenommen werden kann. Nur konkurrierende Institutionen sind kompromissfähig, können Minderheiten vor Mehrheiten schützen. Die Demokratie beruht auf dem Prinzip der Freiheit, das heißt, dass möglichst wenigen Menschen etwas aufgezwungen wird, was sie nicht akzeptieren können. Dies setzt Sachinformation, Regeln des Aushandelns, faire Abstimmungsprozesse voraus. Bei komplexen Themen und übergeordneten Fragestellungen kann dies nur ein funktionierendes parlamentarisches System gewährleisten. Wenn mit den Möglichkeiten der Mediengesellschaft oder der Finanzkraft kleiner Gruppen Legislative und Exekutive „ausgehebelt“ werden, besteht zudem die Gefahr der Majorisierung der Gesamtbevölkerung durch kleine hochengagierte Gruppen. Dieser Ansatz birgt starke Anreize 20.01.2015 11:56 Wahlpflicht: Der Wähler darf sich enthalten - Meinung - Tagesspiegel 2 von 3 http://www.tagesspiegel.de/meinung/wahlpflicht-der-waehler-darf-sich-... Eine Wahlrechtsänderung könnte Rahmenbedingungen liefern, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der repräsentativen Demokratie und der direkten Bürgerbeteiligung sichern und alle Wahlberechtigten aufwecken, sich frei zu positionieren. Mein Vorschlag: 1. Wahlpflicht (/politik/demokratie-in-deutschland-zum-waehlen-quaelen /10650068.html) für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. 2. Alle Wahlzettel sollten ein gesondertes Feld für eine Enthaltung aufweisen; das heißt, der Wähler kann aktiv zeigen, dass er keiner vorgeschlagenen Partei oder Person sein Vertrauen schenkt. 3. Wer dieser Wahlpflicht nicht nachkommt, hat für diese Legislaturperiode auf der entsprechenden staatlichen Ebene das Recht verwirkt, an Formen der direkten Demokratie wie Volksentscheiden teilzunehmen. Das heißt, nur wer bereit ist, sich bei der Bildung des Entscheidungsgremiums für die übergeordnete Gesamtverantwortung zu beteiligen, kann in dem entsprechenden Zeitraum auch Einzelentscheidungen beeinflussen. 4. Eine Enthaltung hat Konsequenzen. Entsprechend dem Prozentsatz an Enthaltungen bleiben Sitze im jeweiligen Gremium frei. Dies bedeutet zum Beispiel für eine Bundestagswahl, dass bei 631 theoretisch zu vergebenden Sitzen und bei 20 Prozent Enthaltungen nur 505 Sitze vergeben werden. Es existiert also de facto eine nicht sichtbare „Fraktion“ (126 Sitze) der mit dem politischen Angebot Unzufriedenen. Selbstverständlich müssen dabei Besonderheiten des Verhältniswahlrechts, die Vertretung aller Wahlkreise und die Arbeitsfähigkeit des Gremiums gesichert werden. Dies ist möglich. Auch andere Länder haben Wahlpflicht Dieser Ansatz birgt starke Anreize: für den Wähler wie für die politischen Parteien. Das für unsere Demokratie konstitutive Gut des Wahlrechts wird mit der Pflicht zur Wahl für jeden Bürger wieder ins Bewusstsein gerückt. Der Wähler, auch der unzufriedene, fühlt sich ernst genommen, denn seine Enthaltung hat Konsequenzen. Die Parteien und politischen Repräsentanten hätten ein erheblich stärkeres Interesse, ihr Profil zu schärfen und auf die Bürger zuzugehen, zuzuhören, zu überzeugen, um Vertrauen zu ringen und auch dann glaubwürdig zu arbeiten, wenn es um unpopuläre Entscheidungen oder Fehler geht, die dem Wähler ehrlich erklärt werden müssen. Der so eingebundene und ernst genommene Wähler wird dann dafür eher Verständnis aufbringen, denn im Grunde weiß er, dass niemand unfehlbar ist. Ich denke, nur ein solch konkreter Schritt kann als Impuls helfen, wieder mehr zueinanderzufinden und die gemeinsame Verantwortung für unsere Demokratie zu tragen. Allein wären wir damit nicht: Wahlpflicht haben zum Beispiel auch Belgien und Australien. Der Autor ist ehemaliger Wissenschaftssenator von Berlin. 20.01.2015 11:56 Wahlpflicht: Der Wähler darf sich enthalten - Meinung - Tagesspiegel 3 von 3 http://www.tagesspiegel.de/meinung/wahlpflicht-der-waehler-darf-sich-... Jürgen Zöllner ist ehemaliger Wissenschaftssenator von Berlin. - FOTO: MIKE WOLFF 20.01.2015 11:56