Geisteswissenschaft Joel Eiglmeier Einführung in Thomas Hobbes' Werk "Leviathan" Essay Einführung in die politische Philosophie – Joel Eiglmeier Essay: Hobbes – Leviathan Essay: Hobbes - Leviathan 1 Einführung in die politische Philosophie – Joel Eiglmeier Essay: Hobbes – Leviathan 2 „Die Natur hat die Menschen in den körperlichen und geistigen Fähigkeiten [...] gleich geschaffen...“ (s. 102)1, das ist die Ausgangsthese, auf die sich Hobbes „Leviathan“ stützt und da die Menschen nach gleichen Zielen streben und da längst nicht immer jeder bekommt, was alle wollen, neigt die Menschheit von Natur aus dazu „einander zu vernichten oder zu unterwerfen“ (s. 103). Hobbes sieht in Konkurrenz, Unsicherheit und Ruhmsucht die drei Hauptursachen für menschliche Konflikte (s. 104) und ohne eine regulierende öffentliche Macht „die sie alle in Schrecken hält“ (ebenda) leben die Menschen in einem permanenten Kriegszustand und in der akuten Angst eines gewaltsamen Todes; ihr Leben ist, unter diesen Umständen, „einsam, armselig, widerwärtig, vertiert und kurz“ (s. 105). Trotzdem ist dieser Naturzustand kein gegenwärtig europäisches Problem, vielmehr eine Vermutung über vergangene Zeiten obwohl Hobbes der Ansicht ist, „das[s] die wilden Völker in vielen Teilen Amerikas“ (s. 106) noch immer unter ähnlichen Umständen zu leben haben. Im Folgenden unterscheidet Hobbes die Begriffe Naturrecht (jus naturale) und Naturgesetz (lex naturalis). Das Naturrecht ist „die Freiheit, die jeder Mensch besitzt, seine eigene Macht nach Belieben zur Erhaltung seiner eignen Natur“ (s. 107) einzusetzen, also sein Leben unter allen Umständen verteidigen zu dürfen. Im Naturrecht ist der Mensch nur seiner eigenen Vernunft Rechenschaft schuldig. Dem entgegen setzt Hobbes das Naturgesetz als die dem Common-Sense entsprungene Erkenntnis die es einem Menschen untersagt zu tun „was sein Leben vernichtet“ (s. 108). Der vermeintliche Minimalkonsens der sich hieraus ergibt wird allerdings durch den Naturzustand der Menschen, der „Krieg eines jeden gegen jeden ist“ (ebenda) verwässert, denn im Krieg sind bekanntlich alle Mittel zur Selbsterhaltung erlaubt und das beinhaltet nach Hobbes sogar das Recht „auf den Körper eines anderen“ (ebenda). Die Lösung dieses Konfliktes sollte in der Vernunft der Menschen liegen, dessen oberstes Ziel es sein müsste nach Frieden zu streben und seinem (Natur)Recht „auf alle Dinge zu entsagen“(ebenda), Hobbes ist sich aber gleichzeitig dieses Gefangenendilemmas bewusst und weiss, dass hierzu ein jeder auf sein Recht verzichten müsste, denn „wenn andere Menschen nicht [...] auf ihr Recht verzichten wollen, besteht kein Grund für irgendwen, sich seines Rechtes zu begeben“ (s. 109). Die Einhaltung dieses nötigen Rechtsverzichtes sieht Hobbes in einem Gesellschaftsvertrag und einer neutralen Entität die über alle Machtmittel verfügt Frieden unter den Menschen zu stiften und für eine geregelte Ordnung abseits eines Kriegszustandes zu sorgen. Er definiert 1 Hobbes, Thomas (1996): Leviathan, Meiner Verlag, Hamburg gilt für alle folgenden Zitate Einführung in die politische Philosophie – Joel Eiglmeier Essay: Hobbes – Leviathan 3 dazu erst den Begriff Vertrag als „die gegenseitige Übertragung von Rechten“(s. 111) und differenziert den Vertrag von der Schenkung. Sodann bekräftigt er, das die Verträge ohne eine „zwingende Macht“ (s 114) die sie überwacht keine Garantie der Leistungsübertragung haben, da im bloßen Naturzustand „wo alle Menschen gleich und Richter über die Berechtigung ihrer eigenen Ängste sind“ (ebenda) niemals echtes Vertrauen auf gegenseitigen Rechtsverzicht bestehen kann. Hobbes entwickelt hier einen Rechtekatalog der in seinen Grundzügen dem heutigen BGB teilweise recht nahe kommt. So schließt er viele Verträge als nichtig aus (Verträge mit Tieren, Verträge mit Gott (s. 115)), stellt klar, dass im Naturzustand „durch Furcht erzwungene Verträge“ (s. 116) gültig sind, formuliert aber auch das niemand das Recht aus Selbstverteidigung aufgeben muss und keiner dazu verpflichtet werden kann, sich selber anzuklagen. Nachdem die Grundmauern seins Gesellschaftsvertrages gesetzt sind widmet sich Hobbes dem Zweck des Gemeinwesens. Das Gemeinwesen ist, negativ formuliert, „die Einführung jener Selbsteinschränkung“ (s. 141) die ständige Sicherheit gewähren soll, welche im Naturzustand der Menschen nicht erlangbar wäre. Realisierbar ist dieses schutzstiftende Gemeinwesen nicht durch eine unfähige Menge (s. 142) sondern nur durch eine zwingende Macht. Denn im Gegensatz zu manchen Tierarten wie bspw. Bienen und Ameisen „die gesellig zusammenleben“ (s. 143) ist der Mensch auf Grund seines ständigen Konkurrenzstrebens kein Zoon Poolitikon im aristotelischen Sinne; vielmehr ist die Übereinstimmung der Menschen „nur durch Vertrag, also künstlich“ (s. 144) zu erreichen. Konkret bedeutet dies, das der einzige Weg zum Gemeinwesen die kollektive Übertragung aller Macht und Autorität auf eine Instanz ist: „jenes großen Leviathan [...] jenes sterblichen Gottes“ (s.145) der „Inbegriff des Gemeinwesens“ ist, der fortan „Souverän“ genannt wird und dessen jeder andere „Untertan“ ist. Dieser Souverän repräsentiert die Interessen aller und wahrt ihre Sicherheit und ihr Bedürfnis nach Schutz und Frieden nach innen und außen. Entstanden bzw. eingesetzt ist dieser Leviathan durch die vertragliche Einigung und Unterwerfung aller Menschen untereinander und daher ist er (der Leviathan) auch nicht Vertragspartner des Gesellschaftsvertrages (s. 147). Dieser Souverän regiert mit absoluter Macht und gleicht somit dem Ideal des absoluten Monarchen mit dessen „Handlungen, die dieser ausführen wird“(s. 149) sich ein jeder zufrieden zu geben hat oder „andernfalls von den übrigen mit Recht vernichtet“ (ebenda) wird.