DRUCKSACHE BA-12/037 B E S C H L U S S

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DRUCKSACHE BA-12/037
BESCHLUSS-VORLAGE
Dezernat/Amt:
Verantwortlich:
Tel.Nr.:
Datum
V / Stadtplanungsamt
Herr Jerusalem
41 00
21.11.2012
Betreff:
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Mercystraße / Lorettostraße,
Plan-Nr. 4-83 (Wiehre)
hier:
Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge
Sitzungstermin
BA
28.11.2012
Öff.
N.Ö.
X
Empfehlung
Beschluss
X
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO):
nein
Abstimmung mit städtischen Gesellschaften:
nein
Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschlussantrag:
Der Bau- und Umlegungsausschuss beschließt gemäß Drucksache BA-12/037
die Aufstellung eines Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften im Stadtteil Wiehre für den Bereich der Flst.Nrn. 7952, 7953, 7955 sowie Teilbereiche
der Flst.Nr. 7954. Der Bebauungsplan wird im Norden durch die Lorettostraße,
im Osten durch die Mercystraße, im Westen und im Süden durch angrenzende
Wohnbebauung an der Schlierbergstraße und am Bergleweg sowie das Loretto-Krankenhaus begrenzt.
Bezeichnung:
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Mercystraße/
Lorettostraße, Plan-Nr. 4-83.
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Anlagen:
1. Lage des Plangebiets
2. Abgrenzung des Plangebiets
1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das rund 0,9 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Wiehre. Nördlich grenzt die
Lorettostraße an, im Osten die Mercystraße, im Westen und im Süden Wohnbebauung an der Schlierbergstraße bzw. am Bergleweg sowie das Loretto-Krankenhaus.
2. Ausgangslage
Das Wohnhaus an der Ecke Mercystraße / Bergleweg war Wohn- und Wirkungsstätte bedeutender Persönlichkeiten, u. a. des Mitbegründers der deutschen Militärtelegraphie Freiherr Franz von Chauvin, des Kunstmalers Eduard Stritt sowie
des Schriftstellers Reinhold Schneider. Dieser lebte von 1938 bis zu seinem Tod
1985 in dem Haus Mercystraße 2, woran eine Gedenktafel erinnert. Zu dem Haus
und insbesondere zum parkartigen Garten hatte Reinhold Schneider ein beinahe
persönliches Verhältnis, aus dem er Inspiration für seine literarischen Werke
schöpfte.
Das Anwesen steht seit einigen Jahren leer; die Eigentümer sind an einer Veräußerung interessiert. Aufgrund des großzügigen Grundstücks ist eine weitere bauliche Entwicklung des Grundstücks grundsätzlich vorstellbar. Um hier allerdings
einer negativen Entwicklung im Rahmen des geltenden Baurechts nach
§ 34 Baugesetzbuch (BauGB) vorzubeugen, soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in diesem sensiblen stadträumlichen Umfeld gewährleisten und eine langfristig tragfähige Konzeption für die künftige städtebauliche Entwicklung festlegen.
Daher wurden auch die benachbarten Grundstücke am Fuße des Lorettobergs in
den Geltungsbereich mit einbezogen.
3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die vom Geltungsbereich umfassten Grundstücke liegen in einem stadträumlich
sensiblen Übergangsbereich zwischen der dichten Gründerzeitbebauung entlang
der Lorettostraße und der Villenbebauung am Beginn der Mercystraße. Dementsprechend hoch ist die Dichte der in der Umgebung vorhandenen Kulturdenkmäler, etwa das gegenüber der Mercystraße gelegene historische Lorettobad, das
Lorettokrankenhaus sowie die in diesem Bereich entlang der Lorettostraße liegenden herrschaftlichen Wohnhäuser.
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Das Wohnhaus Mercystraße 2 war ursprünglich das einzige Haus am östlichen
Hangfuß des Lorettoberges. Hier zweigt der Bergleweg, der als alte Fahrstraße
zur Lorettokapelle führte, ab. Das Anwesen steht, auch aus den o. g. historischen
und stadtbaugeschichtlichen Gründen, unter Denkmalschutz. Als denkmalkonstituierende Bestandteile wurden von der Denkmalpflege neben dem Wohnhaus
auch der Garten mit altem Baumbestand, Einfriedung, Tor und Zufahrt sowie der
Brunnen des späten 19. Jahrhunderts und das Gartenhaus genannt.
Die denkmalgeschützte Gartenanlage bildet alleine und besonders im Zusammenhang mit den Grünflächen der benachbarten Flurstücke eine quartiersbildprägende Freiflächenstruktur, durch die der Hangfuß des Lorettoberges auch von
der dicht bebauten Lorettostraße und den umliegenden Quartieren aus bis heute
deutlich erleb- und sichtbar ist.
Wesentliche Ziele für die künftige Entwicklung des Gebietes sind:
•
•
•
•
Bewahrung und sinnvolle Nachnutzung des denkmalgeschützten Ensembles
Mercystraße 2,
Erhalt der städtebaulichen und stadtbildprägenden Qualitäten,
Erhalt wesentlicher freiraumplanerischer und landschaftsbezogener Qualitäten
im Plangebiet sowie
Vereinbarkeit der o. g. Ziele mit dem Bedarf an zusätzlichem Wohnraum und
einer maßvollen baulichen Weiterentwicklung.
Vor dem Hintergrund der, u. a. derzeit auch im Rahmen des Stadtteilleitlinienprozesses (STELL) Wiehre kontrovers diskutierten, Innenentwicklung ist eine vorausschauende Steuerung der weiteren Verdichtung, Umnutzung und Umstrukturierung von Bestandsquartieren erforderlich; dies gerade in den ohnehin dicht bebauten Kernstadtteilen und insbesondere in stadthistorisch und städtebaulich
wertvollen Bereichen wie der Lorettostraße / Mercystraße. Die Bewahrung der
stadtbildprägenden, städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitäten im
Plangebiet ist im weiteren Verfahren in Abwägung zu bereits bestehenden Baurechten und den Interessen einer weiteren baulichen Entwicklung im betreffenden
Bereich zu stellen.
4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) 2020 stellt für das Planungsgebiet Wohnbaufläche dar. Eine Änderung der Darstellung ist voraussichtlich nicht erforderlich.
5. Umweltbelange
Die im Hinblick auf die Umweltbelange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigenden Aspekte sowie der für den Bebauungsplan bestehende Untersuchungsbedarf werden im Rahmen einer Umwelterheblichkeitsprüfung
(UEP) als Scopingtermin zum Bebauungsplan ermittelt.
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6. Städtebaulicher Vertrag
Mit der Planungsbegünstigten ist ein städtebaulicher Vertrag auf Grundlage der
aktuellen baulandpolitischen Beschlüsse abzuschließen, soweit sich durch den
Bebauungsplan zusätzliche Baurechte ergeben.
7. Verfahren und Zeitplan / Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses soll zunächst die vorliegende
Bauvoranfrage für das Flst.Nr. 7955, Mercystraße 2, gem. § 15 BauGB für die
Dauer von zwölf Monaten zurückgestellt werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan soll
voraussichtlich im ersten Halbjahr 2013 durchgeführt werden. In die Erarbeitung
einer Plankonzeption sollen auch die im Rahmen des STELL-Prozesses gemachten Anregungen aus der Bürgerschaft einfließen.
Ansprechpartner ist Herr Ebneth, Stadtplanungsamt, Tel.: 0761/201-4150.
- Bürgermeisteramt -
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