Vertragsmanagement in Krankenkassen: Versorgung und Vergütung

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Management im Gesundheitswesen
Krankenversicherung und Leistungsanbieter
Vertragsmanagement in Krankenkassen:
Versorgung und Vergütung
Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH
FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin
(WHO Collaborating Centre for Health Systems Research and Management)
&
European Observatory on Health Systems and Policies
03. Dezember 2014
Krankenversicherung und Leistungsanbieter
1
Verankerung des Vertragsmanagements
Zahler
(Krankenversicherungen)
Versicherungsvertrag
Versorgungs- und
Vergütungsvertrag
Regulierung
Versicherte/
Patienten
03. Dezember 2014
Behandlung
Arztpraxen
IV
Krankenhäuser
Krankenversicherung und Leistungsanbieter
Apotheken/
Pharmahersteller
Leistungserbringer
2
Definition von Vertragsmanagement
•
Gegenstand des Vertragsmanagement ist sowohl der
Leistungsumfang als auch die Leistungsvergütung
(plus ggf. Mengen, Qualitätsanforderungen etc.).
•
Das Vertragsmanagement determiniert ex-ante die
Leistungs- bzw. Austauschbeziehung zwischen
Krankenversicherungsunternehmen und ihren
Leistungserbringern.
•
Die Leistungserbringer stellen eine vertraglich vereinbarte
Leistung bereit, die von den Versicherten in Anspruch
genommen wird, und erhalten im Gegenzug die vertraglich
vereinbarte Vergütung (daher auch Einkaufsmanagement).
03. Dezember 2014
Krankenversicherung und Leistungsanbieter
3
Motive des Vertragsmanagements
•
Nutzung von Preisspielräumen
(Senkung der Leistungsausgaben durch Preiswettbewerb)
•
Beeinflussung der Qualität
(höhere Bedarfsentsprechung durch Qualitätswettbewerb)
•
Autonomie
(Differenzierung von anderen Wettbewerbern)
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Krankenversicherung und Leistungsanbieter
4
Vertragsprozess
Ermittlung
des
Bedarfs
Selektion
der
Vertragspartner
Bedarf vs.
Nachfrage
kollektiv
oder
individuell
Festlegung
des
Vertragsdesigns
Vertragsverhandlungen
Controlling
& ggf.
VertragsNachabschluss
verhandlungen
Preis,
Menge,
Qualität
Berücksichtigung von Richtlinien
des G-BA, Bundesmantelvertrag
und ggf. Rahmenverträgen
03. Dezember 2014
Krankenversicherung und Leistungsanbieter
5
Vertragsformen
• Versorgungsvertrag:
spezifiziert Art, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen
• Vergütungsvertrag:
legt den zu erstattenden Preis für definierte Leistungen fest
• kollektiv vs. individuell:
– kollektive Ebene: Verhandlungen der Krankenkassen als Gesamtheit
• Landesebene: durch die Landesverbände der Krankenkassen
• Bundesebene: durch den GKV-Spitzenverband
• Wesentlich geregelt durch Gemeinsamen Bundesausschuss:
GKV-Spitzenverband + Leistungserbringer
– individuelle Ebene („selektiv“): durch direkte Verhandlungen einzelner
Krankenkassen bzw. Kooperationen
03. Dezember 2014
Krankenversicherung und Leistungsanbieter
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Anzahl möglicher Vertragsbeziehungen
Krankenhäuser
2.000
Landeskrankenhausgesellschaften
Deutsche Krankenhausgesellschaft
Hausärzte
60.000
Fachärzte
Kassenärztliche Vereinigungen
Kassenärztliche Bundesvereinigung
70.000
Heilmittelerbringer
45.000
Apotheken
20.000
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
1.200
…
(z. B. Sanitätshäuser,
Zahnärzte, etc.)
03. Dezember 2014
Verbände der
Heilmittelerbringer
Landesverbände der Apotheken
Bundesvereinigung Deutscher
Apothekenverbände
…
Krankenkassen
132
Landesverbände
der Krankenkassen,
GKVSpitzenverband
Bei reinen Einzelverträgen theoretisch
fast 30 Mio. Verträge (> 200.000/ Kasse)
 Lösung: Kollektivverträge
Krankenversicherung und Leistungsanbieter
7
Kollektiv vs. individuell
Steuerung
Kollektivvertragssystem
Vertragswettbewerb
• ambulante Regelversorgung
• ambulant-zahnärztliche Versorgung
• stationäre Regelversorgung
• Arzneimittelversorgung
...
(I)
• Rabattverträge (Pharma)
• Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich
• Hausarztzentrierte Versorgung ( 73b)
• Verträge nach 73c (Fachärzte)
...
(II)
Faktisch (wg. Vorgaben des G-BA) DMPs
Theoretisch DMPs
(die oftmals auch nur sektoral sind)
(die oftmals auch nur sektoral sind)
Versorgung
sektoral
sektorübergreifend
(III)
03. Dezember 2014
Integrierte Versorgung ( 140a)
…
(IV)
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Kollektive vs. selektive Verträge
Entscheidungsspielräume
• Mit wem?
• Leistungsumfang?
• Weitere Anforderungen (u.a. zur Qualität)?
• Vergütung?
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Formen des Versorgungsmanagements im Überblick
Regelversorgung
Mit wem?
Leistungsumfang?
Hausärztliche
Versorgung
DMPs
Integrierte
Versorgung
KV oder
einzelne
Leistungserbringer
Einzelne
Leistungserbringer
…
…
73c
Zugelassene
Ärzte
Ausgewählte
Hausärzte
KV oder
einzelne
Ärzte
…
…
…
…
Weitere
Anforderungen?
Vergütung?
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Normalfall Kollektivverträge
Steuerung
Kollektivvertragssystem
Vertragswettbewerb
• ambulante Regelversorgung
• ambulant-zahnärztliche Versorgung
• stationäre Regelversorgung
• Arzneimittelversorgung
...
(I)
• Rabattverträge (Pharma)
• Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich
• Hausarztzentrierte Versorgung ( 73b)
• Verträge nach 73c (Fachärzte)
...
(II)
Faktisch (wg. Vorgaben des G-BA) DMPs
Theoretisch DMPs
(die oftmals auch nur sektoral sind)
(die oftmals auch nur sektoral sind)
Versorgung
sektoral
sektorübergreifend
(III)
03. Dezember 2014
Integrierte Versorgung ( 140a)
…
(IV)
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03. Dezember 2014
Krankenversicherung und Leistungsanbieter
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Kollektiv vs. individuell
Steuerung
Kollektivvertragssystem
Vertragswettbewerb
• ambulante Regelversorgung
• ambulant-zahnärztliche Versorgung
• stationäre Regelversorgung
...
(I)
• Rabattverträge (Pharma)
• Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich
• Hausarztzentrierte Versorgung ( 73b)
• Verträge nach 73c (Fachärzte)
...
(II)
Faktisch (wg. Vorgaben des G-BA) DMPs
Theoretisch DMPs
(die oftmals auch nur sektoral sind)
(die oftmals auch nur sektoral sind)
Versorgung
sektoral
sektorübergreifend
(III)
03. Dezember 2014
Integrierte Versorgung ( 140a)
…
(IV)
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Schnittmengen
Hausarztzentrierte
Versorgung ( 73b)
MVZ
DMPs
IV
„Gesundes Kinzigtal“
140a (i.d.R.)
PROSPER
(Bundesknappschaft)
Case Management
(Einzelfallsteuerung)
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Optionen zur Optimierung des Vertragsmanagements
• Nutzung der Möglichkeiten direkter vertraglicher Beziehungen
( erlaubt/ möglich?  angemessen/ nötig?  genug Marktmacht? …)
• Schließen überregionaler Verträge
• Nationale oder europaweite Ausschreibungen
• Vereinbarung ergebnisorientierter Vergütungen
• Integration von Zielvereinbarungen in Verträge
• Kooperation mit anderen Kassen bzw. privaten
Krankenversicherungen
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Marktmacht I: Formen der Kooperation I
• Fusionen:
– reduzierten die Zahl der Krankenkassen seit 1994 von 1152 auf
132 (Stand: 01/2014)
– bis 2007 nur innerhalb der einzelner
Kassenarten möglich
– kassenübergreifend damals nur über
Umwege (Bsp. TK und BKK Airbus)
– seit 2007 auch „offiziell“ (Bsp. TK und IKK direkt)
• Joint Venture:
– kein vollständiger Autonomieverlust, keine rechtliche Einheit, jedoch
gemeinsame Bündelung von Ressourcen
– Versicherte haben Auswahl zwischen den Angeboten beider
Versicherungen bzw. Programm wird gemeinsam organisiert
– Bsp. BKKen bieten Disease Management Programme gemeinsam im
Rahmen der Medical Contact AG an
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Marktmacht I: Formen der Kooperation II
• Vertrags- bzw. Verhandlungsbezogene Kooperation
– Bündelung der Verhandlungsmacht ohne Autonomieverlust (KK
bleiben rechtlich selbständig)
– im Rahmen der Verhandlungen auf Landes- bzw. Bundesebene
• Kooptationen
– Zusammenarbeit, evtl. Nutzung gemeinsamer personeller Ressourcen
/ Sachkenntnis (KK bleiben rechtlich selbständig)
– Horizontal: Krankenkasse schlägt nahe stehende Person einer anderen
Krankenkasse für Verwaltungsrat vor
– Vertikal: Integration einzelner Personen der Leistungserbringerseite
• z.B. PKV-Vertreter sitzen in Aufsichtsräten von Krankenhäusern
• Mitarbeiter von Krankenkassen nehmen an wöchentlichen
Tumorkonferenzen in Krankenhäusern teil
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Selektivverträge und Marktmacht II
Zahler
(Krankenversicherungen)
Selektivverträge statt
Kollektivverträge?
Versicherungsvertrag
Versorgungs- und
Vergütungsvertrag
Regulierung
Versicherte/
Patienten
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Mit Lenkung
des Zugangs?
Behandlung
Arztpraxen
IV
Krankenhäuser
Krankenversicherung und Leistungsanbieter
Apotheken/
Pharmahersteller
Leistungserbringer
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Motive des Versorgungsmanagement
• medizinisch: evidenzbasierte Behandlung
• ökonomisch: Reduktion von Kosten (z.B. durch Integration von
Versorgungsprozessen)
• Signal- und Bekanntmachungsfunktion im Sinne des
Tarifmanagements
• Identifikation von Patientengruppen, bei denen durch Formen
des Versorgungsmanagements
– die Versorgung qualitativ verbessert werden kann
– eine Reduktion der Leistungsausgaben möglich ist
– höhere Kosten-Effektivität realisierbar ist
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Krankenversicherung und Leistungsanbieter
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Monatliche Zu- und Abschläge für Alters- und
Geschlechtsgruppen (um Mittelwert von € 186)
300 €
250 €
Ist die Versorgung einer Gruppe von
Versicherten teurer als der Durchschnitt?
200 €
Frauen
Männer
150 €
Welche Indikationen/Behandlungen treten bei meinen
Versicherten am häufigsten/häufig auf (Menge)?
100 €
50 €
0€
-50 €
-100 €
-150 €
Bei welchen Indikationen ist das Optimierungspotential
am größten (Ausgabenvolumen)?
612
13
-1
7
18
-2
4
25
-2
9
30
-3
4
35
-3
9
40
-4
4
45
-4
9
50
-5
4
55
-5
9
60
-6
4
65
-6
9
70
-7
4
75
-7
9
80
-8
4
85
-8
9
90
-9
4
95
+
15
0
-200 €
Quelle: Göpffarth (2008)
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Krankenversicherung und Leistungsanbieter
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Krankenversicherung und Leistungsanbieter
Informationelle Basis für das indikationsbezogene
Versorgungsmanagement
• Verwendung der Abrechnungsdaten der Leistungserbringer
(Routinedaten)
• Aber: Individualisierte Auswertung problematisch (z. T.
gesetzlich untersagt, auf Gruppenebene jedoch möglich)
• Vorsorgungsdefizite und effiziente Nutzung von Ressourcen
durch Routinedaten identifizierbar
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Datenumfang I
Leistungssektor
Ambulante
Versorgung
Stationäre
Versorgung
Gesetzliche
Grundlage
Umfang der Daten gemäß SGB V
295 Abs. 1
Nr. 1-3 SGB V
1. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Diagnosen
2. Vertragsärztliche Abrechnungsunterlagen mit erbrachten Leistungen incl. Tag der Behandlung,
Diagnosen u.a.
3. Arztnummer, bei Überweisungen die Arztnummer des überweisenden Arztes
295 Abs. 2
Nr. 1-8 SGB V
1. Angaben Krankenversicherungskarte ( 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 6 und 7 SGB V)
2. Arzt- oder Zahnarztnummer
3. Art der Inanspruchnahme
4. Art der Behandlung [...]
6. abgerechnete Gebührenpositionen mit Diagnosen, bei zahnärztlicher Behandlung mit Zahnbezug und
Befunden
7. Kosten der Behandlung
301 Abs. 1
Nr. 1-10 SGB
V
1. Angaben Krankenversicherungskarte ( 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-10 SGB V) sowie das krankenhausinterne
Kennzeichen des Versicherten [...]
2. Institutskennzeichen des Krankenhauses und der Krankenkasse
3. Tag, Uhrzeit und den Grund der Aufnahme sowie die Einweisungsdiagnose, bei Veränderung der
Diagnosen, die voraussichtlich nachfolgenden Diagnosen [...]
4. bei ärztlicher Verordnung von Krankenhausbehandlung die Arztnummer des einweisenden Arztes, bei
Verlegung das Institutionskennzeichen des veranlassenden Krankenhauses, bei Notfallaufnahme die
Aufnahme veranlassende Stelle
5. die Bezeichnung der aufnehmenden Fachabteilung, bei Verlegung die der weiterbehandelten
Fachabteilungen
6. Datum und Art der im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten Operationen und sonstiger Prozeduren
7. Entlassungs- und Verlegungsdaten [...]
8. Angaben über die jeweiligen im Krankenhaus durchgeführten Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation und ergänzende Leistungen sowie Aussagen zur Arbeitsfähigkeit und Vorschläge für die Art
der weiteren Behandlung mit Angabe geeigneter Einrichtungen
9. die nach den
115a [vor- und nachstationäre Versorgung] und 115b [ambulantes Operieren] sowie
nach dem Krankenhausentgeltgesetz und der Bundespflegesatzverordnung berechneten Entgelte
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Datenumfang II
Leistungssektor
Gesetzliche
Grundlage
Umfang der Daten gemäß SGB V
Rehabilitation
301 Abs. 4
Nr. 1-7 SGB V
1. Angaben Krankenversicherungskarte ( 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-10) sowie das interne
Kennzeichen der Einrichtung für den Versicherten,
[...]
3. Tag der Aufnahme, Einweisungsdiagnose, Aufnahmediagnose und voraussichtliche
Dauer der Behandlung, [...]
4. bei ärztlicher Verordnung von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen die
Arztnummer des einweisenden Arztes
5. Entlassungsdaten und Entlassungs- und Verlegungsdiagnose
6. Angaben über die durchgeführten Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie
Vorschläge für die Art der weiteren Behandlung mit Angabe geeigneter Einrichtungen,
7. berechnete Entgelte.
Arzneimittelversorgung
300 Abs. 1
SGB V i.V.m.
31 SGB V
Die verordneten Arznei- und Verbandsmittel für Versicherte,
das Datum der Verschreibung bzw. der Abgabe in der Apotheke und
der Rezept-ausstellende Arzt
Disease
Management
Programme (DMP)
Sonstige
Leistungsdaten
(z.B. Heil- und
Hilfsmittel)
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137f ff. SGB
V
302 Abs. 1 S.
1 SGB V
Umfang der Daten ist in der Risikoausgleichsverordnung und in den
Änderungsverordnungen geregelt
Heil- und Hilfsmittel nach Art, Menge und Preis und Tag der Leistungserbringung
sowie die Arztnummer des verordnenden Arztes,
die Verordnungen des Arztes mit der Diagnose und den erforderlichen Angaben über
den Befund und
die Angaben der Krankenversicherungskarte ( 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-10 SGB V)
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Nutzung von Routinedaten für Versorgungsmanagement
• Vorteile:
– Geringer Erhebungsaufwand / geringe Kosten
– Vollständigkeit der Daten / Hohe Validität der Daten
– Individueller Bezug und Langzeitbeobachtung möglich
– Keine Non-Response Problematik
• Nachteile:
– Keine klinischen Daten
– Validität wird durch Erfassungslücken eingeschränkt
– Lost to follow-up bei Kassenwechsel
– Berücksichtigt keine besonderen Versorgungsformen außer DMPs
– Elektronische Verfügbarkeit variiert noch sehr stark zwischen Kassen
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Vorgehen bei der Planung von Versorgungsprogrammen I
• Tätigkeitsgebiet der betreffenden Kasse wird in
geographische Regionen eingeteilt
• Prüfung der Mitgliederzahl in den betreffenden Regionen
• Diagnosedaten einzelner Sektoren werden über
Versichertennummer bzw. den Wohnort der Versicherten den
jeweiligen Regionen zugeordnet
• „League tables“ werden mit Diagnosegruppen oder
Krankheitsbildern nach relativer und absoluter Häufigkeit
gebildet
Schätzung Bedarf und Einschreibequote
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Vorgehen bei der Planung von Versorgungsprogrammen II
• Leistungsausgaben werden den identifizierten
Versichertengruppen in den jeweiligen Regionen zugeordnet
• Bildung von Durchschnittsausgaben und erneute Anwendung
von League tables, um Unterschiede zwischen Regionen zu
identifizieren
• Nachteil:
– divergierende Kostenstrukturen / Verteilung von Krankheitsschweregraden werden bei dieser Methodik nicht sichtbar
Identifikation der Regionen mit hohen
Leistungsausgaben
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Vorgehen bei der Planung von Versorgungsprogrammen III
• Vorhersage von zukünftigem Bedarf (Predictive Modelling):
– Umfangreicherer Ansatz, der auf weitere Daten (z. B. aus klinischen
Studien) zurückgreift
– Entwicklung von Algorithmen um zukünftige Krankheitsverläufe
abzubilden
– Schätzung der Entwicklung der Leistungsausgaben von bestimmten
Versichertengruppen
Überwinden der Vergangenheitsbezogenheit von
Routinedaten
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