der Stellplatzanlage als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freizeitbad dargestellt. Der Bereich der Sportanlagen ist als Grünfläche, räumlich differenziert mit den Zweckbestimmungen Sportanlage, Spielplatz und Tennis dargestellt. Die geplante Festsetzung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Ein Bebauungsplan existiert im Geltungsbereich des Plangebiets nicht. Inhalte des Bebauungsplans Der Bereich südlich der Hackenberger Straße wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplans langfristig als Standort für den Vereins-, Schul- und Breitensport gesichert, indem hier eine Fläche für Sportund Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen für den Vereins- und Breitensport“ festgesetzt wird. Mit dieser Festsetzung wird die Errichtung der Sportplätze und der zugehörigen Anlagen wie Tribünen und Funktionsgebäude abgedeckt. Die bestehende Stellplatzanlage sowie die geplante Ergänzung werden als öffentliche Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung Parkplatz festgesetzt und dienen allen an der Hackenberger Straße ansässigen öffentlichen Nutzungen. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch Bebauungsplan Nr. 659 Gebiet südlich Hackenberger Straße (Erweiterung Sportanlage Hackenberg) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zu dem Bebauungsplan Nr. 659 – Gebiet südlich Hackenberger Straße (Erweiterung Sportanlage Hackenberg) Kurzinformation Bebauungsplan Nr. 659 Gebiet: Südlich Hackenberger Straße (Erweiterung Sportanlage Hackenberg) Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie allgemeine Richtlinien des Rates der Stadt Remscheid zur Durchführung der Bürgerbeteiligung Anlass und Ziel der Planaufstellung Die südlich der Hackenberger Straße gelegene Sportanlage Hackenberg soll zu einem Zentrum vereinsgebundener und schulischer Sportaktivitäten ausgebaut werden. Anlass der Planung ist die durch die Realisierung des geplanten Designer Outlet Centers (DOC) notwendig gewordene Verlagerung der derzeit im Bereich der des Röntgen-Stadions befindlichen Sportflächen. Mit dem Bebauungsplan 657 werden derzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des DOC südöstlich der Altstadt von Remscheid-Lennep geschaffen. Der Standort für das DOC schließt auch das heutige Röntgen-Stadion ein, welches mit Realisierung des DOC zurückgebaut werden wird. Mit diesem Bebauungsplan soll ein Ersatzstandort für die bislang im Bereich des Röntgenstadions ansässigen Nutzungen des Vereins- und Schulsports geschaffen werden. Mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens kann eine langfristige Sicherung des Standorts Hackenberg für den Schul-, Vereins- und Breitensport erreicht werden. Die Bezirksvertretung 3 – Lennep– hat in ihrer Sitzung am 14.01.2014 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zu dem Bebauungsplan Nr. 659 – Gebiet südlich Hackenberger Straße (Erweiterung Sportanlage Hackenberg) – durchzuführen. Der Bebauungsplanvorentwurf liegt in der Zeit von Montag, den 13.06.2016 bis einschließlich Freitag, den 01.07.2016 im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften, Ludwigstr. 14, 42853 Remscheid, 2. Obergeschoss, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten zur Einsichtnahme aus: Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag sowie nach Vereinbarung 8.00 - 16.00 Uhr 8.00 - 17.30 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr Telefon: 02191 16-3339. Während des o.a. Zeitraums hat jedermann Gelegenheit zur Einsichtnahme und kann Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail ([email protected]) beim Zentraldienst Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften einreichen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplanentwurf Nr. 659 und die Informationsbroschüre während des o.a. Zeitraumes auch im Internet (www.remscheid.de) unter der Rubrik Remscheid & Tourismus / Stadtentwicklung / Planverfahren / Beteiligungsverfahren einzusehen sind. Bestehende Nutzungen Im Plangebiet befinden sich derzeit mehrere Sportanlagen. Im Nordosten des Plangebiets befindet sich ein Tennen-Großspielfeld, südlich davon ein Kunstrasenkleinspielfeld, drei Kunststoffkleinfelder mit Basketballnutzung, ein kombinierter Handball- und Tennisplatz, eine Beachvolleyballanlage und eine Kugelstoßanlage. Westlich und südlich des Großspielfelds befinden sich Rasenflächen. Darüber hinaus befinden sich im Bereich der Sportanlagen Umkleidegebäude. Die einzelnen Sportanlagen verfügen über randliche Eingrünungen, welche das Plangebiet gliedern und die einzelnen Sportplätze voneinander abgrenzen. Die einzelnen Sportanlagen sind über befestigte Wege miteinander verbunden. Im westlichen Teil des Plangebiets befinden sich zudem den Sportanlagen zugeordnete Dienstwohnungen. Im nordwestlichen Bereich des Plangebiets befindet sich eine asphaltierte Stellplatzanlage mit etwa 320 Stellplätzen, welche den Nutzern der Sportanlagen, der Schule und des Freizeitbads zur Verfügung steht. Planungsziele / Städtebauliches Konzept Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Planungsrecht zur Errichtung eines Sportplatzes mit Wettkampfanlage, Tribüne und Funktionsgebäude. Der Sportplatz soll bei Bedarf für Fußballspiele der Landesliga genutzt werden und im Norden des Plangebiets im Bereich des heutigen Tennen-Großspielfelds sowie der westlich angrenzenden Rasenfläche errichtet werden. Der Sportplatz wird an der Nordseite in den Hang gebaut. Er verfügt über eine Leichtathletikanlage, ein Kunstrasen-Großspielfeld in Ost-West-Ausrichtung mit einer Größe von 72,68 x 113,00 m sowie eine überdachte Tribüne mit 1.584 Steh- und Sitzplätzen. Die Leichtathletikanlage besteht aus vier Rundlaufbahnen und jeweils einer vierbahnigen Kurzstreckenlaufbahn an der Nord- und an der Südseite. Im westlichen Segment ist eine Basketballlinierung vorgesehen, im östlichen Segment wird eine Anlage für Hoch-, Drei- und Weitsprung errichtet. Die beiden vorhandenen Gebäude (Umkleidegebäude und Vereinsheim) werden für die Umsetzung des Konzepts abgebrochen. In den geplanten Neubauten werden die Funktionen der heutigen Bestandsbauten untergebracht und zusätzliche Flächen für einen optimalen Betrieb der Anlage bereitgestellt. Die Gebäude beinhalten Umkleidekabinen mit Sanitärbereichen, WC-Anlagen, Personalbereiche, Flächen für das Vereinsheim, Vereinsbüros, Lager-, Technik- und Mehrzweckräume. Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Länge von etwa 112 m und einer Tiefe von maximal 15,5 m. Die Tribüne auf der Nordseite des Sportplatzes umfasst 720 Sitzplätze und zweimal 432 Stehplätzen. Sie ist komplett überdacht und dreiseitig umschlossen. Zu beiden Seiten der Tribüne sind Flächen zum Aufstellen von Getränke- und Imbisswagen vorgesehen. Die drei Kleinspielfelder im zentralen Bereich des Plangebiets sowie das Kunstrasenkleinspielfeld werden erhalten. Angrenzend an die Kleinspielfelder soll ein eingezäunter Bolzplatz entstehen. Auf dem Gelände des ehemaligen Umkleidegebäudes wird eine neue Beachvolleyballanlage mit zwei Plätzen errichtet werden. Nördlich des bestehenden Kunstrasenkleinspielfelds bleibt eine Rasenfläche von ca. 30 x 60 m erhalten, welche als Gymnastik- oder Mehrzweckwiese oder für Veranstaltungen genutzt werden kann. Im Süden des Plangebiets wird ein weiteres Trainingsspielfeld mit Kunstrasen erstellt. Planungsrecht Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP `99) ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Remscheid ist der Bereich