Universitätsstadt Garching Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 171 „Kommunikationszone“ Umweltbericht Datum: 14.06.2017 Verfasser: Keller Damm Kollegen GmbH Landschaftsarchitekten Stadtplaner Lothstr. 19, 80797 München Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 2 Inhaltsverzeichnis 1 2 Einleitung_______________________________________________________________3 1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes___3 1.2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung______________________5 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen________________________7 2.1. 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.1.6 2.1.7 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 2.2.7 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes einschl. der Gebiete, die erheblich beeinflusst werden_______7 Schutzgut Boden___________________________________________________________7 Schutzgut Wasser__________________________________________________________8 Schutzgut Klima/Luft_______________________________________________________10 Schutzgut Tiere und Pflanzen________________________________________________11 Schutzgut Landschaftsbild__________________________________________________16 Schutzgut Mensch_________________________________________________________17 Schutzgut Kultur- und Sachgüter_____________________________________________18 Prognose über den Umweltzustand bei Durchführung der Planung___________20 Prognose Schutzgut Boden_________________________________________________20 Prognose Schutzgut Wasser_________________________________________________21 Prognose Schutzgut Klima/Luft_______________________________________________23 Prognose Schutzgut Tiere und Pflanzen________________________________________24 Prognose Schutzgut Landschaftsbild__________________________________________26 Prognose Schutzgut Mensch________________________________________________26 Prognose Schutzgut Kultur- und Sachgüter_____________________________________28 3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung________________________________________________________________30 4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen________________________________________________30 4.1 Vermeidungsmaßnahmen_____________________________________________30 4.2 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung______________________________________31 4.3 CEF-Maßnahmen_____________________________________________________31 5 Alternative Planungsmöglichkeiten_________________________________________32 6 Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken__________________________________________________________32 7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)__________________________________33 8 Zusammenfassung_______________________________________________________33 9 Literaturverzeichnis______________________________________________________36 Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 3 1 Einleitung 1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Stadt Garching zwischen der Freisinger Landstraße (St 2350, ehemalige B11) im Westen, der Ludwig-Prandtl-Straße im Norden, der UBahnlinie U6 im Osten und der Straße „Untere Straßäcker“ bzw. dem Brauneckweg im Süden. In Nord-Süd-Richtung verlaufen durch das Planungsgebiet die beiden Fuß- und Radwege Römerhofweg und Schrannerweg, der Römerhofweg ist bis zu seinem Anschluss an die Ludwig-Prandtl-Straße in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Das Planungsgebiet hat eine Größe von insgesamt etwa 29,6 ha. Abb. 1: Lage des Plangebietes (schwarz schraffiert) Kartengrundlage: Topographische Karte (BayernAtlas, Bayerische Vermessungsverwaltung) Ziel der vorliegenden Planung ist es, eine stärkere Anbindung des Hochschul- und Forschungszentrums an die Stadt Garching zu erreichen und ein differenziertes und attraktives Wohnangebot auch für die unterschiedlichen Ansprüche von Studenten, Professoren, Beschäftigten und Gastwissenschaftlern zu schaffen. Auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplanes war für die „Kommunikationszone“ zwischen dem Hochschul- und Forschungszentrum im Norden und der Stadt Garching im Süden ein städtebaulicher Masterplan zu entwickeln, der tragfähige Wege einer ökologisch sowie sozial nachhaltigen Stadtentwicklung aufzeigt und dabei die bestehende Zäsur durch eine verbesserte Vernetzung zwischen den beiden Stadtteilen überwindet. Zur Findung eines qualitätsvollen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes wurde für das Planungsgebiet der „Kommunikationszone“ im Jahr 2012 ein begrenzt offener städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb im kooperativen Verfahren durchgeführt. Am 24.01.2013 hat der Stadtrat beschlossen, das Konzept des mit dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurfs der beiden Planungsbüros bgsm Architekten Stadtplaner Partnerschaftsgesellschaft mbB, München und Keller Damm Roser Landschaftsarchitekten Stadtplaner Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 4 GmbH, München unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Preisgerichts dem weiteren Bebauungsplanverfahren zu Grunde zu legen. Mit dem Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 171 „Kommunikationszone“ werden die Voraussetzungen zur Entwicklung von neuem Wohnraum für mehr als 1.250 Wohneinheiten und mehr als 2.800 Einwohner geschaffen. Ziel des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Konzeptes ist die Schaffung eines lebendigen Stadtquartiers mit großem Wiedererkennungswert sowie attraktiven Grün- und Freiflächen, die den künftigen Bewohnern eine hohe Wohn- und Lebensqualität bieten. Das soziale Nebeneinander soll durch Wohnungen für verschiedene Bevölkerungs- und Altersgruppen und ein vielfältiges Angebot an sozialen Infrastruktureinrichtungen gefördert werden. Das Vorhalten von Flächen für soziale und sportliche Infrastruktureinrichtungen und für Einzelhandelsnutzungen im Zufahrtsbereich zum Stadtquartier soll eine ortsnahe Versorgung der Wohnbevölkerung sichern und zur Vermeidung von Kfz-Verkehren beitragen. Die städtebaulichen, grünordnerischen und verkehrlichen Ziele im Detail sind der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen. Im Bebauungsplan ist für die Wohnquartiere eine Festsetzung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) vorgesehen. Diese eignen sich für die Unterbringung von unterschiedlichen Wohnformen, von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern bis hin zu Wohnheimplätzen für Studenten und Wohnungen für Gastwissenschaftler. Büro- und Dienstleistungsangebote wie auch der Versorgung des Gebietes dienende Läden und gastronomische Einrichtungen können in den Erdgeschossen untergebracht werden. Folgende Flächen für Gemeinbedarf sind vorgesehen: Gemeinbedarfsfläche 1: Sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen zur Unterbringung einer Kindertageseinrichtung sowie besonderer Wohnformen. Gemeinbedarfsfläche 2: Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (z.B. Hallenbad). Gemeinbedarfsfläche 3: Grundschule, Kindertageseinrichtung, Freizeiteinrichtung als zentrale Einrichtung für die soziale Infrastruktur. Die Festsetzungen für die einzelnen Baufelder hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise etc. sind dem Bebauungsplan zu entnehmen. Die Erschließung des neuen Quartiers erfolgt über eine neue Anbindung an die Freisinger Landstraße (Kreisverkehr). Eine Ringstraße erschließt die geplanten Baugebiete und ermöglicht eine einfache und klare Orientierung. Bestehende Erschließungsstraßen wie die Straße „Untere Straßäcker“ und der Brauneckweg werden ausschließlich für eine untergeordnete Erschließung einiger weniger Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser verwendet. Erschließungsflächen, die nur geringe Verkehrsbelastungen und untergeordnete Erschließungsfunktionen besitzen, werden als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt. Zudem werden die bestehenden Fuß- und Radwegeverbindungen insbesondere zwischen der Stadt Garching und dem Universitätsgelände räumlich in das neue Stadtquartier integriert und mit weiteren Wegen sinnvoll ergänzt. Im Zentrum der „Kommunikationszone“ ist ein zentraler Freiraum in Nord-Süd-Richtung vorgesehen, welcher als öffentliche Grünfläche festgesetzt wird. Dieser „Grüne Anger“ ermöglicht eine weitgehend autofreie Verbindung in Nord-Südrichtung für Radfahrer und Fußgänger und dient zudem als Fläche für die Naherholung für die künftigen Bewohner. Innerhalb des „Grünen Angers“ sind außerdem mehrere Kinderspielplätze vorgesehen. In West-Ost-Richtung sind Verbindungen in die vorhandenen Quartiere bzw. in die freie Landschaft geplant. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 5 1.2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie dem Baugesetzbuch, den Naturschutzgesetzen, Abfall-, Boden- und Wassergesetzgebung sowie den Gesetzen zum Immissionsschutz sind auch untergeordnete Regelwerke (DIN-Normen etc.) zu berücksichtigen. Gemäß dem Regionalplan der Region München liegt das Planungsgebiet in einem Bereich, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt (gem. B II Ziel 2.3). Der Lenkung der Siedlungsentwicklung in diesen Bereichen kommt dabei ein besonderes Gewicht zu. Das östlich des Plangebietes verlaufende Isartal, welches auch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, ist im Regionalplan als regionaler Grünzug dargestellt (Karte 2 Siedlung und Versorgung). Dem Isartal kommt zudem eine Bedeutung als regionales und überörtliches Biotopverbundsystem zu. Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sind im Bereich des Plangebietes bzw. in dessen näherem Umfeld nicht ausgewiesen. Regionale Grünzüge oder landschaftliche Vorbehaltsgebiete werden somit durch das Vorhaben nicht tangiert. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 2003 ist das Plangebiet überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der nordwestliche Teil des Plangebietes ist im FNP als Grünfläche (Friedhof, Spielplatz) dargestellt, das bestehende Umspannwerk als Fläche für Versorgungsanlagen. Nördlich der 110-KV-Leitung, welche von dem Umspannwerk nach Südosten führt, ist im rechtswirksamen FNP ein Sondergebiet „Hochschul- und Forschungsbereich“ ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wird derzeit neu aufgestellt. Aktuell liegt eine Entwurfsfassung mit integriertem Landschaftsplan vom 31.05.2016 vor. Darin sind für den Bereich der Kommunikationszone bereits Wohnbau-, Gemeinbedarfs- und Grünflächen dargestellt, welche weitestgehend dem aktuellen Bebauungsplanentwurf entsprechen, jedoch noch Abweichungen in Teilbereichen aufweisen. Nördlich und nordöstlich des Plangebietes ist weiterhin ein Sondergebiet „Hochschulbereich“ vorgesehen. Für die Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter wurde auf bestehende Datengrundlagen zurückgegriffen. Ausgewertet wurden insbesondere das Bayerische Fachinformationssystem Naturschutz (FIN-Web), der UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt sowie das Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis München (ABSP). Die im ABSP vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren sich vor allem auf die Schwerpunktgebiete des Naturschutzes, insbesondere das „Untere Isartal“ und die „Heidelandschaft mit Hart- und Lohwäldern im Münchner Norden“. Diese beiden Gebiete werden gemäß dem ABSP als „Lebensraumkomplexe mit landesweiter Bedeutung“ eingestuft. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes selbst sieht das ABSP keine Maßnahmen vor. Südlich des Hochschul- und Forschungszentrums ist jedoch im ABSP ein Vernetzungskorridor zum „Erhalt und zur Verbesserung der weiträumigen Vernetzungsfunktion des Isar-Grünzuges“ dargestellt. Darüber hinaus enthält das ABSP Vorschläge zur „Durchführung biotopverbessernder Maßnahmen“ an den östlich des Plangebietes verlaufenden Fließgewässern (Garchinger Mühlbach und Nebengewässer). Zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt (Büro für Landschaftsökologie 2017), deren Ergebnisse in den Umweltbericht eingearbeitet wurden. Die bestehenden und prognostizierten Verkehrslärmbelastungen und die daraus abzuleitenden Lärmschutzmaßnahmen wurden im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung (Steger & Partner 2017) näher beleuchtet. Dabei wurden auch die vom Heizkraftwerk der TU München ausgehenden Geräuschbelastungen berücksichtigt. Zu dem geplanten Neubau des Umspannwerks der E.ON Bayern liegt eine Beurteilung elektromagnetischer Felder gemäß 26. BImSchV sowie eine Schalltechnische Immissionsprognose vor (Müller-BBM 2014a und 2014b). Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 6 Bei der Beurteilung möglicher Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser wurde der Geotechnische Bericht zum Neubau eines Kinderhauses mit Tiefgarage an der Straße Untere Straßäcker (gbm 2015) berücksichtigt. Die für die Erstellung des Umweltberichtes herangezogenen Gutachten sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 7 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1.Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes einschl. der Gebiete, die erheblich beeinflusst werden Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern werden in den Beschreibungen der jeweiligen Schutzgüter behandelt. 2.1.1 Schutzgut Boden Das Planungsgebiet liegt im Mittel auf einer Höhe von etwa 478,0 m ü. NN. Das Gelände fällt von ca. 479,5 m ü. NN im Süden und Südwesten auf ca. 476,0 m ü. NN im Nordosten ab. Im Nordwesten des Plangebietes sind lineare wallartige Aufschüttungen vorhanden, die nach Norden Richtung Heizkraftwerk und Feuerwehr der TU München eine Höhe von bis zu 482,5 m ü. NN erreichen. Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen den Naturräumen „Münchner Ebene“ und „Mittleres Isartal“. Den Untergrund bilden tertiäre Schichten, die eine durchschnittliche Mächtigkeit von 2.000 – 3.000 m aufweisen. Das sog. „tertiäre Molassebecken“ ist mit tertiärem und quartärem Abtragungsmaterial der Alpen gefüllt. Die oberen Schichten bestehen überwiegend aus glazialen Sedimenten. Gemäß der Übersichtsbodenkarte 1:25.000 (Quelle: UmweltAtlas Bayern) herrschen im westlichen Teil des Plangebietes (westlich des Umspannwerks) humusreiche Ackerpararendzinen aus Carbonatsand- bis Carbonatschluffkies vor (Niederterrassen- und Spätglazialterrassenschotter, würmeiszeitlich). Diese können örtlich eine flache Deckschicht aus Lehm aufweisen. Im zentralen Teil des Plangebietes (Umspannwerk und Bereich östlich des Römerhofweges) dominieren Pararendzinen aus flachem kiesführendem Carbonatlehm (Flußmergel oder Schwemms e d i m e n t ) ü b e r C a r b o n a t s a n d - b i s C a r b o n a t s c h l u f f k i e s (Postglazialterrassenschotter). Im östlichen Teil des Plangebietes (Bereich Schrannerweg und östlich Schrannerweg) kommt als Bodentyp fast ausschließlich Kalkpaternia aus Carbonatsand bis Carbonatschluff und/über Carbonatsandkies vor (Auensedimente). Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzt (Acker). Im westlichen Teil des Plangebietes befindet sich ein Umspannwerk der E.ON Bayern mit teilweise versiegelten Flächen (Gebäude, Fahrwege, Punktfundamente). Daran schließen im Westen lineare wallartige Aufschüttungen an, bei denen es sich vermutlich um Aushubmaterial aus früheren Baumaßnahmen handelt. Der Römerhofweg sowie der Verbindungsweg zum Schrannerweg im Norden des Plangebietes sind asphaltiert. Die übrigen landwirtschaftlichen Wege im Plangebiet sind als Kieswege ausgebildet, der Schrannerweg ist als Fuß- und Radweg mit einem wassergebundenen Belag befestigt. Im Bereich der versiegelten und befestigten Flächen sind die Bodenfunktionen gegenüber dem natürlichen Zustand stark eingeschränkt. Auch im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen sind die Böden anthropogen überprägt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Böden im Bereich der Ackerflächen mit Ausnahme der oberen 30 cm (Pflugsohle) noch einen weitgehend natürlichen Bodenaufbau besitzen. Mit der Nutzung als Ackerfläche sind jedoch in der Regel Schadstoff- und Nitrateinträge durch Spritzmittel und Düngung verbunden. Gemäß der Bodenschätzungsübersichtskarte 1:25.000 handelt es sich um Ackerstandorte mit durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen (Quelle: UmweltAtlas des LfU). Altlasten/Kampfmittel Südlich der Speicherbibliothek am Schrannerweg (Flur-Nr. 1869, Gemarkung Garching) befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche, welche teilweise innerhalb des Plangebietes liegt. Dabei Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 8 handelt es sich um eine verfüllte Kiesgrube (Angaben von Seiten der Stadt Garching / Umweltamt, Quelle: Historische Recherche). Zur Fläche des Umspannwerkes der E.ON Bayern liegen keine Angaben hinsichtlich Bodenbelastungen, Altlasten o. ä. vor. Auch für das übrige Plangebiet liegen keine weiteren Angaben über Bodenbelastungen vor. Allerdings ist bekannt, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen westlich der St 2350 mit Klärschlamm beaufschlagt wurden und daher im Altlastenkataster erfasst sind. Es kann daher nicht mit vollständiger Sicherheit ausgeschlossen werden, dass auch innerhalb des Planungsgebietes in der Vergangenheit schwermetallhaltiger Klärschlamm aufgebracht wurde. Zur Klärung dieses Sachverhaltes wird die Entnahme und Untersuchung von Bodenproben im Zuge des Bauvollzuges empfohlen. Ein Kampfmittelverdacht besteht für das Plangebiet nach derzeitigem Kenntnisstand nicht. ! Bewertung: Gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung (BayStMLU 2003) kommt anthropogen überprägten Böden unter Dauerbewuchs eine mittlere Bedeutung (Kategorie II) im Hinblick auf das Schutzgut Boden zu. Befestigte Wegeflächen haben dagegen nur eine geringe Bedeutung (Kategorie I), versiegelte Flächen keine Bedeutung für das Schutzgut Boden. 2.1.2 Schutzgut Wasser Oberflächengewässer Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Oberflächengewässer (Still- oder Fließgewässer, Quellen etc). Etwa 220 – 275 m östlich des Planungsgebietes, getrennt durch die UBahn-Trasse in Troglage, verläuft der Wiesäckerbach. Dabei handelt es sich um einen Seitenzweig des Garchinger Mühlbachs, der weiter östlich am Rand der Isaraue verläuft und mit dem er sich nördlich des Forschungszentrums wieder vereint. Im Bereich des Forschungszentrums selbst wurde der Wiesäckerbach großflächig um- und neugestaltet. Die Isar, die etwa 1 – 1,5 km östlich des Plangebietes verläuft, ist als Gewässer I. Ordnung eingestuft und zählt zum Flussgebiet der Donau. Gemäß dem UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) befindet sich das Plangebiet außerhalb von Hochwassergefahrenflächen oder Überschwemmungsgebieten. Der gesamte östliche Teil des Plangebietes (bis einschließlich des Bereichs um den Schrannerweg) ist jedoch als „wassersensibler Bereich“ klassifiziert. Wassersensible Bereiche sind gemäß den Angaben des LfU wie folgt charakterisiert: „Diese Gebiete sind durch den Einfluss von Wasser geprägt und werden anhand der Moore, Auen, Gleye und Kolluvien abgegrenzt. Sie kennzeichnen den natürlichen Einflussbereich des Wassers, in dem es durch Hochwasser an Flüssen und Bächen, Wasserabfluss in Trockentälern oder hoch anstehendes Grundwasser zu Überschwemmungen und Überspülungen kommen kann. Im Unterschied zu den Hochwassergefahrenflächen kann bei diesen Flächen keine definierte Jährlichkeit des Abflusses angegeben werden. Die wassersensiblen Bereiche werden auf der Grundlage der Übersichtsbodenkarte im Maßstab 1:25.000 erarbeitet. An Gewässern ohne Informationen zu Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken kann der wassersensible Bereich dabei helfen, das Hochwasserrisiko einzuschätzen.“ Die Darstellung als „wassersensibler Bereich“ ist im vorliegenden Fall vermutlich auf die Lage im ehemaligen Auebereich der Isar zurückzuführen. Ein Überflutungsrisiko besteht gemäß dem aktuellen Kenntnisstand nicht. Nach anhaltenden Regenperioden bzw. Starkregenereignissen oder Hochwasserereignissen an der Isar muss jedoch grundsätzlich mit dem Auftreten von Schichtwässern bzw. dem Anstieg des Grundwasserniveaus gerechnet werden (vgl. Geotechnischer Bericht, gbm 2015). Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 9 Grundwasser Nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) München beträgt der mittlere Grundwasserflurabstand im Plangebiet etwa 3,75 – 6,0 m. Angaben zum mittleren Grundwasser-Stand (Quelle: WWA München): - im Südosten des Plangebietes (Flur-Nr. 1862): - im Westen des Plangebietes (Flur-Nr. 1184/24, Untere Straßäcker): - im Westen des Plangebietes (Flur-Nr. 1184/24, im Norden): - im Norden des Plangebietes (Flur-Nr. 1867): 474,0 m ü. NN 473,0 m ü. NN 472,0 m ü. NN 472,0 m ü. NN Im Rahmen einer Baugrunderkundung zum Neubau eines Kinderhauses mit Tiefgarage an der Straße „Untere Straßäcker“ (gbm 2015) wurde bis zu einer Tiefe von 5,0 m unter GOK (ca. 473,5 m ü. NN) kein Grundwasser angetroffen. Gemäß den Angaben von Seiten des WWA ist in diesem Bereich mit einem mittleren Grundwasser-Stand von 473,0 m ü. NN zu rechnen, was einem Grundwasserflurabstand von etwa 5,5 m entspricht. Im östlichen Teil des Plangebietes (östlich des Schrannerweges) beträgt der Grundwasserflurabstand dagegen nur zwischen 3,75 und 4,25 m (vgl. Abb. 2). Abb. 2: Angaben zum Mittleren Grundwasserstand innerhalb des Plangebietes (hellgelb hinterlegt) GOK = Geländeoberkante gemäß Vermessung in m ü. NN, MGW = Mittlerer Grundwasserstand in m ü. NN gem. Angaben des WWA, der Wert in Klammern gibt den daraus ermittelten Grundwasserflurabstand an (Kartengrundlage: Digitale Flurkarte, DFK, Bayerische Vermessungsverwaltung) Angaben zum Höchstgrundwasserstand bzw. zum höchsten Bemessungswasserstand liegen für das Plangebiet derzeit nicht vor. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 10 Gemäß dem Geotechnischen Bericht der gbm (2015) können die Grundwasserstände im Untersuchungsgebiet kleinräumig wechseln: „Das Untersuchungsgebiet liegt im unmittelbaren Übergangsbereich zwischen den tertiären Sedimenten der Oberen Süßwassermolasse und quartären Isarschottern. Da die Basis des obersten Grundwasserstockwerks zumeist durch tertiäre Sedimente gebildet wird, spielt in dem Übergangsbereich die durch die Schotter überdeckte ehemalige Topographie der Tertiärsedimente eine entscheidende Rolle: in mit Schottern aufgefüllten Vertiefungen sind Grundwasservorkommen vorhanden, in ebenfalls von Schottern überdeckten früheren Erhebungen nicht. Entsprechend bilden sich in diesem Übergangsbereich lokal sehr unterschiedliche und schwankende Grundwasserhorizonte aus. Zusätzlich können Schicht-/Stauwasserhorizonte im Bereich von gut wasserdurchlässigen Zwischenlagen, bzw. oberhalb von Schlufflinsen auftreten.“ Der Grundwasserleiter ist das Quartär bzw. die quartären Schotter. Die Grundwasserfließrichtung ist Nord-Nord-Ost. Die Quartärbasis liegt nach Angaben des WWA München im Süden des Plangebietes bei etwa 473,0 m ü. NN, im Norden bei etwa 470,0 m ü. NN. Die trennende Schicht zwischen dem Quartär und der Oberen Süßwassermolasse darf nach Auskunft des WWA München keinesfalls durchstoßen werden, da es ansonsten zu einer Vermischung des bereits verunreinigten Quartärgrundwassers mit dem zu schützenden tertiären Tiefengrundwasser kommen könnte. Angaben zur Mächtigkeit der relevanten Trennschicht im Bereich des Plangebietes liegen nicht vor. Die im Gebiet vorkommenden fluvioglazialen Ablagerungen (Schmelzwasserschotter) und quartären Flussschotter werden als ergiebige Poren-Grundwasserleiter mit hohen bis sehr hohen Durchlässigkeiten klassifiziert (Quelle: UmweltAtlas des LfU). Auch gemäß der Baugrunderkundung zum Neubau eines Kinderhauses mit Tiefgarage an der Straße „Untere Straßäcker“ (gbm 2015) sind die anstehenden Böden als „sehr stark bis stark durchlässig“ einzustufen. Eine Versickerung von Niederschlagswasser in die Schicht des Würmschotters ist somit grundsätzlich möglich. Da keine schützenden Deckschichten den Aquifer überlagern, ist die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber möglichen Schadstoffeinträgen als hoch einzustufen. Im näheren Umgriff des Planungsgebietes befinden sich keine Trinkwasserschutzgebiete, so dass davon auszugehen ist, dass das oberste Grundwasserstockwerk für die Trinkwassergewinnung nicht von Bedeutung ist. Nach Auskunft des WWA München bestehen jedoch eine Reihe von Grundwassernutzungen im Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums Garching-Nord. Das Grundwasser wird hier vor allem zu Kühlzwecken genutzt, insbesondere auch zur Kühlung des Forschungsreaktors. Sollten sich im Rahmen von Bodenuntersuchungen Hinweise auf mögliche Untergrundverunreinigungen (z. B. durch Altlasten) ergeben, so sind auch die möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser zu berücksichtigen. ! Bewertung: Gemäß den Vorgaben des Leitfadens zur Eingriffsregelung (BayStMLU 2003) ist das Gebiet hinsichtlich des Grundwassers der Kategorie II zuzuordnen (mittlere Bedeutung für das Schutzgut Wasser). Versiegelten Flächen kommt dagegen keine Bedeutung im Hinblick auf das Grundwasser zu. Im Hinblick auf Oberflächengewässer hat das Plangebiet keine Bedeutung. 2.1.3 Schutzgut Klima/Luft Das Stadtgebiet Garching gehört großklimatisch zum Alpenvorland. Dementsprechend werden die klimatischen Verhältnisse im Gebiet auch durch die Stauwirkung der Alpenkette und die für das Alpenvorland typischen Föhnwinde beeinflusst. Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 7-8° C, die durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge liegt bei 850 - 950 mm. Die häufigsten Windrichtungen sind Südwest, West, Nordwest, Nordost (in der Reihenfolge der Nennung). Das Gebiet ist durch eine besondere Spätfrostgefährdung gekennzeichnet. Starke Spätfröste können bis Mitte Mai auftreten. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 11 Den derzeit landwirtschaftlich genutzten, offenen Flächen des Planungsgebietes kommt eine allgemeine Bedeutung für die Kaltluftentstehung zu. Aufgrund des bestehenden Gefälles fließt die Kaltluft überwiegend in östlicher und nordöstlicher Richtung ab. Dem Plangebiet kommt somit eine gewisse Bedeutung für die Kaltluftzufuhr in den nordöstlich gelegenen Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums zu. Für die südlich und westlich angrenzenden Wohngebiete hat das Plangebiet dagegen keine wesentliche klimatische Ausgleichsfunktion, da die im Plangebiet entstehende Kaltluft dem Gefälle folgend nach Osten bzw. Nordosten abfließt. Das bestehende Umspannwerk im nordwestlichen Teil des Plangebietes hat keine Bedeutung für die Kaltluftentstehung. Die vorhandenen wallartigen Aufschüttungen westlich des Umspannwerkes stellen eine Barriere im Hinblick auf den Kaltluftabfluss dar. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt das Plangebiet außerhalb klimatisch wirksamer Luftaustauschbahnen. Nähere Angaben liegen hierzu jedoch nicht vor. Lufthygiene Relevant sind im Plangebiet hauptsächlich die Immissionen aus dem Kfz-Verkehr. So ist eine gewisse Beeinträchtigung der Lufthygiene durch die westlich des Planungsgebietes verlaufende Freisinger Landstraße (St 2350) anzunehmen. Da jedoch keine Straßenrandbebauung vorhanden ist, können Überschreitungen der Grenzwerte der 39. BImSchV ausgeschlossen werden, da sich die relevanten Schadstoffe (Stickstoffdioxid [NO2] und Feinstaub [PM10 und PM2,5]) schnell verteilen können und dadurch ausreichend verdünnt werden. Durch die etwa 600 m weiter westlich verlaufende Autobahn A9 sind aufgrund der Entfernung allenfalls geringe Auswirkungen auf die Lufthygiene des Planungsgebietes anzunehmen. Größere industrielle Schadstoffquellen sind im Umfeld des Plangebietes nicht bekannt. Bei dem nördlich des Plangebietes an der Ludwig-Prandtl-Straße gelegenen Heizkraftwerk der TU München handelt es sich um ein Gas-Heizkraftwerk mit vergleichsweise geringen Emissionswerten. Nähere Angaben hierzu liegen derzeit nicht vor. Östlich des Plangebietes befindet sich die Geothermie-Heizzentrale der Stadt Garching. Neben der Nutzung von Erdwärme (Geothermie) wird hier gelegentlich auch mit Gas zugeheizt, um Spitzenlasten auszugleichen. Die damit verbundenen Schadstoffemissionen sind jedoch als äußerst gering einzustufen. Das Plangebiet wird derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt (Ackerflächen). Durch die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie die Bodenbearbeitung kann es zeitlich begrenzt zu erhöhten Luftbelastungen kommen, welche jedoch im üblichen Rahmen einer landwirtschaftlichen Bodennutzung liegen und zudem auf temporäre Ereignisse beschränkt sind. ! Bewertung: Gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung (BayStMLU 2003) kommt Flächen ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen eine geringe Bedeutung (Kategorie I) für das Schutzgut Klima und Luft zu. 2.1.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen Als potenzielle natürliche Vegetation (PNV) wird für den westlichen Teil des Planungsgebietes der Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald angegeben. Östlich des Römerhofweges besteht die potenzielle natürliche Vegetation dagegen aus einem Feldulmen-Eschen-Auwald mit Grauerle im Komplex mit einem Giersch-Bergahorn-Eschenwald (Quelle: FIN-Web des LfU). Gemäß der Biotopkartierung des LfU befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches sowie im direkten Umfeld des Planungsgebietes keine kartierten Biotope. Das nächstgelegene Biotop ist der Gewässerlauf des Wiesäckerbachs, der etwa 220 - 275 m östlich des Plangebietes östlich der U-Bahn-Trasse in nördlicher Richtung verläuft. Der Bachlauf ist zusammen mit den gewässerbegleitenden Ufergehölzen und Hochstaudenfluren als Biotop Nr. 7736-0080 (Teilfläche -003 östlich des Plangebietes, Teilfläche -002 im Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums) erfasst. Im Bereich des nördlich anschließen- Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 12 den Hochschul- und Forschungsgeländes wurde der Wiesäckerbach großflächig um- und neugestaltet. Im Planungsgebiet sind keine Schutzgebiete oder andere nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz geschützten Objekte vorhanden (z. B. Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil etc.). Das östlich des Plangebietes gelegene Isartal ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen (Verordnung des Bezirks Oberbayern über den Schutz von Landschaftsteilen entlang der Isar in den Landkreisen Bad-Tölz-Wolfratshausen, München, Freising und Erding als LSG). Die Grenze des LSG verläuft entlang des Wiesäckerbaches und weist somit einen Abstand von ca. 220 – 275 m zum Plangebiet auf. Der zentrale Bereich des Isartales ist zugleich als Natura 2000Gebiet gemeldet (FFH-Gebiet Nr. 7537-301, „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“). Die Heideflächen und Lohwälder nördlich von München sind ebenfalls als FFH-Gebiet gemeldet (Nr. 7735-371) und überwiegend als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet „Mallertshofer Holz mit Heiden“ befindet sich etwa 1 km nordwestlich des Plangebietes westlich der Autobahn A9. Das Naturschutzgebiet „Garchinger Heide“ befindet sich in einer Entfernung von etwa 3 km nördlich des Plangebietes. LSG FFH-Gebiet Nr. 7735-371 NSG LSG FFH-Gebiet Nr. 7537-301 LSG Abb. 3: Auszug aus dem FIN-Web mit Darstellung der Schutzgebiete. Das Plangebiet ist gelb schraffiert, Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind hellgrün dargestellt, FFH-Gebiete sind in pink dargestellt. Das FFH-Gebiet Nr. 7735-371 ist im Bereich des Kartenausschnittes deckungsgleich mit dem Naturschutzgebiet „Mallertshofer Holz mit Heiden“. Das Plangebiet selbst wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt (Ackerflächen, intensiv genutzt). Die das Planungsgebiet querenden Wege sind z.T. asphaltiert, gekiest oder mit wassergebundenem Belag befestigt. Im westlichen Teil des Plangebietes westlich des Römerhofweges befindet sich ein Umspannwerk der E.ON Bayern mit teilweise versiegelten Flächen (Gebäude, Fahrwege, Punktfundamente). Die zwischen den technischen Einrichtungen gelegenen Freiflächen werden von Grünlandbeständen und Rasenflächen eingenommen, welche nicht näher klassifiziert werden können, da das Gelände eingezäunt und nicht zugänglich ist. Das Umspannwerk ist mit einem Gehölzstreifen aus heimischen Bäumen und Sträuchern eingegrünt, u.a. Feld-Ahorn, Vogel-Kir- Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 13 sche, Hasel, Schlehe etc.. Im Westen schließen an das Gelände lineare wallartige Aufschüttungen an, auf denen sich nährstoffreiche Brachflächen entwickelt haben (überwiegend Brennesselbestände und artenarme Altgrasfluren), partiell mit bereits fortgeschrittener Gehölzsukzession. Abb. 4: Blick auf das Plangebiet von Südosten nach Nordwesten Abb. 5: Schrannerweg mit angrenzenden Ackerflächen, Blick nach Norden in Richtung Hochschul- und Forschungszentrum Abb. 6: Ackerflächen im Südosten des Plangebietes, Blick nach Süden zu dem Neubaugebiet am Brauneckweg Abb. 7: Ackerflächen im Südosten des Plangebietes, Blick nach Westen zu dem Wohngebiet am Lusenweg Abb. 8: Umspannwerk am Römerhofweg Abb. 9: Wallartige Aufschüttungen östlich des Umspannwerkes mit artenarmen Altgrasfluren, Brennesselbeständen und Gehölzen Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 14 Südlich des Umspannwerks im Übergangsbereich zu dem Studentenwohnheim an der Straße „Untere Straßäcker“ befindet sich eine Rasenfläche, die randlich als Stellplatzfläche für PKW’s genutzt wird. Die Fläche zwischen Umspannwerk und Freisinger Landstraße wird als Ackerfläche bewirtschaftet. Im Süden schließt an die Ackerfläche eine junge, nährstoffreiche Brachfläche an, bei der es sich vermutlich um eine ehemalige Lagerfläche für Bodenaushub handelt. Artenschutz Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurde das Plangebiet hinsichtlich potenziell vorkommender artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten untersucht (Büro für Landschaftsökologie 2017). Darin wurden die Artengruppen Fledermäuse, Reptilien und Vögel für das Plangebiet als artenschutzrechtlich relevant eingestuft. Fledermäuse Gemäß der saP überwiegen im Untersuchungsgebiet fledermausfeindliche Lebensräume (Äcker), die nur eine untergeordnete Bedeutung als Jagdrevier weniger Fledermausarten haben. Im Untersuchungsgebiet können potenziell folgende Fledermausarten vorkommen: Abendsegler Braunes Langohr Breitflügelfledermaus Graues Langohr Große Bartfledermaus Großes Mausohr Kleine Bartfledermaus Mückenfledermaus Nordfledermaus Rauhautfledermaus Wasserfledermaus Weißrandfledermaus Zweifarbfledermaus Zwergfledermaus Von den aufgeführten Fledermausarten nutzen der Große Abendsegler, die Rauhautfledermaus und meist auch die Große Bartfledermaus überwiegend Quartiere in Bäumen, die anderen Arten bevorzugen Quartiere in und an Gebäuden. Im Mai 2017 wurde eine Untersuchung der Fledermäuse im Bereich des Umspannwerks durchgeführt, da Vorkommen von Fledermausquartieren unter den Flachdächern der Gebäude grundsätzlich möglich sind. Diese kommt zu folgendem Ergebnis (vgl. saP, Büro für Landschaftsökologie 2017): „Einzelne Fledermäuse jagten beständig entlang der Baumhecken südlich und westlich des Gebäudes. Regelmäßig flogen die Tiere auch das Gebäude an. Hier machten sie Jagd auf an den Wänden sitzende Insekten. Ein Ein- oder Ausflug unter die Attika konnte nicht festgestellt werden. Aufgrund dieser Ergebnisse kann davon ausgegangen werden, dass sich in und an den Gebäuden auf dem Gelände des Umspannwerkes keine Fledermausquartiere befinden.“ Bei den Reptilien ist die Zauneidechse die einzige Art, die im Plangebiet potenziell vorkommen könnte. Bei den Bestandsaufnahmen wurden keine Zauneidechsen gefunden. Trotzdem können Vorkommen innerhalb des Plangebietes nicht sicher ausgeschlossen werden. In der saP wird die Lebensraumeignung des Plangebietes für die Zauneidechse wie folgt beschrieben (vgl. Büro für Landschaftsökologie 2017): Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 15 „Es gibt im Untersuchungsgebiet einige Flächen, die aufgrund ihrer Struktur gut als Lebensraum für die Zauneidechse geeignet sind. Diese liegen aber zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen, Straßen und bebauten Grundstücken mit nur kleinen Hausgärten. Äcker, stark befahrene Verkehrswege und dicht bebaute Wohnsiedlungen sind für Zauneidechsen nur schwer durchwanderbar. Deshalb sind diese Lebensräume für Zauneidechsen, die im weiteren Umfeld – z.B. an den Isardämmen oder an breiten Waldrändern im Isarauwald – vorkommen bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, nur sehr schwer erreichbar. Als eigenständiger Lebensraum für eine isolierte Population sind diese Flächen zu klein und wohl auch durch die üblichen Probleme in und im Umfeld von Siedlungsgebieten – Verluste durch Straßenverkehr, hoher Feinddruck durch Katzen – stark beeinträchtigt.“ Im Mai 2017 wurden zwei Begehungen im Bereich des Umspannwerkes zur Erfassung von Reptilien durchgeführt. Dabei konnten keine Zauneidechsen gefunden werden. Die saP des Büros für Landschaftsökologie (2017) kommt daher hinsichtlich möglicher Vorkommen von Zauneidechsen zu folgendem Ergebnis: „Wenn innerhalb des Umspannwerkes eine größere Population der Zauneidechse vorhanden wäre, würde diese auch in das Umfeld ausstrahlen und einzelne Tiere wären dann wahrscheinlich bei der Bestandsaufnahme schon im Jahr 2013 gefunden worden. Auch wenn gewisse Unsicherheiten bestehen, kann wohl davon ausgegangen werden, dass im Bereich des Umspannwerkes keine Zauneidechsen vorkommen.“ Für die Erstellung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erfolgte im Jahr 2013 eine Bestandsaufnahme der im Gebiet vorkommenden Vogelarten. Zudem wurde der Bayerische Brutvogelatlas ausgewertet. Im Plangebiet wurden insgesamt 38 (Brut-)Vogelarten festgestellt. Dabei handelt es sich überwiegend um häufige und ungefährdete Arten. Als prüfungsrelevante Vogelarten wurden gemäß saP die Arten Rebhuhn, Schafstelze, Feldlerche, Feldsperling, Goldammer und Klappergrasmücke eingestuft. Der Feldsperling, die Goldammer und die Klappergrasmücke sind gem. saP als Arten der strukturreichen Landschaft mit Gehölzen zu bezeichnen. Der Feldsperling ist über das gesamte Planungsgebiet und dessen Umfeld verbreitet. Er wurde an vier Stellen als Brutvogel nachgewiesen. Er besiedelt sowohl die umliegenden Hausgärten als auch Hecken und Gehölzbestände. Weitere Brutpaare sind in den umliegenden Siedlungen zu erwarten. Von der Goldammer wurden sechs Brutpaare im Planungsgebiet und in dessen Umfeld nachgewiesen. Die Art besiedelt die Hecken und Gebüschbestände abseits der Hausgärten. Sie benötigt im Umfeld der Gehölzbestände offene Feldfluren. Die Klappergrasmücke wurde an zwei Stellen – in einem Hausgarten am Rand des Planungsgebietes und im an das Planungsgebiet angrenzende Hochschulund Forschungszentrum nachgewiesen. Feldlerche, Rebhuhn und Wiesenschafstelze sind als Vogelarten der Agrarlandschaft zu bezeichnen. Von der Feldlerche brüteten zwei Paare innerhalb des Plangebietes, bei der Schafstelze und dem Rebhuhn wurde jeweils ein Brutpaar nachgewiesen. ! Bewertung: Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich der befestigten Wege bieten Tieren und Pflanzen wenig geeignete Lebensräume und weisen gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung nur eine geringe Bedeutung für dieses Schutzgut auf (Kategorie I). Trotzdem kommt diesen Flächen eine artenschutzrechtliche Bedeutung als Lebensraum für einige Vogelarten der Agrarlandschaft zu (Feldlerche, Rebhuhn, Wiesenschafstelze). Die vorhandenen Gehölzbestände im Bereich des Umspannwerkes sowie die älteren Brachflächen (> 5 Jahre) im Bereich der wallartigen Aufschüttungen haben gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen (Kategorie II). Versiegelten Flächen wie asphaltierten Straßen (Römerhofweg) sowie den Gebäuden und sonstigen versiegelten Flächen im Bereich des Umspannwerkes ist keine Bedeutung für Pflanzen und Tiere beizumessen (Kat. 0). Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 16 2.1.5 Schutzgut Landschaftsbild Das Landschaftsbild wird im Planungsgebiet vor allem durch die ausgeräumte, strukturarme Agrarlandschaft bestimmt. Gehölzstrukturen befinden sich lediglich im Randbereich des Umspannwerks sowie auf den wallartigen Aufschüttungen im Nordwesten des Plangebietes. Den nördlichen Abschluss des Plangebietes säumen heckenartige Gehölzstrukturen, welche aber bereits außerhalb des Plangebietes stocken. Markante Baumbestände außerhalb des Planungsgebietes befinden sich am nördlichen Siedlungsrand von Garching sowie östlich des Plangebietes entlang des Wiesäckerbaches sowie im Bereich der Isarauen. Abb. 10: Strukturarme Agrarlandschaft ohne gliedernde Gehölzstrukturen. Im Hintergrund sind die Gebäude des Hochschul- und Forschungszentrums und der Meteo-Mast der TU erkennbar. Abb. 11: Strukturarme Agrarlandschaft ohne gliedernde Gehölzstrukturen. Im Hintergrund ist der Siedlungsrand von Garching (mit Baumbestand) zu erkennen. Abb. 12: Gehölzbestände im Randbereich des Umspannwerkes. Abb. 13: Heckenstrukturen im Norden (außerhalb des Geltungsbereiches) Das Orts- und Landschaftsbild wird außerdem durch die angrenzenden Siedlungsflächen im Süden sowie das Hochschul- und Forschungszentrum im Norden bestimmt. Die Wohnbebauung im Süden besteht im Bereich des Brauneckweges überwiegend aus Einfamilienhäusern, ansonsten dominiert Doppel- und Reihenhausbebauung. Im Westen im Bereich der Siedlung „Untere Straßäcker“ befinden sich auch Geschosswohnungsbauten sowie ein Studentenwohnheim. Nördlich des Plangebietes bis zur Ludwig-Prandtl-Straße befindet sich eine Zone mit unterschiedlichen Einrichtungen der technischen Infrastruktur der Technischen Universität (TU) München (Heizzentrale, Feuerwehr, Speicherbibliothek und das Max-Planck-Institut für Quantenoptik), umgeben von einer Landschaftsstruktur mit ausgewachsenen Feldhecken. Unmittelbar an der Ludwig-Prandtl-Straße befindet sich der profilüberragende Meteo-Mast der TU München 2, in dem wichtige Klimadaten gesammelt werden. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 17 Im Westen wird das Plangebiet durch die Freisinger Landstraße (St 2350) begrenzt. Die stark befahrene Staatsstraße stellt eine optische und akustische Barriere dar. Eine Funktion als Erholungsgebiet kommt dem Plangebiet derzeit nicht zu (s. Kap. 2.1.6 Schutzgut Mensch - Erholung). ! Bewertung: Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen einschließlich der befestigten Wege sind gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung im Hinblick auf das Landschaftsbild von geringer Bedeutung (Kategorie I). Die vorhandenen Gehölzbestände im Bereich des Umspannwerkes sowie die älteren Brachflächen im Bereich der wallartigen Aufschüttungen haben dagegen eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild (Kategorie II). Versiegelten Flächen wie asphaltierten Straßen und Gebäuden kommt keine Bedeutung im Hinblick auf das Landschaftsbild zu (Kat. 0). 2.1.6 Schutzgut Mensch Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr Das Planungsgebiet wird vorrangig vom Straßenverkehrslärm der Freisinger Landstraße (St 2350) belastet. Bei freier Schallausbreitung ergeben sich am Westrand des Planungsgebietes Pegelwerte von 62 dB(A) tags in einem Abstand von ca. 30,0 m zur Fahrbahnkante sowie von 53 dB(A) nachts (vgl. Steger & Partner 2017). Darüber hinaus ist entlang der St 2350 gemäß Bundes-Fernstraßen-Gesetz ein Mindestabstand von 20,0 m zwischen Fahrbahnrand und Bebauung einzuhalten. Bei der derzeitigen Nutzung als Ackerfläche sind keine schalltechnischen Orientierungswerte einzuhalten. Lärmimmissionen aus dem Schienenverkehr Ausgehend von der U-Bahntrasse, die im Osten in ca. 200 m Entfernung vom Planungsgebiet in Troglage verläuft, ist die Geräuschbelastung bei ca. 196 Zügen tags und 48 Zügen nachts mit tags ca. 50 dB(A) und nachts 45 dB(A) am östlichen Rand des Siedlungsbereichs eher gering (vgl. Steger & Partner 2017). Lärmimmissionen aus gewerblichen Nutzungen / Anlagengeräusche Hinsichtlich der Geräuschbelastung durch die Heizzentrale ist festzustellen, dass die Geräusche tags und nachts annähernd gleich laut sind. Dabei treten in einem Abstand von 20,0 m Pegelwerte von 48 dB(A) bzw. in einem Abstand von 140,0 m von ca. 33 dB(A) auf. Es kann erwartet werden, dass außerhalb der 35 dB(A)-Isophone das Geräusch aufgrund der Fremdgeräuschbelastung durch Straßenverkehr kaum noch hörbar ist. Bezüglich der Geräuschpegel bei Betrieb der Notstromaggregate kann festgehalten werden, dass der Betrieb der Notstromaggregate in der Nacht als Notsituation im Sinne von Nr. 7.1 der TA Lärm bewertet werden kann. Tags findet regelmäßig Testbetrieb mit ca. 1 Stunde Dauer statt, bei dem in einem Abstand von 20,0 m Pegelwerte von ca. 64 dB(A) bzw. in einem Abstand von 140,0 m von ca. 53 dB(A) auftreten. Der für die Geräuschbelastung maßgebliche Beurteilungspegel ist unter Berücksichtigung der Zeitbewertung bei 1 Stunde Betriebsdauer tags 12 dB(A) niedriger als der Geräuschpegel. Unabhängig von der Bewertung der Geräusche ist ihr potentielles und tatsächliches Vorhandensein als Störung für lärmempfindliche Nutzungen zu berücksichtigen. Südlich der Gebäude befindet sich derzeit eine Erdaufschüttung, durch die zumindest in Bodennähe der Geräuschpegel gemindert wird (vgl. Steger & Partner 2017). Innerhalb des Plangebietes befindet sich am Römerhofweg das Umspannwerk der E.ON Bayern, welches ebenfalls in Bezug auf Anlagenlärm relevant ist. Zur Geräuschbelastung des bestehenden Umspannwerkes liegen keine Angaben vor. Das Umspannwerk soll im Zuge der aktuellen Planungen nach Norden auf das Grundstück Flur-Nr. 1184/176 verlegt werden. Zum Neubau des Umspannwerkes wurde eine Schalltechnische Immissionsprognose erstellt (MüllerBBM 2014b, s. Kap. 2.2.6 „Prognose Schutzgut Mensch“). Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 18 Östlich des Plangebietes befindet sich die Geothermie-Heizzentrale der Stadt Garching. Neben der Nutzung von Erdwärme (Geothermie) wird hier gelegentlich auch mit Gas zugeheizt, um Spitzenlasten auszugleichen. Nähere Angaben zu den damit verbundenen Lärmimmissionen liegen derzeit nicht vor. Sonstige Lärmimmissionen Eine Lärmbelastung durch den Flughafen Erding ist gemäß Lärmkartierung 2007 und 2012 nicht gegeben. Der Meteo-Mast der TU München (Oskar-von-Miller-Turm) dient der Durchführung meteorologischer Messungen. Es ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht davon auszugehen, dass dies mit für das Plangebiet relevanten Immissionen verbunden ist. Durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen im Plangebiet selbst sowie der angrenzenden Flächen kann es zu Lärmimmissionen kommen. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist jedoch nicht gegeben, da sich bei einer üblichen landwirtschaftlichen Bestellung der Flächen die Belästigungen auf temporäre Ereignisse beschränken. Weitere Lärmquellen (z. B. Sport- und Freizeitanlagen) sind für das Planungsgebiet nicht relevant. Elektromagnetische Felder Zu dem bestehenden Umspannwerk der E.ON Bayern liegen keine Angaben bezüglich elektromagnetischer Felder vor. Das Umspannwerk soll im Zuge der aktuellen Planungen nach Norden auf das Grundstück Flur-Nr. 1184/176 verlegt werden. Zu dem geplanten Neubau des Umspannwerks liegt ein Gutachten zur Beurteilung elektromagnetischer Felder gemäß 26. BImSchV vor (Müller-BBM 2014a, s. Kap. 2.2.6 „Prognose Schutzgut Mensch“). Erholung Das Plangebiet selbst und die nähere Umgebung sind nur sehr bedingt für die Erholungsnutzung geeignet. Dies ist insbesondere auf die intensive landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen. Im westlichen Teil des Plangebietes kommt auch noch die Vorbelastung durch die Freisinger Landstraße (St 2350) hinzu. Neben den davon ausgehenden Lärmbelastungen spielt auch die visuelle Beeinträchtigung durch den Straßenverkehr eine Rolle. Die in Nord-Süd-Richtung durch das Plangebiet verlaufenden Wege (Römerhofweg, Schrannerweg) stellen wichtige Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen dem Siedlungsbereich von Garching und dem Hochschul- und Forschungszentrum dar. Diese Wege sind auch im Radverkehrskonzept der Stadt Garching aus dem Jahr 2009 entsprechend dargestellt. Auch weiter östlich entlang des Wiesäckerbachs verläuft ein Fuß- und Radweg, der rege frequentiert wird und im Radverkehrskonzept als bestehender Radweg dargestellt ist. Östlich des Plangebietes liegt in ca.1 - 1,5 km Entfernung der Erholungsraum Isarauen, im Westen das Sport- und Erholungsgelände Garchinger See in vergleichbarer Entfernung. Somit sind attraktive Erholungsflächen in der Umgebung vorhanden. 2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und in dessen Umfeld sind keine denkmalgeschützten Gebäude oder unter Ensembleschutz stehenden Baustrukturen vorhanden. Zwei flächige Bodendenkmäler ragen jedoch randlich in das Plangebiet hinein (vgl. Abb. 14). Diese werden im Bayerischen Denkmalatlas mit folgenden Angaben geführt: D-1-7735-0257: Körpergräber des Endneolithikums (Glockenbecher), der mittleren und der späten Bronzezeit, Bestattungsplatz mit Kreisgräben vorgeschichtlicher Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 19 Zeitstellung sowie Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. Benehmen nicht hergestellt. D-1-7735-0317: Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung und Brandgräber der römischen Kaiserzeit. Benehmen nicht hergestellt. Die erfassten Bodendenkmäler sind außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes bereits teilweise überbaut. Angaben über ggf. bereits erfolgte archäologische Untersuchungen liegen derzeit nicht vor. D-1-7735-0257 D-1-7735-0317 Abb. 14: Auszug aus dem Bayerischen Denkmalatlas mit Darstellung der Bodendenkmäler als rot schraffierte Flächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist mit einer gelben Linie umgrenzt. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 20 2.2 Prognose über den Umweltzustand bei Durchführung der Planung Die nachstehende Tabelle gibt eine Zusammenstellung der durch die Planung zu erwartenden Auswirkungen wieder: Schutzgut Boden Wasser (Grundwasser) Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter xx xx - xxx Klima/Luft x Tiere und Pflanzen x Landschaftsbild x - xx Mensch x Kultur- und Sachgüter x x xx xxx keine Auswirkungen Auswirkungen geringer Erheblichkeit Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit Auswirkungen hoher Erheblichkeit auf das Schutzgut Die konkreten Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern sind in den nachfolgenden Kapiteln 2.2.1 – 2.2.7 beschrieben. 2.2.1 Prognose Schutzgut Boden Baubedingt werden größere Flächen verändert und Oberboden abgetragen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Anlage von Gebäuden, großflächigen Tief- / Gemeinschaftstiefgaragen und Verkehrsflächen vorgesehen, welche zu einem großflächigen Bodenverlust einschließlich der damit verbundenen Bodenfunktionen wie Lebensraumfunktion, Filter- und Speicherfunktion sowie Regulationsfunktion führt. Weitgehend erhalten bleiben die Bodenfunktionen dagegen im Bereich der geplanten Grünflächen. Zur Minderung der Beeinträchtigungen im Hinblick auf das Schutzgut Boden sollten die Belagsflächen innerhalb der Baufelder auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden. Im Bebauungsplan ist diesbezüglich festgesetzt, dass für oberirdische Stellplätze, Garagenvorplätze, Zufahrten zu den Tief-/Gemeinschaftstiefgarage und Garagen (außerhalb von unterbauten Flächen) wasserdurchlässige Beläge zu verwenden sind. Auch die Wege innerhalb der geplanten öffentlichen Grünflächen sollten nach Möglichkeit mit wassergebundenen Belägen versehen werden. Der Ausgleich für die Eingriffe in das Schutzgut Boden wird zusammen mit den übrigen Schutzgütern im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ermittelt und es werden geeignete Ausgleichsflächen zugeordnet (vgl. Kap. 4.2). Altlasten Die bestehende Altlastenverdachtsfläche (Flur-Nr. 1869, Gemarkung Garching) liegt gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Bereich der Gemeinbedarfsfläche für die geplante Grundschule (Rasenspielfeld). Im Hinblick auf die geplanten sensiblen Nutzungen sind entsprechende vertiefende Bodenuntersuchungen durchzuführen. Schadstoffbelastete Böden sind zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen oder es sind geeignete Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um einer potenziellen Gefährdung der Schutzgüter Mensch und Grundwasser vorzubeugen. Im städtebaulichen Vertrag wird geregelt, dass die Fläche lastenfrei (d. h. auch altlastenfrei) einzubringen ist. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 21 Der ordnungsgemäße Umgang mit schadstoffbelasteten Böden ist im Bundesbodenschutzgesetz bzw. in der Bundesbodenschutzverordnung geregelt. Eine Festsetzung im Bebauungsplan ist daher nicht erforderlich. Zur Fläche des Umspannwerkes der E.ON Bayern liegen keine Angaben hinsichtlich Bodenbelastungen, Altlasten o. ä. vor. Auch für diese Fläche gilt, dass sie lastenfrei (d. h. auch altlastenfrei) einzubringen ist. Im Bebauungsplan wird die Fläche aufgrund der bisherigen Nutzung vorsorglich als Altlastenverdachtsfläche eingetragen. Sie liegt im Bereich der festgesetzten Allgemeinen Wohngebiete WA 2 mit WA 4 sowie im Bereich von Verkehrsflächen. ! Fazit: Durch die geplanten Gebäude incl. Tief-/Gemeinschaftstiefgaragen und Verkehrsflächen kommt es zu einem nicht unerheblichen Verlust von Boden durch Überbauung. Im Bereich der geplanten Grünflächen bleiben die Bodenfunktionen dagegen weitgehend erhalten. Gegebenenfalls vorhandene schadstoffbelastete Böden werden entsprechend saniert. Insgesamt sind Umweltauswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut Boden zu erwarten. 2.2.2 Prognose Schutzgut Wasser Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Oberflächengewässer, sodass Auswirkungen auf Oberflächengewässer ausgeschlossen werden können. Im Hinblick auf das Grundwasser sind jedoch erhebliche Auswirkungen möglich, denn der Grundwasserflurabstand beträgt im Plangebiet nur zwischen 3,75 und 6,0 m. Gemäß dem Bebauungskonzept ist vorgesehen, die erforderlichen Stellplätze weitgehend in Tief-/Gemeinschaftstiefgaragen unterzubringen, um gut nutzbare, qualitätsvolle Freiflächen im Gebäudeumfeld zu schaffen. Aufgrund des derzeit als nachzuweisen unterstellten Stellplatzbedarfs, des Bedarfs an Fahrradabstellplätzen, dem zusätzlichen Bedarf an Keller- und Technikräumen sowie zur Einhaltung der Maßobergrenze der BauNVO für Allgemeine Wohngebiete von 0,8 GRZ wären in einigen Baugebieten zwei Untergeschosse notwendig. Die erforderliche Tiefe für zwei Untergeschosse beträgt abhängig auch von der Höhe der Überdeckung der Tief-/ Gemeinschaftstiefgarage bis zu ca. 8,50 m. Bei zwei Untergeschossen würde demnach auf jeden Fall ein Eingriff in das oberste Grundwasserstockwerk stattfinden. Zudem wäre auch die Quartärbasis betroffen, welche nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) München im Süden des Plangebietes bei 473,0 m ü. NN und im Norden bei etwa 470,0 m ü. NN liegt. Die trennende Schicht zwischen der Oberen Süßwassermolasse (Tertiär) und dem Quartär darf nach Auskunft des WWA München keinesfalls durchstoßen werden, da es ansonsten zu einer Vermischung des bereits verunreinigten Quartärgrundwassers mit dem zu schützenden tertiären Tiefengrundwasser kommen könnte. Da nicht bekannt ist, wie stark die Trennschicht ist, muss bei dem derzeitigen Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass eine Realisierung von zwei Untergeschossen mit erheblichen negativen Auswirkungen im Hinblick auf das Grundwasser verbunden wäre und daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht äußerst kritisch zu beurteilen ist. Ziel der Weiterentwicklung der Planung ist es deshalb, bei Festhalten an der zulässigen Versiegelung von maximal 80% der Baugebiete, die Notwendigkeit einer zweigeschossigen Unterbauung zu vermeiden. Als geeignete Vermeidungsmaßnahmen stellen sich nach derzeitigem Planungsstand dar: - Reduzierung des nachzuweisenden Stellplatzschlüssels - Realisierung eines Teils der nachzuweisenden Stellplätze als Duplex-Parker - Unterbringung eines Teils der Stellplätze außerhalb der jeweiligen Baugebiete, z.B. in einer oberirdischen Quartiersgarage oder in benachbarten Baugebieten - Reduzierung der Geschossfläche zur Verringerung des Stellplatzbedarfs Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 22 - Prüfung des, für den Stellplatzbedarf unterstellten Verhältnisses von Geschossfläche zu Wohnfläche - sinnvolle Anordnung/Mischung von verschiedenen Wohnformen mit unterschiedlichen Stellplatznachweisen Anhand der Ergebnisse einer noch durchzuführenden hydrogeologischen Untersuchung wird im Detail und entsprechend der baugebietsbezogenen Lage zum Grundwasser zu beurteilen sein, welche der genannten Maßnahmen heranzuziehen sind. Zudem befindet sich die dem Bebauungsplan zugrunde gelegte „Stellplatzsatzung“ derzeit in der politischen Diskussion. Auch bei normalen eingeschossigen Untergeschossen und/oder bei der Ausbildung von Duplex-Parkern ist im überwiegenden Teil des Plangebietes mit einem Eingriff in das Grundwasser zu rechnen. Dies betrifft insbesondere den zentralen und östlichen Teil des Plangebietes, da hier der Grundwasserflurabstand nur ca. 3,75 – 4,25 m beträgt. Im westlichen Teil des Plangebiets befindet sich das Grundwasser dagegen zwischen 4,5 und 6,0 m unter Flur. Da bei einfachen Kellergeschossen bzw. Tiefgaragen incl. Gründung abhängig auch von der Höhe der Überdeckung der Tief-/Gemeinschaftstiefgarage von einer Eingriffstiefe von bis zu ca. 4,50 m auszugehen ist und die Ausbildung von Duplex-Parkern diesen Eingriff erhöht, sind bau- und anlagebedingte Eingriffe in das Grundwasser insbesondere im zentralen und östlichen Teil des Plangebietes möglich. Angaben zum Höchstgrundwasserstand bzw. zum höchsten Bemessungswasserstand liegen für das Plangebiet derzeit nicht vor. Somit kann hier ohne weitere Datengrundlagen keine abschließende Beurteilung vorgenommen werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es je nach Eingriffstiefe zu einem Aufstau des Grundwassers vor dem Hindernis (Keller / Tiefgarage) kommen kann. Dies kann unter Umständen zu einer Veränderung des Grundwasserstandes auf Nachbargrundstücken führen. Auch die Fließrichtung des Grundwassers könnte entsprechend beeinflusst werden (Barrierewirkung). Dies könnte zur Folge haben, dass der Zustrom des Grundwassers in den Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums verringert wird, was besonders problematisch wäre, da in diesem Bereich eine Vielzahl von Grundwassernutzungen vorhanden ist. Eine Veränderung des Grundwasserzustroms in den Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums muss daher in jedem Fall vermieden werden. Auch aus diesem Grund sind die vorgesehenen zweigeschossigen Untergeschosse aus wasserwirtschaftlicher Sicht äußerst kritisch zu beurteilen, da diese in jedem Fall eine Barriere für den Grundwasserstrom darstellen würden. Aus der Sicht des Wasserwirtschaftsamtes München ist daher im vorliegenden Fall eine Hydrogeologisches Gutachten erforderlich, um die Lage des Grundwasserspiegels durch Erkundungsbohrungen an geeigneten Stellen im Bereich des Plangebietes exakt zu ermitteln und die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens entsprechend detailliert beurteilen zu können. Außerdem können im Rahmen eines Hydrologischen Gutachtens u. U. technische Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die zweigeschossigen Untergeschosse ggf. realisiert werden können. Im Rahmen des Bauvollzugs ist bei einem Eingriff in das Grundwasser grundsätzlich eine entsprechende wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen. Die betreffenden Kellergeschosse bzw. Tiefgaragen müssen ggf. gegen eindringendes Grundwasser abgedichtet werden. Auch zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser durch die in der Tiefgarage abgestellten Fahrzeuge oder durch eine eventuelle Lagerung bzw. den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist u. U. eine dichte Ausführung des Tiefgaragenbodens notwendig. Auch für die Bauwasserhaltung und eine etwaige Nutzung des Grundwassers für Grundwasserwärmepumpen ist ein entsprechender Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zu stellen. Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß den Vorgaben des WWA im Plangebiet auf jeweils eigenem Baugrundstück und ohne Beeinträchtigung des Nachbarn zu versickern. Hierfür wird eine unversiegelte Fläche von mindestens 20 % gesichert. Eine Versickerung ist im Plangebiet grundsätzlich möglich, da die anstehenden Schotterböden als sehr stark bis stark durchlässig klassifiziert sind. Straßenbegleitend sind im Bereich der Grünflächen entsprechende Versickerungsmulden vorzusehen. Auch im Bereich der Baugrundstücke sind geeignete Flächen Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 23 für die Niederschlagswasserversickerung bereitzustellen. Flächen- und Muldenversickerung ist dabei als vorrangige Lösung zu verwenden. In den großen Teilen der Allgemeinen Wohngebiete ist eine breitflächige Versickerung aufgrund der großflächigen Unterbauung nicht möglich ist, hier kann die Versickerung auch über Rigolen erfolgen. In diesem Fall ist jedoch eine Vorreinigung des Niederschlagswassers erforderlich. Eine Versickerung unterhalb von Gebäuden bzw. Kellern ist zwar grundsätzlich in Ausnahmefällen möglich. Im vorliegenden Fall scheint diese Option jedoch auszuscheiden, da das Grundwasser in 3,75 - 6,0 m Tiefe ansteht und der erforderliche Abstand etwaiger unter dem Gebäude/Keller liegender Versickerungseinrichtungen zum Grundwasser voraussichtlich nicht eingehalten werden kann. Im Rahmen des Bauvollzugs sind die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) sowie die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) zu beachten. Die Grundwasserneubildung wird durch die ermöglichte Mehrversiegelung beeinträchtigt. Durch die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken selbst bzw. im Bereich der straßenbegleitenden Grünflächen kann die Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate jedoch weitgehend minimiert werden. ! Fazit: Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern können ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf das Grundwasser sind jedoch erhebliche Auswirkungen möglich, da das Grundwasser im Plangebiet relativ oberflächennah ansteht. Insbesondere im Falle von zwei Untergeschossen ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit erheblichen negativen Auswirkungen im Hinblick auf das Grundwasser zu rechnen. Ziel der weiteren Planungen ist daher die Vermeidung eines zweiten Untergeschosses. Aufgrund der verbleibenden bau- und anlagebedingten Eingriffe in das Grundwasser durch eine eingeschossige Unterbauung und ggf. zusätzlichen Eingriffen durch Duplex-Parker sind weiterhin Umweltauswirkungen für das Schutzgut Wasser zu erwarten, deren Erheblichkeit auf Basis eines Hydrogeologisches Gutachten im weiteren Verfahren zu ermitteln ist. 2.2.3 Prognose Schutzgut Klima/Luft Kleinklima Durch die geplante Bebauung derzeit landwirtschaftlich genutzter Flächen und dem damit verbundenen erhöhten Versiegelungsgrad sind Auswirkungen auf das Kleinklima gegeben. Versiegelte Flächen heizen sich tagsüber stärker auf als vegetationsbedeckte Flächen. Nachts ist die Ausstrahlung in bebauten Bereichen deutlich reduziert, was zu höheren Oberflächentemperaturen in den Nachtstunden führt. Die vorgesehenen Durchgrünungsmaßnahmen sowie die Schaffung eines zentralen Grünzuges tragen jedoch dazu bei, die thermische Belastung im Plangebiet zu reduzieren. Zudem können die negativen Auswirkungen auf das Kleinklima durch die festgesetzte Dachbegrünung und eine ausreichende Überdeckung unterbauter Flächen und der dadurch möglichen Freiflächenbegrünung gemindert werden. Das Planungsgebiet hat derzeit eine Bedeutung als Kaltluftentstehungsfläche. Aufgrund des bestehenden Gefälles kommt dem Plangebiet somit eine gewisse Bedeutung für die Kaltluftzufuhr in den nordöstlich gelegenen Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums zu. Ob sich die geplante Bebauung negativ auf das Kleinklima des angrenzenden Hochschul- und Forschungsgeländes auswirken wird, kann aufgrund fehlender Datengrundlagen nicht abschließend beurteilt werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Bereich des Hochschul- und Forschungszentrums kaum Wohnnutzungen vorhanden sind und die nächtliche Abkühlung in den Sommermonaten hier somit nur eine untergeordnete Rolle spielt. Zudem verbleiben im Umfeld auch zukünftig noch größere unbebaute Flächen, die als Kaltluftentstehungsgebiete fungieren. Lufthygiene Die aktuelle Verkehrsbelastung auf der St 2350 beträgt gem. einer Verkehrszählung vom 13.04.2016 in Höhe des Plangebietes 12.150 Kfz/Tag bei einem Schwerverkehrsanteil von etwa 680 Kfz/Tag bzw. 5,6 % (vgl. Lang + Burkhardt 2017). Für den Prognose-Planfall 2030 (Neuver- Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 24 kehr + Ausgangsbelastungen) wird eine Erhöhung der Verkehrsbelastung auf der St 2350 auf bis zu 16.900 Kfz/Tag prognostiziert. Unter Berücksichtigung der geplanten Westumfahrung Dietersheim, welche langfristig zu einer Entlastung in der Ortsdurchfahrt Garching führen wird, ermittelt sich ein Prognose-Gesamtverkehr 2030 von lediglich 15.450 Kfz/Tag. Da die Westumfahrung Dietersheim noch nicht planfestgestellt ist und somit noch keine Rechtskraft besitzt, wird für die Einschätzung der vom Straßenverkehr ausgehenden Luftbelastungen das worst-case-Szenario, also eine Verkehrsbelastung von 16.900 Kfz/Tag, zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Geschwindigkeit1 (ca. 70 km/h) und der geplanten Bebauung, die einen Abstand von mindestens 20 m zur Fahrbahnaußenkante der St 2350 einhält, sind keine Überschreitungen der Grenzwerte der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid [NO2] und Feinstaub [PM10 und PM2,5] innerhalb des Planungsgebietes zu erwarten. ! Fazit: Die Umweltauswirkungen im Hinblick auf das Schutzgut Klima/Luft sind voraussichtlich von geringer Erheblichkeit. 2.2.4 Prognose Schutzgut Tiere und Pflanzen Durch das Vorhaben werden keine kartierten Biotope oder nach dem BayNatSchG geschützten Gebiete bzw. Natura-2000-Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) beeinträchtigt. Die geplante Bebauung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen des Arten- und Biotopschutzprogrammes (ABSP) für den Landkreis München. Für die geplante Bebauung und die geplanten Verkehrsflächen werden überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerflächen in Anspruch genommen, die aktuell nur eine geringe Bedeutung gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung aufweisen. Höherwertige Vegetationsbestände wie Gehölzstrukturen befinden sich lediglich im Randbereich des Umspannwerks sowie westlich davon (nährstoffreiche Brachflächen mit Gehölzsukzession). Der Ausgleich für die durch das Vorhaben ausgelösten Eingriffe in Natur und Landschaft wird im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung behandelt (vgl. Kap. 4.2). Artenschutz Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere die im Gebiet vorkommenden Vogelarten der offenen Feldflur (Feldlerche, Schafstelze und Rebhuhn) von dem Vorhaben besonders stark betroffen sind. Von den Vogelarten der strukturreichen Landschaft mit Gehölzen wurde eine Betroffenheit für die im Gebiet vorkommende Goldammer festgestellt. Baubedingte Tötungen von Individuen bzw. Zerstörungen oder Beschädigungen von besetzten Nestern und Eiern können durch eine Bauzeitenbeschränkung vermieden werden. Gemäß der saP sind folgende Vermeidungsmaßnahmen im Hinblick auf die Artengruppe der Vögel zu beachten (s. auch Kap. 4.1): - Zur Vermeidung der Zerstörung von Gelegen und der Tötung von Jungvögeln sind die zu beseitigenden Gehölze im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar zu roden. - Baufeldfreimachung im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen außerhalb der Brutzeit der Arten der offenen Feldflur im Winter zwischen Anfang Oktober und Ende Februar um zu vermeiden, dass sich hier Brutpaare ansiedeln und Gelege oder Jungvögel geschädigt werden. 1 Die höchstzulässige Geschwindigkeit auf diesem Abschnitt der St 2350 beträgt 100 km/h. Aufgrund des bestehenden Kreisverkehrs an der Einmündung der Straße „Untere Straßäcker“ und der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h etwa auf Höhe des Heizkraftwerks der TU München und der nachfolgenden Ampelanlage im Kreuzungsbereich der Ludwig-Prandtl-Straße wird die höchstzulässige Geschwindigkeit in der Realität nicht erreicht. Für die Betrachtungen der Auswirkungen auf die Lufthygiene wird daher eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 70 km/h zugrunde gelegt. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 25 Zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der örtlichen Populationen von Goldammer, Feldlerche, Rebhuhn und Schafstelze müssen spezifische Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) erfolgen. Die CEF-Maßnahmen sind in der saP (Büro für Landschaftsökologie 2017) wie folgt beschrieben: „Die Beeinträchtigung der Goldammer ist durch Pflanzung von Gebüschen, Hecken, Bäumen und Feldgehölzen in der freien Feldflur im Umfeld von Garching zu fördern. Hierbei ist die Goldammer vielfach recht anspruchslos. Es genügen auch kleinere Gebüsche oder Gehölzbestände. Wichtig ist, dass im Umfeld dieser Gehölze Grünlandbrachen, Staudenfluren, Ruderalfluren oder extensiv genutztes Grünland vorhanden sind, da die Goldammer auf Pflanzensamen als Nahrung angewiesen ist. Bei einem prognostizierten Verlust von vier Goldammer-Revieren ist die Anlage von 1000 m² Gehölzbeständen und zusätzlich mindestens 2000 m² extensiv genutztes Grünland, Grünlandbrache und Staudenfluren im Umfeld der Gehölzbestände nötig. Es muss für zwei Brutpaare der Feldlerche und jeweils ein Paar der Schafstelze und des Rebhuhnes Lebensraum im Umfeld des Eingriffsraumes so optimiert werden, dass sich diese Anzahl zusätzlich zu den bereits dort vorhandenen Brutpaaren ansiedeln kann. Hierzu sind in geeigneter Lage – abseits von Wegen und anderen Störquellen – lebensraumverbessernde Maßnahmen durchzuführen. Je Brutpaar der betreffenden Feldvögel – 2 Brutpaare Feldlerche, 1 Brutpaar Schafstelze und 1 Brutpaar Rebhuhn – ist in der Ackerflur eine Fläche von 30 x 30 m im Sinne der Feldvögel zu optimieren. Diese 4 Flächen dienen sowohl als Brutplatz als auch als wichtige Nahrungsfläche. Zur Aushagerung wird der Oberboden in einer Stärke von 15 cm abgeschoben und auf die umliegenden Ackerflächen verteilt. Die 4 Flächen dürfen in Zukunft weder gedüngt noch mit Bioziden behandelt werden. Eine Einsaat erfolgt mit regionaltypischen Arten der Segetalflora, also den typischen Ackerunkräutern. Die Inseln sind zweimal jährlich zu grubbern, nämlich nach der Brutzeit der Feldvögel zwischen Mitte und Ende August und vor Beginn der Brutzeit möglichst früh im Frühjahr, also zwischen Mitte Februar und Mitte März. Um den Erfolg der Maßnahme zu gewährleisten sind eine dauerhafte naturschutzfachliche Kontrolle und ein Monitoring der Flächen sicherzustellen. Die CEF-Flächen müssen eine ausreichende Entfernung zu Stör- und Gefahrenquellen (Wege, Straßen, Siedlungen, Beleuchtungen) aufweisen. Unmittelbar an derartige Strukturen angrenzende Flächen sind für CEF-Maßnahmen nicht geeignet. Ein Abstand von mindestens 50 m sollte eingehalten werden. Sie müssen in offenem Gelände mit weitgehend freiem Horizont liegen, d. h. es dürfen nur wenige oder keine Gehölze/Vertikalstrukturen vorhanden sein. Der Abstand zu Einzelbäumen sollte möglichst mindestens 50 m, zu Baumreihen, Feldgehölzen und zu geschlossenen Gehölzkulissen möglichst 100 m betragen.“ Die Umsetzung der CEF-Maßnahmen erfolgt auf den Grundstücken Flur-Nr. 188 und 1190 (Gemarkung Garching). Die geplanten Maßnahmen sind in Kap. 4.3 beschrieben und werden in der Satzung zum Bebauungsplan geregelt bzw. sind in der Planzeichnung dargestellt. Bei Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen wird für keine der (potenziell) vorkommenden prüfungsrelevanten Arten das Schädigungs-, Störungs- oder Tötungsverbot erfüllt. ! Fazit: Im Zuge der Realisierung der Bebauungsplanung gehen überwiegend intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen verloren. Höherwertige Vegetationsbestände (Gehölzstrukturen, nährstoffreiche Brachflächen) sind nur in vergleichsweise geringem Umfang betroffen. Auswirkungen auf die artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen Fledermäuse, Reptilien und Vögel können durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen gemindert bzw. durch CEF-Maßnahmen ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen als gering erheblich zu beurteilen. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 26 2.2.5 Prognose Schutzgut Landschaftsbild Bei den für die Bebauung vorgesehenen Flächen handelt es sich überwiegend um strukturarme, intensiv genutzte Ackerflächen, die nur eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild aufweisen. Gehölzstrukturen befinden sich lediglich im Randbereich des Umspannwerks sowie auf den wallartigen Aufschüttungen im Nordwesten des Plangebietes. Die Planung sieht eine großflächige Bebauung des Gebietes mit Wohngebieten mit unterschiedlicher Baudichte und Baustruktur, Gemeinbedarfsflächen und Erschließungsstraßen vor. Die geplanten Baukörper weisen überwiegend Wandhöhen von 9 – 13 m auf. Durch die geplante Bebauung wird das Landschaftsbild nachhaltig verändert. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die angrenzenden Siedlungsflächen im Süden sowie das Hochschul- und Forschungszentrum im Norden sowie die im Westen verlaufende Straßentrasse der St 2350 bereits eine Vorbelastung im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild gegeben ist. Zudem ist gemäß dem Bebauungsplan die Schaffung eines zentralen Freiraums („Grüner Anger“) vorgesehen, welcher an die nördlich vorhandenen Grünstrukturen entlang des Wiesäckerbachs anknüpft, attraktive Grünflächen mit hohem Aufenthaltswert innerhalb des Planungsgebietes bietet und eine deutliche Verbesserung gegenüber dem aktuellen Zustand darstellt. Zudem wird durch das Grünflächenkonzept eine Durchgrünung des gesamten Bebauungsplangebietes gewährleistet. ! Fazit: Die durch die Planung ausgelösten Umweltauswirkungen im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild sind insgesamt von geringer bis mittlerer Erheblichkeit. 2.2.6 Prognose Schutzgut Mensch Verkehrslärm Am Westrand des Planungsgebietes sowie entlang der Planstraßen 1-3 treten erhöhte Verkehrsgeräuschbelastungen auf. Es werden dort sowohl die schalltechnischen Orientierungswerte als auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung tags und nachts überschritten. Zur Verminderung der Geräusche von der Freisinger Landstraße werden keine Abschirmanlagen wie Lärmschutzwände oder Lärmschutzwälle geplant. Die Abstandsfläche zwischen der Wohnbebauung und WA 1 sowie der Straßentrasse soll als Grünzone gestaltet werden. Die viergeschossige Bebauung in WA 1 kann durch städtebaulich verträgliche Lärmschutzwände/-wälle nicht hinreichend geschützt werden. Es wird deshalb aufgrund der mangelnden Wirksamkeit sowie auch aus städtebaulichen Gründen auf diese Art des Lärmschutzes verzichtet. Stattdessen soll als aktive Geräuschminderungsmaßnahme ein lärmarmer Fahrbahnbelag eingebaut werden, der mindestens eine Pegelminderung von DStrO = -3 DB dauerhaft bewirkt. Aufgrund der verbleibenden Grenzwertüberschreitungen werden bauliche Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden und Schallschutzgrundrisse festgesetzt. Entlang der Planstraßen 1-3 sind aktive Geräuschminderungsmaßnahmen nicht möglich. Auch ein lärmarmer Fahrbahnbelag kann hier aufgrund der geringen Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h keine weitere wirksame Pegelminderung bewirken. Es werden deshalb bauliche Schallschutzmaßnahmen an den Gebäudefassaden und Schallschutzgrundrisse festgesetzt. Da die meisten Gebäude mit ihren Nordfassaden an die Straße angrenzen, bietet sich auch eine geräuschoptimierte Grundrissorientierung an, so dass sich in den geräuschbelasteten Nordfassaden überwiegend Fenster von Nichtaufenthaltsräumen wie Küchen, Bäder, WC etc. befinden. Diese Festsetzungen sind entlang der Planstraßen 1-3 auch deshalb erforderlich, da die beim Neubau von Straßen zu beachtenden Immissionsgrenzwerte im Nahbereich der Straßen überschritten werden. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 27 Anlagenlärm Hinsichtlich Anlagenlärm sind im vorliegenden Fall die Geräuschbelastung durch das nördlich des Plangebietes gelegene Heizkraftwerk der TU München sowie das neu geplante Umspannwerk der E.ON Bayern relevant. Laut der Schalltechnischen Untersuchung von Steger & Partner (2017) wirken am Nordrand des Gebiets die Geräuschimmissionen aus dem Heizkraftwerk der TU auf das Plangebiet ein. Um die schalltechnische Verträglichkeit herzustellen, sollen in den Nordfassaden der nördlichen Gebäudeteile keine notwendigen Fenster von Aufenthaltsräumen geplant werden. An allen übrigen Gebäudefassaden in WA 4 kann durch bauliche Schutzmaßnahmen an den Gebäudefassaden wie vorstehende teilverglaste Balkone ein ausreichender Schallschutz hergestellt werden. Der nördliche Gebäuderiegel schirmt die Geräusche von den südlichen Gebäudeteilen ab. Es muss deshalb der nördliche Gebäudeteil oder eine vergleichbare Abschirmmaßnahme vorhanden sein, bevor die südlichen Gebäudeteile von WA 4 bewohnt werden können. Südlich der Planstraße 1 haben die Geräusche bereits so weit abgenommen, dass auch dann, wenn die Flächen nördlich der Planstraße noch nicht bebaut sind, an den Gebäuden südlich der Planstraße keine schädlichen Umwelteinwirkungen mehr auftreten. Das Umspannwerk der E.ON Bayern, welches sich derzeit innerhalb des Plangebietes westlich des Römerhofweges befindet, soll nach Norden auf das Grundstück Flur-Nr. 1184/176 verlegt werden. Die Fläche des neuen Umspannwerkes liegt damit nicht mehr innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes, grenzt aber direkt nördlich an diesen an. Für die Genehmigung des neuen Umspannwerkes wurde eine Schalltechnische Immissionsprognose erstellt (Müller-BBM 2014b). Neben der Feuerwache der TU Garching wurde auch ein Immissionsort innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes untersucht (IO 2, geplante Wohnnutzung im WA 5(1), Entfernung zum geplanten Umspannwerk ca. 120 m). Für den Immissionsort IO 2 wurden von Müller-BBM Beurteilungspegel von 27 dB(A) tags und 24 dB(A) nachts ermittelt. Die Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts werden somit um 28 dB(A) zur Tagzeit und 16 dB(A) zur Nachtzeit unterschritten. Das Gutachten kommt daher zu dem Ergebnis, dass für den Immissionsort IO 2 der Beitrag durch das Umspannwerk gemäß TA Lärm irrelevant sei. Gemäß dem aktuellen Bebauungsplan-Entwurf ist nun eine Wohnbebauung in deutlich geringerer Entfernung zu dem neuen Umspannwerk geplant. Die nächstgelegenen Gebäude im WA 4 weisen nur einen Abstand von ca. 30 – 35 m zu dem geplanten Umspannwerk auf. Derzeit liegen keine Informationen dazu vor, welche Beurteilungspegel an den relevanten Fassaden zu erwarten sind. Die Schalltechnische Immissionsprognose der Müller-BBM von 2014 muss daher im Zuge des Bebauungsplanverfahrens entsprechend fortgeschrieben werden. Östlich des Plangebietes befindet sich die Geothermie-Heizzentrale der Stadt Garching. Neben der Nutzung von Erdwärme (Geothermie) wird hier gelegentlich auch mit Gas zugeheizt, um Spitzenlasten auszugleichen. Nähere Angaben zu den damit verbundenen Lärmimmissionen im Hinblick auf das Planungsgebiet liegen derzeit nicht vor. Sportlärm Auch die Sportanlagengeräusche, die im Bereich der Gemeinbedarfsfläche (3) auftreten können, verursachen keinen Geräuschkonflikt mit der umliegenden Wohnbebauung. Die Abstände sind ausreichend groß genug um zu gewährleisten, dass Richtwertüberschreitungen an der Wohnbebauung nicht auftreten können. Elektromagnetische Felder Zu der geplanten Verlegung des Umspannwerkes der E.ON Bayern nach Norden auf das Grundstück Flur-Nr. 1184/176 wurde ein Gutachten zur Beurteilung elektromagnetischer Felder gemäß 26. BImSchV erstellt (Müller-BBM 2014a). Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die relevanten Grenzwerte gemäß 26. BImSchV von 100 µT für die magnetische Flussdichte und 5 kV/m für die elektrische Feldstärke an allen öffentlich zugänglichen Bereichen an der Grenze des Betriebsgeländes eingehalten werden. Bei maximaler Anlagenauslastung wur- Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 28 de an der südwestlichen Grundstücksecke ein Maximalwert der magnetischen Flussdichte von 40,16 µT in 0 m Höhe ermittelt. Bezüglich der elektrischen Feldstärke wird an der nördlichen Grundstücksgrenze ein Maximalwert von 0,038 kV/m in 1 m Höhe erreicht. Die Grenzwerte gemäß 26. BImSchV werden somit nicht nur eingehalten, sondern deutlich unterschritten. Erholung Während das Plangebiet derzeit aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung keine Bedeutung für die Erholung aufweist, sieht der Bebauungsplan die Schaffung eines zentralen Freiraums vor. Dieser großzügige „Grüne Anger“, welcher zwischen den geplanten Baugebieten parallel zur Isar verlaufen wird, stellt eine weitgehend autofreie Verbindung in Nord-Süd-Richtung für Radfahrer und Fußgänger dar und bietet attraktive Grünflächen mit hohem Aufenthaltswert an. Innerhalb des zentralen Grünzuges ist außerdem die Anlage von mehreren Kinderspielplätzen vorgesehen. Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sollen kleinere allgemein zugängliche Plätze mit Bäumen, sog. „Platzkarrees“, entstehen. Durch das Grün- und Freiflächenkonzept wird die Erholungseignung des Gebietes gegenüber dem aktuellen Zustand deutlich verbessert. Die neuen Grün- und Freiflächen werden zwar überwiegend von den zukünftigen Bewohnern des Gebietes genutzt werden, der zentrale „Grüne Anger“ steht jedoch auch den Bewohnern aus den angrenzenden Wohngebieten für die Naherholung zur Verfügung. Die vorhandenen Rad- und Fußwegebeziehungen in Nord-Süd-Richtung (Römerhofweg, Schrannerweg) werden aufgenommen und sinnvoll durch das Plangebiet geführt. Sie werden durch eine weitere Route im „Grünen Anger“ sowie einen Fuß- und Radweg am östlichen Rand des Planungsgebietes im Übergang zur freien Flur ergänzt. Außerdem verdichten Verbindungen in West-Ost-Richtung die geplanten Fuß- und Radwege zu einem Netz. ! Fazit: Die Auswirkungen durch Verkehrs- und Anlagenlärm können durch bauliche Schutzmaßnahmen soweit gemindert werden, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden können. Die verbleibenden Umweltauswirkungen sind somit allenfalls von geringer Erheblichkeit. In Bezug auf die Erholungseignung des Gebietes wird die Situation gegenüber dem aktuellen Zustand deutlich verbessert, da innerhalb des Plangebietes großzügige Grünflächen mit hohem Aufenthaltswert geschaffen werden. 2.2.7 Prognose Schutzgut Kultur- und Sachgüter Denkmalgeschützte Gebäude oder unter Ensembleschutz stehende Baustrukturen sind innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes nicht vorhanden und werden durch das Vorhaben somit auch nicht beeinträchtigt. Durch das Vorhaben erfolgen jedoch Eingriffe in Bereichen, welche als Bodendenkmäler im Bayerischen Denkmalatlas geführt sind: Das Bodendenkmal mit der Nummer D-1-7735-0257 ragt im Westen in das Plangebiet hinein. Hier ist gemäß Bebauungsplan die Bebauung mit Geschosswohnungsbauten vorgesehen (WA 1). Im Bereich der Anbauverbotszone entlang der St 2350 ist im Bebauungsplan eine Freifläche mit zu pflanzenden Bäumen dargestellt. Das Bodendenkmal mit der Nummer D-1-7735-0317, das im Südosten in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hineinragt, soll gemäß dem Bebauungsplan mit Einzelhäusern bebaut werden (WA 27). Die beiden Bodendenkmäler sind außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes in ihren jeweils zentralen Flächenanteilen bereits überbaut, von der Planung sind sie nur in ihren Randbereichen betroffen. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 29 Im Bereich der bekannten Bodendenkmäler sowie auch in deren Umfeld können bei Aushubarbeiten archäologische Funde auftreten. Daher bedürfen jegliche Bodeneingriffe in diesen Bereichen der Erlaubnis nach Art. 7 DSchG und müssen beim Landratsamt München, Untere Denkmalschutzbehörde beantragt werden. Archäologische Bodenfunde sind den zuständigen Fachstellen (Untere Denkmalschutzbehörde, Bayer. Landesamt für Denkmalpflege) unverzüglich zu melden. ! Fazit: Durch das Vorhaben erfolgen randliche Eingriffe im Bereich bekannter Bodendenkmäler, in die bereits eingegriffen wurde. Jegliche Bodeneingriffe im Bereich von Bodendenkmälern bedürfen der Erlaubnis nach Art. 7 DSchG. Durch entsprechende archäologische Untersuchungen im Vorfeld der Baumaßnahme können die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter so gering wie möglich gehalten werden. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 30 3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung würde die intensive landwirtschaftliche Nutzung weitergeführt werden. Die bau- und anlagebedingten Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter würden zwar unterbleiben, jedoch blieben auch die Defizite im Hinblick auf die Erholungseignung des Gebietes bestehen. Auch die geplanten Durchgrünungsmaßnahmen würden entfallen und die ausgeräumte, strukturarme Agrarlandschaft bliebe im Planungsnullfall unverändert bestehen. 4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 4.1 Vermeidungsmaßnahmen Die folgenden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen werden in der Satzung zum Bebauungsplan geregelt bzw. sind in der Planzeichnung dargestellt. Schutzgut Boden Durch die Festsetzung von wasserdurchlässigen Belägen für oberirdische Stellplätze, Garagenvorplätze, Zufahrten zu Garagen- und Tief-/Gemeinschaftstiefgaragen (außerhalb von unterbauten Flächen) kann das Ausmaß versiegelter Flächen geringfügig reduziert werden. Zudem werden Bodenabtrag und künstliche Aufschüttungen auf maximal +/- 50 cm begrenzt. Gegebenenfalls auftretende schadstoffbelastete Böden (z. B. im Bereich der Altlastenverdachtsfläche am Schrannerweg) sind zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen oder es sind geeignete Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um einer potenziellen Gefährdung der Schutzgüter Mensch und Grundwasser vorzubeugen. Der ordnungsgemäße Umgang mit schadstoffbelasteten Böden ist im Bundesbodenschutzgesetz bzw. in der Bundesbodenschutzverordnung geregelt, daher erfolgt hierzu keine Festsetzung im Bebauungsplan. Schutzgut Wasser Die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken (ortsnah, möglichst breitflächige Versickerung über die obere belebte Bodenzone, ansonsten über Rigolen im Randbereich der Baugrundstücke) stellt eine Maßnahme zur Minderung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser dar. Auch die festgesetzte Dachbegrünung (in Verbindung mit Solarenergienutzung auf den Flachdächern) dient zum Rückhalt von Niederschlagswasser und stellt somit eine Vermeidungsmaßnahme im Hinblick auf das Schutzgut Wasser dar. Da Tiefgaragen und Kellergeschosse gegen drückendes Grundwasser zu sichern sind, werden durch die dichte Ausführung des Tiefgaragenbodens Schadstoffeinträge in das Grundwasser vermieden. Schutzgut Klima / Luft Die vorgesehenen Durchgrünungsmaßnahmen, insbesondere die Schaffung eines zentralen Grünzuges, sowie die festgesetzte Dachbegrünung und die festgesetzte Überdeckung der Tief-/ Gemeinschaftstiefgaragen dienen als Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und wirken einer stärkeren Erwärmung des Standorts entgegen. Schutzgut Tiere und Pflanzen Durch die Festsetzung, dass Einfriedungen in den Allgemeinen Wohngebieten sockellos und mit einer Bodenfreiheit von mindestens 10 cm herzustellen sind, bleibt die Durchlässigkeit des Planungsgebietes für wandernde Tierarten zumindest teilweise erhalten. Gemäß der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind folgende Vermeidungsmaßnahmen im Hinblick auf Vögel zu beachten: Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 31 - Zur Vermeidung der Zerstörung von Gelegen und der Tötung von Jungvögeln sind die zu beseitigenden Gehölze im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar zu roden. - Baufeldfreimachung im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen außerhalb der Brutzeit der Vogelarten der offenen Feldflur im Winter zwischen Anfang Oktober und Ende Februar um zu vermeiden, dass sich hier Brutpaare ansiedeln und Gelege oder Jungvögel geschädigt werden. Schutzgut Landschaftsbild Die Schaffung von Grünzügen sowie die festgesetzte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern im Bereich der Wohngebiete und Gemeinbedarfsflächen stellt eine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahme im Hinblick auf das Landschaftsbild dar. Schutzgut Mensch Die im Bebauungsplan festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen tragen zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei. Die Schaffung von Grünflächen und die vorgesehene Pflanzung von Bäumen und Sträuchern dienen neben der Aufwertung des Landschaftsbildes auch der Verbesserung der Erholungseignung des Planungsgebietes. 4.2 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Bayerischen Naturschutzgesetz und dem Baugesetzbuch müssen bei Planungen von Bauvorhaben nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (BayStMLU 2003). Für die geplante Bebauung und die vorgesehenen Verkehrsflächen werden überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerflächen in Anspruch genommen, die aktuell nur eine geringe Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild aufweisen (Kategorie I). Höherwertige Vegetationsbestände (Feldgehölze, Siedlungsgehölze, Kategorie II) werden nur in eher geringem Umfang überbaut. Der Leitfaden zur Eingriffsregelung sieht für Baugebiete mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad (Typ A) einen Kompensationsfaktor von 0,3 – 0,6 vor, wenn hierfür Gebiete mit geringer Bedeutung für Natur und Landschaft (Kategorie I) in Anspruch genommen werden. Aufgrund der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (vgl. Kap. 4.1) und in Abhängigkeit von der Art der geplanten Bebauung werden Kompensationsfaktoren von 0,35 und 0,45 bzw. 0,50 der Berechnung zugrunde gelegt. Für die Überbauung von Flächen der Kategorie II (Gehölzbestände) werden Kompensationsfaktoren von 0,8 – 1,0 angesetzt. Die Anlage von Grünflächen auf derzeit ackerbaulich genutzten Flächen stellt keinen Eingriff dar und wird daher als „eingriffsneutral“ gewertet. Auch die Überbauung von bereits versiegelten Flächen ist nicht als Eingriff zu werten. Für die durch das Vorhaben ausgelösten Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild errechnet sich ein Ausgleichsbedarf von 102.250 m² bzw. 10,225 ha. Die aus Artenschutzgründen erforderlichen CEF-Maßnahmen mit einer Flächengröße von 6.600 m² (s. Kap. 4.3) werden zugleich als naturschutzrechtlicher Ausgleich angerechnet. Zusätzlich werden 12.600 m² bzw. 1,260 ha (Flurstück 1190) sowie 12.620 m² bzw. 1,262 ha (Flurstück 188) ökologische Ausgleichsflächen in Form von extensivem Grünland geschaffen. Der verbleibende Ausgleichsbedarf von 70.430 m² (7,043 ha) wird über den Bebauungsplan Nr. 168 „Nationales Naturerbe Eching (Mallertshofer Holz)“ abgedeckt, über welchen mehr als 100 ha an Ausgleichsflächen dem Ökokonto der Stadt Garching gutgeschrieben wurden. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 32 4.3 CEF-Maßnahmen Gemäß der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind für die von dem Vorhaben besonders stark betroffenen Vogelarten der offenen Feldflur (Feldlerche, Schafstelze und Rebhuhn) sowie die Goldammer CEF-Maßnahmen (= vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) durchzuführen. Die erforderlichen CEF-Maßnahmen sind in Kap. 2.2.4 beschrieben. Die Umsetzung der CEF-Maßnahmen erfolgt auf den Grundstücken Flur-Nr. 188 und 1190 (Gemarkung Garching). Auf dem Grundstück Flur-Nr. 188 ist die Anlage von zwei Teilflächen mit spezifischen Maßnahmen für Feldlerche, Rebhuhn und Schafstelze von jeweils 30 x 30 m Größe vorgesehen. Die umgebenden Flächen können weiterhin als Ackerflächen genutzt werden. Auf Flur-Nr. 1190 werden ebenfalls zwei Teilflächen von 30 x 30 m im Sinne der Feldvögel optimiert. Zusätzlich ist hier die Anlage eines Feldgehölzes mit vorgelagertem Extensivgrünland als CEF-Maßnahme für die Goldammer vorgesehen. 5 Alternative Planungsmöglichkeiten Zur Findung eines qualitätsvollen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes wurde für das Planungsgebiet der “Kommunikationszone“ im Jahr 2012 ein begrenzt offener städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb im kooperativen Verfahren durchgeführt. Das Konzept der beiden Planungsbüros bgsm Architekten Stadtplaner Partnerschaftsgesellschaft mbB, München und Keller Damm Roser Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH, München wurde dabei mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Am 24.01.2013 hat der Stadtrat beschlossen, den Siegerentwurf unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Preisgerichts dem weiteren Bebauungsplanverfahren zu Grunde zu legen. Die Planung wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 15.04.2013 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger waren aufgefordert, Hinweise und Anregungen zum Wettbewerbsergebnis vorzubringen. Diese wurden soweit möglich und sinnvoll in der weiteren Ausarbeitung des Entwurfs berücksichtigt. Weitere Änderungen am Planungskonzept erfolgten auf der Basis mehrerer Stadtratsbeschlüsse. Alternative Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen des städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs umfassend geprüft, wobei letztendlich nur der Siegerentwurf weiterverfolgt wurde. Aufgrund der von der Stadt Garching beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes sind keine grundsätzlichen Alternativen zu der vorliegenden Planung erkennbar. 6 Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Zur Festlegung des Untersuchungsumfangs wurden Einzelabstimmungen mit den jeweiligen Fachbehörden durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Abstimmungen sind in dem vorliegenden Umweltbericht berücksichtigt. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbalargumentativ. Zu den Themen Lärm und Artenschutz wurden gesonderte Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse entsprechend in den Umweltbericht eingearbeitet wurden. In diesen Gutachten wurden die dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren angewendet. Kenntnislücken bestehen insbesondere im Hinblick auf das Schutzgut Wasser, da die Lage des Grundwasserspiegels sowie der Trennschicht zum Tertiär nicht exakt bekannt sind. Daher lässt sich derzeit nicht prognostizieren inwiefern sich ein Eingriff in das Grundwasser oder auch in die zu schützende Trennschicht zwischen Tertiär und Quartär ausschließen lässt. Zudem sind Auswirkungen auf die Grundwasserfließrichtung möglich, da die Untergeschosse eine Barriere für den Grundwasserstrom darstellen können. Aus der Sicht des Wasserwirtschaftsamtes München ist daher im vorliegenden Fall eine Hydrogeologisches Gutachten erforderlich, um die Lage des Grundwasserspiegels durch Erkundungsbohrungen an geeigneten Stellen im Bereich des Plangebietes exakt zu ermitteln und die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens entsprechend detailliert beurteilen zu können. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 33 Weitere Kenntnislücken ergeben sich im Zusammenhang mit möglichen Schallbelastungen durch das Umspannwerk der E.ON Bayern. Es liegt zwar eine schalltechnische Immissionsprognose von Müller-BBM (2014b) vor. Darin wurden jedoch nur die Auswirkungen auf das geplante WA 5(1) untersucht. Eine Beurteilung für das deutlich näher gelegene WA 4 ist darin jedoch nicht enthalten. Die Schalltechnische Immissionsprognose von Müller-BBM muss daher im Zuge des Bebauungsplanverfahrens entsprechend fortgeschrieben werden. Über mögliche Geräuschimmissionen in Verbindung mit der Geothermie-Heizzentrale der Stadt Garching liegen derzeit keine Angaben vor. Für die Fläche des Umspannwerks konnte keine Aussagen zur Altlasten erhoben werden. Ansonsten haben sich im Rahmen der Ausarbeitung des Umweltberichtes keine besonderen Schwierigkeiten ergeben. 7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Ein Monitoring ist für die aus Artenschutzgründen erforderlichen CEF-Maßnahmen notwendig, um den Erfolg der Maßnahmen zu gewährleisten. Hierfür ist eine dauerhafte naturschutzfachliche Kontrolle durchzuführen (vgl. saP, Büro für Landschaftsökologie 2017). Weitere Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt sind derzeit nicht vorgesehen. 8 Zusammenfassung In dem 29,6 ha umfassenden Plangebiet im Norden der Stadt Garching sollen Wohn- und Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden. Zudem ist die Schaffung eines zentralen Grünzuges geplant. Die Entwicklung der sog. „Kommunikationszone“ zielt darauf ab, eine stärkere Anbindung des Hochschul- und Forschungszentrums an die Stadt Garching zu erreichen und ein differenziertes und attraktives Wohnangebot zu schaffen. Im Rahmen des vorliegenden Umweltberichts wird eine Prognose über die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter erstellt. Die Bestandsbeschreibungen erfolgen auf der Basis bestehender Datengrundlagen sowie eigener Erhebungen. Zudem lagen zu einzelnen Aspekten Fachgutachten vor, die im Umweltbericht entsprechend berücksichtigt wurden und im Literaturverzeichnis gelistet sind. Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen sowie Landschaftsbild erfolgt eine Bewertung des Bestandes auf der Basis des Leitfadens zur Eingriffsregelung (BayStMLU 2003). Das Ergebnis der Einzelbewertungen ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: Bedeutung der Flächen für Natur und Landschaft Intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen Gehölzbestände / Sukzessionsflächen Befestigte Flächen / Kieswege Boden mittlere Bedeutung mittlere Bedeutung geringe Bedeutung Wasser (Grundwasser) mittlere Bedeutung mittlere Bedeutung mittlere Bedeutung Klima und Luft geringe Bedeutung geringe Bedeutung geringe Bedeutung Tiere und Pflanzen geringe Bedeutung mittlere Bedeutung geringe Bedeutung Landschaftsbild geringe Bedeutung mittlere Bedeutung geringe Bedeutung Gesamtbeurteilung geringe Bedeutung mittlere Bedeutung geringe Bedeutung Schutzgut Versiegelte Flächen / Gebäude keine Bedeutung keine Bedeutung Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 34 Schutzgut Boden Durch die geplanten Gebäude incl. Tief-/Gemeinschaftstiefgaragen und Verkehrsflächen kommt es zu einem nicht unerheblichen Verlust von Boden (überwiegend Ackerboden mit durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen) durch Überbauung und großflächigem Bodenaushub. Im Bereich der geplanten Grünflächen bleiben die Bodenfunktionen dagegen weitgehend erhalten. Durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Festsetzung wasserdurchlässiger Beläge, Begrenzung von Bodenabtrag und künstlichen Aufschüttungen) können die Auswirkungen bis zu einem gewissen Grad reduziert werden. Zudem werden gegebenenfalls vorhandene schadstoffbelastete Böden entsprechend saniert. Trotzdem sind durch das Vorhaben Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut Boden zu erwarten. Schutzgut Wasser Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern können ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf das Grundwasser sind jedoch erhebliche Auswirkungen möglich, da das Grundwasser im Plangebiet relativ oberflächennah ansteht. Um den Eingriff möglichst gering zu halten sollen Maßnahmen ergriffen werden, die zweigeschossige Unterbauungen nicht notwendig machen. Für eingeschossige Unterbauungen und für eine Realisierung von Duplex-Parkern in Teilbereichen sollen die Auswirkungen im weiteren Verfahren ermittelt werden. Die im Bebauungsplan festgesetzte Versickerung des Niederschlagswassers, die vorgesehene Dachbegrünung und die dichte Ausführung des Tiefgaragenbodens stellen eine Vermeidungsmaßnahme im Hinblick auf das Schutzgut Wasser dar. Trotzdem sind aufgrund der möglichen bau- und anlagebedingten Eingriffe in das Grundwasser Umweltauswirkungen zu erwarten, deren Erheblichkeit auf Basis eines hydrogeologischen Gutachtens im weiteren Verfahren zu ermitteln ist. Schutzgut Klima / Luft Durch die geplante Bebauung derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzter Flächen und dem damit verbundenen erhöhten Versiegelungsgrad sind Auswirkungen auf das Kleinklima gegeben. Die vorgesehenen Durchgrünungsmaßnahmen, die Schaffung eines zentralen Grünzuges, die festgesetzte Dachbegrünung und die ausreichende Überdeckung von Tief-/ Gemeinschaftstiefgaragen dienen als Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und wirken einer stärkeren Erwärmung des Standorts entgegen. Ob sich die geplante Bebauung negativ auf das Kleinklima des angrenzenden Hochschul- und Forschungsgeländes auswirken wird, kann aufgrund fehlender Datengrundlagen nicht abschließend beurteilt werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist jedoch nicht anzunehmen. Im Hinblick auf die Lufthygiene sind keine Überschreitungen der Grenzwerte der 39. BImSchV zu erwarten. Die Umweltauswirkungen für das Schutzgut Klima/Luft sind insgesamt von geringer Erheblichkeit. Schutzgut Tiere und Pflanzen Für die geplante Bebauung und die geplanten Verkehrsflächen werden überwiegend intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen verloren. Höherwertige Vegetationsbestände (Gehölzstrukturen, nährstoffreiche Brachflächen) sind nur in vergleichsweise geringem Umfang betroffen. Kartierte Biotope oder Schutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht tangiert. Auswirkungen auf die artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen Fledermäuse, Reptilien und Vögel können durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen gemindert bzw. durch CEF-Maßnahmen ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen als gering erheblich zu beurteilen. Schutzgut Landschaftsbild Bei den für die Bebauung vorgesehenen Flächen handelt es sich überwiegend um strukturarme, intensiv genutzte Ackerflächen, die nur eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild aufweisen. Gleichwohl wird das Landschaftsbild durch die geplante Bebauung nachhaltig verän- Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 35 dert, wobei bereits eine Vorbelastung durch die angrenzenden Siedlungsflächen, das Hochschul- und Forschungszentrum sowie die Straßentrasse der St 2350 gegeben ist. Die Schaffung von Grünzügen sowie die festgesetzte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern im Bereich der Wohngebiete und Gemeinbedarfsflächen stellt eine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahme im Hinblick auf das Landschaftsbild dar. Die Umweltauswirkungen im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild sind somit insgesamt von geringer bis mittlerer Erheblichkeit. Schutzgut Mensch Die Schaffung eines neuen Stadtviertels mit mehr als 1.250 Wohneinheiten für mehr als 2.800 Einwohner führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, so dass es entlang der Hauptverkehrsachsen innerhalb des Plangebietes zu Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte sowie des Immissionsgrenzwertes kommen wird. Hier sind bauliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnungen erforderlich. Die Geräuschimmissionen aus dem Heizkraftwerk der TU führen gemäß dem derzeitigen Kenntnisstand dazu, dass am Nordrand des Wohngebietes WA 4 keine Fenster von Aufenthaltsräumen angeordnet werden dürfen. An allen übrigen Gebäudefassaden im WA 4 kann alternativ durch bauliche Schutzmaßnahmen ein ausreichender Schallschutz hergestellt werden. Mögliche Schallbelastungen durch das Umspannwerk der E.ON Bayern, welches auf eine Fläche im nördlichen Anschluss an das Plangebiet verlegt werden soll, wurden bislang nur im Hinblick auf das geplante WA 5(1) untersucht. Die relevanten Immissionsrichtwerte werden deutlich unterschritten. Es liegen jedoch bislang keine Berechnungen vor, welche Beurteilungspegel im deutlich näher gelegenen WA 4 zu erwarten sind. Die Schalltechnische Immissionsprognose von Müller-BBM muss daher im Zuge des Bebauungsplanverfahrens entsprechend fortgeschrieben werden. Über mögliche Geräuschimmissionen in Verbindung mit der Geothermie-Heizzentrale der Stadt Garching liegen derzeit keine Angaben vor. Bezüglich elektromagnetischer Felder wurde im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Umspannwerkes festgestellt, dass die relevanten Grenzwerte gemäß 26. BImSchV an allen öffentlich zugänglichen Bereichen an der Grenze des Betriebsgeländes eingehalten werden. Somit sind hier keine relevanten Umweltauswirkungen durch elektromagnetische Felder gegeben. Die Auswirkungen durch Verkehrs- und Anlagenlärm können durch bauliche Schutzmaßnahmen soweit gemindert werden, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden können. Die verbleibenden Umweltauswirkungen sind somit allenfalls von geringer Erheblichkeit. In Bezug auf die Erholungseignung des Gebietes wird die Situation gegenüber dem aktuellen Zustand deutlich verbessert, da innerhalb des Plangebietes großzügige Grünflächen mit hohem Aufenthaltswert geschaffen werden. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Durch das Vorhaben erfolgen randliche Eingriffe im Bereich bekannter Bodendenkmäler, in die bereits eingegriffen wurde. Jegliche Bodeneingriffe in diesen Bereichen bedürfen der Erlaubnis nach Art. 7 DSchG. Durch entsprechende archäologische Untersuchungen können die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter so gering wie möglich gehalten werden. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Für die durch das Vorhaben ausgelösten Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild wurde ein Ausgleichsbedarf von 10,225 ha ermittelt. Die aus Artenschutzgründen erforderlichen CEFMaßnahmen mit einer Flächengröße von 0,66 ha werden zugleich als naturschutzrechtlicher Ausgleich angerechnet. Der verbleibende Ausgleichsbedarf von 9,565 ha wird durch die Anlage von 2,522 ha Ausgleichsflächen (Extensives Grünland) sowie durch Zuordnung von Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto der Stadt Garching (Bebauungsplan Nr. 168 „Nationales Naturerbe Eching - Mallertshofer Holz“) abgedeckt. Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 36 Gemäß der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind für die von dem Vorhaben besonders stark betroffenen Vogelarten der offenen Feldflur (Feldlerche, Schafstelze und Rebhuhn) sowie die Goldammer CEF-Maßnahmen durchzuführen. Die Umsetzung der CEF-Maßnahmen erfolgt auf den Grundstücken Flur-Nr. 188 und 1190 (Gemarkung Garching). Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 37 9 Literaturverzeichnis BayStMLU (1997): Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) Landkreis München. Bearbeitung: Büro H.-M. Schober, Freising, Projektgruppe Arten- und Biotopschutzprogramm. Hrsg.: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Februar 1997, Freising. BayStMLU (2003): Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft - Ein Leitfaden (Ergänzte Fassung). Hrsg.: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Januar 2003, München. Büro für Landschaftsökologie (2017): Kommunikationszone Garching – Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Erstellt im Auftrag der Stadt Garching von Dipl.-Ing. (FH) Hartmut Schmid, 01.06.2017, Donaustauf. gbm (2015): Baugrunderkundung für den Neubau eines Kinderhauses mit Tiefgarage am Unteren Straßäcker in 85748 Garching b. München – Geotechnischer Bericht. Erstellt im Auftrag der Stadt Garching durch gbm, Gesellschaft für Baugeologie und –meßtechnik mbH, Baugrundinstitut, Garching b. München, August 2015. Lang + Burkhardt (2017): Stadt Garching Kommunikationszone – Verkehrsgutachten. Erstellt im Auftrag der Stadt Garching durch das Büro Lang + Burkhardt, München, 19.05.2017. Müller-BBM (2014a): E.ON Umspannwerk Garching – Beurteilung elektromagnetischer Felder gemäß 26. BImSchV, Bericht Nr. M112716/01. Erstellt im Auftrag der E.ON Netz GmbH Bamberg durch die Müller-BBM GmbH, Planegg 17.03.2014. Müller-BBM (2014b): Umspannwerk Garching, Ersatzneubau eines Umspannwerkes - Schalltechnische Immissionsprognose, Bericht Nr. M112923/01. Erstellt im Auftrag der E.ON Netz GmbH Bamberg durch die Müller-BBM GmbH, Planegg 22.04.2014. Oberste Baubehörde und BayStMUGV (2005): Der Umweltbericht in der Praxis – Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Hrsg.: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, 2005, München. Steger & Partner (2017): Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ der Stadt Garching bei München – Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 19.05.2017. Bericht Nr. 4132/B3/stg. Erstellt von der Steger & Partner GmbH, München, 19.05.2017. Online verfügbare Datengrundlagen: BayernAtlas, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/index.html Bayerischer Denkmalatlas, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfassung/denkmalliste/bayernviewer/ Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (FIN-Web Online Viewer): http://fisnat.bayern.de/finweb/ Universitätsstadt Garching, Bebauungsplan Nr. 171 „Kommunikationszone“ – Umweltbericht 38 Flächennutzungsplan der Universitätsstadt Garching: http://www.garching.de Lärmbelastungskataster Bayern: http://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de Regionalplan Region München: http://www.region-muenchen.com/regplan/rplan.htm UmweltAtlas Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt: http://www.lfu.bayern.de/umweltdaten/kartendienste/umweltatlas/index.htm