DRUCKSACHE BA-12/037 BESCHLUSS-VORLAGE Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 21.11.2012 Betreff: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Mercystraße / Lorettostraße, Plan-Nr. 4-83 (Wiehre) hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Sitzungstermin BA 28.11.2012 Öff. N.Ö. X Empfehlung Beschluss X Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein Finanzielle Auswirkungen: nein Beschlussantrag: Der Bau- und Umlegungsausschuss beschließt gemäß Drucksache BA-12/037 die Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften im Stadtteil Wiehre für den Bereich der Flst.Nrn. 7952, 7953, 7955 sowie Teilbereiche der Flst.Nr. 7954. Der Bebauungsplan wird im Norden durch die Lorettostraße, im Osten durch die Mercystraße, im Westen und im Süden durch angrenzende Wohnbebauung an der Schlierbergstraße und am Bergleweg sowie das Loretto-Krankenhaus begrenzt. Bezeichnung: Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Mercystraße/ Lorettostraße, Plan-Nr. 4-83. -2- DRUCKSACHE BA-12/037 Anlagen: 1. Lage des Plangebiets 2. Abgrenzung des Plangebiets 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rund 0,9 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Wiehre. Nördlich grenzt die Lorettostraße an, im Osten die Mercystraße, im Westen und im Süden Wohnbebauung an der Schlierbergstraße bzw. am Bergleweg sowie das Loretto-Krankenhaus. 2. Ausgangslage Das Wohnhaus an der Ecke Mercystraße / Bergleweg war Wohn- und Wirkungsstätte bedeutender Persönlichkeiten, u. a. des Mitbegründers der deutschen Militärtelegraphie Freiherr Franz von Chauvin, des Kunstmalers Eduard Stritt sowie des Schriftstellers Reinhold Schneider. Dieser lebte von 1938 bis zu seinem Tod 1985 in dem Haus Mercystraße 2, woran eine Gedenktafel erinnert. Zu dem Haus und insbesondere zum parkartigen Garten hatte Reinhold Schneider ein beinahe persönliches Verhältnis, aus dem er Inspiration für seine literarischen Werke schöpfte. Das Anwesen steht seit einigen Jahren leer; die Eigentümer sind an einer Veräußerung interessiert. Aufgrund des großzügigen Grundstücks ist eine weitere bauliche Entwicklung des Grundstücks grundsätzlich vorstellbar. Um hier allerdings einer negativen Entwicklung im Rahmen des geltenden Baurechts nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) vorzubeugen, soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in diesem sensiblen stadträumlichen Umfeld gewährleisten und eine langfristig tragfähige Konzeption für die künftige städtebauliche Entwicklung festlegen. Daher wurden auch die benachbarten Grundstücke am Fuße des Lorettobergs in den Geltungsbereich mit einbezogen. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Die vom Geltungsbereich umfassten Grundstücke liegen in einem stadträumlich sensiblen Übergangsbereich zwischen der dichten Gründerzeitbebauung entlang der Lorettostraße und der Villenbebauung am Beginn der Mercystraße. Dementsprechend hoch ist die Dichte der in der Umgebung vorhandenen Kulturdenkmäler, etwa das gegenüber der Mercystraße gelegene historische Lorettobad, das Lorettokrankenhaus sowie die in diesem Bereich entlang der Lorettostraße liegenden herrschaftlichen Wohnhäuser. -3- DRUCKSACHE BA-12/037 Das Wohnhaus Mercystraße 2 war ursprünglich das einzige Haus am östlichen Hangfuß des Lorettoberges. Hier zweigt der Bergleweg, der als alte Fahrstraße zur Lorettokapelle führte, ab. Das Anwesen steht, auch aus den o. g. historischen und stadtbaugeschichtlichen Gründen, unter Denkmalschutz. Als denkmalkonstituierende Bestandteile wurden von der Denkmalpflege neben dem Wohnhaus auch der Garten mit altem Baumbestand, Einfriedung, Tor und Zufahrt sowie der Brunnen des späten 19. Jahrhunderts und das Gartenhaus genannt. Die denkmalgeschützte Gartenanlage bildet alleine und besonders im Zusammenhang mit den Grünflächen der benachbarten Flurstücke eine quartiersbildprägende Freiflächenstruktur, durch die der Hangfuß des Lorettoberges auch von der dicht bebauten Lorettostraße und den umliegenden Quartieren aus bis heute deutlich erleb- und sichtbar ist. Wesentliche Ziele für die künftige Entwicklung des Gebietes sind: • • • • Bewahrung und sinnvolle Nachnutzung des denkmalgeschützten Ensembles Mercystraße 2, Erhalt der städtebaulichen und stadtbildprägenden Qualitäten, Erhalt wesentlicher freiraumplanerischer und landschaftsbezogener Qualitäten im Plangebiet sowie Vereinbarkeit der o. g. Ziele mit dem Bedarf an zusätzlichem Wohnraum und einer maßvollen baulichen Weiterentwicklung. Vor dem Hintergrund der, u. a. derzeit auch im Rahmen des Stadtteilleitlinienprozesses (STELL) Wiehre kontrovers diskutierten, Innenentwicklung ist eine vorausschauende Steuerung der weiteren Verdichtung, Umnutzung und Umstrukturierung von Bestandsquartieren erforderlich; dies gerade in den ohnehin dicht bebauten Kernstadtteilen und insbesondere in stadthistorisch und städtebaulich wertvollen Bereichen wie der Lorettostraße / Mercystraße. Die Bewahrung der stadtbildprägenden, städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitäten im Plangebiet ist im weiteren Verfahren in Abwägung zu bereits bestehenden Baurechten und den Interessen einer weiteren baulichen Entwicklung im betreffenden Bereich zu stellen. 4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) 2020 stellt für das Planungsgebiet Wohnbaufläche dar. Eine Änderung der Darstellung ist voraussichtlich nicht erforderlich. 5. Umweltbelange Die im Hinblick auf die Umweltbelange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigenden Aspekte sowie der für den Bebauungsplan bestehende Untersuchungsbedarf werden im Rahmen einer Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) als Scopingtermin zum Bebauungsplan ermittelt. -4- DRUCKSACHE BA-12/037 6. Städtebaulicher Vertrag Mit der Planungsbegünstigten ist ein städtebaulicher Vertrag auf Grundlage der aktuellen baulandpolitischen Beschlüsse abzuschließen, soweit sich durch den Bebauungsplan zusätzliche Baurechte ergeben. 7. Verfahren und Zeitplan / Öffentlichkeitsbeteiligung Nach Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses soll zunächst die vorliegende Bauvoranfrage für das Flst.Nr. 7955, Mercystraße 2, gem. § 15 BauGB für die Dauer von zwölf Monaten zurückgestellt werden. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2013 durchgeführt werden. In die Erarbeitung einer Plankonzeption sollen auch die im Rahmen des STELL-Prozesses gemachten Anregungen aus der Bürgerschaft einfließen. Ansprechpartner ist Herr Ebneth, Stadtplanungsamt, Tel.: 0761/201-4150. - Bürgermeisteramt -