E N E RG I EAU SWE I S,u, wohnsebäude gemäß clen §§ 16 ff. Energieeinsparuerordnung (EnEV) Gültis bis 2C.10.2019 Gebäude Gebäudeiyp A r{rac ea Altbau Finfamilienhaus Hubertusweg 82184, 57A72 Siegen Gebäudeteil 09-ü47 Hubertusweg 82-84 Baujahr Gebäude 't934 Gebäudefoto (freiwillig) 934 Baujahr Anlagentechnik 1 AnzahlWohnungen 12 Gebäudenutzfläche (Ar) 438.9 Anlass der Ausstellung des Energieausweises ,,. m2 Neubau Vermietung I y'Modernisierung Verkauf Sonstiges (freiwillig) (Anderung I Enveiterurng) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energi*bedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbraucirs er*rittelt:.v*r*en. Als Bezugsfläche dient di§ energetische Gebäudenutzfiäche nach der EnEV. cl!* sich in d*r R*gei vsri clefi ailgen':einen Wchnfläch*nangarcen unterscheidet. Die angegebenen Vergieichswerte sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen siehe Seite 4). * ../ Der Energieausweis wurde ai*: cer Grundiage vcn Serechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnrsse sind auf Seite 2 dargesieiii. Zusätziiche lnformationen zum Verbra*ch sinri freir-;rilig. , Der Energieaus*,eis -',vur*e aiif Cer Grundlage von Ausweriungen des En*rgieverbrauchs ersteiii Die frgebnisse sind auf Seite 3 dargesteilt, 1* Datenerhebung BedarfAlerbrauch durch vf rtgenrumer -. Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche lnformationen zur energetrschen Qualität beigefugt (freilvillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der lnformation. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte WohnEebäude oder den aben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausr,veis ist iediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermögiichen. Dipl.-lng. Thomas Schuppener ims lngenieurgemeinschaft Schlachthausstrasse 7 57072 Siegen E N E RG EAU §WE I l§,u.. wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEVi Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 Energiebedarf E ndenergiebedaff ft 36.7 kgt(m'?.a) 145"4 kWh/(m'?a) \-'j 1 Cor-Emissionen 1) 50 200 250 >400 400 300 162.7 kWh/(m'?a) P ri m ä re n e rg iebeda rf "Gesamte nerg ieeffizienz" Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV Primärenerqiebedarf Enerüetische Qualität der Gebäudehülle 162.7 140.8 GebäuCe Ist-Wert En 2) EV-Aniorderu n gs.wert Endenerg iebedarf krühiinr;a) Gebäude lst-VJerl k'rvhi(nr,a) EnEV-Anforcjerungswert H. '!.031 4.773 H=' wim,K) w(nr'?K) ,,Normverbrauch" Jähriicher Endenergiebedarf in kWhrim:al für Energieträger Herzung Warmwasser Gesafit in kWhi(rn:ä) Hrifsger'äte 3) 143 7 1.7 Strom- Sonstige Angaben Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme nach i 5 EnEV vor BaLrbeginn geprüft Alternative Energieversofgungssysteme werden genutzt für: Heiaung Luftung g{ .. Wannwasse;Kühiung Lüftungskonzept Verg leichswerte Endenerg iebeda €?6if;ar*,,,,..,r',,,,' 0 50 100 150 Fensterlüftung >400 :r${il'i;i;6silifl", ,,.lii-i§§W § +''§ s".s ;ti §.n *'.s .t-i ."s si i o# §§ §..- o.:i f. §§ .§ i.§o -- {t ^§ s Schachtlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückger,vinnung r ,.:,.i:. zaD 250 300 350 400 Die Lüftung erfolgt durch: f rf ,-.'§ -r .' ,t.u* -tt §--" +o§-' *',,u ö --Ö iiJf LüftungsanlagenritWärmerückgewinnung o) Erlä uteru ngen zum Berechn ungsverfahren Das ver*endete Berechnungsvei-lah:'en jst dlrch d:e Energ;eeinsparr,erordnung vorgegeben. lnsbesoncere wegen standardislefie!" Randbediitgungen erlauben ci!e angegebenen !n'/erte keine Rückschllisse auf den iatsächiicher Ener"gie;rer.l:raucl.r Die aLisge.,viesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Queciratn:eter Gebäudenutzfläche iA",). ') 2i freiwillige Angabe nur in den Fällen des Neubaus und der fulodernisierung auszufüllen 3) J) ggf einschließiich EFH - Kühlr-rng Einfarnilie*häuser. fu1FH - Mehrfamriienhduser E N E RG I EAU SWE I§,u,, wohngebäude genräß Cen §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEVt Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes ne rg i everbra uc hs ken E nwert 250 240 150 Energieverbrauch für 3 Warmwasser: _l enthalten >400 300 nicht enthalten Das Gebäude wird auch gekühit, der typische Energieverbrauch fur Kühiung beträgt bei zeitgemäßen Geräten etwa 6 kWh je m'?Gebäudenutzfläche und Jahr und ist im Energieverbrauchskennrvert nicht enthalten. Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser Abrech r ungsze itreLrm Energieträger Energieverbr"auchskennwert in k\tVh/(m'.a iieitllch lere;*igi. kl!maberein;gtl Anteil Warnrwasser Brennstcffmenge Ikwh] Heizüng lkwhl \,Yarmwasser- ) Kennwert Durchschnitt Vergleichswerte Endenerg iebedarf ffi 050 ffi f,f §§ *,+ a< qe{(' - '+s*lütr' ::.t:::S=ffiif§db 100 150 200 250 300 350 400 -1 >400 i!:.: §.1i{§-1ii&1i/ .::,:ffi#.F C "§$- ---*- *t*' "nd *§§ §"*"§- -s^$ -t:t 1L- {ä§ § -{.+*§ "§ s#^§0 äd-§" "s§ t:"Y "$§ Dre m odei lhaft errnittelten Vei-gieichs'!.Jerte [:eziehe r sich HeizLtng !r.rJ auf Gebäuie. in cenen die Wärite für Vfarn:rvasser ciurch Heiakessel ^^^r-lrl uEStElit .. .-^. .!'il u inr Gebäude berei! äoil eir Energ;e,rersiaüchskennweri vergiichen wereen. cer keinen lVarmwassei-anteil enthält. ist zu beachten, {:ass ai-rf die \./t'armu.*asserttereitt"ing je nach Gebär-rdegröße 20 - 40 ky/hi{m? ai entfailen konnen. §oil ejn Energieverbreuchsxennwert eines nit Fei'n- ocer Nähwärrne beheizlen Gebäuoes verglichen werden, ist zu beachten. Cass hier normaienveise ein um 15 - 30 % als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizuro zu erwaden ist. ger'!ngerer Energieverbrauch Erläuterungen zum Verfahren Das Vefahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerlen ist Curch die Energieeinsparuerordnung 'r'orgegeben Die Wer-te sind spezlfische Werte pro Quadratmeter Gebäudeni;tzfiäche (A,,; nach Energieeinspai"veroi'Cnung^ Der taisäcirliche Verbrauch einer Wohnr.ing oder eines Gebäudes weicht insbesoncere wesen des Wrtterungseinfiusses und sjch änderncien Nutzerverhaltens vom angegebenen En ' e rg EFH ieverbrauchs ken nwert ab. - Einfam t'ernauser. li4FH - l\.let:,Ja^'':r en.iaJser E N E RG I EAU SWE I §,ur wohnsebäude gernäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 4 Erläuterungen Ene_rg,ie-h. edat{, _ §-et!e ? Der Energiebedarf ivird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergielredarf und den Endenergtebedarf dargesteili Diese Angaben r,verden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen \llerie r,qerden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (2.8. standardisierte Klimadaten. definiertes Nutzerverhalten, standardisierte lnnentemperatur und innere Wärmegewinne usrv.) berechnei" Sc lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalien und der Wetterlage beurteilen. lnsbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. efimarenergiebedad Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte ,,Vorkette" (Erkundung, Gewinnung, Verterlung, Umr,vandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (2, B. Heizöi, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine \lJerte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Zusätzlich können die mii dem Energiebedarf verbunCenen COr-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf - Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete. jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ern Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dern Gebäude bei standardisienen Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte lnnentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Eedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Die Vergleichswerte fur den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werie für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. lm Einzelfall können diese Werte auch außerhalb der angegebenen Bereiche liegen. Esp_rge.ttq_qhe_aualitit_d,e_r-§,-e_b-äs_dehqlle:S__e!te_; Angegeben ist der spezifische, auf die v;ärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzeichen in der EnEV: Hr'). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller u,ärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Energieverbrauchskennwert - Seite 3 Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Herz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung undloder auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und niclrt der einzeinen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch für die Heizung hrnsichtlictr der konkreten örtlichen Wefierdaten auf einen deuischlandweiten iVlittelv;ert umgerechnet. So führen beispielsweise hohe Verbräuche in einenr einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht moglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jelveiligen Nutzung und vom individueilen Verhalten abhängen. Gemiseht genutzte Gebäude Für Energieausweise bei gemischt genuizten Gebäuden enthätt die Energieeinsparverordnung besondere Vorgaben. Danach sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein qemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder zr,vei getrennte Energieausweise für Wohnungen und die übrigen Nutzungen auszustellen; dies ist auf Seite 1 der Ausweise erkennbar (ggf. Angabe,,Gebäudeteil").