UNIVERSITÄT POTSDAM Institut für Biochemie und Biologie Prüfungsausschuss für die Bachelor- und Masterstudiengänge Lehramt Biologie Informationsblatt zu den Bachelor- und Masterstudiengängen Lehramt Biologie Wintersemester 2011/12* nach alter Ordnung (10/2004) (Stand 4.10.2011) 1. Studienordnung: Die den Studienablauf regelnde Ordnung ist in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlich worden [Nr. 8/05, S. 313 und Nr. 11/06, S. 1069]. „Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Lehramt Biologie an der Universität Potsdam vom 21. Oktober 2004“ und „Erste Satzung zur Änderung der Ordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Lehramt Biologie an der Universität Potsdam vom 27. April 2006“. Im Internet unter: www.uni-potsdam.de/stuord/b.html#Biologie Eine Fassung der StudOrd, bei der die Änderung vom 27.4.2006 in den Text der Ordnung vom 21.10.2004 eingearbeitet ist, findet man unter: http://www.bio.uni-potsdam.de/studium/die-studiengange/bachelor-lehramt-biologie 2. Prüfungsausschuss: Der vom Fakultätsrat eingesetzte Prüfungsausschuss ist nach §7 (1,4) StudOrd u.a. zuständig für: - Entscheidung über Anträge von Studierenden oder Lehrkräften bezüglich der Anwendung der Ordnung, - Einordnung der Lehrveranstaltungen in Module und Festlegung der Zahl der Leistungspunkte, - Anerkennung von Studien-, Graduierungs- und Prüfungsleistungen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und seine Stellvertreterin fungieren zugleich als BafögBeauftragte. Mitglieder des Prüfungsausschusses Prof. Ralph Gräf (Vorsitzender) [email protected], Tel. 5520, Golm Haus 26, Zi. 1.61 Sprechzeit: nach Vereinbarung. Abgabe und Abholung aller Formulare zur Unterschrift bitte im Sekretariat Prof. Marianne Vater (Stellv. Vorsitzende) [email protected], Tel. 5560, Golm Haus 26, Zi. 1.60 Sprechzeit: nach Vereinbarung Prof. Otto Baumann [email protected], Tel. 5525, Golm Haus 26, Zi. 0.52 Sprechzeit: nach Vereinbarung Dr. Regine Illner (Studienberaterin): [email protected], Tel. 2312, Golm Haus 14, Zi. 2.31-2.33 Sprechzeiten werden durch Aushänge bekannt gegeben. Eileen Wojtek (Mitglied des Fachschaftsrats): [email protected] Sprechzeit nach Vereinbarung über Email *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. 3. Ablaufpläne im Bachelorstudium: Module, von denen ein roter Pfeil ausgeht, müssen mit einer bestandenen Prüfung abgeschlossen sein, damit man sich für ein Folge- Modul einschreiben darf, auf das der Pfeil zeigt. Schwarze Pfeile bedeuten inhaltliche Voraussetzungen. Ausnahmegenehmigungen können vom Prüfungsausschuss auf einen schriftlich begründeter Antrag hin erteilt werden. A: Gymnasium mit Biologie als Erstfach B: Sekundarstufe I/Primarstufe mit Biologie als Erst- oder Zweitfach sowie Gymnasium mit Biologie als Zweitfach *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. Härtefallregelungen für die Zulassung zu einzelnen Modulen: Bezüglich der Ausnahme-Regelungen nach §14 der Studienordnung legt der Prüfungsausschuss folgende Vorgehensweise fest: 1. der/die Student/in stellt bei dem/der zuständigen Modulkoordinator/in mit Hilfe des Formblatts (s.u.) einen schriftlichen Antrag zur Modulzulassung. Voraussetzung für die Zustimmung ist, dass triftige Gründe für das Nichtbestehen der Modulprüfung vorliegen und nicht mehr als ein Modul nicht bestanden wurde. 2. der/die Student/in legt den von dem/der zuständigen Modulkoordinator/in bereits unterschriebenen Antrag dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur entgültigen Genehmigung vor (über das Sekretariat Zellbiologie. S. Pauluhn, Golm, Haus 26, Raum 1.62) *Formblätter für die Ausnahmegenehmigung finden Sie unter: http://www.uni-potsdam.de/ibb/studium/bachelorstudiengaenge/bio-lehramt/allg-infos.html Wenn man die Voraussetzungen für ein Modul nicht erfüllt und keine Ausnahmezulassung erhält, kann man mit Einverständnis des Modulkoordinators bzw. des Lehrveranstalters dennoch an den einzelnen Lehrveranstaltungen (insbesondere Vorlesungen) teilnehmen, allerdings nicht an der Modulprüfung. Diese kann dann erst nach Vorliegen der formalen Voraussetzungen abgelegt werden. *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. 4. Lehrveranstaltungen in den Modulen des Bachelorstudiums [§19 StudOrd] Für alle Studiengänge: Es gilt die hier angegebene Modulzusammensetzung unabhängig von den Angaben im Vorlesungsverzeichnis Wichtige Informationen zu den Modulen Funktionelle Biologie I und II: Die Vorlesungen Genetik und Biochemie des Moduls Funktionelle Biologie I finden in den ersten 2/3 des Sommersemesters statt. Die Molekularbiologie und Zellbiologie Vorlesungen des Moduls Funktionelle Biologie II werden seit dem SS2011 aufgrund der Neuordnung der Module in den beteiligten nichtLehramtsstudiengängen nur noch im dritten Drittel des Sommersemesters, also nicht mehr im Wintersemester angeboten. Die Modulteile Tierphysiologie und Pflanzenphysiologie des Moduls Funktionelle Biologie II werden wie bisher im Wintersemester, aber nun im Rahmen des neuen Moduls Physiologie angeboten. Die geringere Leistungspunktzahl der Physiologieteile im alten Modul Funktionelle Biolgie II wird im Rahmen der Prüfungsanforderungen berücksichtigt. A. Gymnasium mit Biologie als Erstfach Modul Lehrveranstaltung Chemie für Lehramtsstudierende Biologie# Allgemeine Botanik & Zoologie Chemie Spezielle Botanik & Zoologie Funktionelle Biologie I Funktionelle Biologie II Biologisches Grundmodul A Ökologie I Biologisches Grundmodul B Fachdidaktisches und berufsfeldbezogenes Modul Biologie A LVS V 3 Ü/S P 3 LP ∑LP 4,5 4,5 Allgemeine Botanik Allgemeine Zoologie Praktische u. experimentelle Botanik Spezielle Botanik I Spezielle Zoologie I Geländeübungen Botanik Geländeübungen Zoologie Biochemie Genetik Pflanzenphysiologie Tierphysiologie Zellbiologie Molekularbiologie Praktische u. experimentelle Zoologie Humanbiologie Grundlagen der Ökologie Bot.-Ökol. Geländeübungen Biochem.-Zellbiol. Praktikum für Lehramtsstudierende Mikrobiologie Spezielle Zoologie II Geländeübungen Zoologie II Evolutionsbiologie Verhaltensbiologie Didaktik der Biologie I Schulversuche Schulpraktische Übungen 2 2 3 3 3 2 2 2 2 1 1 3 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3,5 3+1 3+1 2 2 3 3 3 3 1,5 1,5 4 3 5 2 3 1 1 2 2 2 2 1 1 3 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 2 3 3 3 2 2 9,5 12 6 9 7 7 16 *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. Fachübergreifende berufsfeldbezogene Lehrveranstaltungen Übungen zur Recherche und Präsentation biologischer Sachverhalte Bachelorarbeit 5 2x2 2x2 2x3 6 LP-Summe 18 6 95 # Lehramtsstudierende der Fächerkombination Biologie/Chemie haben die Möglichkeit, anstelle dieser Lehrveranstaltung im gleichen Leistungspunkteumfang eine benotete Lehrveranstaltung aus dem aktuellen Angebot der Math. Nat. Fakultät frei zu wählen unter der Bedingung, dass diese nicht bereits an anderer Stelle als Leistung abgerechnet wird. . V=Vorlesung; U=Übungen; S=Seminar; P=Praktikum; LVS=Lehrveranstaltungsstunden/Woche; LP=Leistungspunkte; ∑ LP=Summe der LP innerhalb eines Moduls *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. B. Gymnasium mit Biologie als Zweitfach Sekundarstufe I/Primarstufe mit Biologie als Erst- oder Zweitfach Erweiterungsstudium Biologie [§18(2) StudOrd] Modul Lehrveranstaltung Chemie für LehramtsStudierende Biologie# Chemie 3 3 4,5 Allgemeine Botanik & Zoologie Allgemeine Botanik Allgemeine Zoologie Praktische u. experimentelle Botanik Spezielle Botanik I Spezielle Zoologie I Geländeübungen Botanik Geländeübungen Zoologie Biochemie Genetik Pflanzenphysiologie Tierphysiologie Zellbiologie Molekularbiologie Praktische u. experimentelle Zoologie Humanbiologie Grundlagen der Ökologie Bot.-Ökol. Geländeübungen Didaktik der Biologie I Schulversuche Schulpraktische Übungen Fachübergreifende berufsfeldbezogene Lehrveranstaltungen Übungen zur Recherche und Präsentation biologischer Sachverhalte 2 2 3 3 3 2 2 3 3 3,5 3+1 3+1 2 2 3 3 3 3 1,5 1,5 4 3 5 2 3 2 2 4* 5** Spezielle Botanik & Zoologie Funktionelle Biologie I Funktionelle Biologie II Biologisches Grundmodul A Ökologie I Fachdidaktisches und berufsfeldbezogenes Modul Biologie B LVS V Ü/S P LP Σ LP 4,5 Bachelorarbeit* LP-Summe 2 2 2 2 1 1 3 2 3 2 2 2 2 2 2 3 1 1 2 2 2 2 1 1 3 2 3 2 2 2 2 3 6* 9,5 12 6 9 7 7 14* 15** 6* 70** 75* # Lehramtsstudierende der Fächerkombination Biologie/Chemie haben die Möglichkeit, anstelle dieser Lehrveranstaltung im gleichen Leistungspunkteumfang eine benotete Lehrveranstaltung aus dem aktuellen Angebot der Math. Nat. Fakultät frei zu wählen unter der Bedingung, dass diese nicht bereits an anderer Stelle als Leistung abgerechnet wird. * nur Lehramt Biologie Sek.I/Prim., 1. Fach ** nur Lehramt Biologie Sek.I/Primar, 2. Fach V=Vorlesung; U=Übungen; S=Seminar; P=Praktikum; LVS=Lehrveranstaltungsstunden/Woche; LP=Leistungspunkte; Σ LP=Summe der LP innerhalb eines Moduls *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. 5. Lehrveranstaltungen in den Modulen des Masterstudiums [§ 25 StudOrd] a: Gymnasium, Biologie als 1. Fach b: Gymnasium, Biologie als 2. Fach und im Ergänzungsstudium c: Sekundarstufe I und Primarstufe, Biologie als 1. Fach d: Sekundarstufe I und Primarstufe, Biologie als 2. Fach Es gilt die hier angegebene Modulzusammensetzung unabhängig von den Angaben im Vorlesungsverzeichnis Modul/Abschlussziel Lehrveranstaltung Fachdidaktik II für a,b,c,d Analyse und Evaluation von Unterricht LVS V Ü/S P LP ∑LP a,b, c,d 3 3 3 3 Biologisches Ökologie II Vertiefungsmodul A für Spezielle Botanik II a,b ausgewählte wahlobligatorische LV Biologisches Wissenschaftl. Grundlagen d. Vertiefungsmodul B für Naturschutzes a Immunologie Biotechnologie Anleitung zur wissenschaftl. Arbeit ausgewählte wahlobligatorische LV Biologisches Evolutionsbiologie Vertiefungsmodul C für Verhaltensbiologie b ausgewählte wahlobligatorische LV Biologisches Spezielle Zoologie II Vertiefungsmodul D für Mikrobiologie b, c 2 1 2 1 2 2 3 2 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 2 3 3 3 2 3 3 Biologisches wahlweise Vertiefungsmodul E für Spezielle Zoologie II oder Mikrobiologie d 2 2 3 d 3 Biologisches Vertiefungsmodul F für c 1 2 3 c 5 a: 20 c: 15 a:20 c:15 Spezielle Botanik II ausgewählte wahlobligatorische LV Masterarbeit für a, c LP-Summe 2 1 a,b 8 a 14 b 8 b,c 6 a:45 b:25 c:29 d: 6 *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. Es gilt die hier angegebene Modulzusammensetzung unabhängig von den Angaben im Vorlesungsverzeichnis 6. Lehrveranstaltungen im 1. Semester des Masterstudienganges (Wintersemester) Lehrveranstaltung /Modul Fachdidaktik II Ökologie II (im Vertiefungsmodul A) Spezielle Botanik II (in den Vertiefungsmodulen A und F) Vertiefungsmodul B 2) a (Gym1) 2V 1V/3P incl. w-o 1) 2V w-o1) Mikrobiologie (in den Vertiefungmodulen D und E) Spezielle Zoologie II in den Vertiefungsmodulen D und E) b (Gym2) 2V 1V/3P incl. w-o1) c (SekI,1) 3S 1V/3P incl. w-o1) d (SekI,2) 3S - 2V 2V 2V 2V 2V Mikrobiol.oder Spez.Zool.II 1) Es kann aus beliebigen Veranstaltungen aus dem aktuellen Angebot des Instituts für Biochemie und Biologie sowie angrenzender Fachdisziplinen gewählt werden, sofern die betreffende Veranstaltung nicht bereits im Bachelorstudium oder an anderer Stelle im Masterstudium angerechnet wurde. Lassen Sie sich bitte die Verwendbarkeit von Veranstaltungen außerhalb des Instituts für Biolchemie und Biologie durch schriftl. Antrag beim Prüfungsausschuss (E-Mail) bestätigen. Bitte beachten: aus dem Bereich der wahlobligatorischen Veranstaltungen in den Vertiefungsmodulen A und B bzw. A und C bzw. C und E bzw. F sind insgesamt 3 LP durch Praktika und Übungen abzudecken Im Ergänzungsstudium sind darüber hinaus weitere frei wählbare Module aus dem aktuellen Lehrangebot des Instituts für Biochemie und Biologie und angrenzender Fachdisziplinen im Gesamtumfang von 5 LP (auch aus dem Angebot des Bachelorstudiums) zu belegen. 2) Fortsetzung des Moduls B im zweiten Fachsemester. Anmeldung zu den Modulprüfungen erst nach Abschluss des Vertiefungsmoduls A. Lehrveranstaltungen im 2. Semester des Masterstudienganges (Sommersemester) Lehrveranstaltung /Modul Fachdidaktik II Wissenschaftl. Grundlagen des Naturschutzes (im Vertiefungsmodul B2) Immunologie (im Vertiefungsmodul B2) Biotechnologie (im Vertiefungsmodul B2) Anleitung zur wissenschaftl. Arbeit5) (im Vertiefungsmodul B2) ausgewählte wahlobligatorische Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen Lehrangebot (im Vertiefungsmodul B2,3) Evolutionsbiologie (im Vertiefungsmodul C) a (Gym1) 3S 2V b (Gym2) 3S - c1) (SekI,1) - d1) (SekI,2) - 2V - - - 2V - - - 2Ü - - - - - 3 LP 4) (sofern noch nicht im 1. Sem. errreicht) 2V *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. Verhaltensbiologie (im Vertiefungsmodul C) - 2V - - ausgewählte wahlobligatorische Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen Lehrangebot (im Vertiefungsmodul C3) - 2 LP 4) - - 1) Es wird in diesem Semester die Durchführung des obligatorischen Praktikums im Umfang von 20 LP empfohlen. 2) Fortsetzung des im ersten Semesters begonnenen Moduls B. Anmeldung zu den Modulprüfungen erst nach Abschluss des Vertiefungsmoduls A möglich. 3) Es kann aus beliebigen Veranstaltungen aus dem aktuellen Angebot des Instituts für Biochemie und Biologie sowie angrenzender Fachdisziplinen gewählt werden, sofern die betreffende Veranstaltung nicht bereits im Bachelorstudium oder an anderer Stelle im Masterstudium angerechnet wurde. Lassen Sie sich bitte die Verwendbarkeit von Veranstaltungen außerhalb des Instituts für Biolchemie und Biologie durch schriftl. Antrag beim Prüfungsausschuss (E-Mail) bestätigen. Bitte beachten: aus dem Bereich der wahlobligatorischen Veranstaltungen in den Vertiefungsmodulen A und B bzw. A und C bzw. C und E bzw. F sind insgesamt 3 LP durch Praktika und Übungen abzudecken Im Ergänzungsstudium sind darüber hinaus weitere frei wählbare Module aus dem aktuellen Lehrangebot des Instituts für Biochemie und Biologie und angrenzender Fachdisziplinen im Gesamtumfang von 5 LP (auch aus dem Angebot des Bachelorstudiums) zu belegen. 4) Bitte beachten: aus dem Bereich der wahlobligatorischen Veranstaltungen in den Vertiefungsmodulen A und B bzw. A und C bzw. C und E sind insgesamt = 3 LP durch Praktika und Übungen abzudecken. 5) Hier besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Seminar "Publizieren" (Messerschmidt) oder die Durchführung einer Übung/eines Praktikums im angegebenen Umfang zur Vorbereitung der Masterarbeit. Letzter wird im VVZ nicht gesondert ausgewiesen sondern wird mit dem Lehrveranstalter der Masterarbeit vereinbart. Lehrveranstaltungen im 3. Semester des Masterstudienganges (Wintersemester) Für das 3. Semester des Masterstudiums wird die Durchführung des obligatorischen Praktikums im Umfang von 20 LP empfohlen (s. § 2 der Studienordnung) Begleitseminar im Rahmen des Praxissemesters S Vorbereitung/Begleitung/Nachbereitung (Termine werden bekannt gegeben) Regine Illner 7. Belegung von Modulen [§ 14 StudOrd] Umfassende Information über alle Lehrveranstaltungen im Vorlesungs- und Personalverzeichnis der Universität Potsdam, im Internet zu finden unter: http://www.uni-potsdam.de/studium/vvz/ Außerdem die aktuellen Module mit Angabe der Prüfungstermine a) als Aushang in Golm in den Gebäuden 25 und 26 an den Informationstafeln des Instituts jeweils im Erdgeschoss. b) Im Internet unter http://www.bio.uni-potsdam.de/studium/die-studiengange/bachelor-master-lehramtbiologie Eintragung in Modul-Anmeldelisten *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. Eintragung in die Modullisten in der Belegwoche (wird nicht bei allen Modulen vorgenommen, ist aber bei Modulen mit Einschreibeliste obligatorisch). Mit dieser Eintragung wird die Absicht ausgedrückt, alle dem Modul zugehörigen Lehrveranstaltungen zu besuchen und an der Leistungserfassung teilzunehmen. Mit der Eintragung in die Liste versichert man zugleich, dass man alle genannten Voraussetzungen zur Modulteilnahme erfüllt oder dass eine Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme am Modul vom Prüfungsausschuss erteilt worden ist. Eine erfolgte Modulbelegung kann innerhalb von 3 Wochen zurückgenommen werden. §17 (1, 2) StudOrd.: (1) Wenn Studierende ohne triftige Gründe die Teilnahme an einem Leistungserfassungsschritt versäumen..., wird eine nicht ausreichende Leistung registriert..... (2) Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem/der Lehrveranstalter/in unverzüglich schriftlich angezeigt ... werden. Im Krankheitsfall ist in der Regel die Vorlage eines ärztlichen Attestes innerhalb von fünf Werktagen erforderlich. Ein eventueller Eintrag in eine Modul-Anmeldeliste ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfung (siehe 10.) 8. Module im Wintersemester 2011/12 für den Bachelorstudiengang Modul Koordinator/in Chemie für Lehramtsstudierende Biologie Taubert [[email protected]] [1.Sem.] Allgemeine Botanik und Zoologie [1.Sem.] Heinken [[email protected]] Funktionelle Biologie II [3.Sem.]. (nur Tierund Pflanzenphysiologie. Zell- und Molekularbiolgogie findet im Sommersemester statt) Biologisches Grundmodul A [3.Sem.] (wird im SS 11 abgeschlossen) Biologisches Grundmodul B [5. Sem.] (Fortsetzung vom SS 10) Ökologie I [A: 3.Sem./B: 5. Sem] (wird im SS 11 abgeschlossen) Fachdidaktische und berufsfeldbezogene Module A und B [5. Sem.] (Fortsetzung vom SS 10) Walz [[email protected]] C.Scheffler [[email protected]] Dittmann [[email protected]] Wallschläger [[email protected]] Beschorner [[email protected]] Auswahl an fachdidaktischen und berufsfeldbezogenen Lehrveranstaltungen im WS11/12 Wird noch aktualisiert. Achten Sie bitte auf neuere Auflagen dieses Merkblatts 9. Module im Wintersemester 2011/12 für den Masterstudiengang Modul Koordinator/in Fachdidaktik II illner [[email protected]] (Sek.I, 1.u.2.Fach) *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. Vertiefungsmodul A (Gymnasium 1.u.2.Fach) Vertiefungsmodul B (Gymnasium 1. Fach) [wird im SS 11 abgeschlossen] Vertiefungsmodul D (Gymnasium 2. Fach und Sek. I 1. Fach) Vertiefungsmodul E (Sek. I, 2. Fach) Vertiefungsmodul F (Sek I, 1. Fach) Joshi [[email protected]] Behrsing [[email protected]] Dittmann [[email protected]] Dittmann [[email protected]] Joshi [[email protected]] 10. Anmeldung zu Modulprüfungen [§12 StudOrd.] Information über bevorstehende Modulprüfungen: Spätestens zu Beginn des Moduls durch Aushänge und über das Internet (siehe Pkt.5). Wenn sich Modulprüfungstermine mit Terminen für obligatorische Lehrveranstaltungen im Zweitfach überschneiden bzw. Prüfungen im Zweitfach am selben Tag angesetzt sind, sollten die Studierenden dies und das Erfordernis des Besuchs dieser Parallelveranstaltungen im Verlaufe der ersten drei Vorlesungswochen des Semesters dem Modulkoordinator schriftlich anzeigen und vom Modulkoordinator des Zweitfachs durch Unterschrift bestätigen lassen. Nur wenn dies unter Einhaltung der Fristen geschieht, wird die Nichtwahrnehmung des Prüfungstermins wie ein Versäumnis wegen Krankheit gewertet und ein Ersatztermin angeboten, falls die zum offiziellen Wiederholungstermin stattfindende 1. Prüfung nicht erfolgreich war. Fristen für die Eintragung in eine „Anmeldeliste zur verbindlichen Modulprüfung“ Die Anmeldung zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung muß bis mindestens 8 Werktage vor dem Prüfungstermin durch persönliche Eintragung in die Prüfungsanmeldungsliste erfolgen (§14 (4) StudOrd). Anmeldelisten werden vom/von der Modulkoordinator/in bzw. dem zuständigen Sekretariat geführt. Ein eventueller Eintrag in eine Modul-Anmeldeliste ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfung. Bis zu einer Frist von 8-Werktagen ist auch noch ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen möglich – nach dieser Frist ist ein Rücktritt von der Prüfung nicht mehr möglich; über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Im Krankheitsfall ist ein Attest vorzulegen, dem folgende Anlage beizufügen ist: http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/anlage_attest.pdf Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung: Erbringung aller geforderten Prüfungsvorleistungen. Prüfung der Zulassungsbedingungen durch die Modulkoordinatoren: Bei Nichtzulassung teilen die Modulkoordinatoren den Betroffenen schriftlich mit, dass und aus welchen Gründen nicht zur Prüfung zugelassen wurde. 11. Modulprüfungen im Wintersemester 2011/2012 (s. separate Aushänge) Modul 1. Prüfungstermin Wiederholungsprüfung Chemie für Lehramt 17.2.2012, Ort und Zeit wird noch bekanntgegeben 16.3.2012, Ort und Zeit werden noch bekannt gegeben *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. Allgemeine Botanik und Zoologie Funktionelle Biologie II Teil Pflanzenphysiologie 13.02.2012, Ort und Zeit werden noch bekannt gegeben 14.02.2012 16:30 Uhr 2.27.101 26.03.2012, Ort und Zeit werden noch bekannt gegeben 13.03.2012 16:30 Uhr 2.27.101 Funktionelle Biologie II Teil Tierphysiologie 14.02.2012 16:30 Uhr 2.27.101 24.02.2012 12:00 Uhr 2.25.F001 08.02.2012 10:15 Uhr, 5.03.1.04 13.03.2012 16:30 Uhr 2.27.101 23.03.2012 12:00 Uhr 2.25.F001 07.03.2012 10:15 Uhr, 5.03.1.04 Biologisches Grundmodul B 02.03.2011 vorauss. 30.03.2011 Fachdidaktisches und berufsfeldbezogenes Modul Ort & Zeit werden noch bekannt gegeben Teilprüfung Biol. Schulversuche 15.3.2012 11:00 Uhr, Ort wird noch bekannt gegeben Ort & Zeit werden noch bekannt gegeben Teilprüfung Biol. Schulversuche 5.4.2012 11:00 Uhr, Ort wird noch bekannt gegeben Biologisches Grundmodul A 1.Teilprüfung (2. Teilprüfung im SS 11) Ökologie I Fachdidaktik II (Master) Vertiefungsmodule A und F (Master) Vertiefungsmodule D und E (Master) Vertiefungsmodul F (Master) Modalitäten werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben Öko II: Öko II: 10.02.2012, 10:15 Uhr, 03.04.2012 5.03.1.04 SpezBot:: SpezBot:: 27.03.2012 28.02.2012 Ort & Zeit werden noch bekannt Ort & Zeit wird noch bekannt gegeben gegeben 30.03.2012 02.03.2012 Ort & Zeit werden noch bekannt Ort & Zeit werden noch bekannt gegeben gegeben 28.02.2012 27.03.2012 Ort & Zeit werden noch bekannt Ort & Zeit werden noch bekannt gegeben gegeben 12. Bewertung der Prüfungsklausuren Wenn die Prüfung aus mehreren Teilprüfungen bestand, müssen alle Teilprüfungen bestanden sein. Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsteile gehen anteilmäßig - gemäß der Gewichtung der Leistungspunkte - in die Gesamtbewertung ein. Mögliche Noten [§15 StudOrd]: sehr gut (1,0; 1,3) - gut (1,7; 2,0; 2,3) - befriedigend (2,7; 3,0; 3,3) - ausreichend (3,7; 4,0) nicht ausreichend (5,0) Bekanntgabe der Ergebnisse: *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. innerhalb von 4 Wochen, spätestens jedoch so, dass die Wahrnehmung des ersten Wiederholungstermins bzw. die Anmeldung zu einem Folgemodul möglich ist. Die Modulkoordinatoren geben vor der Prüfung bekannt, in welcher Form die Resultate bekannt gegeben werden. Mögliche Einsichtnahme in die korrigierten Klausuren: Frist endet einen Monat nach Bekanntgabe der Bewertung. Wiederholung nicht bestandener Prüfungen bzw. Teilprüfungen: ist nur zweimal möglich; muß zum nächsten regulär angebotenen Prüfungstermin erfolgen. (Abweichende Regelungen in begründeten Ausnahmefällen durch den Prüfungsausschuss). Bestand die Prüfung aus Teilprüfungen, sind nur die nichtbestandenen Teilprüfungen zu wiederholen. Wenn sich das Ergebnis der Modulprüfung aus bestandenen und nichtbestandenen Teilprüfungen zusammensetzt, wird als Gesamtergebnis dieser Prüfung „n.b.“ (nicht bestanden) an das Prüfungsamt gemeldet. Freiversuch Im Bachelor- bzw. Masterstudiengangs kann man nach §13 der Studienordnung je einen Freiversuch für eine Prüfung oder Teilprüfung anmelden, wenn man beim ersten Versuch eine ungewöhnlich schlechte Note in einer Klausur geschrieben hat. Dies muß für den nächstmöglichen Prüfungstermin geschehen, aber noch innerhalb der jeweiligen Regelstudienzeit. Aufgrund von Nichtbestehens bereits wiederholte Prüfungen können nicht erneut wiederholt werden. Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich bei der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Mit der Bestätigung der/des PA-Vorsitzenden können Sie sich dann für die Modul(nach)prüfung anmelden. Das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link: http://www.bio.uni-potsdam.de/studium/die-studiengange/formblatter *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. 13. Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Studiengängen bzw. –orten und Einstufung in ein Fachsemester Es sind drei Antragsformulare erforderlich. Für das Prüfungsamt: http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/anerk_bl_bio.pdf und für das Studierendensekretariat: http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/anerk_studsek.pdf für den Prüfungsausschuß (internes Einstufungsformular): http://www.uni-potsdam.de/ibb/studium/bachelorstudiengaenge/bio-lehramt/allg-infos.html Vorgehensweise: Einstufungen werden vom Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Ralph Gräf vorgenommen. Füllen Sie dazu bitte nach bestem Wissen anhand Ihrer Scheine und Zeugnisse zuerst das interne Einstufungsformular aus. Sortieren Sie Ihre Nachweise bitte entsprechend den im Einstufungsformular aufgeführten Modulen, soweit sie sich einigermaßen in die Module einordnen lassen. In Zweifelsfällen kann es notwendig sein, eine Leitungsäquivalenz durch die Fach-Modulkoordinatoren bestätigen zu lassen. Verwenden Sie als Hilfe zum Ausfüllen des Einstufungsformulars dieses Informationsblatt, das Sie über unser Modulschema und die Inhalte der Module informiert. Senden Sie Ihren Antrag erst dann direkt an den Prüfungsausschussvorsitzenden und geben Sie dabei unbedingt eine gültige EMail Adresse und Telefonnummer an. Unvollständig eingereichte Anträge ohne alle komplett ausgefüllten Formulare können nicht zeitnah bearbeitet werden. Bitte beachten Sie bei Ihrer Lehramtsfachkombination, daß sich die Fächer Physik, Sport, Russisch, Musik (GP), Französisch, Latein, Kunst und Sachunterricht (GP) bei der zentralen Stundenplanung in einer Fachgruppe befinden und daher nicht überschneidungsfrei studiert werden können! 14. Bachelorarbeit im 1. Fach [§21 StudOrd] Ausgabe des Themas über die Betreuer durch das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Dabei ist folgendes Formblatt zu verwenden: http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/bachelorarbeitsthema.pdf Bearbeitungszeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe beim Prüfungsamt: 6 Wochen Umfang, Form, Anzahl der Exemplare, Bewertung: siehe §21 (4-7)StudOrd. Die Zweitbewertung der Bachelorarbeiten kann – außer durch Hochschullehrer des Instituts (Professoren, Privatdozenten) – durch alle promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts erfolgen: 15. Gesamtprädikat ∑(Modulnote * Leistungspunkte) : ∑Leistungspunkte Es wird nur die erste Stelle nach dem Komma angegeben; die übrigen Stellen werden – ohne Rundung – gestrichen. Daraus ergeben sich die Prädikate: mit Auszeichnung (1,0-1,2), sehr gut (1,3-1,5), gut (1,6 – 2,5), befriedigend (2,6 – 3,5) und ausreichend (3,6 – 4,0) *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen. 16. Anmeldung zum Masterstudiengang Lehramt Biologie Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung ist die „Verordnung über die Erprobung von Bachelor- und Masterabschlüssen in der Lehrerausbildung und die Gleichstellung mit der Ersten Staatsprüfung (Bachelor-Master-Abschlussverordnung-BaMaV) vom 21. September 2005“, zu finden unter http://www.uni-potsdam.de/studienreform/verord_erprobung_bama_abschl.pdf Erforderlich – und beim Studierendensekretariat als Kopie einzureichen – sind die Nachweise des Bachelor-Abschlusses und eines auf das Masterstudium bezogenen Beratungsgesprächs (auf Formblatt : - http://www.uni-potsdam.de/studienmglk1/formular_beratung.pdf - Näheres zum Beratungsgespräch: - http://www.uni-potsdam.de/studienmglk1/beratungsgespraech.html ) *alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber keine Gewähr übernehmen.