Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 49082 Osnabrück [email protected] www.nlg.de Stand: Juni 2017 Telefon: 0541/957 33-0 Telefax: 0541/957 33 33 Gemeinde Bad Essen, Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Vorhabens ........................................................................................ 1 2. Nutzung des Gebietes .................................................................................................... 2 3. Planung .......................................................................................................................... 2 4. Erschließung .................................................................................................................. 2 5. Klärung des erforderlichen Umfangs und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ......................................................................................................... 3 1. Beschreibung des Vorhabens Das Plangebiet liegt in Bad Essen südlich der „Lindenstraße“ in den Gemarkungen Eielstädt und Wittlage. Es schließt an die Straßen „Lindenstraße“, „Obrockskamp“, „Im Südfeld“ und „Natenkamp“ und somit an den Bebauungsplan Nr. 48 A „Maschweg-Ost“ an. Westlich und südöstlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Südlich des Plangebietes befinden sich der Kinderspielplatz / Bolzplatz und ein kleines Fließgewässer. Nördlich des Plangebietes und der „Lindenstraße“ ist Wohnbebauung vorhanden. Am „Maschweg“ bestehen noch landwirtschaftliche Hofstellen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 107, 108, 109,110, 102/11,103/1 und 111/6 teilweise der Flur 2 Gemarkung Eielstädt sowie die Flurstücke 16, 19/2, 15/3 und 15/4 Flur 6 der Gemarkung Wittlage und hat eine Größe von ca. 3,81 ha. Das Plangebiet besteht aus zwei Teilbereichen (Teilfläche Nord und Teilfläche Süd): im Norden an der „Lindenstraße“ aus einem Misch- und Wohngebiet und im Süden aus einem Allgemeinen Wohngebiet, das in Anlehnung an das benachbarte Wohngebiet für die Schaffung von Einzel- und Doppelhäusern für Einfamilienhäuser geplant wird. Die Nachfrage nach diesen Wohnbaugrundstücken ist vorhanden. Die Fläche an der „Lindenstraße“ soll gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP, Anlage 3) zu einem Mischgebiet und einem Allgemeinen Wohngebiet entwickelt werden. Der Teilbereich direkt an der „Lindenstraße“ wird Mischgebiet. Hier können gewerbliche / Dienstleistungen wie Versicherungsbüro o. ä. und Wohnnutzung gemischt entstehen. Im südlicheren Bereich zwischen dem Mischgebiet und dem Allgemeinen Wohngebiet im Süden des Plangebietes wird ebenfalls ein Wohngebiet geplant. Dies entspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan. Zwischen dem Mischgebiet/Wohngebiet an der Lindenstraße und dem südlichen Wohngebiet befindet sich ein zum Teil verrohrter Graben. Dieser nimmt das Oberflächenwasser vom benachbarten Verbrauchermarkt auf. Zur planerischen Absicherung des Vorhabens wird dieser Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ aufgestellt. Im Übersichtsplan (Anlage 1) wird die regionale Einordnung des Plangebietes dargestellt. Der Rat der Gemeinde Bad Essen hat am 15.12. 2016 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ gefasst. Gemeinde Bad Essen, Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Seite 2 Für das Plangebiet existiert bisher kein rechtskräftiger Bebauungsplan. 2. Nutzung des Gebietes Das Plangebiet besteht zum überwiegenden Teil aus landwirtschaftlichen Flächen (Acker). Zwischen der nördlichen und der südlichen landwirtschaftlichen Fläche besteht ein Graben (Gewässer 3. Ordnung). Für diesen Graben gibt es eine wasserbehördliche Genehmigung vom 06.02.2002 zur Aufhebung und Beseitigung dieses Gewässers (Aktenzeichen: 7.67.30.11.08.01 3815 -Mu-). An der Lindenstraße sind Bäume vorhanden, die den Straßenverlauf säumen. Im Osten und Süden führt ein grüner Trampelpfad von der Straße „Natenkamp“ bis hin zum Kinderspielplatz. Am südlichen Fließgewässer ist nördlich davon eine Wegeparzelle ausgewiesen. Zwischen dem Fließgewässer und der Straße „Maschweg“ besteht ein Kinderspielplatz / Bolzplatz z. T. mit Bäumen bepflanzt. Weitere Aussagen zur Nutzung des Plangebietes wird die Biotopkartierung geben, die im Rahmen des Umweltberichtes erstellt wird. 3. Planung Aufbauend auf dem Flächennutzungsplan, dem Bebauungsplan Nr. 48 A „Maschweg – Ost“ und den aufgestellten städtebaulichen Überlegungen werden im Süden des Plangebietes Wohnbaugrundstücke für sogenannte Einfamilienhäuser geschaffen. Die städtebauliche vorhandene Struktur soll an diesem Standort weiter entwickelt werden. Die Anforderungen an die zukünftigen Gebäude sollen hier in Anlehnung an das benachbarte Wohngebiet geplant werden. Für das Mischgebiet und Wohngebiet an der „Lindenstraße“ wird eine andere, verdichtete Struktur geschaffen. Hier sollen Gebäude für gewerbliche Nutzungen / Dienstleistungen und Wohnbaunutzungen geschaffen werden. Einzelheiten zu den Zulässigkeiten innerhalb des Mischgebietes sind noch im weiteren Verfahren zu regeln. Darauf aufbauend sind auch die weiteren Details zur inneren Erschließung zu beschreiben. Das Mischgebiet wird eine andere Gebäudehöhe aufweisen als das südliche Wohnbaugebiet und dient auch somit für eine schallbrechende Nutzung als Schallabschirmung von der „Lindenstraße“ zur südlichen Bebauung. Das südliche Wohnbaugebiet der Teilfläche Nord an der Grabenparzelle bildet dann den Übergang vom Teilbereich Nord zum Teilbereich Süd. 4. Erschließung Verkehrliche Erschließung: Der Teilbereich Nord wird von der „Lindenstraße“ erschlossen. Die Lage und Anzahl der Zufahrten von der „Lindenstraße“ in den nördlichen Teilbereich wird durch einen Ortstermin mit Gemeinde Bad Essen, Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Seite 3 dem Landkreis Osnabrück abgestimmt. Das Ergebnis dieser Abstimmung wird Einfluss auf die innere Erschließung haben. Für den südlichen Teilbereich sind schon durch den benachbarten Bebauungsplan drei Anknüpfungspunkte vorgegeben worden. Dies sind im Einzelnen die Straßen „Obrockskamp“, „Natenkamp“ und „Im Südfeld“. Die Straßenbreiten werden aufgenommen und werden innerhalb des Gebietes für die weitere Erschließung der Baugrundstücke weiter entwickelt. Am Ende der Erschließung wird ein ausreichend großer Wendehammer geschaffen, in dem das Müllfahrzeug und auch alle Einsatzfahrzeuge wenden können. Im südlichen Teilbereich sind Fuß- und Radwege nach Norden zum nördlichen Teilbereich vorgesehen, um hier das Fußwegesystem auszubauen. Des Weiteren ist ein Fußweg zum südlich gelegenen Kinderspielplatz vorgesehen, so dass vom Plangebiet der Kinderspielplatz erreicht werden kann und auch als Spazierweg nach Süden genutzt werden kann. Der vorhandene grüne Trampelpfad wird aufgegeben. Ver- und Entsorgung: Im Vorfeld wurden Gespräche mit dem Wasserverband Wittlage geführt. Im Baugebiet „Maschweg-Ost“ ist ein Regenrückhaltebecken an der Straße „Im Südfeld“ mittig im Gebiet vorhanden. Dieses Regenrückhaltebecken ist verkehrlich sehr gut zugänglich. Laut Unterlagen ist das Plangebiet im berechneten Einzugsgebiet des Regenrückhaltebeckens und ist somit für die Aufnahme des Oberflächenwassers geeignet und ausgelegt. An die vorhandenen Kanäle könnte somit angeschlossen werden. Das Plangebiet ist auch den vorhandenen Schmutzwasserkanal anzuschließen. Die nördliche Teilfläche kann über die zu bauenden Kanäle im Fußweg zum südlichen Teilbereich angeschlossen werden. Die Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und anderer Medien ist durch die entsprechenden Versorgungsträger bzw. Anbieter sicherzustellen. Für die leitungsabhängige und unabhängige Löschwasserversorgung sind Vorkehrungen zu treffen. 5. Klärung des erforderlichen Umfangs und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB Die Klärung des erforderlichen Umfangs und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung kann sich auf folgende Bereiche beziehen, die hier nicht abschließend aufgeführt sind. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) beauftragt worden. Der Kartierzeitraum umfasst das Frühjahr / Sommer 2017. Die Ergebnisse werden in den Umweltbericht eingestellt, der noch zu erarbeiten ist. • Wasserschutzgebiete o. ä. • Immissionssituation ( z. B. Lindenstraße) Osnabrück, 13.06.2017 Gemeinde Bad Essen, Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Seite 4 Niedersächsische Landgesellschaft mbH Geschäftsstelle Osnabrück i.A. (Dipl. Ing. Heike Roßmann) Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Übersichtsplan Abgrenzung des Plangebietes mit Darstellung beider Teilflächen, Maßstab 1 : 2 000 Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2015 der Gemeinde Bad Essen Neubekanntmachung 2015