Staats und Verfassungslehre II 2017

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Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften
Abteilung für Politikwissenschaft, Rechtsethik und Rechtsphilosophie
Altenberger Straße 69
4040 Linz, Austria
Staats- und
Verfassungslehre II
Kontakt: [email protected]
© Martin Schauer 2017
Vorwort
Von der Renaissance zur Aufklärung
❖
Die Renaissance ist die intellektuelle Basis und damit Wegbereiterin der
Aufklärung. Durch die Entdeckung des wissenschaftlichen Potentials der
Antike begannen Philosophen und Naturwissenschafter die tradierten,
religiös-dogmatischen Aussagen - vor allem bezüglich der natürlichen
Ordnung - zu hinterfragen.
❖
Die Renaissance markiert den Beginn einer Jahrhunderte andauernden, oft
feindschaftlichen
Diskrepanz
zwischen
Religion
und
(Natur-)Wissenschaften, da oftmals die Aussagen der Religion nicht mit
den empirischen Erkenntnissen der (Natur-)Wissenschaften in Einklang zu
bringen waren.
❖
Aber nicht allein die Natur der Dinge, sondern auch die natürliche,
gesellschaftlich-politische Ordnung wird hinterfragt.
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Thomas Hobbes (1588 - 1679)
Vorbemerkungen
❖
Der „Englische Bürgerkrieg“ (1642-1649) hatte kurzfristig die Abschaffung der Monarchie, langfristig die
Statuierung
der
bis
heute
bestehenden
Konstitutionellen Monarchie zur Folge.
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Zentral für Hobbes war daher zunächst einmal die
Beantwortung der Frage: „Durch welches politische
System kann ein feudal-herrschaftliches System abgelöst
werden, das die größte Stabilität verspricht?“
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Menschenbild bei Hobbes
❖
Prinzipiell sind alle Menschen mit denselben Fähigkeiten ausgestattet
und jeder Mensch ist alleine und ausschließlich an der Sicherung
seiner Bedürfnisse interessiert. Um diese zu wahren setzt er - solange
keine Ordnungsmacht diese Bestrebungen lenkt - alle Mittel ein, die
ihm zur Verfügung stehen (von Betrug bis Mord).
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Der Mensch ist zu Beginn also nicht Ebenbild Gottes und damit gut
(siehe Genesis); sondern „homo homini lupus est“.
❖
Dieser Naturzustand wird als belastend erkannt, da der damit
einhergehende, stetige Konflikt des Menschen mit den anderen
Menschen, dem - ebenfalls jedem Menschen innenwohnenden Wunsch nach Rechtsschutz und Sicherheit widerspricht.
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Hobbes Leviathan
❖
Hobbes beschäftigt sich im Leviathan hauptsächlich mit
der Frage: „Wie kann die Ausübung staatlicher Gewalt
legitimiert werden?“
❖
Ebenso wie Machiavelli sieht Hobbes keine
transzendente Legitimierung des Souveräns als
ausreichend an. Der Souverän legitimiert sich durch die
Erfüllung
seiner
gesellschaftsvertraglichen
Verpflichtungen.
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Der Gesellschaftsvertrag bei Hobbes
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Erster Schritt zur Kreation eines Staates besteht darin, dass die sich im
Naturzustand befindlichen Menschen erkennen, dass die stetigen
Auseinandersetzungen jeder gegen jeden keinen Vorteil bringt, da die
innovativen Kräfte an diesen Selbsterhaltungskampf gebunden sind.
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Mittels Gesellschaftsvertrages übertragen alle Menschen die Aufgabe zur
Wahrung des Naturrechts und alle ihre Rechte an den Staat, der mittels
Sanktionen für die Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteilung sorgt.
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Dieser Vertrag ist nicht mehr disponibel und damit ist auch der Souverän
unabsetzbar.
❖
Eine verfassungsgesetzliche Beschränkung oder Überprüfung der souveränen
Rechtsakte ist bei Hobbes ausgeschlossen, da nur die absolute
Herrschaftsmacht die Einhaltung der natürlichen Ordnung gewährleisten kann.
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Jean-Jacques Rousseau (1712
Schweiz
-1778
)
Frankreich
Vorbemerkungen
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Gilt als intellektueller Vater der französischen Revolution.
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Der technisch-wirtschaftliche Fortschritt begeistert die
einflussreiche, europäische Gesellschaft. Immer mehr
Entdeckungen durch weltweit agierende Expeditionen
erweitern den geografischen und Intellektuellen Horizont.
❖
Rousseau gilt als Skeptiker. Entfernt sich der Mensch nicht
immer mehr von seiner eigentlichen Art? Liefern uns die
"Naturvölker" nicht ein Beispiel für ein besseres Sein?
❖
Was ist der Mensch?!
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Menschenbild bei Rousseau
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Kritik an Hobbes: Aus der Beobachtung des modernen
Menschen und der Gesellschaft könne man keinerlei
Rückschlüsse auf den Naturzustand des Menschen schließen,
da sich dieser viel zu weit von der „natürlichen Ordnung“
entfernt habe.
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Der Mensch im Naturzustand ist frei von allen Zwängen. Es ist
daher auch Aufgabe der Erziehung den Menschen in seiner
„Natürlichkeit“ zu belassen.
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Der technisch-gesellschaftliche Fortschritt entfremdet den
Menschen von sich selbst und führt zu unethischem Verhalten.
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Gesellschaftsvertrag bei Rousseau
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Die Gemeinschaftsbildung der Menschen erfolgt aufgrund eines
freiwilligen Zusammenschlusses - auf dem Gesellschaftsvertrag. Durch ihn
ist jeder Vertragspartner geschützt.
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Die politische Gemeinschaft geht aus der freiwilligen Vereinigung jedes
einzelnen mit dem Staat hervor. Dieser unterwirft sich zwar dem
gemeinsamen Willen, aber da er ja selbst Mitglied der gesetzgebenden
Gewalt ist, unterwirft er sich willentlich den beschlossenen Normen und
sichert sich damit seine Freiheit.
❖
Jeder Mensch besitzt demgemäß das Recht auf Freiheit, Gleichheit und auf
die Achtung seiner ihm zustehenden Würde. Diese Rechte bestehen sowohl
gegenüber dem einzelnen Mitbürger als auch gegenüber dem Staat.
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Karl Marx (1818Deutschland - 1883England)
Vorbemerkung
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Die industrielle Revolution hatte durch ihren Ersatz der
erlernten Berufe durch Maschinen, dafür gesorgt, dass
die menschliche Arbeitskraft durch die Verkürzung der
Einschulungsphasen zu einer austauschbaren und
nahezu endlos, vorhandenen Ressource verkam.
(Anmerkung: Dieses Problem besteht bis heute nahezu unverändert. Anhand der Analyse
der Arbeitsmarktentwicklung erkennen wir auch heute, dass wenig- bis minderqualifizierte
Arbeitnehmerinnen immer mehr durch „Maschinen“ im weitesten Sinne ersetzt werden.)
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Marxistisches Menschenbild
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Anders als Hobbes und Rousseau verzichtet Marx auf
die Beantwortung der Frage „nach der Natur des
Menschen“. Marx sieht den Menschen als Produkt
seines gesellschaftlichen Umfeldes.
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Aus diesem Grund braucht auch die Frage: “Ob der
Mensch von Natur aus gut oder böse ist?“ nicht
beantwortet werden.
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Marxistische Staatstheorie
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Von Beginn an teilt sich die Gesellschaft in zwei Klassen: Die Besitzlosen
(Sklaven etc.) und die Besitzenden (Gewerbetreibende, Adelige etc.).
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Das Gebilde Staat dient am Anfang dazu dieses System aufrecht zu
erhalten, bis sich die Klasse des Proletariats aus ihren Fesseln befreit und
die bürgerliche Zweiklassengesellschaft in einem gewalttätigen,
revolutionären Akt zerstört.
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Im nächsten Schritt wird das Eigentum der Besitzenden auf den Staat
übertragen, der damit aber seine Existenzberechtigung verloren hat, da
der Staat lediglich zur Absicherung von Eigentumsverhältnissen dient.
❖
Diese Entwicklung ist zwangsläufig und kann nicht aufgehalten werden.
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Aktuelle Problemstellungen
des modernen Verfassungsstaates
(ausgewählte)
Staatslegitimation und Demokratie
❖
Warum soll der
weiterbestehen?
demokratische
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Radikalisierungstendenzen
Landschaft.
❖
Hauptaufgabe wird darin liegen der wählenden und zukünftig wählenden
Bevölkerung zu vermitteln, dass nur der moderne Verfassungsstaat
geeignet ist,
in
Verfassungsstaat
der
in
dieser
gesamteuropäischen,
Weise
politischen
1. gesellschaftliche Probleme gewaltfrei(!) zu lösen
2. sozialen Frieden zu gewährleisten und
3. den Schutz der unveräußerlichen Menschenrechte zu garantieren.
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Familien- und Gesellschaftspolitik
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Ein- oder Mehrkindfamilie?
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Familienbild im 21. Jahrhundert: Was soll vor dem Gesetz als
„Familie“ gelten?
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Prämisse der staatlichen oder privaten
Fürsorgeverpflichtung?
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Globalisierung oder Renationalsierung der Gesellschaft?
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Wertneutralität oder Wertebewusstsein?
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Bildungs- und Wissenszugang: Privileg oder Menschenrecht?
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Finanzpolitik
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Kampf gegen den „Finanzfaschismus“?
1. (Neo)Protektionismus?
2. (Re)verstaatlichung?
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Kapitalismus unter der Prämisse der
Eigenverantwortlichkeit?
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Nachhaltigkeit?
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Politik der Werte
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Zukunft der Menschenrechte…
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Menschenbild des 21. Jahrhunderts…Was ist der
Mensch?
❖
Welches sind die absolut, unabdingbaren, ethischen
Werte ohne die eine humanitäre Gesellschaftsordnung
aufhört zu existieren?
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