Europäisches Parlament Erklärung ► Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg ist das Parlament der Europäischen Union. Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen aber ungleichen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt. Damit ist das Europäische Parlament nicht nur das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union, sondern die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit. Aufgaben ► Die Aufgaben des Europäischen Parlaments sind in Art. 14 EU-Vertrag beschrieben. Demzufolge wird das Parlament gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig, übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus und nimmt die politische Kontrolle wahr. Des Weiteren soll es beratend tätig werden und den Kommissionspräsidenten wählen. Funktionen ▪ Wahlfunktion ▪ Kontrollfunktion ▪ Budgetierungsfunktion ▪ Gesetzgebungsfunktion