Kress Architekten Schmidt Landschaftsarchitekt Stadt Deggendorf Flächennutzungs- und Landschaftsplan Deckblatt Nr. 30 Stand 26.04.16 Inhalt: • • • • • • Einleitung Planerische Vorgaben Darstellungen im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan Änderungen Begründung der Änderungen Umweltbericht Kress Architekten Schmidt Landschaftsarchitekt Seite 1 Stadt Deggendorf, Deckblatt Nr. 30 Flächennutzungs- und Landschaftsplan Einleitung Die Stadt Deggendorf beabsichtigt westlich der Thannbergstraße für die in den letzten Jahren entstandene Bebauung sowie 2 weitere geplante Gebäude den Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ aufzustellen. Da die jetzt geplante Bebauung deutlich über die Grenze des im Flächennutzungsplan dargestellten Wohngebietes hinausgreift, wird parallel zum Bebauungsplan ein Deckblatt für den Flächennutzungs- uns Landschaftsplan erforderlich. Planerische Vorgaben Raumordnung und Landesplanung Der Regionalplan (Region 12) trifft für ein Bauvorhaben in der vorliegenden Größenordnung keine expliziten Aussagen. Fachplanungen Die geplante Maßnahme greift im Osten in das amtlich kartierte Biotop Nr. 7143-0555001 ein. Verloren geht das Biotop mit der Nummer Nr. 7143-0555-003. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Gehölzstrukturen, die jedoch keinem Schutz nach § 30 BNatSchG unterliegen. Darstellungen im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan Der betrachtete Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan im westlichen Bereich als Wohngebiet, im Osten als landwirtschaftliche Fläche und als Waldfläche dargestellt. Der Landschaftsplan stellt über die Inhalte des Flächennutzungsplans hinaus die amtl. kartierten Biotope dar. Änderungen Innerhalb des Planungsbereiches wird anstelle der landwirtschaftlichen Flächen und anstelle von Teilen der Waldfläche ein Wohngebiet dargestellt. Begründung der Änderungen Ziel der Stadt ist es, die planerische Situation westlich der Thannbergstraße zu ordnen. Auslöser der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung sind 2 geplante Bauvorhaben, die jenseits der im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan dargestellten Siedlungsabgrenzung liegen. Weitere Informationen zur Beurteilung der Maßnahme hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt sind im folgenden Umweltbericht zusammengefasst. Für das zeitgleich laufende Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 146 „Thannberg“ wurde neben einem eigenen Umweltbericht auch die Eingriffsregelung abgehandelt. Kress Architekten Schmidt Landschaftsarchitekt Seite 2 Stadt Deggendorf, Deckblatt Nr. 30 Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht Einleitung Die Stadt Deggendorf stellt für die Bebauung östlich der Thannbergstraße einen Bebauungsplan auf. Da 2 Bauvorhaben deutlich außerhalb der Siedlungsabgrenzung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans liegen, wird ein Deckblatt erforderlich. Im Flächennutzungs- und Landschaftsplanplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit ca. 3.700 qm als Wohnbaufläche mit ca. 2.400 qm als Flächen für die Landwirtschaft mit ca. 3.300 qm als Flächen für Wald dargestellt. Das nördlich liegende Landschaftsschutzgebiet bleibt von der Planung unberührt. Nähere Erläuterungen zum Bestand vor der Bebauung und im jetzigen Zustand sind in der Eingriffsregelung zum Bebauungsplan aufgeführt. Auswirkungen auf die Schutzgüter treten auf in Form des Verlustes großer Laubbäume von Geländeveränderungen einer zusätzlichen Flächenversiegelung einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes Um den Umweltzustand eines Gebietes zu charakterisieren, sind die einzelnen Schutzgüter und deren Wechselwirkungen untereinander heranzuziehen. 1. 2. 3. Mensch, Tier und Pflanzen Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft Kultur- und Sachgüter 1. Mensch, Tier und Pflanzen Mensch Das Planungsgebiet diente vor der aktuellen Bebauung im Südteil einer gastronomischen Nutzung. Im Norden herrschte landwirtschaftliche Nutzung bzw. durch Nutzungsauflassung entstandene Altgrasfluren, im Osten Waldnutzung vor. Anstelle dieser Nutzungen tritt eine Wohnnutzung, die aufgrund ihrer dichten Anordnung den Flächenverbrauch reduziert. Eine Erhöhung der Lärmbelastung ist verglichen mit der Ausgangssituation (Gastronomie) unwahrscheinlich. Kress Architekten Schmidt Landschaftsarchitekt Seite 3 Stadt Deggendorf, Deckblatt Nr. 30 Flächennutzungs- und Landschaftsplan Tiere und Pflanzen Die betrachtete Fläche liegt am Ortsrand von Deggendorf. Nördlich steigt das Gelände über eine Altgrasfläche bis zum Waldrand hin an. Im Osten reicht Wald bis in das Planungsgebiet hinein. Westlich und südlich des Planungsgebietes befindet sich Bebauung. Die geplante Bebauung nimmt damit Flächen in Anspruch, die bereits durch die Bebauung im Süden und Westen sowie durch die frühere gastronomische Nutzung Störungen ausgesetzt sind. Altgras- und magere Saumgesellschaften im Westen und Norden des Planungsgebietes gehen im Zuge der Baumaßnahmen verloren. Der Bebauungsplan formuliert Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Eingriffe in den Lebensraum für Tiere und Pflanzen. (siehe hierzu auch Beurteilung von Tierlebensräumen im Anhang zum Umweltbericht des Bebauungsplans) 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft Boden, Gelände Große Teile des gewachsenen Bodens im Süden des Geltungsbereiches des Bebauungsplans gingen vermutlich bereits im Zuge der ursprünglichen Bebauung verloren, da bereits für dieses Bauvorhaben erhebliche Erdbewegungen vorgenommen wurden (Stützmauer im Norden, steile Böschung im Süden). Das weitgehend natürliche Gelände im Norden des Geltungsbereiches wird durch die Baumaßnahmen verändert. Der Verlust von Boden im Bereich der Versiegelungen wird im Rahmen der Eingriffsregelung durch Ersatzmaßnahmen ausgeglichen. Wasser Die zusätzliche Versiegelung führt zu einer Beschleunigung des Abflusses. Maßnahmen zur Minimierung und Verzögerung des Oberflächenabflusses regelt der Bebauungsplan. Luft, Klima Veränderungen hinsichtlich Luft und Klima dürften wegen des kleinräumigen Umfangs der Maßnahme als unerheblich angesehen werden. Landschaftsbild Die Beseitigung eines Teils der abschirmenden Gehölze im Süden führt zunächst zu Verschlechterung der landschaftlichen Einbindung. Im Zuge der Pflanzmaßnahmen (siehe Bebauungsplan) werden die Gebäude jedoch wieder landschaftlich eingebunden. Die Wirksamkeit der Baumaßnahme auf das Landschaftsbild wird auch dadurch relativiert, dass die Baukörper im südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans in etwa die Höhe des alten Baukörpers haben. Auch die Gebäude im Norden des Geltungsbereiches werden noch von der Waldkulisse im Norden überragt. Für dauerhafte Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter sieht der Bebauungsplan Ausgleichsmaßnahmen vor. Kress Architekten Schmidt Landschaftsarchitekt Seite 4 Stadt Deggendorf, Deckblatt Nr. 30 Flächennutzungs- und Landschaftsplan 3. Kultur- und Sachgüter Im Geltungsbereich sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt. Prognose des Umweltzustandes Ließe man das Planungsgebiet im jetzigen Zustand, so blieben die Auswirkungen auf die Tierund Pflanzenwelt, den Boden, den Wasserabfluss und das Landschaftsbild an dieser Stelle aus. Die Auswirkungen wurden/werden teilweise bereits vor Ort minimiert (z.B. durch geplante Grünstrukturen, Minimierung der Versiegelung). Das Areal war auch im ursprünglichen Zustand bereits Störungen durch den Gastronomiebetrieb und die angrenzende Wohnbebauung ausgesetzt. Ändern wird sich i.w. die Nutzungsintensität. Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan vermeidet mit seiner neuen Siedlungsabgrenzung Eingriffe in wertvolle Landschaftsbereiche mit hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild. Die Wohnbebauung befindet sich im Anschluss an bestehende Bebauung. Vorhandene Infrastruktur kann dabei mitbenutzt werden. Die große Dichte der Wohnbebauung verhindert allzu hohen Flächenverbrauch. Störungen der Umwelt werden durch das Bauvorhaben zwar größer, bleiben aber auf einen Bereich beschränkt, der durch die Nähe der umgebenden Bebauung bereits vorbelastet ist. Folgende im Bebauungsplan formulierten Maßnahmen dienen der Minimierung des Eingriffs: • Landschaftliche Einbindung durch Grünstrukturen • Regelungen zur Minimierung der Versiegelung Trotz dieser Maßnahmen bleiben negative Auswirkungen dauerhaft erhalten. Zur Bilanzierung des Eingriffs siehe Bebauungsplan. Planungsalternativen Vor dem Hintergrund der bestehenden neuen Bebauung, deren Erschließung an einem Wendehammer im Osten endet, liegt es nahe, die 2 zusätzlich geplanten Häuser direkt an diesen Wendehammer anzubinden. Für die beiden Häuser ist damit keine zusätzliche Erschließung erforderlich. Grundsätzlich unterschiedliche Alternativen standen deshalb nicht zur Debatte. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplans wurden Anpassungen vorgenommen, mit dem Ziel, die Eingriffe zu vemindern. Datenmaterial Der Beurteilung des Umweltberichtes lagen folgende Daten zur Verfügung und wurden ausgewertet: • • • • • • Flächennutzungs und Landschaftsplan Amtliche Biotopkartierung FFH-Gebiete Vogelschutzgebiete Luftbild Eigene Nutzungskartierung Kress Architekten Schmidt Landschaftsarchitekt ja ja nicht im Geltungsbereich vorhanden nicht im Geltungsbereich vorhanden ja ja Seite 5 Stadt Deggendorf, Deckblatt Nr. 30 Flächennutzungs- und Landschaftsplan Zusammenfassung Die Stadt Deggendorf beabsichtigt mit der Aufstellung eines Bebauungsplans die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die in den letzten Jahren entstandenen Mehrfamilienhäuser östlich der Thannbergstraße um 2 weitere Gebäude zu ergänzen. Da die beiden geplanten Gebäude deutlich über die Siedlungsabgrenzung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans hinausreichen, wird ein Deckblatt erforderlich. Die Ansiedlung führt teilweise zu einer Intensivierung der bestehenden Nutzung sowie zu einer Ausweitung des Siedlungsgebietes Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter ergeben sich wir folgt: Verlust großer Laubbäume Geländeveränderungen zusätzliche Flächenversiegelung Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Die Planung vermeidet Eingriffe in Bereiche mit hoher Bedeutung für Natur und Landschaft. Kress Architekten Schmidt Landschaftsarchitekt Seite 6