Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 888

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Rechtlicher Hinweis:
Die Begründungen dienen zu Informationszwecken und sind kein amtlicher Nachweis!
Planungsrechtliche Auskünfte können nur auf Grundlage der Originale erteilt werden.
Die Daten werden mit der zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erforderlichen Sorgfalt geführt.
Es wird jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten übernommen.
Festgestellte Datenfehler sollten möglichst dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt mitgeteilt werden.
Die Weitergabe der Daten oder eines daraus erstellten Produktes bzw. die Einspeisung in Informationsnetze
bedarf einer gesonderten Genehmigung.
Bebauungsplan Nr. 888
- Gewerbepark Wattenscheid West für ein Gebiet südlich der Bahntrasse Essen Hbf B Bochum Hbf, beidseitig der Kantstraße, westlich
der Isenbrockstraße, nördlich der Straße „Auf`m Kamp“ und der Schlaraffiastraße, beidseitig der
Burgstraße sowie beidseitig der Metternichstraße
Kurzbegründung
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für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
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Stand: 02.09.2009
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Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Westenfeld und umfasst im Wesentlichen die bestehenden
Gewerbegebiete „Wattenscheid West“ und „Fröhliche Morgensonne“. Im Nordwesten umfasst es außerdem eine Freifläche sowie einen Teil des ehemaligen Autokinos Wattenscheid.
Im Norden wird das Plangebiet begrenzt durch die Bahntrasse Essen Hbf – Bochum Hbf und
im Osten durch die Isenbrockstraße. Die südliche Grenze bilden die Straßen Auf`m Kamp,
Schlaraffiastraße. Das Plangebiet erstreckt sich zudem beidseitig der Burgstraße sowie
beidseitig der Metternichstraße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Die Nutzung ist überwiegend geprägt von gewerblichen Nutzungen, zum Teil als größere
Betriebseinheiten. Teilweise finden sich auch Wohnnutzungen sowie Einzelhandelsnutzungen im Plangebiet.
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Große Teile des Plangebietes weisen eine lange Vergangenheit als Gewerbestandort auf.
Der ehemalige Zechen- und Kokereistandort „Fröhliche Morgensonne“ wurde nach der Stilllegung weiter als gewerbliches Areal, hauptsächlich von Betrieben produzierender oder weiterverarbeitender Ausrichtung genutzt.
Anlass des Bebauungsplanes
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Bei dem Bebauungsplan Nr. 888 handelt es sich um eine grundlegende Überarbeitung des
bestehenden Bebauungsplans Nr. 655, die aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.
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In der Vergangenheit wurden zunehmend formelle und informelle Anträge auf Nutzungsänderungen sowie zur Errichtung von Einzelhandelseinrichtungen im Plangebiet gestellt, die
den Zielen des Masterplans Einzelhandel entgegenstehen. Zur wirksamen Steuerung des
Einzelhandels ist eine Neuregelung der Zulässigkeit des Einzelhandels erforderlich.
Da der jetzige Bebauungsplan in wesentlichen Punkten (Zulässigkeit von Einzelhandel, Immissionsschutz) verändert wird, soll eine komplette Neuaufstellung vorgenommen werden,
mit der der jetzige Plan ersetzt wird.
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Erfordernis des Bebauungsplanes
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die u. a. Planungsziele zu erreichen: Denn nur dadurch ist es möglich, für die Gewerbebetriebe eine dauerhafte Planungssicherheit zu erreichen, die Immissionssituation zu regeln und die Einzelhandelszulässigkeit
klar und rechtssicher neu zu regeln.
Um das Gebiet gegen drohende Veränderungen zu einem nicht-integrierten Einzelhandelsstandort im gewerblich geprägten Bereich zu schützen und die Flächen somit auch künftig
für eine gewerbliche produktions- oder auch dienstleistungsorientierte Nutzung zu sichern,
wurden in der Vergangenheit bereits einige Anträge zurückgewiesen. Damit eine geordnete
städtebauliche Entwicklung langfristig gesichert werden kann, wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 888 von der Stadt Bochum eingeleitet. Im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sollen die gewerblichen Bereiche langfristig für produzierende und weiterverarbeitende Betriebe gesichert werden.
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Ziele des Bebauungsplanes
Ziele des Bebauungsplanes sind:
• Die Sicherung bestehender gewerblicher Flächen im Plangebiet
• Die Steuerung des Einzelhandels im Sinne des Masterplans Einzelhandel
• Bewältigung von Immissionskonflikten zwischen Gewerbe und Wohnnutzungen
Planungsvorgaben
Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) stellt für das Bebauungsplangebiet überwiegend „Gewerbliche Baufläche / Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ dar.
Des Weiteren wird für einen kleineren Bereich im Kreuzungsbereich Berliner Straße / Friedrich-Lueg-Straße derzeit noch ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ dargestellt,
analog zu dem Sonderstandort „Berliner Straße“ im Masterplan Einzelhandel. Es ist jedoch
vorgesehen, dieses Sondergebiet - ebenso wie den Sonderstandort im Masterplan Einzelhandel - zu streichen. Stattdessen soll - wie im übrigen Bereich - gewerbliche Baufläche dargestellt werden. Dies erfolgt wegen der inzwischen reduzierten Einzelhandelsflächen im Gebiet. Die entsprechenden politischen Beschlüsse für die Änderung des RFNP sind für das 4.
Quartal 2010 vorgesehen.
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Mit den vorgesehenen Inhalten (Gewerbegebiete und Mischgebiete) ist der Bebauungsplan
im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Regionalen Flächennutzungsplan entwickelt.
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Inhalte des Bebauungsplanes
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Inhalte des Bebauungsplanes sind im Wesentlichen die Ausweisung von Gewerbegebieten
und Mischgebieten (dort, wo auch Wohngebäude sind) als Bestandssicherung, der Ausschluss von Einzelhandel sowie die Festlegung von Geräuschwerten („Geräuschkontingente“) für die Gewerbegebiete, um Konflikte zwischen Wohnen und Gewerbe zu verhindern.
Die konkreten Geräuschwerte werden erst im weiteren Planverfahren eingearbeitet, auf Basis eines entsprechenden Gutachtens. Für bereits bestehende Einzelhandelsnutzungen wird
ein erweiterter Bestandsschutz festgesetzt.
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Im Nordwesten des Plangebietes werden außerdem eine Waldfläche (ehemaliges Autokino)
sowie eine bestehende landwirtschaftliche Fläche festgesetzt.
Erschließung; Ver- und Entsorgung
Das Plangebiet wird an das bestehende öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz angebunden.
Es besteht eine leistungsfähige Anbindung durch die Berliner Straße an das Hauptverkehrsstraßennetz. Außerdem wird das Gebiet durch die Buslinie 386 vom Bahnhof Wattenscheid
angefahren.
Freiflächen
Die einzigen größeren Freiflächen im Gebiet liegen im Nordwesten des Gebietes: Westlich
der Metternichstraße befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche; daran angrenzend liegt
das ehemalige Autokino Wattenscheid, welches als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaß3
nahme (Anpflanzung von Gehölzen) hergerichtet worden ist. Beide Flächen werden im Bebauungsplan gesichert.
Außerdem gibt es auf einigen Gewerbegrundstücken unbebaute Freiflächen, vor allem im
westlichen Plangebiet und nördlich der Friedrich-Lueg-Straße.
Restriktionen
Unter dem Plangebiet ist der Bergbau umgegangen. Einwirkungen (Setzungen, Tagesbruch)
durch „Uraltbergbau“ und widerrechtlichen Abbau sind nicht auszuschließen. Es muss damit
gerechnet werden, dass bei der Erstellung von Ingenieurkonstruktionen im gesamten Plangebiet bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen bergbauliche Einwirkungen ergriffen werden
müssen.
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Auswirkungen des Bebauungsplanes
Mit dem Bebauungsplan sind voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen (z. B.
Beseitigung der vorhandenen Vegetation, Versiegelung der Böden) verbunden, weil fast keine zusätzlichen Baurechte gegenüber dem jetzigen Bebauungsplan geschaffen werden.
Durch die Bewältigung der Immissionskonflikte erfolgt voraussichtlich eine Verbesserung der
Immissionssituation. Näheres wird noch im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht.
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Sonstige Auswirkungen ergeben sich zum Teil durch die Einschränkung der baulichen Ausnutzbarkeit für die Baugrundstücke, weil bestimmte Nutzungen (Einzelhandel) ausgeschlossen werden und Geräuschgrenzen für die Gewerbegrundstücke festgesetzt werden.
Bisheriges Planverfahren
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Im südlichen Plangebiet ist eine größere Fläche als Altlastenfläche im Bebauungsplan gekennzeichnet. Akute Gefährdungen gehen hiervon nicht aus, somit besteht aktuell kein Sanierungsbedarf.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 888 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.01.2009 beschlossen.
Die Bürgerversammlung findet am 09.09.2010 um 19.00 Uhr im Rathaus Wattenscheid statt.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind Grundlage für die weitere
Konkretisierung der Planung und die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes. Anschließend wird dieser Bebauungsplanentwurf für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt.
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Auskunft
Stadt Bochum
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Technischen Rathaus Bochum (ehemals Rathauscenter)
Hans-Böckler-Straße 19
44787 Bochum
Frau Czerwinski
Herr Langer
Zimmer Nr. 1.0.210, Tel.: 0234 / 910-1717
Zimmer Nr. 1.0.450, Tel.: 0234 / 910-2559
E-Mail:
Internet:
[email protected]
www.bochum.de/stadtplanung
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