Umweltbericht - Stadt Garching

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Universitätsstadt Garching
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 171
„Kommunikationszone“
Umweltbericht
Datum:
14.06.2017
Verfasser:
Keller Damm Kollegen GmbH
Landschaftsarchitekten Stadtplaner
Lothstr. 19, 80797 München
Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht
2
Inhaltsverzeichnis
1
2
Einleitung_______________________________________________________________3
1.1.
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes___3
1.2.
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung______________________5
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen________________________7
2.1.
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2.1.7
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.7
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
Umweltzustandes einschl. der Gebiete, die erheblich beeinflusst werden_______7
Schutzgut Boden___________________________________________________________7
Schutzgut Wasser__________________________________________________________8
Schutzgut Klima/Luft_______________________________________________________10
Schutzgut Tiere und Pflanzen________________________________________________11
Schutzgut Landschaftsbild__________________________________________________16
Schutzgut Mensch_________________________________________________________17
Schutzgut Kultur- und Sachgüter_____________________________________________18
Prognose über den Umweltzustand bei Durchführung der Planung___________20
Prognose Schutzgut Boden_________________________________________________20
Prognose Schutzgut Wasser_________________________________________________21
Prognose Schutzgut Klima/Luft_______________________________________________23
Prognose Schutzgut Tiere und Pflanzen________________________________________24
Prognose Schutzgut Landschaftsbild__________________________________________26
Prognose Schutzgut Mensch________________________________________________26
Prognose Schutzgut Kultur- und Sachgüter_____________________________________28
3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung________________________________________________________________30
4
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen________________________________________________30
4.1
Vermeidungsmaßnahmen_____________________________________________30
4.2
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung______________________________________31
4.3
CEF-Maßnahmen_____________________________________________________31
5
Alternative Planungsmöglichkeiten_________________________________________32
6
Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und
Kenntnislücken__________________________________________________________32
7
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)__________________________________33
8
Zusammenfassung_______________________________________________________33
9
Literaturverzeichnis______________________________________________________36
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3
1 Einleitung
1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes
Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Stadt Garching zwischen der Freisinger Landstraße (St 2350, ehemalige B11) im Westen, der Ludwig-Prandtl-Straße im Norden, der UBahnlinie U6 im Osten und der Straße „Untere Straßäcker“ bzw. dem Brauneckweg im Süden.
In Nord-Süd-Richtung verlaufen durch das Planungsgebiet die beiden Fuß- und Radwege Römerhofweg und Schrannerweg, der Römerhofweg ist bis zu seinem Anschluss an die Ludwig-Prandtl-Straße in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Das Planungsgebiet hat eine
Größe von insgesamt etwa 29,6 ha.
Abb. 1: Lage des Plangebietes (schwarz schraffiert)
Kartengrundlage: Topographische Karte (BayernAtlas, Bayerische Vermessungsverwaltung)
Ziel der vorliegenden Planung ist es, eine stärkere Anbindung des Hochschul- und Forschungszentrums an die Stadt Garching zu erreichen und ein differenziertes und attraktives Wohnangebot auch für die unterschiedlichen Ansprüche von Studenten, Professoren, Beschäftigten und
Gastwissenschaftlern zu schaffen. Auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplanes war für die
„Kommunikationszone“ zwischen dem Hochschul- und Forschungszentrum im Norden und der
Stadt Garching im Süden ein städtebaulicher Masterplan zu entwickeln, der tragfähige Wege einer ökologisch sowie sozial nachhaltigen Stadtentwicklung aufzeigt und dabei die bestehende
Zäsur durch eine verbesserte Vernetzung zwischen den beiden Stadtteilen überwindet.
Zur Findung eines qualitätsvollen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes wurde für das Planungsgebiet der „Kommunikationszone“ im Jahr 2012 ein begrenzt offener
städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb im kooperativen Verfahren durchgeführt.
Am 24.01.2013 hat der Stadtrat beschlossen, das Konzept des mit dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurfs der beiden Planungsbüros bgsm Architekten Stadtplaner Partnerschaftsgesellschaft mbB, München und Keller Damm Roser Landschaftsarchitekten Stadtplaner
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GmbH, München unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Preisgerichts dem weiteren Bebauungsplanverfahren zu Grunde zu legen.
Mit dem Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 171 „Kommunikationszone“ werden die Voraussetzungen zur Entwicklung von neuem Wohnraum für mehr als 1.250 Wohneinheiten und mehr
als 2.800 Einwohner geschaffen. Ziel des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Konzeptes ist die Schaffung eines lebendigen Stadtquartiers mit großem Wiedererkennungswert
sowie attraktiven Grün- und Freiflächen, die den künftigen Bewohnern eine hohe Wohn- und
Lebensqualität bieten. Das soziale Nebeneinander soll durch Wohnungen für verschiedene Bevölkerungs- und Altersgruppen und ein vielfältiges Angebot an sozialen Infrastruktureinrichtungen gefördert werden. Das Vorhalten von Flächen für soziale und sportliche Infrastruktureinrichtungen und für Einzelhandelsnutzungen im Zufahrtsbereich zum Stadtquartier soll eine ortsnahe
Versorgung der Wohnbevölkerung sichern und zur Vermeidung von Kfz-Verkehren beitragen.
Die städtebaulichen, grünordnerischen und verkehrlichen Ziele im Detail sind der Begründung
zum Bebauungsplan zu entnehmen.
Im Bebauungsplan ist für die Wohnquartiere eine Festsetzung als „Allgemeines Wohngebiet“
(WA) vorgesehen. Diese eignen sich für die Unterbringung von unterschiedlichen Wohnformen,
von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern bis hin zu Wohnheimplätzen für Studenten und
Wohnungen für Gastwissenschaftler. Büro- und Dienstleistungsangebote wie auch der Versorgung des Gebietes dienende Läden und gastronomische Einrichtungen können in den Erdgeschossen untergebracht werden.
Folgende Flächen für Gemeinbedarf sind vorgesehen:
Gemeinbedarfsfläche 1:
Sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen zur Unterbringung einer Kindertageseinrichtung sowie besonderer Wohnformen.
Gemeinbedarfsfläche 2:
Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (z.B.
Hallenbad).
Gemeinbedarfsfläche 3:
Grundschule, Kindertageseinrichtung, Freizeiteinrichtung als zentrale Einrichtung für die soziale Infrastruktur.
Die Festsetzungen für die einzelnen Baufelder hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung,
Bauweise etc. sind dem Bebauungsplan zu entnehmen.
Die Erschließung des neuen Quartiers erfolgt über eine neue Anbindung an die Freisinger
Landstraße (Kreisverkehr). Eine Ringstraße erschließt die geplanten Baugebiete und ermöglicht
eine einfache und klare Orientierung. Bestehende Erschließungsstraßen wie die Straße „Untere
Straßäcker“ und der Brauneckweg werden ausschließlich für eine untergeordnete Erschließung
einiger weniger Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser verwendet. Erschließungsflächen, die nur
geringe Verkehrsbelastungen und untergeordnete Erschließungsfunktionen besitzen, werden
als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt. Zudem werden die bestehenden Fuß- und Radwegeverbindungen insbesondere zwischen der
Stadt Garching und dem Universitätsgelände räumlich in das neue Stadtquartier integriert und
mit weiteren Wegen sinnvoll ergänzt.
Im Zentrum der „Kommunikationszone“ ist ein zentraler Freiraum in Nord-Süd-Richtung vorgesehen, welcher als öffentliche Grünfläche festgesetzt wird. Dieser „Grüne Anger“ ermöglicht
eine weitgehend autofreie Verbindung in Nord-Südrichtung für Radfahrer und Fußgänger und
dient zudem als Fläche für die Naherholung für die künftigen Bewohner. Innerhalb des „Grünen
Angers“ sind außerdem mehrere Kinderspielplätze vorgesehen. In West-Ost-Richtung sind Verbindungen in die vorhandenen Quartiere bzw. in die freie Landschaft geplant.
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1.2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung
Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutzgesetzen, Abfall-, Boden- und Wassergesetzgebung sowie den Gesetzen zum Immissionsschutz sind auch untergeordnete Regelwerke (DIN-Normen etc.) zu berücksichtigen.
Gemäß dem Regionalplan der Region München liegt das Planungsgebiet in einem Bereich, der
für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt (gem. B II Ziel 2.3). Der Lenkung der
Siedlungsentwicklung in diesen Bereichen kommt dabei ein besonderes Gewicht zu.
Das östlich des Plangebietes verlaufende Isartal, welches auch als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen ist, ist im Regionalplan als regionaler Grünzug dargestellt (Karte 2 Siedlung und
Versorgung). Dem Isartal kommt zudem eine Bedeutung als regionales und überörtliches Biotopverbundsystem zu. Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sind im Bereich des Plangebietes
bzw. in dessen näherem Umfeld nicht ausgewiesen. Regionale Grünzüge oder landschaftliche
Vorbehaltsgebiete werden somit durch das Vorhaben nicht tangiert.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 2003 ist das Plangebiet überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der nordwestliche Teil des Plangebietes ist
im FNP als Grünfläche (Friedhof, Spielplatz) dargestellt, das bestehende Umspannwerk als Fläche für Versorgungsanlagen. Nördlich der 110-KV-Leitung, welche von dem Umspannwerk
nach Südosten führt, ist im rechtswirksamen FNP ein Sondergebiet „Hochschul- und Forschungsbereich“ ausgewiesen.
Der Flächennutzungsplan wird derzeit neu aufgestellt. Aktuell liegt eine Entwurfsfassung mit integriertem Landschaftsplan vom 31.05.2016 vor. Darin sind für den Bereich der Kommunikationszone bereits Wohnbau-, Gemeinbedarfs- und Grünflächen dargestellt, welche weitestgehend dem aktuellen Bebauungsplanentwurf entsprechen, jedoch noch Abweichungen in Teilbereichen aufweisen. Nördlich und nordöstlich des Plangebietes ist weiterhin ein Sondergebiet
„Hochschulbereich“ vorgesehen.
Für die Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter wurde auf
bestehende Datengrundlagen zurückgegriffen. Ausgewertet wurden insbesondere das Bayerische Fachinformationssystem Naturschutz (FIN-Web), der UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt sowie das Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis München
(ABSP).
Die im ABSP vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren sich vor allem auf die Schwerpunktgebiete des Naturschutzes, insbesondere das „Untere Isartal“ und die „Heidelandschaft mit Hart- und Lohwäldern im Münchner Norden“. Diese beiden Gebiete werden gemäß dem ABSP als
„Lebensraumkomplexe mit landesweiter Bedeutung“ eingestuft. Für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes selbst sieht das ABSP keine Maßnahmen vor. Südlich des Hochschul- und
Forschungszentrums ist jedoch im ABSP ein Vernetzungskorridor zum „Erhalt und zur Verbesserung der weiträumigen Vernetzungsfunktion des Isar-Grünzuges“ dargestellt. Darüber hinaus
enthält das ABSP Vorschläge zur „Durchführung biotopverbessernder Maßnahmen“ an den östlich des Plangebietes verlaufenden Fließgewässern (Garchinger Mühlbach und Nebengewässer).
Zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurde eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt (Büro für Landschaftsökologie 2017), deren Ergebnisse in den Umweltbericht eingearbeitet wurden.
Die bestehenden und prognostizierten Verkehrslärmbelastungen und die daraus abzuleitenden
Lärmschutzmaßnahmen wurden im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung (Steger &
Partner 2017) näher beleuchtet. Dabei wurden auch die vom Heizkraftwerk der TU München
ausgehenden Geräuschbelastungen berücksichtigt. Zu dem geplanten Neubau des Umspannwerks der E.ON Bayern liegt eine Beurteilung elektromagnetischer Felder gemäß 26. BImSchV
sowie eine Schalltechnische Immissionsprognose vor (Müller-BBM 2014a und 2014b).
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Bei der Beurteilung möglicher Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser wurde der
Geotechnische Bericht zum Neubau eines Kinderhauses mit Tiefgarage an der Straße Untere
Straßäcker (gbm 2015) berücksichtigt.
Die für die Erstellung des Umweltberichtes herangezogenen Gutachten sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen.
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2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1.Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes einschl. der Gebiete, die erheblich beeinflusst werden
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern werden in den Beschreibungen der
jeweiligen Schutzgüter behandelt.
2.1.1 Schutzgut Boden
Das Planungsgebiet liegt im Mittel auf einer Höhe von etwa 478,0 m ü. NN. Das Gelände fällt
von ca. 479,5 m ü. NN im Süden und Südwesten auf ca. 476,0 m ü. NN im Nordosten ab. Im
Nordwesten des Plangebietes sind lineare wallartige Aufschüttungen vorhanden, die nach Norden Richtung Heizkraftwerk und Feuerwehr der TU München eine Höhe von bis zu 482,5 m ü.
NN erreichen.
Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen den Naturräumen „Münchner Ebene“ und
„Mittleres Isartal“. Den Untergrund bilden tertiäre Schichten, die eine durchschnittliche Mächtigkeit von 2.000 – 3.000 m aufweisen. Das sog. „tertiäre Molassebecken“ ist mit tertiärem und
quartärem Abtragungsmaterial der Alpen gefüllt. Die oberen Schichten bestehen überwiegend
aus glazialen Sedimenten.
Gemäß der Übersichtsbodenkarte 1:25.000 (Quelle: UmweltAtlas Bayern) herrschen im westlichen Teil des Plangebietes (westlich des Umspannwerks) humusreiche Ackerpararendzinen
aus Carbonatsand- bis Carbonatschluffkies vor (Niederterrassen- und Spätglazialterrassenschotter, würmeiszeitlich). Diese können örtlich eine flache Deckschicht aus Lehm aufweisen.
Im zentralen Teil des Plangebietes (Umspannwerk und Bereich östlich des Römerhofweges)
dominieren Pararendzinen aus flachem kiesführendem Carbonatlehm (Flußmergel oder
Schwemms e d i m e n t ) ü b e r C a r b o n a t s a n d - b i s C a r b o n a t s c h l u f f k i e s
(Postglazialterrassenschotter).
Im östlichen Teil des Plangebietes (Bereich Schrannerweg und östlich Schrannerweg) kommt
als Bodentyp fast ausschließlich Kalkpaternia aus Carbonatsand bis Carbonatschluff und/über
Carbonatsandkies vor (Auensedimente).
Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzt (Acker). Im westlichen Teil des Plangebietes befindet sich ein Umspannwerk der E.ON Bayern mit teilweise versiegelten Flächen (Gebäude, Fahrwege, Punktfundamente). Daran schließen im Westen lineare
wallartige Aufschüttungen an, bei denen es sich vermutlich um Aushubmaterial aus früheren
Baumaßnahmen handelt. Der Römerhofweg sowie der Verbindungsweg zum Schrannerweg im
Norden des Plangebietes sind asphaltiert. Die übrigen landwirtschaftlichen Wege im Plangebiet
sind als Kieswege ausgebildet, der Schrannerweg ist als Fuß- und Radweg mit einem wassergebundenen Belag befestigt.
Im Bereich der versiegelten und befestigten Flächen sind die Bodenfunktionen gegenüber dem
natürlichen Zustand stark eingeschränkt. Auch im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen sind die Böden anthropogen überprägt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Böden
im Bereich der Ackerflächen mit Ausnahme der oberen 30 cm (Pflugsohle) noch einen weitgehend natürlichen Bodenaufbau besitzen. Mit der Nutzung als Ackerfläche sind jedoch in der Regel Schadstoff- und Nitrateinträge durch Spritzmittel und Düngung verbunden.
Gemäß der Bodenschätzungsübersichtskarte 1:25.000 handelt es sich um Ackerstandorte mit
durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen (Quelle: UmweltAtlas des LfU).
Altlasten/Kampfmittel
Südlich der Speicherbibliothek am Schrannerweg (Flur-Nr. 1869, Gemarkung Garching) befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche, welche teilweise innerhalb des Plangebietes liegt. Dabei
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handelt es sich um eine verfüllte Kiesgrube (Angaben von Seiten der Stadt Garching / Umweltamt, Quelle: Historische Recherche).
Zur Fläche des Umspannwerkes der E.ON Bayern liegen keine Angaben hinsichtlich Bodenbelastungen, Altlasten o. ä. vor.
Auch für das übrige Plangebiet liegen keine weiteren Angaben über Bodenbelastungen vor. Allerdings ist bekannt, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen westlich der St 2350 mit Klärschlamm beaufschlagt wurden und daher im Altlastenkataster erfasst sind. Es kann daher nicht
mit vollständiger Sicherheit ausgeschlossen werden, dass auch innerhalb des Planungsgebietes in der Vergangenheit schwermetallhaltiger Klärschlamm aufgebracht wurde. Zur Klärung
dieses Sachverhaltes wird die Entnahme und Untersuchung von Bodenproben im Zuge des
Bauvollzuges empfohlen.
Ein Kampfmittelverdacht besteht für das Plangebiet nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.
! Bewertung: Gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung (BayStMLU 2003) kommt anthropogen überprägten Böden unter Dauerbewuchs eine mittlere Bedeutung (Kategorie II) im Hinblick auf das Schutzgut Boden zu. Befestigte Wegeflächen haben dagegen nur eine geringe
Bedeutung (Kategorie I), versiegelte Flächen keine Bedeutung für das Schutzgut Boden.
2.1.2 Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Oberflächengewässer (Still- oder Fließgewässer, Quellen etc). Etwa 220 – 275 m östlich des Planungsgebietes, getrennt durch die UBahn-Trasse in Troglage, verläuft der Wiesäckerbach. Dabei handelt es sich um einen Seitenzweig des Garchinger Mühlbachs, der weiter östlich am Rand der Isaraue verläuft und mit dem
er sich nördlich des Forschungszentrums wieder vereint. Im Bereich des Forschungszentrums
selbst wurde der Wiesäckerbach großflächig um- und neugestaltet. Die Isar, die etwa 1 – 1,5
km östlich des Plangebietes verläuft, ist als Gewässer I. Ordnung eingestuft und zählt zum
Flussgebiet der Donau.
Gemäß dem UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) befindet sich das
Plangebiet außerhalb von Hochwassergefahrenflächen oder Überschwemmungsgebieten. Der
gesamte östliche Teil des Plangebietes (bis einschließlich des Bereichs um den Schrannerweg)
ist jedoch als „wassersensibler Bereich“ klassifiziert.
Wassersensible Bereiche sind gemäß den Angaben des LfU wie folgt charakterisiert:
„Diese Gebiete sind durch den Einfluss von Wasser geprägt und werden anhand der Moore, Auen,
Gleye und Kolluvien abgegrenzt. Sie kennzeichnen den natürlichen Einflussbereich des Wassers,
in dem es durch Hochwasser an Flüssen und Bächen, Wasserabfluss in Trockentälern oder hoch
anstehendes Grundwasser zu Überschwemmungen und Überspülungen kommen kann. Im Unterschied zu den Hochwassergefahrenflächen kann bei diesen Flächen keine definierte Jährlichkeit
des Abflusses angegeben werden.
Die wassersensiblen Bereiche werden auf der Grundlage der Übersichtsbodenkarte im Maßstab
1:25.000 erarbeitet. An Gewässern ohne Informationen zu Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken kann der wassersensible Bereich dabei helfen, das Hochwasserrisiko einzuschätzen.“
Die Darstellung als „wassersensibler Bereich“ ist im vorliegenden Fall vermutlich auf die Lage
im ehemaligen Auebereich der Isar zurückzuführen. Ein Überflutungsrisiko besteht gemäß dem
aktuellen Kenntnisstand nicht. Nach anhaltenden Regenperioden bzw. Starkregenereignissen
oder Hochwasserereignissen an der Isar muss jedoch grundsätzlich mit dem Auftreten von
Schichtwässern bzw. dem Anstieg des Grundwasserniveaus gerechnet werden (vgl. Geotechnischer Bericht, gbm 2015).
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Grundwasser
Nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) München beträgt der mittlere Grundwasserflurabstand im Plangebiet etwa 3,75 – 6,0 m.
Angaben zum mittleren Grundwasser-Stand (Quelle: WWA München):
- im Südosten des Plangebietes (Flur-Nr. 1862):
- im Westen des Plangebietes (Flur-Nr. 1184/24, Untere Straßäcker):
- im Westen des Plangebietes (Flur-Nr. 1184/24, im Norden):
- im Norden des Plangebietes (Flur-Nr. 1867):
474,0 m ü. NN
473,0 m ü. NN
472,0 m ü. NN
472,0 m ü. NN
Im Rahmen einer Baugrunderkundung zum Neubau eines Kinderhauses mit Tiefgarage an der
Straße „Untere Straßäcker“ (gbm 2015) wurde bis zu einer Tiefe von 5,0 m unter GOK (ca.
473,5 m ü. NN) kein Grundwasser angetroffen. Gemäß den Angaben von Seiten des WWA ist
in diesem Bereich mit einem mittleren Grundwasser-Stand von 473,0 m ü. NN zu rechnen, was
einem Grundwasserflurabstand von etwa 5,5 m entspricht. Im östlichen Teil des Plangebietes
(östlich des Schrannerweges) beträgt der Grundwasserflurabstand dagegen nur zwischen 3,75
und 4,25 m (vgl. Abb. 2).
Abb. 2: Angaben zum Mittleren Grundwasserstand innerhalb des Plangebietes (hellgelb hinterlegt)
GOK = Geländeoberkante gemäß Vermessung in m ü. NN, MGW = Mittlerer Grundwasserstand
in m ü. NN gem. Angaben des WWA, der Wert in Klammern gibt den daraus ermittelten Grundwasserflurabstand an (Kartengrundlage: Digitale Flurkarte, DFK, Bayerische Vermessungsverwaltung)
Angaben zum Höchstgrundwasserstand bzw. zum höchsten Bemessungswasserstand liegen
für das Plangebiet derzeit nicht vor.
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Gemäß dem Geotechnischen Bericht der gbm (2015) können die Grundwasserstände im Untersuchungsgebiet kleinräumig wechseln:
„Das Untersuchungsgebiet liegt im unmittelbaren Übergangsbereich zwischen den tertiären Sedimenten der Oberen Süßwassermolasse und quartären Isarschottern. Da die Basis des obersten
Grundwasserstockwerks zumeist durch tertiäre Sedimente gebildet wird, spielt in dem Übergangsbereich die durch die Schotter überdeckte ehemalige Topographie der Tertiärsedimente eine entscheidende Rolle: in mit Schottern aufgefüllten Vertiefungen sind Grundwasservorkommen vorhanden, in ebenfalls von Schottern überdeckten früheren Erhebungen nicht. Entsprechend bilden sich
in diesem Übergangsbereich lokal sehr unterschiedliche und schwankende Grundwasserhorizonte
aus. Zusätzlich können Schicht-/Stauwasserhorizonte im Bereich von gut wasserdurchlässigen
Zwischenlagen, bzw. oberhalb von Schlufflinsen auftreten.“
Der Grundwasserleiter ist das Quartär bzw. die quartären Schotter. Die Grundwasserfließrichtung ist Nord-Nord-Ost.
Die Quartärbasis liegt nach Angaben des WWA München im Süden des Plangebietes bei etwa
473,0 m ü. NN, im Norden bei etwa 470,0 m ü. NN. Die trennende Schicht zwischen dem Quartär und der Oberen Süßwassermolasse darf nach Auskunft des WWA München keinesfalls
durchstoßen werden, da es ansonsten zu einer Vermischung des bereits verunreinigten Quartärgrundwassers mit dem zu schützenden tertiären Tiefengrundwasser kommen könnte. Angaben zur Mächtigkeit der relevanten Trennschicht im Bereich des Plangebietes liegen nicht vor.
Die im Gebiet vorkommenden fluvioglazialen Ablagerungen (Schmelzwasserschotter) und quartären Flussschotter werden als ergiebige Poren-Grundwasserleiter mit hohen bis sehr hohen
Durchlässigkeiten klassifiziert (Quelle: UmweltAtlas des LfU). Auch gemäß der Baugrunderkundung zum Neubau eines Kinderhauses mit Tiefgarage an der Straße „Untere Straßäcker“ (gbm
2015) sind die anstehenden Böden als „sehr stark bis stark durchlässig“ einzustufen. Eine Versickerung von Niederschlagswasser in die Schicht des Würmschotters ist somit grundsätzlich
möglich.
Da keine schützenden Deckschichten den Aquifer überlagern, ist die Empfindlichkeit des
Grundwassers gegenüber möglichen Schadstoffeinträgen als hoch einzustufen. Im näheren
Umgriff des Planungsgebietes befinden sich keine Trinkwasserschutzgebiete, so dass davon
auszugehen ist, dass das oberste Grundwasserstockwerk für die Trinkwassergewinnung nicht
von Bedeutung ist. Nach Auskunft des WWA München bestehen jedoch eine Reihe von Grundwassernutzungen im Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums Garching-Nord. Das
Grundwasser wird hier vor allem zu Kühlzwecken genutzt, insbesondere auch zur Kühlung des
Forschungsreaktors.
Sollten sich im Rahmen von Bodenuntersuchungen Hinweise auf mögliche Untergrundverunreinigungen (z. B. durch Altlasten) ergeben, so sind auch die möglichen Auswirkungen auf
das Grundwasser zu berücksichtigen.
! Bewertung: Gemäß den Vorgaben des Leitfadens zur Eingriffsregelung (BayStMLU 2003)
ist das Gebiet hinsichtlich des Grundwassers der Kategorie II zuzuordnen (mittlere Bedeutung für das Schutzgut Wasser). Versiegelten Flächen kommt dagegen keine Bedeutung im
Hinblick auf das Grundwasser zu. Im Hinblick auf Oberflächengewässer hat das Plangebiet
keine Bedeutung.
2.1.3 Schutzgut Klima/Luft
Das Stadtgebiet Garching gehört großklimatisch zum Alpenvorland. Dementsprechend werden
die klimatischen Verhältnisse im Gebiet auch durch die Stauwirkung der Alpenkette und die für
das Alpenvorland typischen Föhnwinde beeinflusst.
Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 7-8° C, die durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge liegt bei 850 - 950 mm. Die häufigsten Windrichtungen sind Südwest, West, Nordwest,
Nordost (in der Reihenfolge der Nennung). Das Gebiet ist durch eine besondere Spätfrostgefährdung gekennzeichnet. Starke Spätfröste können bis Mitte Mai auftreten.
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Den derzeit landwirtschaftlich genutzten, offenen Flächen des Planungsgebietes kommt eine
allgemeine Bedeutung für die Kaltluftentstehung zu. Aufgrund des bestehenden Gefälles fließt
die Kaltluft überwiegend in östlicher und nordöstlicher Richtung ab. Dem Plangebiet kommt somit eine gewisse Bedeutung für die Kaltluftzufuhr in den nordöstlich gelegenen Bereich des
Hochschul- und Forschungszentrums zu.
Für die südlich und westlich angrenzenden Wohngebiete hat das Plangebiet dagegen keine wesentliche klimatische Ausgleichsfunktion, da die im Plangebiet entstehende Kaltluft dem Gefälle
folgend nach Osten bzw. Nordosten abfließt.
Das bestehende Umspannwerk im nordwestlichen Teil des Plangebietes hat keine Bedeutung
für die Kaltluftentstehung. Die vorhandenen wallartigen Aufschüttungen westlich des Umspannwerkes stellen eine Barriere im Hinblick auf den Kaltluftabfluss dar.
Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt das Plangebiet außerhalb klimatisch wirksamer Luftaustauschbahnen. Nähere Angaben liegen hierzu jedoch nicht vor.
Lufthygiene
Relevant sind im Plangebiet hauptsächlich die Immissionen aus dem Kfz-Verkehr. So ist eine
gewisse Beeinträchtigung der Lufthygiene durch die westlich des Planungsgebietes verlaufende
Freisinger Landstraße (St 2350) anzunehmen. Da jedoch keine Straßenrandbebauung vorhanden ist, können Überschreitungen der Grenzwerte der 39. BImSchV ausgeschlossen werden,
da sich die relevanten Schadstoffe (Stickstoffdioxid [NO2] und Feinstaub [PM10 und PM2,5])
schnell verteilen können und dadurch ausreichend verdünnt werden. Durch die etwa 600 m weiter westlich verlaufende Autobahn A9 sind aufgrund der Entfernung allenfalls geringe Auswirkungen auf die Lufthygiene des Planungsgebietes anzunehmen.
Größere industrielle Schadstoffquellen sind im Umfeld des Plangebietes nicht bekannt. Bei dem
nördlich des Plangebietes an der Ludwig-Prandtl-Straße gelegenen Heizkraftwerk der TU München handelt es sich um ein Gas-Heizkraftwerk mit vergleichsweise geringen Emissionswerten.
Nähere Angaben hierzu liegen derzeit nicht vor. Östlich des Plangebietes befindet sich die Geothermie-Heizzentrale der Stadt Garching. Neben der Nutzung von Erdwärme (Geothermie) wird
hier gelegentlich auch mit Gas zugeheizt, um Spitzenlasten auszugleichen. Die damit verbundenen Schadstoffemissionen sind jedoch als äußerst gering einzustufen.
Das Plangebiet wird derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt (Ackerflächen).
Durch die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie die Bodenbearbeitung
kann es zeitlich begrenzt zu erhöhten Luftbelastungen kommen, welche jedoch im üblichen
Rahmen einer landwirtschaftlichen Bodennutzung liegen und zudem auf temporäre Ereignisse
beschränkt sind.
! Bewertung: Gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung (BayStMLU 2003) kommt Flächen
ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen eine geringe Bedeutung (Kategorie I)
für das Schutzgut Klima und Luft zu.
2.1.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Als potenzielle natürliche Vegetation (PNV) wird für den westlichen Teil des Planungsgebietes
der Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald angegeben. Östlich des Römerhofweges besteht die
potenzielle natürliche Vegetation dagegen aus einem Feldulmen-Eschen-Auwald mit Grauerle
im Komplex mit einem Giersch-Bergahorn-Eschenwald (Quelle: FIN-Web des LfU).
Gemäß der Biotopkartierung des LfU befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches sowie im
direkten Umfeld des Planungsgebietes keine kartierten Biotope. Das nächstgelegene Biotop ist
der Gewässerlauf des Wiesäckerbachs, der etwa 220 - 275 m östlich des Plangebietes östlich
der U-Bahn-Trasse in nördlicher Richtung verläuft.
Der Bachlauf ist zusammen mit den gewässerbegleitenden Ufergehölzen und Hochstaudenfluren als Biotop Nr. 7736-0080 (Teilfläche -003 östlich des Plangebietes, Teilfläche -002 im Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums) erfasst. Im Bereich des nördlich anschließen-
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den Hochschul- und Forschungsgeländes wurde der Wiesäckerbach großflächig um- und neugestaltet.
Im Planungsgebiet sind keine Schutzgebiete oder andere nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz geschützten Objekte vorhanden (z. B. Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil etc.).
Das östlich des Plangebietes gelegene Isartal ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen
(Verordnung des Bezirks Oberbayern über den Schutz von Landschaftsteilen entlang der Isar in
den Landkreisen Bad-Tölz-Wolfratshausen, München, Freising und Erding als LSG). Die Grenze des LSG verläuft entlang des Wiesäckerbaches und weist somit einen Abstand von ca. 220
– 275 m zum Plangebiet auf. Der zentrale Bereich des Isartales ist zugleich als Natura 2000Gebiet gemeldet (FFH-Gebiet Nr. 7537-301, „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“).
Die Heideflächen und Lohwälder nördlich von München sind ebenfalls als FFH-Gebiet gemeldet (Nr. 7735-371) und überwiegend als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet „Mallertshofer Holz mit Heiden“ befindet sich etwa 1 km nordwestlich des
Plangebietes westlich der Autobahn A9. Das Naturschutzgebiet „Garchinger Heide“ befindet
sich in einer Entfernung von etwa 3 km nördlich des Plangebietes.
LSG
FFH-Gebiet
Nr. 7735-371
NSG
LSG
FFH-Gebiet
Nr. 7537-301
LSG
Abb. 3: Auszug aus dem FIN-Web mit Darstellung der Schutzgebiete. Das Plangebiet ist gelb schraffiert,
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind hellgrün dargestellt, FFH-Gebiete sind in pink dargestellt. Das FFH-Gebiet Nr. 7735-371 ist im Bereich des Kartenausschnittes deckungsgleich mit dem Naturschutzgebiet
„Mallertshofer Holz mit Heiden“.
Das Plangebiet selbst wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt (Ackerflächen, intensiv genutzt). Die das Planungsgebiet querenden Wege sind z.T. asphaltiert, gekiest oder mit
wassergebundenem Belag befestigt.
Im westlichen Teil des Plangebietes westlich des Römerhofweges befindet sich ein Umspannwerk der E.ON Bayern mit teilweise versiegelten Flächen (Gebäude, Fahrwege, Punktfundamente). Die zwischen den technischen Einrichtungen gelegenen Freiflächen werden von Grünlandbeständen und Rasenflächen eingenommen, welche nicht näher klassifiziert werden können, da das Gelände eingezäunt und nicht zugänglich ist. Das Umspannwerk ist mit einem Gehölzstreifen aus heimischen Bäumen und Sträuchern eingegrünt, u.a. Feld-Ahorn, Vogel-Kir-
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sche, Hasel, Schlehe etc.. Im Westen schließen an das Gelände lineare wallartige Aufschüttungen an, auf denen sich nährstoffreiche Brachflächen entwickelt haben (überwiegend Brennesselbestände und artenarme Altgrasfluren), partiell mit bereits fortgeschrittener Gehölzsukzession.
Abb. 4: Blick auf das Plangebiet von Südosten
nach Nordwesten
Abb. 5: Schrannerweg mit angrenzenden Ackerflächen, Blick nach Norden in Richtung Hochschul- und Forschungszentrum
Abb. 6: Ackerflächen im Südosten des Plangebietes, Blick nach Süden zu dem Neubaugebiet
am Brauneckweg
Abb. 7: Ackerflächen im Südosten des Plangebietes, Blick nach Westen zu dem Wohngebiet
am Lusenweg
Abb. 8: Umspannwerk am Römerhofweg
Abb. 9: Wallartige Aufschüttungen östlich des
Umspannwerkes mit artenarmen Altgrasfluren,
Brennesselbeständen und Gehölzen
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Südlich des Umspannwerks im Übergangsbereich zu dem Studentenwohnheim an der Straße
„Untere Straßäcker“ befindet sich eine Rasenfläche, die randlich als Stellplatzfläche für PKW’s
genutzt wird. Die Fläche zwischen Umspannwerk und Freisinger Landstraße wird als Ackerfläche bewirtschaftet. Im Süden schließt an die Ackerfläche eine junge, nährstoffreiche Brachfläche an, bei der es sich vermutlich um eine ehemalige Lagerfläche für Bodenaushub handelt.
Artenschutz
Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurde das Plangebiet hinsichtlich potenziell vorkommender artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten untersucht (Büro für Landschaftsökologie 2017). Darin wurden die Artengruppen Fledermäuse, Reptilien und Vögel für das Plangebiet als artenschutzrechtlich relevant eingestuft.
Fledermäuse
Gemäß der saP überwiegen im Untersuchungsgebiet fledermausfeindliche Lebensräume
(Äcker), die nur eine untergeordnete Bedeutung als Jagdrevier weniger Fledermausarten haben.
Im Untersuchungsgebiet können potenziell folgende Fledermausarten vorkommen:
Abendsegler
Braunes Langohr
Breitflügelfledermaus
Graues Langohr
Große Bartfledermaus
Großes Mausohr
Kleine Bartfledermaus
Mückenfledermaus
Nordfledermaus
Rauhautfledermaus
Wasserfledermaus
Weißrandfledermaus
Zweifarbfledermaus
Zwergfledermaus
Von den aufgeführten Fledermausarten nutzen der Große Abendsegler, die Rauhautfledermaus
und meist auch die Große Bartfledermaus überwiegend Quartiere in Bäumen, die anderen Arten bevorzugen Quartiere in und an Gebäuden.
Im Mai 2017 wurde eine Untersuchung der Fledermäuse im Bereich des Umspannwerks durchgeführt, da Vorkommen von Fledermausquartieren unter den Flachdächern der Gebäude
grundsätzlich möglich sind. Diese kommt zu folgendem Ergebnis (vgl. saP, Büro für Landschaftsökologie 2017):
„Einzelne Fledermäuse jagten beständig entlang der Baumhecken südlich und westlich des Gebäudes.
Regelmäßig flogen die Tiere auch das Gebäude an. Hier machten sie Jagd auf an den Wänden sitzende
Insekten. Ein Ein- oder Ausflug unter die Attika konnte nicht festgestellt werden.
Aufgrund dieser Ergebnisse kann davon ausgegangen werden, dass sich in und an den Gebäuden auf
dem Gelände des Umspannwerkes keine Fledermausquartiere befinden.“
Bei den Reptilien ist die Zauneidechse die einzige Art, die im Plangebiet potenziell vorkommen
könnte. Bei den Bestandsaufnahmen wurden keine Zauneidechsen gefunden. Trotzdem können Vorkommen innerhalb des Plangebietes nicht sicher ausgeschlossen werden. In der saP
wird die Lebensraumeignung des Plangebietes für die Zauneidechse wie folgt beschrieben (vgl.
Büro für Landschaftsökologie 2017):
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„Es gibt im Untersuchungsgebiet einige Flächen, die aufgrund ihrer Struktur gut als Lebensraum für die
Zauneidechse geeignet sind. Diese liegen aber zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen, Straßen
und bebauten Grundstücken mit nur kleinen Hausgärten. Äcker, stark befahrene Verkehrswege und dicht
bebaute Wohnsiedlungen sind für Zauneidechsen nur schwer durchwanderbar. Deshalb sind diese Lebensräume für Zauneidechsen, die im weiteren Umfeld – z.B. an den Isardämmen oder an breiten
Waldrändern im Isarauwald – vorkommen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, nur sehr
schwer erreichbar. Als eigenständiger Lebensraum für eine isolierte Population sind diese Flächen zu
klein und wohl auch durch die üblichen Probleme in und im Umfeld von Siedlungsgebieten – Verluste
durch Straßenverkehr, hoher Feinddruck durch Katzen – stark beeinträchtigt.“
Im Mai 2017 wurden zwei Begehungen im Bereich des Umspannwerkes zur Erfassung von
Reptilien durchgeführt. Dabei konnten keine Zauneidechsen gefunden werden. Die saP des
Büros für Landschaftsökologie (2017) kommt daher hinsichtlich möglicher Vorkommen von Zauneidechsen zu folgendem Ergebnis:
„Wenn innerhalb des Umspannwerkes eine größere Population der Zauneidechse vorhanden wäre, würde diese auch in das Umfeld ausstrahlen und einzelne Tiere wären dann wahrscheinlich bei der Bestandsaufnahme schon im Jahr 2013 gefunden worden. Auch wenn gewisse Unsicherheiten bestehen,
kann wohl davon ausgegangen werden, dass im Bereich des Umspannwerkes keine Zauneidechsen vorkommen.“
Für die Erstellung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erfolgte im Jahr 2013
eine Bestandsaufnahme der im Gebiet vorkommenden Vogelarten. Zudem wurde der Bayerische Brutvogelatlas ausgewertet. Im Plangebiet wurden insgesamt 38 (Brut-)Vogelarten festgestellt. Dabei handelt es sich überwiegend um häufige und ungefährdete Arten. Als prüfungsrelevante Vogelarten wurden gemäß saP die Arten Rebhuhn, Schafstelze, Feldlerche, Feldsperling,
Goldammer und Klappergrasmücke eingestuft.
Der Feldsperling, die Goldammer und die Klappergrasmücke sind gem. saP als Arten der strukturreichen Landschaft mit Gehölzen zu bezeichnen. Der Feldsperling ist über das gesamte Planungsgebiet und dessen Umfeld verbreitet. Er wurde an vier Stellen als Brutvogel nachgewiesen. Er besiedelt sowohl die umliegenden Hausgärten als auch Hecken und Gehölzbestände.
Weitere Brutpaare sind in den umliegenden Siedlungen zu erwarten. Von der Goldammer wurden sechs Brutpaare im Planungsgebiet und in dessen Umfeld nachgewiesen. Die Art besiedelt
die Hecken und Gebüschbestände abseits der Hausgärten. Sie benötigt im Umfeld der Gehölzbestände offene Feldfluren. Die Klappergrasmücke wurde an zwei Stellen – in einem Hausgarten am Rand des Planungsgebietes und im an das Planungsgebiet angrenzende Hochschulund Forschungszentrum nachgewiesen.
Feldlerche, Rebhuhn und Wiesenschafstelze sind als Vogelarten der Agrarlandschaft zu bezeichnen. Von der Feldlerche brüteten zwei Paare innerhalb des Plangebietes, bei der Schafstelze und dem Rebhuhn wurde jeweils ein Brutpaar nachgewiesen.
! Bewertung: Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich der befestigten
Wege bieten Tieren und Pflanzen wenig geeignete Lebensräume und weisen gemäß dem
Leitfaden zur Eingriffsregelung nur eine geringe Bedeutung für dieses Schutzgut auf (Kategorie I). Trotzdem kommt diesen Flächen eine artenschutzrechtliche Bedeutung als Lebensraum für einige Vogelarten der Agrarlandschaft zu (Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze). Die vorhandenen Gehölzbestände im Bereich des Umspannwerkes sowie die älteren
Brachflächen (> 5 Jahre) im Bereich der wallartigen Aufschüttungen haben gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen
(Kategorie II). Versiegelten Flächen wie asphaltierten Straßen (Römerhofweg) sowie den
Gebäuden und sonstigen versiegelten Flächen im Bereich des Umspannwerkes ist keine
Bedeutung für Pflanzen und Tiere beizumessen (Kat. 0).
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2.1.5 Schutzgut Landschaftsbild
Das Landschaftsbild wird im Planungsgebiet vor allem durch die ausgeräumte, strukturarme
Agrarlandschaft bestimmt. Gehölzstrukturen befinden sich lediglich im Randbereich des Umspannwerks sowie auf den wallartigen Aufschüttungen im Nordwesten des Plangebietes. Den
nördlichen Abschluss des Plangebietes säumen heckenartige Gehölzstrukturen, welche aber
bereits außerhalb des Plangebietes stocken. Markante Baumbestände außerhalb des Planungsgebietes befinden sich am nördlichen Siedlungsrand von Garching sowie östlich des
Plangebietes entlang des Wiesäckerbaches sowie im Bereich der Isarauen.
Abb. 10: Strukturarme Agrarlandschaft ohne gliedernde Gehölzstrukturen. Im Hintergrund sind die
Gebäude des Hochschul- und Forschungszentrums und der Meteo-Mast der TU erkennbar.
Abb. 11: Strukturarme Agrarlandschaft ohne gliedernde Gehölzstrukturen. Im Hintergrund ist der
Siedlungsrand von Garching (mit Baumbestand)
zu erkennen.
Abb. 12: Gehölzbestände im Randbereich des
Umspannwerkes.
Abb. 13: Heckenstrukturen im Norden (außerhalb
des Geltungsbereiches)
Das Orts- und Landschaftsbild wird außerdem durch die angrenzenden Siedlungsflächen im
Süden sowie das Hochschul- und Forschungszentrum im Norden bestimmt. Die Wohnbebauung im Süden besteht im Bereich des Brauneckweges überwiegend aus Einfamilienhäusern,
ansonsten dominiert Doppel- und Reihenhausbebauung. Im Westen im Bereich der Siedlung
„Untere Straßäcker“ befinden sich auch Geschosswohnungsbauten sowie ein Studentenwohnheim.
Nördlich des Plangebietes bis zur Ludwig-Prandtl-Straße befindet sich eine Zone mit unterschiedlichen Einrichtungen der technischen Infrastruktur der Technischen Universität (TU) München (Heizzentrale, Feuerwehr, Speicherbibliothek und das Max-Planck-Institut für Quantenoptik), umgeben von einer Landschaftsstruktur mit ausgewachsenen Feldhecken. Unmittelbar an
der Ludwig-Prandtl-Straße befindet sich der profilüberragende Meteo-Mast der TU München 2,
in dem wichtige Klimadaten gesammelt werden.
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Im Westen wird das Plangebiet durch die Freisinger Landstraße (St 2350) begrenzt. Die stark
befahrene Staatsstraße stellt eine optische und akustische Barriere dar.
Eine Funktion als Erholungsgebiet kommt dem Plangebiet derzeit nicht zu (s. Kap. 2.1.6
Schutzgut Mensch - Erholung).
! Bewertung: Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich der befestigten
Wege sind gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung im Hinblick auf das Landschaftsbild
von geringer Bedeutung (Kategorie I). Die vorhandenen Gehölzbestände im Bereich des
Umspannwerkes sowie die älteren Brachflächen im Bereich der wallartigen Aufschüttungen
haben dagegen eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild (Kategorie II).
Versiegelten Flächen wie asphaltierten Straßen und Gebäuden kommt keine Bedeutung im
Hinblick auf das Landschaftsbild zu (Kat. 0).
2.1.6 Schutzgut Mensch
Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr
Das Planungsgebiet wird vorrangig vom Straßenverkehrslärm der Freisinger Landstraße (St
2350) belastet. Bei freier Schallausbreitung ergeben sich am Westrand des Planungsgebietes
Pegelwerte von 62 dB(A) tags in einem Abstand von ca. 30,0 m zur Fahrbahnkante sowie von
53 dB(A) nachts (vgl. Steger & Partner 2017). Darüber hinaus ist entlang der St 2350 gemäß
Bundes-Fernstraßen-Gesetz ein Mindestabstand von 20,0 m zwischen Fahrbahnrand und Bebauung einzuhalten. Bei der derzeitigen Nutzung als Ackerfläche sind keine schalltechnischen
Orientierungswerte einzuhalten.
Lärmimmissionen aus dem Schienenverkehr
Ausgehend von der U-Bahntrasse, die im Osten in ca. 200 m Entfernung vom Planungsgebiet
in Troglage verläuft, ist die Geräuschbelastung bei ca. 196 Zügen tags und 48 Zügen nachts mit
tags ca. 50 dB(A) und nachts 45 dB(A) am östlichen Rand des Siedlungsbereichs eher gering
(vgl. Steger & Partner 2017).
Lärmimmissionen aus gewerblichen Nutzungen / Anlagengeräusche
Hinsichtlich der Geräuschbelastung durch die Heizzentrale ist festzustellen, dass die Geräusche
tags und nachts annähernd gleich laut sind. Dabei treten in einem Abstand von 20,0 m Pegelwerte von 48 dB(A) bzw. in einem Abstand von 140,0 m von ca. 33 dB(A) auf. Es kann erwartet
werden, dass außerhalb der 35 dB(A)-Isophone das Geräusch aufgrund der Fremdgeräuschbelastung durch Straßenverkehr kaum noch hörbar ist.
Bezüglich der Geräuschpegel bei Betrieb der Notstromaggregate kann festgehalten werden,
dass der Betrieb der Notstromaggregate in der Nacht als Notsituation im Sinne von Nr. 7.1 der
TA Lärm bewertet werden kann. Tags findet regelmäßig Testbetrieb mit ca. 1 Stunde Dauer
statt, bei dem in einem Abstand von 20,0 m Pegelwerte von ca. 64 dB(A) bzw. in einem Abstand von 140,0 m von ca. 53 dB(A) auftreten. Der für die Geräuschbelastung maßgebliche Beurteilungspegel ist unter Berücksichtigung der Zeitbewertung bei 1 Stunde Betriebsdauer tags
12 dB(A) niedriger als der Geräuschpegel. Unabhängig von der Bewertung der Geräusche ist
ihr potentielles und tatsächliches Vorhandensein als Störung für lärmempfindliche Nutzungen
zu berücksichtigen. Südlich der Gebäude befindet sich derzeit eine Erdaufschüttung, durch die
zumindest in Bodennähe der Geräuschpegel gemindert wird (vgl. Steger & Partner 2017).
Innerhalb des Plangebietes befindet sich am Römerhofweg das Umspannwerk der E.ON Bayern, welches ebenfalls in Bezug auf Anlagenlärm relevant ist. Zur Geräuschbelastung des bestehenden Umspannwerkes liegen keine Angaben vor. Das Umspannwerk soll im Zuge der aktuellen Planungen nach Norden auf das Grundstück Flur-Nr. 1184/176 verlegt werden. Zum
Neubau des Umspannwerkes wurde eine Schalltechnische Immissionsprognose erstellt (MüllerBBM 2014b, s. Kap. 2.2.6 „Prognose Schutzgut Mensch“).
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Östlich des Plangebietes befindet sich die Geothermie-Heizzentrale der Stadt Garching. Neben
der Nutzung von Erdwärme (Geothermie) wird hier gelegentlich auch mit Gas zugeheizt, um
Spitzenlasten auszugleichen. Nähere Angaben zu den damit verbundenen Lärmimmissionen
liegen derzeit nicht vor.
Sonstige Lärmimmissionen
Eine Lärmbelastung durch den Flughafen Erding ist gemäß Lärmkartierung 2007 und 2012 nicht
gegeben.
Der Meteo-Mast der TU München (Oskar-von-Miller-Turm) dient der Durchführung meteorologischer Messungen. Es ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht davon auszugehen, dass dies
mit für das Plangebiet relevanten Immissionen verbunden ist.
Durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen im Plangebiet selbst sowie der angrenzenden Flächen kann es zu Lärmimmissionen kommen. Eine wesentliche Beeinträchtigung
ist jedoch nicht gegeben, da sich bei einer üblichen landwirtschaftlichen Bestellung der Flächen
die Belästigungen auf temporäre Ereignisse beschränken.
Weitere Lärmquellen (z. B. Sport- und Freizeitanlagen) sind für das Planungsgebiet nicht relevant.
Elektromagnetische Felder
Zu dem bestehenden Umspannwerk der E.ON Bayern liegen keine Angaben bezüglich elektromagnetischer Felder vor. Das Umspannwerk soll im Zuge der aktuellen Planungen nach Norden
auf das Grundstück Flur-Nr. 1184/176 verlegt werden. Zu dem geplanten Neubau des Umspannwerks liegt ein Gutachten zur Beurteilung elektromagnetischer Felder gemäß 26.
BImSchV vor (Müller-BBM 2014a, s. Kap. 2.2.6 „Prognose Schutzgut Mensch“).
Erholung
Das Plangebiet selbst und die nähere Umgebung sind nur sehr bedingt für die Erholungsnutzung geeignet. Dies ist insbesondere auf die intensive landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen. Im westlichen Teil des Plangebietes kommt auch noch die Vorbelastung durch die Freisinger Landstraße (St 2350) hinzu. Neben den davon ausgehenden Lärmbelastungen spielt auch
die visuelle Beeinträchtigung durch den Straßenverkehr eine Rolle.
Die in Nord-Süd-Richtung durch das Plangebiet verlaufenden Wege (Römerhofweg, Schrannerweg) stellen wichtige Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen dem Siedlungsbereich von
Garching und dem Hochschul- und Forschungszentrum dar. Diese Wege sind auch im Radverkehrskonzept der Stadt Garching aus dem Jahr 2009 entsprechend dargestellt. Auch weiter östlich entlang des Wiesäckerbachs verläuft ein Fuß- und Radweg, der rege frequentiert wird und
im Radverkehrskonzept als bestehender Radweg dargestellt ist.
Östlich des Plangebietes liegt in ca.1 - 1,5 km Entfernung der Erholungsraum Isarauen, im
Westen das Sport- und Erholungsgelände Garchinger See in vergleichbarer Entfernung. Somit
sind attraktive Erholungsflächen in der Umgebung vorhanden.
2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und in dessen Umfeld sind keine denkmalgeschützten Gebäude oder unter Ensembleschutz stehenden Baustrukturen vorhanden.
Zwei flächige Bodendenkmäler ragen jedoch randlich in das Plangebiet hinein (vgl. Abb. 14).
Diese werden im Bayerischen Denkmalatlas mit folgenden Angaben geführt:
D-1-7735-0257:
Körpergräber des Endneolithikums (Glockenbecher), der mittleren und der
späten Bronzezeit, Bestattungsplatz mit Kreisgräben vorgeschichtlicher
Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht
19
Zeitstellung sowie Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. Benehmen
nicht hergestellt.
D-1-7735-0317:
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung und Brandgräber der römischen
Kaiserzeit. Benehmen nicht hergestellt.
Die erfassten Bodendenkmäler sind außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes bereits teilweise überbaut. Angaben über ggf. bereits erfolgte archäologische Untersuchungen liegen derzeit nicht vor.
D-1-7735-0257
D-1-7735-0317
Abb. 14: Auszug aus dem Bayerischen Denkmalatlas mit Darstellung der Bodendenkmäler als rot schraffierte Flächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist mit einer gelben Linie umgrenzt.
Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht
20
2.2 Prognose über den Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Die nachstehende Tabelle gibt eine Zusammenstellung der durch die Planung zu erwartenden
Auswirkungen wieder:
Schutzgut
Boden
Wasser (Grundwasser)
Auswirkungen
auf die einzelnen Schutzgüter
xx
xx - xxx
Klima/Luft
x
Tiere und Pflanzen
x
Landschaftsbild
x - xx
Mensch
x
Kultur- und Sachgüter
x
x
xx
xxx
keine Auswirkungen
Auswirkungen geringer Erheblichkeit
Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit
Auswirkungen hoher Erheblichkeit auf das Schutzgut
Die konkreten Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter einschließlich der
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern sind in den nachfolgenden Kapiteln
2.2.1 – 2.2.7 beschrieben.
2.2.1 Prognose Schutzgut Boden
Baubedingt werden größere Flächen verändert und Oberboden abgetragen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Anlage von Gebäuden, großflächigen Tief- / Gemeinschaftstiefgaragen und Verkehrsflächen vorgesehen, welche zu einem großflächigen Bodenverlust einschließlich der damit verbundenen Bodenfunktionen wie Lebensraumfunktion, Filter- und
Speicherfunktion sowie Regulationsfunktion führt. Weitgehend erhalten bleiben die Bodenfunktionen dagegen im Bereich der geplanten Grünflächen.
Zur Minderung der Beeinträchtigungen im Hinblick auf das Schutzgut Boden sollten die Belagsflächen innerhalb der Baufelder auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden. Im Bebauungsplan ist diesbezüglich festgesetzt, dass für oberirdische Stellplätze, Garagenvorplätze,
Zufahrten zu den Tief-/Gemeinschaftstiefgarage und Garagen (außerhalb von unterbauten Flächen) wasserdurchlässige Beläge zu verwenden sind. Auch die Wege innerhalb der geplanten
öffentlichen Grünflächen sollten nach Möglichkeit mit wassergebundenen Belägen versehen
werden.
Der Ausgleich für die Eingriffe in das Schutzgut Boden wird zusammen mit den übrigen Schutzgütern im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ermittelt und es werden geeignete Ausgleichsflächen zugeordnet (vgl. Kap. 4.2).
Altlasten
Die bestehende Altlastenverdachtsfläche (Flur-Nr. 1869, Gemarkung Garching) liegt gemäß den
Festsetzungen des Bebauungsplanes im Bereich der Gemeinbedarfsfläche für die geplante
Grundschule (Rasenspielfeld). Im Hinblick auf die geplanten sensiblen Nutzungen sind entsprechende vertiefende Bodenuntersuchungen durchzuführen. Schadstoffbelastete Böden sind zu
entfernen und fachgerecht zu entsorgen oder es sind geeignete Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um einer potenziellen Gefährdung der Schutzgüter Mensch und Grundwasser vorzubeugen. Im städtebaulichen Vertrag wird geregelt, dass die Fläche lastenfrei (d. h. auch altlastenfrei) einzubringen ist.
Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht
21
Der ordnungsgemäße Umgang mit schadstoffbelasteten Böden ist im Bundesbodenschutzgesetz bzw. in der Bundesbodenschutzverordnung geregelt. Eine Festsetzung im Bebauungsplan
ist daher nicht erforderlich.
Zur Fläche des Umspannwerkes der E.ON Bayern liegen keine Angaben hinsichtlich Bodenbelastungen, Altlasten o. ä. vor. Auch für diese Fläche gilt, dass sie lastenfrei (d. h. auch altlastenfrei) einzubringen ist. Im Bebauungsplan wird die Fläche aufgrund der bisherigen Nutzung vorsorglich als Altlastenverdachtsfläche eingetragen. Sie liegt im Bereich der festgesetzten Allgemeinen Wohngebiete WA 2 mit WA 4 sowie im Bereich von Verkehrsflächen.
! Fazit: Durch die geplanten Gebäude incl. Tief-/Gemeinschaftstiefgaragen und Verkehrsflächen kommt es zu einem nicht unerheblichen Verlust von Boden durch Überbauung. Im Bereich der geplanten Grünflächen bleiben die Bodenfunktionen dagegen weitgehend erhalten.
Gegebenenfalls vorhandene schadstoffbelastete Böden werden entsprechend saniert. Insgesamt sind Umweltauswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut Boden zu erwarten.
2.2.2 Prognose Schutzgut Wasser
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Oberflächengewässer, sodass Auswirkungen auf Oberflächengewässer ausgeschlossen werden können.
Im Hinblick auf das Grundwasser sind jedoch erhebliche Auswirkungen möglich, denn der
Grundwasserflurabstand beträgt im Plangebiet nur zwischen 3,75 und 6,0 m.
Gemäß dem Bebauungskonzept ist vorgesehen, die erforderlichen Stellplätze weitgehend in
Tief-/Gemeinschaftstiefgaragen unterzubringen, um gut nutzbare, qualitätsvolle Freiflächen im
Gebäudeumfeld zu schaffen. Aufgrund des derzeit als nachzuweisen unterstellten Stellplatzbedarfs, des Bedarfs an Fahrradabstellplätzen, dem zusätzlichen Bedarf an Keller- und Technikräumen sowie zur Einhaltung der Maßobergrenze der BauNVO für Allgemeine Wohngebiete
von 0,8 GRZ wären in einigen Baugebieten zwei Untergeschosse notwendig. Die erforderliche
Tiefe für zwei Untergeschosse beträgt abhängig auch von der Höhe der Überdeckung der Tief-/
Gemeinschaftstiefgarage bis zu ca. 8,50 m.
Bei zwei Untergeschossen würde demnach auf jeden Fall ein Eingriff in das oberste Grundwasserstockwerk stattfinden. Zudem wäre auch die Quartärbasis betroffen, welche nach Auskunft
des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) München im Süden des Plangebietes bei 473,0 m ü. NN
und im Norden bei etwa 470,0 m ü. NN liegt. Die trennende Schicht zwischen der Oberen Süßwassermolasse (Tertiär) und dem Quartär darf nach Auskunft des WWA München keinesfalls
durchstoßen werden, da es ansonsten zu einer Vermischung des bereits verunreinigten Quartärgrundwassers mit dem zu schützenden tertiären Tiefengrundwasser kommen könnte. Da
nicht bekannt ist, wie stark die Trennschicht ist, muss bei dem derzeitigen Kenntnisstand davon
ausgegangen werden, dass eine Realisierung von zwei Untergeschossen mit erheblichen negativen Auswirkungen im Hinblick auf das Grundwasser verbunden wäre und daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht äußerst kritisch zu beurteilen ist.
Ziel der Weiterentwicklung der Planung ist es deshalb, bei Festhalten an der zulässigen Versiegelung von maximal 80% der Baugebiete, die Notwendigkeit einer zweigeschossigen Unterbauung zu vermeiden. Als geeignete Vermeidungsmaßnahmen stellen sich nach derzeitigem Planungsstand dar:
-
Reduzierung des nachzuweisenden Stellplatzschlüssels
-
Realisierung eines Teils der nachzuweisenden Stellplätze als Duplex-Parker
-
Unterbringung eines Teils der Stellplätze außerhalb der jeweiligen Baugebiete, z.B. in einer oberirdischen Quartiersgarage oder in benachbarten Baugebieten
-
Reduzierung der Geschossfläche zur Verringerung des Stellplatzbedarfs
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-
Prüfung des, für den Stellplatzbedarf unterstellten Verhältnisses von Geschossfläche zu
Wohnfläche
-
sinnvolle Anordnung/Mischung von verschiedenen Wohnformen mit unterschiedlichen
Stellplatznachweisen
Anhand der Ergebnisse einer noch durchzuführenden hydrogeologischen Untersuchung wird im
Detail und entsprechend der baugebietsbezogenen Lage zum Grundwasser zu beurteilen sein,
welche der genannten Maßnahmen heranzuziehen sind. Zudem befindet sich die dem Bebauungsplan zugrunde gelegte „Stellplatzsatzung“ derzeit in der politischen Diskussion.
Auch bei normalen eingeschossigen Untergeschossen und/oder bei der Ausbildung von Duplex-Parkern ist im überwiegenden Teil des Plangebietes mit einem Eingriff in das Grundwasser
zu rechnen. Dies betrifft insbesondere den zentralen und östlichen Teil des Plangebietes, da
hier der Grundwasserflurabstand nur ca. 3,75 – 4,25 m beträgt. Im westlichen Teil des Plangebiets befindet sich das Grundwasser dagegen zwischen 4,5 und 6,0 m unter Flur. Da bei einfachen Kellergeschossen bzw. Tiefgaragen incl. Gründung abhängig auch von der Höhe der
Überdeckung der Tief-/Gemeinschaftstiefgarage von einer Eingriffstiefe von bis zu ca. 4,50 m
auszugehen ist und die Ausbildung von Duplex-Parkern diesen Eingriff erhöht, sind bau- und
anlagebedingte Eingriffe in das Grundwasser insbesondere im zentralen und östlichen Teil des
Plangebietes möglich. Angaben zum Höchstgrundwasserstand bzw. zum höchsten Bemessungswasserstand liegen für das Plangebiet derzeit nicht vor. Somit kann hier ohne weitere Datengrundlagen keine abschließende Beurteilung vorgenommen werden.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es je nach Eingriffstiefe zu einem Aufstau des
Grundwassers vor dem Hindernis (Keller / Tiefgarage) kommen kann. Dies kann unter Umständen zu einer Veränderung des Grundwasserstandes auf Nachbargrundstücken führen. Auch die
Fließrichtung des Grundwassers könnte entsprechend beeinflusst werden (Barrierewirkung).
Dies könnte zur Folge haben, dass der Zustrom des Grundwassers in den Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums verringert wird, was besonders problematisch wäre, da in diesem Bereich eine Vielzahl von Grundwassernutzungen vorhanden ist. Eine Veränderung des
Grundwasserzustroms in den Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums muss daher in
jedem Fall vermieden werden. Auch aus diesem Grund sind die vorgesehenen zweigeschossigen Untergeschosse aus wasserwirtschaftlicher Sicht äußerst kritisch zu beurteilen, da diese in
jedem Fall eine Barriere für den Grundwasserstrom darstellen würden.
Aus der Sicht des Wasserwirtschaftsamtes München ist daher im vorliegenden Fall eine Hydrogeologisches Gutachten erforderlich, um die Lage des Grundwasserspiegels durch Erkundungsbohrungen an geeigneten Stellen im Bereich des Plangebietes exakt zu ermitteln und die
zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens entsprechend detailliert beurteilen zu können.
Außerdem können im Rahmen eines Hydrologischen Gutachtens u. U. technische Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die zweigeschossigen Untergeschosse ggf. realisiert werden können.
Im Rahmen des Bauvollzugs ist bei einem Eingriff in das Grundwasser grundsätzlich eine entsprechende wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen. Die betreffenden Kellergeschosse
bzw. Tiefgaragen müssen ggf. gegen eindringendes Grundwasser abgedichtet werden. Auch
zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser durch die in der Tiefgarage abgestellten Fahrzeuge oder durch eine eventuelle Lagerung bzw. den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist u. U. eine dichte Ausführung des Tiefgaragenbodens notwendig. Auch für die
Bauwasserhaltung und eine etwaige Nutzung des Grundwassers für Grundwasserwärmepumpen ist ein entsprechender Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zu stellen.
Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß den Vorgaben des WWA im Plangebiet auf jeweils eigenem Baugrundstück und ohne Beeinträchtigung des Nachbarn zu versickern. Hierfür
wird eine unversiegelte Fläche von mindestens 20 % gesichert. Eine Versickerung ist im Plangebiet grundsätzlich möglich, da die anstehenden Schotterböden als sehr stark bis stark durchlässig klassifiziert sind. Straßenbegleitend sind im Bereich der Grünflächen entsprechende Versickerungsmulden vorzusehen. Auch im Bereich der Baugrundstücke sind geeignete Flächen
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für die Niederschlagswasserversickerung bereitzustellen. Flächen- und Muldenversickerung ist
dabei als vorrangige Lösung zu verwenden. In den großen Teilen der Allgemeinen Wohngebiete ist eine breitflächige Versickerung aufgrund der großflächigen Unterbauung nicht möglich ist,
hier kann die Versickerung auch über Rigolen erfolgen. In diesem Fall ist jedoch eine Vorreinigung des Niederschlagswassers erforderlich. Eine Versickerung unterhalb von Gebäuden bzw.
Kellern ist zwar grundsätzlich in Ausnahmefällen möglich. Im vorliegenden Fall scheint diese
Option jedoch auszuscheiden, da das Grundwasser in 3,75 - 6,0 m Tiefe ansteht und der erforderliche Abstand etwaiger unter dem Gebäude/Keller liegender Versickerungseinrichtungen
zum Grundwasser voraussichtlich nicht eingehalten werden kann.
Im Rahmen des Bauvollzugs sind die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) sowie die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) zu beachten.
Die Grundwasserneubildung wird durch die ermöglichte Mehrversiegelung beeinträchtigt. Durch
die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken selbst bzw.
im Bereich der straßenbegleitenden Grünflächen kann die Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate jedoch weitgehend minimiert werden.
! Fazit: Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern können ausgeschlossen werden. Im
Hinblick auf das Grundwasser sind jedoch erhebliche Auswirkungen möglich, da das Grundwasser im Plangebiet relativ oberflächennah ansteht. Insbesondere im Falle von zwei Untergeschossen ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit erheblichen negativen Auswirkungen im
Hinblick auf das Grundwasser zu rechnen. Ziel der weiteren Planungen ist daher die Vermeidung eines zweiten Untergeschosses. Aufgrund der verbleibenden bau- und anlagebedingten Eingriffe in das Grundwasser durch eine eingeschossige Unterbauung und ggf. zusätzlichen Eingriffen durch Duplex-Parker sind weiterhin Umweltauswirkungen für das Schutzgut
Wasser zu erwarten, deren Erheblichkeit auf Basis eines Hydrogeologisches Gutachten im
weiteren Verfahren zu ermitteln ist.
2.2.3 Prognose Schutzgut Klima/Luft
Kleinklima
Durch die geplante Bebauung derzeit landwirtschaftlich genutzter Flächen und dem damit verbundenen erhöhten Versiegelungsgrad sind Auswirkungen auf das Kleinklima gegeben. Versiegelte Flächen heizen sich tagsüber stärker auf als vegetationsbedeckte Flächen. Nachts ist die
Ausstrahlung in bebauten Bereichen deutlich reduziert, was zu höheren Oberflächentemperaturen in den Nachtstunden führt. Die vorgesehenen Durchgrünungsmaßnahmen sowie die Schaffung eines zentralen Grünzuges tragen jedoch dazu bei, die thermische Belastung im Plangebiet zu reduzieren. Zudem können die negativen Auswirkungen auf das Kleinklima durch die
festgesetzte Dachbegrünung und eine ausreichende Überdeckung unterbauter Flächen und der
dadurch möglichen Freiflächenbegrünung gemindert werden.
Das Planungsgebiet hat derzeit eine Bedeutung als Kaltluftentstehungsfläche. Aufgrund des bestehenden Gefälles kommt dem Plangebiet somit eine gewisse Bedeutung für die Kaltluftzufuhr
in den nordöstlich gelegenen Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums zu. Ob sich die
geplante Bebauung negativ auf das Kleinklima des angrenzenden Hochschul- und Forschungsgeländes auswirken wird, kann aufgrund fehlender Datengrundlagen nicht abschließend beurteilt werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums kaum Wohnnutzungen vorhanden sind und die nächtliche Abkühlung in den
Sommermonaten hier somit nur eine untergeordnete Rolle spielt. Zudem verbleiben im Umfeld
auch zukünftig noch größere unbebaute Flächen, die als Kaltluftentstehungsgebiete fungieren.
Lufthygiene
Die aktuelle Verkehrsbelastung auf der St 2350 beträgt gem. einer Verkehrszählung vom
13.04.2016 in Höhe des Plangebietes 12.150 Kfz/Tag bei einem Schwerverkehrsanteil von etwa
680 Kfz/Tag bzw. 5,6 % (vgl. Lang + Burkhardt 2017). Für den Prognose-Planfall 2030 (Neuver-
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24
kehr + Ausgangsbelastungen) wird eine Erhöhung der Verkehrsbelastung auf der St 2350 auf
bis zu 16.900 Kfz/Tag prognostiziert. Unter Berücksichtigung der geplanten Westumfahrung
Dietersheim, welche langfristig zu einer Entlastung in der Ortsdurchfahrt Garching führen wird,
ermittelt sich ein Prognose-Gesamtverkehr 2030 von lediglich 15.450 Kfz/Tag.
Da die Westumfahrung Dietersheim noch nicht planfestgestellt ist und somit noch keine Rechtskraft besitzt, wird für die Einschätzung der vom Straßenverkehr ausgehenden Luftbelastungen
das worst-case-Szenario, also eine Verkehrsbelastung von 16.900 Kfz/Tag, zugrunde gelegt.
Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Geschwindigkeit1 (ca. 70 km/h) und der geplanten Bebauung, die einen Abstand von mindestens 20 m zur Fahrbahnaußenkante der St 2350
einhält, sind keine Überschreitungen der Grenzwerte der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid [NO2]
und Feinstaub [PM10 und PM2,5] innerhalb des Planungsgebietes zu erwarten.
! Fazit: Die Umweltauswirkungen im Hinblick auf das Schutzgut Klima/Luft sind voraussichtlich
von geringer Erheblichkeit.
2.2.4
Prognose Schutzgut Tiere und Pflanzen
Durch das Vorhaben werden keine kartierten Biotope oder nach dem BayNatSchG geschützten
Gebiete bzw. Natura-2000-Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) beeinträchtigt. Die geplante
Bebauung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen des Arten- und Biotopschutzprogrammes
(ABSP) für den Landkreis München.
Für die geplante Bebauung und die geplanten Verkehrsflächen werden überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerflächen in Anspruch genommen, die aktuell nur eine geringe
Bedeutung gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung aufweisen. Höherwertige Vegetationsbestände wie Gehölzstrukturen befinden sich lediglich im Randbereich des Umspannwerks sowie westlich davon (nährstoffreiche Brachflächen mit Gehölzsukzession). Der Ausgleich für die
durch das Vorhaben ausgelösten Eingriffe in Natur und Landschaft wird im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung behandelt (vgl. Kap. 4.2).
Artenschutz
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere
die im Gebiet vorkommenden Vogelarten der offenen Feldflur (Feldlerche, Schafstelze und
Rebhuhn) von dem Vorhaben besonders stark betroffen sind. Von den Vogelarten der strukturreichen Landschaft mit Gehölzen wurde eine Betroffenheit für die im Gebiet vorkommende
Goldammer festgestellt.
Baubedingte Tötungen von Individuen bzw. Zerstörungen oder Beschädigungen von besetzten
Nestern und Eiern können durch eine Bauzeitenbeschränkung vermieden werden. Gemäß der
saP sind folgende Vermeidungsmaßnahmen im Hinblick auf die Artengruppe der Vögel zu beachten (s. auch Kap. 4.1):
-
Zur Vermeidung der Zerstörung von Gelegen und der Tötung von Jungvögeln sind die zu
beseitigenden Gehölze im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar zu roden.
-
Baufeldfreimachung im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen außerhalb der Brutzeit
der Arten der offenen Feldflur im Winter zwischen Anfang Oktober und Ende Februar um zu
vermeiden, dass sich hier Brutpaare ansiedeln und Gelege oder Jungvögel geschädigt werden.
1
Die höchstzulässige Geschwindigkeit auf diesem Abschnitt der St 2350 beträgt 100 km/h. Aufgrund des bestehenden Kreisverkehrs an der Einmündung der Straße „Untere Straßäcker“ und der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70
km/h etwa auf Höhe des Heizkraftwerks der TU München und der nachfolgenden Ampelanlage im Kreuzungsbereich
der Ludwig-Prandtl-Straße wird die höchstzulässige Geschwindigkeit in der Realität nicht erreicht. Für die Betrachtungen der Auswirkungen auf die Lufthygiene wird daher eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 70 km/h zugrunde gelegt.
Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht
25
Zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der örtlichen Populationen von Goldammer,
Feldlerche, Rebhuhn und Schafstelze müssen spezifische Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) erfolgen. Die CEF-Maßnahmen sind
in der saP (Büro für Landschaftsökologie 2017) wie folgt beschrieben:
„Die Beeinträchtigung der Goldammer ist durch Pflanzung von Gebüschen, Hecken, Bäumen und Feldgehölzen in der freien Feldflur im Umfeld von Garching zu fördern. Hierbei ist die Goldammer vielfach
recht anspruchslos. Es genügen auch kleinere Gebüsche oder Gehölzbestände. Wichtig ist, dass im Umfeld dieser Gehölze Grünlandbrachen, Staudenfluren, Ruderalfluren oder extensiv genutztes Grünland
vorhanden sind, da die Goldammer auf Pflanzensamen als Nahrung angewiesen ist. Bei einem prognostizierten Verlust von vier Goldammer-Revieren ist die Anlage von 1000 m² Gehölzbeständen und zusätzlich mindestens 2000 m² extensiv genutztes Grünland, Grünlandbrache und Staudenfluren im Umfeld der
Gehölzbestände nötig.
Es muss für zwei Brutpaare der Feldlerche und jeweils ein Paar der Schafstelze und des Rebhuhnes Lebensraum im Umfeld des Eingriffsraumes so optimiert werden, dass sich diese Anzahl zusätzlich zu den
bereits dort vorhandenen Brutpaaren ansiedeln kann. Hierzu sind in geeigneter Lage – abseits von Wegen und anderen Störquellen – lebensraumverbessernde Maßnahmen durchzuführen.
Je Brutpaar der betreffenden Feldvögel – 2 Brutpaare Feldlerche, 1 Brutpaar Schafstelze und 1 Brutpaar
Rebhuhn – ist in der Ackerflur eine Fläche von 30 x 30 m im Sinne der Feldvögel zu optimieren. Diese 4
Flächen dienen sowohl als Brutplatz als auch als wichtige Nahrungsfläche. Zur Aushagerung wird der
Oberboden in einer Stärke von 15 cm abgeschoben und auf die umliegenden Ackerflächen verteilt. Die 4
Flächen dürfen in Zukunft weder gedüngt noch mit Bioziden behandelt werden. Eine Einsaat erfolgt mit
regionaltypischen Arten der Segetalflora, also den typischen Ackerunkräutern. Die Inseln sind zweimal
jährlich zu grubbern, nämlich nach der Brutzeit der Feldvögel zwischen Mitte und Ende August und vor
Beginn der Brutzeit möglichst früh im Frühjahr, also zwischen Mitte Februar und Mitte März. Um den Erfolg der Maßnahme zu gewährleisten sind eine dauerhafte naturschutzfachliche Kontrolle und ein Monitoring der Flächen sicherzustellen.
Die CEF-Flächen müssen eine ausreichende Entfernung zu Stör- und Gefahrenquellen (Wege, Straßen,
Siedlungen, Beleuchtungen) aufweisen. Unmittelbar an derartige Strukturen angrenzende Flächen sind
für CEF-Maßnahmen nicht geeignet. Ein Abstand von mindestens 50 m sollte eingehalten werden. Sie
müssen in offenem Gelände mit weitgehend freiem Horizont liegen, d. h. es dürfen nur wenige oder keine
Gehölze/Vertikalstrukturen vorhanden sein. Der Abstand zu Einzelbäumen sollte möglichst mindestens
50 m, zu Baumreihen, Feldgehölzen und zu geschlossenen Gehölzkulissen möglichst 100 m betragen.“
Die Umsetzung der CEF-Maßnahmen erfolgt auf den Grundstücken Flur-Nr. 188 und 1190 (Gemarkung Garching). Die geplanten Maßnahmen sind in Kap. 4.3 beschrieben und werden in der
Satzung zum Bebauungsplan geregelt bzw. sind in der Planzeichnung dargestellt.
Bei Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen wird für keine der
(potenziell) vorkommenden prüfungsrelevanten Arten das Schädigungs-, Störungs- oder Tötungsverbot erfüllt.
! Fazit: Im Zuge der Realisierung der Bebauungsplanung gehen überwiegend intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen verloren. Höherwertige Vegetationsbestände (Gehölzstrukturen, nährstoffreiche Brachflächen) sind nur in vergleichsweise geringem Umfang betroffen.
Auswirkungen auf die artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen Fledermäuse, Reptilien
und Vögel können durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen gemindert bzw. durch
CEF-Maßnahmen ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind
die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen als gering erheblich zu
beurteilen.
Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht
26
2.2.5
Prognose Schutzgut Landschaftsbild
Bei den für die Bebauung vorgesehenen Flächen handelt es sich überwiegend um strukturarme, intensiv genutzte Ackerflächen, die nur eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild
aufweisen. Gehölzstrukturen befinden sich lediglich im Randbereich des Umspannwerks sowie
auf den wallartigen Aufschüttungen im Nordwesten des Plangebietes.
Die Planung sieht eine großflächige Bebauung des Gebietes mit Wohngebieten mit unterschiedlicher Baudichte und Baustruktur, Gemeinbedarfsflächen und Erschließungsstraßen vor.
Die geplanten Baukörper weisen überwiegend Wandhöhen von 9 – 13 m auf. Durch die geplante Bebauung wird das Landschaftsbild nachhaltig verändert. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die angrenzenden Siedlungsflächen im Süden sowie das Hochschul- und Forschungszentrum im Norden sowie die im Westen verlaufende Straßentrasse der St 2350 bereits
eine Vorbelastung im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild gegeben ist. Zudem ist gemäß
dem Bebauungsplan die Schaffung eines zentralen Freiraums („Grüner Anger“) vorgesehen,
welcher an die nördlich vorhandenen Grünstrukturen entlang des Wiesäckerbachs anknüpft, attraktive Grünflächen mit hohem Aufenthaltswert innerhalb des Planungsgebietes bietet und eine
deutliche Verbesserung gegenüber dem aktuellen Zustand darstellt. Zudem wird durch das
Grünflächenkonzept eine Durchgrünung des gesamten Bebauungsplangebietes gewährleistet.
! Fazit: Die durch die Planung ausgelösten Umweltauswirkungen im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild sind insgesamt von geringer bis mittlerer Erheblichkeit.
2.2.6
Prognose Schutzgut Mensch
Verkehrslärm
Am Westrand des Planungsgebietes sowie entlang der Planstraßen 1-3 treten erhöhte Verkehrsgeräuschbelastungen auf. Es werden dort sowohl die schalltechnischen Orientierungswerte als auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung tags und nachts überschritten.
Zur Verminderung der Geräusche von der Freisinger Landstraße werden keine Abschirmanlagen wie Lärmschutzwände oder Lärmschutzwälle geplant.
Die Abstandsfläche zwischen der Wohnbebauung und WA 1 sowie der Straßentrasse soll als
Grünzone gestaltet werden.
Die viergeschossige Bebauung in WA 1 kann durch städtebaulich verträgliche Lärmschutzwände/-wälle nicht hinreichend geschützt werden. Es wird deshalb aufgrund der mangelnden Wirksamkeit sowie auch aus städtebaulichen Gründen auf diese Art des Lärmschutzes verzichtet.
Stattdessen soll als aktive Geräuschminderungsmaßnahme ein lärmarmer Fahrbahnbelag eingebaut werden, der mindestens eine Pegelminderung von DStrO = -3 DB dauerhaft bewirkt. Aufgrund der verbleibenden Grenzwertüberschreitungen werden bauliche Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden und Schallschutzgrundrisse festgesetzt.
Entlang der Planstraßen 1-3 sind aktive Geräuschminderungsmaßnahmen nicht möglich. Auch
ein lärmarmer Fahrbahnbelag kann hier aufgrund der geringen Fahrgeschwindigkeit von 30
km/h keine weitere wirksame Pegelminderung bewirken.
Es werden deshalb bauliche Schallschutzmaßnahmen an den Gebäudefassaden und Schallschutzgrundrisse festgesetzt.
Da die meisten Gebäude mit ihren Nordfassaden an die Straße angrenzen, bietet sich auch
eine geräuschoptimierte Grundrissorientierung an, so dass sich in den geräuschbelasteten
Nordfassaden überwiegend Fenster von Nichtaufenthaltsräumen wie Küchen, Bäder, WC etc.
befinden.
Diese Festsetzungen sind entlang der Planstraßen 1-3 auch deshalb erforderlich, da die beim
Neubau von Straßen zu beachtenden Immissionsgrenzwerte im Nahbereich der Straßen überschritten werden.
Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht
27
Anlagenlärm
Hinsichtlich Anlagenlärm sind im vorliegenden Fall die Geräuschbelastung durch das nördlich
des Plangebietes gelegene Heizkraftwerk der TU München sowie das neu geplante Umspannwerk der E.ON Bayern relevant.
Laut der Schalltechnischen Untersuchung von Steger & Partner (2017) wirken am Nordrand des
Gebiets die Geräuschimmissionen aus dem Heizkraftwerk der TU auf das Plangebiet ein. Um
die schalltechnische Verträglichkeit herzustellen, sollen in den Nordfassaden der nördlichen Gebäudeteile keine notwendigen Fenster von Aufenthaltsräumen geplant werden. An allen übrigen
Gebäudefassaden in WA 4 kann durch bauliche Schutzmaßnahmen an den Gebäudefassaden
wie vorstehende teilverglaste Balkone ein ausreichender Schallschutz hergestellt werden. Der
nördliche Gebäuderiegel schirmt die Geräusche von den südlichen Gebäudeteilen ab. Es muss
deshalb der nördliche Gebäudeteil oder eine vergleichbare Abschirmmaßnahme vorhanden
sein, bevor die südlichen Gebäudeteile von WA 4 bewohnt werden können. Südlich der Planstraße 1 haben die Geräusche bereits so weit abgenommen, dass auch dann, wenn die Flächen nördlich der Planstraße noch nicht bebaut sind, an den Gebäuden südlich der Planstraße
keine schädlichen Umwelteinwirkungen mehr auftreten.
Das Umspannwerk der E.ON Bayern, welches sich derzeit innerhalb des Plangebietes westlich
des Römerhofweges befindet, soll nach Norden auf das Grundstück Flur-Nr. 1184/176 verlegt
werden. Die Fläche des neuen Umspannwerkes liegt damit nicht mehr innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes, grenzt aber direkt nördlich an diesen an. Für die Genehmigung
des neuen Umspannwerkes wurde eine Schalltechnische Immissionsprognose erstellt (Müller-BBM 2014b). Neben der Feuerwache der TU Garching wurde auch ein Immissionsort innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes untersucht (IO 2, geplante Wohnnutzung im
WA 5(1), Entfernung zum geplanten Umspannwerk ca. 120 m). Für den Immissionsort IO 2 wurden von Müller-BBM Beurteilungspegel von 27 dB(A) tags und 24 dB(A) nachts ermittelt. Die
Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts werden somit um 28 dB(A) zur
Tagzeit und 16 dB(A) zur Nachtzeit unterschritten. Das Gutachten kommt daher zu dem Ergebnis, dass für den Immissionsort IO 2 der Beitrag durch das Umspannwerk gemäß TA Lärm irrelevant sei. Gemäß dem aktuellen Bebauungsplan-Entwurf ist nun eine Wohnbebauung in deutlich geringerer Entfernung zu dem neuen Umspannwerk geplant. Die nächstgelegenen Gebäude im WA 4 weisen nur einen Abstand von ca. 30 – 35 m zu dem geplanten Umspannwerk auf.
Derzeit liegen keine Informationen dazu vor, welche Beurteilungspegel an den relevanten
Fassaden zu erwarten sind. Die Schalltechnische Immissionsprognose der Müller-BBM von
2014 muss daher im Zuge des Bebauungsplanverfahrens entsprechend fortgeschrieben werden.
Östlich des Plangebietes befindet sich die Geothermie-Heizzentrale der Stadt Garching. Neben
der Nutzung von Erdwärme (Geothermie) wird hier gelegentlich auch mit Gas zugeheizt, um
Spitzenlasten auszugleichen. Nähere Angaben zu den damit verbundenen Lärmimmissionen im
Hinblick auf das Planungsgebiet liegen derzeit nicht vor.
Sportlärm
Auch die Sportanlagengeräusche, die im Bereich der Gemeinbedarfsfläche (3) auftreten können, verursachen keinen Geräuschkonflikt mit der umliegenden Wohnbebauung. Die Abstände
sind ausreichend groß genug um zu gewährleisten, dass Richtwertüberschreitungen an der
Wohnbebauung nicht auftreten können.
Elektromagnetische Felder
Zu der geplanten Verlegung des Umspannwerkes der E.ON Bayern nach Norden auf das
Grundstück Flur-Nr. 1184/176 wurde ein Gutachten zur Beurteilung elektromagnetischer Felder
gemäß 26. BImSchV erstellt (Müller-BBM 2014a). Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis,
dass die relevanten Grenzwerte gemäß 26. BImSchV von 100 µT für die magnetische Flussdichte und 5 kV/m für die elektrische Feldstärke an allen öffentlich zugänglichen Bereichen an
der Grenze des Betriebsgeländes eingehalten werden. Bei maximaler Anlagenauslastung wur-
Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht
28
de an der südwestlichen Grundstücksecke ein Maximalwert der magnetischen Flussdichte von
40,16 µT in 0 m Höhe ermittelt. Bezüglich der elektrischen Feldstärke wird an der nördlichen
Grundstücksgrenze ein Maximalwert von 0,038 kV/m in 1 m Höhe erreicht. Die Grenzwerte gemäß 26. BImSchV werden somit nicht nur eingehalten, sondern deutlich unterschritten.
Erholung
Während das Plangebiet derzeit aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung keine Bedeutung für die Erholung aufweist, sieht der Bebauungsplan die Schaffung eines zentralen Freiraums vor. Dieser großzügige „Grüne Anger“, welcher zwischen den geplanten Baugebieten
parallel zur Isar verlaufen wird, stellt eine weitgehend autofreie Verbindung in Nord-Süd-Richtung für Radfahrer und Fußgänger dar und bietet attraktive Grünflächen mit hohem Aufenthaltswert an. Innerhalb des zentralen Grünzuges ist außerdem die Anlage von mehreren Kinderspielplätzen vorgesehen.
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sollen kleinere allgemein zugängliche Plätze mit Bäumen, sog. „Platzkarrees“, entstehen.
Durch das Grün- und Freiflächenkonzept wird die Erholungseignung des Gebietes gegenüber
dem aktuellen Zustand deutlich verbessert. Die neuen Grün- und Freiflächen werden zwar überwiegend von den zukünftigen Bewohnern des Gebietes genutzt werden, der zentrale „Grüne
Anger“ steht jedoch auch den Bewohnern aus den angrenzenden Wohngebieten für die Naherholung zur Verfügung.
Die vorhandenen Rad- und Fußwegebeziehungen in Nord-Süd-Richtung (Römerhofweg,
Schrannerweg) werden aufgenommen und sinnvoll durch das Plangebiet geführt. Sie werden
durch eine weitere Route im „Grünen Anger“ sowie einen Fuß- und Radweg am östlichen Rand
des Planungsgebietes im Übergang zur freien Flur ergänzt. Außerdem verdichten Verbindungen in West-Ost-Richtung die geplanten Fuß- und Radwege zu einem Netz.
! Fazit: Die Auswirkungen durch Verkehrs- und Anlagenlärm können durch bauliche Schutzmaßnahmen soweit gemindert werden, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden können. Die verbleibenden Umweltauswirkungen sind somit allenfalls
von geringer Erheblichkeit. In Bezug auf die Erholungseignung des Gebietes wird die Situation gegenüber dem aktuellen Zustand deutlich verbessert, da innerhalb des Plangebietes
großzügige Grünflächen mit hohem Aufenthaltswert geschaffen werden.
2.2.7
Prognose Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Denkmalgeschützte Gebäude oder unter Ensembleschutz stehende Baustrukturen sind innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes nicht vorhanden und werden durch das Vorhaben somit auch nicht beeinträchtigt. Durch das Vorhaben erfolgen jedoch Eingriffe in Bereichen, welche als Bodendenkmäler im Bayerischen Denkmalatlas geführt sind:
Das Bodendenkmal mit der Nummer D-1-7735-0257 ragt im Westen in das Plangebiet hinein.
Hier ist gemäß Bebauungsplan die Bebauung mit Geschosswohnungsbauten vorgesehen (WA
1). Im Bereich der Anbauverbotszone entlang der St 2350 ist im Bebauungsplan eine Freifläche
mit zu pflanzenden Bäumen dargestellt.
Das Bodendenkmal mit der Nummer D-1-7735-0317, das im Südosten in den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes hineinragt, soll gemäß dem Bebauungsplan mit Einzelhäusern bebaut
werden (WA 27).
Die beiden Bodendenkmäler sind außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes in ihren jeweils zentralen Flächenanteilen bereits überbaut, von der Planung sind sie nur in ihren
Randbereichen betroffen.
Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht
29
Im Bereich der bekannten Bodendenkmäler sowie auch in deren Umfeld können bei Aushubarbeiten archäologische Funde auftreten. Daher bedürfen jegliche Bodeneingriffe in diesen Bereichen der Erlaubnis nach Art. 7 DSchG und müssen beim Landratsamt München, Untere Denkmalschutzbehörde beantragt werden. Archäologische Bodenfunde sind den zuständigen Fachstellen (Untere Denkmalschutzbehörde, Bayer. Landesamt für Denkmalpflege) unverzüglich zu
melden.
! Fazit: Durch das Vorhaben erfolgen randliche Eingriffe im Bereich bekannter Bodendenkmäler, in die bereits eingegriffen wurde. Jegliche Bodeneingriffe im Bereich von Bodendenkmälern bedürfen der Erlaubnis nach Art. 7 DSchG. Durch entsprechende archäologische Untersuchungen im Vorfeld der Baumaßnahme können die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter so gering wie möglich gehalten werden.
Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht
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3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die intensive landwirtschaftliche Nutzung weitergeführt werden. Die bau- und anlagebedingten Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Wasser,
Klima/Luft, Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter würden zwar unterbleiben, jedoch blieben auch die Defizite im Hinblick auf die Erholungseignung des Gebietes
bestehen. Auch die geplanten Durchgrünungsmaßnahmen würden entfallen und die ausgeräumte, strukturarme Agrarlandschaft bliebe im Planungsnullfall unverändert bestehen.
4
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
4.1 Vermeidungsmaßnahmen
Die folgenden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen werden in der Satzung zum Bebauungsplan geregelt bzw. sind in der Planzeichnung dargestellt.
Schutzgut Boden
Durch die Festsetzung von wasserdurchlässigen Belägen für oberirdische Stellplätze, Garagenvorplätze, Zufahrten zu Garagen- und Tief-/Gemeinschaftstiefgaragen (außerhalb von unterbauten Flächen) kann das Ausmaß versiegelter Flächen geringfügig reduziert werden. Zudem werden Bodenabtrag und künstliche Aufschüttungen auf maximal +/- 50 cm begrenzt.
Gegebenenfalls auftretende schadstoffbelastete Böden (z. B. im Bereich der Altlastenverdachtsfläche am Schrannerweg) sind zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen oder es sind
geeignete Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um einer potenziellen Gefährdung der
Schutzgüter Mensch und Grundwasser vorzubeugen. Der ordnungsgemäße Umgang mit
schadstoffbelasteten Böden ist im Bundesbodenschutzgesetz bzw. in der Bundesbodenschutzverordnung geregelt, daher erfolgt hierzu keine Festsetzung im Bebauungsplan.
Schutzgut Wasser
Die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken (ortsnah,
möglichst breitflächige Versickerung über die obere belebte Bodenzone, ansonsten über Rigolen im Randbereich der Baugrundstücke) stellt eine Maßnahme zur Minderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser dar. Auch die festgesetzte Dachbegrünung (in Verbindung mit
Solarenergienutzung auf den Flachdächern) dient zum Rückhalt von Niederschlagswasser und
stellt somit eine Vermeidungsmaßnahme im Hinblick auf das Schutzgut Wasser dar. Da Tiefgaragen und Kellergeschosse gegen drückendes Grundwasser zu sichern sind, werden durch die
dichte Ausführung des Tiefgaragenbodens Schadstoffeinträge in das Grundwasser vermieden.
Schutzgut Klima / Luft
Die vorgesehenen Durchgrünungsmaßnahmen, insbesondere die Schaffung eines zentralen
Grünzuges, sowie die festgesetzte Dachbegrünung und die festgesetzte Überdeckung der Tief-/
Gemeinschaftstiefgaragen dienen als Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und wirken einer stärkeren Erwärmung des Standorts entgegen.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Durch die Festsetzung, dass Einfriedungen in den Allgemeinen Wohngebieten sockellos und
mit einer Bodenfreiheit von mindestens 10 cm herzustellen sind, bleibt die Durchlässigkeit des
Planungsgebietes für wandernde Tierarten zumindest teilweise erhalten.
Gemäß der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind folgende Vermeidungsmaßnahmen im Hinblick auf Vögel zu beachten:
Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht
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-
Zur Vermeidung der Zerstörung von Gelegen und der Tötung von Jungvögeln sind die zu
beseitigenden Gehölze im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar zu roden.
-
Baufeldfreimachung im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen außerhalb der Brutzeit
der Vogelarten der offenen Feldflur im Winter zwischen Anfang Oktober und Ende Februar
um zu vermeiden, dass sich hier Brutpaare ansiedeln und Gelege oder Jungvögel geschädigt werden.
Schutzgut Landschaftsbild
Die Schaffung von Grünzügen sowie die festgesetzte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern
im Bereich der Wohngebiete und Gemeinbedarfsflächen stellt eine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahme im Hinblick auf das Landschaftsbild dar.
Schutzgut Mensch
Die im Bebauungsplan festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen tragen zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei. Die Schaffung von Grünflächen und die vorgesehene Pflanzung von Bäumen und Sträuchern dienen neben der Aufwertung des Landschaftsbildes
auch der Verbesserung der Erholungseignung des Planungsgebietes.
4.2 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Bayerischen Naturschutzgesetz und dem Baugesetzbuch müssen bei Planungen von Bauvorhaben nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und
Landschaft ausgeglichen werden. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt gemäß dem
Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (BayStMLU 2003).
Für die geplante Bebauung und die vorgesehenen Verkehrsflächen werden überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerflächen in Anspruch genommen, die aktuell nur eine geringe Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild aufweisen (Kategorie I). Höherwertige Vegetationsbestände (Feldgehölze, Siedlungsgehölze, Kategorie II) werden nur in eher geringem
Umfang überbaut.
Der Leitfaden zur Eingriffsregelung sieht für Baugebiete mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad (Typ A) einen Kompensationsfaktor von 0,3 – 0,6 vor, wenn hierfür Gebiete mit geringer Bedeutung für Natur und Landschaft (Kategorie I) in Anspruch genommen werden. Aufgrund der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (vgl. Kap. 4.1) und in Abhängigkeit von der
Art der geplanten Bebauung werden Kompensationsfaktoren von 0,35 und 0,45 bzw. 0,50 der
Berechnung zugrunde gelegt. Für die Überbauung von Flächen der Kategorie II (Gehölzbestände) werden Kompensationsfaktoren von 0,8 – 1,0 angesetzt.
Die Anlage von Grünflächen auf derzeit ackerbaulich genutzten Flächen stellt keinen Eingriff
dar und wird daher als „eingriffsneutral“ gewertet. Auch die Überbauung von bereits versiegelten Flächen ist nicht als Eingriff zu werten.
Für die durch das Vorhaben ausgelösten Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild errechnet sich ein Ausgleichsbedarf von 102.250 m² bzw. 10,225 ha.
Die aus Artenschutzgründen erforderlichen CEF-Maßnahmen mit einer Flächengröße von 6.600
m² (s. Kap. 4.3) werden zugleich als naturschutzrechtlicher Ausgleich angerechnet. Zusätzlich
werden 12.600 m² bzw. 1,260 ha (Flurstück 1190) sowie 12.620 m² bzw. 1,262 ha (Flurstück
188) ökologische Ausgleichsflächen in Form von extensivem Grünland geschaffen. Der verbleibende Ausgleichsbedarf von 70.430 m² (7,043 ha) wird über den Bebauungsplan Nr. 168 „Nationales Naturerbe Eching (Mallertshofer Holz)“ abgedeckt, über welchen mehr als 100 ha an
Ausgleichsflächen dem Ökokonto der Stadt Garching gutgeschrieben wurden.
Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht
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4.3 CEF-Maßnahmen
Gemäß der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind für die von dem Vorhaben besonders stark betroffenen Vogelarten der offenen Feldflur (Feldlerche, Schafstelze und Rebhuhn) sowie die Goldammer CEF-Maßnahmen (= vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) durchzuführen. Die erforderlichen CEF-Maßnahmen sind in Kap. 2.2.4 beschrieben. Die Umsetzung
der CEF-Maßnahmen erfolgt auf den Grundstücken Flur-Nr. 188 und 1190 (Gemarkung Garching). Auf dem Grundstück Flur-Nr. 188 ist die Anlage von zwei Teilflächen mit spezifischen
Maßnahmen für Feldlerche, Rebhuhn und Schafstelze von jeweils 30 x 30 m Größe vorgesehen. Die umgebenden Flächen können weiterhin als Ackerflächen genutzt werden. Auf Flur-Nr.
1190 werden ebenfalls zwei Teilflächen von 30 x 30 m im Sinne der Feldvögel optimiert. Zusätzlich ist hier die Anlage eines Feldgehölzes mit vorgelagertem Extensivgrünland als CEF-Maßnahme für die Goldammer vorgesehen.
5 Alternative Planungsmöglichkeiten
Zur Findung eines qualitätsvollen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes wurde für das Planungsgebiet der “Kommunikationszone“ im Jahr 2012 ein begrenzt offener
städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb im kooperativen Verfahren durchgeführt.
Das Konzept der beiden Planungsbüros bgsm Architekten Stadtplaner Partnerschaftsgesellschaft mbB, München und Keller Damm Roser Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH,
München wurde dabei mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Am 24.01.2013 hat der Stadtrat beschlossen, den Siegerentwurf unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Preisgerichts dem
weiteren Bebauungsplanverfahren zu Grunde zu legen. Die Planung wurde im Rahmen einer
Informationsveranstaltung am 15.04.2013 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Bürgerinnen und
Bürger waren aufgefordert, Hinweise und Anregungen zum Wettbewerbsergebnis vorzubringen.
Diese wurden soweit möglich und sinnvoll in der weiteren Ausarbeitung des Entwurfs berücksichtigt. Weitere Änderungen am Planungskonzept erfolgten auf der Basis mehrerer Stadtratsbeschlüsse.
Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen des städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs umfassend geprüft, wobei letztendlich nur der Siegerentwurf weiterverfolgt
wurde. Aufgrund der von der Stadt Garching beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des
Plangebietes sind keine grundsätzlichen Alternativen zu der vorliegenden Planung erkennbar.
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Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf
Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Zur Festlegung des Untersuchungsumfangs wurden Einzelabstimmungen mit den jeweiligen
Fachbehörden durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Abstimmungen sind in dem vorliegenden
Umweltbericht berücksichtigt. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbalargumentativ. Zu den Themen Lärm und Artenschutz wurden gesonderte Gutachten in Auftrag gegeben,
deren Ergebnisse entsprechend in den Umweltbericht eingearbeitet wurden. In diesen Gutachten wurden die dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren angewendet.
Kenntnislücken bestehen insbesondere im Hinblick auf das Schutzgut Wasser, da die Lage des
Grundwasserspiegels sowie der Trennschicht zum Tertiär nicht exakt bekannt sind. Daher lässt
sich derzeit nicht prognostizieren inwiefern sich ein Eingriff in das Grundwasser oder auch in die
zu schützende Trennschicht zwischen Tertiär und Quartär ausschließen lässt. Zudem sind Auswirkungen auf die Grundwasserfließrichtung möglich, da die Untergeschosse eine Barriere für
den Grundwasserstrom darstellen können. Aus der Sicht des Wasserwirtschaftsamtes München
ist daher im vorliegenden Fall eine Hydrogeologisches Gutachten erforderlich, um die Lage des
Grundwasserspiegels durch Erkundungsbohrungen an geeigneten Stellen im Bereich des Plangebietes exakt zu ermitteln und die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens entsprechend detailliert beurteilen zu können.
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Weitere Kenntnislücken ergeben sich im Zusammenhang mit möglichen Schallbelastungen
durch das Umspannwerk der E.ON Bayern. Es liegt zwar eine schalltechnische Immissionsprognose von Müller-BBM (2014b) vor. Darin wurden jedoch nur die Auswirkungen auf das geplante WA 5(1) untersucht. Eine Beurteilung für das deutlich näher gelegene WA 4 ist darin jedoch
nicht enthalten. Die Schalltechnische Immissionsprognose von Müller-BBM muss daher im
Zuge des Bebauungsplanverfahrens entsprechend fortgeschrieben werden.
Über mögliche Geräuschimmissionen in Verbindung mit der Geothermie-Heizzentrale der Stadt
Garching liegen derzeit keine Angaben vor.
Für die Fläche des Umspannwerks konnte keine Aussagen zur Altlasten erhoben werden.
Ansonsten haben sich im Rahmen der Ausarbeitung des Umweltberichtes keine besonderen
Schwierigkeiten ergeben.
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Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Ein Monitoring ist für die aus Artenschutzgründen erforderlichen CEF-Maßnahmen notwendig,
um den Erfolg der Maßnahmen zu gewährleisten. Hierfür ist eine dauerhafte naturschutzfachliche Kontrolle durchzuführen (vgl. saP, Büro für Landschaftsökologie 2017).
Weitere Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt sind derzeit nicht vorgesehen.
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Zusammenfassung
In dem 29,6 ha umfassenden Plangebiet im Norden der Stadt Garching sollen Wohn- und Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden. Zudem ist die Schaffung eines zentralen Grünzuges
geplant. Die Entwicklung der sog. „Kommunikationszone“ zielt darauf ab, eine stärkere Anbindung des Hochschul- und Forschungszentrums an die Stadt Garching zu erreichen und ein differenziertes und attraktives Wohnangebot zu schaffen.
Im Rahmen des vorliegenden Umweltberichts wird eine Prognose über die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen,
Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter erstellt. Die Bestandsbeschreibungen erfolgen auf der Basis bestehender Datengrundlagen sowie eigener Erhebungen. Zudem lagen
zu einzelnen Aspekten Fachgutachten vor, die im Umweltbericht entsprechend berücksichtigt
wurden und im Literaturverzeichnis gelistet sind.
Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen sowie Landschaftsbild erfolgt eine Bewertung des Bestandes auf der Basis des Leitfadens zur Eingriffsregelung
(BayStMLU 2003). Das Ergebnis der Einzelbewertungen ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
Bedeutung der Flächen für Natur und Landschaft
Intensiv landwirtschaftlich genutzte
Flächen
Gehölzbestände /
Sukzessionsflächen
Befestigte Flächen /
Kieswege
Boden
mittlere Bedeutung
mittlere Bedeutung
geringe Bedeutung
Wasser (Grundwasser)
mittlere Bedeutung
mittlere Bedeutung
mittlere Bedeutung
Klima und Luft
geringe Bedeutung
geringe Bedeutung
geringe Bedeutung
Tiere und Pflanzen
geringe Bedeutung
mittlere Bedeutung
geringe Bedeutung
Landschaftsbild
geringe Bedeutung
mittlere Bedeutung
geringe Bedeutung
Gesamtbeurteilung
geringe Bedeutung
mittlere Bedeutung
geringe Bedeutung
Schutzgut
Versiegelte Flächen / Gebäude
keine Bedeutung
keine Bedeutung
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Schutzgut Boden
Durch die geplanten Gebäude incl. Tief-/Gemeinschaftstiefgaragen und Verkehrsflächen kommt
es zu einem nicht unerheblichen Verlust von Boden (überwiegend Ackerboden mit durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen) durch Überbauung und großflächigem Bodenaushub. Im Bereich der geplanten Grünflächen bleiben die Bodenfunktionen dagegen weitgehend erhalten.
Durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Festsetzung wasserdurchlässiger Beläge, Begrenzung von Bodenabtrag und künstlichen Aufschüttungen) können die Auswirkungen
bis zu einem gewissen Grad reduziert werden. Zudem werden gegebenenfalls vorhandene
schadstoffbelastete Böden entsprechend saniert. Trotzdem sind durch das Vorhaben Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut Boden zu erwarten.
Schutzgut Wasser
Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern können ausgeschlossen werden. Im Hinblick
auf das Grundwasser sind jedoch erhebliche Auswirkungen möglich, da das Grundwasser im
Plangebiet relativ oberflächennah ansteht. Um den Eingriff möglichst gering zu halten sollen
Maßnahmen ergriffen werden, die zweigeschossige Unterbauungen nicht notwendig machen.
Für eingeschossige Unterbauungen und für eine Realisierung von Duplex-Parkern in Teilbereichen sollen die Auswirkungen im weiteren Verfahren ermittelt werden.
Die im Bebauungsplan festgesetzte Versickerung des Niederschlagswassers, die vorgesehene
Dachbegrünung und die dichte Ausführung des Tiefgaragenbodens stellen eine Vermeidungsmaßnahme im Hinblick auf das Schutzgut Wasser dar. Trotzdem sind aufgrund der möglichen
bau- und anlagebedingten Eingriffe in das Grundwasser Umweltauswirkungen zu erwarten, deren Erheblichkeit auf Basis eines hydrogeologischen Gutachtens im weiteren Verfahren zu ermitteln ist.
Schutzgut Klima / Luft
Durch die geplante Bebauung derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzter Flächen und
dem damit verbundenen erhöhten Versiegelungsgrad sind Auswirkungen auf das Kleinklima gegeben. Die vorgesehenen Durchgrünungsmaßnahmen, die Schaffung eines zentralen Grünzuges, die festgesetzte Dachbegrünung und die ausreichende Überdeckung von Tief-/ Gemeinschaftstiefgaragen dienen als Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und wirken einer
stärkeren Erwärmung des Standorts entgegen. Ob sich die geplante Bebauung negativ auf das
Kleinklima des angrenzenden Hochschul- und Forschungsgeländes auswirken wird, kann aufgrund fehlender Datengrundlagen nicht abschließend beurteilt werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist jedoch nicht anzunehmen.
Im Hinblick auf die Lufthygiene sind keine Überschreitungen der Grenzwerte der 39. BImSchV
zu erwarten.
Die Umweltauswirkungen für das Schutzgut Klima/Luft sind insgesamt von geringer Erheblichkeit.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Für die geplante Bebauung und die geplanten Verkehrsflächen werden überwiegend intensiv
genutzte landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen verloren. Höherwertige Vegetationsbestände (Gehölzstrukturen, nährstoffreiche Brachflächen) sind nur in vergleichsweise geringem Umfang betroffen. Kartierte Biotope oder Schutzgebiete werden durch das Vorhaben
nicht tangiert. Auswirkungen auf die artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen Fledermäuse, Reptilien und Vögel können durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen gemindert bzw.
durch CEF-Maßnahmen ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind
die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen als gering erheblich zu
beurteilen.
Schutzgut Landschaftsbild
Bei den für die Bebauung vorgesehenen Flächen handelt es sich überwiegend um strukturarme, intensiv genutzte Ackerflächen, die nur eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild
aufweisen. Gleichwohl wird das Landschaftsbild durch die geplante Bebauung nachhaltig verän-
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dert, wobei bereits eine Vorbelastung durch die angrenzenden Siedlungsflächen, das Hochschul- und Forschungszentrum sowie die Straßentrasse der St 2350 gegeben ist. Die Schaffung
von Grünzügen sowie die festgesetzte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern im Bereich der
Wohngebiete und Gemeinbedarfsflächen stellt eine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahme im Hinblick auf das Landschaftsbild dar. Die Umweltauswirkungen im Hinblick auf das
Schutzgut Landschaftsbild sind somit insgesamt von geringer bis mittlerer Erheblichkeit.
Schutzgut Mensch
Die Schaffung eines neuen Stadtviertels mit mehr als 1.250 Wohneinheiten für mehr als 2.800
Einwohner führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, so dass es entlang der Hauptverkehrsachsen innerhalb des Plangebietes zu Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte sowie des Immissionsgrenzwertes kommen wird. Hier sind bauliche Maßnahmen
zum Schutz der Wohnungen erforderlich.
Die Geräuschimmissionen aus dem Heizkraftwerk der TU führen gemäß dem derzeitigen
Kenntnisstand dazu, dass am Nordrand des Wohngebietes WA 4 keine Fenster von Aufenthaltsräumen angeordnet werden dürfen. An allen übrigen Gebäudefassaden im WA 4 kann alternativ durch bauliche Schutzmaßnahmen ein ausreichender Schallschutz hergestellt werden.
Mögliche Schallbelastungen durch das Umspannwerk der E.ON Bayern, welches auf eine Fläche im nördlichen Anschluss an das Plangebiet verlegt werden soll, wurden bislang nur im Hinblick auf das geplante WA 5(1) untersucht. Die relevanten Immissionsrichtwerte werden deutlich
unterschritten. Es liegen jedoch bislang keine Berechnungen vor, welche Beurteilungspegel im
deutlich näher gelegenen WA 4 zu erwarten sind. Die Schalltechnische Immissionsprognose
von Müller-BBM muss daher im Zuge des Bebauungsplanverfahrens entsprechend fortgeschrieben werden.
Über mögliche Geräuschimmissionen in Verbindung mit der Geothermie-Heizzentrale der Stadt
Garching liegen derzeit keine Angaben vor.
Bezüglich elektromagnetischer Felder wurde im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau
des Umspannwerkes festgestellt, dass die relevanten Grenzwerte gemäß 26. BImSchV an allen
öffentlich zugänglichen Bereichen an der Grenze des Betriebsgeländes eingehalten werden.
Somit sind hier keine relevanten Umweltauswirkungen durch elektromagnetische Felder gegeben.
Die Auswirkungen durch Verkehrs- und Anlagenlärm können durch bauliche Schutzmaßnahmen soweit gemindert werden, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden können. Die verbleibenden Umweltauswirkungen sind somit allenfalls von geringer Erheblichkeit. In Bezug auf die Erholungseignung des Gebietes wird die Situation gegenüber dem aktuellen Zustand deutlich verbessert, da innerhalb des Plangebietes großzügige Grünflächen mit
hohem Aufenthaltswert geschaffen werden.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Durch das Vorhaben erfolgen randliche Eingriffe im Bereich bekannter Bodendenkmäler, in die
bereits eingegriffen wurde. Jegliche Bodeneingriffe in diesen Bereichen bedürfen der Erlaubnis
nach Art. 7 DSchG. Durch entsprechende archäologische Untersuchungen können die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter so gering wie möglich gehalten werden.
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
Für die durch das Vorhaben ausgelösten Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild wurde
ein Ausgleichsbedarf von 10,225 ha ermittelt. Die aus Artenschutzgründen erforderlichen CEFMaßnahmen mit einer Flächengröße von 0,66 ha werden zugleich als naturschutzrechtlicher
Ausgleich angerechnet. Der verbleibende Ausgleichsbedarf von 9,565 ha wird durch die Anlage
von 2,522 ha Ausgleichsflächen (Extensives Grünland) sowie durch Zuordnung von Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto der Stadt Garching (Bebauungsplan Nr. 168 „Nationales Naturerbe
Eching - Mallertshofer Holz“) abgedeckt.
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Gemäß der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind für die von dem Vorhaben besonders stark betroffenen Vogelarten der offenen Feldflur (Feldlerche, Schafstelze und Rebhuhn) sowie die Goldammer CEF-Maßnahmen durchzuführen. Die Umsetzung der CEF-Maßnahmen erfolgt auf den Grundstücken Flur-Nr. 188 und 1190 (Gemarkung Garching).
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9 Literaturverzeichnis
BayStMLU (1997): Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) Landkreis München. Bearbeitung: Büro H.-M. Schober, Freising, Projektgruppe Arten- und Biotopschutzprogramm. Hrsg.: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Februar 1997, Freising.
BayStMLU (2003): Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - Bauen im Einklang mit Natur und
Landschaft - Ein Leitfaden (Ergänzte Fassung). Hrsg.: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Januar 2003, München.
Büro für Landschaftsökologie (2017): Kommunikationszone Garching – Naturschutzfachliche
Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Erstellt im Auftrag der
Stadt Garching von Dipl.-Ing. (FH) Hartmut Schmid, 01.06.2017, Donaustauf.
gbm (2015): Baugrunderkundung für den Neubau eines Kinderhauses mit Tiefgarage am Unteren Straßäcker in 85748 Garching b. München – Geotechnischer Bericht. Erstellt im
Auftrag der Stadt Garching durch gbm, Gesellschaft für Baugeologie und –meßtechnik mbH, Baugrundinstitut, Garching b. München, August 2015.
Lang + Burkhardt (2017): Stadt Garching Kommunikationszone – Verkehrsgutachten. Erstellt im
Auftrag der Stadt Garching durch das Büro Lang + Burkhardt, München,
19.05.2017.
Müller-BBM (2014a): E.ON Umspannwerk Garching – Beurteilung elektromagnetischer Felder
gemäß 26. BImSchV, Bericht Nr. M112716/01. Erstellt im Auftrag der E.ON Netz
GmbH Bamberg durch die Müller-BBM GmbH, Planegg 17.03.2014.
Müller-BBM (2014b): Umspannwerk Garching, Ersatzneubau eines Umspannwerkes - Schalltechnische Immissionsprognose, Bericht Nr. M112923/01. Erstellt im Auftrag der
E.ON Netz GmbH Bamberg durch die Müller-BBM GmbH, Planegg 22.04.2014.
Oberste Baubehörde und BayStMUGV (2005): Der Umweltbericht in der Praxis – Leitfaden zur
Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Hrsg.: Oberste Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium des Innern, 2005, München.
Steger & Partner (2017): Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ der Stadt Garching bei
München – Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 19.05.2017. Bericht Nr. 4132/B3/stg. Erstellt von der Steger & Partner
GmbH, München, 19.05.2017.
Online verfügbare Datengrundlagen:
BayernAtlas, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:
https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/index.html
Bayerischer Denkmalatlas, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege:
http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfassung/denkmalliste/bayernviewer/
Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (FIN-Web Online Viewer):
http://fisnat.bayern.de/finweb/
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Flächennutzungsplan der Universitätsstadt Garching:
http://www.garching.de
Lärmbelastungskataster Bayern:
http://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de
Regionalplan Region München:
http://www.region-muenchen.com/regplan/rplan.htm
UmweltAtlas Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt:
http://www.lfu.bayern.de/umweltdaten/kartendienste/umweltatlas/index.htm
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