Bebauungsplan 6522-1

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Bebauungsplan 6522-1
„Didinkirica“
Ziele und Zwecke der Planung
Städtebauliches Planungskonzept für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
6522-1 imStadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Castell
1
Anlass und Ziel der Planung
Die Wohnbau GmbH mit Sitz in Bonn (Vorhabenträgerin) beabsichtigt, im Ortsteil Castell
drei Anbauten an eine Wohnzeile der Siedlung Didinkirica zu realisieren. Auf der
Grundlage einer Vorentwurfsplanung des Architekturbüros Planquadrat aus Darmstadt
ist ergänzend zu einer laufenden energetischen und baulichen Sanierung des in den
70er Jahren errichteten Bestands eine Innenentwicklung der Siedlung geplant. So soll
die westliche Gebäudezeile Graurheindorfer Straße Nr. 2-16 am nördlichen und südlichen Gebäudekopf sowie in der Mitte baulich ergänzt werden. Der mittlere der drei Anbauten wurde auf dem Wege eines bauordnungsrechtlichen Vorbescheids durch die
Stadt Bonn bereits positiv beschieden. Das Bebauungsplanverfahren soll die Integration
der drei Anbauten in ein städtebauliches Gesamtkonzept gewährleisten.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7723-54 aus dem Jahr 1975 steht der Realisierung der nördlichen und südlichen Anbauten an den Bestand entgegen. Daher ist die
Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Aufgrund der Grundstücksverfügbarkeit der Vorhabenträgerin über die Flurstücke 1784, 129/10 und 1767 der Flur 11,
Gemarkung Bonn soll der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Neuordnung für die
westlichen und südlichen Teilflächen der Siedlung Didinkirica geschaffen werden. Ziel
des Bebauungsplans ist es, zwei fünfgeschossige Anbauten mit ca. 38 Wohneinheiten
zu ermöglichen, um durch eine maßvolle Innenentwicklung einen Beitrag zur Deckung
der bestehenden Nachfrage an Wohnraum in Bonn zu leisten. Im Hinblick auf den ebenfalls geplanten mittleren Gebäudeteil wird der mit positivem Vorbescheid versehene
Neubau mit 9 Wohneinheiten in die Bebauungsplanung aufgenommen.
2
Verfahren
Da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Innenentwicklung der
bestehenden Wohnanlage Didinkirica zum Ziel hat und eine Maßnahme der Innenentwicklung im Ortsteil Bonn-Castell darstellt, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan
gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Es wurde geprüft, ob die Voraussetzungen zur Anwendung
des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegen. Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans werden eine Größe der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs.
2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von weniger als 20.000 m² ermöglichen, da
das Plangebiet selbst nur eine Größe von rd. 18.000 m² aufweist. Dabei werden zum
gegenwärtigen Zeitpunkt keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und
zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. Mit dem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebäudes schaffen soll, wird keine Zulässigkeit von
Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem
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Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB sind von der Planung nicht betroffen.
Da die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegen – Festsetzung von
weniger als 20.000 m² Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO, keine Begründung UVP-pflichtiger Vorhaben und keine Beeinträchtigung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete – soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren können die Verfahrensvereinfachungen des § 13 Abs. 2 und
Abs. 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Außerdem kann von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Insofern wird keine Umweltprüfung
durchgeführt, die in einem Umweltbericht dokumentiert wird. Die relevanten Umweltbelange werden jedoch untersucht und in die Abwägung eingestellt.
3
Erläuterungen zum Plangebiet
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im Süden des Ortsteils
Bonn-Castell innerhalb des Stadtbezirkes Bonn zwischen Graurheindorfer Straße,
Drususstraße sowie den Straßen Am Römerkastell und Rosental. Das Plangebiet umfasst eine Gebäudezeile sowie Grün und befestigte Freiflächen der Wohnsiedlung Didinkirica, die in den 1970er Jahren nach Entwürfen der Architektengruppe Higgins, Ney und
Partner aus London nach Abriss der Loë-Kaserne entstanden ist.
3.1
Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans. Das Plangebiet wird im Süden von der
Straße Rosental, im Westen von der Graurheindorfer Straße, im Norden von der Straße
Am Römerkastell begrenzt. Die östliche Plangebietsgrenze verläuft innerhalb der zentralen Grünfläche der Siedlung Didinkirica. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans erstreckt sich über Teilbereiche der Flurstücke 1784, 129/10 und 1767
der Flur 11, Gemarkung Bonn. Die verbindliche Abgrenzung des Bebauungsplans ergibt
sich aus der entsprechenden Festsetzung im zeichnerischen Teil. Die Fläche des Plangebietes beträgt rd. 18.000 m².
3.2
Vorhandene Struktur
Im Plangebiet befindet sich die VI-VIII geschossige Gebäudezeile Graurheindorfer Straße 2-16, die mittig durch einen zweigeschossigen Gebäudeteil (sogenannter Versammlungsbau) gegliedert ist. Zwischen der Zeilenbebauung und dem öffentlichen Raum befinden sich baumbestandene Rasenflächen / Vorgärten sowie befestigte Flächen u.a. für
Stellplätze, Zufahrten, Zuwegungen und Abfallbeseitigung. Teile der Grünflächen beiderseits der Gebäudezeile sind durch eine Tiefgarage unterbaut, deren Zufahrt mittig von
der Graurheindorfer Straße aus erfolgt. Zwei Trafostation befinden sich im Südosten des
Plangebietes an der Straße Rosental sowie im Nordwesten an der Straße Am Römerkastell. Die teils im Plangebiet liegende zentrale Grünfläche der Siedlung Didinkirica mit
Rasenflächen, Spielplatz, Baum- und Strauchbestand wird außerdem durch eine fünf bis siebengeschossigen Wohnzeile im Osten und von einer zweigeschossigen Wohnzeile mit Satteldach im Norden gefasst. Innerhalb der zentralen Grünfläche wurde Ende der
1970er Jahre durch den Bildhauer Günther Oellers ein „Archäologischer Park“ gestaltet,
der einen Teil der Ausgrabungsfunde – die Grundmauern der Dietkirche, der ältesten
Bonner Kirche, und das römische Legionslager (castra bonnensia) – in künstlerischer
Form durch Rekonstruktion sichtbar macht. Im weiteren Umfeld des Plangebietes domiHerausgeber:
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niert eine drei- bis viergeschossige gründerzeitliche Block-Rand-Bebauung mit Wohnund Geschäftsgebäuden. Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die
Graurheindorfer Straße und die Straße Rosental. Über die Römerstraße (L 300) und die
Kölnstraße (B 9) ist das Plangebiet an das örtliche und überörtliche Straßenverkehrsnetz
angebunden.
Anschlüsse an den öffentlichen Personennahverkehr bestehen über die Straßenbahnhaltestelle Rosental in circa 100 m Entfernung (Linien 61 und 65) mit Anbindung an die
Bonner Innenstadt und den Hauptbahnhof sowie die Bushaltestelle „An der Esche“ in
circa 350 m Entfernung (Buslinien 600/601, 551) mit Anbindung an den Hauptbahnhof/Innenstadt. Die zum Plangebiet nächstgelegenen öffentlichen Kinderspielplätze befinden sich in der Nordstraße 77 (ca. 350 m), An der Esche (ca. 350 m), Adolfstraße 88
(ca. 450 m) und am Annagraben (ca. 450 m). Spielmöglichkeiten bestehen zudem innerhalb der Grünfläche der Wohnsiedlung Didinkirica (im Bestand). Einzelhandelseinrichtungen sind Am Johanneskreuz, an der Kölnstraße und Römerstraße in einer maximalen
Entfernung von circa 50 bis 500 m vom Plangebiet vorhanden.
4
Planungsvorgaben
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt für das Plangebiet Wohnbaufläche dar.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird demnach aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht notwendig. Für das
Plangebiet liegt Planungsrecht in Form des am 31.10.1975 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 7723-54 für den Bereich zwischen den Straßen Am Römerkastell,
Drususstraße, Rosental und Graurheindorfer Straße vor. Dieser setzt ein Allgemeines
Wohngebiet in geschlossener Bauweise sowie Flächen für Garagen und Stellplätze fest.
In den Teilflächen, in denen der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7723-54 durch den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6522-1 überplant wird, soll er aufgehoben werden. Für einen fünfgeschossigen Verbindungsbau in der Zeilenbebauung Graurheindorfer Straße 2-16 liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor. Die danach beschiedene
Bebauung wird in den Plan übernommen.
Das Plangebiet liegt im Bereich des als Bodendenkmal geschützten ehemaligen römischen Legionslagers aus dem 1. Jahrhundert (Augustusring, B 22). In Abstimmung mit
der Unteren Denkmalbehörde und dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
wurde eine Prospektion durchgeführt und das Planungskonzept den denkmalrechtlichen
Vorgaben angepasst, um die Belange des Denkmalschutzes angemessen berücksichtigen zu können.
5
Beschreibung des Vorhabens
Das städtebauliche Planungskonzept für die Nachverdichtung der Siedlung Didinkirica
sieht drei Anbauten an die Gebäudezeile Graurheindorfer Straße 2-16 vor. Dabei wird
diese westliche Fassung der Siedlung durch den neuen Gebäudeteil 2 analog der östlich
gegenüberliegenden Gebäudezeile der Siedlung geschlossen. Gebäudeteil 3 vervollständigt die Zeilen zu einer Blockstruktur an der Straße Rosental. Durch den Gebäudeteil 3 erhält der Platz Am Johanneskreuz eine belebte Platzkante und räumliche Fassung. Gebäudeteil 1 ergänzt die Raumkante Am Römerkastell und ersetzt die ungeordnete Freiraumsituation mit Trafo und Stellplätzen durch einen markanten Auftakt für die
Siedlung. Im Rahmen des städtebaulichen Planungskonzeptes wird auch der „Archäologischen Park“ der Siedlung Didinkirica neu gestaltet.
Gebäudeteil 1 wird unmittelbar an den nördlichen achtgeschossigen Gebäudekopf der
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Bestandszeile angebaut. Der Zugang von der Straße Am Römerkastell zur zentralen
Grünfläche von Didinkirica bleibt erhalten. Der fünfgeschossige Neubau mit voraussichtlich ca. 12 Wohnungen und ca. 1.000 m² Wohnfläche nimmt die Raumkante der Straßenrandbebauung Am Römerkastell auf und führt sie in westliche Richtung fort. 2/3 der
Wohnungen können so nach Süden orientiert werden und erhalten einen attraktiven
Ausblick auf die Alleebäume und den vorhandenen großzügigen Vorgarten entlang der
Graurheindorfer Straße. Hier sind ein hoher Fensteranteil sowie Balkone vorgesehen.
1/3 der Wohnungen ist Ost/West -orientiert. Der Hauseingang zu Gebäudeteil 1 orientiert
sich zur Straße Am Römerkastell.
Gebäudeteil 2 ersetzt im Bestand einen zweigeschossigen mittigen Gebäudeabschnitt
(sogenannter Versammlungsbau). Das neue Gebäude wird mit fünf Geschossen als orthogonaler Riegel in die hier VI-VII geschossige Zeile eingefügt und bildet durch seine
geometrische Kubatur einen Kontrast zu den schräg ausgebildeten Fassaden des Gebäudebestands. Der westliche und östliche Gebäudekopf des Neubaus werden durch in
einem umlaufenden Rahmen gefasste transparente Fassaden (mit Loggien) markant
betont. Auf rd. 700 m² Wohnfläche sollen hier ca. 9 Wohnungen entstehen. Der Hauszugang erfolgt von der Graurheindorfer Straße. Die bestehende nördlich angrenzende
Tiefgarage wird westlich des Gebäudeteils 2 erweitert. Im Erdgeschoss des Gebäudeteils wird u.a. die Ausstellung der Grabungsfunde der Siedlung Didinkirica mit einem
barrierefreien Zugang für die Öffentlichkeit untergebracht. Gebäudeteil 2 ist bereits durch
einen bauordnungsrechtlichen Vorbescheid positiv beschieden.
Gebäudeteil 3 soll direkt an den südlichen Gebäudekopf der Bestandszeile angebaut
werden und erstreckt sich parallel zur Straße Rosental in östliche Richtung. Der vier- bis
fünfgeschossige Neubau mit rd. 1.800 m² Wohnfläche und ca. 26 Wohnungen stellt eine
Block-Rand-Bebauung in der Straße Rosental her und soll die vorhandene Grünfläche
der Siedlung Didinkirica nach Süden fassen. Dabei nimmt die geplante Bebauung die
Traufhöhen der gegenüberliegenden drei- bis viergeschossigen Bebauung in der Straße
Rosental auf und vermittelt zugleich zwischen der vorwiegend gründerzeitlichen Bebauung der Straße Rosental und der fünf- bis siebengeschossigen Didinkirica-Siedlung. Zugleich nimmt die nördliche Gebäudeaußenkante des geplanten Wohngebäudes den Verlauf der ehemaligen Umwehrung des römischen Kastells auf und soll diese in Zukunft im
Stadtbild sichtbar machen. Der Hauszugang erfolgt unmittelbar von der Straße Rosental.
Die Fassade wird zum öffentlichen Straßenraum mit hohem Glasanteil und Balkonen
versehen. Durch die neuen Bauteile werden geschlossene, abweisende Brandwände
verdeckt und dem öffentlichen Raum eine lebendigere Fassade zugewandt Für die neuen Gebäudeteile 1-3 erfolgt der erforderliche Nachweis der Stellplätze innerhalb der
erweiterten Garagen und Tiefgaragen sowie der oberirdischen Stellplatzanlagen der
Wohnsiedlung Didinkirica (teils außerhalb des Geltungsbereichs). Die Garagen und Tiefgaragen werden derzeit durch die Mieter nicht vollständig ausgelastet. Überdachte Fahrradstellplätze sind in den Freianlagen vorgesehen.
Die Müllbehälter werden eingehaust in den Freiflächen untergebracht. Alle neuen Wohnungen sind mit dem Aufzug barrierefrei erreichbar. Der Anteil der Wohnungen, die
den Kriterien des geförderten Wohnungsbaus entsprechen, wird im weiteren Verfahren
geprüft. Es zeichnet sich eine Wohnungsnachfrage von Bewohnern der bestehenden
Siedlung Didinkirica ab, wie beispielsweise nach altersgerechten Zwei- Zimmerwohnungen. Die Wärmeversorgung des geplanten Wohngebäudes soll durch Fernwärme erfolgen. Die Gebäudeteile 1-3 erhalten ein begrüntes Flachdach.
Der Bedarf für einen weiteren Spielbereich besteht aufgrund der vorhandenen Spielmöglichkeiten innerhalb der Grünfläche der Wohnsiedlung Didinkirica nicht. Eine ErtüchtiHerausgeber:
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gung und Aufwertung der außerhalb des Plangebietes gelegenen Spielplatzes „Didinkirica“ ist seitens des Vorhabenträgers beabsichtigt.
6
Umweltbelange
Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 i.V.m. § 13 Abs.3 BauGB ist keine formale Umweltprüfung
nach § 2 Abs.4 BauGB und kein formaler Umweltbericht i.S.d. § 2a BauGB auszuarbeiten. Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient und weniger als 20.000 m² beplant werden, ist die Eingriffsregelung des § 1a BauGB nicht anzuwenden.
6.1
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet ist durch Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr vorbelastet. Im
weiteren Verfahren wird eine schalltechnische Untersuchung erarbeitet werden, um geeignete Immissionsschutzmaßnahmen zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse
treffen zu können.
6.2
Schutzgut Boden
Im Plangebiet sind die ursprünglichen Bodengesellschaften durch die Vornutzungen
überformt worden. Natürlich gewachsene Böden sind nicht zu erwarten.
Das Plangebiet ist von einer militärischen Altlast betroffen, die im Altlastenkataster der
Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 7622-097 erfasst ist. Im Bereich des Plangebietes
befanden sich Stallungen der ehemaligen Kaserne, die ab 1945 als Zigarettenfabrik und
Druckerei genutzt wurden. Ein Abriss der baulichen Anlagen erfolgte 1971. Ein von den
ehemaligen Nutzungen für das Plangebiet ausgehendes Gefährdungspotential für die
vorgesehene Nutzung zu Wohnzwecken ist aus Sicht der Unteren Umweltbehörde nicht
erkennbar. Im weiteren Verfahren ist daher nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen
keine Altlasten-Untersuchung erforderlich.
6.3
Schutzgut Wasser
Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die Forderung des
Landeswassergesetzes NRW zur ortsnahen Versickerung des Niederschlagswassers ist
nicht anzuwenden, da das Grundstück bereits vor dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt bzw. an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen war. Die Möglichkeit zur Versickerung innerhalb des Plangebietes und angrenzender Freiflächen wird im weiteren Verfahren geprüft.
6.4
Schutzgut Klima / Luft
Das Plangebiet kann dem Klimatop „ausgeprägtes Stadtklima“ zugeordnet werden. Gegenüber dem heutigen Bestand wird sich der Versiegelungsgrad des Plangebietes zukünftig erhöhen. Zur gutachterlichen Erfassung der lokalklimatischen Auswirkungen des
Vorhabens wurde das Ingenieurbüro simuPLAN mit der Untersuchung und Bewertung
der windklimatischen Veränderungen und Auswirkungen auf die Durchlüftung mittels
Windfeldsimulationen beauftragt. Dabei wurden auch die Veränderungen des Baumbestandes und deren Einfluss auf das Lokalklima bewertet.
Im Ergebnis sind nach der Realisierung der drei Gebäudeteile zwar Änderungen des
bodennahen Windfeldes im Umfeld des geplanten Gebäudes zu erwarten. Die Auswirkungen der Planung auf die windklimatischen Verhältnisse beschränken sich jedoch auf
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einen Umkreis von ca. 50 m um die geplanten Neubauten. Hier können in lokal eng begrenzten Bereichen sowohl Minderungen als auch Zunahmen der Windgeschwindigkeit
auftreten. Insgesamt werden aber durch die Neubauten keine erheblichen Verschlechterungen des Luftaustausches erwartet. Lokalklimatisch ist laut gutachterlicher Stellungnahme von simuPlan auch die Umgestaltung des Baumbestandes im Untersuchungsgebiet nicht erheblich. Von den insgesamt 23 zu fällenden Bäumen unterliegen 16 der
Baumschutzsatzung. Hierfür sind ersatzweise 16 Neupflanzungen vorgesehen. Somit
wird der Baumbestand durch die Planung insgesamt zwar um sieben Bäume reduziert.
Die bebauten Bereiche des Bebauungsplangebietes werden jedoch von den verbliebenen und geplanten Bäumen effektiv verschattet, so dass in Verbindung mit den vorhandenen Rasenflächen dem städtischen Wärmeinseleffekt entgegen gewirkt wird. Zur Verbesserung des Stadtklimas ist auf den Neubauten eine Dachbegrünung im Plangebiet
vorgesehen.
Für das Plangebiet wird seitens des Vorhabenträgers ein Energiekonzept erarbeitet werden. Grundlage ist die Vorgabe zur Energieeffizienz bei Neubauten gemäß Ratsbeschluss der Stadt Bonn vom 26.05.2011. Danach ist grundsätzlich der Standard des
„KfW-Effizienzhauses 55“ bezogen auf die EnEV 2009 einzuhalten. Ausnahmen sind
dann zugelassen, wenn die Beheizung der Gebäude überwiegend (zu mehr als 50%)
aus regenerativen Energien erfolgt. Die Wärmeversorgung der geplanten Wohngebäude
soll durch Fernwärme der Stadtwerke Bonn Energie und Wasser erfolgen als Erweiterung der bereits vorhandenen Versorgungsstruktur. Für diesen Fall ist gemäß Ratsbeschluss vom 26.05.2011 für die Errichtung des Wohngebäudes der Standard gemäß
EnEV 2009, der bis zum 31.12.2015 dem Standard der derzeit gültigen EnEV2014
entspricht, ausreichend. Im weiteren Verfahren wird die Nutzung erneuerbarer Energien
(Photovoltaikanlage auf der Dachfläche) geprüft. Hinsichtlich der LuftschadstoffImmissionen ist infolge der Planung keine wesentliche Änderung zu erwarten.
6.5
Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Im Baugebiet befinden sich 42 Bäume. Die im Zuge der Neubauvorhaben vorrausichtlich
zu fällenden 23 Bäume wurden gutachterlich untersucht. 16 Bäume unterliegen dabei
der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn. Von diesen Bäumen befinden sich nach gutachterlicher Prüfung 3 Bäume in einem guten Zustand, 7 Bäume in einem befriedigenden Zustand, 6 Bäume in einem ausreichenden Zustand. Die Satzungsbäume werden
gemäß den Bestimmungen der Baumschutzsatzung ersetzt. Die Ersatzpflanzungen werden innerhalb der Siedlung Didinkirica erfolgen. Zur Begrünung des Plangebietes werden auf das Vorhaben abgestimmte Pflanzgebote, insbesondere zur Begrünung der Freiund Dachflächen, formuliert. Die Straßenbäume in den Straßen Rosental und
Graurheindorfer Straße sollen erhalten werden. Sollten Straßenbäume wider Erwarten
doch gefällt werden müssen, sind diese analog der Bestimmungen der Baumschutzsatzung zu ersetzen.
6.5.1 Artenschutz
Aufgrund der gegebenen Strukturen innerhalb des Plangebietes – Gartenflächen – ist zu
prüfen, ob die Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu erwarten ist (Stufe I: Vorprüfung), und ob gegebenenfalls weiterführende Untersuchungen oder Betrachtungen (Stufe II: Vertiefende Prüfung) notwendig sind. Die artenschutzrechtlichen Vorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG
stellen zwingend zu beachtende gesetzliche Verbote dar, die nicht der Abwägung des §
1 Abs. 7 BauGB zugänglich sind. Eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung wurde bisher für
das Baufeld des Gebäudeteils 3 durchgeführt (Stand 10.12.2013). Eine Betroffenheit der
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artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG liegt für diese Teilfläche
nicht vor. Infolge der Planung werden unter Beachtung der Brutzeit der nachgewiesenen
Vogelarten keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst. Die artenschutzrechtliche Prüfung wird im weiteren Verfahren auf das gesamte
Plangebiet ausgedehnt. Bezüglich möglicher Brutstätten von Fledermäusen in den Bestandsfassaden sollen Begehungen in den Sommermonaten erfolgen.
6.6
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Innerhalb des Plangebietes sind Freiräume für die wohnungsnahe Erholung vorgesehen.
Diese stehen im Zusammenhang mit der Neugestaltung des „Archäologischen Parks“
östlich des Plangebietes zur Verfügung. Die Freiräume für die Erholung werden durch
die bauliche Maßnahme nur geringfügig reduziert. Mit der Umsetzung der Planung würde
zudem ein baulich-räumlicher Abschluss zur Straße Rosental geschaffen werden, der
insgesamt zu einer Beruhigung und Aufwertung der parkartigen Grünfläche beiträgt.
6.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Das Plangebiet liegt innerhalb der Grenzen des Bonner Legionslagers (castra bonnensia), das zu Beginn des 1. Jahrhunderts n. Chr. angelegt wurde und sich zwischen
den Straßen Augustusring im Norden, Leinpfad im Osten, Rosental im Süden und der
Graurheindorfer Straße im Westen erstreckte. Nach Abriss der Loë-Kaserne wurden vor
Errichtung der Siedlung Didinkirica zwischen 1970 und 1974 umfangreiche Ausgrabungsarbeiten durchgeführt. Funde bestätigten die Ursprungsbebauung durch eine römische Legionärskaserne. Unerwartet war der Fund einer fränkischen Kirche (erstmalig
795 urkundlich erwähnt) und des Stiftes Dietkirchen, das heißt der Bonner Urkirche und
deren Erweiterungen von karolingischer Zeit bis ins 13./14. Jahrhundert. Durch den Bildhauer Günther Oellers (1925–2011) wurde im „Archäologischen Park“ der Grundriss der
Krypta und des Chores der Dietkirche durch eine Natursteinmauer rekonstruiert und das
römische Kasernenlager und der fränkischen Hallenkirchenbau sichtbar gemacht. Grabplatten (Abgüsse) stellen den Bezug zur Begräbnisstätte des Klosters an dieser Stelle
her. Ein Steinsarkophag und römische Tuffsteine im Durchgangsbereich zur Drususstraße ergänzen die öffentlich zugängliche Anlage.
Im Zusammenhang mit den Neubaumaßnahmen der Didinkirica-Siedlung soll der „Archäologische Park“ neu konzipiert werden. Vorgesehen ist die Verlagerung der bisher
unterhalb der Gebäudezeile an der Drususstraße erreichbaren Ausstellung der Grabungsfunde in das Erdgeschoss des neuen Gebäudeteils 2 an der Graurheindorfer Straße mit einem barrierefreien Zugang für die Öffentlichkeit. Inwiefern das Modell des Römerlagers in diesem Zusammenhang verlagert werden soll, ist noch offen. Innerhalb des
Plangebietes, das Teil des Bodendenkmals „römisches Legionslager“ ist, ist ein bedeutendes Bodenarchiv zu erwarten. Planungsbetroffen sind u. a. die mehrphasige Kastellumwehrung, der frühkaiserzeitliche bis spätantike Kastellgraben sowie eine Innenbebauung im direkten Anschluss an die Kastellmauer im Bereich der Lagerstraße. Um festzustellen, in welchem Umfang und in welcher Ausprägung in der Fläche Teile der Sache
Bodendenkmal erhalten sind, wurde durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland – Außenstelle Overath – in Teilen der Fläche eine Sachverhaltsermittlung zum
Bestand der Kulturgüter durchgeführt. Dabei wurden erwartungsgemäß archäologische
Befunde aufgedeckt; diese sind aber von Ihrer Ausprägung nicht so gestaltet, dass die
vorhabenbezogene Planung aus denkmalpflegerischer Sicht infrage zu stellen ist.
In weiterer einvernehmlicher Abstimmung mit dem LVR – Amt für Bodendenkmalpflege
und der Unteren Denkmalbehörde soll die Kastellumwehrung nach Möglichkeit erhalten
bleiben bzw. so planerisch eingebunden werden, dass der Verlauf der Mauer in der
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Nordfassade des geplanten Wohngebäudes optisch nachvollziehbar bleibt. Das könnte
sowohl durch Kennzeichnung an der Gebäudewand als auch im Gelände erfolgen. Unabhängig hiervon sind durch das Vorhaben betroffene Teile des Bodendenkmals im Vorfeld der Planumsetzung bzw. in Verbindung mit der Planumsetzung zu Lasten des Vorhabenträgers wissenschaftlich zu untersuchen und zu bergen. Gemäß der Vorgaben des
Denkmalschutzgesetzes (§ 11 DSchG) wird das Bodendenkmal dem Auftrag des Denkmalschutzgesetzes entsprechend im Rahmen der Bauleitplanung nachrichtlich übernommen.
7
Planverwirklichung, Durchführungsvertrag
Das Planungsrecht soll in Form eines Bebauungsplans auf der Grundlage des § 13a
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) BauGB geschaffen werden. Die Realisierung
des Vorhabens wird in einem noch vor dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1
BauGB zwischen der Vorhabenträgerin und der Bundesstadt Bonn abzuschließenden
Durchführungsvertrag geregelt. Mit dem Durchführungsvertrag bindet sich die Vorhabenträgerin in einem festgesetzten Zeitraum nach Erteilung der Baugenehmigung mit den
baulichen Maßnahmen zu beginnen und das Projekt innerhalb des vereinbarten Zeitraums vollständig umzusetzen.
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