Rücklage nach § 6c EStG bei der Übertragung von Nutzungsrechten zur Errichtung eines Windparks (überirdischer Bodenschatz) StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse Finanzamt Musterstadt Musterstraße 13 13131313 Musterstadt Ort, Datum Mandant: Vor- und Nachname, Adresse Steuernummer: Einspruch Gegen den Einkommensteuerbescheid für xxxx vom xxxx wird Einspruch eingelegt. Es wird beantragt, die Einkommensteuer unter Berücksichtigung eines um xxxx € höheren Gewinnes bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft festzusetzen. Begründung Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen, dass ein Nutzungsrecht zur Errichtung eines Windparks ein vom Grund und Boden getrenntes, eigenständiges Wirtschaftsgut darstellen kann. Die Rechtsprechung des BFH zur Qualifizierung eines Bodenschatzes als Wirtschaftsgut ist auch auf Rechte zur überirdischen Nutzung von Grundstücken anzuwenden. Wird von dem Käufer eines Grundstücks eine als Entschädigungsprovision bezeichnete Zahlung an den Verkäufer geleistet, weil ein bereits vor dem Verkauf vereinbartes Nutzungsrecht zur Errichtung eines Windparks auf dem Grundstück in Anspruch genommen wird, handelt es sich um einen nachträglichen Veräußerungserlös für den Grund und Boden, und nicht um einen ggf. nicht steuerbaren Kaufpreis für ein eigenständiges Wirtschaftsgut Nutzungsrecht. Eine Rücklage nach § 6c EStG kann insoweit gebildet werden. A.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 30.10.2013, 3 K 487/12. Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (IV R 41/13). Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen. Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergangen. Mit freundlichen Grüßen …………………………… Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten oder Steuerpflichtige(r) (eigenhändige Unterschrift) NWB Datenbank Seite 1 Anlagen …... …… …… NWB Datenbank Seite 2