Pressemitteilung IBAN und BIC werden

Werbung
Kasseler Bank eG
Christina Hackenberg
Marketing/
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rudolf-Schwander-Straße 1
34117 Kassel
Tel.: +49 561 7893-1434
Pressemitteilung
Fax: +49 561 7893-891434
[email protected]
www.kasselerbank.de
IBAN und BIC werden verpflichtend
Ab 1. Februar 2016 gelten für Verbraucher ausschließlich die europäischen SEPAZahlverfahren mit der IBAN als Kontonummer
Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt ab 1. Februar 2016 vollständig nach den
europaweit einheitlichen Zahlverfahren der Single Euro Payments Area (SEPA). An
diesem Tag enden die bisherigen, vom europäischen Gesetzgeber gewährten
Übergangsfristen für Verbraucher, die während der letzten beiden Jahre neben den
SEPA-Zahlverfahren auch noch die alten nationalen Verfahren anwenden konnten.
Somit gilt bei Überweisungen und Lastschriften ab 1. Februar dieses Jahres
ausschließlich die internationale Bankkontonummer IBAN (International Bank Account
Number).
Ab diesem Stichtag tritt zudem eine Vereinfachung in Kraft: Die internationale
Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) ist nur noch bei grenzüberschreitenden
Zahlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise außerhalb
des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Türkei, anzugeben.
Zusammensetzung der IBAN
Die IBAN setzt sich in Deutschland aus bekannten Bestandteilen, die insgesamt 22
Zeichen umfassen, zusammen. Sie besteht aus einem internationalen Teil, dem
zweistelligen Länderkennzeichen (in Deutschland "DE") und einer zweistelligen
Prüfziffer, sowie den ehemaligen nationalen Komponenten, der bisherigen nationalen
Kontonummer und Bankleitzahl. Die Prüfziffer dient dazu, eventuelle Zahlendreher zu
erkennen, um Fehlüberweisungen zu verhindern, und schafft so noch mehr Sicherheit
für die Bankkunden. Ihre IBAN finden Verbraucher beispielsweise auf ihrer VRBankCard oder ihren Kontoauszügen. Wer eine Rechnung begleichen muss, entnimmt
die IBAN der Rechnung oder dem Briefbogen des Vertragspartners.
1
Pressemitteilung
Unternehmen und Vereine setzen bereits seit 2014 ausschließlich die SEPA-Verfahren
ein. Die Umstellung bei den Firmenkunden auf die SEPA-Verfahren ist in der
Vergangenheit reibungslos verlaufen. Seitdem ist SEPA für Unternehmen gelebter
Alltag und damit haben sich auch die Verbraucher bereits an die IBAN gewöhnt.
Bei der Kasseler Bank werden noch rund 1-2 Prozent der papierhaften
Überweisungen mit den herkömmlichen Angaben „Kontonummer und Bankleitzahl“
zur Buchung abgeben.
SEPA-Verfahren im Online-Banking
Im Onlinebanking sind die Kontodaten der Kunden bereits auf die SEPA-Zahlverfahren
umgestellt: Dies erfolgte Ende 2013 für die Daueraufträge sowie für die
gespeicherten Überweisungsvorlagen automatisch.
Darüber hinaus können Kunden, die Onlinebanking auf Smartphone oder Tablet
betreiben, mobile Banking-Apps wie etwa "VR-Banking" nutzen. Seit Ende 2014 sind
zudem sogenannte QR-Codes bei Überweisungen nutzbar. Diese Codes werden
künftig immer häufiger auf Rechnungen oder Zahlscheinvordrucken zu finden sein. Sie
enthalten analog zum Überweisungsbeleg relevante Zahlungsdaten wie
Empfängername, IBAN, Zahlbetrag und Verwendungszweck. Die Nutzung des QRCodes ist schnell, bequem und reduziert die Gefahr von Fehleingaben. Um eine
Überweisung so zu tätigen, scannt man den QR-Code der Rechnung oder des
Überweisungszahlscheines mit der entsprechenden Funktion in der Banking-App ein.
Quelle: Pressemitteilung des BVR
2
Herunterladen