Bezirksamt Wandsbek Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung 10.02.2017 428 81 - 3032 Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bramfeld 70 (Mützendorpsteed) Grobabstimmung der Planinhalte Vorbemerkung Der Bebauungsplan soll im Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Umweltbericht und Umweltprüfung aufgestellt werden. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren zur Innenentwicklung liegen grundsätzlich vor, da der Bebauungsplan der Nachverdichtung im Innenbereich dient und weniger als 20.000 m² Grundfläche festsetzen wird. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden. Das Vorhabengebiet ist identisch mit dem Plangebiet. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt und ein Durchführungsvertrag geschlossen. 1 Lage und Grenzen des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Stadtteil Bramfeld im Bezirk Wandsbek, östlich der Bramfelder Chaussee. Es umfasst die Flurstücke 1673, 4803 sowie einen etwa 3 m breiten Streifen der Flurstücke 8004 und 8005 in der Gemarkung Bramfeld. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordostgrenze der Flurstücke 4803 und 1673Mützendorpsteed – über die Flurstück 8005 und 8004, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 1673 – Südwest-, Südost-, Nordwest- und Nordostgrenzen des Flurstücks 4803 der Gemarkung Bramfeld. Aufgrund der relativ großen Grundstückstiefen entlang des Hildeboldtweges ist es darüber hinaus denkbar, auch Teilflächen dieser Grundstücke in das Plangebiet mit einzubeziehen, um dort weitere Bebauungsmöglichkeiten zu schaffen. Sollte dieses als Wunsch im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bestätigt werden, würde das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bramfeld 70 für das weitere Verfahren um die entsprechenden Grundstücksteile als Arrondierungsflächen erweitert werden. 2 Zweck und Bedeutung der Planaufstellung Für den derzeit zum Teil gärtnerisch als Grabeland genutzten Blockinnenbereich zwischen Mützendorpsteed im Osten, Trittauer Amtsweg im Süden, Bramfelder Chaussee im Westen und Hildeboldtweg im Norden bestehen Überlegungen für eine wohnbauliche Nutzung. Die Planungsgesellschaft Holzbau mbH (PGH) beabsichtigt zusammen mit der FeWa Grundstücksgesellschaft GmbH & Co.KG hier die Errichtung mehrerer Gebäude im geförderten Wohnungsbau. Das Bebauungskonzept sieht die Anordnung mehrerer kompakter Baukörper parallel zur südlichen Grundstücksgrenze vor. Diese werden von Norden her erschlossen, verfügen demnach über nach Süden orientierte Freibereiche. Über das Vorhabengebiet 1 soll eine öffentlich zugängliche Wegeverbindung vom Mützendorpsteed zur Bramfelder Chaussee geführt werden. Die Gebäude sind mit jeweils drei Geschossen plus Staffelgeschoss geplant. Die Gestaltung der Baukörper soll mit Klinkerfassaden und begrünten Flachdächern erfolgen. Die Gebäude sollen dem Energieeffizienzstandard KfW 40 entsprechen und sämtliche obere Dachflächen mit Photovoltaikanlagen belegt werden. Insgesamt sind gemäß Entwurf des Funktionsplans etwa 64 geförderte Wohneinheiten möglich. Die Erschließung soll von der Straße Mützendorpsteed her erfolgen. Hierzu muss der vorhandene Pfeifenstiel des Flurstücks 1673 nach Süden auf die Flurstücke 8004 und 8005 verbreitert werden, um eine ausreichend dimensionierte öffentliche Erschließungsstraße realisieren zu können, an der auch öffentliche Stellplätze angeordnet werden. Die neue öffentliche Erschließungsstraße endet innerhalb des Plangebiets mit einer Wendekehre. Sie soll künftig neben der Erschließung der Wohnungsneubauten auch die Erschließung der rückwärtigen privaten Stellplätze der Nachbarbebauung Mützendorpsteed 35-37 übernehmen, die bisher über eine private Zufahrt erfolgt. Die genaue Ausgestaltung der Erschließungsstraße und der öffentlichen Stellplätze ist im Verlauf des Verfahrens noch festzulegen. Die etwa 50 privaten Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. 3 Inhalt des Bebauungsplans Der Bebauungsplan soll das Plangebiet größtenteils als Wohngebiet festsetzen. Einzelheiten zu neben dem Wohnen allgemein oder ausnahmsweise zulässigen bzw. zu nicht zulässigen Nutzungen werden im weiteren Verfahren festgelegt. Die überbaubaren Grundstückflächen sollen mit Baugrenzen festgesetzt werden. Die Zahl der Vollgeschosse soll auf drei plus Staffelgeschoss (als Nichtvollgeschoss) begrenzt werden. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird vorhabenbezogen im weiteren Verfahren festgelegt. Die Erschließung mit den öffentlichen Besucherstellplätzen und der Wendekehre soll als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Im weiteren Verfahren sollen ggf. Festsetzungen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen nach § 9 (1) Nr. 25a) BauGB sowie zu Anpflanzungen und Begrünungen getroffen werden. Die im Landschaftsprogramm vorgesehene "grüne Wegeverbindung" könnte ggf. über ein Gehrecht gesichert werden. 4 Gegenwärtige Nutzungen / Bestand Die heutige Freifläche befindet sich zum Teil im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Eine private Teilfläche im Osten wurde zwischenzeitlich durch die PGH GmbH erworben, mit dem Ziel, auf dieser und der derzeit städtischen Fläche geförderten Wohnungsbau zu errichten. Dazu ist das städtische Flurstück noch an den Vorhabenträger zu veräußern. Die Flächen im Plangebiet werden derzeit teilweise durch Anwohner angrenzender Grundstücke als Grabe- bzw. Gartenland genutzt. Aufgrund der extensiven Nutzung hat sich ein nicht unerheblicher Gehölzbestand (Sträucher und Bäume) entwickelt, der allerdings ungepflegt und daher weitgehend wenig erhaltungsfähig bzw. -würdig ist. 2 Die Teilflächen der Flurstücke 8004 und 8005, die in den Bebauungsplan mit einbezogen werden, dienen heute als private Zufahrt zu den rückwärtigen Parkplätzen und Garagen für die südlich an den Pfeifenstiel angrenzende Wohnbebauung und sind größtenteils gepflastert. An der Straße Mützendorpsteed befinden sich derzeit ausschließlich Wohnnutzungen. Entlang des Trittauer Amtsweges herrschen das Wohnen nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen vor. Darüber hinaus sind am Trittauer Amtsweg einzelne Wohngebäude vorhanden. Die Bramfelder Chaussee zeichnet sich durch ein Nebeneinander verschiedener Einzelhandels-, gewerblicher und Wohnnutzungen aus. Auf der nördlichen Seite des Hildeboldtweges, der überwiegend von kleinteiliger Wohnbebauung geprägt wird, befindet sich eine Seniorenpflegeeinrichtung. 5 Festsetzungen in verbindlichen Plänen Der Bebauungsplan Bramfeld 23 vom 14. März 1966 setzt den weit überwiegenden Teil des Plangebiets als öffentliche Grünfläche fest. Die Teilflächen der Flurstücke 8004 und 8005 sind als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die umgebenden Flächen entlang des Hildeboldtweges, der Straße Mützendorpsteed und der Bramfelder Chaussee sind als allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Südlich grenzt an das Plangebiet Gewerbegebiet entlang des Trittauer Amtsweges an. Südlich des Trittauer Amtsweges schließt ein reines Wohngebiet an. 6 Darstellung im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm 6.1 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt für das Plangebiet "Wohnbaufläche“ dar. 6.2 Landschaftsprogramm mit Karte Arten- und Biotopschutz Das Landschaftsprogramm stellt für das Plangebiet das Milieu "gartenbezogenes Wohnen" dar. Die Flächen westlich des Plangebiets, an der Bramfelder Chaussee, sind als Milieu "verdichteter Stadtraum" dargestellt. Durch das Plangebiet verläuft darüber hinaus eine "grüne Wegeverbindung", die insgesamt den Bramfelder See mit dem Teich südlich des Friedhofes Bramfeld verbindet. 6.3 Abweichungen vom Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Für den Flächennutzungsplan besteht kein Änderungsbedarf. Ggf. Berichtigungsbedarfe im Landschaftsprogramm sind im Rahmen der Grobabstimmung zu klären. 7 Fachuntersuchungen und Gutachten Es liegen bisher folgende Gutachten / Untersuchungen vor: - Baumerfassung und -bewertung Folgende Gutachten / Untersuchungen sind vorgesehen: - artenschutzfachliche Potentialanalyse - Freiraumplanung - Oberflächenentwässerungskonzept - verkehrstechnische Stellungnahme 3 - schalltechnische Untersuchung zu Lärmimmissionen durch die südlich angrenzenden gewerblichen Nutzungen 8 Etwaige planstörende Bauabsichten Zurzeit sind keine planstörenden Bauabsichten bekannt. 9 Auswirkungen der Planung Mit der vorliegenden Planung wird die Möglichkeit zur Schaffung neuer Wohnbaupotenziale eröffnet. Die Bedeutung des Bezirks Wandsbek als Wohnstandort wird gestärkt und ein Beitrag zur Deckung des bestehenden Wohnraumbedarfs geleistet. Durch die Nutzung einer bisherigen Grünfläche gehen gärtnerisch genutzte Freiflächen im Blockinnenbereich verloren. Der umfangreiche, ungepflegte Gehölzbestand muss größtenteils entfernt werden. Die Ziel- und Quellverkehre der Wohnbebauung führen zu einer Verkehrszunahme auf der Straße Mützendorpsteed sowie den angrenzenden Straßen. Die im Landschaftsprogramm vorgesehene grüne Wegeverbindung kann im Rahmen der Umsetzung der Planung hergestellt werden. Die bisher privat genutzten Grünflächen werden teilweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 10 Realisierung der Planung Die Planung soll zeitnah umgesetzt werden. Fristen hierzu werden im Durchführungsvertrag geregelt. 11 Flächenangaben Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt etwa 10.000 m2. Die genaue Verteilung von Flächen für Allgemeines Wohngebiet und für öffentliche Straßenverkehrsfläche wird im weiteren Verfahren nach Vorlage eines Bebauungsplan-Entwurfs ermittelt. 12 Besondere Diskussionspunkte • Plangebietsabgrenzung • Verkehrssituation auf dem Mützendorpsteed • Gutachtenbedarf und -umfang • Bedarf einer Verkehrslärmuntersuchung • Anpassungsbedarf Landschaftsprogramm 4