BAUBROSCHÜRE LANDKREIS HOF 2. Auflage Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof Grußwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein eigenes Haus zu bauen, ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Ehe der erste Spatenstich erfolgt, muss eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen beachtet werden. Das Landratsamt als zuständige Baugenehmigungs-Behörde hat sich bei seinen Entscheidungen an diesen rechtlichen Vorgaben zu orientieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt wollen Ihnen dabei nicht nur die Genehmigung in einem angemessenen Zeitrahmen erteilen, sondern darüber hinaus bei Bedarf auch in schwierigeren Fällen gemeinsam mit Ihnen nach vernünftigen Lösungen suchen. Nach dem großen Erfolg der 1. Auflage der Baubroschüre für den Landkreis Hof haben wir uns entschlossen, diese jetzt neu aufzulegen – mit aktuellen Texten und Fotos und unter Einbeziehung der inzwischen erfolgten Änderung der Bayerischen Bauordnung. Auch die 2. Auflage enthält wiederum nützliche Informationen, die man schon vor der konkreten Planung eines Bauvorhabens beachten sollte – unter anderem geht es um die Bebaubarkeit der Grundstücke, um Regeln der Baugestaltung und um das für die Bauvorlage und den Bauantrag vorgeschriebene Verfahren. Angesichts vieler wertvoller alter Bausubstanzen im Hofer Land wird auch in der Neuauflage das Thema Denkmalschutz behandelt. Wohnbauförderung und Gartengestaltung runden die gesamte Themenvielfalt ab. Für Detailfragen stehen Ihnen selbstverständlich die Mitarbeiter unseres Bauamtes gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihrem Bauvorhaben viel Erfolg und ebenso viel Freude am und im neuen Heim! Herzliche Grüße Ihr Bernd Hering Landrat Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 1 Inhaltsverzeichnis Landkreiskarte ..................................................................U2 5. Denkmalschutz .......................................................... 23 Grußwort ............................................................................ 1 6. Wohnungsbauförderung ............................................ 25 Branchenverzeichnis ........................................................... 3 7. Ökologisches Bauen .................................................. 26 1. Bauvorlage, Bauantrag und Verfahren .......................... 4 8. Umwelt schonen und Energie sparen .......................................................... 28 2. Organisation und Zuständigkeit der Bauabteilung ........................................................11 9. Gebäudetechnik + Hausanschluss ............................ 30 3. Baugestaltung ............................................................12 10. Gartengestaltung ....................................................... 34 4. Der Architekt ............................................................. 18 Fotonachweis / Impressum ..............................................U3 Frank Hübner Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht weitere Tätigkeitsschwerpunkte: privates Baurecht / Architektenrecht Kronacher Str. 34 (im Thierron-Gebäude), 95119 Naila Tel. 0 92 82 / 93 05 42, Fax 0 92 82 / 93 05 41 E-Mail: [email protected] Wir wechseln zu Erdgas Immer mehr Menschen zählen auf Deutschlands Wunschenergie Nummer Eins und wechseln zu Erdgas. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Tel. 0 92 52 / 7 04-0 Fax 0 92 52 / 7 04-1 11 [email protected] Aktuelle Förderprogramme und Energiespartipps unter www.luk-helmbrechts.de Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH und Gasversorgung Frankenwald GmbH Münchberger Str. 65 · 95233 Helmbrechts 2 Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof Branchenverzeichnis Liebe Leser! Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Industrie, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Architekturbüro ...................... 3, 19, 20 Baggerbetrieb .................................... 9 Bau .................................................... 9 Baubiologie ...................................... 26 Baugebiete ..................................U2, 6 Baukindergeld .................................... 6 Baustoffe ......................................... 17 Bau-Tiefbau......................................U4 Bauunternehmen ............................... 9 Betonsteine ..................................... 17 Betonwerk ....................................... 17 Containerdienst .......................... 17, 33 Dachdecker ...................................... 27 Elektroinstallation ............................ 32 Energieberatung ........................ 26, 32 Energieeffizienz ...............................U4 Energieeinsparung ........................... 32 Energieversorgung ............................ 2 Entsorgung ...................................... 33 Erdarbeiten ........................................ 9 Fenster, Türen, Wintergärten............ 15 Fensterbau ....................................... 15 Fenster-Fassadentechnik .................U4 Fußbodenbeläge .............................. 15 Gardinenstangen ............................. 15 Gartenbau ........................................ 34 Gasversorgung .................................. 2 Gebäudetechnik ...............................U4 Glaserei............................................ 15 Grundstücke ...................................... 6 Haus & Grund ................................. 36 Häuser ............................................... 9 Haustechnik ..................................... 32 Heizung............................................ 32 Heizungsbau .................................... 32 Holzbau ............................................ 22 Immobilien ......................................... 6 Ingenieurbüro .................................. 32 Kanalreinigung ................................. 33 Ladenbau ......................................... 22 Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof Maler ................................................. 2 Massivhausbau .................................. 9 Metallbau ......................................... 15 Natursteine ...................................... 34 Photovoltaik ..................................... 32 Rechtsanwalt ............................... 2, 36 Sanitär.............................................. 32 Sanitärinstallation ............................ 32 Schadstoffuntersuchung .................... 3 Schreiner.......................................... 22 Schreinerei ....................................... 22 Solaranlagen .................................... 32 Tiefbau / Erdarbeiten ....................... 17 Tiefbau ............................................... 9 Transportbeton................................. 17 Umweltanalytik .................................. 3 Zimmerei ................................... 22, 27 U = Umschlagseite 3 1. Bauvorlage, Bauantrag und Verfahren Bebaubarkeit des Grundstücks Bevor ein Grundstück bebaut werden kann, ist zu klären, ob es überhaupt bebaubar ist und ob es nach Ihren konkreten Vorstellungen bebaut werden kann. Für die Beurteilung der Bebaubarkeit eines Grundstücks sind folgende Fälle wesentlich: – Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB) – Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) – Das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das ist dann der Fall, wenn die beiden ersten Varianten nicht vorliegen. Grundsätzlich sind die Grundstücke nur in den ersten beiden Fällen bebaubar. Um bei der Beurteilung dieser Frage sicher zu gehen und unliebsame Überraschungen zu vermeiden sollten Sie sich vor dem Kauf des Grundstücks bzw. vor Einreichung des Bauantrags bei der Bauaufsichtsbehörde über die grundsätzliche Bebaubarkeit informieren. rungen). Die Verfahrensfreiheit entbindet auch nicht von der Verpflichtung zur Einholung anderer öffentlich-rechtlicher Gestattungen (z.B. Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz). Wenn von baurechtlichen Vorschriften abgewichen werden soll (z.B. Abstandsflächenvorschriften, Festsetzungen eines Bebauungsplans), ist deren Zulässigkeit vor Durchführung des Vorhabens im Rahmen eines bei der Bauaufsichtsbehörde (bei Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften) bzw. bei der Gemeinde (bei Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans) zu stellenden Abweichungsantrags zu prüfen. In der Praxis häufige Fälle von verfahrensfreien Vorhaben sind: – Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich (z.B. Garagen, Gartenhäuschen, Geräteschuppen) – Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) i.S.d. Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO (Grenzgaragen, die bestimmte Maße nicht überschreiten), die nicht im Außenbereich liegen – Abgasanlagen (Kamine) in und an Gebäuden sowie freistehende Abgasanlagen mit einer Höhe bis zu 10 m. Da es für die Beurteilung, ob ein Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig ist, im Einzelfall auf die genauen Maße, den Standort und die auf dem Baugrundstück bereits vorhandenen Gebäude ankommen kann, empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor Durchführung Ihrer Baumaßnahme bei der Bauaufsichtsbehörde zu informieren. Wir weisen darauf hin, dass ordnungswidrig handelt, wer eine bauliche Anlage ohne die erforderliche Genehmigung oder ohne Zulassung von Abweichungen errichtet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € geahndet werden. Genehmigungsfreistellungsverfahren Verfahrensarten Die Bayerische Bauordnung (BayBO) unterscheidet bei Bauvorhaben folgende Verfahren: – Verfahrensfreie Vorhaben (Art. 57 BayBO) – Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) – Genehmigungspflichtige Vorhaben (Art. 55 BayBO) Verfahrensfreie Vorhaben Art. 57 BayBO enthält einen Katalog von Vorhaben, die ohne Beteiligung der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt werden können. Allerdings sind auch hier die Anforderungen einzuhalten, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an die baulichen Anlagen gestellt werden (z.B. Abstandsflächen, Brandschutz- und Gestaltungsanforde- 4 Art. 58 BayBO lässt unter den dort genannten Voraussetzungen die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Vorhaben, die grundsätzlich genehmigungspflichtig wären, ohne Baugenehmigung zu. Das Vorhaben muss sich im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans i.S.d. § 30 BauGB befinden und den Festsetzungen des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften (z.B. gemeindliche Gestaltungssatzung) in allen Punkten entsprechen. Die Erschließung (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und straßenmäßige Anbindung) muss gesichert sein. Ein qualifizierter Bebauungsplan muss mindestens Festsetzungen über die Art der Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet), das Maß der Nutzung (z.B. Anzahl der Vollgeschosse, Grund- und Geschossflächenzahl), die überbaubaren Grundstücksflächen (z.B. Baugren- Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 1. Bauvorlage, Bauantrag und Verfahren zen) und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten. Fehlt ein solcher Bebauungsplan bzw. entspricht ein Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Spätestens mit der Einreichung der Unterlagen bei der Gemeinde müssen Sie Ihre Nachbarn von Ihrem Bauvorhaben benachrichtigten. Wie Sie das tun, bleibt Ihnen überlassen. Unterschreiben die Nachbarn die Pläne, gilt dies als Zustimmung. Denken Sie bitte auch daran, dass vor Baubeginn die erforderlichen bautechnischen Nachweise erstellt sein müssen. Außerdem müssen Sie den Baubeginn eine Woche vorher und die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung Ihres Hauses zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzeigen. Baugenehmigungsverfahren Mit Ausnahme von Sonderbauten findet auf alle Vorhaben, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen, das vereinfachte Genehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO) Anwendung. Dieses Verfahren läuft wie ein normales Baugenehmigungsverfahren ab, jedoch ist der Prüfungsumfang eingeschränkt. Das bedeutet, dass die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht mehr umfassend, sondern nur in den wichtigsten Punkten überprüft wird. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ist – abgesehen von Sonderbauten – sowohl auf Wohngebäude als auch auf gewerbliche Bauvorhaben anwendbar. Die Gemeinde kann jedoch durch örtliche Bauvorschrift die Anwendung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens auf handwerkliche und gewerbliche Vorhaben ausschließen. Wie im Genehmigungsverfahren müssen Sie Ihre Pläne von einem Bauvorlageberechtigten, das sind z.B. Architekten, Bauingenieure, aber auch – für kleinere Vorhaben – Bautechniker oder Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs, anfertigen lassen. Diese Unterlagen müssen Sie bei der Gemeinde einreichen. Äußert sich die Gemeinde innerhalb eines Monats nicht oder erklärt sie schon vorher schriftlich, kein Genehmigungsverfahren zu verlangen, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft nur – die Übereinstimmung mit den bauplanungsrechtlichen Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen und den örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan, Gestaltungssatzung) – beantragte Abweichungen – andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird (z.B. im Denkmalschutzrecht) Für die Beachtung aller übrigen Anforderungen sind der Bauherr und die am Bau Beteiligten (Entwurfsverfasser, Unternehmer) selbst verantwortlich. Wird diese Verpflichtung verletzt, muss das Landratsamt auch die Einhaltung der Vorschriften, die nicht Gegenstand des vereinfachten Verfahrens sind, durch nachträgliche kostenpflichtige Anordnungen durchsetzen. Die Gemeinde kann innerhalb der Monatsfrist fordern, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Sie kann dies z.B. verlangen, wenn die Voraussetzungen zur Genehmigungsfreistellung nicht vorliegen oder der Fall aus ihrer Sicht unklar ist. Der Bauherr und der Entwurfsverfasser sind allein dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für das Genehmigungsfreistellungsverfahren gegeben sind und alle für das Bauvorhaben maßgeblichen Vorschriften eingehalten werden. Weder die Gemeinde noch das Landratsamt haben eine Prüfpflicht. Wenn sich jedoch später herausstellt, dass öffentlich-rechtliche Bestimmungen nicht beachtet wurden, können die Anforderungen durch kostenpflichtige Anordnungen durchgesetzt werden. Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 5 Leben und Wohnen in der Stadt Münchberg Familien-Paradies Stammbach Baugebiete im Bauplätze ab 43,50 €/m² voll erschlossen z.B. ca. 427 m² = 19.001,50 € ca. 491 m² = 21.849,50 € ca. 498 m² = 22.161,00 € ca. 1014 m² = 44.109,00 € Unsere Immobilien-Broschüre informiert Sie über: • freie Bauplätze • künftige Baugebiete • Wohngebäude Landkreis Markt Stammbach Tel. 0 92 56/9 60 09-12 Bürgermeister Ehrler www.stammbach.de Bauen in Berg Bauplätze: 49,50 € /m² inkl. Erschließungskosten Baukindergeld: 1500 € je Kind Weitere Informationen: Gemeinde Berg · Kirchplatz 2 · 95180 Berg Tel. 09293/943-0 www.berg-ofr.de · e-mail: [email protected] Wohnen, wo andere Urlaub machen! www.badsteben.de Fordern Sie unsere Immobilien-Broschüre an! Stadt Münchberg, Ludwigstraße 15, 95213 Münchberg, Tel. 09251/874-0 Internet: www.muenchberg.de mail: [email protected] Regnitzlosau Dreiländereckgemeinde zwischen Hof und Rehau mit 2.600 Einwohnern Autobahnausfahrt A 93 (3) Regnitzlosau Wohnen im Grünen – herrlich gelegene Bauplätze, variable Größen von 550 – 1.150m2 zum Preis von 46,50€/m2 incl. aller Erschließungskosten sowie voll erschlossene Gewerbeflächen. Weitere Informationen: Gemeinde Regnitzlosau Hauptstr. 24, 95194 Regnitzlosau Tel. 09294/943330, Fax 09294/9529 E-Mail: [email protected], Internet: www.regnitzlosau.de Wohnbaugebiet „Flurweg“ in Leupoldsgrün Die Stadt Schauenstein hat ein Baugebiet an der „Unteren Peunte“ Wohngemeinde mit 1400 Einwohnern. Im Grünen gelegen mit herrlichen Bauplätzen. Ruhige Wohnlage – voll erschlossen – unter 50 EUR/qm – sofort bebaubar. Größe der Baugrundstücke zwischen 580 und 728 qm. Leupoldsgrün liegt zentral im Landkreis Hof und ist nur 6 km von der Stadt Hof entfernt. Die Gemeinde Leupoldsgrün hat eine eigene Autobahnausfahrt an der A9. Informieren Sie sich: Gemeinde Leupoldsgrün Telefon 0 92 92/ 4 15 Fax: 0 92 92/69 17 E-Mail: [email protected] www.leupoldsgruen.de 6 in einer herrlichen Südwesthanglage mit Blick auf den „Selbitztal-Radweg“ und ins romantische Lehstental für alle Naturliebhaber und „Häuslabauer“ anzubieten. Und dies zu einem Schnäppchenpreis von 40.90 Euro pro m2 (voll erschlossen, inkl. Vermessung, Straße, Wasser, Abwasser, Strom, Gas, in verschiedenen Grundstücksgrößen von 950 bis 1245 m2) AUSKÜNFTE UND UNTERLAGEN: STADT SCHAUENSTEIN Erster Bürgermeister Volker Richter 95197 SCHAUENSTEIN · Rathausplatz 1 Telefon 0 92 52/99 60-0 · Fax 0 92 52/99 60-26 E-Mail: [email protected] · www.schauenstein.de Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 1. Bauvorlage, Bauantrag und Verfahren Genehmigungsverfahren für Sonderbauten Bei Sonderbauten werden nach Art. 60 BayBO über den Prüfumfang des vereinfachten Genehmigungsverfahrens hinaus noch die Anforderungen nach den Vorschriften der BayBO (z.B. Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze) geprüft. Sonderbauten sind z.B.: – Hochhäuser – bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe – größere Verkaufs-, Versammlungs- und Sportstätten – Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Heime, Schulen und Kindergärten – Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen und Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten Auch hier liegt die Einhaltung aller Vorschriften, auch wenn sie nicht geprüft werden, in der Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten. Bauantrag und Bauvorlagen Für den Bauantrag und das Genehmigungsfreistellungsverfahren sind die vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die Vordrucke erhalten Sie im Schreibwarenhandel. Sie stehen aber auch im Internet, z.B. unter www.landkreis-hof.de, zur Verfügung. Der Bauantrag und die Bauvorlagen sind in 3facher Ausfertigung über die Gemeinde an das Landratsamt Hof zu senden. – Berechnungen der Wohn- und Nutzfläche und des umbauten Raums. Beteiligung der Nachbarn Die Errichtung eines Gebäudes kann auch die Interessen der Nachbarn berühren. Die Vorschriften über die Nachbarbeteiligung (Art. 66 BayBO) sollen sicherstellen, dass diese möglichst frühzeitig von den Bauabsichten Kenntnis erlangen, um ihre Rechte angemessen geltend machen zu können. Im Baugenehmigungsverfahren müssen Sie den Lageplan und die Bauzeichnungen den Eigentümern der benachbarten Grundstücke zur Unterschrift vorlegen. Nachbarn sind regelmäßig die Eigentümer der Grundstücke, die unmittelbar an das Baugrundstück angrenzen, auch wenn diese nicht bebaut sind. Wenn mehrere Personen Grundstückseigentümer sind (z.B. Eheleute, Erbengemeinschaft), müssen alle die Bauvorlagen unterschreiben. Die Unterschrift eines Miteigentümers reicht nur, wenn er eine schriftliche Vollmacht der übrigen Miteigentümer vorlegt. Die Unterschrift muss direkt auf den einzelnen Plänen und nicht auf Anhängen oder separaten Blättern erfolgen. Umfang und Inhalt der üblicherweise vorzulegenden Bauvorlagen sind in der Bauvorlagenverordnung geregelt. Von Ihrem Planfertiger vollständig und sorgfältig erstellte Bauvorlagen tragen wesentlich zum zügigen und reibungslosen Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens bei. Die Nachforderung fehlender bzw. Ergänzung unvollständiger oder nicht aktueller Unterlagen führt zu vermeidbaren Verzögerungen der Bearbeitungsdauer. An Bauvorlagen werden insbesondere benötigt: a) ein aktueller amtlicher Lageplan mit dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster (erhältlich beim Vermessungsamt) b) Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) c) Baubeschreibung d) Entwässerungspläne In der Praxis führen häufig folgende fehlenden bzw. unvollständigen Angaben zu Verzögerungen: – Berechnung und Darstellung der Kfz-Stellplätze mit Zufahrten – genaue Bezeichnung der Nutzung der Räume – Rettungswege – Angaben zum baulichen Brandschutz (z.B. Brandwände, Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile) – Abstandsflächen und Brandschutzabstände – Darstellung angrenzender Gebäude Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof Unterschreibt der Nachbar die Bauvorlagen, so stimmt er damit dem Bauvorhaben zu. Spätere Rechtsbehelfe gegen die Baugenehmigung oder gegen die plangerechte Bauausführung werden erfolglos bleiben. Verweigert Ihr Nachbar die Unterschrift, bedeutet dies nicht, dass Ihr Vorhaben unzulässig ist. Die Baugenehmigung ist immer dann zu erteilen, wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Die Genehmigungsbehörde wird jedoch in solchen Fällen detailliert prüfen, ob öffentlich-rechtlich geschützte Belange des Nachbarn verletzt sein könnten. Dem Nachbarn wird eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt und er kann dagegen innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. 7 1. Bauvorlage, Bauantrag und Verfahren Wird ein Nachbar im Genehmigungsverfahren nicht beteiligt, kann er noch innerhalb eines Jahres, nachdem er vom Baubeginn Kenntnis erlangt, Klage erheben. Die ordnungsgemäße Nachbarbeteiligung liegt deshalb auch im Interesse der Rechtssicherheit des Bauherrn. Bauvorbescheid Bei manchen Bauvorhaben gibt es einzelne Punkte, deren Genehmigungsfähigkeit zweifelhaft ist. Dies kann z.B. für die Frage der Bebaubarkeit eines Grundstücks (insbes. im Außenbereich) oder die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung gelten. Damit der Bauherr in diesen Fällen keinen kompletten Bauantrag mit allen Unterlagen stellen muss, kann nach Art. 71 BayBO vor Einreichung des Bauantrags zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid erteilt werden. Dem Antrag sind die Bauvorlagen beizufügen, die erforderlich sind, um die angesprochenen Fragen beurteilen und beantworten zu können. Ein ablehnender Vorbescheid kann wie die Versagung der Baugenehmigung angefochten werden. Ist der Vorbescheid positiv, kann während seiner Geltungsdauer ein Bauantrag nicht mehr aus den Gründen abgelehnt werden, die bereits Gegenstand des Vorbescheidsverfahrens waren. Der Bauvorbescheid gilt im allgemeinen drei Jahre. Die Frist kann jeweils um zwei Jahre verlängert werden, wenn es der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer schriftlich beantragt. 8 Baugenehmigung und Bauausführung Mit der Bauausführung dürfen Sie beginnen, wenn – Ihnen die schriftliche Baugenehmigung zugegangen ist sowie – die gegebenenfalls nach Art. 62 Abs. 3 BayBO erforderlichen Bescheinigungen des Standsicherheits- bzw. Brandschutznachweises und – die Baubeginnsanzeige der Bauaufsichtsbehörde vorliegen. Auch eine Klage Ihres Nachbarn bedeutet keinen Baustopp. Sie können die Baumaßnahme auf eigenes Risiko durchführen. Die Genehmigung erlischt, wenn innerhalb von 4 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung 4 Jahre unterbrochen worden ist. Auf schriftlichen Antrag kann die Frist um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden. Der Verlängerungsantrag muss aber vor Ablauf der Geltungsdauer beim Landratsamt eingehen. Nach Erteilung der Baugenehmigung sind folgende Anzeigepflichten und Obliegenheiten zu beachten: – Der Baubeginn oder die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer mehr als 6-monatigen Unterbrechung ist dem Landratsamt mindestens 1 Woche vorher schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige) Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof T R BAU Thorsten Ruppert Maurer-, Beton-, Putz-, Estrich- und Baggerarbeiten, Sanierungen, Umbauten, Haustrockenlegungen Nußhardtstr. 23 95213 Münchberg Tel. 09251/437362 Fax 09251/437340 Handy 0176/21300715 [email protected] BAUUNTERNEHMEN • ESTRICHE • ALTBAUSANIERUNG Friedhofgasse 5 • 95111 Rehau • Tel. 09283 / 81273 www.degenkolb-bau.de • [email protected] Alles rund um´s Bauen TRANSPORT BAGGER TIEFLADER Der Dienstleister für Bauherren: Baggerarbeiten Straßenreinigung Wegebau ...hier zieh’ ich ein. 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Bauvorlage, Bauantrag und Verfahren – Noch vor Baubeginn müssen die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgelegt sein. Vor allem in problematischen Fällen (Abstandsflächen, Hanglage) kann die Genehmigungsbehörde einen Nachweis verlangen, ob diese Werte im Hinblick auf die genehmigten Baupläne eingehalten sind (Einmessbescheinigung) – Von Baubeginn an müssen die Baugenehmigung, Bauvorlagen, bautechnische Nachweise sowie Bescheinigungen von Prüfsachverständigen an der Baustelle vorliegen. – Die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung muss 2 Wochen vorher dem Landratsamt angezeigt werden. Beseitigung baulicher Anlagen Auch bei der vollständigen Beseitigung baulicher Anlagen gibt es sog. verfahrensfreie Tatbestände. Ohne weiteres Verfahren können abgebrochen werden: – die in Art. 57 Abs. 1 bis 3 BayBO genannten verfahrensfreien Anlagen – freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m (Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist) sowie freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude – sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m. Organisation und Zuständigkeit der Bauabteilung Sofern die Bauvorlagen vollständig sind und Ihr Baugesuch den zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, können Sie damit rechnen, innerhalb weniger Wochen die Baugenehmigung zu erhalten. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn die Unterlagen unvollständig sind oder wenn Fachbehörden (z.B. Wasserwirtschaftsamt, Amt für Landwirtschaft und Forsten, Umweltschutz, Naturschutz usw.) beteiligt werden müssen. Das Reifen des Bauentschlusses, das Beschaffen eines geeigneten Grundstücks, die Sicherung der Finanzierung und die Planung des Bauvorhabens erfordern häufig ein Vielfaches der Zeit, die vom Einreichen des Bauantrags bei der Gemeinde bis zur Entscheidung des Landratsamtes vergeht. Schon diesen Zeitraum vor Beginn des Baugenehmigungsverfahrens können Sie dazu nutzen, in wesentlichen Punkten auch baurechtlich Klarheit über Ihr Vorhaben zu gewinnen. Nach unseren Erfahrungen empfehlen wir allen Bauherren und Planern, sich in Zweifelsfällen bereits im Entwurfsstadium rechtzeitig von der Bauaufsichtsbehörde beraten zu lassen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist zweckmäßig. Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mit dem vorgeschriebenen Vordruck mindestens einen Monat zuvor der Gemeinde und dem Landratsamt anzuzeigen. Bei der Beseitigung baulicher Anlagen ist zu berücksichtigen, dass noch andere Genehmigungen erforderlich sein können, z.B. eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei Abbruch eines Baudenkmals. Wenn ein Gebäude abgebrochen werden soll, das an ein anderes Gebäude angebaut ist, darf mit dem Abbruch erst begonnen werden, wenn die Standsicherheit des anderen Gebäudes bescheinigt ist. Wenn ein Gebäude nicht vollständig, sondern nur teilweise abgebrochen werden soll, ist dafür ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Weitere Informationen Im Landratsamt können Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Bauen erhalten. Die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern herausgegebene Broschüre Starthilfe für Bauherren gibt umfassende Tipps zu allen Fragen, die für den Bauwilligen interessant sind. Diese Broschüre, die Formulare für den Bauantrag und die einschlägigen Rechtsvorschriften finden Sie auch im Internet unter www.bauen.bayern.de. 10 Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 2. Organisation und Zuständigkeit der Bauabteilung Name Abt. 4 Bauwesen (rechtlich) Abteilungsleiter Andreas Leest Vorzimmer Hannelore Lüdtke Bauordnung (Verwaltung) Andre Frank (Sonderbauten, Außenbereichsvorhaben) Volker Schloßbauer (Bereich Nord) Jürgen Graf (Bereich Süd) Bianka Raithel Irene Wollenburg Denkmalschutz, Abgeschlossenheitsbescheinigungen Gerald Köppel Wohnraumförderung Bernd Nelkel Bauleitplanung, Gutachterausschuss Andreas Bär Thomas Haschke Abt. 5 Bauwesen (technisch) Abteilungsleiter Gernot Dietel, Kreisbaumeister Vorzimmer Silke Liersch Bauordnung (Technik) Klaus Köhler (Bereich Nord) Susann Schierjott (Bereich Nord) Kirsten Schmidt (Bereich Süd) Dieter Schmidt (Bereich Süd) Baukontrolle Rüdiger Jehnes E-Mail Zimmer Telefon [email protected] 222 09281/57369 [email protected] 224 09281/57369 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 214 206 206 212 212 09281/57378 09281/57379 09281/57246 09281/57446 09281/57376 [email protected] 231 09281/57463 [email protected] 202 09281/57382 [email protected] [email protected] 229 229 09281/57218 09281/57367 [email protected] 250 09281/57359 [email protected] 252 09281/57363 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 205 207 209 207 09281/57385 09281/57386 09281/57388 09281/57387 [email protected] 212 09282/57373 Bereich Nord: Bad Steben, Berg, Feilitzsch, Gattendorf, Geroldsgrün, Helmbrechts, Issigau, Köditz, Leupoldsgrün, Lichtberg, Naila, Schauenstein, Schwarzenbach a.Wald, Selbitz, Töpen, Trogen Bereich Süd: Döhlau, Konradsreuth, Münchberg, Oberkotzau, Regnitzlosau, Rehau, Schwarzenbach a.d.Saale, Sparneck, Stammbach, Weißdorf, Zell i. Fichtelgebirge Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 11 3. Baugestaltung Landschaftsgerechtes Bauen Grundregeln der Baugestaltung Bauwerke gestalten nicht nur unsere Dörfer und Städte, sondern beeinflussen in einem hohen Maß unsere gesamte Umwelt. Neu- und Umbauten müssen mit der baulichen Umgebung und ebenso mit der Landschaft in Einklang stehen. Baumasse und Bauform dürfen das Ortsbild nicht stören. Werden diese Ziele erreicht, entstehen Bereiche mit hoher Lebensqualität. Einfügungsgebot: Jede Region hat traditionsgemäß ihren eigenen Baustil bedingt durch die überwiegend zur Verfügung stehenden heimischen Baumaterialien, topographischen Gegebenheiten und vorherrschenden Witterungsverhältnisse. Das Bauvorhaben muss mit der baulichen Umgebung und der Landschaft in Einklang stehen. Baumasse und Bauform dürfen das Ortsbild nicht stören. Auf eine geschlossene Dachlandschaft ist zu achten. Die Wandhöhen, die Dachform und die Dachneigung bestimmen im Wesentlichen das Erscheinungsbild des Gebäudes. Entscheidend ist das Maßverhältnis von Länge zu Breite, von Wand- zu Dachfläche und von Firstrichtung und Traufausbildung in Bezug auf die Baumasse und die Umgebungsbebauung. Im Lauf der Zeit hat ein Überangebot an Baustoffen, ein großer Spielraum technisch machbarer Variationen, Anregungen aus Katalogen und der Import von regional untypischen Gestaltungsformen zu einer Durchmischung unterschiedlichster Baustile geführt. So verlieren die Regionen und Siedlungen ihre Individualität und Wesensmerkmale. Höhere Ordnung entsteht nur durch Einordnung. Der Bauherr steht vor dem Konflikt sich einerseits in das vorhandene Umfeld einzufügen, andererseits den heutigen Möglichkeiten und zeitgerechten Bauformen gerecht zu werden. Grundform des Hauses Konflikt zwischen Anpassung und Selbstdarstellung. Keine zerklüfteten Gebäudeformen! Ein klarer Baukörper ohne komplizierte Vor- und Rücksprünge überzeugt. Das Maßverhältnis von Länge zu Breite, von Wandfläche zu Dachfläche bestimmt über die Harmonie. Planer und Bauherr haben eine große Verantwortung beim Streben nach guter Baugestaltung der Pflege des Ortsbildes zu entsprechen. Die Firstrichtung muss immer parallel zur Längsrichtung verlaufen. Ein deutliches Rechteck, lang gestreckt ist die optimale Grundform der Baukörper. Bauplanung Die Fassade ist das „Gesicht“ eines Hauses. Die äußere Gestaltung die „Visitenkarte“ des Bauherrn. Aus diesem Grund ist die Wahl eines guten Entwurfsverfassers für den Grundriss und die Gestaltung eines Gebäudes entscheidend. Sparen Sie also nicht an der falschen Seite und legen Sie auf eine qualitative Planung wert. Einsparungen bei der Planung ergeben in vielen Fällen eine unausgereifte Grundriss- und Fassadengestaltung und nicht selten auch höhere Herstellungskosten. 12 Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 3. Baugestaltung Anbauten Gebäudeorientierung und Grundrissform Anbauten müssen sich unterordnen. Sie sind in Dachform und Wahl der Materialien unauffällig zu gestalten. Das Hauptgebäude muss in seiner Richtung und seiner Dachform klar erkennbar bleiben. Eine gute Zuordnung zusammengehörender Räume und die richtige Orientierung an den Himmelsrichtungen erhöhen den Nutzwert des Gebäudes. Eine vernünftige Größe und ein guter Zuschnitt der Räume ohne überflüssige Ecken sowie Vor- und Rücksprünge wirken sich positiv auf die Fassadengestaltung und den Heizenergiebedarf aus. Passive Sonnenenergienutzung Das Haus im Gelände Das natürliche Gelände ist möglichst unverändert beizubehalten. Das Haus muss aus der Bewegung der Landschaft wachsen. Die Geschoßebenen sollten dem Geländeverlauf zugeordnet werden (evtl. durch Halbgeschoßversatz (SplitLevel). Aufschüttungen und Abgrabungen stören das natürliche Bild. Auch am Hang sollte die Topographie respektiert werden ohne künstliche Veränderungen am Gelände. In der Regel wird eine harmonische Anpassung an das Gelände durch Anordnung des Firstes parallel zum Hang einfacher erreicht als durch eine senkrechte Anordnung. Zu vermeiden ist auf jeden Fall: – in einer bewegten Landschaft eine Ebene schaffen – eine künstliche Plattform um das Haus zu errichten (Präsentierteller) – Anschüttungen einer Terrasse – Höherlegen des Erdgeschossfußbodens um mehr als 1 Stufe – Abgrabungen zur Belichtung von Kellerräumen Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof Die Sonne scheint für uns alle. Sie ist eine kostenlose Energiequelle, die einen Schönheitsfehler hat – je nach Tageszeit, Jahreszeit, Witterung, Lage des Grundstücks und die Ausrichtung des Gebäudes nach der Himmelsrichtung bekommt man nicht gleichmäßig viel Energie von der Sonne. Passive Sonnenenergienutzung bedeutet den Einsatz baulicher Maßnahmen zur Nutzbarmachung auf das Gebäude eingestrahlter Sonnenenergie für die Raumtemperierung unter weitgehendem Verzicht auf technische Einrichtungen. Das Gebäude selbst bzw. Teile des Gebäudes dienen zum Sammeln, Verteilen und Speichern von Sonnenenergie. Die wichtigste Maßnahme zur passiven Sonnenenergienutzung sind zur Sonne hin orientierte Fenster. Auch im „sonnenarmen“ Mitteleuropa trägt die direkte und diffuse Sonneneinstrahlung in Gebäuden dazu bei, den Heizenergieverbrauch beträchtlich zu reduzieren. Die Lage eines Hauses wird durch die Richtung der Straße, vom „Sicheinfügen“ in die vorhandene Bebauung oder durch die Existenz eines Bebauungsplanes bestimmt. Ein Haus erfährt die längste Besonnungsdauer durch die Ausrichtung des Gebäudes in Ost-West-Lage. Das Sonnenlicht erreicht fast ganzjährig die Wohnräume, die im Süden des Hauses liegen. Bei der Auswahl eines Baugrundstücks sollte ebenfalls bedacht werden, dass auch gute Bauplätze ihre Schattenseiten haben. Wer im Sommer ein Grundstück aussucht, sollte die Besonnung des Bauplatzes auch im Frühjahr, Herbst und Winter überprüfen. Bedingt durch den jahreszeitlich unterschiedlichen Sonneneinfallswinkel kann ein sonniges Grundstück im Sommer zu anderen Jahreszeiten nur im Schatten liegen. 13 3. Baugestaltung Dachgauben, Zwerchgiebel, Dacheinschnitte Kniestock Das Dach gilt als die „fünfte Fassade“ eines Hauses. Dachgauben in der Dachfläche zerstören das ruhige großflächige Dach und gefährden mit ihren Anschlüssen stets die Dichtigkeit der Dachhaut. Dachaufbauten sind deshalb auf das kleinstmögliche Maß zu beschränken. Der besseren Nutzung des Dachgeschosses dient der so genannte Kniestock, der das seitliche Auflager des Daches bildet. Ein Gebäude verliert aber leicht seine Ausgewogenheit, wenn der Kniestock zu hoch ausgeführt wird. Vertretbar sind Kniestöcke grundsätzlich bei erdgeschossigen Häusern, bei einer Bauweise von EG + OG sollte ein Kniestock eher vermieden werden, da ansonsten das Gebäude eine turmartige Wirkung erhält. Der Kniestock bemisst sich in der Außenwandflucht von Oberkante Rohdecke DG bis zur Unterkante der Sparren. Zur Belichtung der Dachräume reichen kleine stehende Gauben oder sogar schmale liegende Dachflächenfenster. Wenn das jeweilige Dach für Wohnzwecke zu niedrig ist, hilft nur eine Neukonstruktion (unter gleichzeitiger Verbesserung des Wärmeschutzes). Falsch ist der Weg, über eine Vielzahl von großen Gauben die erforderliche Raumhöhe zu erzielen. Statt unförmiger, übergroßer Dachgauben kann auch ein Zwerchgiebel zusätzlichen Raum unter dem Dach schaffen. Dieser sollte jedoch mittig im Gebäude angeordnet sein, wobei der First des Zwerchgiebels unter dem First des Hauptdaches liegen muss. Die Fassadengestaltung Die Fassade ist das Gesicht eines Gebäudes, sie nimmt entscheidenden Einfluss auf die Stimmigkeit des gesamten Bauwerks. Die Größe der Wandflächen, die Anordnung und das Format der Fenster und Türen, die verschiedenen Materialien, Farben und dekorativen Elemente bestimmen die Fassade. Fenster: Eine regelmäßige Fensteranordnung und ein einheitliches stehendes Fensterformat begünstigt eine harmonische Fassadengliederung. Es sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen geschlossenen Wandflächen und Öffnungen bestehen. Unterschiedliche Fensterformate zerstören oft den Gesamteindruck der Fassade. Mit dem Grundelement eines einzigen Scheibenformates kann eine besonders lebendige und abwechslungsreiche Fassade gestaltet werden. Gestaltungsgrundsätze für Dachgauben: – Dachgauben sollen sich in ihrer Größe und Proportion der Dachfläche unterordnen – Dachaufbauten müssen von den Umrisslinien des Daches (Giebelkante, First, Traufe) weit genug entfernt sein – der Abstand zwischen zwei Gauben sollte größer sein als die Breite der Gauben – Dachneigung und Dacheindeckung sollten dem Hauptdach angepasst sein – die Fenster der Dachgauben sollten kleiner als die Fenster der Fassade sein. 14 Türen: Die Tür bildet den Übergang von außen nach innen. In welcher Art dieser Übergang gestaltet ist, hat wesentlichen Einfluss darauf, ob ein Haus einladend oder abstoßend wirkt, ob man empfangen oder nur geschluckt wird. Der Eingang Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof KRONBERGSTR. 28 95032 HOF TELEFON 0 92 81/8 63 98 TELEFAX 0 92 81/1 66 45 E MAIL [email protected] Sämtliche Verglasungsarbeiten Glasschleiferei Isolierverglasung Wir stehen für Qualität und Zuverlässigkeit Scheibengardinenstange Spann-Line TEPPICH - PVC - LINOLEUM GUMMI - KORK - PARKETT Klosterstraße 42 · 95028 Hof/Saale Telefon: 0 92 81/8 48 44 · Fax 0 92 81/8 57 00 Für Fensterbreiten von 30 cm - 150 cm kein Bohren MB Metallbau Belter GmbH Schaumbergstr. 5 95032 Hof Tel. 09281/51632 Fax 09281/52639 kein Schrauben kein Kleben E-Mail: [email protected] auch für abgeschrägte oder abgerundete Fensterprofile Infos und Verkauf direkt beim Hersteller: S¸dring 100 95032 Hof ü Tel. 09281 / 7546-0 Fax: 09281 / 52596 E-mail: [email protected] www.hw-hof.de Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof Stahl − Metallbau Fertigungs-Fachbetrieb für Brandschutz und Rauchschutztüren ALU-Fenster, Türen und Wintergärten nach Maß. Stahltüren, Stahlkonstruktionen, Geländer aus Stahl, Edelstahl und Alu 15 3. Baugestaltung zum Haus sollte daher freundlich und hell gestaltet werden. Die Haustür muss zum Gebäude passen. Bei einem traditionell schlicht gehaltenen Gebäude wirkt eine großformatige Eingangstür häufig deplatziert. Nehmen Sie Abstand von geschmacklosen, gestalterisch überzogenen Kunststoffhaustüren. Einfriedungen Die beste Einfriedung ist diejenige, die man nicht wahrnimmt. Der Zaun ist immer in Verbindung mit dem Gebäude zu sehen und bildet bei guter Gestaltung eine Einheit mit dem Wohnhaus. Aufdringliche Einfriedungen mit hohen Sockeln, Betonpfosten, Jägerzäunen sollten vermieden werden. Ein Zaun soll einwachsen und freundlich wirken. Das Baumaterial: Gute, wertbeständige Gestaltung ist durch Verwendung möglichst weniger Materialien zu erreichen. Qualitätsvolles Bauen heißt handwerkliches Bauen. Heimisch ist vor allem das Mauerwerk, das durch Mehrlagenputz geschützt ist und kleine Fensteröffnungen aufweist. Wahlweise schützen Brettermäntel vor Verwitterung. Dabei hat sich die Deckleistenschalung besonders bewährt. Kniestockbereiche werden durch Verschalung ablesbar. Vordächer: Vordächer sind ein wichtiges Gestaltungselement am Gebäude. Sie wirken sich auf die gesamte Eingangssituation aus. Wind und Wetterschutz stehen bei Vordächern an erster Stelle, aber es entsteht auch zusätzlich nutzbare Fläche zum Verweilen vor dem Haus. Die Größe und die Gestaltung kann sich unaufdringlich unterordnen oder im Kontrast zum Hauptgebäude dem Zweck entsprechend eingeständig und modern gestaltet sein. Ein gelungenes Vordach verleiht einem Gebäude eine einladende und erwartungsvolle Wirkung. Eingrünung Einfügen in die Landschaft heißt aber auch Bepflanzen der Ortsränder mit heimischen Gehölzen. Dadurch kann der Eindruck einer „zersiedelten“ Landschaft vermieden werden, der durch kahle Ortsränder und isolierte Einzelhäuser entsteht. Die Gebäude dürfen nicht ohne Übergang zur offenen Feldflur stehen. Durch vorgelagerte niedrige und eingegrünte Nebengebäude wird der beste Übergang zur offenen Landschaft erzielt. Der schlechteste Übergang ist ein giebelständiges maßstabsloses Gebäude ohne Bezug zu den bestehenden Gebäuden und ohne Eingrünung. Mode am Bau kann zum Kitsch werden. 16 Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof BEYER BAUSTOFFE GMBH Schotterwerk – Containerdienst – Güternahverkeh Erdarbeiten – Betonwerk 95180 Berg Rothleitener Weg 70 Telefon (0 92 93) 9 45-0 Telefax (0 92 93) 9 45-55 [email protected] · www.beyer-baustoffe-berg.de Baustoffe und Bauelemente Leupoldsgrüner Str. 10 95152 Selbitz OT Stegenwaldhaus Tel. 09280/961-0 Fax 09280/961-22 www.betonwerk-hofrichter.de [email protected] - Transportbeton - Schwer- und Leichtbetonsteine - Filigran-Elementdecken - Treppen und Fertigteile Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof - Fahrsilowände - Fenster- und Türstürze - Gartensäulen und Leistensteine 17 4. Der Architekt Trotz des Honorars, das jeder Architekt für seine Leistung entsprechend der Honorarordnung (HOAI) verlangt, können detaillierte Werkplanung, gewerkbezogene Ausschreibung und wettbewerbsmäßige Vergabe der Bauleistungen erheblich helfen Baukosten einzusparen. Wie findet man den richtigen Architekten? Für die Auswahl des richtigen Architekten sollte man sich Zeit nehmen. Der Architekt wirbt durch seine Leistung und durch zufriedene Kunden. Hier gilt es also mit dem eigenen Vorhaben vergleichbare gebaute Projekte zu suchen und sich im Bekanntenkreis umzuhören. Hilfestellung geben auch die Architektenlisten der Architektenkammer. Wichtig ist es, einen Architekten auszuwählen, zu dem ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann. Qualitätvolle Architektur, die nicht nur ästhetische Ansprüche erfüllt, sondern die den Menschen als Nutzer in den Vordergrund stellt und zudem termingerecht und kostengünstig gebaut worden ist, erfordert das Können eines Fachmannes – des Architekten. Er garantiert dem Bauherrn ein Gebäude, das seinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Neubau, Umbau, Sanierung oder Erweiterung eines Hauses sind in der Regel sehr komplex. Für einen reibungslosen Ablauf sind ein umfassendes Fachwissen und langjährige Erfahrung im Baubereich notwendig um schnell und effektiv zum Ziel zu gelangen. Die Eigenverantwortung des Bauherrn hat durch den Rückzug des Staates aus der hoheitlichen Prüfung zugenommen. Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist ein bauvorlagenberechtigter Entwurfsverfasser Pflicht. Die Bauvorlagenund Nachweisberechtigung ist im Artikel 68 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt. Für den Bauherrn ist der Architekt Ideengeber, Planer und kompetenter Berater in einer Person. Im Dialog mit dem Auftraggeber erarbeitet der Architekt individuelle Lösungen für die Bauaufgabe. Er integriert und koordiniert die Leistungen der Fachplaner – beispielsweise Statiker, Elektroplaner und Planer für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen- zu einer Gesamtleistung. So können die Wünsche und Vorstellungen des Bauherrn mit den Erfahrungen des Architekten optimal kombiniert werden und führen zu einer maßgeschneiderten Planung. Vom Erwerb eines Baugrundstückes an bis zur Baufertigstellung berät er fachkundig. Gerade das Einsparen der Planungskosten ist meist der falsche Weg zum Kostensparen. Kostengünstiges Bauen beginnt mit einer Planung, die Aspekte wie Gestaltung, Funktion, Konstruktion und Wirtschaftlichkeit optimiert und dem Bauherrn auch Alternativen für seine Bauwünsche aufzeigt. 18 Als Berater und Treuhänder des Bauherrn stellt der Architekt diesem sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung. Unabhängig von gewerblichen Interessen handelt der Architekt allein als Sachverwalter der Interessen des Bauherrn und ist damit nicht nur planerischer Ideengeber, sondern auch der ideale Partner für kostengünstiges Bauen. Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen sind Architekten stets mit den neuesten Entwicklungen von Baustoffen und -techniken, wie beispielsweise im ökologischen Bauen, vertraut. Schritte der Zusammenarbeit Zunächst muss der Architekt erst einmal in einem Gespräch die Wünsche und Lebensgewohnheiten des Bauherrn kennenlernen, den voraussichtlichen Raumbedarf erfragen, zukünftige Entwicklungen sowie die finanziellen und zeitlichen Vorstellungen erkunden. Andererseits soll sich der Bauherr darüber informieren, welche Leistungen der Architekt erbringen kann. Meist ist die Hinzuziehung weiterer Fachleute (Bodengutachter, Statiker, Fachplaner für Installation usw.) zu empfehlen, die der Architekt koordiniert. In der Regel wird mit dem Architekten ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Daraufhin wird der Architekt die notwendigen Grundlagen für das Bauvorhaben ermitteln. Dazu gehört eine Begehung des Grundstücks und die Erkundung der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen (Bebauungsplan, Geländeneigung, Baumbestand, eventuelle Schutzbereiche usw.). Im nächsten Schritt wird er die ersten Skizzen für das Bauvorhaben vorlegen. In ihnen werden die geäußerten Wünsche des Bauherrn berücksichtigt, wie das Raumprogramm, die Erschließungsmöglichkeiten und die Einbindung in die Umgebung. Sind dann auch noch die Grundzüge der Konstruktion und der Materialien sowie der Standard der Ausstattung bekannt, wird der Architekt die Kostenschätzung nach DIN 276 erstellen. Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof architektur städtebauenergie www.architektur-hoffmann.de ß Architekten und Ingenieure Günter Hornfeck Architekturbüro Am Walzbach 1 95213 Münchberg Tel. 0 92 51/20 07 Mobil 01 76/24 83 44 31 Fax 0 92 51/43 05 91 Wölbattendorfer Weg 63 95030 Hof Tel. 0 92 81 / 6 72 80 [email protected] Franz Peetz Dipl.-Ing.(FH) Architekt E - Mail: A r c h i t e kt u r b ü r o Inh. f. Peetz & H. Zens GbR schützenweg 24 95028 Hof Fon: 09281/85937 Fax 09281/86381 [email protected] SCHULSTR ASSE 16 D -95032 HOF FON 0 92 81 - 14 38 31 FA X 0 92 81 - 14 38 32 AR C H ITE K TU R B Ü R O T H O M A ST H E U R E R Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof [email protected] 19 Architekten und Ingenieure Marktplatz 3 95152 Selbitz Fon 09280-95120 Fax 09280-95121 [email protected] 20 Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 4. Der Architekt Planungsablauf Ist der Bauherr mit dem Vorentwurf einverstanden, steigt der Architekt in die Entwurfsplanung im Maßstab 1:100 ein. Aus dieser erstellt er die Genehmigungsplanung mit allen zur Einreichung bei der Genehmigungsbehörde erforderlichen Unterlagen. Nach der Erteilung der Baugenehmigung wird mit der Erarbeitung der Ausführungspläne begonnen. Damit wird Bauausführung und Ausstattung so konkretisiert, dass die ausführenden Firmen nach diesen Planunterlagen arbeiten können. Ebenso ermittelt der Architekt nach diesen Werkplänen die Baumassen und stellt die Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse für die Bauunternehmer, Handwerker und Fachleute auf. Die Leistungsverzeichnisse bieten die Möglichkeit vergleichbare Kostenangebote einzelner Firmen einzuholen. Auf dieser Basis berät er den Bauherrn bei der Auftragsvergabe und gewährleistet so optimale Kostenkontrolle. tuell noch vorhandene Mängel fest. Parallel zum Baugeschehen sind Abschlags- und Schlussrechnungen zu prüfen. Nach Fertigstellung des Bauwerkes überwacht er die Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfristen und dokumentiert das Gesamtergebnis für spätere Überprüfungen, Umbauten und Reparaturen. Sobald der Bauantrag genehmigt worden ist, kann mit dem Bauen begonnen werden. Der Architekt koordiniert für den Bauherrn die Bauausführung in Abstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, dem Zeitplan und den Leistungsbeschreibungen. Er überwacht die Ausführung vor Ort, fertigt für Bauabnahmen Protokolle an und stellt even- Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 21 ZIMMEREI HOLZBAU · INNENAUSBAU HOBELWERK · FREITRAGENDE HOLZKONSTRUKTIONEN Thomas ZEHENDNER Ihre Spezialisten, wenn´s ums Holz geht 95176 Konradsreuth • Weißlenreuth 35 Tel.: 0 92 92 / 380 + 13 50 · Fax: 0 92 92 / 96 77 97 D1: 01 70 / 47 47 681 Schreinerei Pötzl Tradition innovativ umgesetzt Schleizer Str. 41 95028 Hof fon.: 0 92 81/1 60 04 18 fax: 0 92 81/1 60 04 19 mail: [email protected] www.poetzl.de • • • • Möbel Küchen Türen Innenausbau Schreinerei Äußere Hofer Str. 47 • 95213 Münchberg Telefon (0 92 51) 9 62-39 • Telefax (0 92 51) 9 62-41 E-Mail: [email protected] • Internet: www.schreinerei-flessa.de inerei Püttner SchreFenster – Türen – Möbel Innenausbau – Wintergärten Reparaturverglasung • Gewissenhafte Beratung und Planung • Zuverlässige Bearbeitun Ihrer Aufträge • Fachgerechte Ausführung aller Arbeiten Helmbrechtser Str. 19 95176 Konradsreuth-Ahornberg 22 Telefon 0 92 92/9 11 80 Fax 0 92 92/9 11 81 Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 5. Denkmalschutz Definition Pflichten Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen (oder Teile davon), deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Es kommt also nicht auf die Größe oder den Wert der Anlage an. Oft erschließt sich die Bedeutung eines Denkmals auch nicht auf den ersten Blick. Der Begriff Denkmal umfasst verschiedene Denkmalgruppen. Man unterscheidet Baudenkmäler, Technische Baudenkmäler, Ensembles, historische Gartenanlagen, Historische Ausstattungsstücke, bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler. Baudenkmäler sind bauliche Anlagen aller Art, wie Burgen, Schlösser, Kirchen, Häuser, auch Flurkreuze und Grenzsteine. Technische Baudenkmäler können u.a. Verkehrsanlagen, Fabrikationsstätten und Gerätschaften sein. Als Ensembles bezeichnet man eine Gruppe von Gebäuden, die zusammen ein historisches Orts-, Straßen- oder Platzbild darstellen. Die Gebäude innerhalb eines Ensembles müssen für sich gesehen allein keine Denkmaleigenschaft haben. Sie können diese aber besitzen. Historische Ausstattungsstücke sind an das Denkmal gebundene Ausstattungsstücke, wie Altäre, Kirchengestühl, Fresken oder auch bewegliche Sachen, die für das jeweilige Gebäude geschaffen wurden oder seine Geschichte wesentlich mit geprägt haben. Sie werden in Verbindung mit dem Baudenkmal geschützt. Bewegliche Baudenkmäler wären z.B. Gemälde, Skulpturen, Möbel, Bücher usw., sofern sie keine historischen Ausstattungsstücke sind. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Überreste vor allem aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit, die sich im Boden befinden oder im Boden gefunden werden. Zum Beispiel alte Befestigungsanlagen, Ringwälle, Gräber, Münzen, Gefäße, Werkzeuge, Schmuck. Denkmalliste Die Denkmalliste ist das Verzeichnis, in dem die Denkmale eingetragen sind. In Bayern ist die Eintragung in die Denkmalliste nachrichtlich. Das heißt, die Denkmalliste hat nur klarstellende Wirkung. Es kann durchaus sein, dass ein Gebäude Denkmaleigenschaft besitzt, obwohl es nicht in der Denkmalliste eingetragen ist. Die Beurteilung, ob es sich bei einem Gegenstand oder einer Anlage um ein Denkmal handelt, obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege. Die Denkmalliste ist auch nicht statisch. Immer wieder werden Denkmäler aus der Liste herausgenommen oder neue Denkmäler eingetragen. Die Denkmalliste wird vom Landesamt für Denkmalpflege geführt. Sie kann im Landratsamt eingesehen werden. Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof Jede Veränderung an einem Baudenkmal bedarf einer Erlaubnis. Auch Maßnahmen in der Nähe von Denkmälern bedürfen einer Erlaubnis, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Denkmals auswirkt. Wenn für das Vorhaben gleichzeitig eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist, muss nicht zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Sie wird dann durch die Baugenehmigung ersetzt. Es ist in jedem Fall zweckmäßig, vor einer geplanten Veränderung mit der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Kontakt aufzunehmen und die Maßnahme abzusprechen. Empfehlenswert ist auch, sich vor Durchführung eines Vorhabens beim Landratsamt zu erkundigen, ob die geplante Maßnahme einer Erlaubnis oder einer Genehmigung bedarf. Das Landratsamt hört zu jedem denkmalbezogenen Vorhaben das Landesamt für Denkmalpflege, welches eine fachliche Stellungnahme abgibt. Diese Stellungnahme ist die Grundlage für die Entscheidung zu dem Vorhaben. Nach dem Denkmalschutzgesetz für Bayern ist jeder Eigentümer eines Denkmals verpflichtet, sein Baudenkmal instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihm das zuzumuten ist. Diese Aufgaben ergeben sich aus der Sozialpflichtigkeit des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes. Zur Durchführung von Maßnahmen, die zur Sicherung eines Denkmals notwendig sind, kann der Eigentümer auch mit einem Bescheid verpflichtet werden. Vergünstigungen Die Verpflichtung des Eigentümers zum Schutz eines Denkmals wird vom Staat unterstützt. Einmal kann das Landesamt für Denkmalpflege direkte Zuschüsse für den so genannten denkmalpflegerische Mehraufwand gewähren. Das ist der Mehraufwand, der entsteht, weil das Gebäude ein 23 5. Denkmalschutz Denkmal ist. Wenn beispielsweise das Landesamt für Denkmalpflege fordert, dass ein Dach mit Naturschiefer anstatt Kunstschiefer gedeckt werden muss, können die Mehrkosten anteilmäßig gefördert werden. Unterhaltsmaßnahmen werden dabei nicht bezuschusst. Die Höhe dieser direkten Zuschüsse richtet sich nach der Bedeutung des Einzelfalles und der Höhe der Haushaltsmittel. Außerdem werden Maßnahmen an Denkmälern durch Steuererleichterungen im Form von Abschreibungsmöglichkeiten gefördert. Die Abschreibungsmöglichkeiten richten sich nach den Nutzungsverhältnissen. Auskünfte darüber kann das zuständige Finanzamt erteilen. Wenn ausnahmsweise die Grenze der Zumutbarkeit für die Erhaltung eines besonders bedeutenden Denkmals überschritten wird, kann das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst aus dem so genannten Entschädigungsfonds eine Förderung in Betracht ziehen. Weitere Fördergeber können sein: die Gemeinden, der Landkreis, in Oberfranken die Oberfrankenstiftung oder sonstige Kulturfonds. 24 Bei allen Maßnahmen gilt, dass die Anträge für Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme gestellt werden müssen. Auskünfte über Zuwendungsmöglichkeiten kann das Landratsamt geben. Auch alle Anträge sind in der Regel über das Landratsamt einzureichen. Informationen Im Landratsamt ist eine Informationsmappe erhältlich. Wer ein Baudenkmal renovieren oder sanieren will, sollte sich in jedem Fall von der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt und dem Landesamt für Denkmalpflege beraten lassen. Einmal im Monat findet ein Sprechtag des Landesamtes für Denkmalpflege im Landkreis statt. An diesem Tag können auch notwendige Ortseinsichten durchgeführt werden. Eine gute Vorbereitung hilft Zeit und Geld zu sparen. Ansprechpartner im Landratsamt Hof sind: Herr Kreisbaumeister Dietel Tel. 09281/57-359, [email protected] Sachbearbeiter Denkmalschutz Tel. 09281/57-463, [email protected] Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 6. Soziale Wohnraumförderung Wohnraumförderung Der Freistaat Bayern gewährt über die BayernLabo im Bayerischen Wohnungsbauprogramm auf der Basis des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) unter anderem befristet zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für den Bau (Neubau, Gebäudeänderung, Gebäudeerweiterung) und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Zusätzlich fördert die BayernLabo im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm mit Unterstützung des Freistaats Bayern und der KfW Förderbank den Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern (nur die für den Antragsteller vorgesehene Wohnung) und Eigentumswohnungen durch befristet zinsverbilligte Darlehen. Tilgung beträgt 1v. H. beim Zweiterwerb 2 v. H jährlich zuzüglich ersparter Zinsen. Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro je Kind im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes; das Gleiche gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentscheidung zu erwarten ist. Das Darlehen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm darf höchstens 30 % der veranschlagten Gesamtkosten sowie maximal 100.000 Euro betragen. Nach 10 Jahren wird der Zinssatz mit erneuter Unterstützung durch die KfW Förderbank an den Kapitalmarktzins angepasst. Die Tilgung beträgt 1 v. H. jährlich zuzüglich ersparter Zinsen. Es besteht außerdem die Möglichkeit bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung mit einem leistungsfreien Darlehen (im Ergebnis einen Zuschuss) von höchstens 10.000 € je Wohnung zu fördern. Die Fördermittel werden nur in der Höhe bewilligt, die zur Erreichung einer dauerhaft tragbaren Belastung erforderlich ist. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Die Fördermittel sind vor Baubeginn oder Abschluss des Vertrages über den Erwerb bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsamt Hof) zu beantragen. Hier können Sie auch die für die Antragstellung erforderlichen Formulare und weitere Auskünfte erhalten. Wohngeld Für Eigenheime und Eigentumswohnungen besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Dies kann dann in Form des Lastenzuschusses gewährt werden. Grundlagen dieser Förderungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sind die Wohnraumförderungsbestimmungen – WFB – 2008. Die Förderungen sind an Einkommensgrenzen gebunden, deren Höhe von der Zusammensetzung des zu fördernden Haushalts abhängt. Maßgeblich sind auch hier das Familieneinkommen, sowie die Größe des Haushalts. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sich persönlich oder telefonisch bei der Wohngeldstelle erkundigen. Hierbei kann schnell geklärt werden, ob es für Sie sinnvoll ist, einen solchen Antrag zu stellen. KfW-Programme Das Darlehen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm darf beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 % und beim Zweiterwerb höchstens 35 % der förderfähigen Kosten betragen und ist während der 15-jährigen Belegungsbindung des geförderten Objektes mit jährlich 0,50 % zu verzinsen. Nach der 15-jährigen Belegungsbindung des geförderten Objektes wird der Zinssatz grundsätzlich an den Kapitalmarktzins – höchstens auf 7,00 % jährlich – angepasst. Die Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof Neben der staatlichen Förderung gibt es auch noch eine Vielzahl von Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese Programme werden in der Regel durch Ihre Hausbank vermittelt. Hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte zu den einzelnen Darlehensmöglichkeiten. Beachten Sie bitte hierbei, dass sich die staatliche Förderung und andere KfW-Progamme zum Teil ausschließen. 25 7. Ökologisches Bauen Umweltschutz ist eine Aufgabe, die jeden einzelnen angeht. Aber wie baue ich umweltbewusst? Grundsätzlich wird jedes Bauen immer eine Belastung für Umwelt und Natur sein, weil es in ökologische Systeme eingreift und diese stört. Dies wäre solange kein Problem, soweit die Ressourcen wieder regeneriert und die Rest- und Abfallstoffe wieder problemlos in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden können. Diese Ökobilanz muss also nicht nur den Energie- und Ressourcenverbrauch betrachten, sondern darüber hinaus den Bau und sogar den Abriss des Gebäudes miteinbeziehen. Dies erfordert eine frühzeitige Planung mit kompetenten Architekten, Ingenieuren und Handwerkern, die von Anfang an auf die Erfordernisse der Umwelt eingeht. Bereits bei der Auswahl des Baugrundstücks sind ökologische Aspekte zu beachten. Dies betrifft nicht nur die Ausrichtung des Gebäudes nach Süden, auch ein sparsamer Umgang mit Bauland ist ein ökologischer und gleichzeitig auch ein ökonomischer Ansatz. Verdichtetes Bauen ist nicht gleichzusetzen mit geringer Aufenthaltsqualität. Innerstädtisches Wohnen kann z. B. ein zusätzliches Auto sparen und so ebenfalls zur Umweltverträglichkeit beitragen. Ökologisches Bauen schließt aber Technik keineswegs aus, wenn sie grundsätzlich nicht im Widerspruch zu umweltschonenden Bauweisen steht. Sie kann besonders zur optimalen Nutzung der natürlichen Energiepotentiale herangezogen werden. Flächensparendes Bauen reduziert den Materialverbrauch, die Auswahl umweltverträglicher Baustoffe und Bauweisen schont die Ressourcen. Das früher selbstverständliche regionale Bauen ist gleichzeitig ein höchst ökologisches Bauen. Die Herstellung der Baustoffe, der Transport zur Baustelle und die Verarbeitung auf der Baustelle werden durch die begrenzten Möglichkeiten in sich ökologisch. Die Aufzählungen zeigen, daß es schon heute ohne größeren Aufwand möglich ist ein Haus nach ökologischen Grundprinzipien zu errichten. Bund, Länder und Kommunen stellen dem ökologisch eingestellten Bauherrn Förderprogramme zur Verfügung, die umweltfreundliches Bauen unterstützen. Die Nutzung regenerierbarer Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser und Biomasse hat als Energiespender einen bedeutenden Stellenwert erhalten. Die bisherigen, meist fossilen Energieträger wie Öl, Erdgas, Kohle stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Besonders durch die Umwandlung der Sonnenstrahlung ergeben sich viele Nutzanwendungen wie passive (z. B. Südfenster, Wintergärten) und aktive (Kollektoren) Maßnahmen zur Wärmegewinnung. Aber auch Erdthermie erlangt als schadstofffreie Energie zunehmend Bedeutung. Die wesentlichen Ursachen für hohe Wärmeverluste eines Hauses, Wärmeleitung durch Dach, Wand und Boden, sowie Schwachstellen beim Fenster, lassen sich durch eine Verbesserung des Wärmeschutzes vermeiden. Baubiologie Ein weiterer Gesichtspunkt für umweltverträgliches Bauen ist die wirtschaftliche Nutzung der Baustoffe und eine geringe oder gar keine Reparaturanfälligkeit. Bereits bei der Planung sind auch die weitgehende Vermeidung umweltund gesundheitsschädlicher Stoffe oder Strahlungen, sowie die Menge des anfallenden Abfalls und seine Zusammensetzung zu beachten. Eine Regenwassernutzung oder eine Regenwasserversickerung bis hin zur Biotopvernetzung kann zur Schaffung ganzer Ökosysteme in neuen Siedlungen führen. Baubiologie & Energieberatung Dr. Peter Hiltner Tel./F ax 09286/964032 email: info@ baubiologie- hochfranken.de www.energieberatung- hochfranken.com Beratungen, Messungen und Gutachten Für Arbeitsplätze, Wohn- und öffentliche Gebäude Unabhängige, baubiologische Energieberatung BioLog - seit 1995 in Hochfranken und darüber hinaus 26 Viele Menschen kennen noch die Probleme mit schadstoffbelasteten Innenräumen; Formaldehyd aus Möbeln, Holzschutzmittelbelastung, Asbest im Nachtspeicherofen, PCBverseuchte Gebäude. Solche Bausünden der Vergangenheit haben zum Entstehen der Baubiologie geführt, bei der es darum geht, gesundheitsbelastende Baufehler möglichst schon von vornherein zu vermeiden, oder aber zu erkennen und zu beseitigen. Oft ist es hilfreich, schon vor Baubeginn einen Baubiologen in die Planung, von der Materialauswahl bis zur Elektroinstallation, einzubeziehen. Arbeits- und vor allem Schlafplätze erhalten dabei besonderes Augenmerk. Bei bestehenden Gebäuden helfen sachkundig ausgeführte Messungen, Zweifel über bestehende Belastungen zu klären, Sanierungen zu planen oder Gutachten zu erstellen. Obwohl es die eingangs genannten Altlasten immer noch gibt, dominieren heute andere gesundheitschädigende Faktoren, vor allem der sogenannte Elektrosmog (man denke an die hausinternen Mobilfunksender wie schnurlose Telefone und WLAN) und Schimmelprobleme, die oft durch die steigenden Wärmedämmmaßnahmen verursacht werden. Neben den baubiologischen Untersuchungen ist daher auch eine baubiologisch orientierte, fachübergreifende Energieberatung sehr wichtig. Fragen Sie dazu Ihren Baubiologen. Dr. Peter Hiltner, 95145 Autengrün Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof ENERGIESPAREND ... SANIEREN ... RENOVIEREN ... MODERNISIEREN Zimmerei - Dachdeckerei Frankenwaldstr. 5 Tel.: 0 92 82 / 32 21 95119 Naila-Marxgrün Fax: 0 92 82 / 50 50 GUT GÜNSTIG HOLZ SCHNITTHOLZ – LAGERVERKAUF – HOBELWARE Dachdecker versch. 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Der durch Heizung und Wassererwärmung verursachte Ausstoß von Kohlendioxid könnte in Wohnhäusern um 60 Prozent und mehr gesenkt werden. Möglich wird das durch eine gute Wärmedämmung, dichte Fenster und eine moderne Heizungsanlage. Der Ausweis informiert Immobilienbesitzer über den Energiestandard ihres Gebäudes, von der Dämmung bis zur Heizung. Zudem werden im Energieausweis auch Modernisierungs-Tipps festgehalten. Hinter jedem Ausweis steckt also ein kleines Energie-Gutachten. Er ist damit ein optimaler Einstieg in die energiebewusste Sanierung. Außerdem ist der Energieausweis bei Vermietung und Verkauf ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit ihm soll in Immobilienanzeigen schon bald so selbstverständlich mit Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. Mieter oder Käufer können hingegen schon vor Vertragsabschluss erkennen, ob sie eher mit hohen oder mit niedrigen Energiekosten rechnen müssen. Das ist eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Wohnungsund Haussuche. Der Energieausweis beinhaltet alle wichtigen Daten, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben, und ist folgendermaßen aufgebaut: Zur Gebäudeidentifizierung werden Informationen wie Gebäudetyp, Baujahr und die Zahl der Wohneinheiten im Ausweis vermerkt. Die Einteilung erfolgt von sehr energieeffizient bis schlecht energieeffizient und wird vom Energieberater festgestellt und im Energieausweis eingetragen. Eine einfache grafische Darstellung ermöglicht einen schnellen Vergleich mit anderen Gebäuden. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Energiebedarf und große Werte (roter Bereich) einen hohen Energiebedarf. Neben einem Gebäudefoto (freiwillig) wird die Qualität aller Gebäudeteile vom Dach, über die Fassade und die Fenster bis hin zur Anlagentechnik beurteilt. Überprüft und beurteilt werden dabei unter anderem der Dämmstandard und die Luftdichtheit, mögliche Wärmebrücken sowie die Qualität der Anlagentechnik. Berücksichtigt wird auch der Einsatz regenerativer Energien (etwa Solarenergie), der Standort der Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung im Gebäude, die Länge und Dämmqualität der Rohrleitungen, die Effizienz der Pumpen, die Güte von Heizflächen und Thermostatventilen und so weiter. Die vom Gebäude verursachten Abgase (CO2-Emissionen) werden ausgewiesen. Damit wird das Maß der Umweltbelastungen festgestellt. Die für die Wärmeversorgung des Gebäudes zu erwarteten Primärenergiebedarf sowie der Endenergiebedarf werden aufgelistet. Beide Werte werden in kWh/m² x a angegeben. Einheit für Energie ist die KWh KiloWattStunde. Für die verschiedenen Heizstoffe gibt es Umrechnungsfaktoren die wichtigsten sind: 1 Liter Heizöl = 10 kWh 1 m³ Erdgas = 8 bis 10 kWh 1 Liter Flüssiggas = 6 bis 7 kWh Die Endenergie bezeichnet die tatsächlich benötigte Energie zum Heizen und zur Bereitstellung des Warmwassers. Mit einbezogen werden die Verluste durch die Bereitstellung, Speicherung, Verteilung und die Übergabe der Energie. Der Primärenergieaufwand beziffert die Energie, die zugeführt werden muss, um ein Gebäude zu beheizen ( ca. 20 ° C) und das notwendige Warmwasser bereit zu stellen plus den zusätzlichen Energieeinsatz zur Bereitstellung dieser Energie (Erschließung, Anlieferung, Lagerung). So liegt der Primärenergieaufwand beim Einsatz von Strom wesentlich höher als beim Einsatz von Erdgas (für Strom 3, für Erdgas 1,10). Hausbesitzer erhalten sinnvolle Sanierungs- und Modernisierungstipps, die die Betriebskosten senken, die Umweltfreundlichkeit verbessern und den Wert der Immobilie steigern. Ein Energieausweis kann immer nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Er beschreibt die Energieeffizienz eines Gebäudes, die maßgeblich von der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung sowie der Dämmqualität der Außenhülle bestimmt wird. Die im Energieausweis enthaltenen Informationen beziehen sich deshalb immer auf das ganze Gebäude. Eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Wohnungen innerhalb eines Gebäudes ist nicht sinnvoll. Für die Ermittlung des Energiebedarfs gibt es zwei Methoden. 28 Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 8. Umwelt schonen und Energie sparen Bei der verbrauchsorientierten Variante wird die Energieeffizienz aus dem Durchschnitt der tatsächlich verbrauchten Energiemenge aus den letzten drei Jahren ermittelt. Bei der bedarfsorientierten Variante erfolgt eine objektive Bewertung von Bau- und Heizungstechnik mit einer Bestandsausnahme vor Ort. Der Bedarf wird durch eine Wärmeschutzberechnung ermittelt. Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet nämlich weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab. Ob viele Familien mit Kindern oder eher berufstätige Singles in einem Haus wohnen, beeinflusst den Energieverbrauch eines Gebäudes enorm. Aussagekräftiger ist deshalb der bedarfsorientierte Ausweis, der eine Bestandsaufnahme der Dämmung, der Baumaterialien und des Heizsystems erfordert. Daraus wird errechnet, wie viel Energie das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten verbraucht. Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis Pflicht für Immobilienbesitzer, die ihr Wohngebäude vermieten oder verkaufen wollen und deren Gebäude Baujahr 1965 und älter ist. Für Wohngebäude ab Baujahr 1966 gilt dies erst ab 1. Januar 2009. Der Energieausweis und eine dazugehörige Energieberatung erweist sich für jeden Bauherren als sinnvoll, damit alle Komponenten auf einander abgestimmt werden. Uwe Will, Energieberater der Friedrich + Will GbR, Hofer Str. 21, 95233 Helmbrechts Weitere Informationen über qualifizierte Energieberater erhalten Sie aus der Liste der Energieberater vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), auch zu finden unter www.landkreis-hof.de . Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof Förderung von „Vor-Ort-Energieberatungen” durch das BMWi Nachdem Haushalte drei Viertel ihres Energieverbrauchs für Heizzwecke aufwenden und sich viel Energie einsparen lässt, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sog. „Vor-Ort-Beratungen“, im Rahmen derer sich Besitzer von Wohngebäuden durch Experten beraten lassen können, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen für ihr Gebäude sinnvoll und wirtschaftlich sind. Eine neue Richtlinie des BMWi über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort – Vor-Ort-Beratung – vom 11.4.2008 hat die diesbezüglchen Fördermöglichkeiten nunmehr verbessert. Förderanträge sind vor Beginn der Beratung von einem antragsberechtigten Energieberater (vgl. Punkt 3 der Richtlinie) an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zu richten. Die Förderung kann grundsätzlich von allen Haus- und Wohnungseigentümern in Anspruch genommen werden, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Anspruchsberechtigt sind darüber hinaus kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft und Agrarbetriebe sowie gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen. Mieter und Pächter bedürfen der schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers. Die Förderung beschränkt sich auf Gebäude, für die vor dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde. Mit dem umfassenden Beratungsbericht erhalten Hausbesitzer konkrete Vorschläge zur Optimierung der Wärmedämmung ihres Gebäudes sowie Hinweise darüber, ob sich eine Umstellung bzw. Erneuerung der Heizungsanlage und/oder die Nutzung erneuerbarer Energien empfiehlt. Auch über die Höhe der Zuschüsse erhält man auf den Internetseiten der BAFA (www.bafa.de) Informationen. 29 9. Gebäudetechnik 9.1 Heizung Die größte Energieeinsparung im Wohngebäude wird in der Regel durch die Erneuerung der alten Heizungsanlage erwirkt. Das Einsparpotential liegt zwischen 15 und 35 %. Ist Ihre Anlage älter als 15 Jahre, sollten Sie langsam an einen Austausch denken. Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die Nachrüstpflichten für den Hauseigentümer genau geregelt. Unabhängig davon gilt die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung. Neben der Einhaltung verschiedener Grenzwerte für Schadstoffe in den Rauchgasen gilt insbesondere die Einhaltung der maximal zulässigen Abgasverluste. Ab dem 1.11.2004 gelten für alle Heizungen, unabhängig von ihrem Alter, die gleichen Grenzwerte der 1. BImSchV: Nennwärmeleistung in Kilowatt über 4 bis 25 über 25 bis 50 über 50 30 Grenzwerte für die Abgasverluste 11 % 10 % 9% Neben den klassischen fossilen Energieträgern Öl und Gas (Erdgas und Flüssiggas) steht heute eine Vielzahl regenerativer Energieträger, genutzt in ausgereifter und komfortabler Heizungstechnik zur Verfügung. So gibt es eine große Auswahl erdwärmenutzender Wärmepumpen und Holzpelletsheizungen, die so komfortabel wie eine Ölheizung sind. Wählen Sie die Technik, die den eingesetzten Brennstoff am besten ausnutzt, z. B. einen Brennwertkessel. Diese Technologie macht auch die im Wasserdampf der Heizungsabgase enthaltene Wärme nutzbar und erlaubt deutliche Energieeinsparungen, die im Vergleich zu älteren Heizsystemen mehr als 30 % und im Vergleich zu Niedertemperaturkessel rund 10 % betragen. Falls Anschlussmöglichkeiten an ein Nah- oder Fernwärmenetz (z. B. Geothermie oder Biomasse) bestehen, sollten diese möglichst genutzt werden. In größeren Gebäuden mit sommerlichem Wärmebedarf kann sich der Einsatz eines Blockheizkraftwerkes anbieten, das gleichzeitig Strom und Wärme produziert. Dies ist wesentlich effizienter als die herkömmliche Strom- und Wärmeerzeugung, setzt aber unter wirtschaft- Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof Technische Gebäudeausrüstung Planung Objektüberwachung Brandschutz Kapitelüberschrift Studien + Konzepte Energieberatung Ingenieurbüro Peter Sell Marktplatz 20 95239 Zell im Fichtelgebirge Telefon 09257 7255 · [email protected] Stephan Herpich Installations- und Heizungsbauer Uhlandstr. 19 · 95152 Selbitz Tel. 0 92 80/9 81 97-10 Handy 01 75/3 66 19 90 Heizung Sanitär Kundendienst Ökolectric-Haus EhmannGmbH Autengrüner Str. 13 95145 Oberkotzau Tel. 09286/313 Fax 09286/965 68 39 Energieberater (HWK) Ihr Profi für alle Heizsystheme Alternative Heizenergien, Kraft- Wärme- Kopplung, Solar, Holz, Pellets, Wärmepumpen nd en Neue Adresse ab 2009: Reutlichweg 28 95111 Rehau Tel. 09283/8 98 19-0 Fax 09283/8 98 19-29 ut rund um in g en Hä Schöne Bäder komplett Energie aus Sonne, jetzt auch in Naila Bergstraße 3 - 95119 Naila Gerhard Völkel · Friedrichstraße 14 · 95138 Bad Steben Telefon 0 92 88-97 15 33 · E-Mail: [email protected] [email protected] www.oekolectric-ehmann.de ELEKTROINSTALLATION ✲ SATELITEN- ✲ KABEL- ✲ TELEFONANLAGEN Elektro Sturm · 95032 Hof · Wundsiedler Str.33 Tel. 0 92 81/84 08 80 · Fax 0 92 81/54 04 71 www.elektro-sturm.com Solarkreislauf kunden+notdienst gas+sanitärinstallation heizungs+solaranlagen Viessmann Werke GmbH & Co KG Verkaufsniederlassung Hof Fuhrmannstraße 9 95030 Hof Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof [email protected] 31 9. Gebäudetechnik lichen Gesichtspunkten u. a. eine hohe jährliche Laufzeit (> 5.500 h) voraus, was nur dann ökologisch vertretbar ist, wenn die außerhalb der Heizperiode erzeugte Wärme auch genutzt werden kann. Wenn Sie Ihr Haus oder bestimmte Bauteile wie das Dach oder die Fassade wärmedämmen, benötigt die Heizung weniger Leistung. Planen Sie dies beim Austausch Ihres alten Kessels mit ein. 9.2 Solarthermische Anlagen Egal, für welche Energieträger Sie sich entscheiden, eine Kombination mit Sonnenenergienutzung in Form der Solarthermie zur Heizungsunterstützung und Brauchwassererwärmung ist immer möglich. Solares Heizen wird angesichts stetig steigender Öl- und Gaspreise immer attraktiver. Bei der klassischen Solaranlage zur Brauchwassererwärmung wird die Solarwärme aus den Kollektoren mittels eines internen Wärmetauschers auf das Wasser im Solarspeicher übertragen. Reicht die solare Wärme nicht aus, wird im oberen Bereich des Speichers mit dem Heizsystem nachgeheizt. Eine gute Solaranlage kann durchaus bis zu 60 % Ihres jährlichen Energiebedarfs für Warmwasser decken. Die empfohlene Größenordnung einer Anlage zur reinen Brauchwassererwärmung finden sie in der Tabelle. Soll ihre Solaranlage auch die Gebäudeheizung unterstützen, so sollte sie mindestens 10 m² Fläche besitzen. Größenordnung für die Dimensionierung von Brauchwasser-Solaranlagen Anzahl AbsorberSpeicherWärmePersonen fläche volumen gewinne ca. in m2 ca. in Liter kWh/a 23 250 1.200 46 350 2.400 67,5 550 3.000 10 12 800 5.000 40 38 2.700 16.000 Solarthermische Anlagen werden staatlich gefördert (siehe Kapitel 12). 9.3 Photovoltaik Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung des Sonnenlichtes in elektrischen Strom mit Hilfe von Solarzellen. Direkte Umwandlung heißt, dass das einfallende Sonnenlicht nicht zum Erwärmen von Wasser verwendet 32 wird, wie dies bei der Solarthermie der Fall ist, sondern dass die Erzeugung von Strom unter direkter Ausnutzung des photoelektrischen Effektes stattfindet. Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Solarzellen. Die polykristallinen Zellen werden am häufigsten eingesetzt. Ihr Wirkungsgrad ist mit 13 – 15 % zwar etwas schlechter als der der monokristallinen Zellen. Dafür sind sie billiger in der Herstellung. Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) garantiert auf 20 Jahre eine feste Vergütung des eingespeisten Stromes. Anlagen, die im Jahr 2007 ans Netz gehen, erhalten über 20 Jahre eine Vergütung von 49,21 Cent/kWh zuzüglich der gesetzlichen Mehrwehrsteuer. Der Preis pro kW installierte Leistung liegt bei ca. 4.500 – 5.000 €. Ein Kilowatt (kWp) installierte Leistung liefert im Jahr, je nach Sonnenscheinstunden, zwischen 900 und 1.000 kWh Strom. Das Dach muss nicht zwingend nach Süden ausgerichtet sein. Auch Dächer mit einer West – bzw. Ost – Ausrichtung haben immer noch ca. 90 % Energieertrag. Die Dachneigung sollte mehr als 17 Grad aufweisen, um die Selbstreinigungskraft des Daches auszunutzen (Schnee, Staub, Blätter...). Pro kWp installierte Leistung benötigt man 8 –10 m² Fläche. Die Modulfläche sollte nicht verschattet sein. Bei der Wahl der Module ist darauf zu achten, dass diese mehrere Bypass-Dioden enthalten. Sie garantieren bei einer teilweisen Verschattung des Moduls den Weiterbetrieb der restlichen Modulfläche. Bei der Finanzierung ihrer Photovoltaik-Anlage lassen Sie sich am besten von ihrer Hausbank beraten. Sie kann Ihnen auch Auskunft über zinsgünstige Darlehen der KfW (Kreditanstalt zur Wiederaufbau) geben. Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 9. Gebäudetechnik 9.4 Hausanschlusskanal Ist Ihr Hausanschlusskanal noch dicht? Diese Frage kann Ihnen bald ein Mitarbeiter Ihrer Kommune stellen. Mit der Novellierung der DIN 1986-30 werden die Behörden auf Landes- und Kommunalebene aufgefordert, den Zustand der Grundstücksentwässerungsanlagen jedes Grundstücks zu kontrollieren, um die schadlose Beseitigung des Abwassers zum Wohle der Allgemeinheit zu sichern. Undichte Abwasserleitungen können erhebliche Urnweltschäden verursachen. Das Problem betrifft nicht nur das städtische Kanalnetz in den öffentlichen Straßen, sondern das gesamte Kanalsystem, einschließlich der Grundstücksentwässerungsanlagen von jedem Einzelnen. Für die Instandhaltung der Entwässerungseinrichtungen auf dem eigenen Grundstück ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich! Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof Um den Ämtern und Behörden einen Nachweis der Prüfung des eigenen Hausanschlusskanals vorlegen zu können muss eine Prüfung von einem fachkundigen und unabhängigen Dienstleistungsunternehmen durchgeführt werden. Diese Prüfung sollte mindestens folgende Leistungen umfassen: • Reinigen der Abwassergrundleitung mit Hochdruckspültechnik • eine vollständige optische Inspektion der gereinigten Abwassergrundleitung inkl. Ortung und Verlaufserkundung • und bei Bedarf eine Dichtheitsprüfung. Um der Behörde eine vollständige Dokumentation als Prüfnachweis vorlegen zu können, benötigen Sie: Videokassetten oder DVDs des hauseigenen Kanals, lnspektions- und Prüfprotokolle und einen Grundleitungsplan bzw. einen Leitungsverlauf als Skizze. 33 10. Gartengestaltung Anlage eines Gartens Die Anlage eines Gartens ist immer etwas sehr Individuelles und sollte auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Gärten haben viele Gesichter. Das reicht vom Naturgarten über den bäuerlichen Nutzgarten bis zum akurat gepflegten Designergarten. Bei der Planung eines Gartens empfiehlt es sich, einen Plan von Haus und Grundstück im Maßstab 1:100 anzufertigen. Hier entspricht jeder Meter in der Wirklichkeit 1 cm auf dem Plan. Eingetragen werden sollten Grundstücksgrenze, Gebäude, vorzuhaltende Pflanzabstände, geplante Bäume und Strauchpflanzungen, zukünftige Wege, Stauden und Gemüsebeete. Wenn die Planung steht, kann dann mit der Ausführung der einzelnen Bereiche begonnen werden. Bäume und Sträucher bilden das Grundgerüst jeder Gartengestaltung und teilen die Räume im Garten auf. Zudem bieten Hecken Sichtschutz. Wichtig ist dabei, sich über die spätere Größe der ausgewählten Pflanzen Gedanken zu machen, da diese später oft mehr Platz beanspruchen als ursprünglich geplant. Kostenlose Fachblätter über Grundlagen der Gartengestaltung erhalten Sie beim Landratsamt Hof. Trieb. Bei gutem Einvernehmen und in Absprache mit den Nachbarn kann jedoch eine gemeinsam gepflanzte Hecke auf der Grundstücksgrenze angelegt werden. Ein Merkheft vom Bayer. Staatsministerium der Justiz erhalten Sie kostenlos beim Landratsamt Hof. Pflanzung von Bäumen und Sträuchern Rund um die Gartengrenze Bäume und Sträucher sind prägende Gestaltungselemente im Garten. Sie gliedern den Garten, bieten Sicht- und Windschutz und spenden Schatten. Bevorzugt werden heimische Laubbäume und Sträucher. Sie wirken lebendiger und sorgen im Jahresverlauf für Abwechslung. Zudem besitzen Bäume eine hohe gesundheitliche und ökologische Funktion. So filtert ein großkroniger Laubbaum stündlich 4.000 m³ Luft und reinigt jährlich die Luft von mehr als 100 kg Staub. Er verbessert das Klima durch Verdunstung und gibt Schatten an heißen Tagen. Bei der Auswahl ist vom Platzbedarf her eine Vorauswahl zu treffen. Für großkronige Baumarten wie Eiche, Ahorn oder Linde wird vielfach der Platz fehlen. Es stehen aber genügend mittelwüchsige Baumarten wie Weiden, Hainbuche, Feldahorn, Traubenkirsche und natürlich alle Obstgehölze zur Verfügung, um nur einige zu erwähnen. Die Abstände von Pflanzungen zur Grenze des Nachbargrundstückes regelt das Bayer. Nachbarrecht. Diese richten sich nach der Höhe der Pflanzen. Werden diese maximal 2 m hoch, beträgt der Mindestabstand zur Grenze 0,5 m, bei Gehölzen mit einer Höhe über 2 m ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Der Abstand ist jeweils von der Mitte des Stammes zu messen, bei Sträuchern ab dem grenznächsten Hecken sind in Höhe und Form variabel und bringen im Gegensatz zu Mauern und Wänden ein Stück Natur in den Garten. Besonders schön sind frei wachsende Hecken mit stufigem Aufbau. Zu berücksichtigen ist jedoch hier der Platzbedarf von 2–3 m zwischen den Pflanzen. Aus einer Vielzahl heimischer Straucharten kann gewählt werden wie Heckenkirsche, Schneeball, Hasel, Liguster und Wildrosen, um nur einige zu nennen. Außer- 34 Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof 10. Gartengestaltung dem gibt es eine Vielzahl von Ziergehölzen wie z.B. Weigelien, Deutzien, Kolkwitzien, Zierjohannisbeeren, Pfeifenstrauch. Fassadenbegrünung Kletterpflanzen sind vielseitig am Haus, an Nebengebäuden und an sonstigen baulichen Elementen im Garten einsetzbar. Ihr wesentlicher Vorteil liegt darin, wenig Fläche zu beanspruchen und somit selbst auf kleinstem Standraum ein Höchstmaß an Grünfläche und Blütenschmuck zu bringen. Kletterpflanzen haben wichtige gestalterische Funktionen, sie tragen zu einer Erhöhung der Formen- und Farbenvielfalt bei und schaffen zusätzliche Naturerlebnisse im Wandel der Jahreszeiten. Daneben besitzen sie auch einen herausragenden tierökologischen Nutzen. Der Vorteil des Rasens ist seine hohe Trittfestigkeit und Belastbarkeit. Nur er hält häufigem Spielen und sportlichen Aktivitäten stand. Rasenflächen benötigen jedoch intensive Pflege in Form von regelmäßiger Mahd sowie gelegentlicher Wässerung und Düngung. Eine Blumenwiese ist dagegen trittempfindlich und nur für kurze Zeit im Jahr begehbar. Sie zählt jedoch zu den artenreichsten Lebensräumen. Eine Blumenwiese ist eine Zusammensetzung aus heimischen Wiesengräsern, Kräutern und Wiesenleguminosen. Die beteiligten Arten sind entweder ausdauernd oder erhalten sich durch Selbstaussaat. Je nach Standort ergeben sich unterschiedliche Pflanzengesellschaften. Die artenreichsten Zusammensetzungen finden wir auf mageren sonnigen Standorten. Kompostierung Zu den Bekanntesten gehört der Wilde Wein für sonnige und halbschattige Lagen, die Waldrebe, die Kletterhortensie und der Efeu für Halbschatten und Schatten. Unterschieden werden die Kletterpflanzen in verschiedene Wuchstypen wie Selbstkletterer und Pflanzen, die eine Rank- und Kletterhilfe benötigen (z.B. Draht oder Spalier). Kletterpflanzen können zur Verringerung der physikalischen und chemischen Beanspruchung der Bausubstanz durch Ausgleich von Temperaturschwankungen beitragen sowie vor UV-Strahlen und Immissionen schützen, was zur Steigerung der Dauer intakter Wände beiträgt. Rasen oder Blumenwiese Viele Gartenbesitzer verzichten mittlerweile auf pflegeintensive Rasenflächen und legen stattdessen eine Blumenwiese an, die im Vergleich zum Rasen ökologisch wertvoller ist und weniger Pflegeaufwand bedarf. Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof Die Kompostierung im Garten leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verwertung pflanzlicher Abfälle, da Garten- und Küchenabfälle ca. 40 % des Hausmülls ausmachen. Die Kompostierung ist die einfachste und billigste Methode, um Stoffe wieder in den natürlichen Kreislauf zurückzuführen. Bei der Ausbringung der Komposterde wird der Boden mit Humus und Nährstoffen versorgt sowie die Bodenfruchtbarkeit gefördert. Obwohl ein einzelner Garten meist relativ klein ist, beträgt die Gesamtfläche aller Gärten in Bayern ca. 130.000 ha. Hier leistet eine fachgerechte Kompostierung im Garten einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz. Bei der Auswahl der zu kompostierenden Stoffe ist aber sicher zu stellen, dass sich hygienisch unbedenkliche und schadstoffarme Komposte erzielen lassen. Ferner muss der Kompost in sinnvollen Mengen auf die Gartenfläche verteilt werden, um Nährstoffanreicherungen zu vermeiden. Ein kostenloses mehrseitiges Faltblatt über die richtige Kompostierung erhalten Sie beim Landratsamt. 35 Mit Rat und Tat für Ihr Eigentum! In Haus- und Grund-Vereinen haben sich Mitglieder zusammengeschlossen, um sich für den Schutz des privaten Eigentums zu engagieren. Sie erhalten dort aktuelle Informationen rund um die Immobilie durch die elektronischen und gedruckten Medien der Vereine und des angeschlossenen Verlages. Sie können ihre Verbindungen zu vielen Partnern nutzen, um auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen z.B. von Banken, Versicherungen und Sachverständigen zu erhalten. Weiter können sie auf kompetente, juristische Hilfe in Streitfällen zurückgreifen. Marienstraße 48 · 95028 Hof Telefon (0 92 81) 8 46 19 · Telefax (0 92 81) 14 32 73 e-mail: [email protected] · www.haus-und-grund-hof.de Beratung nach Anmeldung: Montag und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr Dienstag 18.00 – 20.00 Uhr Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr Dienstag 17.00 – 20.00 Uhr Freitag 14.00 – 16.00 Uhr Frank Mäckler 1. Vorstand Rechtsanwalt Versicherungssprechstunde Peter Gutowski 2. Vorstand Rechtsanwalt auf Anfrage Hof • Münchberg • Zwickau • Reichenbach • Chemnitz Kompetenz in allen Rechts- und Steuerfragen rund um die Immobilie Frank Mäckler Rechtsanwalt Kanzleischwerpunkte: Bau- und Architektenrecht, Mietrecht, Wohnungs- und Wohnungseigentumsrecht Peter Gutowski Rechtsanwalt Steuerrecht Hans R. Schöffel Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Kanzlei Hof Enoch-Widman-Straße 3–5 Fon 0 92 81/73 44 40 36 Kanzlei Münchberg Georg-Meister-Straße 11 Fon 0 92 51/9 94 90 Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof Fotonachweis Seite Deckblatt Deckblatt 4 5 5 7 8 10 16 18 21 21 23 24 25 26 29 32 35 Name hüttner + hack architekten Landratsamt Hof Architekturbüro Scheler Architekturbüro Jürgen Hoffmann Architekturbüro Jürgen Hoffmann Fickenscher Architektur+ Landratsamt Hof Landratsamt Hof Landratsamt Hof Peetz Bau GmbH Architekturbüro Bayreuther WEKA Landratsamt Hof Landratsamt Hof Fickenscher Architektur+ Landratsamt Hof WEKA Landratsamt Hof Landratsamt Hof oben links Mitte, unten linke Spalte linke Spalte rechte Spalte rechte Spalte unten rechte Spalte rechte Spalte linke Spalte rechte Spalte unten rechte Spalte unten linke Spalte rechte Spalte unten rechte Spalte unten IMPRESSUM Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Trägerschaft. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt die Verwaltung oder das zuständige Amt entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Nachdruck oder Reproduktion, gleich welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofilm, Datenerfassung, Datenträger oder Online nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Quellennachweis: siehe oben Infos auch im Internet: www.alles-deutschland.de www.sen-info.de www.klinikinfo.de www.zukunftschancen.de 95032162/ 2. Auflage / 2008 Bauinformationsbroschüre Landkreis Hof In unserem Verlag erscheinen Produkte zu den Themen: • Bürgerinformationen • Klinik- und Gesundheitsinformationen • Senioren und Soziales • Kinder und Schule • Bildung und Ausbildung • Bau und Handwerk • Dokumentationen WEKA info verlag gmbh Lechstraße 2 D-86415 Mering Telefon +49 (0) 82 33 / 3 84-0 Telefax +49 (0) 82 33 / 3 84-1 03 [email protected] www.weka-info.de Bau Automotive Industrie ENERGIEEFFIZIENT BAUEN UND ENTSPANNT DIE VORTEILE GENIESSEN Mit wegweisenden Entwicklungen für den Tiefbau, intelligenten Programmen für die Gebäudetechnik sowie innovativen Fensterund Fassadensystemen prägt REHAU die Welt des Bauens maßgeblich. Das energieautarke Haus ist längst keine Utopie mehr. Dank der höchst dämmenden Eigenschaften unserer Fenster- und Fassadensysteme lassen sich Energieverluste bereits heute optimal reduzieren. 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