Kasseler Bank eG Christina Hackenberg Marketing/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Rudolf-Schwander-Straße 1 34117 Kassel Tel.: +49 561 7893-1434 Pressemitteilung Fax: +49 561 7893-891434 [email protected] www.kasselerbank.de IBAN und BIC werden verpflichtend Ab 1. Februar 2016 gelten für Verbraucher ausschließlich die europäischen SEPAZahlverfahren mit der IBAN als Kontonummer Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt ab 1. Februar 2016 vollständig nach den europaweit einheitlichen Zahlverfahren der Single Euro Payments Area (SEPA). An diesem Tag enden die bisherigen, vom europäischen Gesetzgeber gewährten Übergangsfristen für Verbraucher, die während der letzten beiden Jahre neben den SEPA-Zahlverfahren auch noch die alten nationalen Verfahren anwenden konnten. Somit gilt bei Überweisungen und Lastschriften ab 1. Februar dieses Jahres ausschließlich die internationale Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number). Ab diesem Stichtag tritt zudem eine Vereinfachung in Kraft: Die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) ist nur noch bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Türkei, anzugeben. Zusammensetzung der IBAN Die IBAN setzt sich in Deutschland aus bekannten Bestandteilen, die insgesamt 22 Zeichen umfassen, zusammen. Sie besteht aus einem internationalen Teil, dem zweistelligen Länderkennzeichen (in Deutschland "DE") und einer zweistelligen Prüfziffer, sowie den ehemaligen nationalen Komponenten, der bisherigen nationalen Kontonummer und Bankleitzahl. Die Prüfziffer dient dazu, eventuelle Zahlendreher zu erkennen, um Fehlüberweisungen zu verhindern, und schafft so noch mehr Sicherheit für die Bankkunden. Ihre IBAN finden Verbraucher beispielsweise auf ihrer VRBankCard oder ihren Kontoauszügen. Wer eine Rechnung begleichen muss, entnimmt die IBAN der Rechnung oder dem Briefbogen des Vertragspartners. 1 Pressemitteilung Unternehmen und Vereine setzen bereits seit 2014 ausschließlich die SEPA-Verfahren ein. Die Umstellung bei den Firmenkunden auf die SEPA-Verfahren ist in der Vergangenheit reibungslos verlaufen. Seitdem ist SEPA für Unternehmen gelebter Alltag und damit haben sich auch die Verbraucher bereits an die IBAN gewöhnt. Bei der Kasseler Bank werden noch rund 1-2 Prozent der papierhaften Überweisungen mit den herkömmlichen Angaben „Kontonummer und Bankleitzahl“ zur Buchung abgeben. SEPA-Verfahren im Online-Banking Im Onlinebanking sind die Kontodaten der Kunden bereits auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt: Dies erfolgte Ende 2013 für die Daueraufträge sowie für die gespeicherten Überweisungsvorlagen automatisch. Darüber hinaus können Kunden, die Onlinebanking auf Smartphone oder Tablet betreiben, mobile Banking-Apps wie etwa "VR-Banking" nutzen. Seit Ende 2014 sind zudem sogenannte QR-Codes bei Überweisungen nutzbar. Diese Codes werden künftig immer häufiger auf Rechnungen oder Zahlscheinvordrucken zu finden sein. Sie enthalten analog zum Überweisungsbeleg relevante Zahlungsdaten wie Empfängername, IBAN, Zahlbetrag und Verwendungszweck. Die Nutzung des QRCodes ist schnell, bequem und reduziert die Gefahr von Fehleingaben. Um eine Überweisung so zu tätigen, scannt man den QR-Code der Rechnung oder des Überweisungszahlscheines mit der entsprechenden Funktion in der Banking-App ein. Quelle: Pressemitteilung des BVR 2