Informationen zur Kryptosporidiose 1. Allgemeines Kryptosporidien sind Darmparasiten, die weltweit vorkommen. Die Erkrankung beim Menschen (Kryptosporidiose) wird hauptsächlich durch Cryptosporidium hominis oder Cryptosporidium parvum verursacht, seltener durch andere Cryptosporidium-Spezies. Als Reservoir für Kryptosporidien finden sich neben Menschen vor allem Rinder, Pferde, Ziegen und Schafe, aber auch Hunde, Katzen und Vögel. 2. Wie wird die Krankheit übertragen? Die Erreger werden von infizierten Tieren und Menschen mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Infektion (Ansteckung) erfolgt zumeist über die Aufnahme von verunreinigtem Wasser (z.B. Trinkwasser, Eiswürfel, Badewasser). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt in der Regel über die nach der Toilettenbenutzung nicht ausreichend gereinigten Hände. Die Erreger können außerdem durch den direkten Tierkontakt oder über kontaminierte (verunreinigte) Nahrung, z.B. kontaminiertes Fleisch, aufgenommen werden. 3. Krankheitszeichen und Krankheitsverlauf Nach einer Ansteckung mit Kryptosporidien beträgt die Zeit bis zum Ausbruch der Erkrankung 1-12 Tage, in der Regel 7-10 Tage. Das Krankheitsbild variiert von beschwerdefreien Verläufen bis zu schweren Erkrankungen mit erheblichen wässrigen Durchfällen, die teilweise mit großen Flüssigkeitsverlusten einhergehen können. Weitere mögliche Symptome (Krankheitszeichen) sind Bauchschmerzen, Übelkeit, Fieber und/oder Gewichtsverlust. In der Regel bessern sich die Beschwerden nach 1 bis 2 Wochen, während der Durchfall bei Säuglingen und abwehrgeschwächten Personen – insbesondere bei AIDS-Patienten – lange anhalten kann. Zwischen 5-21 Tagen nach der Infektion beginnt die Ausscheidung der Erreger mit dem Stuhl, die nach Rückgang der Symptome noch mehrere Wochen andauern kann. Während dieser Ausscheidungsphase besteht Ansteckungsfähigkeit. Eine Krankheitsbeteiligung außerhalb des Darmes ist möglich, vor allem bei AIDS-Patienten. Am häufigsten ist das Gallengangsystem beteiligt. 4. Therapie Es gibt keine zielgerichtete Behandlung, die die Parasiten zuverlässig abtötet. Die Therapie erfolgt daher im Allgemeinen durch Ersatz von Flüssigkeit und Elektrolyten. 5. Hygienemaßnahmen / Küchenhygiene Erkrankte sollten den engen Kontakt mit Immungeschwächten und Säuglingen meiden. Sie sollen bei bestehendem Durchfall sowie mindestens zwei Wochen nach Abklingen des Durchfalls strikt keine öffentlichen Schwimmbäder oder Badegewässer besuchen. Trinken Sie nur Wasser, von dem Sie sicher sind, dass es nicht verunreinigt ist. Rohes Gemüse, Blattsalate und Obst vor dem Verzehr gründlich unter möglichst warmem und fließendem Wasser waschen und gegebenenfalls schälen. Nach jedem Gang zur Toilette, nach Tierkontakt, vor dem Zubereiten von Speisen oder vor dem Essen sorgfältig die Hände waschen! Verwendung von Flüssigseife (keine Stückseife!) und personenbezogenen Handtüchern, Waschlappen. Für die Säuberung der benutzten Toilette (Sitz, Spülknopf, Griff der WC-Bürste, Wasserhahn, Türgriff) täglich einen Haushaltsreiniger verwenden. Die Wirksamkeit der im menschlichen Bereich verwendeten Desinfektionsmittel ist in der Regel nicht geprüft. Wäsche: die Erreger werden bei einer Temperatur über 60 °C für mindestens 30 Minuten sicher abgetötet. Alle Gegenstände und Flächen, die eventuell mit Ausscheidungen des Kranken in Kontakt gekommen sind, müssen regelmäßig gereinigt werden. 6. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen? Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis (Magen-Darminfektion, z.B. durch Kryptosporidien) erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen (§ 34 Infektionsschutzgesetz). Die Einrichtung sollte frühestens 48 Stunden nach dem Abklingen der klinischen Symptome (geformter Stuhl) wieder besucht werden. Allerdings sollte auch dann noch verstärkt auf die üblichen Hände- und Toilettenhygienemaßnahmen geachtet werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Informationen zur Kryptosporidiose 7. Welche Regelungen gelten für die Arbeit in Lebensmittelbereichen? Erkrankte und Erkrankungsverdächtige dürfen nicht mit dem Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tätig sein oder beschäftigt werden, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen (§ 42 Infektionsschutzgesetz). Zu diesen Lebensmitteln zählen: Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus, Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis, Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus, Eiprodukte, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse, Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen, Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr. Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte frühestens 2 Tage nach Abklingen der klinischen Symptome erfolgen. In der folgenden Zeit sind die Hände- und Toilettenhygienemaßnahmen am Arbeitsplatz besonders sorgfältig zu beachten. 8. Ist die Erkrankung meldepflichtig? Ja! Meldepflichtig ist gemäß §§ 6 bis 9, 34 und 42 Infektionsschutzgesetz: Für Gemeinschaftseinrichtungen: der Verdacht auf oder die Erkrankung an infektiöser Gastroenteritis (z.B. durch Kryptosporidien), wenn Kinder unter 6 Jahren betroffen sind, die eine Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten etc.) besuchen. Es besteht Meldepflicht der Eltern gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung ihrer Kinder. Für Ärzte: der Verdacht auf oder die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis (z.B. durch Kryptosporidien), wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder wenn mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen. Für Labore: der Nachweis von humanpathogenen Cryptosporidium sp., soweit er auf eine akute Infektion hinweist. Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Bezirk: Gesundheitsamt Hamburg-Altona Tel.: 42811-2638, -3005, -2110 Gesundheitsamt Hamburg-Mitte Tel.: 42854-2542, -4643, -2344 Gesundheitsamt Hamburg-Bergedorf Tel.: 42891-2216, -2329 Gesundheitsamt Hamburg-Nord Tel.: 42804-2675, -2671, -2679 Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel Tel.: 42801-3400, -3401 Gesundheitsamt Hamburg-Wandsbek Tel.: 42881-2419, -3658, -3686 Gesundheitsamt Hamburg-Harburg Tel.: 42871-2324, -2140 Herausgeber: Hamburger Arbeitskreis Infektionsepidemiologie V.i.S.d.P. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Institut für Hygiene und Umwelt Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg, Tel.: 040 42845-77, www.hamburg.de/hu Stand: Juni 2015