Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystem StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse Finanzamt Musterstadt Musterstraße 13 13131313 Musterstadt Ort, Datum Mandant: Vor- und Nachname, Adresse Steuernummer: Einspruch Gegen die Einkommensteuerbescheide für xxxx bis xxxx vom xxxx wird Einspruch eingelegt. Es wird beantragt, die angefochtenen Bescheide dahingehend zu ändern, die Einkommensteuer ohne die auf Grund der Vereinbarung mit xxxx angesetzten Einnahmen aus Kapitalvermögen festzusetzen. Begründung Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen: 1. Die Zahlungen des Anlagebetrügers auf das Konto des Anlegers, die der Begleichung seiner Zinszahlungsschuld dienen, unterliegen unabhängig davon, mit welchen Mitteln der Anlagebetrüger die Begleichung der Zinszahlungsschulden herbeiführt, als Entgelte der Kapitalüberlassung der Einkommensteuer. 2. Entgelte, die der Anlagebetrüger in seinen Büchern zur Erfüllung seiner Zinszahlungsschuld lediglich gutschreibt, führen nicht zum Zufluss von Einnahmen, da ein Anlagebetrüger kein "leistungswilliger und leistungsfähiger Schuldner" ist und die bloße Forderung eines Anlegers gegen den Anlagebetrüger keine objektive Bereicherung des Anlegers darstellt. 3. Gegen den verneinten Zufluss von Einnahmen im Falle der Gutschrift in den Büchern des Anlagebetrügers muss nicht sprechen, dass dieser im Gutschriftszeitpunkt (noch) alle gegen sich gerichteten Zahlungsansprüche begleichen konnte, weil er durch immer umfangreichere Versprechungen zunehmend die Kapitalanleger zur Neuanlage statt zur Auszahlung der Zinsansprüche überreden konnte. 4. Die Novation, mit der der Anleger die Auszahlungsforderung in eine Kapitalforderung umgewandelt, führt unabhängig davon, ob der Anleger bei Verlangen eine Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge erhalten hätte, nicht zum Zufluss des Kapitalnutzungsentgelts in Höhe des Nennbetrages, wenn der Wert der Forderung zum Zuflusszeitpunkt mit einem Betrag von 0 DM/€ zu bewerten ist, weil bereits zu diesem Zeitpunkt ein Großteil des Anlagekapitals verloren ist und dies nur durch Reinvestitionen vertuscht wird. 5. Wird in der Novation ein Zufluss zum Nennwert der Forderung angenommen, erfolgt die Besteuerung eines gelungenen Anlagebetrugs, obwohl Besteuerungsgegenstand der Einkommensteuer, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ist, welche durch den gelungenen Betrug nicht vermehrt, sondern erheblich vermindert wird. NWB Datenbank Seite 1 Vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 10.5.2012, 1 K 2327/03. Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VIII R 25/12). Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, die Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen. Die strittigen Bescheide sind im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergangen. Mit freundlichen Grüßen …………………………… Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten oder Steuerpflichtige(r) (eigenhändige Unterschrift) Anlagen …... …… …… NWB Datenbank Seite 2