Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan Nr. 977

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Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Erläuterungsbericht
zum Bebauungsplan Nr. 977
– Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg –
für den Bereich zwischen Kullenhofstraße und Neuenhofer Weg
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
(Programmberatung)
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 977
- Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg -
Erläuterungsbericht
Fassung vom 09.01.2017
Ziele und Zwecke der Planung
Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, das Universitätsklinikum zu erweitern, um sowohl für den klinischen als
auch den nicht-klinischen Bereich dem heutigen Raumbedarf Rechnung zu tragen. Das bestehende Gebäude mit
dem Raumprogramm aus den 70er Jahren kann den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechen, auch
Umbaureserven sind ausgeschöpft. Um im Universitätsklinikum Aachen weiterhin medizinische Versorgung,
Forschung und Lehre auf höchstem Niveau sicherstellen zu können sind zusätzliche Gebäude erforderlich. Die
Planung dieser Erweiterungsbauten muss internen und externen organisatorischen Abläufen, gesetzlichen
Anforderungen an medizinische Räume (OP etc.) und Versorgungsvorgängen und äußeren Vorgaben, wie
Denkmalschutz, Landschaftsschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz und Nachbarinteressen genügen und nicht
zuletzt gestalterisch das bestehende außergewöhnlichen Gebäude angemessen ergänzen. Neben dem
Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - und dem Bebauungsplan Nr. 1000 - Erweiterung Uniklinik - dient der
Bebauungsplan Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - der Erweiterung der Universitätsklinik Aachen.
Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planungsrecht für Erweiterungsmodule zur Wohnnutzung, für die
Verwaltung und für klinische Nutzungen. Die bestehende Bebauung soll nach und nach durch die im städtebaulichen
Konzept dargestellten Module ersetzt und ergänzt werden. Der erste Baustein wird ein Gebäude für die klinische
Nutzung durch die Psychiatrie sein („Verfügungsgebäude Psychiatrie“). Dieses Gebäude gehört zu den durch das
Medizinische Modernisierungsprogramm (MedMop) finanzierten Ergänzungen des bestehenden Klinikums.
Das ca. 3 ha große Plangebiet unterteilt sich in Campus A mit dem Verfügungsgebäude als erstem Baustein und
Campus B. Die Höhe der geplanten Gebäude wird gegenüber dem heutigen Bestand und dem heutigen
Planungsrecht deutlich zurückgenommen. Geplant sind Gebäude mit max. 5-6 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss.
Heute sind zwischen 5 und 12 Geschosse zulässig. Die Bebauung zeichnet sich durch die Gartenhofstrukturen auf
dem jeweiligen Campus aus, die als Erholungsflächen für Mitarbeiter, Patienten und Besucher dienen. Gerade der
östliche Teil des Plangebietes öffnet sich mit seinen Gartenhöfen hin zur Grünspange, die als Rad- und
Fußgängertrasse fungiert und dabei gleichzeitig die Kinder- und Jugendpsychiatrie mit dem Hauptgebäude
verbindet. Die Grünspange ist dabei unbedingt von Bebauung und motorisiertem Verkehr freizuhalten. Die geplante
Bebauung bildet dabei eine klare Raumkante zur Grünspange.
Bestehendes Planungsrecht
Regionalplan
Der Regionalplan, ehemals Gebietsentwicklungsplan, für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen
2003, Stand 2014 stellt das Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar. Die beabsichtigte Planung
entspricht dem derzeitig geltenden Regionalplan.
Masterplan Aachen*2030
In seiner Sitzung im Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen
Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Gemäß §1 (6) Nr. 11 BauGB werden
die Ergebnisse dieses Planes im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption
in der Bauleitplanung berücksichtigt.
Das Handlungsfeld - Hochschulen - forciert unter dem Gesichtspunkt „Wissenschaftsstadt stärken / profilieren“ eine
qualitative Bestandsentwicklung und Modernisierung der Technischen Hochschulstandorte sowie Ausbau der
verkehrlichen Infrastruktur. Im Handlungsfeld - Klimaschutz und Klimaanpassung - besteht der Handlungsbedarf mit
Fokus auf Aachen als „energieeffiziente Stadt“. Die Fern- sowie Nahwärme und -kälteversorgung sollte gesichert und
ausgebaut werden.
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Bebauungsplan Nr. 977
- Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg -
Erläuterungsbericht
Fassung vom 09.01.2017
Die vorliegende Planung kann aus den Zielsetzungen des Masterplanes Aachen*2030 abgeleitet werden.
Flächennutzungsplan 1980 sowie Vorentwurf Flächennutzungsplan Aachen*2030
Der Flächennutzungsplan 1980 zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung auf und ist seit dem 04.09.1985
uneingeschränkt gültig.
Im geltenden Flächennutzungsplan 1980 ist das Plangebiet als „Wohnbaufläche“
dargestellt. Die zentrale Spange ist als „Grünfläche“ dargestellt. Im östlichen Teil
ist zudem die Nutzung „Parkplatz“ abgebildet.
Der Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030
(Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mai 2014) übernimmt die
Darstellung „Wohnbaufläche“ im westlichen Teil des Plangebietes. Des Weiteren
ist die Darstellung einer „Grünfläche“ als „Parkanlage“ in zentraler Lage
vorgesehen, die zwischen den „Wohnbauflächen“ im Westen und dem
„Sondergebiet“ im Osten hindurchführt. Die Darstellung „Sondergebiet“ im
östlichen Plangebiet hat sich gegenüber dem Flächennutzungsplan von 1980
geändert.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 592. Der Bebauungsplan Nr. 592 setzt im westlichen Teil ein Baufenster mit Gebäuden mit
einer zulässigen Geschosshöhe von vier bzw. sechs Geschossen fest. Des Weiteren ist eine Fläche zur Errichtung
einer Tiefgarage festgesetzt. Zentrales Element ist eine festgesetzte Grünfläche, die das Plangebiet in zwei Hälften
aufteilt. Östlich dieser Grünfläche ist ein Baufenster festgesetzt, das eine Gebäudehöhe von sieben, neun und zwölf
Geschossen zulässt. Des Weiteren ist in diesem Abschnitt des gültigen Bebauungsplan Nr. 592 eine Fläche für
Stellplätze und Garagen festgesetzt. Im gültigen Bebauungsplan Nr. 592 sind ebenso zu erhaltende Bäume
eingetragen. Mit der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 592 soll die Nutzung allgemeines
Wohngebiet in Sondergebiet umgenutzt werden.
Verkehrliche Anbindung
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt jeweils für den Campus A und B über die Kullenhofstraße.
Die beiden Teilgebiete des Plangebietes werden über zwei Erschließungshöfe angefahren. Anordnung und Bedarf
an Stellplätzen wird in einem aufzustellenden Verkehrskonzept untersucht. Denkbar ist eine unterirdische
Abwicklung des Stellplatzbedarfes mit der Errichtung einer oder mehrerer Tiefgaragen, da die aktuell festgesetzte
Stellplatzfläche durch die Neuerrichtung des Verfügungsgebäudes überplant wird. Die gegenwärtig festgesetzte
Grünfläche und die im städtebaulichen Konzept beschriebene Grünspange dient Fußgängern und Radfahrern als
Verbindungsachse zwischen der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Philipp-Neri-Weg / Neuenhofer Weg im Süden
und dem Hauptgebäude des Universitätsklinikums im Norden.
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Bebauungsplan Nr. 977
- Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg -
Erläuterungsbericht
Fassung vom 09.01.2017
Bauweise
Die modulare Erweiterung des Plangebiets, beginnend mit dem Verfügungsgebäude, ermöglicht eine stufenweise
Entwicklung und Erneuerung des Gebietes. Die gegliederte Struktur und Bebauung der Gebäude entspricht dabei
den Anforderungen des Universitätsklinikums Aachen und den zukünftigen Nutzungen. Das Verfügungsgebäude
erzeugt einen städtebaulichen Akzent zwischen dem Bestandsklinikum im Norden und dem neu zu errichtenden
Parkhaus im Osten. Die geplanten Gebäudehöhen fügen sich in die benachbarte Wohnbebauung und die
benachbarten klinischen Nutzungen ein.
Weitere Bearbeitungsschritte
Im Zuge der weiteren Bearbeitung müssen die nachstehenden Themen geklärt werden:
Entwicklung eines Verkehrskonzeptes zu Verkehrserschließung und Stellplatzbedarf
Erarbeitung der notwendigen Gutachten (Verkehrsgutachten, Schallschutzgutachten,
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag etc.)
Auf dem Gelände befinden sich Bäume, die nicht erhalten bleiben können. Hier ist die Baumschutzsatzung
anzuwenden und entsprechender Ausgleich zu schaffen.
Fazit
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuenhofer Weg - wird die Errichtung eines
neuen Verfügungsgebäudes sowie weiterer Module für das Universitätsklinikum ermöglicht. Die Planung sieht eine
modulare und schrittweise Realisierung des städtebaulichen Konzeptes vor. Das Verfügungsgebäude ist der erste
Baustein bei der Realisierung der Gebäude. Die Bebauung orientiert sich in ihrer Höhenentwicklung an der
umgrenzenden Bebauung. Zentrales Element ist die Grünspange, die neben der Erholungsfunktion auch eine
Verbindungsfunktion für den Rad- und Fußverkehr zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und dem Hauptgebäude
des Universitätsklinikums innehat. Die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes klärt die Abwicklung des
Stellplatzbedarfes und der Erschließung.
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