KurzformfrühzBeteiligung_BPlan_Juni 2017

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Beschreibung des Vorhabens
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gemeinde Bad Essen
Landkreis Osnabrück
Bebauungsplan Nr. 48 B
„Maschweg“
Geschäftsstelle Osnabrück
Am Schölerberg 6
49082 Osnabrück
[email protected]
www.nlg.de
Stand: Juni 2017
Telefon: 0541/957 33-0
Telefax: 0541/957 33 33
Gemeinde Bad Essen, Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
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Inhaltsverzeichnis
1. Beschreibung des Vorhabens ........................................................................................ 1
2. Nutzung des Gebietes .................................................................................................... 2
3. Planung .......................................................................................................................... 2
4. Erschließung .................................................................................................................. 2
5. Klärung des erforderlichen Umfangs und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB ......................................................................................................... 3
1.
Beschreibung des Vorhabens
Das Plangebiet liegt in Bad Essen südlich der „Lindenstraße“ in den Gemarkungen Eielstädt
und Wittlage. Es schließt an die Straßen „Lindenstraße“, „Obrockskamp“, „Im Südfeld“ und
„Natenkamp“ und somit an den Bebauungsplan Nr. 48 A „Maschweg-Ost“ an.
Westlich und südöstlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Südlich des Plangebietes
befinden sich der Kinderspielplatz / Bolzplatz und ein kleines Fließgewässer.
Nördlich des Plangebietes und der „Lindenstraße“ ist Wohnbebauung vorhanden. Am „Maschweg“ bestehen noch landwirtschaftliche Hofstellen.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 107, 108, 109,110, 102/11,103/1 und 111/6 teilweise
der Flur 2 Gemarkung Eielstädt sowie die Flurstücke 16, 19/2, 15/3 und 15/4 Flur 6 der Gemarkung Wittlage und hat eine Größe von ca. 3,81 ha.
Das Plangebiet besteht aus zwei Teilbereichen (Teilfläche Nord und Teilfläche Süd):
im Norden an der „Lindenstraße“ aus einem Misch- und Wohngebiet und
im Süden aus einem Allgemeinen Wohngebiet, das in Anlehnung an das benachbarte
Wohngebiet für die Schaffung von Einzel- und Doppelhäusern für Einfamilienhäuser geplant
wird. Die Nachfrage nach diesen Wohnbaugrundstücken ist vorhanden.
Die Fläche an der „Lindenstraße“ soll gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP,
Anlage 3) zu einem Mischgebiet und einem Allgemeinen Wohngebiet entwickelt werden. Der
Teilbereich direkt an der „Lindenstraße“ wird Mischgebiet. Hier können gewerbliche / Dienstleistungen wie Versicherungsbüro o. ä. und Wohnnutzung gemischt entstehen.
Im südlicheren Bereich zwischen dem Mischgebiet und dem Allgemeinen Wohngebiet im
Süden des Plangebietes wird ebenfalls ein Wohngebiet geplant. Dies entspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan.
Zwischen dem Mischgebiet/Wohngebiet an der Lindenstraße und dem südlichen Wohngebiet
befindet sich ein zum Teil verrohrter Graben. Dieser nimmt das Oberflächenwasser vom benachbarten Verbrauchermarkt auf.
Zur planerischen Absicherung des Vorhabens wird dieser Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ aufgestellt.
Im Übersichtsplan (Anlage 1) wird die regionale Einordnung des Plangebietes dargestellt.
Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat am 15.12. 2016 einen Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ gefasst.
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Für das Plangebiet existiert bisher kein rechtskräftiger Bebauungsplan.
2.
Nutzung des Gebietes
Das Plangebiet besteht zum überwiegenden Teil aus landwirtschaftlichen Flächen (Acker).
Zwischen der nördlichen und der südlichen landwirtschaftlichen Fläche besteht ein Graben
(Gewässer 3. Ordnung). Für diesen Graben gibt es eine wasserbehördliche Genehmigung
vom 06.02.2002 zur Aufhebung und Beseitigung dieses Gewässers (Aktenzeichen:
7.67.30.11.08.01 3815 -Mu-).
An der Lindenstraße sind Bäume vorhanden, die den Straßenverlauf säumen.
Im Osten und Süden führt ein grüner Trampelpfad von der Straße „Natenkamp“ bis hin zum
Kinderspielplatz. Am südlichen Fließgewässer ist nördlich davon eine Wegeparzelle ausgewiesen.
Zwischen dem Fließgewässer und der Straße „Maschweg“ besteht ein Kinderspielplatz /
Bolzplatz z. T. mit Bäumen bepflanzt.
Weitere Aussagen zur Nutzung des Plangebietes wird die Biotopkartierung geben, die im
Rahmen des Umweltberichtes erstellt wird.
3.
Planung
Aufbauend auf dem Flächennutzungsplan, dem Bebauungsplan Nr. 48 A „Maschweg – Ost“
und den aufgestellten städtebaulichen Überlegungen werden im Süden des Plangebietes
Wohnbaugrundstücke für sogenannte Einfamilienhäuser geschaffen. Die städtebauliche vorhandene Struktur soll an diesem Standort weiter entwickelt werden.
Die Anforderungen an die zukünftigen Gebäude sollen hier in Anlehnung an das benachbarte Wohngebiet geplant werden.
Für das Mischgebiet und Wohngebiet an der „Lindenstraße“ wird eine andere, verdichtete
Struktur geschaffen. Hier sollen Gebäude für gewerbliche Nutzungen / Dienstleistungen und
Wohnbaunutzungen geschaffen werden.
Einzelheiten zu den Zulässigkeiten innerhalb des Mischgebietes sind noch im weiteren Verfahren zu regeln. Darauf aufbauend sind auch die weiteren Details zur inneren Erschließung
zu beschreiben.
Das Mischgebiet wird eine andere Gebäudehöhe aufweisen als das südliche Wohnbaugebiet
und dient auch somit für eine schallbrechende Nutzung als Schallabschirmung von der „Lindenstraße“ zur südlichen Bebauung.
Das südliche Wohnbaugebiet der Teilfläche Nord an der Grabenparzelle bildet dann den
Übergang vom Teilbereich Nord zum Teilbereich Süd.
4.
Erschließung
Verkehrliche Erschließung:
Der Teilbereich Nord wird von der „Lindenstraße“ erschlossen. Die Lage und Anzahl der Zufahrten von der „Lindenstraße“ in den nördlichen Teilbereich wird durch einen Ortstermin mit
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dem Landkreis Osnabrück abgestimmt. Das Ergebnis dieser Abstimmung wird Einfluss auf
die innere Erschließung haben.
Für den südlichen Teilbereich sind schon durch den benachbarten Bebauungsplan drei Anknüpfungspunkte vorgegeben worden. Dies sind im Einzelnen die Straßen „Obrockskamp“,
„Natenkamp“ und „Im Südfeld“. Die Straßenbreiten werden aufgenommen und werden innerhalb des Gebietes für die weitere Erschließung der Baugrundstücke weiter entwickelt. Am
Ende der Erschließung wird ein ausreichend großer Wendehammer geschaffen, in dem das
Müllfahrzeug und auch alle Einsatzfahrzeuge wenden können.
Im südlichen Teilbereich sind Fuß- und Radwege nach Norden zum nördlichen Teilbereich
vorgesehen, um hier das Fußwegesystem auszubauen. Des Weiteren ist ein Fußweg zum
südlich gelegenen Kinderspielplatz vorgesehen, so dass vom Plangebiet der Kinderspielplatz
erreicht werden kann und auch als Spazierweg nach Süden genutzt werden kann. Der vorhandene grüne Trampelpfad wird aufgegeben.
Ver- und Entsorgung:
Im Vorfeld wurden Gespräche mit dem Wasserverband Wittlage geführt. Im Baugebiet „Maschweg-Ost“ ist ein Regenrückhaltebecken an der Straße „Im Südfeld“ mittig im Gebiet vorhanden. Dieses Regenrückhaltebecken ist verkehrlich sehr gut zugänglich.
Laut Unterlagen ist das Plangebiet im berechneten Einzugsgebiet des Regenrückhaltebeckens und ist somit für die Aufnahme des Oberflächenwassers geeignet und ausgelegt. An
die vorhandenen Kanäle könnte somit angeschlossen werden.
Das Plangebiet ist auch den vorhandenen Schmutzwasserkanal anzuschließen. Die nördliche Teilfläche kann über die zu bauenden Kanäle im Fußweg zum südlichen Teilbereich
angeschlossen werden.
Die Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und anderer Medien ist durch die entsprechenden
Versorgungsträger bzw. Anbieter sicherzustellen.
Für die leitungsabhängige und unabhängige Löschwasserversorgung sind Vorkehrungen zu
treffen.
5.
Klärung des erforderlichen Umfangs und des Detaillierungsgrades
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Die Klärung des erforderlichen Umfangs und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung
kann sich auf folgende Bereiche beziehen, die hier nicht abschließend aufgeführt sind.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung (saP) beauftragt worden. Der Kartierzeitraum umfasst das Frühjahr / Sommer 2017.
Die Ergebnisse werden in den Umweltbericht eingestellt, der noch zu erarbeiten ist.
•
Wasserschutzgebiete o. ä.
•
Immissionssituation ( z. B. Lindenstraße)
Osnabrück, 13.06.2017
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Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
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Niedersächsische Landgesellschaft mbH
Geschäftsstelle Osnabrück
i.A.
(Dipl. Ing. Heike Roßmann)
Anlagen
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Übersichtsplan
Abgrenzung des Plangebietes mit Darstellung beider Teilflächen,
Maßstab 1 : 2 000
Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2015 der Gemeinde Bad Essen Neubekanntmachung 2015
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