Thannberg-Deckblatt-Text mit Umweltbericht-us3

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Kress Architekten
Schmidt Landschaftsarchitekt
Stadt Deggendorf
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Deckblatt Nr. 30
Stand 26.04.16
Inhalt:
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Einleitung
Planerische Vorgaben
Darstellungen im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Änderungen
Begründung der Änderungen
Umweltbericht
Kress Architekten
Schmidt Landschaftsarchitekt
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Stadt Deggendorf, Deckblatt Nr. 30
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Einleitung
Die Stadt Deggendorf beabsichtigt westlich der Thannbergstraße für die in den letzten
Jahren entstandene Bebauung sowie 2 weitere geplante Gebäude den Bebauungsplan
Nr. 146 „Thannbergstraße“ aufzustellen. Da die jetzt geplante Bebauung deutlich über
die Grenze des im Flächennutzungsplan dargestellten Wohngebietes hinausgreift, wird
parallel zum Bebauungsplan ein Deckblatt für den Flächennutzungs- uns
Landschaftsplan erforderlich.
Planerische Vorgaben
Raumordnung und Landesplanung
Der Regionalplan (Region 12) trifft für ein Bauvorhaben in der vorliegenden
Größenordnung keine expliziten Aussagen.
Fachplanungen
Die geplante Maßnahme greift im Osten in das amtlich kartierte Biotop Nr. 7143-0555001 ein. Verloren geht das Biotop mit der Nummer Nr. 7143-0555-003.
Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Gehölzstrukturen, die jedoch keinem Schutz
nach § 30 BNatSchG unterliegen.
Darstellungen im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Der betrachtete Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan im westlichen Bereich
als Wohngebiet, im Osten als landwirtschaftliche Fläche und als Waldfläche dargestellt.
Der Landschaftsplan stellt über die Inhalte des Flächennutzungsplans hinaus die amtl.
kartierten Biotope dar.
Änderungen
Innerhalb des Planungsbereiches wird anstelle der landwirtschaftlichen Flächen und
anstelle von Teilen der Waldfläche ein Wohngebiet dargestellt.
Begründung der Änderungen
Ziel der Stadt ist es, die planerische Situation westlich der Thannbergstraße zu ordnen.
Auslöser der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung sind 2 geplante
Bauvorhaben, die jenseits der im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan
dargestellten Siedlungsabgrenzung liegen.
Weitere Informationen zur Beurteilung der Maßnahme hinsichtlich ihrer Auswirkungen
auf die Umwelt sind im folgenden Umweltbericht zusammengefasst.
Für das zeitgleich laufende Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 146 „Thannberg“
wurde neben einem eigenen Umweltbericht auch die Eingriffsregelung abgehandelt.
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Stadt Deggendorf, Deckblatt Nr. 30
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht
Einleitung
Die Stadt Deggendorf stellt für die Bebauung östlich der Thannbergstraße einen
Bebauungsplan auf. Da 2 Bauvorhaben deutlich außerhalb der Siedlungsabgrenzung des
Flächennutzungs- und Landschaftsplans liegen, wird ein Deckblatt erforderlich.
Im Flächennutzungs- und Landschaftsplanplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans
mit ca. 3.700 qm als Wohnbaufläche
mit ca. 2.400 qm als Flächen für die Landwirtschaft
mit ca. 3.300 qm als Flächen für Wald
dargestellt.
Das nördlich liegende Landschaftsschutzgebiet bleibt von der Planung unberührt.
Nähere Erläuterungen zum Bestand vor der Bebauung und im jetzigen Zustand sind in der
Eingriffsregelung zum Bebauungsplan aufgeführt.
Auswirkungen auf die Schutzgüter treten auf in Form
des Verlustes großer Laubbäume
von Geländeveränderungen
einer zusätzlichen Flächenversiegelung
einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes
Um den Umweltzustand eines Gebietes zu charakterisieren, sind die einzelnen Schutzgüter und
deren Wechselwirkungen untereinander heranzuziehen.
1.
2.
3.
Mensch, Tier und Pflanzen
Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
Kultur- und Sachgüter
1. Mensch, Tier und Pflanzen
Mensch
Das Planungsgebiet diente vor der aktuellen Bebauung im Südteil einer gastronomischen
Nutzung. Im Norden herrschte landwirtschaftliche Nutzung bzw. durch Nutzungsauflassung
entstandene Altgrasfluren, im Osten Waldnutzung vor.
Anstelle dieser Nutzungen tritt eine Wohnnutzung, die aufgrund ihrer dichten Anordnung den
Flächenverbrauch reduziert.
Eine Erhöhung der Lärmbelastung ist verglichen mit der Ausgangssituation (Gastronomie)
unwahrscheinlich.
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Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Tiere und Pflanzen
Die betrachtete Fläche liegt am Ortsrand von Deggendorf. Nördlich steigt das Gelände über
eine Altgrasfläche bis zum Waldrand hin an. Im Osten reicht Wald bis in das Planungsgebiet
hinein. Westlich und südlich des Planungsgebietes befindet sich Bebauung. Die geplante
Bebauung nimmt damit Flächen in Anspruch, die bereits durch die Bebauung im Süden und
Westen sowie durch die frühere gastronomische Nutzung Störungen ausgesetzt sind.
Altgras- und magere Saumgesellschaften im Westen und Norden des Planungsgebietes gehen
im Zuge der Baumaßnahmen verloren.
Der Bebauungsplan formuliert Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich
der Eingriffe in den Lebensraum für Tiere und Pflanzen. (siehe hierzu auch Beurteilung von
Tierlebensräumen im Anhang zum Umweltbericht des Bebauungsplans)
2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
Boden, Gelände
Große Teile des gewachsenen Bodens im Süden des Geltungsbereiches des Bebauungsplans
gingen vermutlich bereits im Zuge der ursprünglichen Bebauung verloren, da bereits für dieses
Bauvorhaben erhebliche Erdbewegungen vorgenommen wurden (Stützmauer im Norden, steile
Böschung im Süden).
Das weitgehend natürliche Gelände im Norden des Geltungsbereiches wird durch die
Baumaßnahmen verändert.
Der Verlust von Boden im Bereich der Versiegelungen wird im Rahmen der Eingriffsregelung
durch Ersatzmaßnahmen ausgeglichen.
Wasser
Die zusätzliche Versiegelung führt zu einer Beschleunigung des Abflusses. Maßnahmen zur
Minimierung und Verzögerung des Oberflächenabflusses regelt der Bebauungsplan.
Luft, Klima
Veränderungen hinsichtlich Luft und Klima dürften wegen des kleinräumigen Umfangs der
Maßnahme als unerheblich angesehen werden.
Landschaftsbild
Die Beseitigung eines Teils der abschirmenden Gehölze im Süden führt zunächst zu
Verschlechterung der landschaftlichen Einbindung. Im Zuge der Pflanzmaßnahmen (siehe
Bebauungsplan) werden die Gebäude jedoch wieder landschaftlich eingebunden.
Die Wirksamkeit der Baumaßnahme auf das Landschaftsbild wird auch dadurch relativiert, dass
die Baukörper im südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans in etwa die Höhe des alten
Baukörpers haben.
Auch die Gebäude im Norden des Geltungsbereiches werden noch von der Waldkulisse im
Norden überragt.
Für dauerhafte Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter sieht der Bebauungsplan
Ausgleichsmaßnahmen vor.
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Flächennutzungs- und Landschaftsplan
3. Kultur- und Sachgüter
Im Geltungsbereich sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt.
Prognose des Umweltzustandes
Ließe man das Planungsgebiet im jetzigen Zustand, so blieben die Auswirkungen auf die Tierund Pflanzenwelt, den Boden, den Wasserabfluss und das Landschaftsbild an dieser Stelle aus.
Die Auswirkungen wurden/werden teilweise bereits vor Ort minimiert (z.B. durch geplante
Grünstrukturen, Minimierung der Versiegelung).
Das Areal war auch im ursprünglichen Zustand bereits Störungen durch den
Gastronomiebetrieb und die angrenzende Wohnbebauung ausgesetzt. Ändern wird sich i.w. die
Nutzungsintensität.
Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan vermeidet mit seiner neuen Siedlungsabgrenzung
Eingriffe in wertvolle Landschaftsbereiche mit hoher Bedeutung für Naturhaushalt und
Landschaftsbild. Die Wohnbebauung befindet sich im Anschluss an bestehende Bebauung.
Vorhandene Infrastruktur kann dabei mitbenutzt werden. Die große Dichte der Wohnbebauung
verhindert allzu hohen Flächenverbrauch.
Störungen der Umwelt werden durch das Bauvorhaben zwar größer, bleiben aber auf einen
Bereich beschränkt, der durch die Nähe der umgebenden Bebauung bereits vorbelastet ist.
Folgende im Bebauungsplan formulierten Maßnahmen dienen der Minimierung des Eingriffs:
• Landschaftliche Einbindung durch Grünstrukturen
• Regelungen zur Minimierung der Versiegelung
Trotz dieser Maßnahmen bleiben negative Auswirkungen dauerhaft erhalten.
Zur Bilanzierung des Eingriffs siehe Bebauungsplan.
Planungsalternativen
Vor dem Hintergrund der bestehenden neuen Bebauung, deren Erschließung an einem
Wendehammer im Osten endet, liegt es nahe, die 2 zusätzlich geplanten Häuser direkt an
diesen Wendehammer anzubinden. Für die beiden Häuser ist damit keine zusätzliche
Erschließung erforderlich. Grundsätzlich unterschiedliche Alternativen standen deshalb nicht
zur Debatte. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplans wurden Anpassungen
vorgenommen, mit dem Ziel, die Eingriffe zu vemindern.
Datenmaterial
Der Beurteilung des Umweltberichtes lagen folgende Daten zur Verfügung und wurden
ausgewertet:
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Flächennutzungs und Landschaftsplan
Amtliche Biotopkartierung
FFH-Gebiete
Vogelschutzgebiete
Luftbild
Eigene Nutzungskartierung
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ja
ja
nicht im Geltungsbereich vorhanden
nicht im Geltungsbereich vorhanden
ja
ja
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Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Zusammenfassung
Die Stadt Deggendorf beabsichtigt mit der Aufstellung eines Bebauungsplans die rechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen, die in den letzten Jahren entstandenen Mehrfamilienhäuser
östlich der Thannbergstraße um 2 weitere Gebäude zu ergänzen. Da die beiden geplanten
Gebäude deutlich über die Siedlungsabgrenzung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans
hinausreichen, wird ein Deckblatt erforderlich.
Die Ansiedlung führt teilweise zu einer Intensivierung der bestehenden Nutzung sowie zu einer
Ausweitung des Siedlungsgebietes
Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter ergeben sich wir folgt:
Verlust großer Laubbäume
Geländeveränderungen
zusätzliche Flächenversiegelung
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Die Planung vermeidet Eingriffe in Bereiche mit hoher Bedeutung für Natur und Landschaft.
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