AUSFERTIGUNG 1 ANLAGE 2 BLATT 1-10 VORENTWURF DER BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN "OBERROT-SÜD", geltend für den im ORTSTEIL SCHUTTERZELL DER GEMEINDE NEURIED, ORTENAUKREIS und den im ORTSTEIL KÜRZELL DER GEMEINDE MEISSENHEIM, ORTENAUKREIS gelegenen jeweiligen Teilbereich 1 Erforderlichkeit der Planaufstellung Der vorliegende Bebauungsplan überdeckt den Südbereich des Bebauungsplanes "Oberrot" der Gemeinde Neuried und erweitert die dort bestehende gewerbliche Fläche geringfügig (unter 25 m²) über die Gemeindegrenze hinaus auf die Gemarkung des Ortsteiles Kürzell der Gemeinde Meißenheim. Ergänzend werden private Grünflächen für Reitsport, Koppelbereiche, Wiesen, Hausgärten und Schutzgrün auf der Gemarkung Kürzell und private Grünfläche für Hausgärten auf der Gemarkung Schutterzell ausgewiesen. Der 2002 aufgestellte Bebauungsplan "Oberrot" der Gemeinde Neuried hatte im Wesentlichen den Zweck, die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedlung des im Ortsbereich von Kürzell ansässigen und dort störenden Gewerbebetriebes Kopf, Landmaschinen in die brachgefallenen Betriebsgebäude und -flächen des ehemaligen Betonwerks Pies zu schaffen. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Flächen sind plangemäß durch die Firma Kopf / Agrom für den dort betriebenen Landmaschinenhandel und Reparatur / Servicebereich in Form von großen Hallen und Fahrzeugaufstellbereichen, sowie ein angrenzendes Wohnhaus für den Betriebsinhaber / -leiter vollständig genutzt. Die Tochter des Betriebsinhabers Frau Sarah Kopf ist im Reitsport erfolgreich. Die Reitpferde werden auf den südlich des Betriebes gelegenen Wiesen Lgb.Nr. 3802 und 3803 der Gemarkung Kürzell gehalten. Angebaut an die südliche Betriebshalle wurde - weit überwiegend noch im bisherigen Gewerbegebiet - ein ca. 125 m² großer Pferdestall und nach Süden anschließend (bereits auf Gemarkung Kürzell) ein ca. 1.200 m² großer Reitplatz errichtet. Der Bebauungsplan ist notwendig um die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Grundlagen für die in Zusammenhang mit der Pferdehaltung und dem Reitsport stehenden Anlagen zu schaffen. Er dient grundsätzlich den gem. §1 (6) 3. BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere zu berücksichtigende Belangen von Sport, Freizeit und Erholung. Im Hinblick auf den Pflege- und Betreuungsbedarf der Pferde durch die hier unmittelbar angrenzend im Planbereich „Oberrot“ wohnende Reiterin, kommen andere Standorte nicht in Frage und stünden in geeigneter Form auch nicht zur Verfügung. Gleichzeitig lässt sich über die private der Pferdehaltung dienende Grünfläche eine Randeingrünung nach Süden schaffen, die sonst bei herkömmlicher Landwirtschaft nicht erzielbar wäre. Damit wird eine deutlich verbesserte Einbindung des bisherigen Betriebsgeländes nach Süden hin hergestellt und der jetzt harte Übergang von Halle zur freien ausgeräumten Landschaft optisch stark verbessert. Die Planung dient daher in besonderer Weise den nach §1 (6) 5. BauGB zu berücksichtigenden Belangen des Landschaftsbildes. Für das kleine Stallgebäude werden Innenflächen des bestehenden Bebauungsplanes genutzt. Der westlich angrenzende Hausgarten bleibt unverändert P:\15_Brenner\NR-B6\Texte\NR-B6.gemeinsame.beg.doc -2- erhalten. Er ist seit langer Zeit kleingartenähnlich mit Gartenschuppen genutzt. Die südlich angrenzenden der Pferdehaltung dienenden Flächen sind seit mehreren Jahren im Eigentum des nördlich angrenzenden Betriebes und nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Gleichwohl verfestigt die jetzige Planung den damit für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung entstehenden Flächenverlust. Eine Möglichkeit die hier im Außenbereich beanspruchte Fläche (ca. 0,75 ha) an einem Standort der Innenentwicklung alternativ umzusetzen besteht wegen der dargelegten engen Verknüpfung zwischen Betriebsstandort, Pferdehaltung und Reitsport nicht. In Abwägung mit den Belangen des Landschaftsbildes besteht die Notwendigkeit die hier bereits erfolgte Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche auch planerisch nachzuvollziehen. Da der Bebauungsplan sich über 2 Gemeindegebiete erstreckt, wird er als in sich selbständiger Bebauungsplan neu aufgestellt. 2 Ziele der Planaufstellung Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes sind im Wesentlichen folgende Ziele verbunden: a) Förderung des Reitsports b) Bauplanungsrechtliche Sicherung der Pferdehaltung am bisherigen Standort c) Bauplanungsrechtliche Sicherung eines Pferdestalles d) Verbesserung der Einbindung des Gesamtareals Gewerbebetrieb / Pferdehaltung in die Landschaft e) Naturschutzfachliche Aufwertung der linksseitigen Uferzone der Unditz 3 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt unmittelbar südlich angrenzend an den vorhandenen Betrieb und überlagert den zugehörigen Bebauungsplan „Oberrot“ in einer kleinen Teilfläche. Es liegt beidseits der Gemarkungsgrenze von Neuried und Kürzell in ca. 440 m Entfernung zur Ortslage Schutterzell und in ca. 1.020 m Entfernung zur Ortslage Kürzell. Es erstreckt sich zwischen Unditz im Südosten und der Kreisstraße K 5367 im Nordosten in einer Länge von ca. 187 m und einer Tiefe in Querrichtung von 45 m bis 59 m. Die Erschließung erfolgt aus dem Betriebsgelände heraus über die Kreisstraße. Das Gelände ist weitgehend eben und in Form von Hausgärten, Wiese, Koppel und Reitplatz mit Pferdestall genutzt. Die vorherige Nutzung war im Wesentlichen Hausgarten und Grünland. Die umgebenden Flächen sind an 3 Seiten landwirtschaftlich in Form von Acker und Grünlandflächen genutzt, unterbrochen vom Gewässerverlauf der Unditz und der K 5367. Nach Nordosten hin schließt sich Gewerbegebiet an, das wiederum umgeben ist von landwirtschaftlichen Flächen bzw. an die Unditz angrenzt. Der Planbereich umfasst, von kleinen Teilflächen des Gewerbegebietes „Oberrot“ und der Kreisstraße abgesehen, nur drei Flurstücke. Davon liegen die Grundstücke Lgb.Nr. 3802 und 3803 auf Gemarkung Kürzell und das Grund- P:\15_Brenner\NR-B6\Texte\NR-B6.gemeinsame.beg.doc -3- stück Lgb.Nr. 2601 auf Gemarkung Schutterzell. 4 Regionalplan Im bisher noch gültigen Regionalplan 1995 ist der Gesamtbereich von Osten her kommend bis zur Kreisstraße K 5367 als Regionaler Grünzug ausgewiesen. Das Gewerbegebiet Oberrot ist nicht dargestellt. Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung „Oberrot“ für die seit 1959 gewerblich genutzte Fläche (ursprünglich Betonwerk) ist vermutlich eine Ausformung der Grünzuggrenze vorgenommen worden, die inhaltlich die vorliegende Planung mit abdeckt. Demgemäß ist in der Fortschreibung des Regionalplanes (Fassung zum Satzungsbeschluss vom 08.12.2016) der Planbereich nicht mehr im Regionalen Grünzug gelegen. Weiterhin weist der Regionalplan 1995 für den Planbereich die Lage im regionalen Grundwasserschonbereich aus. Auch diese Darstellung ist in der Fortschreibung des Regionalplanes für den Planbereich entfallen. Neu für den Planbereich ist in der Fortschreibung des Regionalplanes die Ausweisung eines Vorranggebietes für den Hochwasserschutz mit Ausnahmevorbehalt. Aufgrund der für den Planbereich vorliegenden vertiefenden Hochwasserkartierung ist das Gebiet jedoch von Hochwasserereignissen mit 100jährlicher Wiederkehr (HQ100) nicht betroffen, so dass hier der Ausnahmevorbehalt greift. Inhaltlich besteht somit kein Widerspruch zu dem übergeordneten raumordnerischen Zielen. 5 Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan der beteiligten Gemeinden Die Abgrenzung und die vorgesehene Nutzung des Bebauungsplanes entsprechen den Ausweisungen der Flächennutzungspläne sowohl der Gemeinde Neuried wie der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwanau-Meißenheim. Das geringfügige Hineinragen (max. 2,5 m auf max. 11 m Länge) des auf Neurieder Seite ausgeformten Gewerbegebietes in die Gemarkung Kürzell hinein, ist der orthogonalen baulichen Ausformung bei gleichzeitig schräg verlaufender Gemarkungsgrenze geschuldet. Eine entsprechende Darstellung scheidet wegen mangelnder Darstellbarkeit im Flächennutzungsplan aus. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt bzw. mit diesem identisch. 6 Verfahren Der Bebauungsplan wird inhaltlich über beide Gemeindegebiete hinweg einheitlich erstellt. Nur so ist gewährleistet, dass die gewollten planerischen Inhalte noch ablesbar bleiben. Die Gremien der Gemeinden Neuried und Meißenheim beschließen dann jeweils separat über die ihr Hoheitsgebiet betreffenden Planinhalte auf der Basis des vorgenannten Gesamtplanes, der die Darstellung der jeweils benachbarten Gemarkung / Gemeinde mit beinhaltet. Auf einen zeitund verfahrensaufwendigen Gemarkungstausch kann daher verzichtet werden. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan im Sinne von §30 (3) BauGB im herkömmlichen Verfahren mit zweistufiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden aufgestellt. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan P:\15_Brenner\NR-B6\Texte\NR-B6.gemeinsame.beg.doc -4- wird der überlagerte Teil des Bebauungsplanes „Oberrot“ geändert. 7 Verknüpfungen zwischen bestehendem B-Plan „Oberrot“ und neuem B-Plan „Oberrot-Süd“ Da der vorliegende Bebauungsplan „Oberrot-Süd“ sich nicht auf das Hoheitsgebiet der Gemeinde Neuried beschränkt, scheidet eine Deckblattänderung des Bebauungsplanes „Oberrot“ der Gemeinde Neuried aus. Zu diesem Plan bestehen jedoch enge inhaltliche Verknüpfungen. Die wichtigsten sind im Folgenden benannt. 7.1 Gewerbegebiet, überbaubare Fläche und Grundflächenzahl Das im Bebauungsplan „Oberrot“ bis zum Südrand des Geltungsbereiches reichende Gewerbegebiet wird beschränkt auf das dort bereits erstellte Gebäude nahtlos nach Süden erweitert. In gleicher Weise wird mit der überbaubaren Fläche verfahren, dabei sind Gewerbegebiet und überbaubare Fläche identisch. Die festgesetzte Grundflächenzahl bezieht sich auf das gesamte Gewerbegebiet Oberrot / Oberrot-Süd. Die überbaubare Fläche zwischen beiden Bebauungsplänen geht nahtlos ineinander über. Der weitere Verlauf der Baugrenze im angrenzenden Bebauungsplan ist nachrichtlich im „Zeichnerischen Teil“ zum besseren Verständnis aufgenommen. Eine allseits geschlossene überbaubare Fläche ergibt sich insoweit aus der Zusammenschau der Bebauungspläne. Die Abstandsflächen für die kleine gewerbliche Erweiterungsfläche liegen nach Norden und Osten auf den gewerblichen Bauflächen des bisherigen Bebauungsplanes „Oberrot“, nach Süden und Westen kommen sie auf die im vorliegenden Bebauungsplan „Oberrot-Süd“ dargestellten privaten Grünfläche zu lie- P:\15_Brenner\NR-B6\Texte\NR-B6.gemeinsame.beg.doc -5- gen. Dort sind außer Nebenanlagen keine Gebäude zulässig und keine weiteren überbaubaren Flächen dargestellt. Ob das Erfordernis einer zusätzlichen dinglichen Sicherung besteht, bleibt dem bauordnungsrechtlichen Verfahren vorbehalten. 7.2 Erschließung Die Erschließung von gewerblicher Erweiterungsfläche und Reitplatz, sowie der weiter nach Osten angrenzenden privaten Grünfläche, erfolgt aus dem nördlich angrenzenden Bebauungsplanbereich „Oberrot“ heraus. Die an die Kreisstraße K 5367 angrenzende private Grünfläche mit dem näheren Nutzungszweck Hausgarten, Wiese und Koppel, werden wie bisher auch von der Kürzeller Straße (K 5367) her erschlossen. 7.3 Gewässerrandstreifen Der im Bebauungsplan „Oberrot“ mit 5 m Abstand zur Unditz festgesetzte Gewässerrandstreifen, wird entsprechend dem örtlichen Bestand an dem mit Hecke umgrenzten Hausgartenbereich nach Süden mit 5 m Breite fortgesetzt und im anschließenden Schutzgrün auf 10 m Breite erweitert, analog der im Außenbereich vorgesehenen Regelbreite. 8 Nutzung Bis auf eine kleine rund 125 m² große gewerbliche Erweiterungsfläche, ist der Gesamtbereich als private Grünfläche für im Wesentlichen Pferdehaltung, Reitsport und Hausgärten festgesetzt. Städtebaulich ist hier eine Pufferung zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet „Oberrot“ und der freien Feldflur gewollt. 9 Verkehrliche Erschließung Die Nutzungen mit nennenswertem Verkehrsaufkommen (gewerbliche Baufläche, Reitplatz), werden über das bestehende Gewerbegebiet „Oberrot“ bzw. über das dortige Betriebsgelände erschlossen. Der westliche kleingartenähnliche Hausgarten und die ebenfalls an die Kreisstraße angrenzende Weide- und Koppelfläche, werden weiterhin an die Kreisstraße angebunden, die Zufahrt wird wie bestehend an der gemeinsamen Grenze zusammengefasst und hat den Charakter einer Wiesenzufahrt. 10 Ver- und Entsorgung Die gewerbliche Erweiterungsfläche wird an das bestehende Gewerbegebiet angebunden und von dort ver- und entsorgt. Die übrigen Grünflächen weisen keinen nennenswerten Ver- oder Entsorgungsbedarf auf. Die Entwässerung von etwaigen befestigten Flächen erfolgt durch entsprechende wasserdurchlässige Oberflächenbeläge bzw. durch Einleitung von Überschusswasser in die angrenzenden Grünflächen. P:\15_Brenner\NR-B6\Texte\NR-B6.gemeinsame.beg.doc -6- 11 Boden Archäologische Kulturdenkmale sind im Planbereich nicht kartiert. Kriegsereignisse, die auf im Boden verbleibende Kampfmittel schließen lassen, sind nicht bekannt. Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit landwirtschaftlich genutzt. Die weit zurückreichende Gewerbenutzung der nördlichen Anschlussfläche hat sich nicht in diesen Bereich erstreckt. Eine Altlastverdachtsfläche liegt hier nicht vor. 12 Begrünung Zur Unterstützung der unter Ziffer 8 beschriebenen Pufferung zwischen Gewerbegebiet und freier Feldflur ist eine Randeingrünung durch eine Baumreihe entlang des westlichen und südlichen Gebietsrandes vorgesehen. Am östlichen Gebietsrand entlang der Unditz übernimmt das Schutzgrün diese Funktion im Rahmen der hier weiter ausdifferenzierten Uferaufwertung. 13 Planungsrechtliche Festsetzungen 13.1 Gewerbegebiet Die kleine Gewerbegebietsausweisung stellt eine unmittelbare Fortsetzung der nördlichen Gewerbegebietsausweisung „Oberrot“ dar. Die Nutzungsausweisung ist demgemäß unmittelbar übernommen, wobei der bislang unter Nebenanlagen getroffene Ausschluss von Fremdwerbung jetzt direkt bei den unzulässigen Nutzungen im Gewerbegebiet aufgeführt ist. 13.2 Private Grünflächen Die Aufteilung der einzelnen Nutzungsbereiche folgt dem hier zwischenzeitlich realisierten Bestand. Untergeordnete Gebäude (z.B. Gartenhäuser, Geräteschuppen u.ä.) werden in eng begrenztem Umfang, orientiert am Bestand, ergänzend zugelassen. Lediglich der Bereich mit der Zweckbestimmung „Schutzgrün“ bedarf einer umfänglichen Anpassung an die hier beabsichtigte Aufwertung für Natur, Boden und Landschaft. Die zu treffenden Einzelmaßnahmen werden in der späteren Offenlagefassung ergänzt. 13.3 Nebenanlagen Die Höhenbegrenzung für Funk- und Sendemasten im Gewerbegebiet folgt der bisherigen Begrenzung im Bebauungsplan „Oberrot“. Auf den privaten Grünflächen bedürfen sie keiner weiteren Festsetzung, dort sind sie vom Grundsatz her unzulässig. Diese Anlagen sind Fremdkörper in Grünflächen und würden die mit den Grünflächen angestrebte Einbindung des bisherigen Gewerbegebietes in die Landschaft empfindlich stören. Weiterhin sind Nebenanlagen in den privaten Grünflächen auf den Nutzungszweck der jeweiligen Teilfläche beschränkt und Gebäude im Bereich der Wiese / Pferdekoppel ausgeschlossen. Die getroffenen Einschränkungen sollen die P:\15_Brenner\NR-B6\Texte\NR-B6.gemeinsame.beg.doc -7- angestrebte landschaftliche Einbindung unterstützen. 13.4 Maß der Nutzung Die für die kleine Gewerbefläche getroffenen Nutzungsausweisungen sind identisch mit den entsprechenden Festsetzungen im benachbarten Gewerbegebiet „Oberrot“. Die Erweiterung ist dabei wie ein Teil des Gesamtbereiches Oberrot / Oberrot-Süd zu werten, ähnlich einer Vereinigungsbaulast. 13.5 Höhe der baulichen Anlagen Die maximal zulässigen Gebäudehöhen sind abweichend vom benachbarten Bebauungsplan „Oberrot“ nunmehr direkt auf das dortige Geländeniveau und nicht mehr auf die Sockelhöhe bezogen, da auf die Festsetzung einer hier städtebaulich wenig relevanten Sockelhöhe verzichtet wird. Da die übrigen Höhenbezüge übernommen sind, ergibt sich im Verhältnis zum bestehenden Bebauungsplan eine gewollte leichte Abstaffelung der maximalen Gebäudehöhen am Gewerbegebietsrand. 13.6 Bauweise Die Bauweise ist ebenfalls vom nördlichen Planbereich übernommen. Zu berücksichtigen war der unmittelbare Anbau zwischen altem Planbereich und neuem Planbereich, so dass die in der offenen Bauweise vorliegende Längenbeschränkung nicht einzuhalten ist. Die im alten wie im neuen Plan ausgewiesenen Baufelder stellen jedoch angemessene Beschränkungen sicher. 13.7 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubare Grundstücksfläche ist eng auf das eigentliche Stallgebäude begrenzt. Die Abstandsflächen liegen bereits zu großen Teilen auf der privaten Grünfläche. Als nicht überbaubare Flächen sind hier auch die privaten Grünflächen betrachtet und entsprechende Regelungen getroffen. Diese zielen darauf, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässigen Anlagen einzugrenzen auf Nebenanlagen, die dem jeweiligen besonderen Nutzungszweck entsprechen. Hinzutreten im vergleichsweise stärker baulich genutzten Bereich der Haus- und Nutzgärten und des Reitplatzes Kleingebäude wie z.B. Schuppen oder Unterstände, sowie erdgleiche Anlagen wie Vorplätze o.ä.. Ergänzende erdgleiche Anlagen (z.B. Zufahrten) sind auch im Wiesen / Koppelbereich zugelassen. Auch diese Differenzierungen sollen die landschaftliche Einbindung unterstützen. 13.8 Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten Garagen und Stellplätze sind dem Nutzungszweck von Grünflächen fremd und werden daher auf das Gewerbegebiet beschränkt. Ihre Zufahrt soll ausschließlich über das Gewerbegebiet Oberrot / Oberrot-Süd erfolgen, unter Nutzung der im nördlichen Bebauungsplan großzügig angelegten Einfahrt von der K 5367. P:\15_Brenner\NR-B6\Texte\NR-B6.gemeinsame.beg.doc -8- 13.9 Anschluss der Grundstücke an die K 5367 Die notwendigen Grundstückszufahrten zur K 5367 werden zusammengefasst und auf die Bewirtschaftung der direkt angrenzenden Grundstücke begrenzt. Damit wird bewirkt, dass die verkehrliche Situation der klassifizierten Straße unverändert bleibt. 13.10 Führung von Versorgungsleitungen Um die Einbindung des Plangebietes in die Landschaft zu gewährleisten, werden Freileitungen ausgeschlossen. 13.11 Mit Leitungsrecht zu belastende Flächen Für den entlang der Unditz geführten Hauptsammler, der das Schmutzwasser des Ortsteils Kürzell und im weiteren Verlauf das Schmutzwasser vom Ortsteil Schutterzell der Verbandskläranlage Friesenheim zuführt, ist ein 3 m breites Leitungsrecht im Plangebiet dargestellt. Entsprechende Dienstbarkeiten sind, soweit nicht bereits geschehen, einzutragen. 13.12 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Aus wasserrechtlichen wie gewässerökologischen Gründen wird entsprechend der hier gegebenen örtlichen Situation ein Gewässerrandstreifen im Norden anschließend an den Gewässerrandstreifen des Plangebietes „Oberrot“ mit zunächst 5 m vorgesehen und nach Süden auf 10 m - entsprechend der Regelbreite im Außenbereich - erweitert. Die Festsetzung entspricht den wasserrechtlichen Anforderungen. Darüber hinaus ist aus Gewässerunterhaltungsgründen und zur Sicherung einer schnellen Gewässerzugänglichkeit bei Hochwasser eine Längszugänglichkeit festgesetzt. Weiterhin sind Bestimmungen zur Reduzierung der Flächenversiegelung und zum Schutz des Grundwassers und Bodens vor Schadstoffeintrag aus Metalldächern getroffen. 13.13 Pflanzgebote Die Darlegungen erfolgen in der späteren Offenlagefassung. 14 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 14.1 Dächer Die Vorschriften entsprechen den im bestehenden Bebauungsplan „Oberrot“ getroffenen Regelungen und dienen der Angleichung der zusätzlichen Bebauung an den Bestand. 14.2 Werbeanlagen Auch hier sind die Regelungen des Nachbarbebauungsplanes „Oberrot“ im We- P:\15_Brenner\NR-B6\Texte\NR-B6.gemeinsame.beg.doc -9- sentlichen übernommen, die darauf zielen aufdringliche Werbung im landschaftlich exponiert gelegenen Gewerbegebiet zu vermeiden. Wegen der mangelnden Bestimmtheit wurde auf eine allgemeine Anpassungsbestimmung im neuen Plan verzichtet. Weiterhin wird die maximale Werbeanlagenhöhe auf die zulässige Traufhöhe anstelle der Fassadenhöhe bezogen und damit präzisiert. 14.3 Einfriedungen Da es sich bei den Plangebieten Oberrot und Oberrot-Süd inhaltlich um einen Gesamtbereich handelt, sind die Bestimmungen zu den Einfriedungen inhaltlich übernommen. 15 Klimaschutz Klimabezogene Überlegungen spielen für den vorliegenden Bebauungsplan eine untergeordnete Rolle, da es sich weit überwiegend um Grünflächen handelt. Die kleine gewerbliche Ergänzungsfläche ist so ausgerichtet, dass die Nutzung der Sonnenenergie ungehindert möglich ist. Weiterhin dienen die vor allem aus Gründen einer verbesserten Einbindung des Gesamtbereiches Oberrot / Oberrot-Süd getroffenen Bepflanzungsfestsetzungen durch die damit bewirkte Verschattung ebenfalls dem Klimaschutz. 16 Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltbericht Der Bebauungsplan setzt Gewerbegebiet mit einer maximal zulässigen Grundfläche im Sinne des §19 (2) BauNVO von zusätzlich maximal 65 m² fest. Vorhaben der in Anlage 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzt (UVPG) genannten Art und Größe werden mit dem vorliegenden Bebauungsplan auch unter Einschluss des Flächenwertes des Nachbarbebauungsplanes (Grundfläche dort max. 10.050 m²) nicht vorbereitet. Die Bewertung der Schutzgüter und die zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen werden im eigenständigen Umweltbericht dargelegt. 17 Städtebauliche Daten Gewerbegebiet private Grünfläche Verkehrsfläche mit Verkehrsgrün Geltungsbereich 18 0,013 ha 0,860 ha 0,063 ha 0,936 ha 1,39 % 91,88 % 6,73 % 100,00 % Kosten und Finanzierung Durch die Realisierung des Bebauungsplanes entstehen den beiden beteiligten Gemeinden keine Kosten. Weiterhin hat sich der Antragssteller im städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wie der Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet. P:\15_Brenner\NR-B6\Texte\NR-B6.gemeinsame.beg.doc - 10 - 19 Beabsichtigte Maßnahmen Der Bebauungsplan soll gegebenenfalls die rechtliche Grundlage bilden für die: Grenzregelung, Bebauung, Ausgleichsmaßnahmen, Festlegung von Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne von §1a BauGB auch außerhalb des Planbereiches. Freiburg, den 01. Februar 2017 Neuried/Meißenheim, den 01. Februar 2017 ...................................................... Der Planer ...................................................................... Der Bürgermeister KORNELIUS BRENNER Diplomingenieur, Freier Architekt und Stadtplaner Engesserstr. 4a, 79108 Freiburg P:\15_Brenner\NR-B6\Texte\NR-B6.gemeinsame.beg.doc