Bundesrat Jahrgangsstufe 10 Die Rolle des Bundesrates bei der Gesetzgebung Gruppe1: Stellt mit Hilfe des Textes sowie des Grundgesetzes Art. 50-53 dar, welche Aufgaben das Verfassungsorgan Bundesrat hat und wie es sich insgesamt zusammensetzt Gruppe 2: Recherchiert auf der Seite http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_9030/DE/struktur/stimmenverteilung/stimmenverteilung -node.html?__nnn=true die aktuelle Besetzung des Bundesrates in Bezug auf die Parteien! Stellt dar, wie viele Stimmen die einzelnen Bundesländer besitzen und bezieht diese Stimmenanzahl auf die Parteien (wer hat die Mehrheit)! Gruppe 3: Erarbeitet aus dem Grundgesetz (Art. 77), wie der Bundesrat bei der Gesetzgebung mitwirkt! Erstellt dazu eine Skizze! Gruppe 4: Erläutert anhand des Textes die Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses, seine Arbeitsweise sowie die Zielsetzung, die mit ihm verbunden ist! Die Rolle des Bundesrates bei der Gesetzgebung Gruppe1: Stellt mit Hilfe des Textes sowie des Grundgesetzes Art. 50-53 dar, welche Aufgaben das Verfassungsorgan Bundesrat hat und wie es sich insgesamt zusammensetzt Gruppe 2: Recherchiert auf der Seite http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_9030/DE/struktur/stimmenverteilung/stimmenverteilung -node.html?__nnn=true die aktuelle Besetzung des Bundesrates in Bezug auf die Parteien! Stellt dar, wie viele Stimmen die einzelnen Bundesländer besitzen und bezieht diese Stimmenanzahl auf die Parteien (wer hat die Mehrheit)! Gruppe 3: Erarbeitet aus dem Grundgesetz (Art. 77), wie der Bundesrat bei der Gesetzgebung mitwirkt! Erstellt dazu eine Skizze! Gruppe 4: Erläutert anhand des Textes die Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses, seine Arbeitsweise sowie die Zielsetzung, die mit ihm verbunden ist! © digitale-schule-bayern.de Astrid van Essenberg Bundesrat Jahrgangsstufe 10 Gesetzgebung (AB Gruppe 4) Vermittlungsverfahren Einsatz des Vermittlungsausschusses Der Vermittlungsausschuss ist ein aus Bundestag und Bundesrat paritätisch gebildetes Gremium: Er besteht aus 16 Mitgliedern des Bundestages und 16 Mitgliedern des Bundesrates. Die Vertreter des Bundestages werden entsprechend der Stärke der Fraktionen bestimmt. Für den Bundesrat entsendet jedes Land einen Vertreter. Die Mitglieder sind in ihren Entscheidungen völlig frei und an keinerlei Weisungen gebunden. Für die Vergangenheit - und wohl auch für die Zukunft - gilt: Unterschiedliche politische Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat führen dazu, dass der Vermittlungsausschuss häufiger tätig wird. Gemeinsame Suche nach Kompromissen Die Erfahrungen belegen aber auch: Nur in einem Bruchteil der Fälle, in denen der Ausschuss angerufen worden ist, sind die Gesetzesvorlagen am Ende gescheitert. Meist hat es, wenn auch manchmal erst nach langen Verhandlungen, einen Kompromiss gegeben, bei dem beide Seiten sich wechselseitig entgegengekommen sind. Genau das ist Sinn und Zweck des Vermittlungsverfahrens: das betreffende Gesetz so zu modifizieren, dass Bundestag und Bundesrat der umgearbeiteten Fassung gleichermaßen zustimmen können. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist der "Einigungsvorschlag" des Vermittlungsausschusses an Bundestag und Bundesrat. Mit dem Vermittlungsausschuss stellt die Verfassung also ein Gremium zur Verfügung, mit dem die Gefahr eines Stillstands der Gesetzgebung wirksam begrenzt wird. In der Praxis wirkt der Ausschuss als Kompromissschmiede zwischen Bundestag und Bundesrat. Varianten im Vermittlungsverfahren Für den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses gibt es drei Möglichkeiten: die Aufhebung, die Änderung oder die unveränderte Bestätigung des ursprünglichen Gesetzbeschlusses. In den beiden ersten Fällen muss darüber zunächst wieder der Bundestag beschließen: Stimmt er der Aufhebung zu, ist das Gesetzgebungsverfahren gescheitert. Stimmt er den vorgeschlagenen Änderungen zu, geht das Gesetz erneut an den Bundesrat. Schlägt der Vermittlungsausschuss eine Bestätigung des Gesetzbeschlusses vor, geht das Gesetz wieder an den Bundesrat: Stimmt dieser zu, kann das Gesetz in Kraft treten; lehnt er ab, kommt es darauf an, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz handelt. Einspruchs- und Zustimmungsgesetze Einen Einspruch kann der Bundestag mit entsprechender Mehrheit zurückweisen. Bei Zustimmungsgesetzen hingegen ist das Vorhaben gescheitert, wenn der Bundesrat seine Zustimmung verweigert. Allerdings: Auch Bundestag und Bundesregierung können in diesem Fall ihrerseits den Vermittlungsausschuss anrufen und damit das Vermittlungsverfahren erneut in Gang bringen. Der Artikel 77 des Grundgesetzes, der alle in diesem Zusammenhang maßgeblichen Bestimmungen enthält, unterstreicht damit das politische Konsensprinzip unserer Verfassung: Übereinkunft auf der Grundlage gegenseitiger Zugeständnisse statt wechselseitiger Konfrontation, Blockade und Lähmung der Politik. http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetzgebung/verm.html © digitale-schule-bayern.de Astrid van Essenberg Bundesrat Jahrgangsstufe 10 Struktur und Aufgaben des Bundesrates (AB Gruppe 1) Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Durch den Bundesrat sind die Länder unmittelbar an der Willensbildung des Bundes beteiligt und wirken dadurch in die Politik des Bundes hinein. Adler am Rednerpult Andererseits macht sich der Bund durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze und wirkt mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften und indirekt durch Regelungen der Europäischen Union in den Bereich der Länder hinein. So ist der Bundesrat die Bundeskammer der Länder, gleichzeitig aber auch die Länderkammer des Bundes. Bei der engen Verflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern - sie ist viel enger als zum Beispiel in den USA - ist eine solche "Mittlerfunktion" besonders wichtig. Der Bundesrat hat dabei die Belange der Länder zu wahren, gleichzeitig aber auch die Bedürfnisse des Gesamtstaates zu beachten. Wer im Bundesrat mitentscheidet, der kann das "Bundesinteresse" nie ohne das "Länderinteresse" und das "Länderinteresse" nie ohne "Bundesinteresse" sehen. Durch das Bundesorgan Bundesrat, das von den Regierungen der Länder gebildet wird, sind die Gliedstaaten also sehr eng in das politische Handeln und Unterlassen des Gesamtstaates einbezogen. Sie sind nicht nur "Befehlsempfänger", sondern sie entscheiden mit. http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_6898/DE/struktur/struktur-node.html?__nnn=true © digitale-schule-bayern.de Astrid van Essenberg Bundesrat Jahrgangsstufe 10 (AB Gruppe 2) Stimmenverteilung Gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Grundgesetzes hat jedes Land mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen. Insgesamt hat der Bundesrat 69 ordentliche Mitglieder und demzufolge 69 Stimmen. So macht die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit 35 Stimmen und die manchmal notwendige Zweidrittelmehrheit 46 Stimmen aus. Die Länder haben ein abgestuftes Stimmengewicht. Dieses orientiert sich zwar an der Einwohnerzahl, lässt sie jedoch nicht allein ausschlaggebend sein. Die im Bund vereinigten Länder "zählen" auch als solche. So ergibt sich ein Mittelweg zwischen föderativer und demokratischer Repräsentation. Das Grundgesetz wollte aber auf jeden Fall vermeiden, dass die großen Länder die übrigen übertrumpfen können; die kleinen Länder sollten die anderen allerdings auch nicht majorisieren können. Land Baden Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland - Pfalz Saarland Sachsen Sachsen - Anhalt Schleswig - Holstein Thüringen Einwohner in Ministerpräsident Millionen * 10,74 Oettinger Stimmen im Bundesrat 6 Regierungsparteien CDU/FDP 12,49 3,40 2,55 0,66 1,75 6,08 1,70 Stoiber Wowereit Platzeck Böhrnsen von Beust Koch Ringstorff 6 4 4 3 3 5 3 CSU SPD/PDS SPD/CDU SPD/CDU CDU CDU SPD/CDU 7,99 18,04 Wulff Rüttgers 6 6 CDU/FDP CDU/FDP 4,05 1,05 4,25 2,45 2,83 2,32 Beck Müller Milbradt Böhmer Carstensen Althaus 4 3 4 4 4 4 SPD CDU CDU/SPD CDU/SPD CDU/SPD CDU * Quelle Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Stand: 30.09.2006 © digitale-schule-bayern.de Astrid van Essenberg Bundesrat Jahrgangsstufe 10 (Folienvorlage Ergebnisse) Die Rolle des Bundesrates bei der Gesetzgebung 1. Was ist der Bundesrat? Zusammensetzung: Aufgaben: 2. Welche Partei hat aktuell im Bundesrat die Mehrheit? 3. Wie wirkt der Bundesrat bei der Gesetzgebung mit? 4. Was ist ein Vermittlungsausschuss? © digitale-schule-bayern.de Astrid van Essenberg