Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung I, Stadt- und Freiraumplanung Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Auftraggeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung I, Stadt- und Freiraumplanung Frau Ingrid Cloos Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Telefon: 030 09025 1640 E-Mail: [email protected] in Abstimmung mit Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Abt. IV Herr Werner Stolley Auftragnehmer: Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH Abteilung Stadt- und Regionalentwicklung Lindenallee 2a 19067 Leezen Projektleiter: Dipl.-Geogr. Christopher Toben Bearbeiter: Heike Rechlin Dipl.-Agr.-Päd. Uve Schwarz Seite 2/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ......................................................................................................................................... 4 2. Aufgabenstellung und Problemaufriss ............................................................................................. 5 3. Die Förderkulisse des EPLR in Berlin und Brandenburg ................................................................ 6 4. Kriterien für ländliche Räume .......................................................................................................... 7 5. Methodik der Raumabgrenzung ...................................................................................................... 9 6. Darstellung ländlicher Teilräume ................................................................................................... 11 6.1. Bezirk Pankow ............................................................................................................................... 12 6.2. Bezirk Lichtenberg ......................................................................................................................... 17 6.3. Bezirk Marzahn-Hellersdorf ........................................................................................................... 21 6.4. Bezirk Treptow-Köpenick ............................................................................................................... 26 6.5. Bezirk Neukölln .............................................................................................................................. 30 6.6. Bezirk Tempelhof-Schöneberg ...................................................................................................... 33 6.7. Bezirk Spandau ............................................................................................................................. 36 6.8. Bezirk Reinickendorf ...................................................................................................................... 40 6.9. Die Wälder Berlins ......................................................................................................................... 44 7. Vorschlag für eine Gebietskulisse ................................................................................................. 48 8. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen ....................................................................... 50 8.1. Allgemeines ................................................................................................................................... 50 8.2. Änderungen in der Förderperiode 2007 - 2013 ............................................................................. 51 8.3. Änderungen in der Förderperiode 2014 - 2020 ............................................................................. 52 9. Quellenverzeichnis ........................................................................................................................ 54 10. Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................................. 56 Seite 3/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 1. Einleitung Den Hintergrund der vorliegenden Studie bildet die Förderkulisse der EU mit ihrer räumlichen Ausrichtung und den Folgewirkungen für das Bundesland Berlin. EU-Strukturpolitik ist in Ressortpolitiken gegliedert. Die grundlegenden Fonds, aus denen die Mittel im Rahmen der Strukturpolitik vergeben werden, sind einzelnen Generaldirektionen der EU-Kommission zugeordnet. Die Strukturfonds „Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)“ und „Europäischer Sozialfonds (ESF)“ sind bei den Generaldirektionen Regionalpolitik (GD REGIO) und Beschäftigung, Soziales, Integration (GD EMPL) angesiedelt. Der „Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)“ ressortiert bei der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI). Der Landwirtschaftsfonds hat sich in den letzten Förderperioden von einem Instrument der Agrarpolitik zu einem Instrument der Strukturpolitik weiter entwickelt. Diese Entwicklung wird bereits am Namen deutlich. Lautete der Titel in der letzten Förderperiode noch „Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)“ so wurde in der laufenden Förderperiode die Bezeichnung „ländlicher Raum“ neu mit aufgenommen. Neben die Agrarpolitik tritt damit die Regionalpolitik für ländliche Räume als Aufgabe des Fonds endgültig hinzu1. Je stärker der eigentlich auf die Landwirtschaft gerichtete Agrarfonds auch eine regionalpolitische Komponente erhielt, desto notwendiger wurde es, eine Abgrenzung gegenüber den beiden Strukturfonds vorzunehmen. Würde dies nicht erfolgen, wären Förderkonkurrenzen und Doppelstrukturen zu befürchten. Der Agrarfonds sollte sich deshalb neben die Landwirtschaft auf den „ländlichen Raum“ beziehen. Allerdings gibt es keine einheitlich gültigen Kriterien für die Abgrenzung ländlicher Räume. Die Diskussion zu diesem Thema zieht sich seit mehr als 40 Jahren durch die Geographie und andere Planungswissenschaften. Für die Ausarbeitung der regionalen Programme der ländlichen Entwicklung, für Brandenburg und Berlin den „Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2007 – 2013 (EPLR)“, ergab sich damit die Aufgabenstellung, sich mit der Abgrenzung ländlicher Räume auseinander setzen zu müssen. Zwar wird ein Großteil der Fördermittel unabhängig von der Gebietskategorie „ländlicher Raum“ vergeben. Es gibt aber auch Förderungen, die direkt an die Ausweisung ländlicher Räume gekoppelt sind (vgl. Kapitel 3 zur Darstellung der Förderkulisse in Brandenburg und Berlin). Eine Abgrenzung ländlicher Räume wird im EPLR allerdings nur für Brandenburg vorgenommen. Zu Berlin heißt es dort: „Berlin gilt in diesem Zusammenhang insgesamt als städtischer Raum“ (EPLR, S. 22). Diese knappe, nicht weiter differenzierte Darstellung erschien seinerzeit ausreichend für das in Berlin ins Auge gefasste, eingeschränkte Förderspektrum von insgesamt nur vier der im EPLR ermöglichten Maßnahmen, da diese Maßnahmen nicht an die Förderkulisse „ländlicher Raum“ gebunden sind. Diese Zusammenhänge bilden Ausgangspunkt und Kontext für die im Folgenden dargestellten Arbeiten zur Erfassung ländlicher Teilregionen in Berlin. 1 Diese Komponente hat es auch in den vorhergehenden Förderperioden bereits gegeben, sie hatte sich allerdings bis dahin nicht im Namen des Fonds manifestiert. Seite 4/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 2. Aufgabenstellung und Problemaufriss Die Aufgabe der vorliegenden Studie besteht in der Ausweisung und Bestimmung von „Ländlichen Teilregionen“ innerhalb des Stadtgebietes von Berlin. Anlass für die Beschäftigung mit dieser Fragestellung war für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Bestreben, das Förderspektrum in Berlin auszuweiten. Unterstützt wurden diese Bemühungen durch Bestrebungen der Senatsverwaltung und mehrerer Bezirksverwaltungen, urbane und periurbane Landwirtschaft als Instrument der Stadtentwicklung stärker nutzen zu wollen, und durch eine 2010 vorgelegte Expertise zur „Förderung der periurbanen und urbanen Landwirtschaft in Berlin“2. Dort wurde festgestellt, dass eine Ausweisung von ländlichen Teilregionen neue Fördermöglichkeiten für die landwirtschaftlichen Betriebe Berlins eröffnen können. Gespräche im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL), das als Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 74 der VO (EG) 1698/2005 fungiert und für die gemeinsame Planung der Vergabe von ELER-Mitteln in Brandenburg und Berlin zuständig ist, haben diese Überlegungen im Februar 2011 bestätigt. Ein erstes Gespräch des Gutachters mit der Verwaltungsbehörde ergab allerdings eine leichte Akzentverschiebung3. So werden im MIL durch die Ausweisung ländlicher Teilräume in Berlin nur geringe Verbesserungen der Fördermöglichkeiten von Landwirtschaftsbetrieben gesehen. Deren Unterstützung beispielsweise von Diversifizierungsvorhaben wäre schon jetzt möglich. Vielmehr geht es der Verwaltungsbehörde eher um Verbesserungen im Bereich der ländlichen Entwicklung, also z.B. bei Dorferneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen oder touristischer Infrastruktur sowie bei Vorhaben des Erhalts und der Verbesserung des ländlichen Erbes, die lediglich in ländlichen Regionen gefördert werden können. Neben Landwirtschaftsbetrieben kämen hierfür auch andere Antragsteller in Frage. Auf der Grundlage der Gebietsausweisung sollen ggf. noch in der laufenden Förderperiode Programmänderungen vorgenommen werden, denn damit wäre es möglich, der im EPLR geforderten Kopplung der Maßnahmen des ELER-Schwerpunkts 3 „Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ an die Gebietskulisse des ländlichen Raums zu entsprechen. Noch wichtiger ist die Ausweisung ländlicher Teilregionen in jedem Fall aber mit Blick auf die Förderperiode ab 2014, um weitere Möglichkeiten der Förderung im ländlichen Raum zu erhalten bzw. auszubauen. Generelles Ziel der Ausweisung und Bestimmung ländlicher Teilregionen ist dann die Förderung von Vorhaben zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, zur Dorfentwicklung, zum ländlichen Tourismus sowie zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes, um dörfliches Gewerbe und Strukturen, die auch naturschutzfachlich bedeutsam sind, zu unterstützen. 2 AG Urbane Landwirtschaft – Bettina Matzdorf & Annette Piorr: Expertise zur Förderung der periurbanen und urbanen Landwirtschaft in Berlin, Berlin 2010 3 Gespräch mit der Fondsverwaltung ELER im MIL in Potsdam am 12.09.2011 Seite 5/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 3. Die Förderkulisse des EPLR in Berlin und Brandenburg Auf der Grundlage der im bestehenden Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2007 - 2013 (EPLR) in der Fassung vom 30.06.2011 in Tabelle 22 aufgeführten „Übersicht der angebotenen Maßnahmen“ wird im Folgenden aufgezeigt, - welche vier Maßnahmen bereits für Berlin im EPLR ermöglicht werden und für die somit die EU die notwendigen ELER-Mittel und das Land Berlin die nationale Kofinanzierung bereitstellen, - welche weiteren acht Maßnahmen in Berlin derzeit bereits angeboten werden könnten, was bei Bedarf in einem Änderungsantrag begründet werden müsste und wofür die finanziellen Mittel der EU umgeschichtet und die nationale Kofinanzierung durch Berlin gesichert werden müssten und - welche Maßnahmen in Berlin nach Ausweisung ländlicher Teilregionen angeboten werden könnten, was ebenfalls bei Bedarf in einem Änderungsantrag begründet werden müsste und wofür die finanziellen Mittel der EU umgeschichtet und die nationale Kofinanzierung durch Berlin gesichert werden müssten. 2 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landund Forstwirtschaft 1 Artikel der ELER- Code Im EPLR Brandenburgs und Berlins 2007 – Verordnung 2013 angebotene Maßnahmen 20 a Förderung der 111 Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse und Erkenntnisse und innovativer Verfahren, für PersoStärkung des nen, die in der Land-, Ernährungs- oder ForstwirtHumankapitals Verbesserung der Umwelt und der Landschaft Schwerpunkt 212 36 a Förderung nachhaltiger Bewirtschaftung 213 landwirtschaftlicher Flächen 214 Für Berlin im EPLR bereits ermöglichte Maßnahmen Für Berlin derzeit mögliche Maßnahmen, aber lt. EPLR noch nicht vorgesehen Für Berlin nach Ausweisung ländlicher Teilregionen mögliche Maßnahmen Lt. Mittelaufteilung (Kapitel 7) Wenn Bedarf besteht und nationale Kofinanzierung durch das Land Berlin bereitstünde x schaft tätig sind 121 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, einschließlich Junglandwirteförderung x 123 Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forst20 b Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Sachkapitals und Innovationsförderung x wirtschaftlichen Erzeugnisse 124 Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Pro- x dukte, Verfahren und Technologien in Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft 125 Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im x Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft 126 Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen x geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial sowie geeignete vorbeugende Aktionen 226 36 b Förderung nachhaltiger Bewirtschaftung 227 bewaldeter Flächen Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind x Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie x Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen x Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen x Beihilfen für nichtproduktive Investitionen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen x Seite 6/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 3 Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft Schwerpunkt Artikel der ELER- Code Im EPLR Brandenburgs und Berlins 2007 – 2013 angebotene Maßnahmen Verordnung Für Berlin im EPLR bereits ermöglichte Maßnahmen Für Berlin derzeit mögliche Maßnahmen, aber lt. EPLR noch nicht vorgesehen Für Berlin nach Ausweisung ländlicher Teilregionen mögliche Maßnahmen Lt. Mittelaufteilung (Kapitel 7) Wenn Bedarf besteht und nationale Kofinanzierung durch Land Berlin bereitstünde 52 a 311 Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft 312 Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Förderung des Unternehmergeistes und Stärkung des Wirtschaftsgefüges x 313 Förderung des Fremdenverkehrs x 52 b 321 Aufbau von Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung x Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum 322 Dorferneuerung und -entwicklung x 323 Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes x 331 Ausbildung und Information x x 52 c Berufsbildungsund Informationsmaßnahmen für Wirtschaftsakteure in den unter Schwerpunkt 3 fallenden Bereichen Schwerpunkt 4: LEADER x4 4. Kriterien für ländliche Räume Zur Erfassung ländlicher Räume gibt es eine Vielzahl von Kriterien und Ansätzen der Gebietsabgrenzung. Eine einheitliche, allgemeingültige Vorgehensweise zur Abgrenzung gibt es nicht. Die EU orientiert sich insbesondere in den strategischen Leitlinien des Rates vom 20.02.2006 (2006/144/EG), Nr. 2.4 an den Kriterien der OECD. Demnach gelten Gebiete dann als ländlicher Raum, wenn sie einen Dichtewert von 150 Einwohner/km² unterschreiten. Im EPLR für Brandenburg und Berlin wird dieser Dichtewert in Bezug auf Brandenburg jedoch als zu grob und nicht problemadäquat angesehen5. Man kommt zu der Lösung, Gebiete außerhalb der durch die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg definierten, verdichteten städtischen Räume als ländlichen Raum anzusprechen. Darüber hinaus dürfen Orte im ländlichen Raum, in denen der ELER grundsätzlich Maßnahmen der Schwerpunkte 3 und 4 fördert, nicht mehr als 10.000 Einwohner aufweisen. Nach dieser Definition gilt Berlin insgesamt als städtischer Raum. 4 Neben der Lage in einer ländlichen Region bestehen zwei weitere Voraussetzungen: Eine gebietsbezogenes lokale Entwicklungsstrategie (GLES) und das Wirken einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) 5 vgl. EPLR, S.20 Seite 7/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Aus Sicht des Landes Berlin ist diese Raumabgrenzung nicht mehr problemadäquat. Sie schließt vielmehr auch Teile des Landes Berlin, die sich naturräumlich und kulturlandschaftlich als ländlich strukturiert darstellen, von einer Reihe von Förderungen des ELER aus. Um dieses Problem methodisch fassen zu können, müssen zunächst Kriterien festgelegt werden, nach denen die „phänomenolgische“ Erscheinung von Teilräumen6 als „ländlich“ nachvollziehbar erfasst werden kann. Zu diesem Zweck kamen in der vorliegenden Arbeit folgende Kriterien zur Anwendung: - Landwirtschaftsfläche, Landwirtschaftsbetriebe, die im Bezirk ansässig sind bzw. Flächen bewirtschaften Landwirtschaftliche Produktion ist nach wie vor kennzeichnend für ländliche Räume. Zwar hat die Bedeutung von Landwirtschaft auch in ländlichen Räumen in den letzten Jahrzehnten nachgelassen. Dies bezieht sich aber nur auf Kennwerte, wie Arbeitsplatzbesatz und Wertschöpfung. Die Landwirtschaft ist nach wie vor der größte Flächennutzer in ländlichen Räumen. Das Vorhandensein landwirtschaftlicher Nutzfläche ist von daher ein geeigneter Indikator zur Erfassung ländlicher Strukturen. Er taugt allerdings nicht als alleiniges Kriterium, da Landwirtschaft in begrenztem Maß auch in urbanen Räumen stattfinden kann. - Waldfläche Wald und Forstflächen sind, wie landwirtschaftlich genutzte Flächen, Merkmale ländlicher Räume und setzen sich gegen verdichtete urbane Siedlungsflächen deutlich ab. Wald und Forst können dabei allerdings trotzdem den Charakter einer urbanen Erholungslandschaft aufweisen. - Grün- und Freifläche Grün- und Freiflächen sind nicht grundsätzlich Merkmale, an denen sich ländliche Strukturen in urbanen Räumen ausmachen lassen. Es kann sich z. B. um innerstädtische Parks oder Brachflächen handeln, die nicht als „ländlich“ anzusprechen wären. In Bezug auf die Grün- und Freiflächen kommt es auf deren Größe und das Umfeld an, ob diese als Kriterien für ländliche Teilräume angesehen werden können. - Wasserfläche Für Wasserflächen gilt, dass sie dann ein Merkmal für den ländlichen Charakter eines Raumes darstellen können, wenn sie möglichst naturbelassen sind und sich in ein durch Landwirtschafts-, Wald-, Grün-, Frei- oder Natura 2000-Flächen als ländlich charakterisiertes Gebiet einfügen. - Schutzgebiete Natura 2000 Schutzgebiete der Gebietskulisse von Natura 2000 können auch in urbanen Räumen liegen. Auch hier kommt es wieder auf das Umfeld und auf die Größe der Gebiete an, damit sie als Kriterien für ländliche Räume herangezogen werden können. 6 Im Folgenden wird nicht mehr von Teilregionen, sondern von Teilräumen gesprochen. Auch wenn es für den Begriff „Region“ keine einheitliche Definition gibt, bewegt man sich bei der Erfassung von Räumen innerhalb der Stadtgrenzen Berlins auf einer Maßstabsebene, die mit dem Regionsbegriff nicht automatisch assoziiert werden kann. Seite 8/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin - Ländliche / dörfliche Siedlungsstrukturen Ein wesentliches Merkmal für ländliche Räume sind ländliche Siedlungsstrukturen. Hierunter sind z.B. Dorfplätze und Dorfanger, Hofanlagen, Dorfteiche u. ä. zu verstehen. Damit diese Strukturelemente als Kriterien für die Abgrenzung ländlicher Teilräume herangezogen werden können, dürfen sie nicht durch urbane Siedlungsformen, wie Gewerbeflächen oder Hochhausbebauung überprägt sein. - Ausprägung von Stadt-Umland-Beziehungen. Wenn Flächen am Stadtrand liegen, kommt es für die Einordnung als „ländlich“ auch darauf an, welche Strukturen sich jenseits der Stadtgrenze finden, ob sich also als „ländlich“ einzuordnende Landschafts- und Nutzungselemente dort fortsetzen. An dieser Vorstellung der Kriterien zur Erfassung ländlicher Teilräume in Berlin wird deutlich, dass es sich nicht um starre, mechanistische, quantitative Kriterien handelt. Es kann nicht bei Vorliegen z. B. bestimmter Schwellenwerte gesagt werden, diese oder jene Raumeinheit innerhalb des Berliner Stadtgebiets ist ländlich geprägt. Damit unterscheidet sich das methodische Vorgehen von z. B. den Kriterien der OECD. Vielmehr kommt es auf die Kombination verschiedener Merkmalsausprägungen und deren qualitative Bewertung an, um einen Teilraum als ländlich strukturiert einzuordnen. 5. Methodik der Raumabgrenzung Um mit Hilfe der im vorhergehenden Abschnitt beschriebenen Kriterien zu einer Erfassung ländlicher Teilräume in Berlin zu kommen, mussten verschiedene methodische Schritte gegangen werden. Für eine erste Orientierung wurde Kontakt zur zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Hansestadt Hamburg aufgenommen. Hamburg ist wie Berlin ein Stadtstaat. Die Hansestadt hat ein eigenes Programm für die ländliche Entwicklung aufgestellt, das von der EU-Kommission anerkannt wurde7. In diesem Programm wurde sich ebenfalls mit der Frage der Abgrenzung ländlicher Teilräume auseinander gesetzt8. Wichtigstes Ergebnis des Gesprächs mit dem Vertreter der zuständigen Hamburger Behörde war, dass bei der Erfassung ländlicher Strukturen in der Hansestadt zunächst von der Flächennutzung ausgegangen wurde. Auf dieser Grundlage konnten dann eher ländliche von städtischen Nutzungen und Strukturen unterschieden werden. Im Programm wurde dies jedoch nicht gebietsbezogen scharf abgegrenzt, sondern großräumlich dargestellt und textlich beschrieben. Dieses Vorgehen wurde damit begründet, dass genaue Grenzen „den vielfältigen Funktionszuweisungen und den engen Stadt-Land-Verflechtungen zuwider laufen“ würden. Auf der Grundlage dieses Gespräch wurde auch für Berlin der Versuch unternommen, mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems (GIS) „ländliche Flächennutzungen“ zu erfassen. Als Kriterien dienten dabei die in Kapitel 4. beschriebenen Kategorien Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Grün- und Freifläche, Wasserfläche und Natura 2000-Flächen. 7 8 „Stadt Land Fluss - Hamburger Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013“ a.a.O., S.18 ff. Seite 9/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Bei der Bearbeitung zeigte sich, dass die Verschneidung dieser Flächen zu keinem wesentlich anderen Ergebnis führte, als die Darstellung des Flächennutzungsplans. Von daher wurde mit dem Instrument des Flächennutzungsplans weiter gearbeitet. Bereits auf dieser Ebene der Bearbeitung konnten potenziell ländliche Teilräume erkannt werden. Eine Verifizierung, ob diese Räume tatsächlich als ländlich beschrieben werden können, konnte nur auf der Grundlage von Expertenwissen erfolgen. Zu diesem Zweck wurden leitfadengestützte Expertengespräche in acht Bezirksverwaltungen Berlins9 geführt. Die Ansprechpartner hierfür wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung benannt. In einigen Bezirken wurden weitere Experten hinzugezogen. Die Gespräche dienten darüber hinaus auch der Berücksichtigung weiterer Merkmale ländlicher Strukturen, die außerhalb der reinen Flächennutzung liegen. Zwei wesentliche Kriterien für ländliche Teilräume konnten auf dem bis hier beschriebenen Weg nämlich noch nicht erfasst werden: Ländliche / dörfliche Siedlungsstrukturen bzw. die historische Siedlungsgenese und Stadt-Umland-Beziehungen. Gerade zu diesen Punkten gaben die befragten Experten wertvolle Hinweise. Zum Thema Wald wurde ein gesondertes Expertengespräch mit einem Vertreter der Verwaltung der Berliner Forsten innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geführt. Über die Expertengespräche hinaus wurden noch weitere Quellen ausgewertet. Zu einigen Teilräumen gibt es Internetquellen, in anderen Fällen lagen Studien oder Gutachten vor, die ausgewertet werden konnten, darunter z. B. auch Dorferneuerungsplanungen. Z. T. konnten in den Expertengesprächen Akten und interne Notizen übergeben werden, die im Hinblick auf die Fragestellung nach ländlichen Teilräumen wichtige Hinweise enthielten. Auf der Grundlage der Nutzungskartierung aus dem Flächennutzungsplan, der protokollierten Expertengespräche mit Vertretern von acht Bezirksverwaltungen von Berlin und der Berliner Forsten sowie den weiteren Quellen erfolgte eine gutachtliche Bewertung der potenziell als ländlich einzustufenden Teilräume. Die Bewertung wurde qualitativ auf der Grundlage der in Kapitel 4. beschriebenen Einzelkriterien zunächst nach Bezirken getrennt vorgenommen. Die Ergebnisse liegen in Form von Steckbriefen für die Teilräume vor und werden in Kapitel 6. vorgestellt. Der letzte und für das Gesamtergebnis entscheidende Schritt lag in der Zusammenführung der Ergebnisse über Bezirksgrenzen hinweg. Mit diesem Vorgehen wurde es möglich, zusammenhängende ländliche Teilräume in einem größeren räumlichen Gefüge zu sehen und darzustellen. Zur Kontrolle wurden die Ergebnisse nochmals gewichtet, insbesondere kleinere Räume ausgeschlossen und für alle verbleibenden Teilräume die Einwohnerzahlen pro Quadratkilometer (< 150 EW/km²) überprüft. Alle Teilräume unterschreiten die Vorgabe der OECD mit 150 Einwohner pro Quadratkilometer. 9 Spandau, Reinickendorf, Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg Seite 10/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6. Darstellung ländlicher Teilräume10 Bevor im folgenden Kapitel die potenziellen ländlichen Teilräume Berlins nach Bezirken geordnet vorgestellt und diskutiert werden, erfolgt anhand von Auszügen aus dem Landschaftsprogramm für Berlin eine Einführung in die räumliche Gliederung und Entwicklung des Stadtgebiets11. Hierbei ist insbesondere der Bezug zu den Kriterien der Abgrenzung ländlicher Teilräume interessant. Die Auszüge machen deutlich, dass es in den Randbereichen der Stadt vielfältige Räume gibt, die einen „ländlichen“ Charakter aufweisen. „Heute lassen sich kultur- und naturlandschaftlich geprägte Strukturelemente von städtisch oder siedlungsgeprägten Strukturelementen unterscheiden. Zu ersteren zählen die großen, zusammenhängenden Landschaftsräume, die insbesondere an den Stadträndern erhalten geblieben sind und sich außerhalb der Stadtgrenzen fortsetzen. Dazu gehören sowohl die ausgedehnten Wälder als auch die Landwirtschaftsflächen. Die Gestaltqualität der Landwirtschaftsflächen und Feldfluren ist abhängig von der Größe, dem räumlichen Zusammenhang, der Existenz störender Flächennutzungen und Baulichkeiten sowie der Ausstattung der Flächen mit Landschaftselementen (Hecken, Feldgehölze, Pfuhle, Gräben, Alleen, Feldraine usw.). Die Landwirtschaftsflächen werden zum überwiegenden Teil ackerbaulich genutzt; nur ein kleiner Teil, meistens in feuchten Niederungen, wird als Grünland bewirtschaftet. Die früher für den Stadtrand Berlins typischen Rieselfelder sind nach Aufgabe der Rieselfeldnutzung oft zu großen, monotonen Feldfluren umgestaltet worden; zum Teil sind die charakteristischen Strukturen der Rieselfelder (rasterförmige Tafeln, aufgeschüttete Dämme und entwässernde Grabensysteme) noch erhalten. Die Entstehung, Verteilung und Gestalt der Freiflächen und Landschaftselemente ist eng mit der naturräumlichen Gliederung und der siedlungsgeschichtlichen Entwicklung Berlins verbunden. Mit der Besiedlung des Berliner Raumes auf den Sandbänken des Urstromtals und den Hochflächen entstand eine Kulturlandschaft mit Wäldern auf ertragsärmeren Feldern und Wiesen auf besseren bzw. feuchteren Böden. Die so entstandene Landschaft wurde durch die zunehmende Siedlungstätigkeit mehr und mehr verändert. Wälder blieben im Berliner Raum vor allem auf den Sandböden erhalten, da eine landwirtschaftliche Nutzung nur zu geringen Erträgen geführt hätte. Eine waldbetonte Erholungslandschaft mit großen, offenen Wiesenbereichen und Feuchtgebieten entsteht auf den ehemaligen Rieselfeldern in Buch und Blankenfelde, die Mitte der 80er Jahre aufgeforstet wurden. Landschaftlich geprägte Fließe und Gewässer zerschneiden teils die Grundmoränenplatte des Barnim (Tegeler Fließ, Panke, Wuhle, Fredersdorfer und Neuenhagener Mühlenfließ) bzw. trennen die Hochfläche des Teltow von der Nauener Platte (Unterhavel), teils liegen sie im Urstromtal (Spree, Dahme). Charakteristische Gestaltelemente sind Niederungsbereiche mit Feucht- und Naßwiesen, Auenwaldbereichen und Röhrichtbeständen. Hangkanten oder Dünenaufwehungen prägen einige Uferabschnitte. 10 Alle nachfolgend aufgeführten Flächenangaben zu den Nutzungsarten stammen aus: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A V 3 – j / 10, Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2010, erschienen im Oktober 2011. 11 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm, Berlin 1994, S.94ff. Seite 11/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Weitere, das Stadtgebiet gliedernde und strukturierende Freiflächen sind in direktem Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung entstanden. Sie können anhand historischer und gestalterischer Kriterien differenziert werden. In zahlreichen Grün- und Freiflächen sind die naturräumlichen Gegebenheiten wie Grundwassernähe im Urstromtal, Hangkanten und Rinnen der Hochflächen noch ansatzweise erkennbar.“ 6.1. Bezirk Pankow 6.1.1 Übersichtskarte Karte 1: Übersichtskarte von Berlin Pankow Reinickendorf Lichtenberg Spandau Mitte FriedrichshainCharlottenburgWilmersdorf MarzahnHellersdorf Kreuzberg TempelhofSchöneberg Steglitz-Zehlendorf Neukölln Treptow-Köpenick Quelle: http://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ Stand 31.12.2010; unmaßstäblich Kurzbeschreibung Der Bezirk Pankow befindet sich im Norden Berlins. Im Westen grenzen Reinickendorf, im Süden Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg und im Südosten Lichtenberg an den Bezirk Pankow. Im Norden befinden sich die brandenburgische Landkreise Oberhavel und Barnim. Pankow besteht aus 13 Ortsteilen. Dazu gehören Blankenburg, Blankenfelde, Buch, Französisch-Buchholz, Heinersdorf, Karow, Niederschönhausen, Pankow, Prenzlauer Berg, Rosenthal, Stadtrandsiedlung Malchow, Weißensee und Wilhelmsruh. Seite 12/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.1.2 Überprüfung der Einzelkriterien 6.1.2.1 Textliche Beschreibung der Flächenanteile Von der 10.307 ha großen Gesamtfläche des Bezirks Pankow sind 1.865 ha Landwirtschaftsfläche (18 %) und 1.335 ha Waldfläche (13 %), die im Norden und Nordosten des Bezirks um die Ortsteile Blankenfelde, Blankenburg und Buch liegen und bis an den Lichtenberger Ortsteil Malchow heranreichen. Die typische märkische Feldmark setzt sich nördlich in den Landkreisen Oberhavel und Barnim (Land Brandenburg) und im Westen im ländlich geprägten Ortsteil Lübars (Bezirk Reinickendorf) fort. Naturräumlich liegt das Gebiet auf der Hochebene des Barnim und ist geprägt von seiner offenen Agrarlandschaft und ausgedehnten Kleingartenflächen, die bis in die Nähe der inneren Stadt reichen. Die Kulturlandschaft wird durch charakteristische Übergänge von den Hofstellen in die Feldflur geprägt, die abwechslungsreich durch Hecken und Flurgehölze sowie entlang der Ortsverbindungstraßen durch Alleen strukturiert werden. Im Landschaftsprogramm ist verankert worden, die landschaftlichen Potenziale der Region des Berliner Barnim, der sich östlich im Norden Lichtenbergs und am Rande von Marzahn-Hellersdorf fortsetzt, zu einem vierten Naherholungsgebiet Berlins zu entwickeln. In diesem ländlichen Gebiet Pankows ist ein Golfplatz etabliert worden. Im östlichen Gebiet herrschen weiträumige, von Gräben durchzogene Weideflächen und Forstflächen vor. Hier hatte die Berliner Stadtverwaltung ab 1882 ehemalige Gutsländereien in Falkenberg, Wartenberg und Malchow (heute Bezirk Lichtenberg) sowie in den Pankower Ortsteilen Blankenburg, Blankenfelde und Rosenthal aufgekauft und das größte Rieselgut Berlins betrieben. Diese Flächen wurden seit Ende des 19. Jahrhunderts bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts als Rieselfelder mit den die Landschaft prägenden Dämmen und Rieselfeldtafeln genutzt. Auszug aus dem „Planwerk Nordostraum Berlin - Leitbilder, Konzepte, Strategien“12: - „Prägend für das Landschaftsbild wurde die Anlage ausgedehnter Rieselfelder auf den 1882 durch die Stadt Berlin erworbenen Gütern Blankenburg, Blankenfelde, Malchow und Rosenthal. Die Feldflur wurde durch Dämme und Gräben in Rieseltafeln unterteilt, durch ein Wegenetz erschlossen, drainiert und mit Gemüse, Getreide oder Obstbäumen für den Berliner Markt bepflanzt.“ - „Die Rieselfeldnutzung, die bis dahin die Stadterweiterung begrenzt hatte, wurde seit den 60er Jahren nach und nach aufgegeben; die Rieseltafeln wurden zu weiträumigen Ackerschlägen zusammengelegt.“ - „Einige Teilbereiche wurden mit den Großwohnsiedlungen im Märkischen Viertel, in Buch, Hohenschönhausen und Marzahn bebaut, andere ... aufgeforstet. Der Rest wird bis heute landwirtschaftlich genutzt.“ In den Forstrevieren Buch, Blankenfelde und Gorin des Berliner Forstamtes Pankow wurde mit Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz, der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg, 12 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung Stadt- und Freiraumplanung, Planwerk Nordostraum Berlin - Leitbilder, Konzepte, Strategien, Dezember 2006, S. 10 - 12 Seite 13/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin der Berliner Forsten, des Landkreises Barnim und des Fördervereins Naturpark Barnim auf den ehemaligen Rieselfeldern um Hobrechtsfelde nach einem Pilotprojekt auf etwa 50 ha im Mai 2011 das größte Waldweideprojekt Deutschlands mit Koniks und Schottischen Hochlandrindern gestartet, das von der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde wissenschaftlich begleitet wird. Das Projektgebiet des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens „Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde“ mit zehn Weideflächen im Hochwald, in halboffenen Waldflächen und im Offenland auf insgesamt 850 ha ist Teil des länderübergreifenden Naturparks Barnim. Die Untersuchungen zielen auch auf die Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes. Zur Berliner Schutzgebietskulisse Natura 2000 gehören das im Stadtgebiet von Buch gelegene etwa 26 ha große FFH-Gebiet „Schlosspark Buch“ (Natura 2000-Nr. 3347-303) mit einem Mitteleuropäischen Stieleichen-Hain-Buchenwald und das in den Bezirk Reinickendorf reichende FFH-Gebiet „Tegeler Fließtal“ (Natura 2000-Nr. 3346-301), das insgesamt etwa 377 ha umfasst. Zum Naturpark Barnim gehören auf dem Territorium der Bezirke Reinickendorf und Pankow insgesamt Flächen im Umfang von 4.000 ha mit den - Landschaftsschutzgebieten LSG Buch, LSG Blankenfelde, LSG Tegeler Fließ, LSG Lübarser Felder, LSG Waldgelände Frohnau und LSG Zingerwiesen und den - Naturschutzgebieten NSG Bogenseekette und Lietzengrabenniederung, NSG Ziegeleigraben/Albtalweg, NSG Kalktuffgelände am Tegeler Fließ, NSG Karower Teiche, NSG Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ, NSG Mittelbruch und NSG Idehorst. 6.1.2.2 Landwirtschaftsbetriebe und Bewirtschaftung Die Acker- und Grünlandflächen dieser Teilregion werden von mehreren Pferdehöfen und Landwirtschaftsbetrieben - zumeist in Blankenfelde ansässig - bewirtschaftet, darunter auch der in Malchow beheimatete ökologische Landwirtschaftsbetrieb der Naturschutzstation Malchow e. V.. Einige Flächen werden auch von Landwirtschaftsbetrieben aus den benachbarten Landkreisen des Landes Brandenburg bewirtschaftet. Auf den Weideflächen der Rieselfelder wirtschaftet die Agrar GmbH Hobrechtsfelde. Als Leitbild für den Nordostraum Berlins ist stadtplanerisch festgehalten, dass der Landschaftsraum „Berliner Barnim“ als Kulturlandschaft und Naherholungsraum entwickelt werden soll, indem die Entwicklung der landwirtschaftlichen Strukturen unterstützt wird. Die Nähe zu den Verbrauchern und die ambitionierten Ziele einer nachhaltigen Landnutzung bieten für die Landwirtschaftsbetriebe ein hohes Diversifizierungspotenzial. 6.1.2.3 Ländliche Siedlungsstrukturen Ländlich strukturiert sind die beiden Ortsteile Blankenfelde und Blankenburg. Blankenfelde liegt mitten in der Feldmark und gehört zu den am dünnsten besiedelten Ortsteilen Berlins. Es liegt am „Barnimer Dörferweg“, einem der Berliner 20 grünen Hauptwege®, der vom Tegeler See über Lübars bis in das Wuhletal in Marzahn-Hellersdorf reicht. - Einwohnerzahl (30.06.2011): 1.904 Einwohner - Fläche: 13,4 km² - Bevölkerungsdichte: 143 Einwohner/km² Seite 14/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Blankenburg ist eine typische städtische Vorortsiedlung mit einem gut erhaltenen Dorfkern (Anger, Kirche) in Alt-Blankenburg und einer 84 ha großen Kleingartenanlage (2005 umgewidmet als Erholungsanlage) - Einwohnerzahl (30.06.2011): 6.490 Einwohner - Fläche: 6,03 km² - Bevölkerungsdichte: 1.076 Einwohner/km² Die landwirtschaftlichen Flächen und Grünzüge reichen an weitere städtische Siedlungsgebiete in Buch, Karow, Französisch-Buchholz und Malchow-Stadtrandsiedlung heran, in denen sich mehr oder weniger gut erhaltene Strukturen der Dorfkerne befinden. 6.1.2.4 Stadt-Umland-Beziehungen Enge Verflechtungen bestehen mit den in den Landkreisen Oberhavel und Barnim sich anschließenden Dörfern und Siedlungen, vor allem auch im Rahmen des Naturparks Barnim im Norden und des Regionalparks Barnimer Feldmark im östlichen Abschnitt. Aus der räumlichen Nähe von Angebot und Nachfrage ergeben sich vielfältige zu nutzende Potenziale. Sowohl von der Angebotsseite als auch von der Nachfrageseite aus den angrenzenden städtischen Großsiedlungen nach ökologischen und soziokulturellen Leistungen kommt den land- und forstwirtschaftlichen Flächen und ihren Bewirtschaftern in diesem ländlichen Teilraum eine besondere Rolle zu. Neben den Möglichkeiten transparenter landwirtschaftlicher Produktion und damit zusammenhängenden gut erreichbaren Informationsmöglichkeiten für Verbraucher, bieten sich gute Voraussetzungen für die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft in einem sich entwickelnden großen Naherholungsgebiet. Seite 15/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.1.3 Auszug aus dem Flächennutzungsplan Hobrechtsfelde Buch Blankenfelde Blankenburg Malchow Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/fnp/index.shtml ; unmaßstäblich 6.1.4 Gesamtbewertung der Fläche und gutachtliche Empfehlung Die ländlichen Gebiete im Norden Pankows erscheinen sehr geeignet für eine Ausweisung als ländlicher Teilraum Berlins. Dieser Teilraum sollte im engen Zusammenhang mit dem sich westlich von Blankenfelde angrenzenden ländlichen Teilraum im Norden des Bezirks Reinickendorf (Lübars) und den östlich und südöstlich angrenzenden ländlichen Teilräumen von Lichtenberg (Malchow) gesehen werden. Unterbrochen wird dieser ländliche Teilraum durch die städtisch geprägten Vorortsiedlungen entlang der S-Bahntrasse von Blankenburg bis Buch nach Bernau. Darüber hinaus bestehen enge Verflechtungen im Naturpark Barnim mit den angrenzenden Kulturlandschaften und Naturräumen der Landkreise Oberhavel und Barnim. Seite 16/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.2. Bezirk Lichtenberg 6.2.1 Übersichtskarte Karte 2: Übersichtskarte von Berlin Pankow Reinickendorf Lichtenberg Spandau Mitte FriedrichshainCharlottenburgWilmersdorf MarzahnHellersdorf Kreuzberg TempelhofSchöneberg Steglitz-Zehlendorf Neukölln Treptow-Köpenick Quelle: http://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ Stand 31.12.2010; unmaßstäblich Kurzbeschreibung Der Bezirk Lichtenberg erstreckt sich im Osten Berlins von Treptow-Köpenick im Süden bis zum nördlichen Rand Berlins, der hier an den Brandenburger Landkreis Barnim angrenzt. Im Südwesten grenzen Friedrichshain-Kreuzberg, im Nordwesten Pankow und im Osten MarzahnHellersdorf an den Bezirk. Lichtenberg besteht aus zehn Ortsteilen. Dazu gehören Alt-Hohenschönhausen, NeuHohenschönhausen, Falkenberg, Fennpfuhl, Friedrichsfelde, Karlshorst, Lichtenberg, Malchow, Rummelsburg und Wartenberg. 6.2.2 Überprüfung der Einzelkriterien 6.2.2.1 Textliche Beschreibung der Flächenanteile Von der 5.212 ha umfassenden Gesamtfläche des Bezirks Lichtenberg sind 559 ha Landwirtschaftsfläche (11 %) und 51 ha Waldfläche (1 %), die sich fast ausnahmslos im Nordosten Berlins in den Ortsteilen Malchow, Wartenberg und Falkenberg befinden. Seite 17/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Sie bilden eine typische märkische Feldmark, die sich nördlich im Landkreis Barnim (Land Brandenburg) und im Nordwesten im Bezirk Pankow fortsetzt. Im Süden und Osten schließen sich mit einer harten Stadtkante städtische Großsiedlungen an. Naturräumlich liegt das Gebiet auf der Hochebene des Barnim und ist geprägt von großen zusammenhängenden landwirtschaftlichen Flächen, die überwiegend als Acker genutzt werden. Die Dörfer und Siedlungen weisen kleinteilige Gartenstrukturen auf. Zur Berliner Schutzgebietskulisse Natura 2000 gehört das nördlich von Falkenberg gelegene FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet „Falkenberger Rieselfelder“ (Natura 2000-Nr.: 3447-301) mit trockenen, kalkreichen Sandrasen (Blauschillergrasrasen) und mageren FlachlandMähwiesen, für die im Jahr 2000 ein Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet wurde. 6.2.2.2 Landwirtschaftsbetriebe und Bewirtschaftung Die Acker- und Grünlandflächen dieser Teilregion werden von zwei Pferdehöfen und sechs Landwirtschaftsbetrieben bewirtschaftet. Als ökologischer Landwirtschaftsbetrieb prägt die Naturschutzstation Malchow e. V. sehr stark die Bewirtschaftung und baut naturschutzbezogene Informationsangebote aus. Die „Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen - Landschaftsraum in BerlinLichtenberg“13 stellt für die Entwicklung der ländlichen Teilregion in der Landwirtschaft folgende Ziele, die künftig stärker auch mit Hilfe des ELER erreicht werden sollen: - „Ausdehnung des Anteils ökologisch bewirtschafteter Flächen, mit den Zielen - Entwicklung einer kleinteiligen Bewirtschaftungsstruktur, die sowohl Naturschutzbelangen als auch der Erholungseignung zugute kommt, - Verstärkung des Arbeitsplatzpotenzials... - Vernetzung von Landwirtschaft und Verbrauchern, Nutzung möglicher Synergieeffekte für Vermarktungs- und Informationsmöglichkeiten über ökologischen Anbau, regionale Produkte.“ 6.2.2.3 Ländliche Siedlungsstrukturen Die drei Ortsteile Malchow, Falkenberg und Wartenberg bestehen aus - stark ländlich geprägten Dörfern mit straßenbegleitenden Gehöften der historischen Baustruktur, Wohngebäuden mit Hausgärten und teilweise mit kleinteiligem Gewerbe und - angrenzenden Siedlungen mit Reihen- und Einzelhäusern, die überwiegend von privatgenutzten Gärten umgeben sind. Malchow mitten in der Feldmark gelegen, Straßendorf mit ehemaligem Gutshof und mehreren Vierseithöfen und geschlossener Scheunenlinie an der Rückseite des Dorfes. Außerdem freizeitbezogene Akteure und Einrichtungen am Malchower See, Naturschutzstation, Reiterhof. - Einwohnerzahl (30.06.2011): 494 Einwohner - Fläche: 1,54 km² 13 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für Planung und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung: Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Landschaftsraum in Berlin-Lichtenberg, Erläuterungsbericht, Berlin 2011, S. 10f. Seite 18/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin - Bevölkerungsdichte: 321 Einwohner/km² Falkenberg, Straßendorf mit ehemaligem Gutshof (Anfang 19. Jahrhundert im Besitz der Familie von Humboldt), Gutspark, viel kleinteiligem Gewerbe und großem, modernem Tierheim. - Einwohnerzahl (30.06.2011): 1.220 Einwohner - Fläche: 3,06 km² - Bevölkerungsdichte: 399 Einwohner/km² Wartenberg mit 2 Dorfangern und ehemaligem Gutshof, der heute als Wohngebiet dient. - Einwohnerzahl (30.06.2011): 2.348 Einwohner - Fläche: 6,92 km² - Bevölkerungsdichte: 339 Einwohner/km² Die „Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen - Landschaftsraum in Berlin-Lichtenberg“ stellt für die Entwicklung der ländlichen Teilregion im kulturlandschaftlichen Freiraum folgende Ziele, die künftig stärker auch mit Hilfe des ELER erreicht werden sollen: Im Kulturlandschaftlichen Freiraum: - „Sicherung und Schaffung typischer Strukturmerkmale (landwirtschaftlicher Nutzung) bzw. -elemente (z.B. Alleen und Pfuhle) der märkischen Kulturlandschaft...“ - Entwicklung und Ausbau von Angeboten, die eine kulturelle Verbindung zwischen landschaftlichem Freiraum und den Besonderheiten der Dörfer schaffen..., - Angebote für landschaftsverträgliche Erholung/Tourismus... - Vernetzung der Landschaftsparks und landwirtschaftlichen Bereiche durch Ausbau/Vervollständigung ... des Wegesystems (z. B. Barnimer Dörferweg) ... unter besonderer Berücksichtigung der Verknüpfung in die angrenzenden Großsiedlung... - Ausbau des naturschutzbezogenen Informationsangebots“. 6.2.2.4 Stadt-Umland-Beziehungen Enge Verflechtungen bestehen mit den im Landkreis Barnim sich anschließenden Dörfern und Siedlungen, u. a. auch im Rahmen des Regionalparks Barnimer Feldmark und einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft des Bezirks mit Barnimer Kommunen. Aus der räumlichen Nähe von Angebot und Nachfrage ergeben sich vielfältige zu nutzende Potenziale. Sowohl von der Angebotsseite als auch von der Nachfrageseite aus den angrenzenden städtischen Großsiedlungen nach ökologischen und soziokulturellen Leistungen kommt den land- und forstwirtschaftlichen Flächen und ihren Bewirtschaftern in dieser ländlichen Teilregion eine besondere Rolle zu. Neue Erfordernisse bestehen bei der Transparenz landwirtschaftlicher Produktion. Die finanziellen Unterstützungen der Landwirtschaft und der durch sie bereitzustellenden öffentlichen Güter müssen mehr denn je dem Steuerzahler begründet werden. Dafür ergeben sich in dieser stadtnahen ländlichen Teilregion gut erreichbare Informationsmöglichkeiten für Verbraucher, um bürgernah zukunftsorientierte Ansätze der Landwirtschaft beim Streben nach Klimastabili- Seite 19/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin tät, nachhaltiger Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Erhaltung von Biodiversität und Kulturlandschaft sichtbar zu machen. 6.2.3 Auszug aus dem Flächennutzungsplan Malchow Wartenberg Falkenberg Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/fnp/index.shtml ; unmaßstäblich 6.2.4 Gesamtbewertung der Fläche und gutachtliche Empfehlung Die Ortsteile Malchow, Wartenberg und Falkenberg erscheinen sehr geeignet für eine Ausweisung als ländlicher Teilraum Berlins. Dieser Teilraum sollte im engen Zusammenhang mit dem sich westlich von Malchow angrenzenden ländlichen Teilraum im Norden des Bezirks Pankow gesehen werden. Darüber hinaus bestehen enge Verflechtungen im Rahmen des Naturparks Barnim und des Regionalparks Barnimer Feldmark. Seite 20/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.3. Bezirk Marzahn-Hellersdorf 6.3.1 Übersichtskarte Karte 3: Übersichtskarte von Berlin Pankow Reinickendorf Lichtenberg Spandau Mitte FriedrichshainCharlottenburgWilmersdorf MarzahnHellersdorf Kreuzberg TempelhofSchöneberg Steglitz-Zehlendorf Neukölln Treptow-Köpenick Quelle: http://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ Stand 31.12.2010; unmaßstäblich Kurzbeschreibung Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf erstreckt sich im Osten Berlins vom westlich angrenzenden Bezirk Lichtenberg bis zum östlichen Rand Berlins, der hier bis zum Brandenburger Landkreis Märkisch-Oderland reicht. Im Norden schließt sich der Brandenburger Landkreis Barnim an. Im Süden grenzt Treptow-Köpenick an den Bezirk. Marzahn-Hellersdorf besteht aus den fünf Ortsteilen Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf. 6.3.2 Überprüfung der Einzelkriterien 6.3.2.1 Textliche Beschreibung der Flächenanteile Von 6.178 ha Gesamtfläche des Bezirks Marzahn-Hellersdorf sind lediglich 90 ha Landwirtschaftsfläche (1,5 %) und 175 ha Waldfläche (3 %), die sich im Nordosten Berlins südlich des im Landkreis Barnim gelegenen Dorfes Hönow und im Ortsteil Kaulsdorf südlich der Bundesstraße B1/5 befinden. Seite 21/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.3.2.2 Landwirtschaftsbetriebe und Bewirtschaftung Die Acker- und Grünlandflächen dieser Teilregion werden von fünf Landwirtschaftsbetrieben bewirtschaftet, darunter auch hier die im benachbarten Bezirk Lichtenberg ansässige Naturschutzstation Malchow e. V. als ökologischer Landbaubetrieb mit naturschutzbezogenen Informationsangeboten. Diese Betriebe bewirtschaften die größtenteils in oder am Rande von Landschaftsschutzgebieten liegenden Landwirtschaftsflächen, die sich überwiegend in der am nördlichen Stadtrand gelegenen Hönower Weiherkette und auf dem südlich der Bundesstraße B1/B5 gelegenen Barnimhang befinden. Zwei Landwirtschaftsbetriebe sollen stärker in die Nachnutzung freifallender Grundstücke einbezogen werden, um alternative Nutzungsmöglichkeiten (beispielsweise Beweidungen und Landschaftspflege) auf diesen Flächen zu entwickeln und dabei Angebote mit hohem öffentlichen Interesse wie Naherholung, Umweltbildung und soziale Integration anbieten zu können. Die Flächen dafür liegen vor allem im Wuhletal, einem etwa 15 km langen Grünzug, der zwischen den beiden Großsiedlungen Marzahn und Hellersdorf vom Quellgebiet der Wuhle im angrenzenden Barnimer Ort Ahrensfelde in Nord-Südrichtung bis zur Bundesstraße B1/B5 verläuft. In einer Projektskizze des Bezirksamts wird auf die große Bedeutung für Naturschutz und Erholung des Landschaftsraums verwiesen. Unterstrichen wird dies durch die besondere ökologische Vielfalt an Lebensräumen, welche viele Besucher aus Berlin und dem Umland anzieht. 6.3.2.3 Ländliche Siedlungsstrukturen Ländliche Siedlungsstrukturen sind in vier innerstädtisch gelegenen ehemaligen Dorfkernen erkennbar, die von den Wohnblöcken der Großsiedlungen sowie Einfamilienhaussiedlungen umgeben sind und von einer stark frequentierten Bundesstraße durchzogen werden. Diese Dörfer sind nicht mehr von Landwirtschaftsflächen umgeben. Sie verfügen jedoch über ein wertvolles, landwirtschaftlich geprägtes Kulturerbe. - Kaulsdorf: Östlich der Wuhleniederung gelegenes Angerdorf mit gut erhaltenem, denkmalgeschütztem Dorfkern. In der Mitte des Angers steht eine alte Dorfkirche. Der begrünte Angerbereich wird von ehemaligen Bauernwirtschaften, die meist als Vierseithöfe angelegt sind, umgrenzt. - Biesdorf: Typisches Angerdorf, mit Dorfkirche als Mittelpunkt. Die Anlage des Ritterguts bildet zusammen mit der Angerbebauung den Kern des Dorfes. - Mahlsdorf: Straßendorf mit Gutspark (Denkmalschutz), Gutshaus und Dorfkirche. - Dorf Marzahn: Märkisches Angerdorf mit nahezu komplett erhaltenen Bauernhöfen in der Dorfmitte als Fachwerkbauten mit Dorfkirche. Das Dorf ist eine Insel zwischen Hochhäusern. Die denkmalsgeschützte Dorfanlage mit dem Anger blieb erhalten, da der Durchgangsverkehr aus dem Dorf herausgenommen wurde. Ein mehr oder weniger ländlich geprägtes Umfeld der Großsiedlungen bilden demgegenüber vier folgende ländliche Teilräume: - die sich in den benachbarten Brandenburger Dörfern fortsetzende Hönower Weiherkette mit Streuobstwiesen, - die Felder des Barnimhangs Seite 22/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin - daran angrenzende Wald- und Grünlandgebiete an den Kaulsdorfer Seen - die Auenlandschaft des Wuhletals Während die ersten drei Teilräume durch ihre Stadtrandlage und durch die Fortsetzung ihrer Natur- und Kulturlandschaft in den benachbarten Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland geprägt sind, nimmt die Wuhletalaue aufgrund ihrer Lage zwischen zwei Großsiedlungen eine besondere Stellung ein. In der Auenlandschaft des Wuhletals mit dem „Wuhletalwanderweg“ sind bereits äußerst wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna geschaffen worden und es soll nun eine wiesengeprägte Auenlandschaft als Angebot für den Wochenend- und Tagestourismus entwickelt werden, wobei der Landwirtschaft eine entscheidende Rolle für die Bereitstellung öffentlicher Güter zukommen soll. In einer Projektskizze des Bezirksamts zur Entwicklung des Landschaftsraums im Wuhletal werden bereits folgende konkrete Maßnahmen aufgeführt: - Unterstützung des Fremdenverkehrs - in engerer Verknüpfung mit dem Regionalpark Barnimer Feldmark Bau von Wanderwegen und Aussichtsplattformen, Schuttberäumung mit anschließender Rekultivierung, Beseitigung von Bodenversiegelungen zur Aufwertung der Landschaft. - Dorferneuerung und -entwicklung - Bau- und Gartendenkmale, kulturhistorisch bedeutsame Kirche als Begegnungsstätte und Ort der Kultur. - Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes - Bewahrung des Wuhletales als ländlich geprägter Raum und Gegenpol zur städtischen Großsiedlung Marzahn-Hellersdorf durch Wiederherstellung einer weiten Wiesenlandschaft und Optimierung der Lebensbedingungen zahlreicher stark bedrohter Tiere und Pflanzen. Schwerpunkte sind u. a. - die Verbesserung der Biotopqualität für aquatisch und/ oder in Feuchtwiesen lebende Organismen durch Projekte zur Schaffung und Entwicklung feuchter und nasser Wiesen sowie zur Förderung des Biotopverbundes, - der Rückbau von Baustraßen und die Entfernung landschaftsfremder Ablagerungen und Überformungen sowie anschließende Renaturierung, - die Schaffung eines offenen Landschaftscharakters und Gehölzpflanzungen, - die Vervollständigung eines Wegenetzes zur besseren Besucherlenkung, - der Bau von Aussichtsplattformen und Sitzgelegenheiten, - Etablierung eines Informationssystems zu Natur und Landschaft und zur Orientierung im Raum. 6.3.2.4 Stadt-Umland-Beziehungen Enge Verflechtungen bestehen mit den sich in den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland anschließenden Dörfern und Siedlungen bei der Erhaltung des ländlichen Erbes und der Unterstützung von Tourismusangeboten, u. a. auch im Rahmen des Regionalparks Barnimer Feldmark. Seite 23/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Aus der räumlichen Nähe von Angebot und Nachfrage ergeben sich vielfältige Potenziale der vier kleinteiligen ländlichen Teilräume und des angrenzenden landwirtschaftlich geprägten Brandenburger Umlandes. Sowohl von der Angebotsseite, als auch von der Nachfrageseite aus den angrenzenden städtischen Großsiedlungen nach ökologischen und soziokulturellen Leistungen sowie für die Naherholung kommt den land- und forstwirtschaftlichen Flächen und ihren Bewirtschaftern in dieser ländlichen Teilregion eine besondere Rolle zu. Es ergeben sich in diesen ländlichen Teilräumen gut erreichbare Informationsmöglichkeiten für Verbraucher, um bürgernah zukunftsorientierte Ansätze der Landwirtschaft beim Streben nach Klimastabilität, nachhaltiger Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Erhaltung von Biodiversität und Kulturlandschaft sichtbar zu machen. 6.3.3 Auszug aus dem Flächennutzungsplan Hönower Weiherkette Wuhletal Biesdorf Kaulsdorf Mahlsdorf Barnimhang Kausldorfer Seen Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/fnp/index.shtml ; unmaßstäblich 6.3.4 Gesamtbewertung der Fläche und gutachtliche Empfehlung Die innerstädtisch gelegenen ehemaligen Dörfer bieten kaum ausreichend Voraussetzungen für eine Aufnahme in eine ländliche Teilregion Berlins. Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf werden überdies stark durch die sie durchziehende Bundesstraße B1/B5 geprägt. Die oben beschriebenen Gebiete Wuhletal, Barnimhang und Elsensee, Kaulsdorfer Seen und Hönower Weiherkette sind durchaus für die Erhaltung des Naturerbes bedeutsam. Da diese kleinteiligen Gebiete allerdings nur eine geringfügige Ausstattung mit Landwirtschaftsflächen Seite 24/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin und keinerlei dörfliche Siedlungsstrukturen aufweisen, erscheinen sie kaum geeignet für eine Ausweisung als ländliche Teilregion. Seite 25/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.4. Bezirk Treptow-Köpenick 6.4.1 Übersichtskarte Karte 4: Übersichtskarte von Berlin Pankow Reinickendorf Lichtenberg Spandau Mitte FriedrichshainCharlottenburgWilmersdorf MarzahnHellersdorf Kreuzberg TempelhofSchöneberg Steglitz-Zehlendorf Neukölln Treptow-Köpenick Quelle: http://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ Stand 31.12.2010; unmaßstäblich Kurzbeschreibung Der Bezirk Treptow-Köpenick erstreckt sich im Südosten Berlins vom westlich angrenzenden Bezirk Neukölln bis zum südöstlichen Rand Berlins, der hier bis zu den Brandenburger Landkreisen Oder-Spree im Osten und Dahme-Spreewald im Süden reicht. Im Norden grenzt Treptow-Köpenick an die Berliner Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und MarzahnHellersdorf sowie an den Brandenburger Landkreis Märkisch-Oderland an. Treptow-Köpenick besteht aus den 15 Ortsteilen Adlershof, Altglienicke, Alt-Treptow, Baumschulenweg, Bohnsdorf, Friedrichshagen, Grünau, Johannisthal, Köpenick, Müggelheim, Niederschöneweide, Oberschöneweide, Plänterwald, Rahnsdorf und Schmöckwitz. 6.4.2 Überprüfung der Einzelkriterien 6.4.2.1 Textliche Beschreibung der Flächenanteile Von der 16.841 ha Gesamtfläche des Bezirks Treptow-Köpenick sind 221 ha Landwirtschaftsfläche (1,3 %), 6.975 ha Waldfläche (41,4 %) und 2.166 ha Wasserfläche (13 %). Wald und Wasser (Großer Müggelsee) prägen diesen größten Berliner Bezirk. Die im Berliner Urstromtal Seite 26/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin liegende Landschaft wird demnach stark von weiten Wäldern, Seen, Flüssen und Wasserläufen bestimmt. Ländlich geprägte Siedlungsstrukturen (Dorfanger mit ehemaligen Bauern- und Fischergehöften) sind in den Kernbereichen der Ortsteile Müggelheim und Rahnsdorf (Fischerdorf Alt-Rahnsdorf) erkennbar. Außerhalb dieser Kernbereiche dominieren Gartenvillen und Gartensiedlungsstrukturen auf. Im Südosten befinden sich entlang des Gosener Kanals zwischen dem Dämeritzsee und dem Seddinsee die größtenteils in einem Naturschutzgebiet liegenden Gosener Wiesen. Sie wurden und werden teilweise noch heute von im Land Brandenburg gelegenen Dörfern Gosen und Neu Zittau bewirtschaftet. Recht umfangreich sind die zur Berliner Schutzgebietskulisse Natura 2000 gehörenden Flächen, die sich ausnahmslos in den Waldgebieten befinden: - - Fauna-Flora-Habitat-Gebiete - Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug, 191 ha (Natura 2000-Nr. 3548-302) - Müggelspree-Müggelsee, 1.680 ha (Natura 2000-Nr. 3548-301) - Teufelsseemoor Köpenick, 6,5 ha. (Natura 2000-Nr. 3547-302) - Wasserwerk Friedrichshagen, 10 ha (Natura 2000-Nr. 3547-301) Vogelschutzgebiet (SPA) Müggelspree, 800 ha (Natura 2000-Nr. 3548-341) Darüber hinaus sind zwei Landschaftsschutzgebiete hinsichtlich des Erhalts und der Verbesserung des ländlichen Naturerbes hervorzuheben: - Nördlicher Abschnitt des LSG Erpetal, der als Grünzug ein nördlich vom Ortsteil Friedrichshagen gelegenes, größeres Waldgebiet durchzieht und bis an den Stadtrand reicht. (ca. 40 ha) - LSG Neue Wiesen - vom SW-Ufer des Müggelsee durch Waldgebiete bis zum Stadtrand des Köpenicker Ortsteils Wendenschloss reichend (ca. 76 ha). Geplant ist das etwa 7.270 ha große LSG Treptow-Köpenicker Wald- und Seenlandschaft 6.4.2.2 Landwirtschaftsbetriebe und Bewirtschaftung Die wenigen Landwirtschaftsflächen werden in den Müggelheimer Wiesen und in den Gosener Wiesen von Berliner und Brandenburger Nutzern bewirtschaftet. In Treptow-Köpenick ist ein Landwirtschaftsbetrieb ansässig. Alle Waldgebiete Berlins werden vom Landesforstamt bewirtschaftet, das seinen Sitz im Ortsteil Friedrichshagen hat. 6.4.2.3 Ländliche Siedlungsstrukturen Zwei ländlich geprägte Dörfer, die umgeben sind von weiteren Siedlungsflächen mit Einfamilienhäusern auf kleineren Parzellen, verfügen über wertvolles, landwirtschaftlich geprägtes Kulturerbe. - Altrahnsdorf: Östlich des Großen und Kleinen Müggelsees gelegenes ehemaliges Fischerdorf am Nordufer der Müggelspree mit gut erhaltenem Dorfkern (Denkmalschutz). Die Kirche bildet dabei zusammen mit der Dorfschule den Mittelpunkt des hufeisenförmigen Angerdorfes. Die gesamte Dorfstraße sowie der Dorfanger stehen heute unter Denkmalschutz. An den Dorfkern schließen sich nördlich sehr kleine Grünlandflächen an. Erst daran Seite 27/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin schließen sich Siedlungsgebiete des Köpenicker Ortsteils Rahnsdorf an. Zwischen Dämeritz- und Müggelsee liegen zu beiden Seiten der Müggelspree Wassergrundstücke und die lagunenähnlichen Anlage „Neu-Venedigs“. - - Einwohnerzahl (30.06.2011): 8.902 Einwohner - Fläche: 21,5 km² - Bevölkerungsdichte: 415 Einwohner/km² Südlich der Müggelspree liegen im Landschaftsschutzgebiet Müggelspree die Müggelheimer Wiesen (ca. 130 ha), die stets von dem etwa 2 km entfernten Ort Müggelheim bewirtschaftet werden. Um dessen um 1750 gegründete dörfliche Siedlungsstruktur eines typischen Angerdorfes hat sich inzwischen eine ländlich geprägte Siedlung entwickelt. Müggelheim gilt als eine der ganz wenigen bäuerlich geprägten Kolonien in unmittelbarer Nachbarschaft Berlins. - Einwohnerzahl (30.06.2011): 6.468 Einwohner - Fläche: 22,5 km² - Bevölkerungsdichte: 291 Einwohner/km² Beide ländlich strukturierten Dorfkerne haben kaum noch nennenswerte Bezüge zu Landwirtschaft. Sie sind umgeben von kleinstrukturierten Siedlungen mit Einfamilien- und Reihenhäusern und Erholungsgrundstücken, an diese schließen sich ausgedehnte Waldgebiete an. 6.4.2.4 Stadt-Umland-Beziehungen Enge Verflechtungen bestehen in der Landschaftsnutzung mit den an die Gosener Wiesen angrenzenden Dörfern des Landkreises Oder-Spree. Die Wälder setzen sich auf dem angrenzenden Brandenburger Gebiet fort. Aus der räumlichen Nähe von Angebot und Nachfrage ergeben sich vielfältige nutzbare Potenziale. Infolge der hohen Nachfrage aus der gut erreichbaren Berliner Innenstadt nach Erholung sowie ökologischen und soziokulturellen – hier überwiegend waldpädagogischen - Leistungen kommt vor allem den forstwirtschaftlichen Flächen und ihren Bewirtschaftern in dieser ländlichen Teilregion eine besondere Rolle zu. Seite 28/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.4.3 Auszug aus dem Flächennutzungsplan Erpetal WilhelmshagenWoltersdorfer Dünenzug MüggelspreeMüggelsee Altrahnsdorf Müggelheimer Wiesen Neue Wiesen Müggelheim Gosener Kanal Dämeritzsee Gosener Wiesen Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/fnp/index.shtml ; unmaßstäblich 6.4.4 Gesamtbewertung der Fläche und gutachtliche Empfehlung Vor allem die weiträumigen Wälder, Seen und Fließgewässer erscheinen sehr geeignet für eine Ausweisung als ländliche Teilregion Berlins, die für eine Förderkulisse investiver Vorhaben zum Erhalt des Naturerbes in Frage käme. Hinsichtlich ihres ländlichen Kulturerbes zählen dazu auch die beiden erhaltenswerten Dorfkerne von Rahnsdorf und Müggelheim. Diese Teilregion sollte im engen Zusammenhang mit den angrenzenden Räumen des Landes Brandenburg gesehen werden. Seite 29/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.5. Bezirk Neukölln 6.5.1 Übersichtskarte Karte 5: Übersichtskarte von Berlin Pankow Reinickendorf Lichtenberg Spandau Mitte FriedrichshainCharlottenburgZehlendorf MarzahnHellersdorf Kreuzberg TempelhofSchöneberg Steglitz-Zehlendorf Neukölln Treptow-Köpenick Quelle: http://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ Stand 31.12.2010; unmaßstäblich Kurzbeschreibung Der Bezirk Neukölln liegt im südlichen Bereich Berlins zwischen Tempelhof-Schöneberg im Westen und Treptow-Köpenick im Osten sowie Friedrichshain-Kreuzberg im Norden. Im Süden grenzt Neukölln an das Bundesland Brandenburg. Neukölln besteht aus den fünf Ortsteilen Neukölln, Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt. 6.5.2 Überprüfung der Einzelkriterien 6.5.2.1 Textliche Beschreibung der Flächenanteile Die Gesamtfläche des Bezirks Neukölln beträgt 4.493 ha, das entspricht einem Anteil von 5% an der Gesamtfläche Berlins. Die Landwirtschaftsfläche beträgt 99 ha (2,2%), die Waldfläche ist 5,0 ha (5,0%) und die Wasserfläche ist 71 ha (1,6%) groß. Im Bezirk Neukölln gibt es keine Natura 2000 Schutzgebiete. Seite 30/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.5.2.2 Landwirtschaftsbetriebe und Bewirtschaftung Im Bezirk Neukölln gibt es sieben Landwirtschaftsbetriebe. Dazu gehören u. a. der Bio-Garten Neukölln, ein Reiterhof, ein Ponyhof und ein Milchhof. Im Bezirk Neukölln werden im südlichen Teil kleinere Restflächen landwirtschaftlich genutzt. Diese Flächen wurden über lange Jahrzehnte in ihrer Nutzung geschützt, da vor der politischen Wende alle Landwirtschaftsflächen innerhalb von West-Berlin in ihrer Nutzung erhalten bleiben sollten. Folgende Teilflächen werden landwirtschaftlich genutzt: Die Buckower Felder. Hier handelt es sich um eine Fläche, die landwirtschaftlich und von einem Reiterhof genutzt wird. Der Landwirt ist in Buckow ansässig. Die ehemaligen Rudower Felder. Bei den Rudower Feldern handelt es sich um Flächen, die zum Teil zum neu angelegten Landschaftspark Rudow-Altglienicke gehören. Die Flächen befinden sich im Eigentum des Bundes, der vertreten wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die Fläche wird zum Teil landwirtschaftlich genutzt, zum Teil auch durch einen Pferdehof. Ebenfalls ansässig ist eine Baumschule. Die landwirtschaftliche Nutzung besteht in Form von Weideflächen für Pferde und Rinder. Es erfolgt die Verpachtung an den Milchhof Mendler, der seinen Sitz ebenfalls im Landschaftspark hat. Der Betrieb wurde vor ca. 25 Jahren aus Schöneberg ausgesiedelt. Der Betrieb übernimmt die gesamte Grünpflege im Landschaftspark. Auf der Fläche ist weiterhin der Reitverein Rudow ansässig. Durch den Landschaftspark führt vollständig ein Reitrundweg. In wie weit die Flughafennachnutzung des Flughafengeländes Tempelhof zu „ländlichen Strukturen“ führen wird, ist noch offen. Auf diesen Flächen soll es jedoch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keine dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung geben. Geplant ist vielmehr eine Nachnutzung als Gelände einer internationalen Gartenbauausstellung bzw. einer internationalen Bauausstellung. 6.5.2.3 Ländliche Siedlungsstrukturen Die Ortsteile Buckow und Rudow weisen zum Teil eine ländliche Siedlungsstruktur auf. Es existiert ein Dorfkern von Alt Buckow, der allerdings vollständig bebaut ist. Die dörfliche Struktur im Buckower Dorfbereich ist zwar noch erkennbar, sie ist jedoch stark städtisch überprägt. Von daher ist es fraglich, ob diese Siedlungsstruktur noch als dörflich anzusprechen ist. - Einwohnerzahl (30.06.2011): 38.219 Einwohner - Fläche: 6,35 km2 - Bevölkerungsdichte: 6.019 Einwohner/km2 Für den Ortskern von Rudow gibt es eine Erhaltungsverordnung. Im Dorfkern von Rudow befindet sich u. a. eine Dorfkirche, die Alte Dorfschule und Gemeindehäuser sowie Wohnhäuser von Bauernhöfen aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Baudenkmäler sind weitgehend erhalten geblieben und prägen heute den historischen Ortskern. Mit der Erhaltungsverordnung sollen die Merkmale der Stadtgestalt und des Ortsbildes geschützt werden. - Einwohnerzahl (30.07.2011): 40.733 Einwohner - Fläche: 11,8 km2 Seite 31/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin - Bevölkerungsdichte: 3.452 Einwohner/km2 Über diese Siedlungsbereiche hinaus gibt es noch das alte Dorf Britz, das allerdings nicht mehr als ländlich strukturiert erkennbar ist. 6.5.2.4 Stadt- und Umland-Beziehungen Die landwirtschaftliche Nutzung der Buckower Felder geht über die Landesgrenze hinaus und setzt sich in Brandenburg fort. Die oben erwähnten Landwirtschaftsbetriebe Mette und Mendler haben auch Flächen in Brandenburg gepachtet, sodass eine ländergrenzenübergreifende Bewirtschaftung erfolgt. 6.5.3 Auszug aus dem Flächennutzungsplan Buckower Felder Rudower Felder Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/fnp/index.shtml ; unmaßstäblich 6.5.4 Gesamtbewertung der Fläche und gutachtliche Empfehlung Die Kleinteiligkeit der Flächen, die umgebende Bebauung und die städtische Überprägung der Siedlungskerne sprechen gegen eine Ausweisung als ländliche Teilräume. Die landwirtschaftliche Nutzung und insbesondere auch die Nutzung zur Milchvieh- und Pferdehaltung sowie die Verbindungen nach Brandenburg könnten diese Einschätzung jedoch einschränken. Seite 32/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.6. Bezirk Tempelhof-Schöneberg 6.6.1 Übersichtskarte Karte 6: Übersichtskarte von Berlin Pankow Reinickendorf Lichtenberg Spandau Mitte FriedrichshainCharlottenburgWilmersdorf MarzahnHellersdorf Kreuzberg TempelhofSchöneberg Steglitz-Zehlendorf Neukölln Treptow-Köpenick Quelle: http://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ Stand 31.12.2010; unmaßstäblich Kurzbeschreibung Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg erstreckt sich von Mitte bis zum südlichen Rand Berlins. Im Westen grenzen Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf, im Norden Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg und im Osten Neukölln an den Bezirk. Im Süden grenzt das Land Brandenburg an Tempelhof-Schöneberg. Tempelhof-Schöneberg besteht aus sechs Ortsteilen. Dazu gehören Schöneberg, Tempelhof, Friedenau, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade. 6.6.2 Überprüfung der Einzelkriterien 6.6.2.1 Textliche Beschreibung der Flächenanteile Die Gesamtfläche des Bezirks Tempelhof-Schöneberg beträgt 5.310 ha, das entspricht einem Anteil von 5,9% an der Gesamtfläche Berlins. Die Landwirtschaftsfläche beträgt 60 ha (1,1%), die Waldfläche ist 48 ha (0,9%) und die Wasserfläche ist 42 ha (0,8%) groß. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es keine Natura 2000 Schutzgebiete. Seite 33/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.6.2.2 Landwirtschaftsbetriebe und Bewirtschaftung Die Fläche südlich des Schichauweges in Marienfelde: Diese Fläche wird größtenteils landwirtschaftlich genutzt, ein Teil ist auch Wald. Die Fläche soll dauerhaft für den Naturschutz gesichert werden. Es gibt einen Landschaftsplan, der die naturnahe Entwicklung dieser Fläche als Ziel beschreibt. Fördermöglichkeiten, die dieses Ziel unterstützen könnten, seien aus Bezirkssicht sehr willkommen. Teilfläche am Lichterfelder Ring: Bei dieser Fläche handelt es sich um eine kleine Splitterfläche am Lichterfelder Ring, die landwirtschaftlich genutzt wird. Die landwirtschaftliche Nutzung ist allerdings nicht sofort erkennbar, da auch Bäume auf der Fläche stehen. 6.6.2.3 Ländliche Siedlungsstrukturen Dörflich-ländliche Siedlungsstrukturen im Bezirk gib es ansatzweise noch mit Blick auf das ehemalige Dorf Marienfelde. Dort stehen im ehemaligen Dorfkern noch einige Bauernhäuser. Allerdings ist die städtische Überprägung soweit fortgeschritten, dass man hier nicht mehr von einer ländlich-dörflichen Siedlungsstruktur sprechen kann. Die Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“ setzt sich seit 1985 für den Erhalt der gegenwärtigen Nutzung der Fläche südlich des Schichauweges ein. Im Bezirk Tempelhof sind von ehemals 300 ha nur noch diese ca. 55 ha Landwirtschaftsfläche südlich übrig geblieben. Im Flächennutzungsplan wurde dieses Gebiet als Industriereserve ausgewiesen. Die Bürgerinitiative „Rettet die Marienfelder Feldmark“ wurde gegründet, um den Bau eines Transitübergangs an dieser Stelle zu verhindern. Die Bürgerinitiative fordert den Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung und eine Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet14. 6.6.2.4 Stadt- und Umland-Beziehungen Die Fläche südlich des Schichauweges öffnet sich nach Brandenburg, dort schließen sich ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen an. 14 Quelle: http://bimarienfelderfeldmark.beepworld.de/ ueberuns.htm Seite 34/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.6.3 Auszug aus dem Flächennutzungsplan Flächen südlich Schichauweg Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/fnp/index.shtml ; unmaßstäblich 6.6.4 Gesamtbewertung der Fläche und gutachtliche Empfehlung Die Fläche südlich des Schichauweges erfüllt für sich genommen verschiedene Kriterien unter der Fragestellung der Abgrenzung ländlicher Teilräume. Eine endgültige Bewertung dieser Fläche kann nur im Zusammenhang mit anderen kleineren Teilflächen im Süden und Osten Berlins, z.B. in Buckow, Rudow oder an der Grenze zu Altglienicke vorgenommen werden. Generell erscheint die Fläche aber sehr klein und im Berliner Stadtgebiet eher isoliert gelegen. Im benachbarten Stadtbezirk Steglitz-Zehlendorf konnten keine landwirtschaftlich genutzten Flächen oder erhaltenen dörflichen Siedlungsstrukturen nachgewiesen werden. Die dort liegenden Waldflächen werden in dem entsprechenden Fachkapitel beschrieben. Seite 35/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.7. Bezirk Spandau 6.7.1 Übersichtskarte Karte 7: Übersichtskarte von Berlin Pankow Reinickendorf Lichtenberg Spandau Mitte FriedrichshainCharlottenburgWilmersdorf MarzahnHellersdorf Kreuzberg TempelhofSchöneberg Steglitz-Zehlendorf Neukölln Treptow-Köpenick Quelle: http://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ Stand 31.12.2010; unmaßstäblich Kurzbeschreibung Der Bezirk Spandau liegt im westlichen Bereich Berlins. Im Norden liegt Reinickendorf, im Osten Charlottenburg-Wilmersdorf und südöstlich Steglitz-Zehlendorf. Im Westen grenzt Spandau an das Bundesland Brandenburg. Spandau besteht aus den neun Ortsteilen Spandau, Haselhorst, Siemensstadt, Staaken, Gadow, Kladow, Hakenfelde, Falkenhagener Feld und Wilhelmstadt. 6.7.2 Überprüfung der Einzelkriterien 6.7.2.1 Textliche Beschreibung der Flächenanteile Die Gesamtfläche des Bezirks Spandau beträgt 9.187 ha, das entspricht einem Anteil von 10 % an der Gesamtfläche Berlins. Die Landwirtschaftsfläche beträgt 562 ha (6,1%), die Waldfläche ist 1.705 ha (18,6%) und die Wasserfläche ist 903 ha (9,8%) groß. Der Spandauer Forst gehört mit der Gebietsnummer 3445-301 als FFH- und SPA-Gebiet zur Natura 2000-Gebietskulisse. Es handelt sich um ein formenreiches Waldgebiet mit eingelagerten Feucht- und Frischwiesen, Mooren, überwiegend bewaldeten Dünenzügen und einem Seite 36/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Uferbereich der Havel. Schutzwürdig sind der charakteristische Ausschnitt der Landschaft des Havelländischen Luchs, bedeutende Vorkommen moortypischer Wirbellose und Amphibien sowie seltene Moorpflanzen und ein guter Altholzbestand als Lebensraum holzbewohnender Käfer. Beim Naturschutzgebiet Fort Hahneberg (Natura 2000-Gebiet, Nr. 3444-308) handelt es sich um die Ruine einer historischen Wehranlage. Das Fort ist ein bedeutendes Sommer- und Winterquartier von mindestens 11 Fledermausarten. Weiterhin gehört zur Schutzgebietskulisse Natura 2000 das Landschaftsschutzgebiet Zitadelle Spandau (Natura 2000-Nr. 3445-302). Die Zitadelle ist ein ca. 700 Jahre altes Festungsbauwerk mit zahlreichen Mauerverstecken und hat eine hohe Bedeutung als Fledermauswinterquartier. Es ist das größte Fledermaus-Winterquartier Berlins. 6.7.2.2 Landwirtschaftsbetriebe und Bewirtschaftung Als sehr wichtiger Aspekt wurde von den Gesprächspartnern der Landschaftspflegeverband Spandau angesprochen. In dem Landschaftspflegeverband sind alle Spandauer Landwirte sowie Naturschutzverbände, kommunale Vertreter und Mitarbeiter des Grünflächenamtes des Bezirks Spandau im Vorstand vertreten. Mitglieder sind ebenfalls die Firma Vattenfall, der Landesjagdverband, verschiedene Galabaubetriebe usw. Der Landschaftspflegeverband kümmert sich um verschiedenste Maßnahmen der Unterhaltung der Naturlandschaft im Bereich Gatow und Eiskeller. Er führt unter anderem auch die Beweidung der Flächen Tiefwerder durch. Es gibt den Landschaftspflegeverband Spandau seit fünf Jahren. Ein großes Projekt des Verbandes ist die Umnutzung ehemaliger Schießplatzflächen der Briten, angrenzend an den ehemaligen Flughafen Gatow. Hier wird der Landschaftspflegeverband eine Renaturierung anstreben. Der Landschaftspflegeverband hat darüber hinaus umfangreiche Heckenpflanzungen in der Feldflur veranlasst und durchgeführt. Es gibt acht Landwirtschaftbetriebe im Bezirk Spandau. 6.7.2.3 Ländliche Siedlungsstrukturen Im Mittelpunkt steht die Gatow-Kladower Feldflur als ländlich geprägter Teilraum des Bezirks Spandau mit folgenden Eckdaten: Das Dorf Gatow bildet ein „Musterdorf“, das seine dörfliche Siedlungsstruktur bis heute erhalten hat. Mit den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Rieselfeldern ergibt sich ein als ländlich anzusprechender Teilraum. Für das Dorf Gatow gibt es einen Dorfentwicklungsplan aus den 80er Jahren15. Im Jahr 2008 wurde zudem ein strategisches Konzept für die Standortentwicklung Gatow mit EFRE-Mitteln erarbeitet, das, ähnlich wie eine Dorferneuerungsplanung, eine Analyse des Ortes und der Feldflur sowie konkrete Maßnahmevorschläge enthält. In diesem Konzept wurden u. a. folgende Aussagen zu Gatow getroffen: “Das dörfliche Gatow bietet hinsichtlich der Wohn- und Freizeitfunktion einen Gegenentwurf zur städtisch geprägten Spandower Altstadt und trägt damit zur Differenzierung und Vielfalt des Spandauer Angebotes maßgeblich bei.“ An anderer Stelle heißt es: „Ein wesentlicher Vorteil unter Vermarktungsaspekten ist aber die Lage innerhalb 15 Arbeitsgemeinschaft Dorfentwicklungsplan Gatow: Dorfentwicklungsplan Gatow, Berlin 1987 Seite 37/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Spandaus und damit auch Berlins. Daher sollte herausgestellt werden, dass Gatow ein Spandauer Dorf ist:“16 Kladow mit seinen 14.000 - 15.000 Einwohnern hat zwar ebenfalls noch einen ländlichen Ortskern, ist aber eher als städtisch charakterisierte Siedlung anzusprechen. Als ländlicher Teilraum kann die Fläche südlich der Heerstraße und nördlich des Ritterfelddamms in Kladow angesehen werden. Bezüge nach Brandenburg gibt es ebenfalls über anschließende Flächen des Dorfes Engelsfelde, Flächen der Döberitzer Heide, Flächen die die Sielmann-Stiftung bewirtschaftet und die Biolandwirtschaft Döberitz. Als zweites größeres Gebiet, das eventuell für eine Ausweisung als ländlicher Teilraum infrage käme, wurde der Spandauer Eiskeller genannt. Folgende Rahmenbedingungen sind hier zu nennen: Es handelt sich in erster Linie um Waldflächen die den Berliner Forsten unterstehen. Innerhalb dieser Waldflächen gibt es jedoch auch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Bewirtschaftung der Flächen im Eiskeller erfolgt durch Betriebe aus Gatow. Der Eiskeller hat eine eher isolierte Lage, wenig Bezüge nach Brandenburg. Die dritte Fläche, die angesprochen wurde, ist die Fläche Tiefwerder mit folgenden Rahmendaten: - Die Fläche liegt südlich des Stadtkerns von Spandau. - Es handelt sich um ein Feuchtgebiet innerhalb der Havelarme. - Die Fläche umfasst ca. 15 ha. - Es erfolgt eine extensive Beweidung mit Rindern. 6.7.2.4 Stadt- und Umland-Beziehungen Die Gatow-Kladower Feldflur schließt direkt an Flächen in Brandenburg an, die Rieselfelder haben früher zum Ort Seeburg in Brandenburg gehört. Es gibt enge Verbindungen nach Seeburg, die Bewirtschaftung auf den Flächen in Berlin und in Brandenburg ist gleich. Der Bereich um den Weinmeisterhornweg ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen. 16 Dr. Szamatolski + Partner: Strategisches Konzept für die Standortentwicklung von Gatow, Berlin 2008; S.8,11 Seite 38/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.7.3 Auszug aus dem Flächennutzungsplan Eiskeller Tiefwerder Gatow-Kladower Feldflur Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/fnp/index.shtml ; unmaßstäblich 6.7.4 Gesamtbewertung der Fläche und gutachtliche Empfehlung Im Bezirk Spandau gibt es mit der Gatow-Kladower Feldflur und den Flächen im Eiskeller bzw. im Forst Spandau Areale, die als ländliche Teilräume angesprochen werden können. Durch ihre Lage in Beziehung zum angrenzenden Brandenburg und durch die Bewirtschaftung der Flächen über die Landesgrenzen hinweg gibt es zumindest in der Gatow-Kladower Feldflur einen intensiven Austausch ins angrenzende Brandenburg hinein. Die an das Gespräch anschließende Besichtigung der Gatow-Kladower Feldflur hat einen eindeutig ländlichen Charakter ergeben. Die Tatsache, dass für Gatow bereits eine Dorfentwicklungsplanung und auch aktuell vergleichbare Projekte vorliegen stützt diese Einschätzung. Die Fläche Tiefwerder sollte aufgrund der landwirtschaftlichen bzw. landschaftspflegerischen Nutzung (Projekt mit Wasserbüffeln) und der relativen Nähe zu Gatow in die Gebietskulisse einbezogen werden. Seite 39/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.8. Bezirk Reinickendorf 6.8.1 Übersichtskarte Karte 8: Übersichtskarte von Berlin Pankow Reinickendorf Lichtenberg Spandau Mitte FriedrichshainCharlottenburgWilmersdorf MarzahnHellersdorf Kreuzberg TempelhofSchöneberg Steglitz-Zehlendorf Neukölln Treptow-Köpenick Quelle: http://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ Stand 31.12.2010; unmaßstäblich Kurzbeschreibung Der Bezirk Reinickendorf befindet sich am nordwestlichen Rand Berlins. Im Südwesten grenzt Spandau, im Süden Charlottenburg-Wilmersdorf, im Südosten Mitte und im Osten Pankow an den Bezirk Reinickendorf an. Im Norden befindet sich der brandenburgische Landkreis Oberhavel. Reinickendorf besteht aus zehn Ortsteilen. Dazu gehören Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Tegel, Waidmannlust, Lübars, Wittenau, Konradshöhe, Märkisches Viertel und Reinickendorf. 6.8.2 Überprüfung der Einzelkriterien 6.8.2.1 Textliche Beschreibung der Flächenanteile Die Gesamtfläche des Bezirks Reinickendorf beträgt 8.933 ha, das entspricht einem Anteil von 10% an der Gesamtfläche Berlins. Die Landwirtschaftsfläche beträgt 288 ha (3,2%), die Waldfläche ist 1.926 ha (21,6%) und die Wasserfläche ist 729 ha (8,2%) groß. Das Natura 2000-Gebiet Nr. 3346-301 "Tegeler Fließtal" (FFH und SPA) zieht sich durch den Bezirk Reinickendorf. Das Tegeler Fließtal ist ein wenig verbautes, naturnahes Fließgewässer Seite 40/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin mit seltenen Feuchtwiesenarten (u.a. Orchideen), Kalktuffquellen und überwiegend naturnahen Ufern17. Der Hermsdorfer See und seine Umgebung sind Bestandteil des Natura2000-Gebiets "Tegeler Fließtal". Der Ort Hermsdorf wird von einem Feuchtgebiet des inzwischen verlandeten Alten Hermsdorfer Sees umschlossen. Zwischen Hermsdorf und Lübars führt ein Naturlehrpfad. Das Landschaftsschutzgebiet Baumberge (Natura 2000-Gebiet Nr. 3445-304) befindet sich bei Heiligensee. Hier handelt es sich um einen kleinen Binnendünenkomplex, der durch militärische Nutzung bis 1992 offengehalten wurde. Reliktvorkommen seltener Sandtrockenrasenarten. Das Gebiet gehört zu den letzten Binnendünen des Landes Berlin mit offenen Dünenbereichen und Trockenrasengesellschaften auf nährstoffarmen, überwiegend kalkarmen Sanden. Bei dem Wasserschutzgebiet Wasserwerk Tegel (Nr. 3445-303) handelt es sich ebenfalls um ein Natura 2000-Gebiet. Es ist ein als Winterquartier ausgebauter, nicht mehr genutzter Sandfilter des Wasserwerkes Tegel. Jährlich ist eine ansteigende Anzahl von überwinternden Fledermäusen erkennbar. Mit 228 überwinternden Tieren 2004/2005 ist es das größte bekannte Berliner Winterquartier für die Art „Großes Mausohr“. 6.8.2.2 Landwirtschaftsbetriebe und Bewirtschaftung In Lübars gibt es sieben Landwirtschaftsbetriebe, die in erster Linie Pferdehaltung betreiben. Auf kleineren Flächenarealen wird auch noch Getreideanbau betrieben. Ansonsten produzieren die Betriebe Stroh und Heu für die Pferdehaltung, ein Betrieb hält auch noch eine Schaafherde. Im Ortsteil Heiligensee gibt es einen Landwirtschaftsbetrieb. Dieser bewirtschaftet die Feldflächen im Ort und in der Umgebung. 6.8.2.3 Ländliche Siedlungsstrukturen In Reinickendorf gibt es vier Teilflächen bzw. Teilräume, die als ländliche Teilräume im Bezirk infrage kommen: - das Dorf Lübars mit den angrenzenden Flächen, - das Dorf Heiligensee, - das Waldgebiet, das sich vom Volkspark Jungfernheide bis nach Stolpe zieht, - die Flächen nördlich des Ortes Frohnau. Das Dorf Lübars weist in weiten Teilen noch seinen ursprünglichen dörflichen Charakter auf. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen bestehen dementsprechend überwiegend aus Wiesen und einigen Ackerflächen. Die Grenze nach Süden bildet die Quickborner Straße. Jenseits der Straße beginnt bereits das Märkische Viertel, ein Großwohngebiet mit Hochhäusern. Im Südosten von Lübars befindet sich der Freizeitpark Lübars, der eine Schaulandwirtschaft mit Jugendfarm beinhaltet. Der Anschluss an das Umland erfolgt über die Blankenfelder Feldflur in Richtung Blankenfelde und Pankow. Räumliche und funktionale Bezüge gibt es auch nach Brandenburg, zu den Orten Schönfließ und Schildow. Die Landwirtschaftsbetriebe aus Lübars wirtschaften zum Teil auf Flächen um Schönfließ und Schildow, umgekehrt kommt dies auch vor. Die Grenze nach Brandenburg wird in Teilen durch das Tegeler Fließ gebildet. 17 Quelle: www.stadtentwicklung.berlin.de; Gebietsdaten 2010 Seite 41/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Der ländliche Teilraum um Lübars erstreckt sich im Westen bis zum Buchenbronner Steig bzw. Oschelbronner Weg. Die Fortsetzung des Tegeler Fließes Richtung Westen kann nicht mehr als ländlicher Teilraum bezeichnet werden. Zwischen den Stadtteilen Hermsdorf und Waidmannslust besteht das Tegeler Fließ lediglich aus dem Wasserlauf ohne weitere randliche Flächen. - Einwohnerzahl (30.06.2011): 4.821 Einwohner - Fläche: 5,0 km2 - Bevölkerungsdichte: 964,2 Einwohner/ km2 Das Dorf Heiligensee ist von der Struktur her noch intakt, es weist noch den ursprünglichen dörflichen Charakter mit alten Hofstätten, Dorfanger usw. auf. Es gibt allerdings keinen Landwirtschaftsbetrieb in Heiligensee mehr. Ein Landwirtschaftsbetrieb außerhalb des Ortes Heiligensee bewirtschaftet die Feldflächen, die auch in Heiligensee bzw. um Heiligensee liegen. Es besteht die Absicht, eine neue Hofstätte in der Feldflur von Heiligensee zu errichten und die Verwaltung beabsichtigt zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten es gegebenenfalls für die Einrichtung dieser neuen Hofstätte gibt. Der Bezug zur Umgebung ist bei Heiligensee nicht so klar, wie in Lübars. Es gibt wenige Beziehungen in das Umland, z. B. was die Bewirtschaftung angeht. Das Dorf selbst wird stark in Richtung Wohnungsbau strukturiert, allerdings steht es unter Denkmalschutz. Neue Wohnformen müssen sich in die ländlichen Siedlungsstrukturen einpassen. Über vier Bebauungspläne wird dafür gesorgt, dass diese Vorgaben auch restriktiv umgesetzt werden. Insofern bleibt die ländlich dörfliche Charakteristik des Ortes Heiligensee erhalten. - Einwohnerzahl (30.06.2011): 17.643 Einwohner - Fläche: 10,7 km2 - Bevölkerungsdichte: 1.649 Einwohner/ km2 Beim Forstgebiet bis nach Stolpe handelt es sich um einen Forststreifen, der sich vom Volkspark Jungfernheide in Charlottenburg über den Flughafen Tegel und die Jungfernheide, den Tegeler Forst bis hin nach Stolpe zieht. Der Flughafen Tegel soll in Zukunft im südlichen Teil zu einem Gewerbe- und Industriepark umgenutzt werden. Im nördlichen und westlichen Bereich sollen Freiflächen entwickelt werden. Diese sollen auch mit Hilfe von landwirtschaftlicher Nutzung gepflegt werden. Hier soll ein Landwirtschaftsbetrieb die Pflege von ca. 200 ha Fläche übernehmen. Vor diesem Hintergrund wäre eine Prüfung interessant, welche Fördermöglichkeiten es gegebenenfalls für die Einrichtung dieser neuen Hofstätte aus dem ELER gibt. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob gegebenenfalls Pflege- und Entwicklungspläne für diesen Bereich erarbeitet und gefördert werden müssten oder ob ELER-Gelder für sonstige Landschaftspflegemaßnahmen eingesetzt werden könnten. Es gibt einen deutlichen Bezug des Forstgebietes über die Havel hinweg Richtung Spandau und Richtung Brandenburg. Die Orte Konradshöhe und Tegelort sind typische Waldsiedlungen, die in die Forstflächen hinein entwickelt wurden. Der Wald reicht bis an die Havel heran. Ein Bezug zum Westufer der Havel ist landschaftlich erlebbar. Seite 42/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Bei den Flächen zwischen Frohnau und Hohen Neuendorf handelt es sich ebenfalls um Waldflächen. Frohnau ist als typische 20er-Jahre Waldsiedlung entstanden. Verlässt man Frohnau in Richtung Hohen Neuendorf, dann stellt sich ein ländlich geprägter Eindruck und das Erlebnis der Waldlandschaft ein. Das Waldstück fügt sich ein in die Grünflächen um Stolpe und Schönfließ. Es liegt allerdings in Berlin selbst eher isoliert und ist von daher nicht als eigener ländlicher Teilraum anzusprechen. Insgesamt wurde die Einschätzung abgegeben, dass der Ort Lübars durch sein bewegtes Relief in der ländlich dörflichen Struktur geschützt wird. Das Dorf hat bereits an Wettbewerben „Unser Dorf soll schöner werden“ teilgenommen. Es gibt neue Planungen für die Entwicklung des Dorfes, die aktuell in Auftrag gegeben worden sind. Ebenso existieren auch ältere Planungen, die den Charakter von Vorarbeiten für Dorferneuerungsplanungen tragen18. Eine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung erfolgt im Moment durch die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet. Hier treten Konflikte auf z. B. durch Vorhaben im Reithallenbau. Sowohl für Lübars als auch für Heiligensee wird eingeschätzt, dass der Denkmalschutz für den ländlichen-dörflichen Charakter der Orte eine größere Rolle spielt, als die Landwirtschaft selber. Im Verlauf des Gesprächs mit den Vertretern der Bezirksverwaltung wurde sehr eindringlich darauf hingewiesen, dass den Landwirtschaftsbetrieben mehr Informationen über Fördermöglichkeiten gegeben werden müssten19. 6.8.2.4 Stadt- und Umland-Beziehungen Reinickendorf wird einerseits von Wäldern und Gewässern geprägt und bietet den Bewohnern und Besuchern eine ländliche Idylle, andererseits gibt es Großwohnsiedlungen (Märkisches Viertel) mit über 30.000 Einwohnern. In anderen Ortsteilen herrscht Einzelhausbebauung vor. 18 Technische Universität Berlin, Institut für Landschaftsbau und Gartenkunst: Strukturanalyse und Nutzungsvorschläge für den Raum Lübars, Berlin 1972; Niedersächsische Landgesellschaft: Planungsvorstellungen zum Modellvorhaben Lübars, Hannover 1975; Hasenberg & Leckband Architekten: Gutachten Dorf Lübars, Berlin 1979 19 In diesem Punkt gibt es Übereinstimmung mit dem Gespräch in der ELER-Verwaltungsbehörde im MIL in Potsdam, bei dem dieser Punkt ebenfalls angesprochen wurde. Seite 43/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.8.3 Auszug aus dem Flächennutzungsplan Lübars Heiligensee Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/fnp/index.shtml ; unmaßstäblich 6.8.4 Gesamtbewertung der Fläche und gutachtliche Empfehlung Der ländliche Charakter der beschriebenen Teilräume im Bezirk Reinickendorf ist mit Ausnahme der Flächen nördlich von Frohnau aus gutachtlicher Sicht unbestritten. Besonders hervorzuheben ist dabei Lübars. Ziel der Stadtpolitik für Lübars war es z. B. schon früh, das Dorf in seiner ländlichen Struktur und mit den landwirtschaftlichen Betrieben zu erhalten20. Dieses Ziel hat bis heute seine Gültigkeit behalten. Die Waldflächen um Heiligensee bilden ein mit Brandenburg vernetztes Gebiet. Offen bleiben muss hier noch die Zukunft der Flächen des Flughafens Tegel. Wird die beabsichtigte Nachnutzung umgesetzt, dann sollten auch die landwirtschaftlich gepflegten und genutzten Flächen auf dem Flughafengelände in die ländliche Gebietskulisse einbezogen werden. 6.9. Die Wälder Berlins 6.9.1 Überprüfung der Einzelkriterien 6.9.2.1 Textliche Beschreibung der Flächenanteile 20 Vgl. z. B. Aussagen zur Modellkonzeption „Ständige Grüne Woche“, Niedersächsische Landgesellschaft 1975, S.49 ff. oder „Bericht des Senats über die Konzeption für Lübars“ aus dem Jahr 1977 (interner Aktenbestand der Bezirksverwaltung Reinickendorf), unter Planungsziele: „… das Ziel der … Erhaltung von Dorf und Landschaft Lübars in ihrer heutigen Gestalt als lebendiges landwirtschaftliches Gebiet“. Seite 44/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Von der 89.174 ha Gesamtfläche Berlins sind 16.310 ha als Waldfläche (18,3 %) und fast 6.000 ha als Wasserfläche (7 %) ausgewiesen. Wald und Wasser (Großer Müggelsee, Wannsee, Spree und Havel) prägen Berlins Süden und Westen. Die im Berliner Urstromtal und auf der westlich ins Stadtgebiet hineinreichenden Nauener Platte sowie im Süden auf der TeltowHochfläche liegende Landschaft wird demnach stark von weiten Wäldern, Seen, Flüssen und Wasserläufen bestimmt. Im Nordosten liegen weitere Waldflächen auf der Barnimplatte. Insbesondere - die umfangreichen Waldgebiete im Südosten, die sich bis zu den an der Stadtgrenze liegenden Gosener Wiesen hinziehen (Bezirk Treptow-Köpenick), - die ebenso umfangreichen Waldgebiete des Grunewalds im Südwesten bis an die Havel und an die Stadtgrenze zu Potsdam reichend (überwiegend im Bezirk Steglitz-Zehlendorf), - die im Westen gelegenen Wälder im Forst Spandau um den Eiskeller (Bezirk Spandau), - die nordwestlich gelegenen Wälder im Forst Tegel an den Tegeler See angrenzend und sich bis Heiligensee erstreckend, das im Nordwesten von den Wäldern sowie vom Nieder Neuendorfer See und vom Heiligensee umgeben ist, und - die nordöstlich überwiegend im etwa 4.000 ha großen Anteil des länderübergreifenden Naturparks Barnim gelegenen kleinteiligeren Waldabschnitte, die sich in die hier ansonsten stark von landwirtschaftlichen Flächen dominierte Feldmark einbetten prägen diese Berliner Teilräume. Recht umfangreich befinden sich in den Wäldern die zur Berliner Schutzgebietskulisse Natura 2000 gehörenden Flächen. - Pfaueninsel, ca. 88 ha (Natura2000 Nr. 3544-301) in Steglitz-Zehlendorf - Vogelschutzgebiet Westlicher Düpeler Forst, 994 ha, (Natura2000 Nr. 3544-306) im Bezirk Steglitz-Zehlendorf - Grunewald, ca. 1.600 ha (Natura2000 Nr. 3545-301 und 3545-341). Es beinhaltet u. a. 1 LSG und 7 NSG in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf - Spandauer Forst, ca. 1.350 ha (Natura2000 Nr. 3445-301) mit den LSG Spandauer Forst, LSG Eiskeller und 2 NSG im Bezirk Spandau - Tegeler Fließtal, ca. 377 ha (Natura2000 Nr. 3346-301) in den Bezirken Reinickendorf und Pankow - Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug, ca. 191 ha (Natura2000 Nr. 3548-302) im Bezirk Treptow-Köpenick - Müggelspree/Müggelsee, ca. 1.680 ha, (Natura2000 Nr. 3548-301) im Bezirk TreptowKöpenick - Baumberge, ca. 53 ha, (Natura2000 Nr. 3445-304) im Bezirk Reinickendorf - Teufelsmoor Köpenick, ca. 7 ha, (Natura2000 Nr. 3547-302) im Bezirk Treptow-Köpenick, 6.9.2.2 Bewirtschaftung Seite 45/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Die Berliner Wälder gehören zu 98 % der Stadt Berlin und werden von den Berliner Forsten (Landesforstamt) bewirtschaftet, die auch im angrenzenden Umland weitere 13.000 ha im Eigentum der Stadt Berlin befindlichen Waldflächen bewirtschaften. Am nordwestlichen, südwestlichen und südöstlichen Stadtrand befinden sich in den Wäldern ausgedehnte Naherholungslandschaften, die gleichzeitig wichtige ökologische Ausgleichsfunktionen erfüllen. Hier befinden sich die wichtigsten Trinkwassergewinnungsgebiete. 6.9.2.3 Ländliche Siedlungsstrukturen In den ausgedehnten Waldflächen liegen kleinere Siedlungen im Bezirk Treptow-Köpenick (siehe Darstellungen im Kapitel 6.4. über Rahnsdorf und Müggelheim). 6.9.2.4 Stadt-Umland-Beziehungen Die Wälder setzen sich nördlich im Naturpark Barnim, südöstlich in den Wäldern der angrenzenden Landkreise Oder-Spree und Dahme-Spreewald (Dahme-Heideseen-Gebiet) und südwestlich in den Wäldern um Potsdam fort. Infolge der hohen Nachfrage aus den gut erreichbaren Berliner Innenstadtbezirken nach Erholung sowie ökologischen und soziokulturellen – hier überwiegend waldpädagogischen - Leistungen kommt vor allem den forstwirtschaftlichen Flächen und ihren Bewirtschaftern in dieser ländlichen Teilregion eine besondere Rolle zu. Vor allem die länderübergreifenden Landschaftsräume im Verflechtungsbereich Berlin/Brandenburg sowie die größeren, begrünten Freiräume sind wichtige ökologische Ausgleichsräume. Deren Vegetation filtert Luftschadstoffe und trägt zur Abkühlung der überhitzten Stadtluft bei. Die Flächen ermöglichen die Versickerung von Niederschlägen und tragen somit zur Grundwasserneubildung bei. Seite 46/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 6.9.2 Flächennutzungsplan von Berlin Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/fnp/index.shtml ; unmaßstäblich 6.9.3 Gesamtbewertung der Fläche und gutachtliche Empfehlung Vor allem die weiträumigen Waldgebiete und die von ihnen umschlossenen Seen und Fließgewässer erscheinen sehr geeignet für eine Ausweisung als ländliche Teilräume im Südwesten und im Südosten Berlins sowie im Norden als Bestandteil der durch weiträumige Acker- und Grünlandflächen geprägten Feldmark, die vor allem für investive Vorhaben zum Erhalt des Naturerbes in den Natura 2000-Gebieten in Frage kämen. Diese Teilräume sollten im engen Zusammenhang mit den angrenzenden Räumen des Landes Brandenburg gesehen werden. Seite 47/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 7. Vorschlag für eine Gebietskulisse Die Darstellung ländlicher Teilräume in Kapitel 6 erfolgte nach Bezirken getrennt. Diese Darstellung spiegelt die methodische Vorgehensweise wider. Die Erhebung der potenziellen ländlichen Teilräume fand unter maßgeblicher Beteiligung der Experten in den acht Bezirksverwaltungen statt. Das Ergebnis war dementsprechend eine nach Bezirken gegliederte Zusammenstellung von Einzelflächen. Diese Darstellungsart wird allerdings dem Anspruch, die ländlichen Teilräume Berlins insgesamt zu erfassen, nicht ausreichend gerecht. Dazu ist es erforderlich, die einzelnen Teilflächen und -räume im Gesamtgefüge der Stadt zu betrachten. Dabei ergeben sich Verbindungen von Räumen auch über Bezirksgrenzen hinweg. Wichtige verbindende Elemente sind dabei im Norden die Acker- und Grünlandflächen der Barnimer Feldmark und der Naturpark Barnim sowie im Westen, Südwesten und Südosten der Wald. Im Westen Berlins wurden landwirtschaftliche Flächen und ländliche Siedlungen zu Zeiten der deutschen Teilung bewusst erhalten, um der Stadtbevölkerung in der „Mauerstadt“ Berlin einen Eindruck von Landwirtschaft und ländlichem Raum zu erhalten bzw. zu ermöglichen. Auch nach der Wiedervereinigung sind diese Gebiete nicht in größeren Umfang durch Siedlungen verbaut worden. In der gesamtstädtischen Betrachtung ergeben sich damit letztendlich vier größere ländliche Teilräume und eine weitere Kategorie, in der kleinere Flächen zusammengefasst sind, die einen ländlichen Charakter aufweisen: − − − Im Süd-Westen der Stadt der Raum Gatow-Kladow-Wannsee-Grunewald: Der Bereich erstreckt sich von Gatow im Bezirk Spandau über den Wannsee bis hin zum Grunewald im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Der ländlich strukturierte Teilraum ist charakterisiert durch eine offene Feldflur und dörfliche Strukturen im Westen sowie eine Wald- und Seenlandschaft mit Villenbebauung. Der Raum umfasst ca. 8150 ha mit einer Einwohnerzahl von 5095 (63 Einwohner/km²). Der gesamte Nordenwesten vom Spandauer Eiskeller bis zur Jungfernheide. Charakteristisch sind im Westen die Waldflächen, die vom Spandauer Eiskeller, über Heiligensee und den Berliner Forst Tegel bis hin zum Bereich der ehemaligen Jungfernheide mit der geplanten Nachnutzung von Teilen des Flughafens Tegel reichen. Die für durch einen Landwirtschaftsbetrieb notwendige Offenlandschaft wurde bereits berücksichtigt. Eingebettet sind die als Waldsiedlungen entstandenen Orte Heiligensee mit dörflichen Strukturen und Konradshöhe. Der Raum umfasst ca. 4335 ha mit einer Einwohnerzahl von 2991 (69 Einwohner/km²)) Im Nordenosten auf dem Berliner Barnim. Drei größere Räume sind hier der landwirtschaftlich geprägte Bereich Lübars und Blankenfelde, der Raum Buch, der durch das Waldweideprojekt seine Prägung erfährt, und der Pankow/ Lichtenberger Raum mit den Dörfern Malchow, Wartenberg und Falkenberg mit großflächiger landwirtschaftlicher Nutzung. Die Dörfer sind durch einen der 20 grünen Hauptwege, den „Barnimer Dörferwegs“, miteinander verbunden.. Der nordöstliche, in Pankow und Lichtenberg befindliche Bereich gehörte Seite 48/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin in den 1990er Jahren zur Gebietskulisse der EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER II21. Der Raum auf dem Berliner Barnim mit Lübars/Blankenfelde hat eine Größe von 1580 ha und verfügt über 2179 Einwohner (138 Einwohner/km²), Buch hat 1292 ha mit 626 Einwohnern (48 Einwohner/km²) und Malchow, Wartenberg und Falkenberg verfügen über ca. 1406 ha mit 1779 Einwohnern (126 Einwohner/km²) − − Im Süd-Osten Berlins hat das stark durch Wälder geprägte Gebiet um den Müggelsee bis hin zu den Gosener Wiesen mit den alten Dörfern Rahnsdorf, Müggelheim und Schmöckwitz ca. 8900 ha mit 4467 Einwohnern (50 Einwohner/km²). Darüber hinaus gibt es sieben verbleibende Einzelflächen, die jeweils für sich genommen einen ländlichen Charakter aufweisen. Die südlichen Flächen in den Bezirken TempelhofSchöneberg und Neukölln sowie in Marzahn-Hellersdorf die Höhnower Weiherkette sind mit ländlichen Strukturen im Brandenburger Umland verbunden. Es gibt allerdings auch Teilflächen, die isoliert im Stadtgefüge von Berlin liegen, wie die Flächen entlang des Wuhletals und die Flächen der Agrarbörse e.V.. Die städtischen Randlage und isolierten Einzellage führte zu der Einschätzung, dass sie nicht in die Kulisse der ländlichen Teilräume aufgenommen werden können. Die vier größeren, bezirksübergreifenden ländlichen Teilräume sind als solche erkennbar und von der hier dargelegten methodischen Logik her für eine entsprechende Gebietskulisse zu empfehlen. Bei den kleineren Teilflächen sind grundsätzlich zwar auch die Kriterien für ländliche Strukturen erfüllt. Es ergeben sich jedoch in den einzelnen Fällen Einschränkungen durch die geringe Größe der Flächen oder eine isolierte Lage. 21 Das Aktionsgebiet umfasste die drei Berliner Stadtteile Hohenschönhausen, Weissensee und Pankow sowie den im Nordosten angrenzenden Barnim. Aufgrund der wachsenden Nachfrage nach Erholungsflächen wollte man eine Neustrukturierung des nordöstlichen Berliner Raumes unterstützen und dabei soziale, ökonomische, städtebauliche und landschaftspflegerische Ziele vereinen. Ziel dieser Neustrukturierung war die Entwicklung der Parklandschaft Barnim unter Berücksichtigung von Naturschutzzielen, die einerseits dem Erholungs- und Freizeitbedürfnis der Bevölkerung gerecht wird und andererseits die landwirtschaftliche Produktion erhält. Seite 49/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Karte 9: Ländliche Teilregionen Berlins 8. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen 8.1. Allgemeines Die vorgeschlagene Bestimmung und Ausweisung von „Ländlichen Teilregionen“ innerhalb des Stadtgebietes von Berlin sind geeignet, neue Fördermöglichkeiten für Projektträger, insbesondere auch für landwirtschaftliche Betriebe in Berlin, zu eröffnen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass Land- und Forstwirtschaft multifunktional ausgerichtet sind und auch künftig in den ländlichen Teilräumen Berlins die Kulturlandschaft prägen werden. Die Unterstützung der land- und forstwirtschaftliche Produktion soll auf nachhaltige ökonomische Wirkungen verknüpft mit dem Streben nach öffentlichen Gütern wie Klimastabilität, Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Erhaltung der Biodiversität und Landschaften von hohem Wert und somit mit der Bereitstellung ökologischer und soziokultureller Leistungen gerichtet werden. Seite 50/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Stärker gilt es, sich an der gewachsenen regionalen Nachfrage nach Produkten, Angeboten und öffentlichen Gütern zu orientieren, um damit auch die gesellschaftliche Legitimation für eine weitere Förderung zu verdeutlichen. Auf der Grundlage der Gebietsausweisung könnten noch in der laufenden Förderperiode Umschichtungen von ELER-, Bundes- und Landesmitteln innerhalb des „Entwicklungsplans für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2007 - 2013“ vorgenommen werden. Noch wichtiger ist die Ausweisung ländlicher Teilräume für die Bestimmung der Schwerpunkte, Fördergegenstände und Zuwendungsvoraussetzungen in der kommenden Förderperiode ab 2014, um von Anfang an weitere Möglichkeiten der Förderung im ländlichen Raum zu erhalten bzw. auszubauen. 8.2. Änderungen in der Förderperiode 2007 - 2013 Änderungsvorschläge zum Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2007 – 2013“ können in der Regel jährlich von den zuständigen Fachreferaten des Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) und des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) sowie der zuständigen Senatsverwaltungen an die ELERVerwaltungsbehörde herangetragen werden. Diese werden von ihr aufbereitet, dem Begleitausschuss vorgelegt, nach dessen Bestätigung werden die Vorschläge als Änderungsantrag an die EU-Kommission gerichtet. Dies beträfe zum einen auch die vom Berliner Senat gewünschte Erweiterung der räumlichen Förderkulisse, die eine inhaltliche Änderung im Kapitel „3.1.1.1 Definition des ländlichen Gebiets in Brandenburg und Berlin“ darstellt. In diesem Kapitel ist festgehalten, dass die Umsetzung der ELER-Verordnung insbesondere bezüglich der Schwerpunkte 3 und 4 in Brandenburg an die Gebietskulisse des Ländlichen Raumes gekoppelt ist. Dabei gelten zwei Ausnahmen. FFH-Gebiete, die anteilig im ländlichen Raum liegen, sind nur dann förderfähig, wenn der ländliche Teil des FFH-Gebietes überwiegt. Die Förderung von „Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ ist überall dort möglich, wo wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet. Da derzeit im EPLR Berlin in diesem Zusammenhang insgesamt als städtischer Raum ausgewiesen ist, bedarf es eines Änderungsantrages zur Gebietskulisse. Dies könnte nach Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde ELER beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Zuge der Erarbeitung des fünften Änderungsantrages gemäß Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 Artikel 6 (1a) zum Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2007 - 2013 erfolgen. Zum anderen müsste die zuständige Berliner Senatsverwaltung Änderungen zu Fördermaßnahmen beantragen, die zukünftig im Rahmen des EPLR auch in Berlin zur Anwendung kommen sollen. Neben der inhaltlichen Begründung neuer bzw. geänderter Fördergegenstände hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit dem nationalen Strategieplan sowie der im EPLR dargestellten regionalen Programmstrategie sowie der Zuwendungshöhen und -voraussetzungen ist stets die finanzielle Auswirkung der Änderung zu erläutern. Es muss also mit der Antragstellung deutlich Seite 51/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin gemacht werden, in welcher Höhe ELER- und nationale Mittel umgeschichtet bzw. zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich zu den bereits jetzt in Berlin angebotenen vier Fördermaßnahmen könnten weitere acht Maßnahmen in Berlin auch ohne eine Berücksichtigung ländlicher Teilräume angeboten werden, wofür bei Bedarf eine Begründung in einem Änderungsantrag erfolgen, finanzielle Mittel der EU umgeschichtet und die nationale Kofinanzierung durch Berlin gesichert werden müssten. Nach Ausweisung ländlicher Teilräume könnten sieben weitere Fördermaßnahmen berücksichtigt werden, was ebenfalls bei Bedarf in einem Änderungsantrag begründet werden könnte und wofür die finanziellen Mittel der EU umgeschichtet und die nationale Kofinanzierung durch Berlin gesichert werden müssten. 8.3. Änderungen in der Förderperiode 2014 - 2020 Für die Vorbereitung der neuen Förderperiode könnte die vorgelegte Ausweisung und Bestimmung der ländlichen Teilräume Berlins in den entsprechenden Programmabschnitt aufgenommen werden. Für die Förderperiode von 2014 bis 2020 sollte deshalb im Zusammenwirken mit den Verantwortlichen des Landes Brandenburg unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Ergebnisse in der gegenwärtigen Förderperiode und auf der Grundlage der seit dem 12. Oktober 2011 vorliegenden Entwürfe der beiden neuen EU-Verordnungen - VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/200622 - VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)23 sowie bei Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner rechtzeitig geklärt werden, welche Fördermaßnahmen ins Auge gefasst werden sollen. Der Vorschlag der neuen Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums baut auf einem von der Kommission am 6. Oktober 2011 vorgelegten Vorschlag auf, der gemeinsame Vorschriften für alle einem Gemeinsamen Strategischen Rahmen unterliegenden Fonds vorsieht. Die Gespräche mit den Experten in den Bezirken zeigten, dass es u. E. empfehlenswert, wäre ausführliche, handlungsorientierte Informationsveranstaltungen zum ELER mit den Verantwortlichen der Senatsverwaltung(en) und der zuständigen Verwaltungen der Bezirke durchzufüh22 23 http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st15/st15243.de11.pdf http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/com627/627_de.pdf Seite 52/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin ren. Zielgruppe sollten alle potenziellen Zuwendungsempfänger sein. Derartige Veranstaltungen könnten bereits in der laufenden, sollten mit Priorität aber zu Beginn der kommenden Förderperiode stattfinden. Seite 53/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 9. Quellenverzeichnis AG Urbane Landwirtschaft – Bettina Matzdorf & Annette Piorr AG Urbane Landwirtschaft – Bettina Matzdorf & Annette Piorr: Expertise zur Förderung der periurbanen und urbanen Landwirtschaft in Berlin, Berlin 2010 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Statistischer Bericht A V 3 – j / 10, Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2010, erschienen im Oktober 2011 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg http://www.statistik-berlin-brandenburg.de/ Stand 31.12.2010 Arbeitsgemeinschaft Dorfentwicklungsplan Gatow Dorfentwicklungsplan Gatow, Berlin 1987 Behörde für Wirtschaft Stadt Land Fluss Hamburger Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007und Arbeit Hamburg 2013“ Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für Planung und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Landschaftsraum in BerlinLichtenberg, Erläuterungsbericht, Berlin 2011, S. 10f. Bezirksverwaltung Reinickendorf „Bericht des Senats über die Konzeption für Lübars“ aus dem Jahr 1977 (interner Aktenbestand der Bezirksverwaltung Reinickendorf) Bürgerinitiative Rettet die Marienfelder Feldmark http://bimarienfelderfeldmark.beepworld.de/ ueberuns.htm Dr. Szamatolski + Partner Strategisches Konzept für die Standortentwicklung von Gatow, Berlin 2008; S.8,11 Europäische Kommission http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st15/st15243.de11.pdf Europäische Kommission http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legalproposals/com627/627_de.pdf Hasenberg & Leckband Architekten Gutachten Dorf Lübars, Berlin 1979 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2007 – 2013 Niedersächsische Planungsvorstellungen zum Modellvorhaben Lübars, Hannover 1975 Landgesellschaft mbH Niedersächsische Aussagen zur Modellkonzeption „Ständige Grüne Woche“, 1975, S.49 ff. Landgesellschaft mbH Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm, Berlin 1994, S.94ff. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Abteilung Stadt- und Freiraumplanung, Planwerk Nordostraum Berlin - Leitbilder, Konzepte, Strategien, Dezember 2006, S. 10 - 12 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/fnp/index.shtml Seite 54/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin www.stadtentwicklung.berlin.de; Gebietsdaten 2010 Technische Universität Strukturanalyse und Nutzungsvorschläge für den Raum Lübars, Berlin 1972 Berlin, Institut für Landschaftsbau und Gartenkunst Seite 55/56 Ausweisung und Bestimmung von ländlichen Teilregionen für den Raum Berlin 10. Abkürzungsverzeichnis EFRE Europäische Fonds für regionale Entwicklung EAGFL Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft ELER Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums EPLR Entwicklungsplan für den ländlichen Raum ESF Europäischer Sozialfonds EU Europäische Union FFH Fauna-Flora-Habit GD AGRI Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung GD EMPL Generaldirektion Beschäftigung, Soziales, Integration GD Regio Generaldirektion Regionalpolitik GIS Geografisches Informationssystem GLES Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie LAG Lokale Aktionsgruppe LSG Landschaftsschutzgebiet MIL Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft MUGV Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg NSG Naturschutzgebiet OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung SPA Special Protected Area VO (EG) Verordnung des Europäische Parlaments Seite 56/56