Zurückweisung wegen unbefugter geschäftsmäßiger Hilfe in

Werbung
Zurückweisung wegen unbefugter geschäftsmäßiger Hilfe in
Steuersachen einer als Steuerfachgehilfin ausgebildeten Bürokauffrau
und Diplom-Kauffrau, die Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt, ist
rechtmäßig?
StB Vor- und Nachname, Adresse
Finanzamt Musterstadt
Musterstraße 13
13131313 Musterstadt
Ort, Datum
Mitgliedsnummer:
Einspruch
Gegen den Bescheid über die Zurückweisung wegen unbefugter geschäftsmäßiger Hilfe in
Steuersachen gem. § 80 Abs. 5 AO vom xx.xx.xxxx wird Einspruch eingelegt.
Es wird beantragt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben.
Begründung
Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen, dass das Buchen und Kontieren von Belegen mit einem
elektronischen Buchhaltungsprogramm sowie die elektronische Übermittlung von
Umsatzsteuervoranmeldungen eines anderen Steuerpflichtigen durch eine Steuerfachgehilfin und
Diplom-Kauffrau keine unzulässige Hilfe in Steuersachen ist. Das Recht auf Berufsfreiheit ist verletzt.
A.A. Sächsisches FG, Urteil vom 23.7.2014, 2 K 580/14.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (II R 22/15).
Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Einspruchsverfahren
nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.
Vgl. FG , Urteil vom
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Klageverfahren nach
§ 74 FGO ruhen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
……………………………
Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten oder Steuerpflichtige(r)
NWB Datenbank
Seite 1
(eigenhändige Unterschrift)
Anlagen
Abschrift des Widerrufsbescheids
……
……
NWB Datenbank
Seite 2
Herunterladen