südlich Hackenberger Straße (Erweiterung Sportanlage Hackenberg)

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der Stellplatzanlage als Sonderbaufläche
mit
der
Zweckbestimmung
Freizeitbad
dargestellt. Der Bereich der Sportanlagen ist
als Grünfläche, räumlich differenziert mit den
Zweckbestimmungen Sportanlage, Spielplatz
und Tennis dargestellt. Die geplante Festsetzung
einer Fläche für Sport- und Spielanlagen ist aus
dem Flächennutzungsplan entwickelbar.
Ein Bebauungsplan existiert im Geltungsbereich
des Plangebiets nicht.
Inhalte des Bebauungsplans
Der Bereich südlich der Hackenberger
Straße wird durch die Festsetzungen des
Bebauungsplans langfristig als Standort
für den Vereins-, Schul- und Breitensport
gesichert, indem hier eine Fläche für Sportund Spielanlagen mit der Zweckbestimmung
„Sportanlagen für den Vereins- und Breitensport“
festgesetzt wird. Mit dieser Festsetzung wird die
Errichtung der Sportplätze und der zugehörigen
Anlagen wie Tribünen und Funktionsgebäude
abgedeckt.
Die bestehende Stellplatzanlage sowie die
geplante Ergänzung werden als öffentliche
Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung
Parkplatz festgesetzt und dienen allen an der
Hackenberger Straße ansässigen öffentlichen
Nutzungen.
Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch
Bebauungsplan Nr. 659 Gebiet
südlich Hackenberger Straße
(Erweiterung Sportanlage
Hackenberg)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
an der Planung zu dem Bebauungsplan
Nr. 659 – Gebiet südlich Hackenberger Straße
(Erweiterung Sportanlage Hackenberg)
Kurzinformation
Bebauungsplan Nr. 659 Gebiet: Südlich Hackenberger Straße (Erweiterung Sportanlage Hackenberg)
Rechtsgrundlagen:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie allgemeine Richtlinien des
Rates der Stadt Remscheid zur Durchführung der Bürgerbeteiligung
Anlass und Ziel der Planaufstellung
Die südlich der Hackenberger Straße gelegene Sportanlage
Hackenberg soll zu einem Zentrum vereinsgebundener und
schulischer Sportaktivitäten ausgebaut werden.
Anlass der Planung ist die durch die Realisierung des geplanten
Designer Outlet Centers (DOC) notwendig gewordene Verlagerung
der derzeit im Bereich der des Röntgen-Stadions befindlichen
Sportflächen. Mit dem Bebauungsplan 657 werden derzeit die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des DOC
südöstlich der Altstadt von Remscheid-Lennep geschaffen. Der
Standort für das DOC schließt auch das heutige Röntgen-Stadion
ein, welches mit Realisierung des DOC zurückgebaut werden wird.
Mit diesem Bebauungsplan soll ein Ersatzstandort für die bislang
im Bereich des Röntgenstadions ansässigen Nutzungen des
Vereins- und Schulsports geschaffen werden. Mit der Durchführung
des Bebauungsplanverfahrens kann eine langfristige Sicherung des
Standorts Hackenberg für den Schul-, Vereins- und Breitensport
erreicht werden.
Die Bezirksvertretung 3 – Lennep– hat in ihrer Sitzung am 14.01.2014
beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an
der Planung zu dem Bebauungsplan Nr. 659 – Gebiet südlich
Hackenberger Straße (Erweiterung Sportanlage Hackenberg) –
durchzuführen.
Der Bebauungsplanvorentwurf liegt in der Zeit von Montag, den
13.06.2016 bis einschließlich Freitag, den 01.07.2016 im Fachdienst
Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften, Ludwigstr. 14,
42853 Remscheid, 2. Obergeschoss, während der nachfolgend
aufgeführten Zeiten zur Einsichtnahme aus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
Dienstag
Freitag
sowie nach Vereinbarung
8.00 - 16.00 Uhr
8.00 - 17.30 Uhr
8.00 - 12.00 Uhr
Telefon: 02191 16-3339.
Während des o.a. Zeitraums hat jedermann Gelegenheit zur
Einsichtnahme und kann Stellungnahmen schriftlich oder per
E-Mail ([email protected]) beim Zentraldienst
Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften einreichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplanentwurf
Nr. 659 und die Informationsbroschüre während des o.a. Zeitraumes
auch im Internet (www.remscheid.de) unter der Rubrik Remscheid &
Tourismus / Stadtentwicklung / Planverfahren / Beteiligungsverfahren
einzusehen sind.
Bestehende Nutzungen
Im Plangebiet befinden sich derzeit mehrere Sportanlagen. Im
Nordosten des Plangebiets befindet sich ein Tennen-Großspielfeld,
südlich davon ein Kunstrasenkleinspielfeld, drei Kunststoffkleinfelder
mit Basketballnutzung, ein kombinierter Handball- und Tennisplatz,
eine Beachvolleyballanlage und eine Kugelstoßanlage. Westlich und
südlich des Großspielfelds befinden sich Rasenflächen. Darüber
hinaus befinden sich im Bereich der Sportanlagen Umkleidegebäude.
Die einzelnen Sportanlagen verfügen über randliche Eingrünungen,
welche das Plangebiet gliedern und die einzelnen Sportplätze
voneinander abgrenzen. Die einzelnen Sportanlagen sind über
befestigte Wege miteinander verbunden. Im westlichen Teil des
Plangebiets befinden sich zudem den Sportanlagen zugeordnete
Dienstwohnungen.
Im nordwestlichen Bereich des Plangebiets befindet sich eine
asphaltierte Stellplatzanlage mit etwa 320 Stellplätzen, welche den
Nutzern der Sportanlagen, der Schule und des Freizeitbads zur
Verfügung steht.
Planungsziele / Städtebauliches Konzept
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Planungsrecht
zur Errichtung eines Sportplatzes mit Wettkampfanlage, Tribüne
und Funktionsgebäude. Der Sportplatz soll bei Bedarf für
Fußballspiele der Landesliga genutzt werden und im Norden des
Plangebiets im Bereich des heutigen Tennen-Großspielfelds sowie
der westlich angrenzenden Rasenfläche errichtet werden. Der
Sportplatz wird an der Nordseite in den Hang gebaut. Er verfügt
über eine Leichtathletikanlage, ein Kunstrasen-Großspielfeld in
Ost-West-Ausrichtung mit einer Größe von 72,68 x 113,00 m sowie
eine überdachte Tribüne mit 1.584 Steh- und Sitzplätzen. Die
Leichtathletikanlage besteht aus vier Rundlaufbahnen und jeweils
einer vierbahnigen Kurzstreckenlaufbahn an der Nord- und an
der Südseite. Im westlichen Segment ist eine Basketballlinierung
vorgesehen, im östlichen Segment wird eine Anlage für Hoch-,
Drei- und Weitsprung errichtet.
Die beiden vorhandenen Gebäude (Umkleidegebäude und
Vereinsheim) werden für die Umsetzung des Konzepts
abgebrochen. In den geplanten Neubauten werden die Funktionen
der heutigen Bestandsbauten untergebracht und zusätzliche
Flächen für einen optimalen Betrieb der Anlage bereitgestellt.
Die Gebäude beinhalten Umkleidekabinen mit Sanitärbereichen,
WC-Anlagen, Personalbereiche, Flächen für das Vereinsheim,
Vereinsbüros, Lager-, Technik- und Mehrzweckräume. Geplant ist
ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Länge von etwa 112 m
und einer Tiefe von maximal 15,5 m.
Die Tribüne auf der Nordseite des Sportplatzes umfasst 720
Sitzplätze und zweimal 432 Stehplätzen. Sie ist komplett überdacht
und dreiseitig umschlossen. Zu beiden Seiten der Tribüne
sind Flächen zum Aufstellen von Getränke- und Imbisswagen
vorgesehen.
Die drei Kleinspielfelder im zentralen Bereich des Plangebiets
sowie das Kunstrasenkleinspielfeld werden erhalten. Angrenzend
an die Kleinspielfelder soll ein eingezäunter Bolzplatz entstehen.
Auf dem Gelände des ehemaligen Umkleidegebäudes wird eine
neue Beachvolleyballanlage mit zwei Plätzen errichtet werden.
Nördlich des bestehenden Kunstrasenkleinspielfelds bleibt eine
Rasenfläche von ca. 30 x 60 m erhalten, welche als Gymnastik- oder
Mehrzweckwiese oder für Veranstaltungen genutzt werden kann.
Im Süden des Plangebiets wird ein weiteres Trainingsspielfeld mit
Kunstrasen erstellt.
Planungsrecht
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP `99) ist
das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Remscheid ist der Bereich
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