DIE THÜRINGER INITIATIVE FÜR MEHR GERECHTIGKEIT AM ARBEITSMARKT. THÜRINGEN POLITISCHE ANSICHTSKARTE DARUM GEHT ES IN DER DEBATTE: CDU und SPD haben sich in Thüringen auf eine Initiative zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Lohnuntergrenze geeinigt. Der Vorschlag der Landesregierung wurde am 21. September in den Bundesrat eingebracht. Kern der Initiative ist die Etablierung einer unabhängigen Tarifkommission zur Festsetzung der Lohnuntergrenze. Damit hat die Union einen politischen Mindestlohn verhindert und die Hoheit der Tarifparteien gesichert. Soziale Balance und ökonomische Vernunft kommen so im Geist der Sozialen Marktwirtschaft zusammen. WARUM BRAUCHEN WIR EINE LOHNUNTERGRENZE? • Für die Union gilt: Leistung muss sich lohnen. Jeder Mensch muss von seiner Hände Arbeit leben können. Eine Arbeit, von der man nicht leben kann, hat keine Würde. Außerdem: Wer arbeiten geht, muss am Ende mehr im Portemonnaie haben, als derjenige, der es sich in der sozialen Hängematte bequem gemacht hat. • Der Niedriglohnsektor hat sich in den vergangenen zehn Jahren rasant ausgedehnt. 21,4 Prozent aller Beschäftigten müssen von Niedriglöhnen leben. In den alten Ländern stieg die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten zwischen 1995 und 2010 auf rund 5,6 Millionen, in den neuen Ländern auf rund 1,2 Millionen. • Im Juni 2011 bezifferte die Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Beschäftigten, die zusätzlich Sozialleistungen beziehen auf 1,25 Millionen Menschen. WWW.CDU-THUERINGEN.DE DIE THÜRINGER UNION POLITISCHE ANSICHTSKARTE Ein Viertel davon war in Vollzeit beschäftigt. Sie erhielten teils weniger als 4,95 Euro brutto in der Stunde. • Eine Lohnuntergrenze verhindert Lohndumping und schützt vor allem kleinere mittelständische Unternehmen und Handwerker, die anständige Löhne bezahlen, vor Preisdumping und unlauterer Konkurrenz. • Die Tarifbindung hat am deutschen Arbeitsmarkt in den letzten Jahren weiter abgenommen. Besonders ausgeprägt ist diese Entwicklung in den neuen Ländern, wo für weniger als die Hälfte der Beschäftigten Tarifverträge gelten. • 86 Prozent der Deutschen sprechen sich für eine Lohnuntergrenze aus. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Emnid-Umfrage, die im November 2011 erhoben wurde. UNSER KONZEPT: DIE POSITION DER THÜRINGER UNION • Die Höhe der Lohnuntergrenze wird durch eine unabhängige Kommission verbindlich festgelegt. Die Kommission soll aus 14 Mitgliedern bestehen (7 Arbeitnehmervertreter und 7 Arbeitgebervertreter). Damit bleibt die Hoheit der Tarifparteien gewahrt. Ein Mindestlohn, der ausschließlich von der Politik festgelegt wird, wird somit verhindert. • Die Kommission hat das Recht und die Pflicht, die Lohnuntergrenze nach einem Jahr zu überprüfen und neu festzulegen. • Die Lohnuntergrenze soll einheitlich für alle Branchen und Regionen gelten. Mehr als 20 Jahre nach der Einheit können wir nicht akzeptieren, dass Löhne davon abhängig sind, wo einst der Eiserne Vorhang verlief. • Die von der unabhängigen Kommission festgelegte Lohnuntergrenze wird von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgesetzt. Es wird für Arbeitsgeber die Verpflichtung geschaffen, mindestens den durch das Verfahren festgelegten Betrag zu zahlen. Tarifverträge, die Vergütungen unterhalb des Mindestlohns enthalten, sind innerhalb von einem Jahr anzupassen. WWW.CDU-THUERINGEN.DE DIE THÜRINGER UNION