b - Universität Potsdam

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UNIVERSITÄT POTSDAM
Institut für Biochemie und Biologie
Prüfungsausschuss für die Bachelor- und Masterstudiengänge Lehramt Biologie
Informationsblatt zu den Bachelor- und Masterstudiengängen
Lehramt Biologie Wintersemester 2011/12* nach alter Ordnung (10/2004)
(Stand 4.10.2011)
1. Studienordnung:
Die den Studienablauf regelnde Ordnung ist in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität
Potsdam veröffentlich worden [Nr. 8/05, S. 313 und Nr. 11/06, S. 1069].
„Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Lehramt Biologie an der Universität Potsdam
vom 21. Oktober 2004“ und „Erste Satzung zur Änderung der Ordnung für das Bachelor- und
Masterstudium im Lehramt Biologie an der Universität Potsdam vom 27. April 2006“.
Im Internet unter:
www.uni-potsdam.de/stuord/b.html#Biologie
Eine Fassung der StudOrd, bei der die Änderung vom 27.4.2006 in den Text der Ordnung vom
21.10.2004 eingearbeitet ist, findet man unter:
http://www.bio.uni-potsdam.de/studium/die-studiengange/bachelor-lehramt-biologie
2. Prüfungsausschuss:
Der vom Fakultätsrat eingesetzte Prüfungsausschuss ist nach §7 (1,4) StudOrd u.a. zuständig für:
- Entscheidung über Anträge von Studierenden oder Lehrkräften bezüglich der Anwendung der
Ordnung,
- Einordnung der Lehrveranstaltungen in Module und Festlegung der Zahl der Leistungspunkte,
- Anerkennung von Studien-, Graduierungs- und Prüfungsleistungen.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und seine Stellvertreterin fungieren zugleich als BafögBeauftragte.
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Prof. Ralph Gräf (Vorsitzender)
[email protected], Tel. 5520, Golm Haus 26, Zi. 1.61
Sprechzeit: nach Vereinbarung.
Abgabe und Abholung aller Formulare zur Unterschrift bitte im Sekretariat
Prof. Marianne Vater (Stellv. Vorsitzende)
[email protected], Tel. 5560, Golm Haus 26, Zi. 1.60
Sprechzeit: nach Vereinbarung
Prof. Otto Baumann
[email protected], Tel. 5525, Golm Haus 26, Zi. 0.52
Sprechzeit: nach Vereinbarung
Dr. Regine Illner (Studienberaterin):
[email protected], Tel. 2312, Golm Haus 14, Zi. 2.31-2.33
Sprechzeiten werden durch Aushänge bekannt gegeben.
Eileen Wojtek (Mitglied des Fachschaftsrats):
[email protected]
Sprechzeit nach Vereinbarung über Email
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
3. Ablaufpläne im Bachelorstudium:
Module, von denen ein roter Pfeil ausgeht, müssen mit einer bestandenen Prüfung
abgeschlossen sein, damit man sich für ein Folge- Modul einschreiben darf, auf das der Pfeil
zeigt. Schwarze Pfeile bedeuten inhaltliche Voraussetzungen. Ausnahmegenehmigungen
können vom Prüfungsausschuss auf einen schriftlich begründeter Antrag hin erteilt
werden.
A: Gymnasium mit Biologie als Erstfach
B: Sekundarstufe I/Primarstufe mit Biologie als Erst- oder Zweitfach sowie
Gymnasium mit Biologie als Zweitfach
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
Härtefallregelungen für die Zulassung zu einzelnen Modulen:
Bezüglich der Ausnahme-Regelungen nach §14 der Studienordnung legt der
Prüfungsausschuss folgende Vorgehensweise fest:
1. der/die Student/in stellt bei dem/der zuständigen Modulkoordinator/in mit Hilfe
des Formblatts (s.u.) einen schriftlichen Antrag zur Modulzulassung. Voraussetzung
für die Zustimmung ist, dass triftige Gründe für das Nichtbestehen der Modulprüfung
vorliegen und nicht mehr als ein Modul nicht bestanden wurde.
2. der/die Student/in legt den von dem/der zuständigen Modulkoordinator/in bereits
unterschriebenen Antrag dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur entgültigen
Genehmigung vor (über das Sekretariat Zellbiologie. S. Pauluhn, Golm, Haus 26,
Raum 1.62)
*Formblätter für die Ausnahmegenehmigung finden Sie unter:
http://www.uni-potsdam.de/ibb/studium/bachelorstudiengaenge/bio-lehramt/allg-infos.html
Wenn man die Voraussetzungen für ein Modul nicht erfüllt und keine Ausnahmezulassung
erhält, kann man mit Einverständnis des Modulkoordinators bzw. des Lehrveranstalters
dennoch an den einzelnen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen) teilnehmen,
allerdings nicht an der Modulprüfung. Diese kann dann erst nach Vorliegen der formalen
Voraussetzungen abgelegt werden.
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
4. Lehrveranstaltungen in den Modulen des Bachelorstudiums [§19 StudOrd]
Für alle Studiengänge: Es gilt die hier angegebene Modulzusammensetzung unabhängig
von den Angaben im Vorlesungsverzeichnis
Wichtige Informationen zu den Modulen Funktionelle Biologie I und II: Die Vorlesungen
Genetik und Biochemie des Moduls Funktionelle Biologie I finden in den ersten 2/3 des
Sommersemesters statt.
Die Molekularbiologie und Zellbiologie Vorlesungen des Moduls Funktionelle Biologie II
werden seit dem SS2011 aufgrund der Neuordnung der Module in den beteiligten nichtLehramtsstudiengängen nur noch im dritten Drittel des Sommersemesters, also nicht mehr
im Wintersemester angeboten.
Die Modulteile Tierphysiologie und Pflanzenphysiologie des Moduls Funktionelle Biologie II
werden wie bisher im Wintersemester, aber nun im Rahmen des neuen Moduls Physiologie
angeboten. Die geringere Leistungspunktzahl der Physiologieteile im alten Modul
Funktionelle Biolgie II wird im Rahmen der Prüfungsanforderungen berücksichtigt.
A. Gymnasium mit Biologie als Erstfach
Modul
Lehrveranstaltung
Chemie für
Lehramtsstudierende
Biologie#
Allgemeine Botanik &
Zoologie
Chemie
Spezielle Botanik &
Zoologie
Funktionelle Biologie I
Funktionelle Biologie II
Biologisches
Grundmodul A
Ökologie I
Biologisches
Grundmodul B
Fachdidaktisches und
berufsfeldbezogenes
Modul Biologie A
LVS V
3
Ü/S
P
3
LP
∑LP
4,5
4,5
Allgemeine Botanik
Allgemeine Zoologie
Praktische u. experimentelle Botanik
Spezielle Botanik I
Spezielle Zoologie I
Geländeübungen Botanik
Geländeübungen Zoologie
Biochemie
Genetik
Pflanzenphysiologie
Tierphysiologie
Zellbiologie
Molekularbiologie
Praktische u. experimentelle Zoologie
Humanbiologie
Grundlagen der Ökologie
Bot.-Ökol. Geländeübungen
Biochem.-Zellbiol. Praktikum für
Lehramtsstudierende
Mikrobiologie
Spezielle Zoologie II
Geländeübungen Zoologie II
Evolutionsbiologie
Verhaltensbiologie
Didaktik der Biologie I
Schulversuche
Schulpraktische Übungen
2
2
3
3
3
2
2
2
2
1
1
3
2
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
3
3
3,5
3+1
3+1
2
2
3
3
3
3
1,5
1,5
4
3
5
2
3
1
1
2
2
2
2
1
1
3
2
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
3
3
2
3
3
3
2
2
9,5
12
6
9
7
7
16
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
Fachübergreifende berufsfeldbezogene
Lehrveranstaltungen
Übungen zur Recherche und
Präsentation biologischer Sachverhalte
Bachelorarbeit
5
2x2
2x2
2x3
6
LP-Summe
18
6
95
#
Lehramtsstudierende der Fächerkombination Biologie/Chemie haben die Möglichkeit, anstelle dieser
Lehrveranstaltung im gleichen Leistungspunkteumfang eine benotete Lehrveranstaltung aus dem
aktuellen Angebot der Math. Nat. Fakultät frei zu wählen unter der Bedingung, dass diese nicht bereits
an anderer Stelle als Leistung abgerechnet wird.
.
V=Vorlesung; U=Übungen; S=Seminar; P=Praktikum; LVS=Lehrveranstaltungsstunden/Woche;
LP=Leistungspunkte; ∑ LP=Summe der LP innerhalb eines Moduls
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
B. Gymnasium mit Biologie als Zweitfach
Sekundarstufe I/Primarstufe mit Biologie als Erst- oder Zweitfach
Erweiterungsstudium Biologie [§18(2) StudOrd]
Modul
Lehrveranstaltung
Chemie für LehramtsStudierende Biologie#
Chemie
3
3
4,5
Allgemeine Botanik &
Zoologie
Allgemeine Botanik
Allgemeine Zoologie
Praktische u. experimentelle Botanik
Spezielle Botanik I
Spezielle Zoologie I
Geländeübungen Botanik
Geländeübungen Zoologie
Biochemie
Genetik
Pflanzenphysiologie
Tierphysiologie
Zellbiologie
Molekularbiologie
Praktische u. experimentelle Zoologie
Humanbiologie
Grundlagen der Ökologie
Bot.-Ökol. Geländeübungen
Didaktik der Biologie I
Schulversuche
Schulpraktische Übungen
Fachübergreifende berufsfeldbezogene
Lehrveranstaltungen
Übungen zur Recherche und
Präsentation biologischer Sachverhalte
2
2
3
3
3
2
2
3
3
3,5
3+1
3+1
2
2
3
3
3
3
1,5
1,5
4
3
5
2
3
2
2
4*
5**
Spezielle Botanik &
Zoologie
Funktionelle Biologie I
Funktionelle Biologie II
Biologisches
Grundmodul A
Ökologie I
Fachdidaktisches und
berufsfeldbezogenes
Modul Biologie B
LVS V
Ü/S
P
LP
Σ LP
4,5
Bachelorarbeit*
LP-Summe
2
2
2
2
1
1
3
2
3
2
2
2
2
2
2
3
1
1
2
2
2
2
1
1
3
2
3
2
2
2
2
3
6*
9,5
12
6
9
7
7
14*
15**
6*
70**
75*
#
Lehramtsstudierende der Fächerkombination Biologie/Chemie haben die Möglichkeit, anstelle dieser
Lehrveranstaltung im gleichen Leistungspunkteumfang eine benotete Lehrveranstaltung aus dem
aktuellen Angebot der Math. Nat. Fakultät frei zu wählen unter der Bedingung, dass diese nicht bereits
an anderer Stelle als Leistung abgerechnet wird.
* nur Lehramt Biologie Sek.I/Prim., 1. Fach
** nur Lehramt Biologie Sek.I/Primar, 2. Fach
V=Vorlesung; U=Übungen; S=Seminar; P=Praktikum; LVS=Lehrveranstaltungsstunden/Woche;
LP=Leistungspunkte; Σ LP=Summe der LP innerhalb eines Moduls
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
5. Lehrveranstaltungen in den Modulen des Masterstudiums [§ 25 StudOrd]
a: Gymnasium, Biologie als 1. Fach
b: Gymnasium, Biologie als 2. Fach und im Ergänzungsstudium
c: Sekundarstufe I und Primarstufe, Biologie als 1. Fach
d: Sekundarstufe I und Primarstufe, Biologie als 2. Fach
Es gilt die hier angegebene Modulzusammensetzung unabhängig von den Angaben im
Vorlesungsverzeichnis
Modul/Abschlussziel
Lehrveranstaltung
Fachdidaktik II für
a,b,c,d
Analyse und Evaluation von Unterricht
LVS V Ü/S
P
LP
∑LP
a,b,
c,d
3
3
3
3
Biologisches
Ökologie II
Vertiefungsmodul A für Spezielle Botanik II
a,b
ausgewählte wahlobligatorische LV
Biologisches
Wissenschaftl. Grundlagen d.
Vertiefungsmodul B für Naturschutzes
a
Immunologie
Biotechnologie
Anleitung zur wissenschaftl. Arbeit
ausgewählte wahlobligatorische LV
Biologisches
Evolutionsbiologie
Vertiefungsmodul C für Verhaltensbiologie
b
ausgewählte wahlobligatorische LV
Biologisches
Spezielle Zoologie II
Vertiefungsmodul D für Mikrobiologie
b, c
2
1
2
1
2
2
3
2
3
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
3
3
2
3
3
3
2
3
3
Biologisches
wahlweise
Vertiefungsmodul E für Spezielle Zoologie II oder Mikrobiologie
d
2
2
3
d
3
Biologisches
Vertiefungsmodul F für
c
1
2
3
c
5
a:
20
c:
15
a:20
c:15
Spezielle Botanik II
ausgewählte wahlobligatorische LV
Masterarbeit für
a, c
LP-Summe
2
1
a,b
8
a
14
b
8
b,c
6
a:45
b:25
c:29
d: 6
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
Es gilt die hier angegebene Modulzusammensetzung unabhängig von den Angaben im
Vorlesungsverzeichnis
6. Lehrveranstaltungen im 1. Semester des Masterstudienganges (Wintersemester)
Lehrveranstaltung /Modul
Fachdidaktik II
Ökologie II (im Vertiefungsmodul A)
Spezielle Botanik II
(in den Vertiefungsmodulen A und F)
Vertiefungsmodul B 2)
a
(Gym1)
2V
1V/3P
incl.
w-o 1)
2V
w-o1)
Mikrobiologie
(in den Vertiefungmodulen D und E)
Spezielle Zoologie II
in den Vertiefungsmodulen D und E)
b
(Gym2)
2V
1V/3P
incl.
w-o1)
c
(SekI,1)
3S
1V/3P
incl.
w-o1)
d
(SekI,2)
3S
-
2V
2V
2V
2V
2V
Mikrobiol.oder
Spez.Zool.II
1)
Es kann aus beliebigen Veranstaltungen aus dem aktuellen Angebot des Instituts für Biochemie und Biologie
sowie angrenzender Fachdisziplinen gewählt werden, sofern die betreffende Veranstaltung nicht bereits im
Bachelorstudium oder an anderer Stelle im Masterstudium angerechnet wurde. Lassen Sie sich bitte die
Verwendbarkeit von Veranstaltungen außerhalb des Instituts für Biolchemie und Biologie durch schriftl. Antrag
beim Prüfungsausschuss (E-Mail) bestätigen. Bitte beachten: aus dem Bereich der wahlobligatorischen
Veranstaltungen in den Vertiefungsmodulen A und B bzw. A und C bzw. C und E bzw. F sind insgesamt 3 LP
durch Praktika und Übungen abzudecken
Im Ergänzungsstudium sind darüber hinaus weitere frei wählbare Module aus dem aktuellen Lehrangebot des
Instituts für Biochemie und Biologie und angrenzender Fachdisziplinen im Gesamtumfang von 5 LP (auch aus
dem Angebot des Bachelorstudiums) zu belegen.
2)
Fortsetzung des Moduls B im zweiten Fachsemester. Anmeldung zu den Modulprüfungen erst nach Abschluss
des Vertiefungsmoduls A.
Lehrveranstaltungen im 2. Semester des Masterstudienganges (Sommersemester)
Lehrveranstaltung /Modul
Fachdidaktik II
Wissenschaftl. Grundlagen des Naturschutzes
(im Vertiefungsmodul B2)
Immunologie
(im Vertiefungsmodul B2)
Biotechnologie
(im Vertiefungsmodul B2)
Anleitung zur wissenschaftl. Arbeit5)
(im Vertiefungsmodul B2)
ausgewählte wahlobligatorische
Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen
Lehrangebot
(im Vertiefungsmodul B2,3)
Evolutionsbiologie
(im Vertiefungsmodul C)
a
(Gym1)
3S
2V
b
(Gym2)
3S
-
c1)
(SekI,1)
-
d1)
(SekI,2)
-
2V
-
-
-
2V
-
-
-
2Ü
-
-
-
-
-
3 LP 4)
(sofern
noch
nicht im
1. Sem.
errreicht)
2V
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
Verhaltensbiologie
(im Vertiefungsmodul C)
-
2V
-
-
ausgewählte wahlobligatorische
Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen
Lehrangebot
(im Vertiefungsmodul C3)
-
2 LP 4)
-
-
1)
Es wird in diesem Semester die Durchführung des obligatorischen Praktikums im Umfang von 20 LP
empfohlen.
2)
Fortsetzung des im ersten Semesters begonnenen Moduls B. Anmeldung zu den Modulprüfungen erst nach
Abschluss des Vertiefungsmoduls A möglich.
3)
Es kann aus beliebigen Veranstaltungen aus dem aktuellen Angebot des Instituts für Biochemie und Biologie
sowie angrenzender Fachdisziplinen gewählt werden, sofern die betreffende Veranstaltung nicht bereits im
Bachelorstudium oder an anderer Stelle im Masterstudium angerechnet wurde. Lassen Sie sich bitte die
Verwendbarkeit von Veranstaltungen außerhalb des Instituts für Biolchemie und Biologie durch schriftl. Antrag
beim Prüfungsausschuss (E-Mail) bestätigen. Bitte beachten: aus dem Bereich der wahlobligatorischen
Veranstaltungen in den Vertiefungsmodulen A und B bzw. A und C bzw. C und E bzw. F sind insgesamt 3 LP
durch Praktika und Übungen abzudecken
Im Ergänzungsstudium sind darüber hinaus weitere frei wählbare Module aus dem aktuellen Lehrangebot des
Instituts für Biochemie und Biologie und angrenzender Fachdisziplinen im Gesamtumfang von 5 LP (auch aus
dem Angebot des Bachelorstudiums) zu belegen.
4)
Bitte beachten: aus dem Bereich der wahlobligatorischen Veranstaltungen in den Vertiefungsmodulen A und B
bzw. A und C bzw. C und E sind insgesamt = 3 LP durch Praktika und Übungen abzudecken.
5)
Hier besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Seminar "Publizieren" (Messerschmidt) oder die
Durchführung einer Übung/eines Praktikums im angegebenen Umfang zur Vorbereitung der Masterarbeit.
Letzter wird im VVZ nicht gesondert ausgewiesen sondern wird mit dem Lehrveranstalter der Masterarbeit
vereinbart.
Lehrveranstaltungen im 3. Semester des Masterstudienganges (Wintersemester)
Für das 3. Semester des Masterstudiums wird die Durchführung des obligatorischen
Praktikums im Umfang von 20 LP empfohlen (s. § 2 der Studienordnung)
Begleitseminar im Rahmen des Praxissemesters
S
Vorbereitung/Begleitung/Nachbereitung (Termine werden bekannt gegeben) Regine Illner
7. Belegung von Modulen [§ 14 StudOrd]
Umfassende Information über alle Lehrveranstaltungen im Vorlesungs- und
Personalverzeichnis der Universität Potsdam, im Internet zu finden unter:
http://www.uni-potsdam.de/studium/vvz/
Außerdem die aktuellen Module mit Angabe der Prüfungstermine
a) als Aushang in Golm in den Gebäuden 25 und 26 an den Informationstafeln des
Instituts jeweils im Erdgeschoss.
b) Im Internet unter
http://www.bio.uni-potsdam.de/studium/die-studiengange/bachelor-master-lehramtbiologie
Eintragung in Modul-Anmeldelisten
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
Eintragung in die Modullisten in der Belegwoche (wird nicht bei allen Modulen
vorgenommen, ist aber bei Modulen mit Einschreibeliste obligatorisch). Mit dieser
Eintragung wird die Absicht ausgedrückt, alle dem Modul zugehörigen Lehrveranstaltungen
zu besuchen und an der Leistungserfassung teilzunehmen.
Mit der Eintragung in die Liste versichert man zugleich, dass man alle genannten
Voraussetzungen zur Modulteilnahme erfüllt oder dass eine Ausnahmegenehmigung zur
Teilnahme am Modul vom Prüfungsausschuss erteilt worden ist.
Eine erfolgte Modulbelegung kann innerhalb von 3 Wochen zurückgenommen werden.
§17 (1, 2) StudOrd.:
(1) Wenn Studierende ohne triftige Gründe die Teilnahme an einem Leistungserfassungsschritt versäumen...,
wird eine nicht ausreichende Leistung registriert.....
(2) Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem/der Lehrveranstalter/in unverzüglich
schriftlich angezeigt ... werden. Im Krankheitsfall ist in der Regel die Vorlage eines ärztlichen Attestes innerhalb
von fünf Werktagen erforderlich.
Ein eventueller Eintrag in eine Modul-Anmeldeliste ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfung
(siehe 10.)
8. Module im Wintersemester 2011/12 für den Bachelorstudiengang
Modul
Koordinator/in
Chemie für Lehramtsstudierende Biologie
Taubert [[email protected]]
[1.Sem.]
Allgemeine Botanik und Zoologie [1.Sem.]
Heinken [[email protected]]
Funktionelle Biologie II [3.Sem.]. (nur Tierund Pflanzenphysiologie. Zell- und
Molekularbiolgogie findet im
Sommersemester statt)
Biologisches Grundmodul A [3.Sem.]
(wird im SS 11 abgeschlossen)
Biologisches Grundmodul B [5. Sem.]
(Fortsetzung vom SS 10)
Ökologie I [A: 3.Sem./B: 5. Sem]
(wird im SS 11 abgeschlossen)
Fachdidaktische und berufsfeldbezogene
Module A und B [5. Sem.]
(Fortsetzung vom SS 10)
Walz [[email protected]]
C.Scheffler [[email protected]]
Dittmann [[email protected]]
Wallschläger [[email protected]]
Beschorner [[email protected]]
Auswahl an fachdidaktischen und berufsfeldbezogenen Lehrveranstaltungen im
WS11/12
Wird noch aktualisiert. Achten Sie bitte auf neuere Auflagen dieses Merkblatts
9. Module im Wintersemester 2011/12 für den Masterstudiengang
Modul
Koordinator/in
Fachdidaktik II
illner [[email protected]]
(Sek.I, 1.u.2.Fach)
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
Vertiefungsmodul A
(Gymnasium 1.u.2.Fach)
Vertiefungsmodul B
(Gymnasium 1. Fach)
[wird im SS 11 abgeschlossen]
Vertiefungsmodul D
(Gymnasium 2. Fach und Sek. I 1. Fach)
Vertiefungsmodul E
(Sek. I, 2. Fach)
Vertiefungsmodul F
(Sek I, 1. Fach)
Joshi [[email protected]]
Behrsing [[email protected]]
Dittmann [[email protected]]
Dittmann [[email protected]]
Joshi [[email protected]]
10. Anmeldung zu Modulprüfungen [§12 StudOrd.]
Information über bevorstehende Modulprüfungen:
Spätestens zu Beginn des Moduls durch Aushänge und über das Internet (siehe Pkt.5).
Wenn sich Modulprüfungstermine mit Terminen für obligatorische Lehrveranstaltungen im
Zweitfach überschneiden bzw. Prüfungen im Zweitfach am selben Tag angesetzt sind, sollten
die Studierenden dies und das Erfordernis des Besuchs dieser Parallelveranstaltungen im
Verlaufe der ersten drei Vorlesungswochen des Semesters dem Modulkoordinator schriftlich
anzeigen und vom Modulkoordinator des Zweitfachs durch Unterschrift bestätigen lassen.
Nur wenn dies unter Einhaltung der Fristen geschieht, wird die Nichtwahrnehmung des
Prüfungstermins wie ein Versäumnis wegen Krankheit gewertet und ein Ersatztermin
angeboten, falls die zum offiziellen Wiederholungstermin stattfindende 1. Prüfung nicht
erfolgreich war.
Fristen für die Eintragung in eine „Anmeldeliste zur verbindlichen Modulprüfung“
Die Anmeldung zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung muß bis mindestens 8
Werktage vor dem Prüfungstermin durch persönliche Eintragung in die
Prüfungsanmeldungsliste erfolgen (§14 (4) StudOrd). Anmeldelisten werden vom/von der
Modulkoordinator/in bzw. dem zuständigen Sekretariat geführt. Ein eventueller Eintrag in
eine Modul-Anmeldeliste ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfung.
Bis zu einer Frist von 8-Werktagen ist auch noch ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen
möglich – nach dieser Frist ist ein Rücktritt von der Prüfung nicht mehr möglich; über
Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Im Krankheitsfall ist ein Attest vorzulegen, dem folgende Anlage beizufügen ist:
http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/anlage_attest.pdf
Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung:
Erbringung aller geforderten Prüfungsvorleistungen.
Prüfung der Zulassungsbedingungen durch die Modulkoordinatoren:
Bei Nichtzulassung teilen die Modulkoordinatoren den Betroffenen schriftlich mit, dass und
aus welchen Gründen nicht zur Prüfung zugelassen wurde.
11. Modulprüfungen im Wintersemester 2011/2012 (s. separate Aushänge)
Modul
1. Prüfungstermin
Wiederholungsprüfung
Chemie für Lehramt
17.2.2012, Ort und Zeit wird
noch bekanntgegeben
16.3.2012, Ort und Zeit werden
noch bekannt gegeben
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
Allgemeine Botanik und
Zoologie
Funktionelle Biologie II
Teil Pflanzenphysiologie
13.02.2012, Ort und Zeit werden
noch bekannt gegeben
14.02.2012
16:30 Uhr
2.27.101
26.03.2012, Ort und Zeit werden
noch bekannt gegeben
13.03.2012
16:30 Uhr
2.27.101
Funktionelle Biologie II
Teil Tierphysiologie
14.02.2012
16:30 Uhr
2.27.101
24.02.2012
12:00 Uhr
2.25.F001
08.02.2012
10:15 Uhr,
5.03.1.04
13.03.2012
16:30 Uhr
2.27.101
23.03.2012
12:00 Uhr
2.25.F001
07.03.2012
10:15 Uhr,
5.03.1.04
Biologisches Grundmodul B
02.03.2011
vorauss. 30.03.2011
Fachdidaktisches und
berufsfeldbezogenes Modul
Ort & Zeit werden noch bekannt
gegeben
Teilprüfung Biol. Schulversuche
15.3.2012
11:00 Uhr,
Ort wird noch bekannt gegeben
Ort & Zeit werden noch bekannt
gegeben
Teilprüfung Biol. Schulversuche
5.4.2012
11:00 Uhr,
Ort wird noch bekannt gegeben
Biologisches Grundmodul A
1.Teilprüfung
(2. Teilprüfung im SS 11)
Ökologie I
Fachdidaktik II (Master)
Vertiefungsmodule A und F
(Master)
Vertiefungsmodule D und E
(Master)
Vertiefungsmodul F
(Master)
Modalitäten werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben
Öko II:
Öko II:
10.02.2012, 10:15 Uhr,
03.04.2012
5.03.1.04
SpezBot::
SpezBot::
27.03.2012
28.02.2012
Ort & Zeit werden noch bekannt
Ort & Zeit wird noch bekannt
gegeben
gegeben
30.03.2012
02.03.2012
Ort & Zeit werden noch bekannt Ort & Zeit werden noch bekannt
gegeben
gegeben
28.02.2012
27.03.2012
Ort & Zeit werden noch bekannt Ort & Zeit werden noch bekannt
gegeben
gegeben
12. Bewertung der Prüfungsklausuren
Wenn die Prüfung aus mehreren Teilprüfungen bestand, müssen alle Teilprüfungen bestanden
sein.
Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsteile gehen anteilmäßig - gemäß der Gewichtung der
Leistungspunkte - in die Gesamtbewertung ein.
Mögliche Noten [§15 StudOrd]:
sehr gut (1,0; 1,3) - gut (1,7; 2,0; 2,3) - befriedigend (2,7; 3,0; 3,3) - ausreichend (3,7; 4,0) nicht ausreichend (5,0)
Bekanntgabe der Ergebnisse:
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
innerhalb von 4 Wochen, spätestens jedoch so, dass die Wahrnehmung des ersten
Wiederholungstermins bzw. die Anmeldung zu einem Folgemodul möglich ist. Die
Modulkoordinatoren geben vor der Prüfung bekannt, in welcher Form die Resultate bekannt
gegeben werden.
Mögliche Einsichtnahme in die korrigierten Klausuren:
Frist endet einen Monat nach Bekanntgabe der Bewertung.
Wiederholung nicht bestandener Prüfungen bzw. Teilprüfungen:
ist nur zweimal möglich; muß zum nächsten regulär angebotenen Prüfungstermin erfolgen.
(Abweichende Regelungen in begründeten Ausnahmefällen durch den Prüfungsausschuss).
Bestand die Prüfung aus Teilprüfungen, sind nur die nichtbestandenen Teilprüfungen zu
wiederholen. Wenn sich das Ergebnis der Modulprüfung aus bestandenen und nichtbestandenen Teilprüfungen zusammensetzt, wird als Gesamtergebnis dieser Prüfung „n.b.“
(nicht bestanden) an das Prüfungsamt gemeldet.
Freiversuch
Im Bachelor- bzw. Masterstudiengangs kann man nach §13 der Studienordnung je einen
Freiversuch für eine Prüfung oder Teilprüfung anmelden, wenn man beim ersten Versuch eine
ungewöhnlich schlechte Note in einer Klausur geschrieben hat. Dies muß für den
nächstmöglichen Prüfungstermin geschehen, aber noch innerhalb der jeweiligen
Regelstudienzeit. Aufgrund von Nichtbestehens bereits wiederholte Prüfungen können nicht
erneut wiederholt werden. Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich bei der/dem Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses und rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss zum nächstmöglichen
Prüfungstermin. Mit der Bestätigung der/des PA-Vorsitzenden können Sie sich dann für die
Modul(nach)prüfung anmelden. Das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bio.uni-potsdam.de/studium/die-studiengange/formblatter
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
13. Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen bzw. –orten und
Einstufung in ein Fachsemester
Es sind drei Antragsformulare erforderlich. Für das Prüfungsamt:
http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/anerk_bl_bio.pdf
und für das Studierendensekretariat:
http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/anerk_studsek.pdf
für den Prüfungsausschuß (internes Einstufungsformular):
http://www.uni-potsdam.de/ibb/studium/bachelorstudiengaenge/bio-lehramt/allg-infos.html
Vorgehensweise: Einstufungen werden vom Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Ralph Gräf
vorgenommen. Füllen Sie dazu bitte nach bestem Wissen anhand Ihrer Scheine und Zeugnisse
zuerst das interne Einstufungsformular aus. Sortieren Sie Ihre Nachweise bitte entsprechend
den im Einstufungsformular aufgeführten Modulen, soweit sie sich einigermaßen in die
Module einordnen lassen. In Zweifelsfällen kann es notwendig sein, eine Leitungsäquivalenz
durch die Fach-Modulkoordinatoren bestätigen zu lassen. Verwenden Sie als Hilfe zum
Ausfüllen des Einstufungsformulars dieses Informationsblatt, das Sie über unser
Modulschema und die Inhalte der Module informiert. Senden Sie Ihren Antrag erst dann
direkt an den Prüfungsausschussvorsitzenden und geben Sie dabei unbedingt eine gültige EMail Adresse und Telefonnummer an. Unvollständig eingereichte Anträge ohne alle komplett
ausgefüllten Formulare können nicht zeitnah bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Lehramtsfachkombination, daß sich die Fächer Physik, Sport,
Russisch, Musik (GP), Französisch, Latein, Kunst und Sachunterricht (GP) bei der zentralen
Stundenplanung in einer Fachgruppe befinden und daher nicht überschneidungsfrei studiert
werden können!
14. Bachelorarbeit im 1. Fach [§21 StudOrd]
Ausgabe des Themas über die Betreuer durch das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe
wird dort aktenkundig gemacht. Dabei ist folgendes Formblatt zu verwenden:
http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/bachelorarbeitsthema.pdf
Bearbeitungszeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe beim Prüfungsamt: 6 Wochen
Umfang, Form, Anzahl der Exemplare, Bewertung: siehe §21 (4-7)StudOrd.
Die Zweitbewertung der Bachelorarbeiten kann – außer durch Hochschullehrer des Instituts
(Professoren, Privatdozenten) – durch alle promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter des
Instituts erfolgen:
15. Gesamtprädikat
∑(Modulnote * Leistungspunkte) : ∑Leistungspunkte
Es wird nur die erste Stelle nach dem Komma angegeben; die übrigen Stellen werden – ohne
Rundung – gestrichen. Daraus ergeben sich die Prädikate: mit Auszeichnung (1,0-1,2), sehr
gut (1,3-1,5), gut (1,6 – 2,5), befriedigend (2,6 – 3,5) und ausreichend (3,6 – 4,0)
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
16. Anmeldung zum Masterstudiengang Lehramt Biologie
Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung ist die „Verordnung über die Erprobung von
Bachelor- und Masterabschlüssen in der Lehrerausbildung und die Gleichstellung mit der
Ersten Staatsprüfung (Bachelor-Master-Abschlussverordnung-BaMaV) vom 21. September
2005“, zu finden unter
http://www.uni-potsdam.de/studienreform/verord_erprobung_bama_abschl.pdf
Erforderlich – und beim Studierendensekretariat als Kopie einzureichen – sind die Nachweise
des Bachelor-Abschlusses und eines auf das Masterstudium bezogenen Beratungsgesprächs
(auf Formblatt :
- http://www.uni-potsdam.de/studienmglk1/formular_beratung.pdf
- Näheres zum Beratungsgespräch:
- http://www.uni-potsdam.de/studienmglk1/beratungsgespraech.html )
*alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und
Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.
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