DRUCKSACHE BA-12/038 BESCHLUSS-VORLAGE Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 21.11.2012 Betreff: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Maria-Hilf-Areal, Plan-Nr. 4-84 (Wiehre) hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Sitzungstermin BA 28.11.2012 Öff. N.Ö. X Empfehlung Beschluss X Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein Finanzielle Auswirkungen: nein Beschlussantrag: Der Bau- und Umlegungsausschuss beschließt gemäß Drucksache BA-12/038 die Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften im Stadtteil Wiehre für den Bereich der Flst.Nrn. 5349, 5349/2, 5349/3, 5353, 5357, 5357/1, 5357/2, 5358 sowie 5359. Der Bebauungsplan wird im Norden durch die Schützenallee, im Westen durch die Bebauung entlang der Bürgerwehrstraße, im Osten durch die Seminarstraße und im Süden durch die Zasiusstraße begrenzt. Bezeichnung: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Maria-Hilf-Areal, Plan-Nr. 4-84. -2- DRUCKSACHE BA-12/038 Anlagen: 1. Lage des Plangebiets 2. Abgrenzung des Plangebiets 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rd. 1,6 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Wiehre. Nördlich grenzen die Einfahrt des Schützenalleetunnels sowie die Schützenallee an, im Westen die Bebauung entlang der Bürgerwehrstraße, im Osten die Seminarstraße und im Süden die Zasiusstraße. 2. Ausgangslage Das Plangebiet wird von der neobarocken Maria-Hilf-Kirche und ihrem Umfeld aus Pfarrgebäude, Gemeindesaal und parkartigen Garten dominiert. 1927 - 1929 nach Plänen des Erzbischöflichen Baudirektors Herrmann Graf errichtet, gehört die Maria-Hilf-Kirche in den Rahmen der für Freiburg prägenden konservativtraditionalistischen Architektur der Zwischenkriegsjahre des letzten Jahrhunderts. Der Bau ist die bedeutendste Kirche dieser Stilrichtung in Freiburg. Ebenso wie das Kirchengebäude steht auch das Anwesen Schützenallee 15, die ehemalige Villa Böhringer, unter Denkmalschutz. Als frühklassizistisches Landhaus mit Nebengebäuden, landwirtschaftlicher Nutzfläche und Ziergarten um 1800 erbaut, stellt das Anwesen heute ein seltenes Exemplar dieser Landhausbebauung und eines der ältesten Überreste der früheren Wiehre-Bebauung dar. Ob auch der Gemeindesaal an der Zasiusstraße aus der Erbauungszeit der Maria-Hilf-Kirche Denkmalstatus besitzt, wird derzeit von der Unteren Denkmalbehörde in Abstimmung mit der Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Freiburg geprüft. Im Plangebiet befindet sich neben weiteren denkmalgeschützten Wohngebäuden aus dem frühen 20. Jahrhundert an der Zasiusstraße / Seminarstraße ein größeres Mehrfamilienhaus aus der Nachkriegszeit am Wilhelm-Eschle-Platz. Aktuell will der katholische Kirchenfonds Maria Hilf einen Teil des Maria-HilfGrundstücks – voraussichtlich den Bereich des Gemeindesaals an der Zasiusstraße – verkaufen, u. a. um den geplanten Neubau des Maria-Hilf-Kindergartens zu finanzieren. Dieser soll südlich des Kirchengebäudes auf einem Teil der Grünanlage entstehen; der Bauantrag hierfür muss aufgrund der Bescheidungsfristen im Baugenehmigungsverfahren umgehend beschieden werden. Unabhängig vom Bebauungsplanverfahren für das Areal bestehen aus städtebaulicher und denkmalrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen den Kindergartenneubau. Die Durchführung des Bauvorhabens wird die künftige Planung weder unmöglich machen noch wesentlich erschweren. -3- DRUCKSACHE BA-12/038 Grundsätzlich ist aufgrund des großzügigen Grundstücks und der Umgebungsbebauung eine weitere bauliche Entwicklung gerade an der Zasiusstraße vorstellbar, dies allerdings nur unter der Voraussetzung einer Vereinbarkeit mit denkmalpflegerischen Belangen. Um einer von der Verwaltung nicht steuerbaren Entwicklung im Rahmen des geltenden Baurechts nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) vorzubeugen, soll frühzeitig ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser soll die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im sensiblen stadträumlichen Umfeld des Maria-Hilf-Areals gewährleisten und eine langfristig tragfähige Konzeption für die künftige Entwicklung festlegen. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Das Maria-Hilf-Areal liegt in der Entwicklungsachse Schloßbergnase - GanterAreal - Alter Meßplatz, die bereits im Stadtentwicklungsplan für den Freiburger Osten von 1998 beschrieben wurde. Dabei stellt das Maria-Hilf-Gelände insbesondere im Zusammenhang mit einer Neuordnung des gegenüber liegenden Schützen-Areals eine wichtige städtebauliche Aufgabe dar. Gleichzeitig ist das Gelände selbst von hoher stadtbildprägender Bedeutung. Die weitere Planung für das Gelände stellt daher besondere Herausforderungen an einen sensiblen Umgang mit dem denkmalgeschützten Gebäudebestand, den vorhandenen Freiraumqualitäten und möglichen Entwicklungsoptionen vor dem Hintergrund einer weiteren Innenentwicklung. Die verkehrliche Erschließung des Maria-Hilf-Areals darf dabei nicht über den Bereich der nördlich angrenzenden Fußgängerzone erfolgen, sondern über die Zasiusstraße und die Seminarstraße. Wesentliche Ziele für die künftige Entwicklung des Gebietes sind: • • • • Bewahrung und sinnvolle Nutzung der denkmalgeschützten Gebäude, Erhalt der städtebaulichen und stadtbildprägenden Qualitäten, Erhalt wesentlicher freiraumplanerischer und landschaftsbezogener Qualitäten sowie fußläufiger Wegebeziehungen, Vereinbarkeit der o. g. Ziele mit vorhandenen Baurechten und einer maßvollen baulichen Weiterentwicklung. Vor dem Hintergrund der, u. a. derzeit auch im Rahmen des Stadtteilleitlinienprozesses Wiehre kontrovers diskutierten Innenentwicklung, ist eine vorausschauende Steuerung der weiteren Verdichtung, Umnutzung und Umstrukturierung von Bestandsquartieren erforderlich; dies gerade in den ohnehin dicht bebauten Kernstadtteilen und insbesondere in stadthistorisch und städtebaulich wertvollen Bereichen wie dem Maria-Hilf-Areal. Die Bewahrung der stadtbildprägenden, städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitäten ist im weiteren Verfahren in Abwägung zu bereits bestehenden Baurechten und den Interessen einer weiteren baulichen Entwicklung im betreffenden Bereich zu stellen. -4- DRUCKSACHE BA-12/038 4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) 2020 stellt für den östlichen Bereich des Planungsgebiets Wohnbaufläche dar; das Kirchengrundstück ist dagegen als Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kirche ausgewiesen. Ein Änderungserfordernis der FNP-Darstellung ist abhängig vom letztlichen Plankonzept. Aufgrund der geringen Flächengrößen, die voraussichtlich unterhalb der FNP-Darstellungsschwelle liegen, ist eine Änderung wahrscheinlich nicht erforderlich. 5. Umweltbelange Die im Hinblick auf die Umweltbelange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigenden Aspekte sowie der für den Bebauungsplan bestehende Untersuchungsbedarf werden im Rahmen einer Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) als Scopingtermin zum Bebauungsplan ermittelt. 6. Städtebaulicher Vertrag Mit der Planungsbegünstigten ist ein städtebaulicher Vertrag auf Grundlage der aktuellen baulandpolitischen Beschlüsse abzuschließen, soweit sich durch den Bebauungsplan zusätzliche Baurechte ergeben. 7. Verfahren und Zeitplan / Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan soll ergänzt durch ein Bürgergespräch voraussichtlich im ersten Halbjahr 2013 durchgeführt werden. In die Erarbeitung einer Plankonzeption sollen auch die im Rahmen des STELL-Prozesses gemachten Anregungen aus der Bürgerschaft einfließen. Ansprechpartner ist Herr Ebneth, Stadtplanungsamt, Tel.: 0761/201-4150. - Bürgermeisteramt -