Zurückweisung wegen unbefugter geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen einer als Steuerfachgehilfin ausgebildeten Bürokauffrau und Diplom-Kauffrau, die Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt, ist rechtmäßig? StB Vor- und Nachname, Adresse Finanzamt Musterstadt Musterstraße 13 13131313 Musterstadt Ort, Datum Mitgliedsnummer: Einspruch Gegen den Bescheid über die Zurückweisung wegen unbefugter geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen gem. § 80 Abs. 5 AO vom xx.xx.xxxx wird Einspruch eingelegt. Es wird beantragt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben. Begründung Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen, dass das Buchen und Kontieren von Belegen mit einem elektronischen Buchhaltungsprogramm sowie die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen eines anderen Steuerpflichtigen durch eine Steuerfachgehilfin und Diplom-Kauffrau keine unzulässige Hilfe in Steuersachen ist. Das Recht auf Berufsfreiheit ist verletzt. A.A. Sächsisches FG, Urteil vom 23.7.2014, 2 K 580/14. Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (II R 22/15). Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen. Vgl. FG , Urteil vom Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (). Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Klageverfahren nach § 74 FGO ruhen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen …………………………… Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten oder Steuerpflichtige(r) NWB Datenbank Seite 1 (eigenhändige Unterschrift) Anlagen Abschrift des Widerrufsbescheids …… …… NWB Datenbank Seite 2