DRUCKSACHE BA-12/019 BESCHLUSS-VORLAGE Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Prof. Daseking 41 00 25.04.2012 Betreff: Bebauungsplan Freiburger Landstraße / Im Maierbrühl, Plan-Nr. 6-163 (Tiengen) hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Plankonzept für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Beratungsfolge Sitzungstermin BA 09.05.2012 Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss X X Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): ja – am 07.05.2012 in Tiengen Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein Finanzielle Auswirkungen: nein Beschlussantrag: 1. Der Bau- und Umlegungsausschuss beschließt gemäß Drucksache BA-12/019 die Aufstellung eines Bebauungsplans im Stadtteil Tiengen für den Bereich am südöstlichen Ortseingang von Tiengen zwischen der Straße Im Maierbrühl im Westen, der Freiburger Landstraße im Süden und dem Mühlbach im Osten, bestehend aus den Grundstücken FlSt.Nrn. 3815/1, 3815/2, 3815/3, 3821, 3822, 3824, 5175, 5175/3 sowie Teilflächen der FlSt.Nrn 5121, 5175/1 Bezeichnung: Bebauungsplan Freiburger Landstraße / Im Maierbrühl, Plan-Nr. 6-163 DRUCKSACHE BA-12/019 -22. Der Bau- und Umlegungsausschuss billigt das in den Anlagen 3 und 4 der Drucksache BA-12/019 dargestellte Grobkonzept mit der Kurzbegründung für den Bebauungsplan Freiburger Landstraße / Im Maierbrühl als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. DRUCKSACHE BA-12/019 -3Anlagen: 1. Lage des Plangebiets 2. Abgrenzung des Plangebiets 3. Grobkonzept 4. Kurzbegründung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 5. Umwelterheblichkeitsprüfung 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das ca. 1,8 ha große Bebauungsplangebiet liegt am südöstlichen Ortseingang von Tiengen. Es wird im Süden von der Freiburger Landstraße und im Westen von der Straße Im Maierbrühl begrenzt. Im Osten und im Norden grenzt freie Landschaft mit Ackerflächen an. Im Süden des Plangebiets befindet sich das Bürgerhaus, im nördlichen Teil ein Lebensmittel-Einzelhandel. Entlang der östlichen Plangebietsgrenze – innerhalb des Plangebiets liegend – befindet sich der Mühlbach. Von der Planung sind Teile der Bebauungspläne Tuniberghaus, Plan-Nr. 6-78, und Maierbrühl, Plan-Nr. 6-69, und die 1. Änderung des Bebauungsplans Maierbrühl, Plan-Nr. 6-69a, betroffen. 2. Ausgangslage Die Ortschaft Tiengen verfügt über einen Einzelhandels-Vollsortimenter, der die Nahversorgung vor Ort sichert. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, soll eine Modernisierung und Erweiterung des Marktes stattfinden. Ein seit dem Jahr 2008 rechtskräftiger Bebauungsplan (1. Änderung des Bebauungsplans Maierbrühl, Plan-Nr. 6-69a) weist das Gebiet als Sondergebiet LebensmittelEinzelhandel mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.000 m² aus, die der bestehende Einzelhandelsbetrieb noch nicht voll ausnutzt. Die nun angestrebte Erweiterung des bestehenden Vollsortimenters von aktuell ca. 700 m² Verkaufsfläche auf die derzeit im Bebauungsplan festgelegte Obergrenze von 1.000 m² erfordert nun aber neben einer baulichen Erweiterung die Neuordnung der Stellplatzsituation und der Anlieferung. Gleichzeitig ist durch die Umstrukturierung des Sondergebiets Einzelhandel die Stellplatzsituation des südlich angrenzenden Bürgerhauses betroffen. Ziel ist es, die im nördlichen Teil des Plangebiets wegfallenden Bürgerhaus-Stellplätze in räumlicher Nähe zum Bürgerhaus wiederherzustellen. Da sich die notwendigen Änderungen über zwei Bebauungspläne erstrecken, wird eine Planaufstellung nötig. DRUCKSACHE BA-12/019 -43. Städtebauliche Zielsetzung Ziel ist es, die Erweiterung des Einzelhandelsvollsortimenters so zu gestalten, dass keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung entstehen. Die zu verlagernden Bürgerhaus-Stellplätze sollen in räumlicher Nähe gesichert werden. Die derzeit östlich des Einzelhandelsbetriebs vorhandenen Stellplätze werden verlagert und weiter südlich realisiert, so dass sie östlich vom Tuniberghaus angeordnet werden. Dabei muss sowohl den Belichtungs- und Belüftungsansprüchen der Untergeschosse des Bürgerhauses als auch dem Freiraumschutz und dem Mühlbach Rechnung getragen werden. Die neuen Stellplätze sollen dabei in der von der Stadt vorgegebenen Qualität durch den Einzelhandelsbetrieb auf dessen Kosten hergestellt werden. Die bauliche Erweiterung des Einzelhandelsbetriebes ist über die östlich davon liegende Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst. Nr. 3815/3 vorgesehen. Diese Teilfläche beabsichtigt die Stadt an den Einzelhandelsbetrieb zu veräußern. In Bezug auf die verkehrliche Belastung ist darauf zu achten, die Auswirkungen auf die bestehende Nachbarschaft möglichst gering zu halten. Ein Verkehrsgutachten soll ermitteln, inwieweit Verkehrsströme und daraus resultierende Belastungen ansteigen. Ebenso wie es eine Trennung der Stellplätze gibt, ist auch auf eine Trennung der Verkehre der beiden Nutzungen zu achten. Die äußere Erschließung des Sondergebiets Einzelhandel und des Bürgerhauses erfolgt derzeit über die Straße ‚Im Maierbrühl’. Auch mit der veränderten Planung wird eine Erschließung des Sondergebiets und des Bürgerhauses weiterhin über diese Anbindung erfolgen. Das im nördlichen Bereich gelegene städtische Grundstück Flst. Nr. 3815/1 soll auch weiterhin im Hinblick auf die mögliche Entwicklung des neuen Bebauungsplans Maierbrühl Nord (Plan-Nr. 6-162) und eine darüber evtl. verlaufende Erschließung dieses Baugebiets vorgehalten werden. Die Überlassung ausschließlich für private Zwecke ist zu vermeiden. Der am Rand des Ortszentrums liegende Lebensmittelmarkt ist funktionsräumlich mit dem Zentrum und den dort vorhandenen Dienstleistungsangeboten verbunden und wird deshalb mit separater Beschlussfassung im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens in das durch das Märkte- und Zentrenkonzept förmlich festgelegte Ortszentrum einbezogen. An der Begrenzung der Verkaufsfläche auf 1.000 m² wird festgehalten; eine Flächenerweiterung würde den Charakter eines ortschaftsbezogenen Lebensmittelmarktes verändern. Ein weiterer Aspekt ist die Thematik der Ortseingangssituation. Bei der Erweiterung der Gebäude und der Anordnung und Ausgestaltung der Stellplätze des Tuniberghauses sind gestalterische Aspekte, die aus der Ortseingangssituation resultieren, einzubringen. DRUCKSACHE BA-12/019 -54. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Flächen des Plangebiets im südlichen Teilbereich als Flächen für Gemeinbedarf dienenden Gebäude und Einrichtungen für kulturelle Zwecke dar. Für den nördlichen Bereich des Plangebiets stellt der FNP Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten (Nr. 76: Lebensmittel VK 1.000 m² (B1)) dar. Eine Änderung des FNP ist aus derzeitiger Sicht nicht erforderlich. 5. Umweltbelange Die im Hinblick auf die Umweltbelange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigenden Aspekte sowie der für den Bebauungsplan bestehende Untersuchungsbedarf wurden im Rahmen der Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) als Scopingtermin zum Bebauungsplan am 20.07.2011 ermittelt (vgl. Anlage 5 zur Drucksache BA-12/019). Aufgrund der Planung sind Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Landschaftsbild zu erwarten. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Planung wird im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 6. Städtebaulicher Vertrag Mit dem Investor wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der entsprechend den baulandpolitischen Beschlüssen insbesondere folgende Regelungen beinhaltet: • • • • • 7. Übernahme der Kosten für Gutachten und Untersuchungen, Übernahme der Kosten für Bauleitplanung, nichthoheitliche Tätigkeit der Verwaltung sowie Monitoring, Umsetzung des mit der Wasserrechtsbehörde abgestimmten Entwässerungskonzeptes, Übernahme der Kosten für die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Übernahme der Kosten der erforderlichen Verlegung der Stellplätze des Tuniberghauses, soweit diese nicht im Grundstückskaufvertrag geregelt werden. Zeitplan Für das Bebauungsplanverfahren ist folgender Zeitplan vorgesehen: • Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: 2. Quartal 2012 • Offenlagebeschluss: 1. Halbjahr 2013 Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt ist Frau Gierecker, Tel.: 0761/201-4162 - Bürgermeisteramt -