Studie Gestaltungsbeirat Südsteiermark

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Ein Zwischenbericht aus der Praxis.
Gestaltungsbeirat Südsteiermark
Studie
Gestaltungsbeirat
DI Hofmann Christian
DI Koberg Günter
DI Meisterhofer Barbara
DI Pretterhofer Peter
DI Stingl Alexandra
DI Wissounig Dietger
Dank an
Im Auftrag von
Stephan Brugger
Ulrike Tinnacher
Mitwirkung
Erscheinungsjahr: 2011
baustelle land
Gemeinde Eichberg-Trautenburg
Gemeinde Gamlitz
Gemeinde Oberhaag
Gemeinde St. Johann im Saggautal
Gemeinde Sulztal a.d. Weinstraße
Gemeinde Vogau
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Architekt Hans Gangoly
Eva Maria Hierzer
Eine Studie von
Autoren
Impressum
3
5
7
11
17
27
35
Vorwort
Einleitung
Statistik
Standardtypen
Neubau
Zubau
Umbau
1
Inhaltsverzeichnis
2
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Architekt Hans Gangoly
de und Landschaft und damit zur Schaffung einer erneuerten regionalen Identität.
aufgaben können prototypisch gelöst werden und führen wieder zur notwendigen Einheit Gebäu-
Einfamilienhäusern und Gewerbebauten bis zu Neubauten ganzer Weingüter. Viele dieser Bau-
chung für einen Autoabstellplatz, den teils schwierigen Unterfangen von Dachbodenausbauten,
Der Gestaltungsbeirat hat bisher etwa 240 Bauaufgaben beurteilt, von der einfachen Überda-
tiger Faktor, um ein Gebäude in seine Umgebung einzufügen.
Aber auch die Wahl der richtigen Materialien, der Dachdeckung und der Farbgebung ist ein wich-
Volumen wohl die wesentlichsten, die der Beirat bei nahezu jedem Bauvorhaben zu stellen hat.
gebaut. Daher sind Fragen nach der Einbindung in die Topografie, nach dem Maßstab und der
Zeit in Gefahr. Viel zu oft wurde und wird gegen die Landschaft und nicht mit der Landschaft
dieser einmaligen Wahrnehmung der Südsteiermark wesentlich beigetragen hat, ist seit einiger
Baustrukturen und Typologien, etwas, das in der Vergangenheit perfekt funktioniert hat und zu
Gerade das Zusammenspiel zwischen der wunderbaren Landschaft und den gewachsenen
individuellen Vorstellungen zu betrachten.
verstanden werden und Bauaufgaben sind demnach nicht ausschließlich als ein Ergebnis von
Ein qualitätvoll gestaltetes Orts- und Landschaftsbild muss als ein gemeinschaftliches Interesse
Landschaftsbild im Naturpark.
Bürgermeister und Gemeinderat als Verantwortliche für ein qualitätsvoll gestaltetes Orts- und
Dieser Prozess umfasst nicht nur Bauwerber, Planer und Bausachverständige, sondern auch
ist es die Aufgabe des Beirats als Katalysator zur Bewusstseinsbildung für Baukultur beizutragen.
geht Geschmacksfragen zu diskutieren oder gar Geschmack vorzuschreiben, sondern vielmehr
struktive Arbeitsweise aller Beteiligten eingestellt. Sehr bald war auch klar, dass es nicht darum
durchaus kritischen Abklären der eigentlichen Aufgabenstellung hat sich sehr bald eine kon-
Arbeit aufgenommen. Nun ist es Zeit eine erste Bilanz zu ziehen. Nach einem anfänglichen,
Der Gestaltungsbeirat im Naturpark Südsteirisches Weinland hat nun vor bald drei Jahren seine
3
Vorwort
4
Diese Studie zeigt kein fertiges Bild, sondern nur den Wandlungsprozess des Gestaltungsbeirates in den unterschiedlichen Gemeinden und dessen Arbeitsweise.
Auf Basis dieser Dokumentation und ihrer statistischen Erhebung werden die typischen Bauvorhaben, welche dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden, herausgefiltert, um lokal übliche Lösungsansätze im Sinne des Leitbildes zur Baukultur darzustellen.
Grundsätzlich wird dabei zwischen Bautypus (Wohnhaus, Nebengebäude, Wirtschaftsgebäude,
etc.) und Bauvorhaben (Neubau, Zubau oder Umbau) unterschieden. Die Studie zeigt zudem
ausgewählte Projekte, welche als positives Beispiel für die unterschiedlichen typologischen Kategorien gelten und dem Leitbild zur Baukultur entsprechen.
Diese Standardtypen sollen nicht als Dogma gesehen werden, sondern zeigen, welche Lösungsansätze im Gestaltungsbeirat am häufigsten erarbeitet wurden. Im Vordergrund stehen
dabei immer die regionale Baukultur und die Integration in die Landschaft des Naturparks. Diese
Studie der Bautypen gibt ein Bild darüber, wie in der Südsteiermark gebaut wird und was die
Kernaspekte der jeweiligen Bauweise bzw. Bautypologie sind.
Im Auftrag des Naturparks Südsteirisches Weinland und der Landesbaudirektion begleitete das
Institut für Gebäudelehre den Gestaltungsbeirat Südsteiermark bei seiner Tätigkeit, um einen
Überblick über die letzten beiden Jahren zu bekommen, in denen das Pilotprojekt zu einem festen Bestandteil in den Gemeinden herangewachsen ist.
Dieser Veränderungsprozess wird in dieser Studie anhand einer Dokumentation aller Bauvorhaben, welche dem Gestaltungsbeirat im Laufe der Jahre 2009 und 2010 vorgelegt worden sind,
aufgezeigt. Alle Projekte sind von der ersten Beratung bis zum aktuellen Stand dokumentiert. Dabei zeigt sich oft, in welcher Hinsicht die Arbeit des Gestaltungsbeirat in den Gemeinden bei den
unterschiedlichen Bauvorhaben fruchtet oder nicht. Es hat sich herausgestellt, dass vor allem in
Gemeinden, wo es mehr Beratungen mit den Bauwerbern, den Planern und den Gemeindevertretern gegeben hat, schlussendlich auch Bauprojekte entstanden, welche im Einklang mit dem
Leitbild zur Baukultur sind. Im Zuge der Projektdokumentation wird aufgezeigt, wie wichtig die
Begleitung der fachkundigen Planer und der Gemeinden bis zur Fertigstellung eines Projektes
ist. Die Dokumentation gibt nicht nur Aufschluss über die Entwicklung der einzelnen Projekte,
sondern zeigt auch, inwiefern diese auch dahin gehend umgesetzt worden sind.
Ein Zwischenbericht aus der Praxis.
5
Einleitung
6
7
Statistik
8
Bauvorhaben
Allgemein
Bauvorhaben
* Abkürzungen siehe Anhang 8
231
3
Sulztal a.d. Weinstraße
G esa mt
3
Vogau
31
Oberhaag
65
95
Gamlitz
St. J ohann im Saggautal
34
G esa mt
Ba uv orha ben
Eichberg-Trautenburg
Ge me in de
0
0
0
0
5
2
14
3
2
40
Oberhaag
St. J ohann im Saggautal
Vogau
Sulztal a.d. Weinstraße
G esa mt
0
5
1
18
Gamlitz
31
0
0
9
9
11
2
31
0
0
10
3
15
3
1
0
0
1
0
0
0
24
1
0
7
1
8
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0
0
0
1
1
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0
4
4
0
1
8
0
0
3
3
1
1
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0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
1
0
12
0
0
2
3
3
4
1
0
0
1
0
0
0
4
0
0
2
0
0
2
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0
0
2
0
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0
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0
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1
3
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15
0
0
6
1
3
5
5
0
0
0
0
4
1
1
0
0
0
0
0
1
6
0
0
0
0
4
2
24
0
0
3
4
15
2
WH_N WH_U WH_Z WH_UZ WH_NZ WG_N WG_U WG_Z WG_UZ WG_NZ WG_NU NG_N NG_U NG_Z H_N H_U PH G_N G_U G_Z Sonstige
Eichberg-Trautenburg
Ge me in de
Insgesamt bilden die Wohnhäuser mit 46.8% die größte Gruppe der Bauvorhaben. Die Wirtschaftsgebäude machen 19.5%, die Nebengebäude 7.4% und sonstige Bauvorhaben (wie Carport, Fassadengestaltung, Stützmauern, Gemeindebauten, etc.) sind mit 10% die am dritthäufigsten Bauvorhaben in diesen Gemeinden.
Generell zeigt sich eines sehr breite Bandfläche an Bauvorhaben. Jede Gemeinde zeigt dabei ein
anderes Gesicht. Während in Gamlitz wesentlich mehr Wohnhausprojekte, Gewerbebauten und
Hofstellen vorgezeigt werden, sind in Eichberg-Trautenburg die Wirtschaftsgebäude an erster
Stelle. St. Johann i.S. ist die Gemeinde mit der heterogensten Palette an Bauvorhaben.
Insgesamt handelt es sich um 231 verzeichnete Projekte, welche dem Gestaltungsbeirat mindestens einmal vorgelegt worden sind. Gamlitz verhandelt als einwohnerstärkste Gemeinde auch
die meisten Bauvorhaben und bezogen auf die Einwohnerzahl zeigt sich Eichberg-Trautenburg
mit seinen nur 800 Einwohner (Stand 01.01.2010) als baufreudigste Gemeinde.
Die statistische Erhebung aller Projekte im Gestaltungsbeirat bezieht sich auf die Zeitspanne
zwischen Jänner 2009 und März 2011. Grundlage dafür sind die Protokolle des Gestaltungsbeirates, die Dokumentation und das Verzeichnis der Projekte in der jeweiligen Gemeinde auf dem
FTP-Server des Gestaltungsbeirates.
Hierbei muss erwähnt werden, dass Projekte, welche in der Pilotphase 2008 und 2009 nicht in
diesen Medien dokumentiert sind, auch nicht in der Statistik aufscheinen. Dies gilt auch für die
Gemeinde Spielberg, da diese nur in der Pilotphase beim Gestaltungsbeirat dabei war.
Statistik
Planer/-innen
Beratungen
2
1
Vogau
Sulztal a.d. Weinstraße
44
1
0
15
13
0
0
7
1
5
0
3. Beratung
Weitere
4
0
0
3
0
1
0
Beratungen
182
2
1
52
25
71
31
Beurteilung
*
Abschließende
8
9
1
0
44
1
2
0
1
39
Oberhaag
St. J ohann im Saggautal
Vogau
Sulztal a.d. Weinstraße
G esa mt
5
21
4
31
Baumeister
Gamlitz
Architekt
Eichberg-Trautenburg
Ge me in de
85
2
2
33
12
22
14
Baufirma
4
0
0
1
0
2
1
Zimmerer
61
0
0
20
10
21
10
Sonstige
Die Statistik zeigt auch, welche Planer/-innen die Entwürfe und Einreichpläne der Bauvorhaben
erstellt haben. Dabei zeigt sich, dass in Gamlitz vor allem Architekten/-innen und in St. Johann
i.S. hauptsächlich Baufirmen als Planer/-innen tätig sind. Am stärksten vertreten von den Planern
sind der Architekt DI Christian Orendi, Baumeister DI Partl und die Baufirmen Röck, Uhl-Bau und
Lagerhaus Bauservice Gleinstätten.
150
47
St. J ohann im Saggautal
G esa mt
15
Oberhaag
4
5
19
19
66
2. Beratung
Gamlitz
1. Beratung
Eichberg-Trautenburg
Ge me in de
Die Anzahl der Beratungen pro Bauvorhaben zeigt auch einige Unterschiede zwischen den Gemeinden auf. Im Durchschnitt gibt es bei jedem 2. Bauvorhaben zwei Einsichtnahmen und Beratungen durch den Gestaltungsbeirat. Die beratungsintensivste Gemeinde ist St. Johann i.S.,
wo sogar 10% aller Bauvorhaben eine 4. Beratung (davon ist eine die abschließende Beurteilung)
bekommen. Dicht gefolgt von Gamlitz und Eichberg-Trautenburg.
9
* Die Anzahl der abschließenden Beurteilungen bezieht sich nicht auf die tatsächliche
Zahl aller Projekte. Hierfür wurden nur die
Abschlussprotokolle als Wert herangezogen.
Viele Projekte kommen nur zu einem Informationsgespräch oder sind zu diesem Zeitpunkt
(31.03.2011) noch nicht abgeschlossen.
Statistik
10
11
Standardtypen
12
Errichtungsaufwand zu minimieren, wurde versucht, die Gebäude immer eben und parallel zum
Hang zu errichten, damit keine großartigen Geländeveränderungen gemacht werden mussten.2
Bei steileren Hanglagen wurde in der Regel immer ein gemauerter Sockel errichtet, welcher sich
in Farbe und Material vom darauf errichteten Gebäude differenziert.
E Bauen im Gelände Generell wurde immer versucht, die Baukörper dem Gelände angepasst zu situieren. Um den
nur in Material und Konstruktion, sondern auch funktional zwischen Keller und Obergeschoß getrennt. Der Keller ist gemauert, meist angefärbelt und wird als Arbeits- und Lagerraum genutzt.
Das Obergeschoß wird entweder als Wirtschaftsgebäude oder als Wohnraum genutzt.
D Kellerstöckl Ist ein für Landwirtschaft genutztes Gebäude in einer steilen Hanglage. Der Baukörper ist nicht
Geräte oder als Lager für Heu dienen. Gleich wie bei B ist die typisch homogene Fassade aus
senkrechten Holzbrettern das wesentliche Merkmal dieser Gebäude. Der Baukörper selber ist
wie A und B ein langgestreckter mit einem Pultdach.
C Schuppen Die Holzschuppen findet man vor allem im Freiland, wo sie als Unterstand für landwirtschaftliche
teldach aufgebaut. In der Region findet man die kleineren Gebäude im Freiland alleine oder
die großen im Ensemble einer Hofstelle wieder. Das Hauptbaumaterial ist sägeraues Holz.
Typisch für diese Bauwerke ist, dass es keine Öffnungen gibt. Die Belichtung funktioniert über
das Weglassen jeder 2. Latte in der Fassade.
B Wirtschaftsgebäude Die Wirtschaftsgebäude sind funktional im einfachen rechteckigen Grundriss mit einem Sat-
nem symmetrischen Satteldach. Sie sind eingeschossig und das Dach ist seitlich gesehen proportional höher als die Fassade. Dieses Merkmal gilt es vor allem bei Umbauten und Zubauten zu erhalten.
Die Öffnungen sind meist ein aufgestelltes Rechteck und der Eingang befindet sich immer auf der
Traufenseite in der Mitte. Die Baumaterialien sind entweder Stein, Ziegel oder Holz.1
A Wohnhaus Regional typische Wohnhäuser besitzen einen relativ schmalen, lang gezogenen Baukörper mit ei-
D
b
a
A
13
E
C
B
Traditionelle Bauweise
Dieses Kellerstöckl zeigt die typische Bauweise. Kellersockel gemauert und der obere Bereich in Holzblockbauweise errichtet.
Ein Beispiel für große Wirtschaftsgebäude, welche in eine Hofstelle miteingebunden sind.
14
D Kellerstöckl
B Wirtschaftsgebäude
Beispiele für traditionelle Wohnhäuser.
A Wohnhaus
Traditionelle Bauweise
Das zweite Beispiel zeigt die Sockelausbildung der Gebäude in
einer leichten Hanglage.
Das erste Beispiel zeigt die Einbettung einer Hofstelle in die
Landschaft. Die Gebäude sind
an den Hügel angepasst.
E Bauen im Gelände
Zwei Beispiele für anonyme Bauten im Freiland.
C Schuppen
Foto: baustelle land
15
Traditionelle Bauweise
16
17
Neubau
Als Grundkörper Typ A mit einer Widerkehr mit Satteldach oder 5° geneigtem Blechdach. Wichtig bei dieser Bauweise ist, dass der langgestreckte Hauptbaukörper nicht von der Widerkehr dominiert wird. Die Widerkehr ist der untergeordnete Baukörper.
Zwei- bzw. eingeschossiger Baukörper mit rechteckigem Grundriss und Flachdach.
Das Kellerstöckl als typisch regionales Bauwerk zeichnet sich vor allem durch die Teilung zwischen massivem (gemauertem) Kellergeschoß und aufgesetztem Obergeschoß (meist in Leichtbauweise) aufgrund der funktionalen Trennung zwischen Keller (Lager) und Wohnen im OG aus.
Typ B oder D in den Hang hineingestellt, sodass oben das Gebäude nur eingeschossig zu sehen ist und talseitig mit 2 Geschoßen heraussteht. Wichtig dabei ist, dass die Längsseite des
Gebäudes parallel zum Hang steht. (Anhang 2)
C
D
E
F
18
Zweigeschossiger rechteckiger Baukörper mit Satteldach. Keine Öffnungen im Dach. Dies ist
nur möglich im Ortsgebiet, und wenn die umgebenden Gebäude ebenfalls 2-geschossig sind.
B
E
Eingeschossiger rechteckiger Baukörper mit Satteldach. Das Dachgeschoß kann ausgebaut
sein, wenn die Belichtung über wenige kleine Dachflächenfenster oder die Giebelflächen passiert.
A
Baukörpertypen
F
Generell sollten alle Bauten in ihrer Form einfach, klar und ihrer Funktion entsprechend strukturiert sein. (Anhang 1)
Allgemein
Wohnhaus
A
D
C
B
Neubau
Gebaute Beispiele
Materialien
Wohnhaus
C Einfamilienhaus Neubau
Dach:
Satteldächer sollten mit unglacierten Ziegeln und farblich den umgebenden Gebäuden angepasst sein.
Flachdächer sollten extensiv begrünt (begrüntes Dach mit geringer Aufbauhöhe und geringem
Pflegeaufwand) sein.
Fenster:
Die Formen sollten möglichst vereinheitlicht werden. Man sollte, nicht nur aus Kostengründen
sich auf 1-2 Fensterformate beschränken.
Fassade:
Geputzte Fassaden sollten sich in der Farbwahl an die Farbtabellen halten. Generell gilt, bei der
Einreichung ein großflächiges Farbmuster abzugeben.
Fassaden aus Holz sollten generell aus sägerauer Lattung (horizontal oder vertikal) ausgeführt
sein, da dadurch das Holz zwar verwittert, aber nicht morscht. Typisch regionale Hölzer sind
Lärche, Fichte oder zum Beispiel Kiefer. (Anhang 3, 4)
Foto: baustelle land
A Einfamilienhaus Neubau
19
Neubau
Das so typische Kellerstöckl wird auch öfters als Wirtschaftsgebäude genutzt. Der Keller dient
meist als Lager und das obere Geschoß als Unterstand.
Große Wirtschaftsgebäude (Stall für Viehhaltung) haben meist einen sehr klaren rechteckigen
Grundriss und ein flacher geneigtes Satteldach. Öffnungen sind meist kleine quadratische Fenster, die der Längsmauer angeordnet sind.
C
D
20
Sind kleinere Wirtschaftsgebäude, gedacht als Unterstand für Geräte, Lager aber auch Ställe
für Kleinvieh. Sie sind meist in eine Hofstelle miteingebunden. Wichtiges Merkmal dieser kleinen
Wirtschaftsgebäude sind die homogenen Fassaden, in denen keine Öffnungen ersichtlich sind.
Tore sollten, wenn möglich, aus dem Fassadenmaterial sein (Holz) und entweder als Dreh- oder
Schiebetore ausgeformt sein. Wenn Öffnungen zur Belichtung benötigt werden, sollten diese
hinter der Holzlattung „versteckt“ sein - heißt, vor der Öffnung, jede 2. Latte auslassen.
B
C
Der Geräteschuppen freistehend im Freiland. Wird meist auf einer ebenen Fläche platziert. Wenn
der Schuppen in den Hang gebaut wird, sollte die Lattung bis zum Boden reichen, sodass das
Bauwerk als ein homogener Körper wirkt.
A
Baukörpertypen
D
Die Wirtschaftsgebäude sind funktional im einfachen rechteckigen Grundriss aufgebaut. Typisch
regional findet man die kleineren Gebäude alleine im Freiland oder im Ensemble einer Hofstelle
wieder. Das Hauptbaumaterial ist sägeraues Holz.
Allgemein
Wirtschaftsgebäude
B
A
Neubau
Gebaute Beispiele
Materialien
Wirtschaftsgebäude
D Lagerhalle
Dach:
Satteldächer sollten mit unglacierten Dachziegeln oder anthrazitfarbenen Eternitplatten gedeckt
sein. Dachziegel sollten farblich den umgebenden Gebäuden angepasst sein.
Flachdächer sollten extensiv begrünt (begrüntes Dach mit geringer Aufbauhöhe und geringem
Pflegeaufwand) sein.
Pultdächer sollten in dunkelgrauem Welleternit oder bei einer höheren Neigung mit Dachschindeln gedeckt sein.
Fenster:
Typisch für Wirtschaftsgebäude sind bei Holzbauten keine Fenster und bei gemauerten Bauten
nur kleine Öffnungen.
Fassade:
Geputzte Fassaden sollten sich in der Farbwahl an die Farbtabellen halten und sich an den
umgebenden Gebäuden (in einer Hofstelle) anzupassen. Generell gilt, bei der Einreichung ist ein
großflächiges Farbmuster ab zu geben.
Fassaden aus Holz sollten generell aus sägerauer Lattung (horizontal oder vertikal) ausgeführt
sein, da dadurch das Holz zwar verwittert, aber nicht morscht. Typisch regionale Hölzer sind
Lärche, Fichte oder zum Beispiel Kiefer. (Anhang 3, 4)
B/D
Geräte- und Maschinenlager im Hang
21
Neubau
Ist Typ A in länglicher Ausformung. Dient meist als Doppelgarage, Werkstatt oder Lager.
Im Prinzip dasselbe wie Typ A und B, nur mit Pultdach. Doch sollte in der Materialität wie die
Schuppen aus Holz sein.
Für das Bauen im Gelände aller Typen gilt primär, dass die Gebäude mit der Längsseite parallel zum Hang, in den Hang hineingeschoben werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollte man
versuchen talseitig nicht zu hoch werden. 2-Geschossigkeit ist nicht zulässig. Das bedeutet, die
Breitseite zu minimieren, um große Höhenunterschiede zu vermeiden.4
B
C
D
22
Kleines Nebengebäude mit annähernd quadratischem Grundriss und Flach- bzw. Satteldach.
Wichtig bei diesen kleinen Baukörpern ist die schmale Ausführung des Ortgangs beim Satteldach und der Verblechung der Attika beim Flachdach.
A
Baukörpertypen
D
Nebengebäude sind meist frei stehend im Zusammenhang mit privaten Wohngebäuden zu sehen. Das heißt sie treten hauptsächlich im Ensemble mit diesen auf und werden als Unterstand
für KFZ oder Geräte, aber auch als Lager verwendet. Jedes neue Gebäude sollte im Bereich
schon bestehender Gebäude situiert werden.3
Allgemein
Nebengeäude
C
B
A
Neubau
Gebaute Beispiele
Materialien
Nebengeäude
B Neubau Garage und Schuppen
Dach:
Satteldächer sollten mit unglacierten Dachziegeln oder anthrazitfarbenen Eternitplatten gedeckt
sein. Dachziegel sollten farblich den umgebenden Gebäuden angepasst sein.
Flachdächer sind extensiv zu begrünt (begrüntes Dach mit geringer Aufbauhöhe und geringem
Pflegeaufwand).
Pultdächer sollten in dunkelgrauen Welleternit oder einem matten dunklen Blechdach ausgeführt
werden.
Öffnungen:
Die Türen und Tore sollten farblich und im Material mit der Fassade abgestimmt sein. Fenster
sollten in Farbe und Größe an die umgebenden Gebäude angepasst werden.
Fassade:
Geputzte Fassaden sollten sich in der Farbwahl an die Farbtabellen halten und sich an die umgebenden Gebäude anpassen. Generell gilt, bei der Einreichung ein großflächiges Farbmuster
abzugeben. (Anhang 3, 4)
Fassaden aus Holz sollten generell aus sägerauer Lattung (horizontal oder vertikal) ausgeführt
sein, da dadurch das Holz zwar verwittert, aber nicht morscht. Typisch regionale Hölzer sind
Lärche, Fichte oder zum Beispiel Kiefer. (Anhang 4)
A Neubau einer Garage
23
Neubau
24
Materialien
Baukörpertypen
Hof
WH
WG
WG
WH
Für die Materialien gelten die Vorgaben für Wohngebäude, Wirtschaftsgebäude und Nebengebäude.
C - Aufgrund der Topografie in der Südsteiermark gibt es nur wenige Stellen, an denen es ein
rein ebenes Grundstück gibt. Im Gelände sollten die Gebäude so angeordnet werden, dass
so wenig Geländeveränderungen wie möglich vorgenommen werden. Die Hofstelle soll sich
dem Gelände anpassen und nicht umgekehrt.5 Die Gebäude selber wurden ursprünglich
immer in Mulden und Senken situiert zum Schutz vor Wind und Wetter.6
B - Eine weitere Möglichkeit wäre die Gebäude nicht nur in Funktion, sondern auch in Form und
Material zu unterscheiden. Das heißt das Wohnhaus in einer Bauweise und die Wirtschaftsgebäude in einer anderen.
A - Der ursprüngliche Typus der Gebäude ist eine Anordnung von klaren, langgestreckten eingeschossigen Baukörpern mit Satteldach in der für ihre Funktion benötigten Größe. Wichtig dabei ist es, jeden Baukörper als Solitär zu sehen und nicht mit anderen baulich zu verbinden.
WG
WG
Hof
C
B
A
Allgemein
Eine Hofstelle ist ein Gebäudeensemble eines landwirtschaftlichen Betriebes mit mindestens
einem Wohngebäude (WH) und Wirtschaftsgebäude (WG). Im ursprünglichen Sinn besteht
die Hofstelle aus Wohnraum und Arbeitsraum in den dafür funktional getrennten Gebäuden.
Die Gebäude selbst werden meist um einen Hof oder einem Weg entlang (Parallelhof) angeordnet.
Neubau
Hofstelle
Gebaute Beispiele
Hofstelle
Neubau einer Hofstelle mit einem Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude
25
Neubau
26
27
Zubau
Direkter zweigeschossiger Zubau mittels einer Widerkehr mit Satteldach oder 5° geneigtem
Blechdach. Dies wird meistens im Zusammenhang mit einem Dachbodenausbau gemacht, um
einerseits mehr Raum im Dachgeschoß unterzubringen, andererseits aber auch, um eine bessere Belichtung zu schaffen. Wichtig dabei ist, dass der der Zubau in seiner Höhe unter dem
Hauptfirst bleibt, um eine Hauptausrichtung des Bestandes zu behalten.
Direkter eingeschossiger Zubau im Erdgeschoß an der Längsseite. Proportional sollte die Grundfläche des Zubaus weniger als die Hälfte des Bestandes ausmachen. Es muss eine klare Hierarchie zwischen Bestand und Zubau aufgestellt werden. Das Flachdach des Zubaus sollte unter
der Traufe des Bestandes bleiben.
Direkter Zubau an der Stirnseite des Bestandes. Baulich sollte der Zubau sich nicht vom Bestand
differenzieren. Das Bestandsdach sollte einfach weitergezogen werden.
Ein vom Bestand abgesetzter Zubau. Kann eingeschossig mit Sattel-/Flachdach oder zweigeschossig nur mit Flachdach sein. Der Zubau wird durch ein Gelenk mit dem Bestand verbunden. Dieses „Gelenk“ muss ein eingeschossiger hochtransparenter Baukörper sein, der in seiner
Höhe die Traufe des Bestandes unterschreitet. Dachverschneidungen sind nicht zulässig. Die
Grundfläche des Gelenks sollte im Verhältnis zu Bestand und Hauptzubaukörper sehr gering sein.
Die Grundfläche des Zubaus kann durchaus größer sein als die des Bestandes, nur sollte die
Proportion des Bestandes im neuen Baukörper aufgenommen werden.
Bei einem Zubau im Hang gelten dieselben Regeln wie zuvor bei A, B, C und D. Wichtig im Hang
ist vor allem die Höhe des Zubaus, welche eine Zweigeschossigkeit nicht überschreiten darf.
A
B
C
D
F
Baukörpertypen
28
Ursprünglich wurde bei einer Erweiterung des Wohnraumes generell versucht, diesen in den Bestand zu integrieren (siehe C) oder mit einer kleinen Widerkehr zu lösen, welche sich dem Bestand unterordnet. (Anhang 5) Generell gilt, dass der Zubau nicht den Bestand dominiert, sondern
sich ihm entweder unterordnet oder sich mit einem Abstand dazwischen den Bestand respektiert.
Allgemein
Wohnhaus
a
B
<b
b-x
b
a
D
C
A
Zubau
Gebaute Beispiele
Materialien
Wohnhaus
Kann entweder im Bestand angeglichen werden oder sich davon differenzieren. Wichtig ist, dass
das Flachdach zu bekiesen bzw. mit extensiver Begrünung zu versehen ist.
Die Fassadne gehen direkt ineinander über und werden in Material und Farbe dem Bestand angeglichen.
Der Zubau ist als eigenständiger Baukörper zu sehen und sollte sich über das Material vom Bestand differenzieren. Es muss klar ersichtlich sein, was „alt“ und was „neu“ ist.
B
C
D
B Eingeschossiger direkter Zubau als Eingangsbereich
Wiederkehr mit Satteldach sollte sich in Dach- und Fassade dem Bestand angleichen. Die Wiederkehr mit flach geneigtem Dach ist als eigenständiger Baukörper im Material vom Bestand zu
differenzieren.
A
29
D Zweigeschossiger Zubau mit eingeschissogem Verbindungsgelenk
E
D
Zubau
30
Kann entweder im Bestand angeglichen werden oder sich davon differenzieren. Wichtig ist, dass ein Flachdach zu bekiesen bzw. mit extensiver Begrünung zu versehen ist.
Bei einem Steildach, sollte primär nicht nur die Dachneigung, sondern auch das Deckungsmaterial dem Bestand angeglichen werden.
Erweiterung an der Stirnfläche des Bestandes. Die Fassaden gehen direkt ineinander über und
werden in Material und Farbe dem Bestand angeglichen.
B
C
Stirnseitige Zubauten sollten in den Bestand integriert werden. Das heißt, dass der Bestand in
Dach und Fassade weitergeführt wird.
C
Wiederkehr mit Satteldach sollte sich in Dach- und Fassade dem Bestand angleichen.
Die Wiederkehr mit flach geneigtem Dach ist als eigenständiger Baukörper im Material vom Bestand zu differenzieren.
Eingeschossiger Zubau an der Längsseite des Gebäudes. Dabei kann es sich um eine Raumerweiterung, aber auch um eine Überdachung für den Außenbereich handeln. Allgemein ist, wie
schon bei einem Zubau beim Wohnhaus, dass das Dach des Zubaus unter die Traufe des Bestandes hineinreichen muss.
B
A
Häufig wird ein Zubau mittels Widerkehr benötigt, wenn das Dachgeschoß des Wirtschaftsgebäudes zu Wohneinheiten für Gäste, Personal oder Familie ausgebaut wird. Hierbei ist darauf zu
achten, dass der Zubau die Homogenität des Bestandes nicht beeinträchtigt, gar dominiert. Daher sollte der Zubau in Größe und Höhe wesentlich kleiner als der Bestand sein.
A
Baukörpertypen
Materialien
Erweiterungen des Wirtschaftsraumes wurden nur im Zuge des Wachstums des Hofes vorgenommen. So auch heute. Generell sollten aber Zubauten vermieden werden und stattdessen ein
Neubau im Bereich des Bestandes errichtet werden.
Allgemein
Wirtschaftsgebäude
C
B
A
Zubau
Materiell kann sich der Zubau entweder dem Bestand anpassen oder sich von ihm unterscheiden. (z.B. Putz und Putz; Putz und Holz)
Um eine zarte Konstruktion zu gewährleisten, müssen leichte Materialien zum Einsatz kommen.
B
C
Eine weitere Form der Zubauten sind Überdachungen des Außenraumes. Vordächer sollten generell in einer sehr zarten Konstruktion ausgeführt werden, um den Bestand nicht zu dominieren,
sondern sich ihm unterzuordnen.
C
Siehe Zubau Wirtschaftsgebäude und Wohnbau.
Erweiterungen an der Längsseite des Gebäudes werden meist für eine Erweiterung des Lagerraumes benötigt. Dabei gilt, dass der Zubau den Bestand in Fläche und Form nicht dominieren
darf. Das Dach sollte entweder ein Flachdach sein oder in Neigung vom Bestand übernommen
werden.
B
A
Erweiterung an der Stirnfläche des Bestandes ist die erste und naheliegenste Möglichkeit einen
Bestand zu erweitern (vor allem bei Garagen). Dabei gilt dasselbe Prinzip für Form und Materialität wie bei Wohnhäusern und Wirtschaftsgebäuden.
A
Baukörpertypen
Materialien
Nebengebäude werden häufig erweitert, wenn ein Mangel an Abstellfläche (PKW) und Lagerfläche für den privaten Haushalt herrscht. Vor allem die Erweiterung der Garage ist ein häufiges
Thema. Generell sollte vermieden werden, weitere unterschiedliche Gebäude zu errichten. Wenn
also schon eine Garage besteht, sollte versucht werden, diese zu erweitern und keinen Neubau,
wie Carport zum Beispiel, zu realisieren. Bei jeder Erweiterung und jeden Neubau in einem bestehenden Ensemble, muss an das Gesamtbild als erstes gedacht werden.
Allgemein
Nebengebäude
31
C
B
A
Zubau
32
Baukörpertypen
Zubau an der Längsseite des Bestandes als Erweiterung des Service- als auch Gästebereich
(z.B. Wintergarten). Hierfür gilt dasselbe wie für Wohnbauten und Wirtschaftsgebäude.
Wird eine größere Fläche benötigt, ist es angeraten diese in einem separaten Baukörper unterzubringen, welcher mit einem Gelenk mit dem Bestand verbunden ist. Dabei gilt wie bei einer
Wohnraumerweiterung, dass die Proportion des Bestandes im Zubau aufgenommen werden
muss. Das Gelenk ist als hochtransparenter Baukörper auszuführen, welcher in seiner Höhe die
Traufe des Bestandes unterschreitet.
C
D
D
Stirnseitiger Zubau ist die beste Möglichkeit, um den erweiterten Raum in den Bestand zu integrieren. Dies kann als Volumen als auch als Terrassenüberdachung geschehen. Dabei ist vor allem wichtig, dass das Dach und die Maße des Bestandes erweitert werden.
B
C
Zubauten in Form von Terrassenüberdachung als Beschattung des Gästebereiches. Dabei sollte primär darauf aufgepasst werden, dass die Konstruktion so zart wie möglich ausfällt, damit der
Bestand nicht vom Zubau dominiert wird. Wichtig ist bei einem traufenseitigen Zubau, dass das
Dach unter die bestehende Traufe reicht. Weiter ist darauf zu achten, dass die baulichen Linien
des Bestandes aufgenommen werden.
A
Aufgrund des Wachstums des Betriebes oder der Gästeanzahl wird oft mehr Raum im Gästeals im Servicebereich benötigt. Aufgrund der notwendigen kurzen Wege im Gastbetrieb sind Zubauten eine naheliegendere Lösung als ein Neubau im Hofgefüge.
B
A
Allgemein
Eines der häufigsten Themen in der Tourismusregion Südsteiermark sind auch die Erweiterungen
der gastgewerblichen Betriebe wie Gasthöfe und Buschenschenke.
Zubau
Gewerbe
Gebaute Beispiele
Materialien
Gewerbe
Der Zubau muss die Materialien des Bestandes fortsetzen, um sich in ihm zu integrieren.
Materiell kann sich der Zubau entweder dem Bestand anpassen oder sich von ihm unterscheiden. (z.B. Putz und Putz; Putz und Holz)
Der Zubau ist als eigenständiger Baukörper zu sehen und sollte sich über das Material vom Bestand differenzieren. Es muss klar ersichtlich sein, was „alt“ und was „neu“ ist.
B
C
D
C Eingeschossiger direkter Zubau als Eingangsbereich
Aufgrund der zarten Konstruktion kommen nur leichte Materialien zum Einsatz bzw. welche, die
diese ermöglichen (z.B. Stahlträger).
A
33
Zubau
34
Gebaute Beispiele
Baukörpertypen
Eine Hofstelle in dörflicher Umgebung ist lotrecht zur Straße situiert. Da sich im Dorf die Hofstellen sehr eng aneinander reihen, sollte die Ausrichtung, Proportion und Dachform der umgebenden Gebäude ganz besonders eingehalten werden, um das dörfliche Gefüge nicht zu zerstören.
Wenn sich die Gebäude um einen Hof herum gruppieren, sollte sich der Neubau ebenfalls in diese Gruppe integrieren. Die Proportion ist den bestehenden Bauten anzugleichen. Materiell kann
man den Neubau auch differenzieren.
B
C
C Neubau eines Gästehauses mit Verkaufsraum in der bestehenden Hofstelle
Eine Hofstelle, welche sich parallel zur Straße wie Perlen aufreiht, sollte in diese Richtung erweitert werden. Der Neubau ist in Hauptausrichtung und Proportion dem Bestand anzupassen.
Kann sich aber materiell differenzieren.
A
(Anhang 7)
Bei einer Hoflage im Freiland ist besonders auf das Baugesetz Freiland (§33 StROG) zu achten.
B
C
A
Allgemein
Zubau bei einer Hofstelle bedeutet eine Erweiterung mittels eines Neubaus. Das heißt, dass sich
das neue Gebäude in die Hofstelle integrieren muss. Nicht nur in Situierung, auch im Material
und Baukörperform sollte sich der Neubau dem Bestand anpassen.
Zubau
Hofstelle
35
Umbau
36
Materialien
Varianten des Umbaus
Der Umbau kann auch den Abbruch und Neubau ganzer Gebäudeteile bedeuten. Sei es nur
das Dach, das obere Geschoß oder aber auch das gesamte Gebäude. Hierbei gilt zu beachten, dass die Proportion und Größe des Bestandes beibehalten werden muss und nur um 10%
schwanken darf.
B
Bei der Erneuerung eines Daches muss die Farbe und Material entweder vom Original übernommen oder den umgebenden Gebäuden angepasst werden.
Im Falle eines Kellerstöckls zum Beispiel sollte die materielle Differenzierung zwischen dem Kellersockel und dem Aufbau beibehalten werden.
Hinsichtlich der Materialwahl gilt es die Charakteristik des jeweiligen Bestandes und der umgebenden Gebäude beizubehalten.
Der Bestand bleibt bestehen und lediglich die Fassadenöffnungen werden vergrößert oder hinzugefügt. Hierbei ist zu beachten, dass die Linie der Fassade beibehalten wird. Die Proportion
der Öffnungen sollte nicht zu stark variieren. Je weniger unterschiedliche Öffnungen, desto ruhiger wirkt der Baukörper.
A
Dies ist meistens der Fall, wenn Wirtschaftsgebäude oder Nebengebäude zu Einfamilien- oder
Gästehäusern umgebaut werden. Dabei wird vor allem aufgrund des erhöhten Belichtungsbedarfs die Fassade durch größere Öffnungen verändert. Die grundsätzlichen Fragestellungen des
Gestaltungsbeirates sind bei diesen Bauvorhaben die Proportion der Öffnungen und die Materialwahl der Fassade und des Daches.
B
A
Allgemein
Der einfache Umbau eines bestehenden Gebäudes wird dann zu einem Thema für den Gestaltungsbeirat, wenn sich dabei die Fassade und das Dach verändern.
Umbau
Bestand
Gebaute Beispiele
Bestand
Foto: baustelle land
A Umbau und Sanierung eines Wirtschaftsgebäudes zu einem Wohnhaus
Foto: baustelle land
A Umbau eines Kellerstöckls. Keller bleibt Bestand und
OG wird neu aufgebaut.
37
Umbau
38
Allgemein
Dachgeschoßausbau
c (+x)
b
b
b+x
Ein sehr oft wiederkehrendes Bauvorhaben ist der Dachgeschoßausbau eines Einfamilienhauses
aus den 70er Jahren. Aufgrund der niedrigen Dachhöhe dieses Bautypus ist ein Dachgeschoßausbau ohne bauliche Veränderungen nicht möglich. Daher gibt es generell nur zwei Möglichkeiten, um das Dach auszubauen. Einerseits das Aufsetzen eines Dachgeschoßes mit einem steileren Satteldach oder aber andererseits das Erhöhen des bestehenden Dachstuhls.
Das wichtigste Kriterium bei einem Dachgeschoßausbau eines älteren Gebäudes mit traditioneller Bauweise ist es, das Verhältnis zwischen Dachhöhe und Fassadenhöhe nicht zu zerstören. In diesem Sinne ist eine Aufstockung der Mauerbank und damit Erhöhung des Daches nicht
zulässig. Um den Dachraum zu vergrößern, ist eine minimale Dachverbreiterung möglich. Sollte man allerdings mehr Raum benötigen, sollte der Ausbau eines Dachraums generell in Frage
gestellt werden.
c
a (+x)
a
a
Die folgenden Typen zeigen unterschiedliche Möglichkeiten der Belichtung. Im Grunde ist jede
Kombination zwischen Giebel- und Dachflächenbelichtung möglich.
Die Belichtung ist generell über das Dach selber oder die Giebelfront möglich. Bei einer Belichtung über die Dachfläche ist prinzipiell darauf zu achten, dass das Dach so ruhig wie möglich
bleibt. Das heißt es soll prinzipiell nur eine Fensterform und -format zur Anwendung kommen.
Bei Umbauten von bestehenden Gebäuden (Wohn-, Wirtschafts- oder Nebengebäude) ist der
Ausbau von noch nicht genutztem Dachraum eines der am häufigsten vorkommenden Themen.
C
B
A
Umbau
Gebaute Beispiele
A / D Belichtung über Dachflächen- und Giebelfenster
Kleine Dachgaupen, welche sich regelmäßig auf das Dach verteilen. Auch hier gilt dasselbe
Fenster-Dach-Verhältnis wie bei Dachflächenfenster. Das Material sollte wie bei der großen Gaupe gewählt werden.
anpasst.
F
Erdgeschoß
Eine größere Gaupe in der Mitte der Dachfläche, welche sich in der Farbe und Material an das
Dach anpasst.
im
E
Fenster
Kleine Dachflächenfenster, welche sich regelmäßig auf dem Dach verteilen. Wichtig ist, dass die
Fensterfläche insgesamt wesentlich kleiner bleibt als die Dachfläche.
bestehenden
D
den
Weitere Fenstervarianten, wie bodentiefe Fenster und andere, sind auch Möglichkeiten der Belichtung.
Proportion
C
seiner
Es besteht auch die Möglichkeit die Giebelfront komplett zu verglasen.
in
B
Fenster
Belichtungsmöglichkeiten A Belichtung über ein Fenster in der Giebelfront. Dabei ist wichtig, dass sich das neue
Dachgeschoßausbau
F
E
39
E Eine Dachgaupe als Raum- und Belichtungsmöglichkeit
D
Umbau
Im Zuge größerer Umbaumaßnahmen ist bei der Fassadengestaltung als auch bei Dachformen
und -deckungen an ein Gesamtbild und -konzept des Hofstelle zu achten. Nach der Fertigstellung der Umbaumaßnahmen muss die Hofstelle als eine Einheit wiedererkennbar sein.
Umbau des Wohnhauses in der Hofstelle
Materialien
Gebaute Beispiele
40
Bei einem Umbau wie auch bei einem Zubau einer Hofstelle ist darauf zu achten, dass die Charakteristik des Bestandes beibehalten wird. Das trifft auf eine Erweiterungen durch Neubauten,
Umbauten, Zubautenwie auch Abriss und Neubau zu. Soll heißen, dass die Proportionen und
Baukörperformen dem Bestand angepasst werden müssen. Der Hof an sich muss beibehalten
werden und alle Erweiterungen müssen sich im Bereich des Hofes in das bestehende Ensemble einfügen.
(Anhang 7)
Bei einer Hoflage im Freiland ist besonders auf das Baugesetz Freiland (§33 StROG) zu achten.
Rechtlich ist bei einem Umbau einer Hofstelle darauf zu achten, dass keine reine Wohnnutzung
möglich ist, sondern per Definition der Hof unterschiedliche Funktionen beinhalten muss. Das
heißt nicht nur Wohnen, sondern auch landwirtschaftliche als auch gewerbliche Nutzung.
Umbauten von Hofstellen werden meist nach einem Eigentümerwechsel durchgeführt, nachdem
sich meist auch die Nutzung und der Raumbedarf ändern.
Baukörper
Allgemein
Hofstelle
Umbau
41
42
Leitbild zur Baukultur - Vorgaben für die Bau- und Landschaftsgestaltung; Seite 5; §4 Gestaltungsvorgaben,
Absatz 2, Punkt 4; Stand: 18.12.2007
Gebäude müssen parallel zu den Höhenschichten ausgerichtet werden.
Gegebenenfalls (wie z.B. vorwiegend andere Orientierungen der bestehenden Bebauung) können auch Ausnahmen zugelassen werden, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.
Leitbild zur Baukultur - Vorgaben für die Bau- und Landschaftsgestaltung; Seite 6; §4 Gestaltungsvorgaben,
Absatz 2, Punkt 7; Stand: 18.12.2007
Vor der Ausführung von farbgebenden Fassadenbeschichtungen sind großflächige Farbmuster (mind. 1,0m2
pro Farbe) herzustellen und die Bewilligung / Freigabe der Baubehörde einzuholen.
Krasser/Urthaler; Bauen in der Steiermark. Das Wohnhaus im Südsteirischen Weinland. Entwicklung und
Perspektiven. Resümee aus der Publikation „Bauen in der Steiermark“; S.4; 2005
Es gibt nur wenig, was die Landschaft so verletzen kann wie grell und bunt gefärbte Bauten. Durch die Verwendung von „natürlichen“, warmen Farbtönen und das Belassen der Eigenfarbe von Baustoffen wie z.B.
von Holz, Tiegel, Lehm etc. fügt sich das Gebäude besser in die Landschaft.
Krasser/Urthaler; Bauen in der Steiermark. Das Wohnhaus im Südsteirischen Weinland. Entwicklung und
Perspektiven; S.35; 2005
Das typische Wohnhaus kam (meist) ohne Widerkehr und Zusatzgiebel aus. Wurde jedoch eine Widerkehr
ausgebildet, so lag der Nebenfirst deutlich unter dem Hauptfirst, wodurch die Gebäude ihre eindeutige
Hauptausrichtung weiterhin behielten.
Leitbild zur Baukultur - Vorgaben für die Bau- und Landschaftsgestaltung; S.5; §4 Gestaltungsvorgaben,
Absatz 2, Punkt 3; Stand: 18.12.2007
Neue bauliche Anlagen sind im Bereich bereits bestehender Bebauungsstrukturen zu situieren.
Auszug Steiermärkisches Raumordnungsgesetz Freiland (§33 StROG):
2
3
4
5
6
7
§33(4) Im Rahmen der land- und/oder forstwirtschaftlichen Nutzung sind im Freiland zulässig:
1. Umbauten.
2. Neu- und Zubauten sowie Änderungen des Verwendungszweckes, die für einen land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb erforderlich und in ihrer standörtlichen Zuordnung betriebstypisch sind. Insbesondere
bei Neugründung eines Betriebes ist ein positiver Deckungsbeitrag mittels Betriebskonzept nachzuweisen.
In die Kalkulation sind auch die Kosten von Investitionen mit einzubeziehen, die durch den Deckungsbeitrag
zur Gänze abgedeckt werden müssen.
3. Einmalig im unmittelbaren Anschluss an die bestehenden Gebäude (Hoflage) auf demselben Grundstück
a) die Ersetzung von Altbauten für Wohnzwecke durch Neubauten und
b) die Errichtung eines betriebszugehörigen Einfamilienwohnhauses.
Stellt der Altbau gemäß lit.a eine baukulturell bemerkenswerte und gebietstypische Bausubstanz dar, so kann
das Gebäude, ohne abgetragen werden zu müssen, auch einer anderen Nutzung zugeführt werden, wenn
damit die Erhaltung und fachgerechte Sanierung verbunden ist.
Leitbild zur Baukultur - Vorgaben für die Bau- und Landschaftsgestaltung; Seite 6; §4 Gestaltungsvorgaben,
Absatz 2, Punkt 5; Stand: 18.12.2007
Bauwerke müssen eine einfache, der Funktion entsprechende Form aufweisen. Kleinvolumige, vier- und
mehrseitige Anbauten (wie z.B. Erker) sowie kleinteilige oder funktionslose, markant aus dem Bauwerksvolumen hervortretende Gebäudeteile (wie z.B. Türmchen) sind verboten.
1
Anhang
§33(5) Außerhalb der land- und/oder forstwirtschaftlichen Nutzung dürfen im Freiland
1. Neu- und Zubauten errichtet werden,
a) die für eine Sondernutzung gemäß Abs.3 Z1 erforderlich sind, oder
b) für eine Wohnnutzung, wenn eine Sondernutzung gemäß Abs.3 Z2 (Auffüllungsgebiet) festgelegt ist und
der Neu- bzw. Zubau nicht innerhalb des Geruchsschwellenabstandes eines landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebes errichtet wird.
2. Zubauten bei im Freiland befindlichen rechtmäßig bestehenden baulichen Anlagen - ausgenommen bei
solchen baulichen Anlagen, die ehemals im Rahmen der land- und/oder forstwirtschaftlichen Nutzung oder
ehemals einer Sondernutzung im Sinn des Abs.3 Z1 unter Anwendung von raumordnungsrechtlichen Freilandbestimmungen bewilligt wurden - bewilligt werden. Durch Zubauten darf die neu gewonnene Geschoßfläche insgesamt nicht mehr als die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des ersten Flächenwidmungsplanes
bestehende oder erstmals genehmigte betragen, wobei der Zubau den gleichen Verwendungszweck aufzuweisen hat wie der bauliche Bestand. Geht bei einer rechtmäßig bestehenden baulichen Anlage im Zuge von
Bauausführungen der Konsens unter, kann das Projekt (ehemaliger Altbestand und Zubau) mit demselben
Verwendungszweck als Neubau auf demselben Standort bewilligt werden.
3. Umbauten vorgenommen werden. Umbauten auf Grund einer Änderung des Verwendungszweckes sind
nur dann zulässig, wenn damit die Erhaltung und fachgerechte Sanierung einer baukulturell bemerkenswerten
und gebietstypischen Bausubstanz verbunden ist; ausgenommen davon sind Dachgeschoßausbauten bei
bestehenden Wohnhäusern.
4. Änderungen des Verwendungszweckes bei bis zum 1. Februar 1995 rechtmäßig errichteten Gebäuden
bewilligt werden, wenn der bisherige Nutzungscharakter des Gebäudes überwiegend erhalten bleibt. Zubauten für die neue Nutzung sind nicht zulässig (ausgenommen Dachgaupen).
5. bei zusammengefassten Kleingartenanlagen von mehr als zehn Einheiten bauliche Anlagen nur nach einem
Ist die Hoflage durch eine öffentliche Verkehrsfläche oder ein Gewässer geteilt, so kann die Voraussetzung,
dass der Ersatzbau (lit.a) bzw. das betriebszugehörige Einfamilienwohnhaus (lit.b) auf demselben Grundstück
zu errichten ist, entfallen, wenn aus katastertechnischen Gründen eine Zusammenlegung der Grundstücke
nicht erfolgen kann und eine Bebauung auf dem Grundstück mit den die Hoflage bildenden Gebäuden nicht
möglich ist.
4. Neu- und Zubauten im unmittelbaren Anschluss an die bestehenden Gebäude (Hoflage) für Zwecke
der Privatzimmervermietung samt dazugehöriger infrastruktureller Einrichtungen im unbedingt erforderlichen
Ausmaß, wenn
a) die beantragte Nutzung in bestehenden Räumlichkeiten nicht möglich ist,
b) hierdurch das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird und
c) die Weiterführung des land- und/oder forstwirtschaftlichen Betriebes dadurch nicht behindert wird und der
Gebietscharakter nicht verändert wird.
Das insgesamt höchstzulässige Ausmaß der Privatzimmervermietung im Rahmen des land- und/oder forstwirtschaftlichen Betriebes darf durch den Neu- oder Zubau nicht überschritten werden.
5. Änderungen des Verwendungszweckes
bei Gebäuden eines land- und/oder forstwirtschaftlichen Betriebes in Hoflage für gewerbliche Tätigkeiten,
wenn die Weiterführung des land- und/oder forstwirtschaftlichen Betriebes dadurch nicht behindert wird, die
Errichtung von neuen Gebäuden nicht erforderlich ist und der Gebietscharakter nicht verändert wird.
Die Änderung des Verwendungszweckes ist nur bei Gebäuden zulässig, die bis zum 1. Februar 1995 rechtmäßig errichtet wurden. Zubauten für die neue Nutzung sind nicht zulässig; hiervon ausgenommen sind
Zubauten in der Hoflage, wenn der Zuwachs an Geschoßflächen max. 10% in Bezug auf jene Geschoßfläche
beträgt, die bis zum 1. Februar 1995 rechtmäßig bestanden hat, und Schutzdächer, die als Zubauten ausgeführt werden, bis zu einer überdeckten Fläche von insgesamt höchstens 40 m2.
43
Anhang
44
8
WH_N
WH_U
WH_Z
WH_UZ
WH_NZ
WH_NU
WG_N
WG_U
WG_Z
WG_UZ
WG_NZ
WG_NU
NG_N
NG_U
NG_Z
H_N
H_U
PH
G_N
G_U
G_Z
Sonstige
Wohnhaus Neubau
Wohnhaus Umbau
Wohnhaus Zubau
Wohnhaus Um- und Zubau
Wohnhaus Neu- und Zubau
Wohnhaus Neu- und Umbau
Wirtschaftsgebäude Neubau
Wirtschaftsgebäude Umbau
Wirtschaftsgebäude Zubau
Wirtschaftsgebäude Um- und Zubau
Wirtschaftsgebäude Neu- und Zubau
Wirtschaftsgebäude Neu und Umbau
Nebengebäude Neubau
Nebengebäude Umbau
Nebengebäude Zubau
Hofstelle Neubau
Hofstelle Umbau
Photovoltaik / Solar
Gewerbe Neubau
Gewerbe Umbau
Gewerbe Zubau
z.B: Carport, Stützmauer. Farbgestaltung, Fassade, Schutzdach, etc
sonstige Bauwerke: Tribüne, Gemeindebauten (Feuerwehr, Kindergarten,etc), Heizwerk, Schallschutzwand, etc
Legende Statistik
Gesamtkonzept (Infrastruktur und Gestaltung) errichtet werden, wobei keine Dauerbewohnbarkeit geschaffen
werden darf. Für die Erstellung des Gesamtkonzeptes kann die Gemeinde durch Verordnung bestimmte
Voraussetzungen, wie Infrastruktur, Gestaltung und dergleichen festlegen.
6. Wartehäuschen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrlinien, Telefonzellen, Messstellen, Trafostationen, Sende- und Strommasten, Bildstöcke, Regeldruckeinrichtungen, Schiebestationen und dergleichen errichtet werden.
7. kleinere ebenerdige, unbewohnbare Gebäude von untergeordneter Bedeutung (Gartenhäuschen, Gerätehütten, Garagen für höchstens zwei Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von
je 3.500 kg, Holzlagen, Bienenhütten und dergleichen) und kleinere bauliche Anlagen ohne Gebäudeeigenschaft im Sinn des §21 Abs.1 Z2 des Steiermärkischen Baugesetzes, insgesamt bis zu einer Gesamtfläche
von 40 m2 und jeweils nur im unmittelbaren Anschluss an rechtmäßig bestehende Wohngebäude auf demselben Grundstück, sowie Einfriedungen errichtet werden, wenn hierdurch das Orts- und Landschaftsbild
nicht beeinträchtigt wird.
Anhang
Krasser/Urthaler; Bauen in der Steiermark. Das Wohnhaus im Südsteirischen Weinland. Entwicklung und
Perspektiven; S.26; 2005
Leitbild zur Baukultur - Vorgaben für die Bau- und Landschaftsgestaltung; S.5; §4 Gestaltungsvorgaben,
Absatz 2, Punkt 3; Stand: 18.12.2007
Krasser/Urthaler; Bauen in der Steiermark. Das Wohnhaus im Südsteirischen Weinland. Entwicklung und
Perspektiven. Resümee aus der Publikation „Bauen in der Steiermark“; S.4; 2005
Leitbild zur Baukultur - Vorgaben für die Bau- und Landschaftsgestaltung; S. 14; 2007
Krasser/Urthaler; Bauen in der Steiermark. Das Wohnhaus im Südsteirischen Weinland. Entwicklung und
Perspektiven; S.26; 2005
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3
4
5
6
baustelle land
Ulrike Tinnacher
Eva Maria Hierzer
Fotografien Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Architekt Hans Gangoly
Krasser/Urthaler; Bauen in der Steiermark. Das Wohnhaus im Südsteirischen Weinland. Entwicklung und
Perspektiven; S.33; 2005
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Quellenangabe
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