Informationen zur Kryptosporidiose

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Informationen zur Kryptosporidiose
1. Allgemeines
Kryptosporidien sind Darmparasiten, die weltweit vorkommen. Die Erkrankung beim Menschen (Kryptosporidiose)
wird hauptsächlich durch Cryptosporidium hominis oder Cryptosporidium parvum verursacht, seltener durch andere
Cryptosporidium-Spezies. Als Reservoir für Kryptosporidien finden sich neben Menschen vor allem Rinder, Pferde,
Ziegen und Schafe, aber auch Hunde, Katzen und Vögel.
2. Wie wird die Krankheit übertragen?
Die Erreger werden von infizierten Tieren und Menschen mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Infektion (Ansteckung)
erfolgt zumeist über die Aufnahme von verunreinigtem Wasser (z.B. Trinkwasser, Eiswürfel, Badewasser). Eine
Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt in der Regel über die nach der Toilettenbenutzung nicht ausreichend
gereinigten Hände. Die Erreger können außerdem durch den direkten Tierkontakt oder über kontaminierte
(verunreinigte) Nahrung, z.B. kontaminiertes Fleisch, aufgenommen werden.
3. Krankheitszeichen und Krankheitsverlauf
Nach einer Ansteckung mit Kryptosporidien beträgt die Zeit bis zum Ausbruch der Erkrankung 1-12 Tage, in der
Regel 7-10 Tage. Das Krankheitsbild variiert von beschwerdefreien Verläufen bis zu schweren Erkrankungen mit
erheblichen wässrigen Durchfällen, die teilweise mit großen Flüssigkeitsverlusten einhergehen können. Weitere
mögliche Symptome (Krankheitszeichen) sind Bauchschmerzen, Übelkeit, Fieber und/oder Gewichtsverlust. In der
Regel bessern sich die Beschwerden nach 1 bis 2 Wochen, während der Durchfall bei Säuglingen und
abwehrgeschwächten Personen – insbesondere bei AIDS-Patienten – lange anhalten kann. Zwischen 5-21 Tagen
nach der Infektion beginnt die Ausscheidung der Erreger mit dem Stuhl, die nach Rückgang der Symptome noch
mehrere Wochen andauern kann. Während dieser Ausscheidungsphase besteht Ansteckungsfähigkeit.
Eine Krankheitsbeteiligung außerhalb des Darmes ist möglich, vor allem bei AIDS-Patienten. Am häufigsten ist das
Gallengangsystem beteiligt.
4. Therapie
Es gibt keine zielgerichtete Behandlung, die die Parasiten zuverlässig abtötet. Die Therapie erfolgt daher im
Allgemeinen durch Ersatz von Flüssigkeit und Elektrolyten.
5. Hygienemaßnahmen / Küchenhygiene
Erkrankte sollten den engen Kontakt mit Immungeschwächten und Säuglingen meiden. Sie sollen bei
bestehendem Durchfall sowie mindestens zwei Wochen nach Abklingen des Durchfalls strikt keine öffentlichen
Schwimmbäder oder Badegewässer besuchen.
 Trinken Sie nur Wasser, von dem Sie sicher sind, dass es nicht verunreinigt ist.
 Rohes Gemüse, Blattsalate und Obst vor dem Verzehr gründlich unter möglichst warmem und fließendem
Wasser waschen und gegebenenfalls schälen.
 Nach jedem Gang zur Toilette, nach Tierkontakt, vor dem Zubereiten von Speisen oder vor dem Essen
sorgfältig die Hände waschen! Verwendung von Flüssigseife (keine Stückseife!) und personenbezogenen
Handtüchern, Waschlappen.
 Für die Säuberung der benutzten Toilette (Sitz, Spülknopf, Griff der WC-Bürste, Wasserhahn, Türgriff) täglich
einen Haushaltsreiniger verwenden.
 Die Wirksamkeit der im menschlichen Bereich verwendeten Desinfektionsmittel ist in der Regel nicht geprüft.
 Wäsche: die Erreger werden bei einer Temperatur über 60 °C für mindestens 30 Minuten sicher abgetötet.
 Alle Gegenstände und Flächen, die eventuell mit Ausscheidungen des Kranken in Kontakt gekommen sind,
müssen regelmäßig gereinigt werden.
6. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis (Magen-Darminfektion, z.B. durch Kryptosporidien)
erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen (§ 34
Infektionsschutzgesetz). Die Einrichtung sollte frühestens 48 Stunden nach dem Abklingen der klinischen
Symptome (geformter Stuhl) wieder besucht werden. Allerdings sollte auch dann noch verstärkt auf die üblichen
Hände- und Toilettenhygienemaßnahmen geachtet werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
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7. Welche Regelungen gelten für die Arbeit in Lebensmittelbereichen?
Erkrankte und Erkrankungsverdächtige dürfen nicht mit dem Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von
bestimmten Lebensmitteln tätig sein oder beschäftigt werden, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen (§
42 Infektionsschutzgesetz). Zu diesen Lebensmitteln zählen: Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus,
Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis, Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus, Eiprodukte,
Säuglings- und Kleinkindernahrung, Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse, Backwaren mit nicht
durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden,
Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen, Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen
zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.
Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte frühestens 2 Tage nach Abklingen der klinischen Symptome erfolgen. In
der folgenden Zeit sind die Hände- und Toilettenhygienemaßnahmen am Arbeitsplatz besonders sorgfältig zu
beachten.
8. Ist die Erkrankung meldepflichtig?
Ja! Meldepflichtig ist gemäß §§ 6 bis 9, 34 und 42 Infektionsschutzgesetz:
 Für Gemeinschaftseinrichtungen: der Verdacht auf oder die Erkrankung an infektiöser Gastroenteritis
(z.B. durch Kryptosporidien), wenn Kinder unter 6 Jahren betroffen sind, die eine
Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten etc.) besuchen. Es besteht Meldepflicht der Eltern gegenüber
der Gemeinschaftseinrichtung ihrer Kinder.
 Für Ärzte: der Verdacht auf oder die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis (z.B. durch
Kryptosporidien), wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder wenn mehrere
Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen.
 Für Labore: der Nachweis von humanpathogenen Cryptosporidium sp., soweit er auf eine akute Infektion
hinweist.
Sie haben noch Fragen?
Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Bezirk:
Gesundheitsamt Hamburg-Altona
Tel.: 42811-2638, -3005, -2110
Gesundheitsamt Hamburg-Mitte
Tel.: 42854-2542, -4643, -2344
Gesundheitsamt Hamburg-Bergedorf
Tel.: 42891-2216, -2329
Gesundheitsamt Hamburg-Nord
Tel.: 42804-2675, -2671, -2679
Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel
Tel.: 42801-3400, -3401
Gesundheitsamt Hamburg-Wandsbek
Tel.: 42881-2419, -3658, -3686
Gesundheitsamt Hamburg-Harburg
Tel.: 42871-2324, -2140
Herausgeber:
Hamburger Arbeitskreis Infektionsepidemiologie
V.i.S.d.P.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Institut für Hygiene und Umwelt
Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg,
Tel.: 040 42845-77, www.hamburg.de/hu
Stand: Juni 2015
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